7. Die Feilenhauerindustrie in Remscheid[307].

Schon seit Anfang dieses Jahrhunderts hatte sich in dem bergischen

Lande, vorzugsweise aber in Remscheid und im Kreise Lennep die

Feilenhauerindustrie zu hoher Blüte entwickelt. Aber seit den 1890er

Jahren trat infolge der Absperrungsmaßregeln in großen Absatzgebieten

und starker ausländischer Konkurrenz ein Rückgang ein, der die

ganze Industrie schwer schädigte, insbesondere aber die Löhne auf

eine tiefe Stufe herabdrückte[308]. Die Arbeiter, die fast alle als

Hausindustrielle thätig sind, hatten deshalb 1887 alles zu einem großen

Streik vorbereitet, wandten sich aber zuvor durch ihre bestehende

Innung an den Bürgermeister v. $Bohlen$ mit der Bitte um Vermittelung.

Dieser hörte zunächst einzelne Fabrikanten, und nachdem dieselben

die Klagen als begründet anerkannt hatten, berief er eine größere

Fabrikantenversammlung, in der man die schon vorher geplante Gründung

beiderseitiger Vereine mit einer gemeinsamen Vergleichskammer für

das beste Mittel der Abhilfe erklärte. Nachdem man auch den Landrat

$Königs$ zugezogen hatte, da man sich überzeugte, daß die Organisation

auf den ganzen Kreis ausgedehnt werden müsse, erfolgte die Gründung der

Vereine und der Vergleichskammer am 24. August 1888, indem man sich

in allen Beziehungen an das Beispiel der Scherenschleifer in Solingen

anlehnte. Die Statuten entsprechen fast wörtlich denjenigen der

letzteren[309].

[307] Eine Darstellung der hier geschilderten Verhältnisse und

Thatsachen findet sich im Heft 2 der Zeitschrift »Gemeinwohl«,

Jahrgang 1890, S. 58 ff. Daneben hat mir Herr Landrat $Königs$

in Lennep wertvolles Material zur Verfügung gestellt.

[308] Es wird erwähnt, daß die Löhne 1,80 Mk. bis 2,40 betrugen, daß

aber hiervon noch häufig Abzüge stattfänden.

[309] Vgl. oben S. 669.

Die Statuten des $Fabrikantenvereins$ bezeichnen als Zweck, das

Interesse der Fabrikanten in jeder Beziehung zu wahren, für ein gutes

Verhältnis zu den Arbeitern zu sorgen, die Lohnsätze in einer beide

Teile zufriedenstellenden Weise zu vereinbaren und Uebergriffen der

Arbeitervereinigungen gemeinsam entgegenzutreten. Jedes Mitglied

hat für jedes Schmiedefeuer einen eigenen Wechsel von 100 Mk. als

Sicherheit zu hinterlegen. Die Lohnlisten, die von den beiden Vereinen

gemeinschaftlich aufgeteilt wurden, enthalten die Mindestlöhne, unter

denen kein Mitglied arbeiten lassen darf; höhere Löhne dürfen mit den

einzelnen Arbeitern vereinbart werden. Die Mindestlöhne müssen allen im

Kreise Lennep wohnenden Arbeitern gezahlt werden, ohne Rücksicht auf

ihre Zugehörigkeit zu dem Feilenhauervereine. Falls der Verein sich

durch Uebergriffe der Arbeitervereinigungen gezwungen sehen sollte,

die Sperrung einzelner Arbeiter oder vollständige Arbeitseinstellung

zu beschließen, so ist jedes Mitglied bei Verlust seiner hinterlegten

Wechsel und einer Konventionalstrafe von 1000 Mk. zur Innehaltung der

gefaßten Beschlüsse verpflichtet. Abgesehen von diesem Falle sind

die Wechsel verwirkt, wenn ein Fabrikant unter den festgesetzten

Mindestlöhnen arbeiten läßt, sei es auch nur durch sog. Strohmänner.

Den Anordnungen der Vergleichskammer hat jedes Mitglied bei 1000 Mk.

Strafe Folge zu leisten.

Zweck des $Feilenhauervereins$ ist, die Ehre und die materiellen

Interessen der Mitglieder zu fördern, für ein gutes Verhältnis

zu den Arbeitgebern zu sorgen, die Lohnsätze in beide Teile

zufriedenstellender Weise zu vereinbaren und Uebergriffen der

Fabrikantenvereinigungen gemeinsam entgegenzutreten. Mitglied kann

jeder Feilenhauer werden, der selbständig zu Hause oder in einer Fabrik

arbeitet. Die Kasse des Vereins dient zur Deckung der Vereinsausgaben

und zur Unterstützung bedürftiger Mitglieder. Niemand darf unter den

Minimalpreisen arbeiten. Im Falle der Verein durch Uebergriffe der

Fabrikantenvereinigungen sich gezwungen sehen sollte, zu Sperrung

einzelner Arbeitgeber oder zu vollständiger Arbeitseinstellung

überzugehen, hat jedes Mitglied den gefaßten Beschlüssen unbedingt

Folge zu leisten, ebenso andrerseits aber auch den Anordnungen der

Vergleichskammer.

Das $gemeinsame Statut$ bestimmt, daß kein Fabrikant weniger als

die festgesetzten Löhne zahlen und kein Feilenhauer zu billigeren

Löhnen arbeiten darf; beides ist nicht auf die Mitglieder der

vertragschließenden Vereine beschränkt. In der aus je sieben

Mitgliedern beider Vereine bestehenden Vergleichskammer führt ein

unbeteiligter Dritter den Vorsitz[310].

[310] Vorsitzender ist der Landrat, Stellvertretender der

Bürgermeister.

Generelle Preisbestimmungen finden durch die Vergleichskammer nicht

statt, sondern die Vereinbarung über einen neuen Preistarif kann nur

von Verein zu Verein erfolgen. Findet zwischen den Vorständen der

Vereine eine Einigung über streitige Fälle nicht statt, oder ist der

eine Verein mit dem in der angerufenen Sache ergangenen Bescheide des

anderen Vereins nicht zufrieden gestellt, dann steht demselben die

Berufung an die Vergleichskammer offen; dieselbe hat dann über den

betreffenden Fall endgültig zu entscheiden.

Die Vorstände der Vereine sind bei einer Konventionalstrafe bis zu 1000

Mark verpflichtet, die Beschlüsse der Vergleichskammer zur Ausführung

zu bringen bezw. den Ausschluß von Mitgliedern zu verfügen. Zur

Sicherung der Konventionalstrafe soll von jedem der beiden Vereine eine

Kaution von 1000 Mk. hinterlegt werden.

Die etwa von seiten eines Vereins verwirkte Kaution fällt dem

gemeinnützigen Bauverein in Remscheid zu.

Der vereinbarte Tarif gilt bis auf weiteres, sofern nicht drei Monate

vorher von einem der beiden Teile die Kündigung erfolgt.

Ende 1889 wurde noch die Bestimmung hinzugefügt, daß die Mitglieder des

Fabrikantenvereins nur Mitglieder des Feilenhauervereins beschäftigen

und umgekehrt diese nur bei jenen arbeiten dürfen.

Die Gründung der beiden Vereine, und die Durchführung dieser

Beschlüsse stieß auf Schwierigkeiten nicht sowohl bei den Arbeitern,

von denen 800 sofort und die übrigen 700 in kurzer Zeit dem Vereine

beitraten, sondern bei den Fabrikanten, von denen zunächst nur 70

sich anschlossen, während etwa 50 sich ablehnend verhielten, da

sie überhaupt nicht geneigt waren, sich hinsichtlich der Löhne den

Bestimmungen einer zur Hälfte aus Arbeitern gebildeten Vergleichskammer

zu fügen, insbesondere aber geltend machten, daß die unter den Augen

der Behörde sich vollziehende Organisation der Arbeiter eine Steigerung

der Begehrlichkeit und eine Stärkung der Sozialdemokratie mit sich

bringen werde. Da aber die Arbeiter das größte Gewicht darauf legten,

daß alle Fabrikanten sich anschlössen, so griffen sie zu dem Mittel,

den widerstrebenden mit Streik zu drohen, und da die Vergleichskammer

hierbei natürlich neutral bleiben mußte, sahen sich fast alle noch

rückständigen Fabrikanten bis auf verschwindende Ausnahmen gezwungen,

dem Drucke nachzugeben und dem Vereine beizutreten.

Der Erfolg der geschaffenen Einrichtung war zunächst ein

außerordentlich günstiger. Die beiderseitigen Mitglieder der

Vergleichskammer befleißigten sich der strengsten Unparteilichkeit

und die Beschlüsse wurden überwiegend einstimmig gefaßt. Häufig

gaben Uebertretungen des Tarifs Veranlassung, gleichzeitig gegen die

beteiligten Fabrikanten und Arbeiter Strafen zu verhängen, die der

Ortskrankenkasse zuflossen. Im zweiten Jahre war sogar die Annäherung

schon soweit gediehen, daß man beschloß, Streitigkeiten zunächst durch

Verhandlungen von Verein zu Verein zu erledigen, so daß die Kammer

nur ausnahmsweise zusammentreten mußte. Ebenso wurde ein gemeinsamer

Arbeitsnachweis eingerichtet, dessen Leitung dem Vorsitzenden des

Feilenhauervereins übertragen wurde. Dagegen erwies sich umgekehrt

die im Statute für Aenderungen des Tarifs vorgesehene Verhandlung der

beiden Vereine als nicht brauchbar, vielmehr gelang in solchen Fällen

der Ausgleich nur mit Hülfe der Vergleichskammer. Von den beiden

Beamten wird insbesondere den Vertretern der Arbeiter das günstigste

Zeugnis ausgestellt, die, obgleich ausgesprochene Sozialdemokraten,

doch nicht allein gegen ihre eigenen Genossen straffe Disziplin übten

und, falls sie im Unrecht waren, mit großer Entschiedenheit gegen

sie vorgingen, sondern insbesondere auch bei Streitigkeiten mit

anerkennenswerter Mäßigung auftraten und erklärten, größeres Gewicht,

als auf augenblickliche Lohnerhöhungen, auf ein geregeltes Verhältnis

beider Teile zu legen. Ja, während bis dahin gerade die Feilenhauer das

unruhigste und zu Streiks geneigteste Element der Arbeiterbevölkerung

gebildet hatte, erklärten jetzt Arbeitgeber aus anderen Industrien, daß

sie den beruhigenden Einfluß auch in ihren Gewerben verspürten.

Auf seiten der Fabrikanten war die Stimmung geteilt. Die meisten

erkannten an, daß durch die neue Einrichtung nicht allein die für die

Arbeiter schädliche Lohndrückerei beseitigt, sondern dadurch auch

dem Arbeitgeber die Möglichkeit gesicherter Berechnung geschaffen

und das Interesse der ganzen Industrie gewahrt sei. Dagegen konnte

die Minderheit den gegen sie geübten Zwang und die Beeinträchtigung

ihrer Herrscherstellung nicht verwinden und betrachtete die in den

Vergleichskammern geschaffene Gleichstellung als ein entwürdigendes

Zugeständnis an die Begehrlichkeit und eine Auflehnung gegen die

soziale Ordnung.

Zunächst wurde freilich diese Minderheit von der Mehrheit in Schach

gehalten, aber auf die Dauer konnte das geschaffene Werk diesen inneren

Zwiespalt nicht ertragen. Schon am 16. August 1889 mußten 46 Mitglieder

des Fabrikantenvereins wegen Nichtzahlung ihrer Beiträge ausgeschlossen

werden, so daß der Bestand auf 75 herunterging. In derselben

Versammlung waren allerdings die von dem Feilenhauerverein geforderten

Aenderungen des Tarifes abgelehnt, aber nachdem dieser Verein hierauf

den Tarif gekündigt hatte, machte der Fabrikantenverein seinen Beschluß

rückgängig und erteilte seine Zustimmung.

Im Mai 1890 erhob der Feilenhauerverein die Forderung einer

Lohnerhöhung unter Kündigung des bestehenden Tarifs. Nachdem das

Angebot der Fabrikanten von 1/3 der geforderten Erhöhung seitens

des Feilenhauervereins abgelehnt, von dem Vorstande aber durch

Androhung seines Rücktrittes die Ermäßigung auf 2/3 durchgesetzt war,

erklärte der Fabrikantenverein, sich dieser Forderung freilich nicht

ungünstig gegenüberzustellen, aber die Erfüllung bis zum Eintritte

besserer Geschäftsverhältnisse verschieben zu müssen. Auf Rat der

mehrfach genannten Beamten nahmen die Feilenhauer, die bei dieser

Gelegenheit jede Ungesetzlichkeit streng vermieden hatten, die

inzwischen niedergelegte Arbeit zu den alten Bedingungen wieder auf;

aber leider hatte in dem Fabrikantenverein diejenige Richtung die

Oberhand gewonnen, die unter dem Einflusse der durch den bisherigen

Zusammenschluß erlangten Kräftigung glaubte, das augenblicklich durch

die ungünstige Konjunktur verursachte Uebergewicht ausnutzen zu sollen,

und so gelang es nicht, die mit der Kündigung hinfällig gewordene

gemeinsame Organisation wieder ins Leben zu rufen.

Die beiderseitigen Vereine bestehen noch fort, haben aber in den

letzten Jahren eine besondere Thätigkeit nicht entwickelt, was

insbesondere darauf zurückzuführen ist, daß infolge der zunehmenden

Einführung der Feilenhaumaschine die ganze Industrie sich zur Zeit in

einem Uebergangsstadium befindet und immer mehr vom hausindustriellen

zum fabrikmäßigen Betriebe übergeht.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 295 / 323 题