Schon seit Anfang dieses Jahrhunderts hatte sich in dem bergischen
Lande, vorzugsweise aber in Remscheid und im Kreise Lennep die
Feilenhauerindustrie zu hoher Blüte entwickelt. Aber seit den 1890er
Jahren trat infolge der Absperrungsmaßregeln in großen Absatzgebieten
und starker ausländischer Konkurrenz ein Rückgang ein, der die
ganze Industrie schwer schädigte, insbesondere aber die Löhne auf
eine tiefe Stufe herabdrückte[308]. Die Arbeiter, die fast alle als
Hausindustrielle thätig sind, hatten deshalb 1887 alles zu einem großen
Streik vorbereitet, wandten sich aber zuvor durch ihre bestehende
Innung an den Bürgermeister v. $Bohlen$ mit der Bitte um Vermittelung.
Dieser hörte zunächst einzelne Fabrikanten, und nachdem dieselben
die Klagen als begründet anerkannt hatten, berief er eine größere
Fabrikantenversammlung, in der man die schon vorher geplante Gründung
beiderseitiger Vereine mit einer gemeinsamen Vergleichskammer für
das beste Mittel der Abhilfe erklärte. Nachdem man auch den Landrat
$Königs$ zugezogen hatte, da man sich überzeugte, daß die Organisation
auf den ganzen Kreis ausgedehnt werden müsse, erfolgte die Gründung der
Vereine und der Vergleichskammer am 24. August 1888, indem man sich
in allen Beziehungen an das Beispiel der Scherenschleifer in Solingen
anlehnte. Die Statuten entsprechen fast wörtlich denjenigen der
letzteren[309].
[307] Eine Darstellung der hier geschilderten Verhältnisse und
Thatsachen findet sich im Heft 2 der Zeitschrift »Gemeinwohl«,
Jahrgang 1890, S. 58 ff. Daneben hat mir Herr Landrat $Königs$
in Lennep wertvolles Material zur Verfügung gestellt.
[308] Es wird erwähnt, daß die Löhne 1,80 Mk. bis 2,40 betrugen, daß
aber hiervon noch häufig Abzüge stattfänden.
[309] Vgl. oben S. 669.
Die Statuten des $Fabrikantenvereins$ bezeichnen als Zweck, das
Interesse der Fabrikanten in jeder Beziehung zu wahren, für ein gutes
Verhältnis zu den Arbeitern zu sorgen, die Lohnsätze in einer beide
Teile zufriedenstellenden Weise zu vereinbaren und Uebergriffen der
Arbeitervereinigungen gemeinsam entgegenzutreten. Jedes Mitglied
hat für jedes Schmiedefeuer einen eigenen Wechsel von 100 Mk. als
Sicherheit zu hinterlegen. Die Lohnlisten, die von den beiden Vereinen
gemeinschaftlich aufgeteilt wurden, enthalten die Mindestlöhne, unter
denen kein Mitglied arbeiten lassen darf; höhere Löhne dürfen mit den
einzelnen Arbeitern vereinbart werden. Die Mindestlöhne müssen allen im
Kreise Lennep wohnenden Arbeitern gezahlt werden, ohne Rücksicht auf
ihre Zugehörigkeit zu dem Feilenhauervereine. Falls der Verein sich
durch Uebergriffe der Arbeitervereinigungen gezwungen sehen sollte,
die Sperrung einzelner Arbeiter oder vollständige Arbeitseinstellung
zu beschließen, so ist jedes Mitglied bei Verlust seiner hinterlegten
Wechsel und einer Konventionalstrafe von 1000 Mk. zur Innehaltung der
gefaßten Beschlüsse verpflichtet. Abgesehen von diesem Falle sind
die Wechsel verwirkt, wenn ein Fabrikant unter den festgesetzten
Mindestlöhnen arbeiten läßt, sei es auch nur durch sog. Strohmänner.
Den Anordnungen der Vergleichskammer hat jedes Mitglied bei 1000 Mk.
Strafe Folge zu leisten.
Zweck des $Feilenhauervereins$ ist, die Ehre und die materiellen
Interessen der Mitglieder zu fördern, für ein gutes Verhältnis
zu den Arbeitgebern zu sorgen, die Lohnsätze in beide Teile
zufriedenstellender Weise zu vereinbaren und Uebergriffen der
Fabrikantenvereinigungen gemeinsam entgegenzutreten. Mitglied kann
jeder Feilenhauer werden, der selbständig zu Hause oder in einer Fabrik
arbeitet. Die Kasse des Vereins dient zur Deckung der Vereinsausgaben
und zur Unterstützung bedürftiger Mitglieder. Niemand darf unter den
Minimalpreisen arbeiten. Im Falle der Verein durch Uebergriffe der
Fabrikantenvereinigungen sich gezwungen sehen sollte, zu Sperrung
einzelner Arbeitgeber oder zu vollständiger Arbeitseinstellung
überzugehen, hat jedes Mitglied den gefaßten Beschlüssen unbedingt
Folge zu leisten, ebenso andrerseits aber auch den Anordnungen der
Vergleichskammer.
Das $gemeinsame Statut$ bestimmt, daß kein Fabrikant weniger als
die festgesetzten Löhne zahlen und kein Feilenhauer zu billigeren
Löhnen arbeiten darf; beides ist nicht auf die Mitglieder der
vertragschließenden Vereine beschränkt. In der aus je sieben
Mitgliedern beider Vereine bestehenden Vergleichskammer führt ein
unbeteiligter Dritter den Vorsitz[310].
[310] Vorsitzender ist der Landrat, Stellvertretender der
Bürgermeister.
Generelle Preisbestimmungen finden durch die Vergleichskammer nicht
statt, sondern die Vereinbarung über einen neuen Preistarif kann nur
von Verein zu Verein erfolgen. Findet zwischen den Vorständen der
Vereine eine Einigung über streitige Fälle nicht statt, oder ist der
eine Verein mit dem in der angerufenen Sache ergangenen Bescheide des
anderen Vereins nicht zufrieden gestellt, dann steht demselben die
Berufung an die Vergleichskammer offen; dieselbe hat dann über den
betreffenden Fall endgültig zu entscheiden.
Die Vorstände der Vereine sind bei einer Konventionalstrafe bis zu 1000
Mark verpflichtet, die Beschlüsse der Vergleichskammer zur Ausführung
zu bringen bezw. den Ausschluß von Mitgliedern zu verfügen. Zur
Sicherung der Konventionalstrafe soll von jedem der beiden Vereine eine
Kaution von 1000 Mk. hinterlegt werden.
Die etwa von seiten eines Vereins verwirkte Kaution fällt dem
gemeinnützigen Bauverein in Remscheid zu.
Der vereinbarte Tarif gilt bis auf weiteres, sofern nicht drei Monate
vorher von einem der beiden Teile die Kündigung erfolgt.
Ende 1889 wurde noch die Bestimmung hinzugefügt, daß die Mitglieder des
Fabrikantenvereins nur Mitglieder des Feilenhauervereins beschäftigen
und umgekehrt diese nur bei jenen arbeiten dürfen.
Die Gründung der beiden Vereine, und die Durchführung dieser
Beschlüsse stieß auf Schwierigkeiten nicht sowohl bei den Arbeitern,
von denen 800 sofort und die übrigen 700 in kurzer Zeit dem Vereine
beitraten, sondern bei den Fabrikanten, von denen zunächst nur 70
sich anschlossen, während etwa 50 sich ablehnend verhielten, da
sie überhaupt nicht geneigt waren, sich hinsichtlich der Löhne den
Bestimmungen einer zur Hälfte aus Arbeitern gebildeten Vergleichskammer
zu fügen, insbesondere aber geltend machten, daß die unter den Augen
der Behörde sich vollziehende Organisation der Arbeiter eine Steigerung
der Begehrlichkeit und eine Stärkung der Sozialdemokratie mit sich
bringen werde. Da aber die Arbeiter das größte Gewicht darauf legten,
daß alle Fabrikanten sich anschlössen, so griffen sie zu dem Mittel,
den widerstrebenden mit Streik zu drohen, und da die Vergleichskammer
hierbei natürlich neutral bleiben mußte, sahen sich fast alle noch
rückständigen Fabrikanten bis auf verschwindende Ausnahmen gezwungen,
dem Drucke nachzugeben und dem Vereine beizutreten.
Der Erfolg der geschaffenen Einrichtung war zunächst ein
außerordentlich günstiger. Die beiderseitigen Mitglieder der
Vergleichskammer befleißigten sich der strengsten Unparteilichkeit
und die Beschlüsse wurden überwiegend einstimmig gefaßt. Häufig
gaben Uebertretungen des Tarifs Veranlassung, gleichzeitig gegen die
beteiligten Fabrikanten und Arbeiter Strafen zu verhängen, die der
Ortskrankenkasse zuflossen. Im zweiten Jahre war sogar die Annäherung
schon soweit gediehen, daß man beschloß, Streitigkeiten zunächst durch
Verhandlungen von Verein zu Verein zu erledigen, so daß die Kammer
nur ausnahmsweise zusammentreten mußte. Ebenso wurde ein gemeinsamer
Arbeitsnachweis eingerichtet, dessen Leitung dem Vorsitzenden des
Feilenhauervereins übertragen wurde. Dagegen erwies sich umgekehrt
die im Statute für Aenderungen des Tarifs vorgesehene Verhandlung der
beiden Vereine als nicht brauchbar, vielmehr gelang in solchen Fällen
der Ausgleich nur mit Hülfe der Vergleichskammer. Von den beiden
Beamten wird insbesondere den Vertretern der Arbeiter das günstigste
Zeugnis ausgestellt, die, obgleich ausgesprochene Sozialdemokraten,
doch nicht allein gegen ihre eigenen Genossen straffe Disziplin übten
und, falls sie im Unrecht waren, mit großer Entschiedenheit gegen
sie vorgingen, sondern insbesondere auch bei Streitigkeiten mit
anerkennenswerter Mäßigung auftraten und erklärten, größeres Gewicht,
als auf augenblickliche Lohnerhöhungen, auf ein geregeltes Verhältnis
beider Teile zu legen. Ja, während bis dahin gerade die Feilenhauer das
unruhigste und zu Streiks geneigteste Element der Arbeiterbevölkerung
gebildet hatte, erklärten jetzt Arbeitgeber aus anderen Industrien, daß
sie den beruhigenden Einfluß auch in ihren Gewerben verspürten.
Auf seiten der Fabrikanten war die Stimmung geteilt. Die meisten
erkannten an, daß durch die neue Einrichtung nicht allein die für die
Arbeiter schädliche Lohndrückerei beseitigt, sondern dadurch auch
dem Arbeitgeber die Möglichkeit gesicherter Berechnung geschaffen
und das Interesse der ganzen Industrie gewahrt sei. Dagegen konnte
die Minderheit den gegen sie geübten Zwang und die Beeinträchtigung
ihrer Herrscherstellung nicht verwinden und betrachtete die in den
Vergleichskammern geschaffene Gleichstellung als ein entwürdigendes
Zugeständnis an die Begehrlichkeit und eine Auflehnung gegen die
soziale Ordnung.
Zunächst wurde freilich diese Minderheit von der Mehrheit in Schach
gehalten, aber auf die Dauer konnte das geschaffene Werk diesen inneren
Zwiespalt nicht ertragen. Schon am 16. August 1889 mußten 46 Mitglieder
des Fabrikantenvereins wegen Nichtzahlung ihrer Beiträge ausgeschlossen
werden, so daß der Bestand auf 75 herunterging. In derselben
Versammlung waren allerdings die von dem Feilenhauerverein geforderten
Aenderungen des Tarifes abgelehnt, aber nachdem dieser Verein hierauf
den Tarif gekündigt hatte, machte der Fabrikantenverein seinen Beschluß
rückgängig und erteilte seine Zustimmung.
Im Mai 1890 erhob der Feilenhauerverein die Forderung einer
Lohnerhöhung unter Kündigung des bestehenden Tarifs. Nachdem das
Angebot der Fabrikanten von 1/3 der geforderten Erhöhung seitens
des Feilenhauervereins abgelehnt, von dem Vorstande aber durch
Androhung seines Rücktrittes die Ermäßigung auf 2/3 durchgesetzt war,
erklärte der Fabrikantenverein, sich dieser Forderung freilich nicht
ungünstig gegenüberzustellen, aber die Erfüllung bis zum Eintritte
besserer Geschäftsverhältnisse verschieben zu müssen. Auf Rat der
mehrfach genannten Beamten nahmen die Feilenhauer, die bei dieser
Gelegenheit jede Ungesetzlichkeit streng vermieden hatten, die
inzwischen niedergelegte Arbeit zu den alten Bedingungen wieder auf;
aber leider hatte in dem Fabrikantenverein diejenige Richtung die
Oberhand gewonnen, die unter dem Einflusse der durch den bisherigen
Zusammenschluß erlangten Kräftigung glaubte, das augenblicklich durch
die ungünstige Konjunktur verursachte Uebergewicht ausnutzen zu sollen,
und so gelang es nicht, die mit der Kündigung hinfällig gewordene
gemeinsame Organisation wieder ins Leben zu rufen.
Die beiderseitigen Vereine bestehen noch fort, haben aber in den
letzten Jahren eine besondere Thätigkeit nicht entwickelt, was
insbesondere darauf zurückzuführen ist, daß infolge der zunehmenden
Einführung der Feilenhaumaschine die ganze Industrie sich zur Zeit in
einem Uebergangsstadium befindet und immer mehr vom hausindustriellen
zum fabrikmäßigen Betriebe übergeht.