8. Die Bergische Bandindustrie[311].

Infolge der schlechten Geschäftsjahre 1890/91 sanken die Arbeitslöhne

in der Bandindustrie in dem Maße, daß die Innung der Bandwirkermeister

in Elberfeld Anfang Februar 1892 beschloß, mit den Fabrikanten wegen

Festsetzung einer Liste von Minimallöhnen in Verbindung zu treten. Nach

längeren Verhandlungen gelang dies hinsichtlich der Damenhutbänder,

so daß die vereinbarte Lohnliste am 1. Juli 1892 in Kraft trat.

Schwieriger erwies sich die Erreichung dieses Zieles hinsichtlich

der Herrenhutbänder, für die es erst nach langen Verhandlungen und

scheinbarem Scheitern gelang, eine Liste zur Annahme zu bringen, die

mit dem 1. April 1893 zur Einführung gelangte. Die Schwierigkeiten

bestanden insbesondere darin, daß auch die zur Annahme geneigten

Fabrikanten sich nur unter der Voraussetzung binden wollten, daß

alle ihre Kollegen sich beteiligen würden, und daß es anfangs nicht

möglich schien, dies zu erwirken. Am 29. November 1895 wurde eine neue

Lohnliste vereinbart, die noch jetzt in Kraft besteht, und das anfangs

erhobene Bedenken, daß beim Eintritt ungünstiger Konjunkturen die Liste

nicht durchführbar sein würde, hat sich nicht allein als unbegründet

erwiesen, sondern in der bald nach Einführung der neuen Einrichtung

eingetretenen ungewöhnlich schlechten Geschäftslage hat sich dieselbe

so bewährt, daß beide Teile sie als einen Segen für die Industrie

bezeichneten, indem sie der Herabsetzung der Preise einen Riegel

vorschob.

[311] Das benutzte Material ist mir von dem Vorsitzenden des

Fabrikantenvereins, Herrn Ad. $Widmeyer$ und dem Schriftführer

des Bandwirkervereins, Herrn $Sebulon Monhof$, beide in

Ronsdorf, zur Verfügung gestellt.

Die Durchführung dieser Maßregel war nur möglich durch Schaffung

beiderseitiger Vereine. Schon im April 1892 bildeten sich

Bandwirkervereine in 7 Orten, die sich dann zu dem »$Verbande

Bergischer Bandwirkermeister$« zusammenschlossen. Derselbe bezweckt,

die Interessen seiner Mitglieder zu wahren, für ein gutes Verhältnis

zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu sorgen, die Lohnsätze in einer

beide zufriedenstellenden Weise mit den Arbeitgebern zu vereinbaren

und Uebergriffen seitens derselben entgegen zu treten. Religiöse und

politische Erörterungen sind ausgeschlossen. Aus der Verbandskasse

kann Mitgliedern, welche durch die Vereinbarung und deren Wirksamkeit

Schaden erleiden, eine angemessene Unterstützung bewilligt werden. Der

Verband besitzt einen aus Vertretern aller Lokalvereine bestehenden

Ausschuß, der die Aufgabe hat, die Lohnliste mit den Fabrikanten zu

vereinbaren und das gute Verhältnis mit den letztern aufrecht zu

erhalten. Die Mitglieder dürfen bei Vermeidung des Ausschlusses aus dem

Verbande unter den festgesetzten Minimallöhnen nicht arbeiten. Sollte

der Verband beschließen, daß für einen Fabrikanten, der die Liste

nicht innehält, nicht mehr gearbeitet werden darf, so sind die dadurch

arbeitslos werdenden Mitglieder zu unterstützen.

In gleicher Weise haben die $Fabrikanten$ einen Verein gebildet, und

außerdem besteht eine aus Vertretern beider Organisationen bestehende

$Vergleichskammer$, die unter einem kein Gewerbe betreibenden

Vorsitzenden tagt und die Aufgabe hat, die zwischen den beiderseitigen

Vereinen oder einzelnen Mitgliedern derselben entstehenden

Streitigkeiten zu schlichten oder zu entscheiden, für die Interessen

beider Teile anregend zu wirken und dahin zu streben, daß das gute

Einvernehmen zwischen den Vereinen und ihren Mitgliedern erhalten

bleibt. Den Beschlüssen der Vergleichskammer ist bedingungslos Folge zu

leisten. In der vereinbarten Lohnliste ist ausdrücklich festgesetzt,

daß unter diesen Sätzen kein Fabrikant arbeiten lassen und kein

Meister Arbeit annehmen darf. »Sollte das eine oder das andere dennoch

geschehen, so übernehmen die Bandwirkermeister die Verpflichtung, für

den die Vereinbarung übertretenden Fabrikanten nicht mehr zu arbeiten,

wogegen die Fabrikanten sich verpflichten, einen unter dem vereinbarten

Lohne arbeitenden Bandwirkermeister nicht mehr zu beschäftigen.«

Dem Fabrikantenvereine sind alle Fabrikanten, etwa 100 an der Zahl

beigetreten, der Verband der Bandwirkermeister zählt 9 Ortsvereine

mit 1730 Mitgliedern und etwa 3000 Bandstühlen; ein Teil der Meister,

die unter sozialdemokratischem Einflusse stehen, haben sich bis jetzt

fern gehalten. Die Erklärungen beider Organisationen Stimmen dahin

überein, daß sich die bestehende Einrichtung durchaus bewährt hat; alle

Streitigkeiten sind bisher gütlich beigelegt.

Versuche des Fabrikantenvereins, auch eine gemeinsame Festsetzung der

Verkaufspreise für die hergestellten Erzeugnisse herbeizuführen, haben

bisher keinen Erfolg gehabt.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 296 / 323 题