Infolge der schlechten Geschäftsjahre 1890/91 sanken die Arbeitslöhne
in der Bandindustrie in dem Maße, daß die Innung der Bandwirkermeister
in Elberfeld Anfang Februar 1892 beschloß, mit den Fabrikanten wegen
Festsetzung einer Liste von Minimallöhnen in Verbindung zu treten. Nach
längeren Verhandlungen gelang dies hinsichtlich der Damenhutbänder,
so daß die vereinbarte Lohnliste am 1. Juli 1892 in Kraft trat.
Schwieriger erwies sich die Erreichung dieses Zieles hinsichtlich
der Herrenhutbänder, für die es erst nach langen Verhandlungen und
scheinbarem Scheitern gelang, eine Liste zur Annahme zu bringen, die
mit dem 1. April 1893 zur Einführung gelangte. Die Schwierigkeiten
bestanden insbesondere darin, daß auch die zur Annahme geneigten
Fabrikanten sich nur unter der Voraussetzung binden wollten, daß
alle ihre Kollegen sich beteiligen würden, und daß es anfangs nicht
möglich schien, dies zu erwirken. Am 29. November 1895 wurde eine neue
Lohnliste vereinbart, die noch jetzt in Kraft besteht, und das anfangs
erhobene Bedenken, daß beim Eintritt ungünstiger Konjunkturen die Liste
nicht durchführbar sein würde, hat sich nicht allein als unbegründet
erwiesen, sondern in der bald nach Einführung der neuen Einrichtung
eingetretenen ungewöhnlich schlechten Geschäftslage hat sich dieselbe
so bewährt, daß beide Teile sie als einen Segen für die Industrie
bezeichneten, indem sie der Herabsetzung der Preise einen Riegel
vorschob.
[311] Das benutzte Material ist mir von dem Vorsitzenden des
Fabrikantenvereins, Herrn Ad. $Widmeyer$ und dem Schriftführer
des Bandwirkervereins, Herrn $Sebulon Monhof$, beide in
Ronsdorf, zur Verfügung gestellt.
Die Durchführung dieser Maßregel war nur möglich durch Schaffung
beiderseitiger Vereine. Schon im April 1892 bildeten sich
Bandwirkervereine in 7 Orten, die sich dann zu dem »$Verbande
Bergischer Bandwirkermeister$« zusammenschlossen. Derselbe bezweckt,
die Interessen seiner Mitglieder zu wahren, für ein gutes Verhältnis
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu sorgen, die Lohnsätze in einer
beide zufriedenstellenden Weise mit den Arbeitgebern zu vereinbaren
und Uebergriffen seitens derselben entgegen zu treten. Religiöse und
politische Erörterungen sind ausgeschlossen. Aus der Verbandskasse
kann Mitgliedern, welche durch die Vereinbarung und deren Wirksamkeit
Schaden erleiden, eine angemessene Unterstützung bewilligt werden. Der
Verband besitzt einen aus Vertretern aller Lokalvereine bestehenden
Ausschuß, der die Aufgabe hat, die Lohnliste mit den Fabrikanten zu
vereinbaren und das gute Verhältnis mit den letztern aufrecht zu
erhalten. Die Mitglieder dürfen bei Vermeidung des Ausschlusses aus dem
Verbande unter den festgesetzten Minimallöhnen nicht arbeiten. Sollte
der Verband beschließen, daß für einen Fabrikanten, der die Liste
nicht innehält, nicht mehr gearbeitet werden darf, so sind die dadurch
arbeitslos werdenden Mitglieder zu unterstützen.
In gleicher Weise haben die $Fabrikanten$ einen Verein gebildet, und
außerdem besteht eine aus Vertretern beider Organisationen bestehende
$Vergleichskammer$, die unter einem kein Gewerbe betreibenden
Vorsitzenden tagt und die Aufgabe hat, die zwischen den beiderseitigen
Vereinen oder einzelnen Mitgliedern derselben entstehenden
Streitigkeiten zu schlichten oder zu entscheiden, für die Interessen
beider Teile anregend zu wirken und dahin zu streben, daß das gute
Einvernehmen zwischen den Vereinen und ihren Mitgliedern erhalten
bleibt. Den Beschlüssen der Vergleichskammer ist bedingungslos Folge zu
leisten. In der vereinbarten Lohnliste ist ausdrücklich festgesetzt,
daß unter diesen Sätzen kein Fabrikant arbeiten lassen und kein
Meister Arbeit annehmen darf. »Sollte das eine oder das andere dennoch
geschehen, so übernehmen die Bandwirkermeister die Verpflichtung, für
den die Vereinbarung übertretenden Fabrikanten nicht mehr zu arbeiten,
wogegen die Fabrikanten sich verpflichten, einen unter dem vereinbarten
Lohne arbeitenden Bandwirkermeister nicht mehr zu beschäftigen.«
Dem Fabrikantenvereine sind alle Fabrikanten, etwa 100 an der Zahl
beigetreten, der Verband der Bandwirkermeister zählt 9 Ortsvereine
mit 1730 Mitgliedern und etwa 3000 Bandstühlen; ein Teil der Meister,
die unter sozialdemokratischem Einflusse stehen, haben sich bis jetzt
fern gehalten. Die Erklärungen beider Organisationen Stimmen dahin
überein, daß sich die bestehende Einrichtung durchaus bewährt hat; alle
Streitigkeiten sind bisher gütlich beigelegt.
Versuche des Fabrikantenvereins, auch eine gemeinsame Festsetzung der
Verkaufspreise für die hergestellten Erzeugnisse herbeizuführen, haben
bisher keinen Erfolg gehabt.