I. $Statut des Feder- und Taschenmesser-Fabrikantenvereins$.

»Zweck des Vereins ist, das Interesse der Fabrikation in jeder

Beziehung zu wahren und zu fördern und Uebergriffen seitens der

Arbeitervereinigungen gemeinsam entgegenzutreten.

Mitglied kann jeder im Kreise Solingen wohnende Feder- und

Taschenmesserfabrikant werden, der die vorgeschriebenen Verpflichtungen

eingeht. Jedes Mitglied hat ein Eintrittsgeld zu zahlen, welches

innerhalb der Grenzen von 150-1500 Mk. durch Vereinsbeschluß

festgesetzt wird. Dasselbe dient dem Verein als Sicherheit für

Innehaltung der gefaßten Beschlüsse; werden diese von einem Mitgliede

übertreten, so kann die Generalversammlung über dessen Einlage verfügen.

Falls der Verein durch Uebergriffe seitens der Arbeitervereinigungen

sich gezwungen sehen sollte, zur Sperrung einzelner Arbeiter oder zur

vollständigen Arbeitseinstellung zu schreiten, so ist jedes Mitglied

bei Verlust seiner Einlage verpflichtet, die getroffenen Bestimmungen

innezuhalten. Mitglieder, welche gegen die Beschlüsse oder Interessen

des Vereins handeln, können unter Verlust ihrer Einlagen aus dem Verein

ausgeschlossen werden.«

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 293 / 323 题