2. Der Schweizerische Stickereiverband[296].

In ganz ähnlicher Weise, wie in der Tarifgemeinschaft der Buchdrucker,

finden wir auch in dem Schweizerischen Stickereiverbande einen Versuch,

die gemeinsamen Interessen von Unternehmern und Arbeitern in einer

Organisation zum Ausdruck zu bringen. Ja, der Verband hat noch ein

besonderes Interesse, weil die Verhältnisse in der Stickereiindustrie

von denen aller übrigen Gewerbe wesentlich verschieden sind;

insbesondere überwiegt hier die Hausindustrie über den Fabrikbetrieb,

und da außerdem auch die Stellung der Fabrikanten durch das Eingreifen

des Kaufmanns wesentlich verschoben wird, so haben wir hier eine ganz

neue Gruppenbildung in der Arbeitsteilung und der wirtschaftlichen

Interessenvertretung.

[296] Bei der folgenden Darstellung ist in erster Linie die Arbeit

von $Alfred Swaine$, Die Arbeits- und Wirtschaftsverhältnisse

der Einzelsticker in der Nordostschweiz und Vorarlberg,

Straßburg, Trübner 1895, benutzt, in der die frühere

Litteratur angegeben ist. Vgl. außerdem Handwörterbuch der

Staatsw., Artikel: »Arbeiterschutzgesetzgebung«, »Gewerbe« und

»Hausindustrie«, sowie $Schmoller$, Jahrb. XVIII, S. 1251 ff.

Schon seit den 20er Jahren dieses Jahrhunderts hatte sich die Stickerei

in einigen Teilen der Schweiz zu einer so hohen Blüte entwickelt, daß

sie weitaus die herrschende Stellung auf dem Weltmarkte einnahm. Damals

handelte es sich um Handstickerei, aber als Ende der 50er Jahre die

schon 1828 erfundene Strickmaschine soweit vervollkommnet wurde, daß

sie die Handstickerei fast völlig verdrängte, entwickelte sich auch die

neue Industrie wesentlich in dem alten Gebiete, nämlich den Kantonen

St. Gallen, Appenzell, Thurgau, dem nordöstlichen Teile von Zürich und

in Vorarlberg[297].

[297] Die Gesamtzahl der Maschinen betrug in den drei Kantonen

St. Gallen, Appenzell und Thurgau 1865: 770; 1872: 6384; 1876:

9942; 1880: 14770; 1884 über 20000; 1890: 21660. Man zählt

in ganz Europa 29000 Maschinen, von denen 4500 auf Sachsen

entfallen, während 3000 sich auf Böhmen, Frankreich, Italien und

Rußland verteilen. Vgl. »Die Industrie« Nr. 1 vom 7. Mai 1887.

Aber die Maschine, die bisher überwiegend in Gebrauch ist, wird mit der

Hand betrieben; Motorenbetrieb ist freilich schon einzuführen versucht,

aber bisher nur in unbedeutendem Umfange gelungen. Daraus ergiebt sich,

daß ein Hauptgrund, der in anderen Gewerbezweigen das Uebergewicht

des Fabrikbetriebes über die Hausindustrie bewirkt hat, nämlich die

technische Ueberlegenheit des ersteren, hier wegfällt. Ein weiterer

Umstand, der der Hausindustrie zu statten kam, ist der, daß die

schweizerische Fabrikgesetzgebung, insbesondere der Maximalarbeitstag

von 11 Stunden und die Beschränkung der Kinderarbeit auf sie keine

Anwendung findet. Endlich ist gerade unter den Schweizern ein

Unabhängigkeitsdrang, der sich der strafferen Ordnung in der Fabrik

widersetzt, besonders stark entwickelt. Das Ergebnis aller dieser

Faktoren ist, daß, abweichend von fast allen anderen Betriebszweigen,

in der Stickerei die Hausindustrie nicht allein ihren Platz neben der

Fabrik völlig behauptet, sondern diese sogar zurückgedrängt hat[298].

[298] 1872 zählte man nur 7 % »Einzelsticker«, d. h. Hausindustrielle,

die mit 1-2 Maschinen arbeiten; 1876: 10%, 1880: 39,5%.

1890 fanden von 19923 Maschinen in der Schweiz (also außer

Vorarlberg) 12033 im Hausbetriebe und nur 1890 in Fabriken

Verwendung.

Uebrigens nimmt auch der Fabrikant in der Stickerei eine wesentlich

andere Stellung ein, als in anderen Betrieben, was mit der bereits

erwähnten eigenartigen Arbeitsteilung dieses Gewerbes zusammenhängt.

Ist es nämlich im allgemeinen gerade seine Aufgabe, die Bewegung des

Marktes, das Verhältnis von Angebot und Nachfrage, den Wechsel der

Mode u. s. w. zu verfolgen und in Rechnung zu ziehen, so fällt in

der Stickerei diese Rolle dem Kaufmann zu. Wie begreiflich, geht die

erzeugte Ware ganz überwiegend in das Ausland, und zwar steht hier

Amerika in erster Linie. Es giebt nun insbesondere in St. Gallen eine

Anzahl Firmen, die sich ganz diesem Geschäfte widmen, und da bis vor

einigen Jahren außer der Schweiz für die Herstellung von Stickereien

fast nur noch Sachsen, und dies durchaus erst in zweiter Linie, in

Betracht kam, so genossen diese Exportfirmen eine Art Monopolstellung,

die bei Würdigung der hier darzustellenden Verhältnisse wohl beachtet

werden muß.

Weitaus die meisten Fabrikanten stehen in festen Beziehungen zu einer

solchen Firma, von der sie ihre Aufträge nach Art und Umfang genau

vorgeschrieben erhalten, ja vielfach beziehen sie von dort sogar das

Rohmaterial. Nur ein Bruchteil betreibt das »Platzgeschäft«, d. h.

arbeitet selbständig für den Markt[299]. Der Kaufmann ist natürlich

auch der Auftraggeber des »Einzelstickers«, der nicht daran denken

kann, auf eigene Rechnung oder auf Lager zu arbeiten. Hieraus ergiebt

sich, daß Einzelsticker und Fabrikanten in einem Konkurrenzverhältnisse

stehen, indem sie einen gemeinsamen Auftraggeber besitzen, der dem

einen oder dem andern Teile seine Bestellungen zuwenden kann.

[299] Man bezeichnet die Abhängigkeit von einem Kaufmanne, ohne

Unterschied, ob die Gegenpartei ein Fabrikant oder ein

Einzelsticker ist, als »Lohnstickerei«. Wie sehr diese

überwiegt, beweist, daß der Prozentsatz der in der Lohnstickerei

verwandten Maschinen zu der Gesamtzahl 1872: 56, 1876: 60, 1880:

70 und 1890 sogar 91,5 betrug. Innerhalb der Fabriken allein

betrug das Verhältnis 1872: 53,5%, 1890: 77,55%. Zählt man die

Fabrikanten, die zwar regelmäßig »auf eigene Muster sticken«,

zuweilen aber auch »auf Stich arbeiten«, den Lohnstickern hinzu,

so steigert sich die Ziffer sogar auf 94,5%.

Eine besondere Stellung nimmt der »Fergger« ein. Er ist ein Vermittler

zwischen Kaufmann und Einzelsticker. Freilich kommen die letzteren

an den Markttagen, Mittwoch und Sonnabend, zum Teil nach St. Gallen,

wo eine besondere Stickereibörse besteht, und verhandeln unmittelbar

mit den Kaufleuten, aber die Mehrzahl ist doch hierzu nicht imstande

und ist auf den Verkehr mit dem Fergger angewiesen, der sie in

ihren Gebirgsdörfern aufsucht und häufig neben der Ferggerei noch

Landwirtschaft, Gastwirtschaft oder ein sonstiges Gewerbe betreibt. Der

Fergger ist aber nicht bloßer Agent, der die Geschäfte im Namen des

Kaufmanns abschlösse, sondern eine selbständige Zwischeninstanz, der

die Bestellung auf eigene Rechnung übernimmt und seinerseits mit den

Stickern abschließt. Auch in dem Verkehr des Fabrikanten mit seinen

Arbeitern bedient man sich häufig des Ferggers, doch ist er hier bloßer

Vermittler.

Es ist begreiflich, daß sich unter diesen Umständen ganz eigenartige

Interessenverhältnisse ergeben mußten, insbesondere hat der Fabrikant

mit dem Einzelsticker und dem Fergger das gemeinsame Interesse an

günstigen Preisen gegenüber dem Kaufmann. Im allgemeinen kann man

freilich nicht behaupten, daß eine Ausbeutung stattfand, insbesondere

geschah dies nicht seitens der alten Firmen, während allerdings in

neuerer Zeit sich auch jüngere, meist fremde Elemente ansiedelten,

die ihr Ziel darin sehen, durch Herunterdrückung der Preise die

älteren zu überflügeln und auf Kosten der Gesamtentwickelung der

Industrie in kurzer Zeit viel Geld zu verdienen. Der wundeste Punkt

in dem System waren die Fergger; nicht nur boten sie öfters Anlaß

zu Klagen über Ausbeutung, sondern sie besaßen auch meist so wenig

technische Kenntnisse, daß sie ihre Abschlüsse nicht nach verständigen

Ueberlegungen machten, sondern ihre Aufgabe gerade darin sehen

mußten, bei den von den Kaufleuten bedingungslos übernommenen Preisen

durch Herabdrückung der Löhne zu verdienen. Ein weiterer Uebelstand

lag in den »Abzügen« und »Retourwaren.« Nicht die Ablieferung der

Arbeit an den Fergger oder auch an den Fabrikanten entschied über die

Berechtigung zum Bezuge des Lohnes, sondern erst der Kaufmann stellte

endgültig die Güte der Waren fest, und wenn er die Annahme verweigerte

oder Abzüge machte, erhielten die Sticker die Nachricht, daß die ihnen

schon vor Monaten gezahlten Preise ermäßigt und der Abzug bei der

nächsten Abrechnung in Absatz gebracht werden müsse.

Immerhin hätten diese Uebelstände kaum eine ausreichende Triebkraft

besessen, um ein Unternehmen, wie den Stickereiverband, ins Leben zu

rufen, wenn nicht hinzugekommen wäre, daß die verhältnismäßig günstigen

Bedingungen des Gewerbes zu einer Vermehrung der Maschinen und einer

Ueberproduktion geführt hatten, deren Einfluß sich bald in sinkenden

Preisen ausdrückte.

Schon 1872 hatte man eine »Produktivgenossenschaft für mechanische

Stickerei« gegründet, um den auf 40 % des Preises geschätzten

Unternehmergewinn der Fabrikanten zu vermeiden, indem man unmittelbar

mit den Kaufleuten arbeiten wollte, oder das Unternehmen hatte

niemals Bedeutung erlangt. Ganz andere Ziele verfolgte der leider

jetzt zu Grunde gegangene große »Zentralverband der Stickereiindustrie

der Ostschweiz und des Vorarlberges«, der beabsichtigte, alle oben

genannten Gruppen, die auch in ihm bestehen blieben, zusammenzufassen,

um durch gemeinsames Vorgehen die Hebung der ganzen Industrie

herbeizuführen und den Interessen aller zu dienen. Allerdings machten

sich anfangs Bestrebungen geltend, die Kaufleute aus dem Verbande

auszuschließen, aber schon in der ersten im Dezember 1884 in Werdenberg

abgehaltenen Vertrauensmännerversammlung überzeugte man sich, daß ohne

sie das Unternehmen nicht lebensfähig war. Die am 22. Februar 1885

tagende Delegiertenversammlung, auf der 250 Vertreter aus allen Teilen

des Stickereigebietes anwesend waren, beschloß deshalb endgültig, auch

sie zur Beteiligung aufzufordern. Die Kaufmannschaft ihrerseits war

allerdings ebenfalls anfangs geteilter Meinung über die Zweckmäßigkeit

ihrer Beteiligung, schließlich aber siegte die insbesondere von

den alten Firmen vertretene Ansicht, daß man den Vorschlag nicht

zurückweisen dürfe. So konnte schon im Mai der Statutenentwurf

genehmigt und am 14. Juli der Verband mit 110 Sektionen mit 5066

Mitgliedern und 12299 Maschinen endgültig begründet werden. Schon Ende

des Jahres stieg die Mitgliederzahl auf 10321 mit 20554 Maschinen. Nur

489 = 2,38% der Stühle blieb außerhalb; ja Ende 1889 sank diese Ziffer

sogar auf 0,68%.

Noch § 2 der Zentralstatuten bezweckt der Verband »einerseits der

Ueberproduktion in der Stickereiindustrie vorzubeugen, andrerseits

bessere Lohnverhältnisse zu erzielen und im allgemeinen durch alle

zweckdienlichen Maßnahmen an der Hebung der Stickereiindustrie und der

Erhaltung derselben auf gesunder Basis mitzuarbeiten«. »Mitglied kann

jeder Maschinenbesitzer oder Maschinenpächter und jeder Arbeitgeber

der Stickereiindustrie werden.« Es waren deshalb zugelassen: die

Kaufleute, die Fabrikanten, die Fergger und die Einzelsticker;

ausgeschlossen dagegen waren die Fabriksticker. Daß man sie fern

hielt, war wohl auf den Einfluß der Kaufmannschaft und insbesondere

der Fabrikanten zurückzuführen, die wohl wußten, daß die eigentliche

Interessengemeinschaft in erster Linie zwischen Einzelstickern und

Fabrikstickern bestand, und deshalb fürchteten, daß bei Aufnahme der

letzteren die Machtverteilung im Verbande ihnen ungünstig sein würde.

Erleichtert wurde ihnen dies Bestreben durch einen von alters her

bestehenden Gegensatz zwischen den beiden Gruppen.

Der Sitz des Verbandes war in St Gallen. Seine oberste Leitung

lag in der Delegiertenversammlung, die mindestens einmal jährlich

zusammentreten sollte. Diese wählte das Zentralkomitee, das, außer

einem Präsidenten, der eine nicht unmittelbar an der Stickereiindustrie

beteiligte Person sein mußte, aus 20 Mitgliedern bestand. Die

Verteilung derselben war insofern auffallend, als 5 von den Kaufleuten

gesondert, die übrigen 15 aber nach Landesteilen von der Versammlung

frei gewählt wurden. Der Grund hierfür lag in der Befürchtung der

Kaufmannschaft, daß ohne eine solche Bestimmung ihre Interessen nicht

genügend gewahrt werden würden. Der Jahresbeitrag belief sich auf 1 Fr.

für jede Maschine bis zum Höchstbetrage von 20 Frs. Die Nichtbesitzer

von Maschinen zahlten 10 Frs. Dazu kam das Eintrittsgeld, das bald auf

30 Frs. für jede alte und 400 Frs. für jede neue Maschine erhöht wurde,

und zwar mußte letztere Summe auch von den Mitgliedern bezahlt werden,

sobald sie eine neue Maschine anschafften, die nicht lediglich als

Ersatz für eine alte eintrat. Endlich flossen in die Zentralkasse die

Strafgelder, die nicht unerheblich waren[300]. Verbandsorgan ist »die

Stickereiindustrie«.

[300]

======================================================================

Es betrugen: | die Einnahmen | die Ausgaben | das Vermögen der Kasse

==============+===============+==============+========================

1889 | 77436 Frs. | 76096 Frs. | 136826 Frs.

1890 | 52766 " | 53593 " | 135998 "

1891 | 99261 " | 64538 " | 170722 "

1892 | 52681 " | 84599 " | 110292 "

Der wichtigste Punkt in den Statuten des Verbandes, auf dem seine

eigentliche Kraft beruhte und der insbesondere bewirkte, daß er,

wie schon bemerkt, bis auf einen verschwindenden Bruchteil alle

Mitglieder der beteiligten Gruppen umfaßte, war der »ausschließliche

Verbandsverkehr«, d. h. folgende Bestimmung: »Im Gebiete des

Zentralverbandes ist jeder geschäftliche Verkehr, sei es in Stickarbeit

oder in Kauf, Verkauf, Tausch von Stickereien welcher Art immer den

Mitgliedern nur unter sich gestattet.« Hierdurch waren also alle

Maschinenbesitzer, Kaufleute und Fergger, wenn sie nicht völlig

isoliert und von jeder geschäftlichen Beziehung mit den Mitgliedern

des Verbandes ausgeschlossen sein wollten, zum Beitritt gezwungen, und

gerade dieser Bestimmung ist es zu danken, daß, wie angeführt, bis auf

etwa 1/2% der Verband alle Beteiligten umfaßte. Dies aber wieder gab

ihm die Macht, tief einschneidende Maßregeln durchzuführen.

Solche wandte er vor allem an, um sein Hauptziel, die Beseitigung

der $Ueberproduktion$, zu erreichen. Wirkte in diesem Sinne

schon das erwähnte hohe Eintrittsgeld von 400 Frs. für jede neue

Maschine[301], selbst wenn eine solche von Mitgliedern angeschafft

wurde, so war doch das Hauptmittel die Durchführung des elfstündigen

$Maximalarbeitstages$. Ein solcher war durch die Gesetzgebung

für den Fabrikbetrieb vorgeschrieben; die Hausindustriellen

(Einzelsticker) unterwarfen sich ihm freiwillig im Interesse der

Produktionsbeschränkung. Es war nicht leicht, in den einzeln liegenden

Hütten die erforderliche Kontrolle durchzuführen, doch gelang es, und

Strafen von 2-30 Frs. trafen den Uebertreter.

[301] Der Anschaffungspreis beträgt etwa 1700 Frs.

Die Ergänzung des Maximalarbeitstages war der $Minimallohn$. Eine

Einrichtung, die von einer radikalen Richtung des Sozialismus als

Ziel verfolgt wird, über deren Durchführbarkeit aber selbst in

sozialistischen Kreisen die Ansichten sehr auseinandergehen, wurde

hier verwirklicht, ja, wie noch zu erwähnen, wurde sie schließlich

sogar den Fabrikstickern zugestanden. Aber waren es auch zunächst die

Hausindustriellen und die Arbeiter gewesen, von denen die Forderung

ausging, so zeigte sich bald, daß der Vorteil weniger bei ihnen als

bei den Unternehmern lag. Für die Einzelsticker nämlich hatte die

Einführung des Minimallohnes zur Folge, daß die Beanstandungen und

Lohnabzüge sich erheblich mehrten. Die Kaufleute dagegen hatten den

sehr wertvollen Vorteil, daß sie jetzt bei ihren Abschlüssen mit festen

Arbeitspreisen rechnen konnten und der Unterbietung durch Konkurrenten,

die bei billigen Löhnen auf Lager arbeiten ließen, enthoben waren.

Deshalb söhnten die alten soliden Firmen sich rasch mit der Neuerung

aus, und die jüngere unsolide Schleuderkonkurrenz war nicht stark

genug, sich gegen den Zwang aufzulehnen, denn auf Uebertretungen

standen Strafen von 10-200 Frs.[302]. Durchführbar war die Maßregel nur

durch eine auf die technischen Verhältnisse berechnete sehr verwickelte

Lohnskala.

[302] Nach der »Industrie« Nr. 1 vom 7. Mai 1887 hatten die

Minimallöhne eine Erhöhung des Jahreslohnes um 6000000 Frs. zur

Folge.

Um die Frage der Beanstandungen und Lohnabzüge zu regeln, wurde die

Bestimmung getroffen, daß »Reklamationen und Abzüge aller Art zwischen

Kaufleuten und ihren Warenübernehmern, seien es Fergger oder Sticker,

innerhalb 14 Tagen zwischen Ferggern und den Arbeitsübernehmer

innerhalb 5 Wochen nach Empfang der Waren zu machen« seien. Die

Entscheidung aller Streitigkeiten wurde verschiedenen Verbandsgerichten

überwiesen, von denen auch die Strafen festgesetzt wurden. Ebenso

wurde ein »Regulativ über das Ferggerwesen« erlassen, in dem die

Stellung des Ferggers insofern völlig geändert wurde, als er nicht

mehr eine selbständige Zwischeninstanz blieb, dessen Verdienst in

der Preisdifferenz bestand, sondern zu einem bloßen Vermittler gegen

feste Provision gemacht wurde. Diese Provision zahlte aber nicht der

Kaufmann, sondern der Sticker, es lag also in dessen Interesse, seine

Abschlüsse ohne Vermittelung des Ferggers zu machen.

Da die Fergger, wie schon bemerkt, wenig technische Kenntnisse besaßen,

so suchte man auch in dieser Beziehung auf Besserung hinzuwirken durch

Einrichtung von Unterrichtskursen und Fachschulen, die natürlich vor

allem auch den Stickern selbst dienen sollten. Ebenso unterwarf man

das Lehrlingswesen einer strengen Ordnung. Um die bei Beanstandung von

Waren entstehenden Schwierigkeiten möglichst zu mildern, wurde eine

eigene »Verkaufsstelle für Retourwaren« eingerichtet, in der diese

möglichst günstig zu verwerten gesucht wurden gegen eine Vergütung von

4 % des Erlöses.

Die großartigste Einrichtung, die der Verband traf und die bei voller

Durchführung eine ganz neue Aera in der Entwickelung der Industrie

bedeutet haben würde, war die Gründung des »$Industriefonds$«. Angeregt

war sie durch die in Amerika erfundene Dampfstickereimaschine und

die Befürchtung, daß hierdurch der Sitz der Stickereiindustrie von

der Schweiz noch Amerika verlegt werden würde. Um dem vorzubeugen,

beschloß man, das amerikanische Patent anzukaufen und den Preis von

600000 Frs. durch eine von den Kaufleuten zu tragende Abgabe auf die

erzeugten Waren zusammenzubringen. Auf diese Weise hoffte man sich eine

jährliche Einnahme von 500000 Frs. zu verschaffen, und diese wollte

man demnächst zu einer Hebung der gesamten Industrie verwenden, indem

man vor allem alte Maschinen ankaufte und zerschlug. Nachdem man 1892

22104 Frs. hierfür verwandt hatte, scheiterte der Plan daran, daß auf

einen von der überstimmten Minderheit erhobenen Prozeß der Beschluß für

statutenwidrig erklärt wurde.

Wie schon erwähnt, hatte man die Fabriksticker von der Beteiligung an

dem Verbande ausgeschlossen und diese hatten deshalb 1889 eine eigene

Vereinigung gebildet. Jetzt wünschten sie in ein Kartellverhältnis

zu dem Verbande zu treten, wobei ihr Hauptzweck war, auch für sich

den Minimallohn zu erringen. Gegenüber dieser Forderung nahmen die

Fabrikanten und die Kaufleute eine verschiedene Stellung ein. Während

die ersteren sie ablehnten, hatten die letzteren ein Interesse daran,

sie zu bewilligen, denn einzelne Fabrikanten trieben selbständig

Export und waren deshalb ihre Konkurrenten; wenn diese durch Zahlung

geringerer Löhne im stande waren, zu billigern Preisen zu liefern,

so traf natürlich der Nachteil die Kaufleute. Schließlich wurde die

Forderung durchgesetzt, aber nicht ohne schwere Kämpfe.

Hatten schon diese und andere Streitigkeiten zu einer gewissen

Erschütterung des Verbandes geführt, so kam doch der schlimmste Angriff

von außen. Wie bemerkt, war der Hauptabnehmer der Stickereierzeugnisse

Nordamerika. Die im Oktober 1890 in Kraft getretene Mac Kinley-Bill

bewirkte nun nicht allein eine Erhöhung des Eingangszolles von 40 % auf

60 %, sondern hatte außerdem zur Folge, daß in den 9 Monaten vorher

der amerikanische Markt mit Stickereiprodukten völlig überschwemmt

wurde und deshalb nachher eine um so stärkere Erschlaffung eintrat.

Unter dem Drucke dieser ungünstigen Umstände bewirkte der Ende 1891

erfolgte Austritt von 944 Mitgliedern in Vorarlberg mit 1376 Maschinen

eine Erschütterung des Verbandes, der er nicht gewachsen war. Zunächst

mußte man Anfang 1892 den Minimallohn aufheben. Aber während die am

1. Mai 1892 vorgenommene Urabstimmung eine große Mehrheit für das

Fortbestehen des Verbandes ergab, zeigten doch ferner 2884 Mitglieder

ihren Austritt an, obgleich man durch Aufhebung der Bestimmung über

den ausschließlichen Verbandsverkehr ihnen entgegen zu kommen suchte,

und nachdem im Laufe des Jahres noch 2600 Austrittserklärungen erfolgt

waren, hat der Verband, der freilich formell noch fortbesteht, seine

eigentliche Kraft und Bedeutung verloren.

Werfen wir nochmals einen Rückblick auf die Geschichte des Verbandes,

so ergiebt sich dessen außerordentliche prinzipielle Bedeutung. Er

hat in derselben Weise wie die Tarifgemeinschaft der Buchdrucker zu

seiner Voraussetzung, daß unter den beteiligten Klassen freilich

einerseits ein Gegensatz der Interessen, aber andererseits auch eine

Gemeinsamkeit derselben besteht, und daß alles darauf ankommt, unter

klarem Verständnis dieses Verhältnisses Einrichtungen zu treffen, die

dem Gegensatze wie der Gemeinschaft ihr natürliches Recht verschaffen.

Nun hatte der Verband freilich insofern eine andere Stellung als die

Tarifgemeinschaft der Buchdrucker, als er die eigentlichen Lohnarbeiter

ausschloß und sie auf ein bloßes Kartellverhältnis verwies. Aber

dieser Erleichterung stand eine Erschwerung insofern gegenüber, als

die übrigen an ihm beteiligten Klassen sich in einem eigenartigen

Verhältnisse der Interessen befanden. Fragen wir, welche von diesen

Klassen in dem Verbande Vorteil oder Nachteil erlitten hat, so muß

man behaupten, daß sowohl die Kaufleute, wie die Fabrikanten und die

Sticker durch ihn in ihren Interessen wesentlich gefördert sind. Die

einzigen, bei denen dieser Vorteil zweifelhaft ist und die später auch

wohl erkannten, daß sie die Leidtragenden seien, sind die Fergger.

Das liegt auch nicht allein darin, daß sie ihrer Aufgabe am wenigsten

gewachsen sind, sondern daß sie eine wirtschaftliche Zwischeninstanz

darstellen, die nur bis zu einem gewissen Grade innere, in der Technik

des Betriebes begründete Berechtigung hat. Gerade gegen sie waren

die erhobenen Vorwürfe über Ausbeutung nicht völlig unberechtigt,

und deshalb besteht gerade in ihrer Zurückdrängung ein Verdienst des

Verbandes. Es war bedauerlich, daß, als die Verhältnisse sich nach 1892

wieder besserten, der Verband bereits zerstört oder ihm wenigstens

durch Beseitigung des ausschließlichen Verbandsverkehrs das Rückgrat

ausgebrochen war. Immerhin ist er nicht eigener Schwäche, sondern der

Uebermacht außer ihm stehender Faktoren zum Opfer gefallen.

Nach Zeitungsnotizen hat sich Ende September 1898 in St. Gallen eine

neue »Stickereivereinigung« zunächst für die Ostschweiz gebildet, der

bis dahin 2000 Mitglieder beigetreten waren und die u. a. auch das

Ziel verfolgt, den alten Verband wieder mit frischem Blute zu beleben;

aber mehrfach werden Stimmen laut, die dies Ziel bei der heutigen

traurigen Lage der Stickerei für unerreichbar halten.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 285 / 323 题