In ganz ähnlicher Weise, wie in der Tarifgemeinschaft der Buchdrucker,
finden wir auch in dem Schweizerischen Stickereiverbande einen Versuch,
die gemeinsamen Interessen von Unternehmern und Arbeitern in einer
Organisation zum Ausdruck zu bringen. Ja, der Verband hat noch ein
besonderes Interesse, weil die Verhältnisse in der Stickereiindustrie
von denen aller übrigen Gewerbe wesentlich verschieden sind;
insbesondere überwiegt hier die Hausindustrie über den Fabrikbetrieb,
und da außerdem auch die Stellung der Fabrikanten durch das Eingreifen
des Kaufmanns wesentlich verschoben wird, so haben wir hier eine ganz
neue Gruppenbildung in der Arbeitsteilung und der wirtschaftlichen
Interessenvertretung.
[296] Bei der folgenden Darstellung ist in erster Linie die Arbeit
von $Alfred Swaine$, Die Arbeits- und Wirtschaftsverhältnisse
der Einzelsticker in der Nordostschweiz und Vorarlberg,
Straßburg, Trübner 1895, benutzt, in der die frühere
Litteratur angegeben ist. Vgl. außerdem Handwörterbuch der
Staatsw., Artikel: »Arbeiterschutzgesetzgebung«, »Gewerbe« und
»Hausindustrie«, sowie $Schmoller$, Jahrb. XVIII, S. 1251 ff.
Schon seit den 20er Jahren dieses Jahrhunderts hatte sich die Stickerei
in einigen Teilen der Schweiz zu einer so hohen Blüte entwickelt, daß
sie weitaus die herrschende Stellung auf dem Weltmarkte einnahm. Damals
handelte es sich um Handstickerei, aber als Ende der 50er Jahre die
schon 1828 erfundene Strickmaschine soweit vervollkommnet wurde, daß
sie die Handstickerei fast völlig verdrängte, entwickelte sich auch die
neue Industrie wesentlich in dem alten Gebiete, nämlich den Kantonen
St. Gallen, Appenzell, Thurgau, dem nordöstlichen Teile von Zürich und
in Vorarlberg[297].
[297] Die Gesamtzahl der Maschinen betrug in den drei Kantonen
St. Gallen, Appenzell und Thurgau 1865: 770; 1872: 6384; 1876:
9942; 1880: 14770; 1884 über 20000; 1890: 21660. Man zählt
in ganz Europa 29000 Maschinen, von denen 4500 auf Sachsen
entfallen, während 3000 sich auf Böhmen, Frankreich, Italien und
Rußland verteilen. Vgl. »Die Industrie« Nr. 1 vom 7. Mai 1887.
Aber die Maschine, die bisher überwiegend in Gebrauch ist, wird mit der
Hand betrieben; Motorenbetrieb ist freilich schon einzuführen versucht,
aber bisher nur in unbedeutendem Umfange gelungen. Daraus ergiebt sich,
daß ein Hauptgrund, der in anderen Gewerbezweigen das Uebergewicht
des Fabrikbetriebes über die Hausindustrie bewirkt hat, nämlich die
technische Ueberlegenheit des ersteren, hier wegfällt. Ein weiterer
Umstand, der der Hausindustrie zu statten kam, ist der, daß die
schweizerische Fabrikgesetzgebung, insbesondere der Maximalarbeitstag
von 11 Stunden und die Beschränkung der Kinderarbeit auf sie keine
Anwendung findet. Endlich ist gerade unter den Schweizern ein
Unabhängigkeitsdrang, der sich der strafferen Ordnung in der Fabrik
widersetzt, besonders stark entwickelt. Das Ergebnis aller dieser
Faktoren ist, daß, abweichend von fast allen anderen Betriebszweigen,
in der Stickerei die Hausindustrie nicht allein ihren Platz neben der
Fabrik völlig behauptet, sondern diese sogar zurückgedrängt hat[298].
[298] 1872 zählte man nur 7 % »Einzelsticker«, d. h. Hausindustrielle,
die mit 1-2 Maschinen arbeiten; 1876: 10%, 1880: 39,5%.
1890 fanden von 19923 Maschinen in der Schweiz (also außer
Vorarlberg) 12033 im Hausbetriebe und nur 1890 in Fabriken
Verwendung.
Uebrigens nimmt auch der Fabrikant in der Stickerei eine wesentlich
andere Stellung ein, als in anderen Betrieben, was mit der bereits
erwähnten eigenartigen Arbeitsteilung dieses Gewerbes zusammenhängt.
Ist es nämlich im allgemeinen gerade seine Aufgabe, die Bewegung des
Marktes, das Verhältnis von Angebot und Nachfrage, den Wechsel der
Mode u. s. w. zu verfolgen und in Rechnung zu ziehen, so fällt in
der Stickerei diese Rolle dem Kaufmann zu. Wie begreiflich, geht die
erzeugte Ware ganz überwiegend in das Ausland, und zwar steht hier
Amerika in erster Linie. Es giebt nun insbesondere in St. Gallen eine
Anzahl Firmen, die sich ganz diesem Geschäfte widmen, und da bis vor
einigen Jahren außer der Schweiz für die Herstellung von Stickereien
fast nur noch Sachsen, und dies durchaus erst in zweiter Linie, in
Betracht kam, so genossen diese Exportfirmen eine Art Monopolstellung,
die bei Würdigung der hier darzustellenden Verhältnisse wohl beachtet
werden muß.
Weitaus die meisten Fabrikanten stehen in festen Beziehungen zu einer
solchen Firma, von der sie ihre Aufträge nach Art und Umfang genau
vorgeschrieben erhalten, ja vielfach beziehen sie von dort sogar das
Rohmaterial. Nur ein Bruchteil betreibt das »Platzgeschäft«, d. h.
arbeitet selbständig für den Markt[299]. Der Kaufmann ist natürlich
auch der Auftraggeber des »Einzelstickers«, der nicht daran denken
kann, auf eigene Rechnung oder auf Lager zu arbeiten. Hieraus ergiebt
sich, daß Einzelsticker und Fabrikanten in einem Konkurrenzverhältnisse
stehen, indem sie einen gemeinsamen Auftraggeber besitzen, der dem
einen oder dem andern Teile seine Bestellungen zuwenden kann.
[299] Man bezeichnet die Abhängigkeit von einem Kaufmanne, ohne
Unterschied, ob die Gegenpartei ein Fabrikant oder ein
Einzelsticker ist, als »Lohnstickerei«. Wie sehr diese
überwiegt, beweist, daß der Prozentsatz der in der Lohnstickerei
verwandten Maschinen zu der Gesamtzahl 1872: 56, 1876: 60, 1880:
70 und 1890 sogar 91,5 betrug. Innerhalb der Fabriken allein
betrug das Verhältnis 1872: 53,5%, 1890: 77,55%. Zählt man die
Fabrikanten, die zwar regelmäßig »auf eigene Muster sticken«,
zuweilen aber auch »auf Stich arbeiten«, den Lohnstickern hinzu,
so steigert sich die Ziffer sogar auf 94,5%.
Eine besondere Stellung nimmt der »Fergger« ein. Er ist ein Vermittler
zwischen Kaufmann und Einzelsticker. Freilich kommen die letzteren
an den Markttagen, Mittwoch und Sonnabend, zum Teil nach St. Gallen,
wo eine besondere Stickereibörse besteht, und verhandeln unmittelbar
mit den Kaufleuten, aber die Mehrzahl ist doch hierzu nicht imstande
und ist auf den Verkehr mit dem Fergger angewiesen, der sie in
ihren Gebirgsdörfern aufsucht und häufig neben der Ferggerei noch
Landwirtschaft, Gastwirtschaft oder ein sonstiges Gewerbe betreibt. Der
Fergger ist aber nicht bloßer Agent, der die Geschäfte im Namen des
Kaufmanns abschlösse, sondern eine selbständige Zwischeninstanz, der
die Bestellung auf eigene Rechnung übernimmt und seinerseits mit den
Stickern abschließt. Auch in dem Verkehr des Fabrikanten mit seinen
Arbeitern bedient man sich häufig des Ferggers, doch ist er hier bloßer
Vermittler.
Es ist begreiflich, daß sich unter diesen Umständen ganz eigenartige
Interessenverhältnisse ergeben mußten, insbesondere hat der Fabrikant
mit dem Einzelsticker und dem Fergger das gemeinsame Interesse an
günstigen Preisen gegenüber dem Kaufmann. Im allgemeinen kann man
freilich nicht behaupten, daß eine Ausbeutung stattfand, insbesondere
geschah dies nicht seitens der alten Firmen, während allerdings in
neuerer Zeit sich auch jüngere, meist fremde Elemente ansiedelten,
die ihr Ziel darin sehen, durch Herunterdrückung der Preise die
älteren zu überflügeln und auf Kosten der Gesamtentwickelung der
Industrie in kurzer Zeit viel Geld zu verdienen. Der wundeste Punkt
in dem System waren die Fergger; nicht nur boten sie öfters Anlaß
zu Klagen über Ausbeutung, sondern sie besaßen auch meist so wenig
technische Kenntnisse, daß sie ihre Abschlüsse nicht nach verständigen
Ueberlegungen machten, sondern ihre Aufgabe gerade darin sehen
mußten, bei den von den Kaufleuten bedingungslos übernommenen Preisen
durch Herabdrückung der Löhne zu verdienen. Ein weiterer Uebelstand
lag in den »Abzügen« und »Retourwaren.« Nicht die Ablieferung der
Arbeit an den Fergger oder auch an den Fabrikanten entschied über die
Berechtigung zum Bezuge des Lohnes, sondern erst der Kaufmann stellte
endgültig die Güte der Waren fest, und wenn er die Annahme verweigerte
oder Abzüge machte, erhielten die Sticker die Nachricht, daß die ihnen
schon vor Monaten gezahlten Preise ermäßigt und der Abzug bei der
nächsten Abrechnung in Absatz gebracht werden müsse.
Immerhin hätten diese Uebelstände kaum eine ausreichende Triebkraft
besessen, um ein Unternehmen, wie den Stickereiverband, ins Leben zu
rufen, wenn nicht hinzugekommen wäre, daß die verhältnismäßig günstigen
Bedingungen des Gewerbes zu einer Vermehrung der Maschinen und einer
Ueberproduktion geführt hatten, deren Einfluß sich bald in sinkenden
Preisen ausdrückte.
Schon 1872 hatte man eine »Produktivgenossenschaft für mechanische
Stickerei« gegründet, um den auf 40 % des Preises geschätzten
Unternehmergewinn der Fabrikanten zu vermeiden, indem man unmittelbar
mit den Kaufleuten arbeiten wollte, oder das Unternehmen hatte
niemals Bedeutung erlangt. Ganz andere Ziele verfolgte der leider
jetzt zu Grunde gegangene große »Zentralverband der Stickereiindustrie
der Ostschweiz und des Vorarlberges«, der beabsichtigte, alle oben
genannten Gruppen, die auch in ihm bestehen blieben, zusammenzufassen,
um durch gemeinsames Vorgehen die Hebung der ganzen Industrie
herbeizuführen und den Interessen aller zu dienen. Allerdings machten
sich anfangs Bestrebungen geltend, die Kaufleute aus dem Verbande
auszuschließen, aber schon in der ersten im Dezember 1884 in Werdenberg
abgehaltenen Vertrauensmännerversammlung überzeugte man sich, daß ohne
sie das Unternehmen nicht lebensfähig war. Die am 22. Februar 1885
tagende Delegiertenversammlung, auf der 250 Vertreter aus allen Teilen
des Stickereigebietes anwesend waren, beschloß deshalb endgültig, auch
sie zur Beteiligung aufzufordern. Die Kaufmannschaft ihrerseits war
allerdings ebenfalls anfangs geteilter Meinung über die Zweckmäßigkeit
ihrer Beteiligung, schließlich aber siegte die insbesondere von
den alten Firmen vertretene Ansicht, daß man den Vorschlag nicht
zurückweisen dürfe. So konnte schon im Mai der Statutenentwurf
genehmigt und am 14. Juli der Verband mit 110 Sektionen mit 5066
Mitgliedern und 12299 Maschinen endgültig begründet werden. Schon Ende
des Jahres stieg die Mitgliederzahl auf 10321 mit 20554 Maschinen. Nur
489 = 2,38% der Stühle blieb außerhalb; ja Ende 1889 sank diese Ziffer
sogar auf 0,68%.
Noch § 2 der Zentralstatuten bezweckt der Verband »einerseits der
Ueberproduktion in der Stickereiindustrie vorzubeugen, andrerseits
bessere Lohnverhältnisse zu erzielen und im allgemeinen durch alle
zweckdienlichen Maßnahmen an der Hebung der Stickereiindustrie und der
Erhaltung derselben auf gesunder Basis mitzuarbeiten«. »Mitglied kann
jeder Maschinenbesitzer oder Maschinenpächter und jeder Arbeitgeber
der Stickereiindustrie werden.« Es waren deshalb zugelassen: die
Kaufleute, die Fabrikanten, die Fergger und die Einzelsticker;
ausgeschlossen dagegen waren die Fabriksticker. Daß man sie fern
hielt, war wohl auf den Einfluß der Kaufmannschaft und insbesondere
der Fabrikanten zurückzuführen, die wohl wußten, daß die eigentliche
Interessengemeinschaft in erster Linie zwischen Einzelstickern und
Fabrikstickern bestand, und deshalb fürchteten, daß bei Aufnahme der
letzteren die Machtverteilung im Verbande ihnen ungünstig sein würde.
Erleichtert wurde ihnen dies Bestreben durch einen von alters her
bestehenden Gegensatz zwischen den beiden Gruppen.
Der Sitz des Verbandes war in St Gallen. Seine oberste Leitung
lag in der Delegiertenversammlung, die mindestens einmal jährlich
zusammentreten sollte. Diese wählte das Zentralkomitee, das, außer
einem Präsidenten, der eine nicht unmittelbar an der Stickereiindustrie
beteiligte Person sein mußte, aus 20 Mitgliedern bestand. Die
Verteilung derselben war insofern auffallend, als 5 von den Kaufleuten
gesondert, die übrigen 15 aber nach Landesteilen von der Versammlung
frei gewählt wurden. Der Grund hierfür lag in der Befürchtung der
Kaufmannschaft, daß ohne eine solche Bestimmung ihre Interessen nicht
genügend gewahrt werden würden. Der Jahresbeitrag belief sich auf 1 Fr.
für jede Maschine bis zum Höchstbetrage von 20 Frs. Die Nichtbesitzer
von Maschinen zahlten 10 Frs. Dazu kam das Eintrittsgeld, das bald auf
30 Frs. für jede alte und 400 Frs. für jede neue Maschine erhöht wurde,
und zwar mußte letztere Summe auch von den Mitgliedern bezahlt werden,
sobald sie eine neue Maschine anschafften, die nicht lediglich als
Ersatz für eine alte eintrat. Endlich flossen in die Zentralkasse die
Strafgelder, die nicht unerheblich waren[300]. Verbandsorgan ist »die
Stickereiindustrie«.
[300]
======================================================================
Es betrugen: | die Einnahmen | die Ausgaben | das Vermögen der Kasse
==============+===============+==============+========================
1889 | 77436 Frs. | 76096 Frs. | 136826 Frs.
1890 | 52766 " | 53593 " | 135998 "
1891 | 99261 " | 64538 " | 170722 "
1892 | 52681 " | 84599 " | 110292 "
Der wichtigste Punkt in den Statuten des Verbandes, auf dem seine
eigentliche Kraft beruhte und der insbesondere bewirkte, daß er,
wie schon bemerkt, bis auf einen verschwindenden Bruchteil alle
Mitglieder der beteiligten Gruppen umfaßte, war der »ausschließliche
Verbandsverkehr«, d. h. folgende Bestimmung: »Im Gebiete des
Zentralverbandes ist jeder geschäftliche Verkehr, sei es in Stickarbeit
oder in Kauf, Verkauf, Tausch von Stickereien welcher Art immer den
Mitgliedern nur unter sich gestattet.« Hierdurch waren also alle
Maschinenbesitzer, Kaufleute und Fergger, wenn sie nicht völlig
isoliert und von jeder geschäftlichen Beziehung mit den Mitgliedern
des Verbandes ausgeschlossen sein wollten, zum Beitritt gezwungen, und
gerade dieser Bestimmung ist es zu danken, daß, wie angeführt, bis auf
etwa 1/2% der Verband alle Beteiligten umfaßte. Dies aber wieder gab
ihm die Macht, tief einschneidende Maßregeln durchzuführen.
Solche wandte er vor allem an, um sein Hauptziel, die Beseitigung
der $Ueberproduktion$, zu erreichen. Wirkte in diesem Sinne
schon das erwähnte hohe Eintrittsgeld von 400 Frs. für jede neue
Maschine[301], selbst wenn eine solche von Mitgliedern angeschafft
wurde, so war doch das Hauptmittel die Durchführung des elfstündigen
$Maximalarbeitstages$. Ein solcher war durch die Gesetzgebung
für den Fabrikbetrieb vorgeschrieben; die Hausindustriellen
(Einzelsticker) unterwarfen sich ihm freiwillig im Interesse der
Produktionsbeschränkung. Es war nicht leicht, in den einzeln liegenden
Hütten die erforderliche Kontrolle durchzuführen, doch gelang es, und
Strafen von 2-30 Frs. trafen den Uebertreter.
[301] Der Anschaffungspreis beträgt etwa 1700 Frs.
Die Ergänzung des Maximalarbeitstages war der $Minimallohn$. Eine
Einrichtung, die von einer radikalen Richtung des Sozialismus als
Ziel verfolgt wird, über deren Durchführbarkeit aber selbst in
sozialistischen Kreisen die Ansichten sehr auseinandergehen, wurde
hier verwirklicht, ja, wie noch zu erwähnen, wurde sie schließlich
sogar den Fabrikstickern zugestanden. Aber waren es auch zunächst die
Hausindustriellen und die Arbeiter gewesen, von denen die Forderung
ausging, so zeigte sich bald, daß der Vorteil weniger bei ihnen als
bei den Unternehmern lag. Für die Einzelsticker nämlich hatte die
Einführung des Minimallohnes zur Folge, daß die Beanstandungen und
Lohnabzüge sich erheblich mehrten. Die Kaufleute dagegen hatten den
sehr wertvollen Vorteil, daß sie jetzt bei ihren Abschlüssen mit festen
Arbeitspreisen rechnen konnten und der Unterbietung durch Konkurrenten,
die bei billigen Löhnen auf Lager arbeiten ließen, enthoben waren.
Deshalb söhnten die alten soliden Firmen sich rasch mit der Neuerung
aus, und die jüngere unsolide Schleuderkonkurrenz war nicht stark
genug, sich gegen den Zwang aufzulehnen, denn auf Uebertretungen
standen Strafen von 10-200 Frs.[302]. Durchführbar war die Maßregel nur
durch eine auf die technischen Verhältnisse berechnete sehr verwickelte
Lohnskala.
[302] Nach der »Industrie« Nr. 1 vom 7. Mai 1887 hatten die
Minimallöhne eine Erhöhung des Jahreslohnes um 6000000 Frs. zur
Folge.
Um die Frage der Beanstandungen und Lohnabzüge zu regeln, wurde die
Bestimmung getroffen, daß »Reklamationen und Abzüge aller Art zwischen
Kaufleuten und ihren Warenübernehmern, seien es Fergger oder Sticker,
innerhalb 14 Tagen zwischen Ferggern und den Arbeitsübernehmer
innerhalb 5 Wochen nach Empfang der Waren zu machen« seien. Die
Entscheidung aller Streitigkeiten wurde verschiedenen Verbandsgerichten
überwiesen, von denen auch die Strafen festgesetzt wurden. Ebenso
wurde ein »Regulativ über das Ferggerwesen« erlassen, in dem die
Stellung des Ferggers insofern völlig geändert wurde, als er nicht
mehr eine selbständige Zwischeninstanz blieb, dessen Verdienst in
der Preisdifferenz bestand, sondern zu einem bloßen Vermittler gegen
feste Provision gemacht wurde. Diese Provision zahlte aber nicht der
Kaufmann, sondern der Sticker, es lag also in dessen Interesse, seine
Abschlüsse ohne Vermittelung des Ferggers zu machen.
Da die Fergger, wie schon bemerkt, wenig technische Kenntnisse besaßen,
so suchte man auch in dieser Beziehung auf Besserung hinzuwirken durch
Einrichtung von Unterrichtskursen und Fachschulen, die natürlich vor
allem auch den Stickern selbst dienen sollten. Ebenso unterwarf man
das Lehrlingswesen einer strengen Ordnung. Um die bei Beanstandung von
Waren entstehenden Schwierigkeiten möglichst zu mildern, wurde eine
eigene »Verkaufsstelle für Retourwaren« eingerichtet, in der diese
möglichst günstig zu verwerten gesucht wurden gegen eine Vergütung von
4 % des Erlöses.
Die großartigste Einrichtung, die der Verband traf und die bei voller
Durchführung eine ganz neue Aera in der Entwickelung der Industrie
bedeutet haben würde, war die Gründung des »$Industriefonds$«. Angeregt
war sie durch die in Amerika erfundene Dampfstickereimaschine und
die Befürchtung, daß hierdurch der Sitz der Stickereiindustrie von
der Schweiz noch Amerika verlegt werden würde. Um dem vorzubeugen,
beschloß man, das amerikanische Patent anzukaufen und den Preis von
600000 Frs. durch eine von den Kaufleuten zu tragende Abgabe auf die
erzeugten Waren zusammenzubringen. Auf diese Weise hoffte man sich eine
jährliche Einnahme von 500000 Frs. zu verschaffen, und diese wollte
man demnächst zu einer Hebung der gesamten Industrie verwenden, indem
man vor allem alte Maschinen ankaufte und zerschlug. Nachdem man 1892
22104 Frs. hierfür verwandt hatte, scheiterte der Plan daran, daß auf
einen von der überstimmten Minderheit erhobenen Prozeß der Beschluß für
statutenwidrig erklärt wurde.
Wie schon erwähnt, hatte man die Fabriksticker von der Beteiligung an
dem Verbande ausgeschlossen und diese hatten deshalb 1889 eine eigene
Vereinigung gebildet. Jetzt wünschten sie in ein Kartellverhältnis
zu dem Verbande zu treten, wobei ihr Hauptzweck war, auch für sich
den Minimallohn zu erringen. Gegenüber dieser Forderung nahmen die
Fabrikanten und die Kaufleute eine verschiedene Stellung ein. Während
die ersteren sie ablehnten, hatten die letzteren ein Interesse daran,
sie zu bewilligen, denn einzelne Fabrikanten trieben selbständig
Export und waren deshalb ihre Konkurrenten; wenn diese durch Zahlung
geringerer Löhne im stande waren, zu billigern Preisen zu liefern,
so traf natürlich der Nachteil die Kaufleute. Schließlich wurde die
Forderung durchgesetzt, aber nicht ohne schwere Kämpfe.
Hatten schon diese und andere Streitigkeiten zu einer gewissen
Erschütterung des Verbandes geführt, so kam doch der schlimmste Angriff
von außen. Wie bemerkt, war der Hauptabnehmer der Stickereierzeugnisse
Nordamerika. Die im Oktober 1890 in Kraft getretene Mac Kinley-Bill
bewirkte nun nicht allein eine Erhöhung des Eingangszolles von 40 % auf
60 %, sondern hatte außerdem zur Folge, daß in den 9 Monaten vorher
der amerikanische Markt mit Stickereiprodukten völlig überschwemmt
wurde und deshalb nachher eine um so stärkere Erschlaffung eintrat.
Unter dem Drucke dieser ungünstigen Umstände bewirkte der Ende 1891
erfolgte Austritt von 944 Mitgliedern in Vorarlberg mit 1376 Maschinen
eine Erschütterung des Verbandes, der er nicht gewachsen war. Zunächst
mußte man Anfang 1892 den Minimallohn aufheben. Aber während die am
1. Mai 1892 vorgenommene Urabstimmung eine große Mehrheit für das
Fortbestehen des Verbandes ergab, zeigten doch ferner 2884 Mitglieder
ihren Austritt an, obgleich man durch Aufhebung der Bestimmung über
den ausschließlichen Verbandsverkehr ihnen entgegen zu kommen suchte,
und nachdem im Laufe des Jahres noch 2600 Austrittserklärungen erfolgt
waren, hat der Verband, der freilich formell noch fortbesteht, seine
eigentliche Kraft und Bedeutung verloren.
Werfen wir nochmals einen Rückblick auf die Geschichte des Verbandes,
so ergiebt sich dessen außerordentliche prinzipielle Bedeutung. Er
hat in derselben Weise wie die Tarifgemeinschaft der Buchdrucker zu
seiner Voraussetzung, daß unter den beteiligten Klassen freilich
einerseits ein Gegensatz der Interessen, aber andererseits auch eine
Gemeinsamkeit derselben besteht, und daß alles darauf ankommt, unter
klarem Verständnis dieses Verhältnisses Einrichtungen zu treffen, die
dem Gegensatze wie der Gemeinschaft ihr natürliches Recht verschaffen.
Nun hatte der Verband freilich insofern eine andere Stellung als die
Tarifgemeinschaft der Buchdrucker, als er die eigentlichen Lohnarbeiter
ausschloß und sie auf ein bloßes Kartellverhältnis verwies. Aber
dieser Erleichterung stand eine Erschwerung insofern gegenüber, als
die übrigen an ihm beteiligten Klassen sich in einem eigenartigen
Verhältnisse der Interessen befanden. Fragen wir, welche von diesen
Klassen in dem Verbande Vorteil oder Nachteil erlitten hat, so muß
man behaupten, daß sowohl die Kaufleute, wie die Fabrikanten und die
Sticker durch ihn in ihren Interessen wesentlich gefördert sind. Die
einzigen, bei denen dieser Vorteil zweifelhaft ist und die später auch
wohl erkannten, daß sie die Leidtragenden seien, sind die Fergger.
Das liegt auch nicht allein darin, daß sie ihrer Aufgabe am wenigsten
gewachsen sind, sondern daß sie eine wirtschaftliche Zwischeninstanz
darstellen, die nur bis zu einem gewissen Grade innere, in der Technik
des Betriebes begründete Berechtigung hat. Gerade gegen sie waren
die erhobenen Vorwürfe über Ausbeutung nicht völlig unberechtigt,
und deshalb besteht gerade in ihrer Zurückdrängung ein Verdienst des
Verbandes. Es war bedauerlich, daß, als die Verhältnisse sich nach 1892
wieder besserten, der Verband bereits zerstört oder ihm wenigstens
durch Beseitigung des ausschließlichen Verbandsverkehrs das Rückgrat
ausgebrochen war. Immerhin ist er nicht eigener Schwäche, sondern der
Uebermacht außer ihm stehender Faktoren zum Opfer gefallen.
Nach Zeitungsnotizen hat sich Ende September 1898 in St. Gallen eine
neue »Stickereivereinigung« zunächst für die Ostschweiz gebildet, der
bis dahin 2000 Mitglieder beigetreten waren und die u. a. auch das
Ziel verfolgt, den alten Verband wieder mit frischem Blute zu beleben;
aber mehrfach werden Stimmen laut, die dies Ziel bei der heutigen
traurigen Lage der Stickerei für unerreichbar halten.