10. die Entgegennahme der Abänderungsanträge zum Tarif, die Einberufung
des Tarifausschusses und Erledigung aller den Tarif betreffenden
Angelegenheiten.
Zur Schlichtung von Streitigkeiten in Bezug auf Auslegung des
Tarifs sind an allen Kreisorten sowie auf Antrag von je zwei
tariftreuen Prinzipalen oder Gehülfen auch an den größeren Druckorten
$Schiedsgerichte$ zu errichten. Gegen die Beschlüsse findet, wenn sie
nicht mit mindestens 2/3 Mehrheit gefaßt sind, die Berufung an das
Tarifamt statt.
An allen größeren Druckorten sollen ferner $Arbeitsnachweise$ errichtet
werden, die nach Angabe des Tarifausschusses zu verwalten und dem
Tarifamte unterstellt sind.
Alle Veröffentlichungen in Sachen des Tarifs erfolgen in den beiden
offiziellen Blättern der Tarifgemeinschaft: der »Zeitschrift für
Deutschlands Buchdrucker« und dem »Korrespondent für Deutschlands
Buchdrucker und Schriftgießer«, nach Beschluß des Ausschusses auch in
anderen Blättern.
Die Kosten der Ein- und Durchführung des Tarifs werden von den
tariftreuen Prinzipalen und Gehülfen zu gleichen Teilen getragen. Das
Tarifamt hat sie nach den Anweisungen des Tarifausschusses einzuziehen.
Zur Ausarbeitung eines Entwurfes dieser Organisation wurde eine aus
drei Prinzipalen und drei Gehülfen bestehende Kommission eingesetzt,
deren Arbeit in der vom 15. bis 19. Mai abgehaltenen Plenarversammlung
gebilligt wurde. Auch Schiedsgerichte und Arbeitsnachweise wurden
in Aussicht genommen. Der Tarif ist mit dem 1. Juli 1896 in Kraft
getreten. Der Tarifausschuß sollte am 17. Juni zusammentreten, aber da
infolge der von der $Gasch$'schen Opposition eingeleiteten Agitation
gegen die Tarifgemeinschaft am 17. Juni der Kreis Sachsen unvertreten
war, so nahm man von endgültiger Konstituierung Abstand und beschränkte
sich darauf, einen Prinzipal und einen Gehülfen als Vorsitzende des
Tarifausschusses zu wählen und zugleich mit der vorläufigen Wahrnehmung
der Geschäfte des Tarifamtes zu beauftragen. Nachdem aber die vom
13. bis 18. Juli tagende außerordentliche Generalversammlung des
Gehülfenverbandes das Abkommen mit 45 gegen 22 Stimmen gebilligt
und zugleich der Prinzipalverein seinen Mitgliedern die Anerkennung
zur Pflicht gemacht hatte, konnte am 24. September 1896 die erste
ordentliche Sitzung des Tarifausschusses in Berlin eröffnet werden.
Alle Kreise mit Ausnahme des zweiten (Rheinland-Westfalen) waren
vertreten; von dort war nur der Gehülfenvertreter anwesend, da die Wahl
eines Prinzipalmitgliedes noch nicht zu erreichen gewesen war. Nach den
Beschlüssen vom 17. Juni hatten auch die beiderseitigen Organisationen
(Buchdruckerverein und Gehülfenverband) eingeladen werden sollen, man
hatte jedoch aus Zweckmäßigkeitsgründen hiervon abgesehen, und dies
Verfahren wurde von dem Ausschusse gebilligt. Aus dem erstatteten
Berichte ist hervorzuheben, daß bis dahin Anerkennungen des Tarifs
von rund 1000 Prinzipalen und 8400 Gehülfen eingegangen waren. Dem
früheren Beschlusse gemäß waren zur Bestreitung der Kosten 8000 Mk.
je zur Hälfte von beiden Seiten eingezogen. Der Prinzipalvorsitzende
$Büxenstein$ beklagte, daß vielfach die Prinzipale gemeinsam der
Einführung des Tarifes Widerstand leisteten, insbesondere gelte dies
für Rheinland-Westfalen; im allgemeinen sei die Durchführung in den
großen Druckorten gelungen, dagegen stehe es noch mangelhaft in der
Provinz. Doch könne man mit den bisherigen Erfolgen zufrieden sein.
Die Verhandlungen nahmen 4 Tage in Anspruch. Die meiste Zeit
erforderten die Anträge einzelner Orte wegen Bewilligung der im
Tarif vorgesehenen Ausnahmebehandlung, insbesondere Herabsetzung des
Lohnminimums, sowie Stellungnahme zu dem Vorgehen einzelner Firmen
und die Beschlußfassung darüber, ob man gegen sie Zwangsmaßregeln
einzuleiten, insbesondere sie im Verzeichnisse der tariftreuen Firmen
zu streichen habe.
Aus der beschlossenen $Geschäftsordnung für die Schiedsgerichte$
ist folgendes hervorzuheben. Dieselben sind nur zuständig für
Streitigkeiten zwischen Prinzipalen und Gehülfen über die Auslegung
des Tarifes. Sie bestehen aus mindestens zwei und höchstens fünf
Prinzipalen und der gleichen Anzahl von Gehülfen. Wahlberechtigt
und wählbar sind nur tariftreue Prinzipale und solche Gehülfen,
die in tariftreuen Druckereien arbeiten. Die Wahl wird von den
betreffenden Kreisvertretern geleitet. Das Schiedsgericht tritt
monatlich zweimal zusammen. Die Leitung erfolgt durch die beiden zu
wählenden Vorsitzenden, einen Prinzipal und einen Gehülfen; ebenso
werden zwei Schriftführer ernannt. Die beiden Vorsitzenden sollen
versuchen, entstehende Streitigkeiten gemeinsam zu schlichten. Das
Schiedsgericht ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei bezw. die
Mehrheit der Mitglieder jeder Gruppe erschienen sind. An der Abstimmung
darf sich immer nur die gleiche Anzahl von Prinzipalen und Gehülfen
beteiligen, die überschüssigen Mitglieder haben nur beratende Stimme.
Bei Stimmengleichheit gilt die Klage als abgewiesen. Die Kosten des
einzelnen Streitfalles werden von der unterliegenden Partei getragen.
Größere Schwierigkeiten ergab die Beratung der Satzungen für die
$Arbeitsnachweise$. Noch § 48 des Tarifes sind »an allen größeren
Druckorten nach Angabe des Tarifausschusses zu verwaltende und dem
Tarifamte unterstehende Arbeitsnachweise zu errichten, soweit nicht
schon an diesen Plätzen solche bestehen. Die zur Zeit bestehenden
Arbeitsnachweise haben die Verpflichtung einzugehen, daß sie nur
tariftreue Gehilfen in tariftreuen Druckereien unterbringen und auf
Anweisung des Tarifamtes in erster Linie den durch ihr Eintreten
für tarifmäßige Bezahlung konditionslos gewordenen Gehülfen Arbeit
nachweisen«. Es giebt also neben den vom Tarifausschusse einzusetzenden
und vom Tarifamte zu beaufsichtigenden Arbeitsnachweisen auch noch
andere, die teils von den Prinzipalen, teils von den Gehülfen
eingerichtet sind. Für diese ist allerdings durch die bezeichnete
Bestimmung die Verpflichtung geschaffen, die im Kampfe für den Tarif
arbeitslos gewordenen Gehülfen vor allen anderen zu berücksichtigen,
aber soweit dies nicht zutrifft, ist es ihnen überlassen, nach
welchen Grundsätzen sie verfahren wollen. Nun haben viele von den
Prinzipalen geschaffene Arbeitsnachweise die Bestimmung, daß sie
in erster Linie solche Gehülfen unterbringen, die den von den
Prinzipalen geschaffenen Unterstützungskassen angehören, und hiergegen
unternahmen die Gehülfenmitglieder des Tarifausschusses einen Angriff,
indem sie forderten, daß die fortbestehenden Arbeitsnachweise den
Bestimmungen der neuen Tarifnachweise sich zu unterwerfen hätten,
widrigenfalls sie als tarifuntreu zu betrachten und aufzuheben seien.
Aber die Prinzipalmitglieder machten demgegenüber geltend, daß dies
eine Aenderung des Tarifs enthalten würde, zu welcher der Ausschuß
nicht befugt sei. Obgleich die Gehülfen sich darauf beriefen, daß
der Arbeitsnachweis der Lebensnerv der neuen Organisation sei,
daß die Prinzipalnachweise häufig sogar die Verbandsmitglieder
ausschlössen und deshalb die Koalitionsfreiheit antasteten, daß
vielmehr zu Gunsten der gemeinsamen Nachweise alle früheren aufgehoben
werden müßten, und obgleich die Gefahr eines aus der Frage sich
ergebenden Konfliktes betont wurde, erfolgte die Ablehnung des
Gehülfenantrages mit Stimmengleichheit. Schließlich gelang es, nachdem
die Prinzipalvertreter erklärt hatten, daß sie für die Beseitigung
der bei einem Arbeitsnachweise etwa bestehenden Sonderbestimmungen
sich bemühen würden, einen Antrag Büxenstein mit 9 gegen 7 Stimmen
zur Annahme zu bringen, nach welchem das Tarifamt beauftragt wird,
»sich umgehend mit den bestehenden Arbeitsnachweisen in Verbindung
zu setzen, um festzustellen, ob dieselben sich den Satzungen
unterordnen. Bei Ablehnung der Satzungen sind diese Arbeitsnachweise
als tarifwidrig den tariftreuen Prinzipalen und Gehülfen durch die
Publikationsorgane bekannt zu geben. An den betreffenden Orten sind
sofort Tarifarbeitsnachweise zu errichten«. Der Antragsteller betonte,
daß dieser Vorschlag im Sinne sich mit dem Gehülfenantrage decke und
nur eine etwas abgeschwächte Fassung wähle, um den Prinzipalen die
Zustimmung zu ermöglichen.
Aus den übrigen Bestimmungen der Satzungen ist folgendes hervorzuheben:
Die errichteten Arbeitsnachweise unterstehen der gemeinsamen Kontrolle
der Kreisvertreter sowie des Tarifamts. Mit der Errichtung und der
Sorge für ordnungsgemäße Verwaltung werden die Kreisvertreter betraut.
Der Arbeitsnachweis hat nur tariftreuen Prinzipalen Arbeitskräfte und
tariftreuen Gehülfen Stellung nachzuweisen.
Bei tariflichen Differenzen muß auf gemeinsame Anweisung der
beiden Kreisvertreter bezw. des Tarifamts die Vermittelung für
die betreffenden Offizinen eingestellt werden, und zwar bis zum
ordnungsmäßigen Austrag des Streitfalls.
Die Vermittelung von Arbeitsgelegenheit soll nicht von der
Zugehörigkeit zu irgend einer Organisation oder Kasse abhängig gemacht
werden.
Streitigkeiten, welche aus Ursache der Vermittelung bei den einzelnen
Arbeitsnachweisen zwischen Prinzipalen und Gehülfen ausbrechen,
unterliegen nach Anhörung der Kreisvertreter dem Entscheide des
Tarifamts.
Der Entscheid des Tarifamts ist endgültig.
Die Kosten der Arbeitsnachweise der Tariforganisation werden von beiden
Teilen getragen. Die Benutzung der Arbeitsnachweise ist unentgeltlich.
Prinzipale und Gehülfen, welche den vorstehenden Bestimmungen nicht
nachkommen, sind auf gemeinsame Anweisung der beiden Kreisvertreter von
der Benutzung des Arbeitsnachweises bis auf weiteres auszuschließen.
Zur Durchführung des Tarifs sollen die Kreisvertreter eine lebhafte
Agitation entfalten, auch sollen die öffentliche Meinung in diesem
Sinne durch die Presse beeinflußt und die Behörden ersucht werden,
Druckarbeiten nur an tariftreue Druckereien zu vergeben. Gegenüber der
Anregung der Gehülfen, der Prinzipalverein müsse diejenigen Mitglieder,
die den Tarif nicht anerkennen, einfach ausschließen, wurde geltend
gemacht, daß man zunächst auf friedlichem Wege suchen solle, zum Ziele
zu kommen. Doch erkannten die Prinzipalvertreter an, daß man bei deren
Erfolglosigkeit entschieden auch scharfe Mittel anwenden müsse.
Man war darüber einig, daß auch Setzerinnen nach dem Tarif zu bezahlen
seien.
Auch die Wahl des Sitzes für das Tarifamt führte zu längeren
Erörterungen, indem die Prinzipale Leipzig vorschlugen, während die
Gehülfen hiergegen geltend machten, daß unter den dortigen Prinzipalen
eine unfreundliche Stimmung gegen die Gehülfen bestehe, und deshalb
Berlin empfahlen. Schließlich einigte man sich dahin, für die Zeit bis
1. Juli 1897 Berlin zu wählen.
Das $Tarifamt$ wurde in seiner konstituierenden Sitzung vom
19. Oktober 1896 begründet und begann seine Thätigkeit mit der
Aufstellung einer Geschäftsordnung und der Wahl eines Sekretärs. Die
Hauptaufgabe war dann die Agitation für den Tarif, die insbesondere
in Rheinland-Westfalen dadurch erschwert war, daß dort die Last
überwiegend auf den Schultern der Gehülfen ruhte. Immerhin war die
Thätigkeit nicht ohne Erfolg, denn während das erste am 22. September
1896 aufgestellte Verzeichnis für den II. Tarifkreis nur 18 den Tarif
anerkennende Firmen mit etwa 150 Gehülfen aufwies, war diese Zahl
in dem vierten, mit dem 6. Mai 1897 abschließenden Verzeichnisse
auf 97 Firmen in 53 Orten mit 599 Gehülfen gewachsen, ja nach einer
anderen im Februar/März 1897 aufgenommenen Statistik ist der Tarif
sogar bei 122 Firmen mit 1176 Gehülfen eingeführt. Doch sind nicht
von allen Firmen Angaben eingegangen. Nach mündlichen Mitteilungen
sind bei 1738 tariftreuen Firmen 21955 Gehülfen beschäftigt. Wegen
Zuwiderhandelns gegen den Tarif mußten 17 Firmen gestrichen werden,
außerdem schieden zwei auf eigenes Verlangen aus. Neben der Agitation
für den Tarif beschäftigte sich das Tarifamt damit, durch aufklärende
Artikel in den Zeitungen zu wirken; auch an öffentliche Behörden
wurden entsprechende Eingaben gerichtet. Tarifarbeitsnachweise wurden
in 20 Orten eingerichtet. Von den bestehenden erklärten 33, sich den
Tarifbeschlüssen zu unterwerfen, so daß am 15. Mai 1897 53 anerkannte
Nachweise bestanden, dagegen wurden 10 Prinzipalnachweise, die sich
nicht fügen wollten, im Einverständnis mit dem Prinzipalverein für
tarifuntreu erklärt und aus der Liste gestrichen. Die 53 Nachweise
bestanden in 37 Orten, es gab also an den meisten Orten mehrere. Es
hatten nämlich gegenüber den Prinzipalnachweisen, die freilich, dem
Tarif gemäß, die Tarifopfer zunächst berücksichtigten, im übrigen
aber den Mitgliedern der Prinzipalskassen einen Vorzug einräumten,
vielfach die Gehülfen eigene Nachweise eingerichtet. Teils infolge
dieses Umstandes, teils aus anderen Gründen erklärt das Tarifamt die
Wirksamkeit der Arbeitsnachweise noch für durchaus ungenügend und macht
sowohl den Prinzipalen als den Gehülfen Vorwürfe, daß sie offenstehende
Stellen nicht anmeldeten, den ersteren auch, daß sie Gehülfen ohne
Rücksicht auf den Nachweis einstellten.
In sieben Kreisen wurden neun Schiedsgerichte begründet, doch wird
mehrfach über deren Thätigkeit, insbesondere über widersprechende
Entscheidungen geklagt.
Am 28. und 29. Mai 1897 fand in Berlin die $zweite Sitzung des
Tarifausschusses$ statt, bei der alle Kreise außer dem zweiten
vertreten waren. Nach Erstattung des Geschäftsberichtes seitens des
Tarifamtes war man einig darüber, daß trotz mancher Mängel doch die
neue Organisation Erfreuliches geleistet habe; es wurde anerkannt,
daß beide Teile eifrig für die Erreichung des gemeinsamen Zieles
eingetreten seien, insbesondere wurde dem Prinzipalvorsitzenden seitens
der Gehülfen der Dank für seine aufopfernde Thätigkeit ausgesprochen.
Von der österreichischen Buchdruckerorganisation war die Herstellung
der Gegenseitigkeit hinsichtlich des Arbeitsnachweises angeregt.
Der Ausschuß beschloß, das Tarifamt zu beauftragen, »ein Kartell
dahin abzuschließen, daß die beiderseitigen Nachweise die Pflicht
übernehmen, bei anerkannten (d. h. von den Organisationen gebilligten)
Lohnstreitigkeiten in dem einen oder dem anderen Lande Arbeitskräfte
nicht zu vermitteln und tarifuntreue Gehilfen nicht in ihre Listen
einzutragen.«
Bei der Verhandlung über die Arbeitsnachweise wurde darüber geklagt,
daß vielfach deren Thätigkeit lahmgelegt werde, indem einerseits die
Gehülfen die zugewiesenen Stellen aus dem Grunde nicht annähmen, weil
der Verband die betreffende Druckerei gesperrt habe und einerseits die
Prinzipale Mitglieder des Gehülfenverbandes ablehnten; beides dürfe
nicht vorkommen. Dagegen wurde anerkannt, daß der Prinzipalverein
streng auf Beobachtung des § 48 des Tarifs gehalten habe. Auf Anregung
der Gehülfen, die eine Zentralisierung der Arbeitsnachweise wünschten,
wurde das Tarifamt beauftragt, Einrichtungen zu treffen, nach welchen
es selbst als Zentrale zu wirken hat. Außerdem wurde beschlossen, daß
die Nachweise verpflichtet sind, nächst den Tarifopfern nur solche
Gehülfen unterzubringen, die aus tariftreuen Druckereien kommen. Um
eine Einheitlichkeit der Schiedsgerichtsentscheidungen herbeizuführen,
soll das Tarifamt dieselben veröffentlichen und zwar nur solche, die es
als richtig anerkennt.
Eine erregte Erörterung knüpfte sich an den Antrag der Gehülfen, die
Frage der $Setzmaschine$ dadurch zu regeln, daß 1. an derselben nur
gelernte Buchdrucker beschäftigt werden, 2. die Bezahlung nur »in
gewissem Gelde« (d. h. gegen Zeitlohn), und zwar mit einem Aufschlage
von 25% erfolgen dürfe und 3. die Arbeitszeit auf acht Stunden zu
beschränken sei. Die Prinzipalmitglieder bestritten die Zulässigkeit
des Antrages als auf eine Aenderung des Tarifes hinauslaufend und
machten außerdem geltend, daß die Frage noch nicht dringend sei, da die
Einführung der Maschine keine Fortschritte mache. Da die Gehülfen auf
dem Antrage beharrten, so wurde er schließlich mit Stimmengleichheit
abgelehnt.
Dagegen einigte man sich dahin, Berlin von neuem bis auf weiteres als
Vorort zu bestimmen.
Die von beiden Teilen aufzubringenden Kosten wurden für das nächste
Jahr auf 4000 Mk. festgestellt.
Die $dritte Sitzung des Tarifausschusses$ ist am 21. und 22. Mai
1898 in Berlin abgehalten; auch dieses Mal war der II. Kreis nicht
vertreten. Der vom Tarifamte erstattete Bericht beklagt freilich,
daß es an widerstrebenden Elementen gegen die Bemühungen des
Amtes nicht gefehlt habe, daß dasselbe hier und da einer gewissen
Voreingenommenheit begegnet sei, die in der Anerkennung und Einhaltung
des Tarifes eine Zwangsmaßregel, in den Organen der Tarifgemeinschaft
lästige Behörden erblicke, aber es wird doch erklärt, daß diese Fälle
gottlob! vereinzelt geblieben seien, und es herrscht in dem Berichte
eine gehobene, hoffnungsfreudige Auffassung. Es wird erwähnt, daß die
seitens der Kreisvertreter eingeleitete Agitation zur Ausbreitung des
Tarifes durch einen Aufruf des Tarifausschusses an alle Prinzipale
und Gehülfen sowie eine Aufforderung des Prinzipalvereinsvorstandes
an dessen Mitglieder wegen Schaffung tarifmäßiger Verhältnisse
unterstützt sei; es wird deshalb dem Deutschen Buchdruckerverein und
seinen Organen ausdrücklich Dank und Anerkennung ausgesprochen, mit
dem Bemerken, daß dessen kollegialem Zuspruche in erster Linie die
Anerkennung des Tarifs seitens vieler Geschäfte zu verdanken sei. Die
allmähliche Verbreitung des Tarifs ergiebt sich aus folgender Tabelle.
I. am 22. September 1896: II. am 6. Mai 1897:
Kreis I 44 Orte mit 87 Firmen 68 Orte mit 276 Firmen
" II 18 " " 18 " 53 " " 97 "
" III 15 " " 62 " 19 " " 100 "
" IV 49 " " 109 " 57 " " 139 "
" V 29 " " 100 " 73 " " 206 "
" VI 28 " " 58 " 47 " " 102 "
" VII 36 " " 198 " 67 " " 299 "
" VIII 26 " " 218 " 41 " " 323 "
" IX 20 " " 45 " 44 " " 89 "
------------------------------------------------------
265 Orte mit 895 Firmen 469 Orte mit 1631 Firmen
III. am 6. Mai 1898:
Kreis I 100 Orte mit 363 Firmen
" II 64 " " 122 "
" III 24 " " 112 "
" IV 74 " " 195 "
" V 117 " " 270 "
" VI 56 " " 124 "
" VII 113 " " 384 "
" VIII 48 " " 354 "
" IX 51 " " 106 "
-----------------------------------
647 Orte mit 2030 Firmen
Bei den 1631 Firmen am 6. Mai 1897 waren 18340, bei den 2030 Firmen am
6. Mai 1898 waren 22468 Gehülfen beschäftigt.
Eine andere Tabelle wird in Nr. 117 des »Korrespondent« vom 13. Oktober
1898 veröffentlicht. Danach wurde der Tarif anerkannt
1886 von 1083 Firmen in 327 Orten
1890 " 1017 " " 247 "
November 1896 " 895 " " 265 "
Mai 1897 " 1631 " " 469 "
Januar 1898 " 1901 " " 588 "
Mai 1898 " 2030 " " 647 "
September 1898 " 2100 " " 665 "
Bei den 665 Firmen wurden nach den vorliegenden Angaben 23000 Gehülfen
beschäftigt, doch ist mit Rücksicht auf die Unvollständigkeit der
Angaben die Zahl auf 30000 zu schätzen.
Auch die Durchführung des Tarifes ist strenger geworden. Allerdings
sind auch in diesem Jahre 25 Firmen auf eingelaufene Beschwerde als
tarifuntreu gestrichen; bei zweien erfolgte die Löschung auf eigenen
Antrag.
Zu den früher begründeten neun Schiedsgerichten sind vier neue
hinzugekommen.
Hinsichtlich der Wirksamkeit der Arbeitsnachweise erklärt das Tarifamt
sich für befriedigt, macht aber den Gehülfen den Vorwurf, daß sie
vielfach in der Befolgung der an sie ergangenen Weisungen nicht
pünktlich gewesen seien. Arbeitsnachweise bestehen 55 in 39 Orten.
Das Tarifamt hat bei seinen Bemühungen, die Behörden für die verfolgten
Bestrebungen zu gewinnen, vielfach Erfolg gehabt; um die Eltern
auf die Bestimmungen über das Lehrlingswesen aufmerksam zu machen,
ist mehrfach die Tagespresse benutzt. Das Amt hat hinsichtlich der
vorhandenen Druckereien und des in ihnen beschäftigten Personals
statistische Erhebungen angestellt, ebenso auch hinsichtlich
der Setzmaschine. Die Verhandlungen mit der österreichischen
Buchdruckerorganisation sind nicht weiter gefördert, da von der
letzteren die an sie ergangenen Schreiben nicht beantwortet sind.
Auch die Berichte der Kreisvertreter lauteten im ganzen befriedigend,
mit Ausnahme allerdings des zweiten Kreises, wo es bisher nicht
möglich gewesen ist, die Wahl eines Prinzipalvertreters zu vollziehen.
In 33 Orten haben die Gehülfen die Anerkennung des Tarifs durch
Arbeitseinstellung erzwingen müssen.
Die Verhandlungen betrafen großenteils Auslegungen des Tarifes; man
beschloß, diese Fragen nur soweit zu erörtern, wie sie bereits durch
das Tarifamt entschieden seien.
Ein Antrag, auch Elsaß-Lothringen in das Tarifgebiet einzubeziehen,
wurde fallen gelassen, da die dortigen organisierten Gehülfen sich
dagegen erklärt hätten. Dabei wurde mitgeteilt, daß auch seitens
amerikanischer Buchdrucker Auskunft bei dem Tarifamte eingezogen
sei, und daß Aussicht bestehe, die deutsche Organisation auch in
Amerika einzuführen. Die Frage der Setzmaschine wurde von neuem
verhandelt, wobei die Gehülfen ihre früheren Anträge wiederholten.
Der Prinzipalvorsitzende erklärte, daß die Prinzipale in dieser
Angelegenheit gemeinsam mit den Gehülfen handeln würden, zumal mit
Ausbreitung der Maschine auch eine Anzahl Prinzipale in ihrer Existenz
auf das höchste gefährdet seien, doch müsse eine Beschlußfassung des
Ausschusses aus dem Grunde abgelehnt werden, weil die Anträge der
Gehülfen eine Aenderung des Tarifs darstellen würden. Seitens der
Gehülfen wurde dies bestritten. Nach langen Verhandlungen, die mehrfach
unterbrochen wurden, einigte man sich auf den von den Prinzipalen
gemachten Vorschlag, der Ausschuß möge freilich von einem zwingenden
Beschlusse absehen, aber immerhin für die Zeilengießmaschine, die
allein eine Zukunft zu haben scheine, gewisse Normen empfehlen. Es
sind dies die folgenden: 1. Es sind an der Maschine nur gelernte
Buchdrucker zu beschäftigen, 2. das ortsübliche Minimum ist mit einem
Zuschlage von 25% zu bezahlen; 3. die etwaige Lehrzeit (d. h. die
Zeit, in welcher der Gehülfe sich an der Maschine einarbeitet und eine
geringere Vergütung zulässig ist) darf die Dauer von drei Monaten nicht
übersteigen.
Große Schwierigkeiten bereitete die Wahl des $Sitzes für das Tarifamt$,
womit die Wahl des Prinzipalvorsitzenden zusammenhing. Der bisherige
Vorsitzende $Büxenstein$ gab die Erklärung ab, daß er eine Wiederwahl
ablehne, da er sowohl seitens der Prinzipale, wie seitens der Gehülfen
nicht das erforderliche Entgegenkommen gefunden habe, zumal es nicht
ausgeschlossen sei, daß seitens des Ausschusses Maßregeln gegen den
Prinzipalverein ergriffen werden müßten, beharrte auch auf seinem
Entschlusse, obgleich derselbe allseitig als eine erhebliche Schädigung
der Tarifsache bedauert wurde. Der Antrag der Prinzipale, Leipzig zu
wählen, wurde von den Gehülfen mit der Begründung abgelehnt, daß sie zu
den dortigen Prinzipalen kein Vertrauen haben könnten. Umgekehrt wurde
der Gehülfenantrag, den Sitz in Berlin zu belassen, von den Prinzipalen
abgelehnt. Schließlich wurde mit Stimmenmehrheit München gewählt
in der Hoffnung, daß der von beiden Seiten mit Vertrauen begrüßte
Verlagsbuchhändler $Oldenbourg$ das Amt als Prinzipalvorsitzender
übernehmen werde.
Die Organe der Tarifgemeinschaft haben auch seit dieser Zeit es
als ihre oberste Aufgabe angesehen, die Durchführung des Tarifes
unnachsichtlich zu erzwingen, und zwar gegenüber den Gehülfen nicht
weniger als gegenüber den Prinzipalen. Dabei soll auch nicht eine bloß
thatsächliche Beobachtung des Tarifes genügen, sondern es wird eine
ausdrückliche Anerkennung gefordert. Das Hauptmittel zur Erreichung
dieses Zieles bildet der Arbeitsnachweis. Die wichtigsten hierauf
bezüglichen Beschlüsse sind folgende:
1. Tariftreu ist nur diejenige Buchdruckerei, welche den Tarif beim
Tarifamte $schriftlich$ anerkannt hat.
2. Nach § 48 des Tarifs ist jeder Gehülfe als tariftreu zu betrachten,
der aus einer tariftreuen Buchdruckerei kommt oder in eine solche geht.
3. Das Tarifamt wird angewiesen, strenge Anweisungen an die
Arbeitsnachweise ergehen zu lassen, daß sie nur solche Gehülfen in die
Listen aufnehmen, welche $nachweislich$ aus Druckereien kommen, die vom
Tarifamte als tariftreu veröffentlicht sind.
4. Solche Gehülfen, welche bei Konflikten wegen Ein- und Durchführung
des Tarifes in den betreffenden Druckereien, solange der Konflikt vom
Tarifamte nicht als beendigt erklärt ist, in Arbeit treten, dürfen auf
die Dauer von mindestens einem Jahre in die Listen der Arbeitsnachweise
behufs Arbeitsvermittelung nicht aufgenommen werden.
Man entzieht also nicht nur den tarifuntreuen Prinzipalen die Gehülfen,
sondern auch den tarifuntreuen Gehülfen die Arbeit. Man bringt
also die viel angefochtenen schwarzen Listen gegen die Gehülfen in
Anwendung, aber nicht, wie sonst, um Arbeiterforderungen abzuweisen,
sondern um ihnen Geltung zu verschaffen; die _blake legs_, d. h. in
diesem Sinne die Arbeiter, die sich weigern, an dem Kampfe für die
Arbeiterforderungen teilzunehmen, werden seitens der Prinzipale selbst
von der Beschäftigung ausgeschlossen. Ebenso wird der Boykott gegen
Prinzipale zur Erzwingung von Arbeiterforderungen von ihren eigenen
Kollegen in Anwendung gebracht. Es ist also die übliche Gegnerstellung:
hie Arbeiter, hie Unternehmer, völlig beseitigt und an ihre Stelle die
andere getreten: auf der einen Seite Unternehmer und Arbeiter, die das
gemeinsame Interesse im Auge haben und insbesondere bestrebt sind, die
Arbeitsbedingungen in einer dem sozialen Fortschritt entsprechenden
Weise zu verbessern, -- auf der anderen Seite diejenigen Unternehmer,
die dieses große Ziel gegen kleinliche Sonderinteressen zurückstellen
und diejenigen Arbeiter, die so wenig Verständnis besitzen, daß sie
ihnen hierbei ihre Unterstützung leihen. Natürlich muß die gesteigerte
Arbeitsvergütung auch auf die Erhöhung der Preise zurückwirken, die der
Unternehmer den Konsumenten gegenüber fordern muß; aber das ist gerade
die Absicht: es soll die gerechtere Anteilnahme der Arbeiterklasse an
den technischen Errungenschaften nicht auf Kosten des Unternehmers
durchgeführt, sondern auf die Gesamtheit abgewälzt werden.
Diese grundsätzlich veränderte Frontstellung ist aber auch nicht
etwa nur das Ergebnis theoretischer Betrachtung, sondern kommt in
einschneidendster Weise praktisch zum Ausdrucke. Die Tarifgemeinschaft
ist auch äußerlich durchaus verschieden und unabhängig von den
Organisationen der Prinzipale und der Gehülfen, die neben ihr
fortbestehen und die Aufgabe haben, die Sonderinteressen beider
Teile zu vertreten. Mitglieder der Tarifgemeinschaft sind diejenigen
Prinzipale und Gehülfen, die sich dem Tarif unterwerfen, ohne Rücksicht
auf ihre Zugehörigkeit zu den genannten Sondervereinigungen. Die
Tarifgemeinschaft hat deshalb durchaus ihre selbständige Organisation.
Tarifausschuß, Tarifamt, Kreisvertreter gehen hervor aus Wahlen der
tariftreuen Prinzipale und Gehülfen und brauchen durchaus nicht den
Einzelverbänden anzugehören. Ja mehr, als das: die Tarifgemeinschaft
ist bereits mehrfach in Gegensatz zu diesen Einzelverbänden getreten,
und zwar sowohl zu dem Prinzipalverein als zu den Gehülfenvereinen,
Verband und Gutenbergbund, wovon die Protokolle des Tarifausschusses
mehrfach Beläge bieten.
In allerneuester Zeit ist dieses Verhältnis in das schärfste Licht
gerückt durch einer Veröffentlichung[295] des Tarifausschusses, die
mit Recht das allgemeinste Aufsehen erregt hat, enthält sie doch
nicht mehr und nicht weniger, als eine Aufforderung an die Gehülfen,
die Durchführung des Tarifes durch Arbeitseinstellung zu erzwingen,
und es ist deshalb mehrfach darauf hingewiesen, daß sich hier die
Prinzipale einer »Aufforderung zum Streik« schuldig gemacht haben, die
nach der Oeynhauser Kaiserrede mit Zuchthaus bestraft werden soll.
Die Veröffentlichung besteht in gesonderten Erklärungen einerseits
der Prinzipalvertreter und andererseits der Gehülfenvertreter im
Tarifausschusse. Die erstere Erklärung lautet:
$An alle der Tarifgemeinschaft noch fernstehenden
Buchdruckereibesitzer Deutschlands!$
[295] Abgedruckt in der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« am
6., 8. und 12. Oktober 1898 und in dem »Korrespondent für
Deutschlands Buchdrucker und Schriftgießer« von denselben Tagen.
Seit dem zweijährigen Bestehen des deutschen Buchdruckertarifs haben
die unterzeichneten Prinzipalsvertreter im Tarifamt und -ausschuß
keine Mühe gescheut, diejenigen Firmeninhaber, die einer Einführung
und Anerkennung des Tarifs bisher aus dem Wege gingen, in kollegialer
Weise darauf aufmerksam zu machen, daß es ihre Pflicht sei, den für
alle Buchdruckereien Deutschlands gültigen Lohntarif einzuführen.
Alle Einwendungen, die unseren Vorstellungen gegenüber erhoben
wurden, müssen wir als unzutreffend bezeichnen, denn der Tarif ist
bei einigermaßen gutem Willen in jeder Druckerei zur Durchführung zu
bringen, zumal derselbe in den §§ 31 und 33 den Verhältnissen der
Prinzipale in kleinen Städten vollauf Rechnung trägt.
Der Tarifausschuß der deutschen Buchdrucker hat auch für diesen
Herbst eine Agitation zur weiteren Tarifeinführung beschlossen; dort,
wo unsere kollegialen Bemühungen auf Anerkennung des Tarifs keinen
Boden fanden, werden die Gehülfen in den nächsten Wochen bestrebt
sein, event. mit ordnungsgemäßer Lösung des Arbeitsverhältnisses
die Tarifeinführung zu erreichen. Unsere Arbeitsnachweise werden
in solchen Fällen den betreffenden Druckereien Arbeitskräfte nicht
überweisen, wohl aber diejenigen Gehülfen, welche eine Druckerei wegen
Tarifeinführung verlassen, gemäß § 48 des Tarifs in erster Reihe
anderweit unterbringen.
Wir rechnen hierbei auf die Unterstützung aller tariftreuen Firmen,
in deren Interesse es liegen muß, daß auch die Konkurrenz auf dem
Arbeitsmarkt sich nach den für das ganze Deutsche Reich gültigen Lohn-
und Arbeitsbedingungen richtet.
Alle diejenigen Prinzipale, welche Störungen in ihrem eigenen Betriebe
verhüten und damit den Frieden im Gewerbe fördern helfen wollen,
ersuchen wir dringend, den Tarif einzuführen und anzuerkennen, und
hiervon dem zuständigen Kreisvertreter oder dem Tarifamt der deutschen
Buchdrucker in München, Schmellerstr. 22, baldigst Mitteilung zu machen.
Mit kollegialer Begrüßung
$Die Prinzipalsmitglieder im Tarifamt und Tarifausschuß
der deutschen Buchdrucker.$ (Namen.)
Die Erklärung der Gehülfenvertreter bedauert, daß ein Teil der Gehülfen
noch nicht den Mut gefunden habe, von ihren Prinzipalen Entlohnung und
Arbeitszeit nach den Bestimmungen des Tarifes zu fordern, sie bezieht
sich auf die eben mitgeteilten Beschlüsse des Tarifausschusses und
fährt dann fort:
»Wenn wir obige Beschlüsse den nichttariftreuen Gehülfen an allen Orten
zu eingehender Beachtung empfehlen, so knüpfen wir daran die feste
Versicherung, daß wir und mit uns die tariftreue Gehülfenschaft auf das
allereifrigste bemüht sein wird, die Folgen jener beiden Beschlüsse
unsere Gegner im eigenen Lager ohne Nachsicht fühlen zu lassen. Die
tariftreue Gehülfenschaft hat es satt, sich für Kollegen zu engagieren,
die seit Jahren den jeweilig geltenden Tarif zwar besitzen, aber nicht
erringen helfen will.
Wir fordern deshalb noch einmal die rückständigen Kollegen an allen
Orten Deutschlands auf, am Sonnabend den 22. Oktober bei ihren
Prinzipalen auf Einführung des Tarifs vorstellig zu werden und bestrebt
zu sein, das Ziel mit allen gesetzmäßigen Mitteln zu erreichen. Die
Kreisvertreter und das Tarifamt in München, Schmellerstraße 22, sind
von jedem Vorgehen $vorher$ zu benachrichtigen, damit es ihnen möglich
ist, überall vermittelnd einzugreifen. Diejenigen Gehülfen aber, die
ihre Arbeitsstätten zwecks Tarifeinführung verlassen müssen, wollen
ihre genauen Adressen unter Angabe ihrer Beschäftigung (ob als Setzer,
Maschinenmeister &c.) den Kreisvertretern zugehen lassen, damit diese
die Unterbringung der Gemaßregelten durch die Arbeitsnachweise bewirken
können. Die für den Tarif arbeitslos Gewordenen werden an erster Stelle
untergebracht.
Mit kollegialem Gruß!
$Die Gehülfenmitglieder des Tarifamtes und des
Tarifausschusses der deutschen Buchdrucker.$« (Namen).
Der Erfolg dieser Maßregel ist ein sehr befriedigender gewesen, indem
die Zahl der tariftreuen Druckereien, die im September 1898 2100 mit
22600 Gehülfen an 670 Orten betrug, in wenigen Wochen um 486 Firmen
an 349 Orten gewachsen ist. Selbst in Rheinland-Westfalen ist ein
erheblicher Erfolg zu verzeichnen, indem die Zahl der tariftreuen
Firmen sich auf fast 200 vermehrt hat. Dem Gehülfenverbande sind durch
die Bewegung etwa 3000 neue Mitglieder zugeführt.