9. die Ausschreibung der Wahlen der Vertreter zum Tarifausschuß;

10. die Entgegennahme der Abänderungsanträge zum Tarif, die Einberufung

des Tarifausschusses und Erledigung aller den Tarif betreffenden

Angelegenheiten.

Zur Schlichtung von Streitigkeiten in Bezug auf Auslegung des

Tarifs sind an allen Kreisorten sowie auf Antrag von je zwei

tariftreuen Prinzipalen oder Gehülfen auch an den größeren Druckorten

$Schiedsgerichte$ zu errichten. Gegen die Beschlüsse findet, wenn sie

nicht mit mindestens 2/3 Mehrheit gefaßt sind, die Berufung an das

Tarifamt statt.

An allen größeren Druckorten sollen ferner $Arbeitsnachweise$ errichtet

werden, die nach Angabe des Tarifausschusses zu verwalten und dem

Tarifamte unterstellt sind.

Alle Veröffentlichungen in Sachen des Tarifs erfolgen in den beiden

offiziellen Blättern der Tarifgemeinschaft: der »Zeitschrift für

Deutschlands Buchdrucker« und dem »Korrespondent für Deutschlands

Buchdrucker und Schriftgießer«, nach Beschluß des Ausschusses auch in

anderen Blättern.

Die Kosten der Ein- und Durchführung des Tarifs werden von den

tariftreuen Prinzipalen und Gehülfen zu gleichen Teilen getragen. Das

Tarifamt hat sie nach den Anweisungen des Tarifausschusses einzuziehen.

Zur Ausarbeitung eines Entwurfes dieser Organisation wurde eine aus

drei Prinzipalen und drei Gehülfen bestehende Kommission eingesetzt,

deren Arbeit in der vom 15. bis 19. Mai abgehaltenen Plenarversammlung

gebilligt wurde. Auch Schiedsgerichte und Arbeitsnachweise wurden

in Aussicht genommen. Der Tarif ist mit dem 1. Juli 1896 in Kraft

getreten. Der Tarifausschuß sollte am 17. Juni zusammentreten, aber da

infolge der von der $Gasch$'schen Opposition eingeleiteten Agitation

gegen die Tarifgemeinschaft am 17. Juni der Kreis Sachsen unvertreten

war, so nahm man von endgültiger Konstituierung Abstand und beschränkte

sich darauf, einen Prinzipal und einen Gehülfen als Vorsitzende des

Tarifausschusses zu wählen und zugleich mit der vorläufigen Wahrnehmung

der Geschäfte des Tarifamtes zu beauftragen. Nachdem aber die vom

13. bis 18. Juli tagende außerordentliche Generalversammlung des

Gehülfenverbandes das Abkommen mit 45 gegen 22 Stimmen gebilligt

und zugleich der Prinzipalverein seinen Mitgliedern die Anerkennung

zur Pflicht gemacht hatte, konnte am 24. September 1896 die erste

ordentliche Sitzung des Tarifausschusses in Berlin eröffnet werden.

Alle Kreise mit Ausnahme des zweiten (Rheinland-Westfalen) waren

vertreten; von dort war nur der Gehülfenvertreter anwesend, da die Wahl

eines Prinzipalmitgliedes noch nicht zu erreichen gewesen war. Nach den

Beschlüssen vom 17. Juni hatten auch die beiderseitigen Organisationen

(Buchdruckerverein und Gehülfenverband) eingeladen werden sollen, man

hatte jedoch aus Zweckmäßigkeitsgründen hiervon abgesehen, und dies

Verfahren wurde von dem Ausschusse gebilligt. Aus dem erstatteten

Berichte ist hervorzuheben, daß bis dahin Anerkennungen des Tarifs

von rund 1000 Prinzipalen und 8400 Gehülfen eingegangen waren. Dem

früheren Beschlusse gemäß waren zur Bestreitung der Kosten 8000 Mk.

je zur Hälfte von beiden Seiten eingezogen. Der Prinzipalvorsitzende

$Büxenstein$ beklagte, daß vielfach die Prinzipale gemeinsam der

Einführung des Tarifes Widerstand leisteten, insbesondere gelte dies

für Rheinland-Westfalen; im allgemeinen sei die Durchführung in den

großen Druckorten gelungen, dagegen stehe es noch mangelhaft in der

Provinz. Doch könne man mit den bisherigen Erfolgen zufrieden sein.

Die Verhandlungen nahmen 4 Tage in Anspruch. Die meiste Zeit

erforderten die Anträge einzelner Orte wegen Bewilligung der im

Tarif vorgesehenen Ausnahmebehandlung, insbesondere Herabsetzung des

Lohnminimums, sowie Stellungnahme zu dem Vorgehen einzelner Firmen

und die Beschlußfassung darüber, ob man gegen sie Zwangsmaßregeln

einzuleiten, insbesondere sie im Verzeichnisse der tariftreuen Firmen

zu streichen habe.

Aus der beschlossenen $Geschäftsordnung für die Schiedsgerichte$

ist folgendes hervorzuheben. Dieselben sind nur zuständig für

Streitigkeiten zwischen Prinzipalen und Gehülfen über die Auslegung

des Tarifes. Sie bestehen aus mindestens zwei und höchstens fünf

Prinzipalen und der gleichen Anzahl von Gehülfen. Wahlberechtigt

und wählbar sind nur tariftreue Prinzipale und solche Gehülfen,

die in tariftreuen Druckereien arbeiten. Die Wahl wird von den

betreffenden Kreisvertretern geleitet. Das Schiedsgericht tritt

monatlich zweimal zusammen. Die Leitung erfolgt durch die beiden zu

wählenden Vorsitzenden, einen Prinzipal und einen Gehülfen; ebenso

werden zwei Schriftführer ernannt. Die beiden Vorsitzenden sollen

versuchen, entstehende Streitigkeiten gemeinsam zu schlichten. Das

Schiedsgericht ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei bezw. die

Mehrheit der Mitglieder jeder Gruppe erschienen sind. An der Abstimmung

darf sich immer nur die gleiche Anzahl von Prinzipalen und Gehülfen

beteiligen, die überschüssigen Mitglieder haben nur beratende Stimme.

Bei Stimmengleichheit gilt die Klage als abgewiesen. Die Kosten des

einzelnen Streitfalles werden von der unterliegenden Partei getragen.

Größere Schwierigkeiten ergab die Beratung der Satzungen für die

$Arbeitsnachweise$. Noch § 48 des Tarifes sind »an allen größeren

Druckorten nach Angabe des Tarifausschusses zu verwaltende und dem

Tarifamte unterstehende Arbeitsnachweise zu errichten, soweit nicht

schon an diesen Plätzen solche bestehen. Die zur Zeit bestehenden

Arbeitsnachweise haben die Verpflichtung einzugehen, daß sie nur

tariftreue Gehilfen in tariftreuen Druckereien unterbringen und auf

Anweisung des Tarifamtes in erster Linie den durch ihr Eintreten

für tarifmäßige Bezahlung konditionslos gewordenen Gehülfen Arbeit

nachweisen«. Es giebt also neben den vom Tarifausschusse einzusetzenden

und vom Tarifamte zu beaufsichtigenden Arbeitsnachweisen auch noch

andere, die teils von den Prinzipalen, teils von den Gehülfen

eingerichtet sind. Für diese ist allerdings durch die bezeichnete

Bestimmung die Verpflichtung geschaffen, die im Kampfe für den Tarif

arbeitslos gewordenen Gehülfen vor allen anderen zu berücksichtigen,

aber soweit dies nicht zutrifft, ist es ihnen überlassen, nach

welchen Grundsätzen sie verfahren wollen. Nun haben viele von den

Prinzipalen geschaffene Arbeitsnachweise die Bestimmung, daß sie

in erster Linie solche Gehülfen unterbringen, die den von den

Prinzipalen geschaffenen Unterstützungskassen angehören, und hiergegen

unternahmen die Gehülfenmitglieder des Tarifausschusses einen Angriff,

indem sie forderten, daß die fortbestehenden Arbeitsnachweise den

Bestimmungen der neuen Tarifnachweise sich zu unterwerfen hätten,

widrigenfalls sie als tarifuntreu zu betrachten und aufzuheben seien.

Aber die Prinzipalmitglieder machten demgegenüber geltend, daß dies

eine Aenderung des Tarifs enthalten würde, zu welcher der Ausschuß

nicht befugt sei. Obgleich die Gehülfen sich darauf beriefen, daß

der Arbeitsnachweis der Lebensnerv der neuen Organisation sei,

daß die Prinzipalnachweise häufig sogar die Verbandsmitglieder

ausschlössen und deshalb die Koalitionsfreiheit antasteten, daß

vielmehr zu Gunsten der gemeinsamen Nachweise alle früheren aufgehoben

werden müßten, und obgleich die Gefahr eines aus der Frage sich

ergebenden Konfliktes betont wurde, erfolgte die Ablehnung des

Gehülfenantrages mit Stimmengleichheit. Schließlich gelang es, nachdem

die Prinzipalvertreter erklärt hatten, daß sie für die Beseitigung

der bei einem Arbeitsnachweise etwa bestehenden Sonderbestimmungen

sich bemühen würden, einen Antrag Büxenstein mit 9 gegen 7 Stimmen

zur Annahme zu bringen, nach welchem das Tarifamt beauftragt wird,

»sich umgehend mit den bestehenden Arbeitsnachweisen in Verbindung

zu setzen, um festzustellen, ob dieselben sich den Satzungen

unterordnen. Bei Ablehnung der Satzungen sind diese Arbeitsnachweise

als tarifwidrig den tariftreuen Prinzipalen und Gehülfen durch die

Publikationsorgane bekannt zu geben. An den betreffenden Orten sind

sofort Tarifarbeitsnachweise zu errichten«. Der Antragsteller betonte,

daß dieser Vorschlag im Sinne sich mit dem Gehülfenantrage decke und

nur eine etwas abgeschwächte Fassung wähle, um den Prinzipalen die

Zustimmung zu ermöglichen.

Aus den übrigen Bestimmungen der Satzungen ist folgendes hervorzuheben:

Die errichteten Arbeitsnachweise unterstehen der gemeinsamen Kontrolle

der Kreisvertreter sowie des Tarifamts. Mit der Errichtung und der

Sorge für ordnungsgemäße Verwaltung werden die Kreisvertreter betraut.

Der Arbeitsnachweis hat nur tariftreuen Prinzipalen Arbeitskräfte und

tariftreuen Gehülfen Stellung nachzuweisen.

Bei tariflichen Differenzen muß auf gemeinsame Anweisung der

beiden Kreisvertreter bezw. des Tarifamts die Vermittelung für

die betreffenden Offizinen eingestellt werden, und zwar bis zum

ordnungsmäßigen Austrag des Streitfalls.

Die Vermittelung von Arbeitsgelegenheit soll nicht von der

Zugehörigkeit zu irgend einer Organisation oder Kasse abhängig gemacht

werden.

Streitigkeiten, welche aus Ursache der Vermittelung bei den einzelnen

Arbeitsnachweisen zwischen Prinzipalen und Gehülfen ausbrechen,

unterliegen nach Anhörung der Kreisvertreter dem Entscheide des

Tarifamts.

Der Entscheid des Tarifamts ist endgültig.

Die Kosten der Arbeitsnachweise der Tariforganisation werden von beiden

Teilen getragen. Die Benutzung der Arbeitsnachweise ist unentgeltlich.

Prinzipale und Gehülfen, welche den vorstehenden Bestimmungen nicht

nachkommen, sind auf gemeinsame Anweisung der beiden Kreisvertreter von

der Benutzung des Arbeitsnachweises bis auf weiteres auszuschließen.

Zur Durchführung des Tarifs sollen die Kreisvertreter eine lebhafte

Agitation entfalten, auch sollen die öffentliche Meinung in diesem

Sinne durch die Presse beeinflußt und die Behörden ersucht werden,

Druckarbeiten nur an tariftreue Druckereien zu vergeben. Gegenüber der

Anregung der Gehülfen, der Prinzipalverein müsse diejenigen Mitglieder,

die den Tarif nicht anerkennen, einfach ausschließen, wurde geltend

gemacht, daß man zunächst auf friedlichem Wege suchen solle, zum Ziele

zu kommen. Doch erkannten die Prinzipalvertreter an, daß man bei deren

Erfolglosigkeit entschieden auch scharfe Mittel anwenden müsse.

Man war darüber einig, daß auch Setzerinnen nach dem Tarif zu bezahlen

seien.

Auch die Wahl des Sitzes für das Tarifamt führte zu längeren

Erörterungen, indem die Prinzipale Leipzig vorschlugen, während die

Gehülfen hiergegen geltend machten, daß unter den dortigen Prinzipalen

eine unfreundliche Stimmung gegen die Gehülfen bestehe, und deshalb

Berlin empfahlen. Schließlich einigte man sich dahin, für die Zeit bis

1. Juli 1897 Berlin zu wählen.

Das $Tarifamt$ wurde in seiner konstituierenden Sitzung vom

19. Oktober 1896 begründet und begann seine Thätigkeit mit der

Aufstellung einer Geschäftsordnung und der Wahl eines Sekretärs. Die

Hauptaufgabe war dann die Agitation für den Tarif, die insbesondere

in Rheinland-Westfalen dadurch erschwert war, daß dort die Last

überwiegend auf den Schultern der Gehülfen ruhte. Immerhin war die

Thätigkeit nicht ohne Erfolg, denn während das erste am 22. September

1896 aufgestellte Verzeichnis für den II. Tarifkreis nur 18 den Tarif

anerkennende Firmen mit etwa 150 Gehülfen aufwies, war diese Zahl

in dem vierten, mit dem 6. Mai 1897 abschließenden Verzeichnisse

auf 97 Firmen in 53 Orten mit 599 Gehülfen gewachsen, ja nach einer

anderen im Februar/März 1897 aufgenommenen Statistik ist der Tarif

sogar bei 122 Firmen mit 1176 Gehülfen eingeführt. Doch sind nicht

von allen Firmen Angaben eingegangen. Nach mündlichen Mitteilungen

sind bei 1738 tariftreuen Firmen 21955 Gehülfen beschäftigt. Wegen

Zuwiderhandelns gegen den Tarif mußten 17 Firmen gestrichen werden,

außerdem schieden zwei auf eigenes Verlangen aus. Neben der Agitation

für den Tarif beschäftigte sich das Tarifamt damit, durch aufklärende

Artikel in den Zeitungen zu wirken; auch an öffentliche Behörden

wurden entsprechende Eingaben gerichtet. Tarifarbeitsnachweise wurden

in 20 Orten eingerichtet. Von den bestehenden erklärten 33, sich den

Tarifbeschlüssen zu unterwerfen, so daß am 15. Mai 1897 53 anerkannte

Nachweise bestanden, dagegen wurden 10 Prinzipalnachweise, die sich

nicht fügen wollten, im Einverständnis mit dem Prinzipalverein für

tarifuntreu erklärt und aus der Liste gestrichen. Die 53 Nachweise

bestanden in 37 Orten, es gab also an den meisten Orten mehrere. Es

hatten nämlich gegenüber den Prinzipalnachweisen, die freilich, dem

Tarif gemäß, die Tarifopfer zunächst berücksichtigten, im übrigen

aber den Mitgliedern der Prinzipalskassen einen Vorzug einräumten,

vielfach die Gehülfen eigene Nachweise eingerichtet. Teils infolge

dieses Umstandes, teils aus anderen Gründen erklärt das Tarifamt die

Wirksamkeit der Arbeitsnachweise noch für durchaus ungenügend und macht

sowohl den Prinzipalen als den Gehülfen Vorwürfe, daß sie offenstehende

Stellen nicht anmeldeten, den ersteren auch, daß sie Gehülfen ohne

Rücksicht auf den Nachweis einstellten.

In sieben Kreisen wurden neun Schiedsgerichte begründet, doch wird

mehrfach über deren Thätigkeit, insbesondere über widersprechende

Entscheidungen geklagt.

Am 28. und 29. Mai 1897 fand in Berlin die $zweite Sitzung des

Tarifausschusses$ statt, bei der alle Kreise außer dem zweiten

vertreten waren. Nach Erstattung des Geschäftsberichtes seitens des

Tarifamtes war man einig darüber, daß trotz mancher Mängel doch die

neue Organisation Erfreuliches geleistet habe; es wurde anerkannt,

daß beide Teile eifrig für die Erreichung des gemeinsamen Zieles

eingetreten seien, insbesondere wurde dem Prinzipalvorsitzenden seitens

der Gehülfen der Dank für seine aufopfernde Thätigkeit ausgesprochen.

Von der österreichischen Buchdruckerorganisation war die Herstellung

der Gegenseitigkeit hinsichtlich des Arbeitsnachweises angeregt.

Der Ausschuß beschloß, das Tarifamt zu beauftragen, »ein Kartell

dahin abzuschließen, daß die beiderseitigen Nachweise die Pflicht

übernehmen, bei anerkannten (d. h. von den Organisationen gebilligten)

Lohnstreitigkeiten in dem einen oder dem anderen Lande Arbeitskräfte

nicht zu vermitteln und tarifuntreue Gehilfen nicht in ihre Listen

einzutragen.«

Bei der Verhandlung über die Arbeitsnachweise wurde darüber geklagt,

daß vielfach deren Thätigkeit lahmgelegt werde, indem einerseits die

Gehülfen die zugewiesenen Stellen aus dem Grunde nicht annähmen, weil

der Verband die betreffende Druckerei gesperrt habe und einerseits die

Prinzipale Mitglieder des Gehülfenverbandes ablehnten; beides dürfe

nicht vorkommen. Dagegen wurde anerkannt, daß der Prinzipalverein

streng auf Beobachtung des § 48 des Tarifs gehalten habe. Auf Anregung

der Gehülfen, die eine Zentralisierung der Arbeitsnachweise wünschten,

wurde das Tarifamt beauftragt, Einrichtungen zu treffen, nach welchen

es selbst als Zentrale zu wirken hat. Außerdem wurde beschlossen, daß

die Nachweise verpflichtet sind, nächst den Tarifopfern nur solche

Gehülfen unterzubringen, die aus tariftreuen Druckereien kommen. Um

eine Einheitlichkeit der Schiedsgerichtsentscheidungen herbeizuführen,

soll das Tarifamt dieselben veröffentlichen und zwar nur solche, die es

als richtig anerkennt.

Eine erregte Erörterung knüpfte sich an den Antrag der Gehülfen, die

Frage der $Setzmaschine$ dadurch zu regeln, daß 1. an derselben nur

gelernte Buchdrucker beschäftigt werden, 2. die Bezahlung nur »in

gewissem Gelde« (d. h. gegen Zeitlohn), und zwar mit einem Aufschlage

von 25% erfolgen dürfe und 3. die Arbeitszeit auf acht Stunden zu

beschränken sei. Die Prinzipalmitglieder bestritten die Zulässigkeit

des Antrages als auf eine Aenderung des Tarifes hinauslaufend und

machten außerdem geltend, daß die Frage noch nicht dringend sei, da die

Einführung der Maschine keine Fortschritte mache. Da die Gehülfen auf

dem Antrage beharrten, so wurde er schließlich mit Stimmengleichheit

abgelehnt.

Dagegen einigte man sich dahin, Berlin von neuem bis auf weiteres als

Vorort zu bestimmen.

Die von beiden Teilen aufzubringenden Kosten wurden für das nächste

Jahr auf 4000 Mk. festgestellt.

Die $dritte Sitzung des Tarifausschusses$ ist am 21. und 22. Mai

1898 in Berlin abgehalten; auch dieses Mal war der II. Kreis nicht

vertreten. Der vom Tarifamte erstattete Bericht beklagt freilich,

daß es an widerstrebenden Elementen gegen die Bemühungen des

Amtes nicht gefehlt habe, daß dasselbe hier und da einer gewissen

Voreingenommenheit begegnet sei, die in der Anerkennung und Einhaltung

des Tarifes eine Zwangsmaßregel, in den Organen der Tarifgemeinschaft

lästige Behörden erblicke, aber es wird doch erklärt, daß diese Fälle

gottlob! vereinzelt geblieben seien, und es herrscht in dem Berichte

eine gehobene, hoffnungsfreudige Auffassung. Es wird erwähnt, daß die

seitens der Kreisvertreter eingeleitete Agitation zur Ausbreitung des

Tarifes durch einen Aufruf des Tarifausschusses an alle Prinzipale

und Gehülfen sowie eine Aufforderung des Prinzipalvereinsvorstandes

an dessen Mitglieder wegen Schaffung tarifmäßiger Verhältnisse

unterstützt sei; es wird deshalb dem Deutschen Buchdruckerverein und

seinen Organen ausdrücklich Dank und Anerkennung ausgesprochen, mit

dem Bemerken, daß dessen kollegialem Zuspruche in erster Linie die

Anerkennung des Tarifs seitens vieler Geschäfte zu verdanken sei. Die

allmähliche Verbreitung des Tarifs ergiebt sich aus folgender Tabelle.

I. am 22. September 1896: II. am 6. Mai 1897:

Kreis I 44 Orte mit 87 Firmen 68 Orte mit 276 Firmen

" II 18 " " 18 " 53 " " 97 "

" III 15 " " 62 " 19 " " 100 "

" IV 49 " " 109 " 57 " " 139 "

" V 29 " " 100 " 73 " " 206 "

" VI 28 " " 58 " 47 " " 102 "

" VII 36 " " 198 " 67 " " 299 "

" VIII 26 " " 218 " 41 " " 323 "

" IX 20 " " 45 " 44 " " 89 "

------------------------------------------------------

265 Orte mit 895 Firmen 469 Orte mit 1631 Firmen

III. am 6. Mai 1898:

Kreis I 100 Orte mit 363 Firmen

" II 64 " " 122 "

" III 24 " " 112 "

" IV 74 " " 195 "

" V 117 " " 270 "

" VI 56 " " 124 "

" VII 113 " " 384 "

" VIII 48 " " 354 "

" IX 51 " " 106 "

-----------------------------------

647 Orte mit 2030 Firmen

Bei den 1631 Firmen am 6. Mai 1897 waren 18340, bei den 2030 Firmen am

6. Mai 1898 waren 22468 Gehülfen beschäftigt.

Eine andere Tabelle wird in Nr. 117 des »Korrespondent« vom 13. Oktober

1898 veröffentlicht. Danach wurde der Tarif anerkannt

1886 von 1083 Firmen in 327 Orten

1890 " 1017 " " 247 "

November 1896 " 895 " " 265 "

Mai 1897 " 1631 " " 469 "

Januar 1898 " 1901 " " 588 "

Mai 1898 " 2030 " " 647 "

September 1898 " 2100 " " 665 "

Bei den 665 Firmen wurden nach den vorliegenden Angaben 23000 Gehülfen

beschäftigt, doch ist mit Rücksicht auf die Unvollständigkeit der

Angaben die Zahl auf 30000 zu schätzen.

Auch die Durchführung des Tarifes ist strenger geworden. Allerdings

sind auch in diesem Jahre 25 Firmen auf eingelaufene Beschwerde als

tarifuntreu gestrichen; bei zweien erfolgte die Löschung auf eigenen

Antrag.

Zu den früher begründeten neun Schiedsgerichten sind vier neue

hinzugekommen.

Hinsichtlich der Wirksamkeit der Arbeitsnachweise erklärt das Tarifamt

sich für befriedigt, macht aber den Gehülfen den Vorwurf, daß sie

vielfach in der Befolgung der an sie ergangenen Weisungen nicht

pünktlich gewesen seien. Arbeitsnachweise bestehen 55 in 39 Orten.

Das Tarifamt hat bei seinen Bemühungen, die Behörden für die verfolgten

Bestrebungen zu gewinnen, vielfach Erfolg gehabt; um die Eltern

auf die Bestimmungen über das Lehrlingswesen aufmerksam zu machen,

ist mehrfach die Tagespresse benutzt. Das Amt hat hinsichtlich der

vorhandenen Druckereien und des in ihnen beschäftigten Personals

statistische Erhebungen angestellt, ebenso auch hinsichtlich

der Setzmaschine. Die Verhandlungen mit der österreichischen

Buchdruckerorganisation sind nicht weiter gefördert, da von der

letzteren die an sie ergangenen Schreiben nicht beantwortet sind.

Auch die Berichte der Kreisvertreter lauteten im ganzen befriedigend,

mit Ausnahme allerdings des zweiten Kreises, wo es bisher nicht

möglich gewesen ist, die Wahl eines Prinzipalvertreters zu vollziehen.

In 33 Orten haben die Gehülfen die Anerkennung des Tarifs durch

Arbeitseinstellung erzwingen müssen.

Die Verhandlungen betrafen großenteils Auslegungen des Tarifes; man

beschloß, diese Fragen nur soweit zu erörtern, wie sie bereits durch

das Tarifamt entschieden seien.

Ein Antrag, auch Elsaß-Lothringen in das Tarifgebiet einzubeziehen,

wurde fallen gelassen, da die dortigen organisierten Gehülfen sich

dagegen erklärt hätten. Dabei wurde mitgeteilt, daß auch seitens

amerikanischer Buchdrucker Auskunft bei dem Tarifamte eingezogen

sei, und daß Aussicht bestehe, die deutsche Organisation auch in

Amerika einzuführen. Die Frage der Setzmaschine wurde von neuem

verhandelt, wobei die Gehülfen ihre früheren Anträge wiederholten.

Der Prinzipalvorsitzende erklärte, daß die Prinzipale in dieser

Angelegenheit gemeinsam mit den Gehülfen handeln würden, zumal mit

Ausbreitung der Maschine auch eine Anzahl Prinzipale in ihrer Existenz

auf das höchste gefährdet seien, doch müsse eine Beschlußfassung des

Ausschusses aus dem Grunde abgelehnt werden, weil die Anträge der

Gehülfen eine Aenderung des Tarifs darstellen würden. Seitens der

Gehülfen wurde dies bestritten. Nach langen Verhandlungen, die mehrfach

unterbrochen wurden, einigte man sich auf den von den Prinzipalen

gemachten Vorschlag, der Ausschuß möge freilich von einem zwingenden

Beschlusse absehen, aber immerhin für die Zeilengießmaschine, die

allein eine Zukunft zu haben scheine, gewisse Normen empfehlen. Es

sind dies die folgenden: 1. Es sind an der Maschine nur gelernte

Buchdrucker zu beschäftigen, 2. das ortsübliche Minimum ist mit einem

Zuschlage von 25% zu bezahlen; 3. die etwaige Lehrzeit (d. h. die

Zeit, in welcher der Gehülfe sich an der Maschine einarbeitet und eine

geringere Vergütung zulässig ist) darf die Dauer von drei Monaten nicht

übersteigen.

Große Schwierigkeiten bereitete die Wahl des $Sitzes für das Tarifamt$,

womit die Wahl des Prinzipalvorsitzenden zusammenhing. Der bisherige

Vorsitzende $Büxenstein$ gab die Erklärung ab, daß er eine Wiederwahl

ablehne, da er sowohl seitens der Prinzipale, wie seitens der Gehülfen

nicht das erforderliche Entgegenkommen gefunden habe, zumal es nicht

ausgeschlossen sei, daß seitens des Ausschusses Maßregeln gegen den

Prinzipalverein ergriffen werden müßten, beharrte auch auf seinem

Entschlusse, obgleich derselbe allseitig als eine erhebliche Schädigung

der Tarifsache bedauert wurde. Der Antrag der Prinzipale, Leipzig zu

wählen, wurde von den Gehülfen mit der Begründung abgelehnt, daß sie zu

den dortigen Prinzipalen kein Vertrauen haben könnten. Umgekehrt wurde

der Gehülfenantrag, den Sitz in Berlin zu belassen, von den Prinzipalen

abgelehnt. Schließlich wurde mit Stimmenmehrheit München gewählt

in der Hoffnung, daß der von beiden Seiten mit Vertrauen begrüßte

Verlagsbuchhändler $Oldenbourg$ das Amt als Prinzipalvorsitzender

übernehmen werde.

Die Organe der Tarifgemeinschaft haben auch seit dieser Zeit es

als ihre oberste Aufgabe angesehen, die Durchführung des Tarifes

unnachsichtlich zu erzwingen, und zwar gegenüber den Gehülfen nicht

weniger als gegenüber den Prinzipalen. Dabei soll auch nicht eine bloß

thatsächliche Beobachtung des Tarifes genügen, sondern es wird eine

ausdrückliche Anerkennung gefordert. Das Hauptmittel zur Erreichung

dieses Zieles bildet der Arbeitsnachweis. Die wichtigsten hierauf

bezüglichen Beschlüsse sind folgende:

1. Tariftreu ist nur diejenige Buchdruckerei, welche den Tarif beim

Tarifamte $schriftlich$ anerkannt hat.

2. Nach § 48 des Tarifs ist jeder Gehülfe als tariftreu zu betrachten,

der aus einer tariftreuen Buchdruckerei kommt oder in eine solche geht.

3. Das Tarifamt wird angewiesen, strenge Anweisungen an die

Arbeitsnachweise ergehen zu lassen, daß sie nur solche Gehülfen in die

Listen aufnehmen, welche $nachweislich$ aus Druckereien kommen, die vom

Tarifamte als tariftreu veröffentlicht sind.

4. Solche Gehülfen, welche bei Konflikten wegen Ein- und Durchführung

des Tarifes in den betreffenden Druckereien, solange der Konflikt vom

Tarifamte nicht als beendigt erklärt ist, in Arbeit treten, dürfen auf

die Dauer von mindestens einem Jahre in die Listen der Arbeitsnachweise

behufs Arbeitsvermittelung nicht aufgenommen werden.

Man entzieht also nicht nur den tarifuntreuen Prinzipalen die Gehülfen,

sondern auch den tarifuntreuen Gehülfen die Arbeit. Man bringt

also die viel angefochtenen schwarzen Listen gegen die Gehülfen in

Anwendung, aber nicht, wie sonst, um Arbeiterforderungen abzuweisen,

sondern um ihnen Geltung zu verschaffen; die _blake legs_, d. h. in

diesem Sinne die Arbeiter, die sich weigern, an dem Kampfe für die

Arbeiterforderungen teilzunehmen, werden seitens der Prinzipale selbst

von der Beschäftigung ausgeschlossen. Ebenso wird der Boykott gegen

Prinzipale zur Erzwingung von Arbeiterforderungen von ihren eigenen

Kollegen in Anwendung gebracht. Es ist also die übliche Gegnerstellung:

hie Arbeiter, hie Unternehmer, völlig beseitigt und an ihre Stelle die

andere getreten: auf der einen Seite Unternehmer und Arbeiter, die das

gemeinsame Interesse im Auge haben und insbesondere bestrebt sind, die

Arbeitsbedingungen in einer dem sozialen Fortschritt entsprechenden

Weise zu verbessern, -- auf der anderen Seite diejenigen Unternehmer,

die dieses große Ziel gegen kleinliche Sonderinteressen zurückstellen

und diejenigen Arbeiter, die so wenig Verständnis besitzen, daß sie

ihnen hierbei ihre Unterstützung leihen. Natürlich muß die gesteigerte

Arbeitsvergütung auch auf die Erhöhung der Preise zurückwirken, die der

Unternehmer den Konsumenten gegenüber fordern muß; aber das ist gerade

die Absicht: es soll die gerechtere Anteilnahme der Arbeiterklasse an

den technischen Errungenschaften nicht auf Kosten des Unternehmers

durchgeführt, sondern auf die Gesamtheit abgewälzt werden.

Diese grundsätzlich veränderte Frontstellung ist aber auch nicht

etwa nur das Ergebnis theoretischer Betrachtung, sondern kommt in

einschneidendster Weise praktisch zum Ausdrucke. Die Tarifgemeinschaft

ist auch äußerlich durchaus verschieden und unabhängig von den

Organisationen der Prinzipale und der Gehülfen, die neben ihr

fortbestehen und die Aufgabe haben, die Sonderinteressen beider

Teile zu vertreten. Mitglieder der Tarifgemeinschaft sind diejenigen

Prinzipale und Gehülfen, die sich dem Tarif unterwerfen, ohne Rücksicht

auf ihre Zugehörigkeit zu den genannten Sondervereinigungen. Die

Tarifgemeinschaft hat deshalb durchaus ihre selbständige Organisation.

Tarifausschuß, Tarifamt, Kreisvertreter gehen hervor aus Wahlen der

tariftreuen Prinzipale und Gehülfen und brauchen durchaus nicht den

Einzelverbänden anzugehören. Ja mehr, als das: die Tarifgemeinschaft

ist bereits mehrfach in Gegensatz zu diesen Einzelverbänden getreten,

und zwar sowohl zu dem Prinzipalverein als zu den Gehülfenvereinen,

Verband und Gutenbergbund, wovon die Protokolle des Tarifausschusses

mehrfach Beläge bieten.

In allerneuester Zeit ist dieses Verhältnis in das schärfste Licht

gerückt durch einer Veröffentlichung[295] des Tarifausschusses, die

mit Recht das allgemeinste Aufsehen erregt hat, enthält sie doch

nicht mehr und nicht weniger, als eine Aufforderung an die Gehülfen,

die Durchführung des Tarifes durch Arbeitseinstellung zu erzwingen,

und es ist deshalb mehrfach darauf hingewiesen, daß sich hier die

Prinzipale einer »Aufforderung zum Streik« schuldig gemacht haben, die

nach der Oeynhauser Kaiserrede mit Zuchthaus bestraft werden soll.

Die Veröffentlichung besteht in gesonderten Erklärungen einerseits

der Prinzipalvertreter und andererseits der Gehülfenvertreter im

Tarifausschusse. Die erstere Erklärung lautet:

$An alle der Tarifgemeinschaft noch fernstehenden

Buchdruckereibesitzer Deutschlands!$

[295] Abgedruckt in der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« am

6., 8. und 12. Oktober 1898 und in dem »Korrespondent für

Deutschlands Buchdrucker und Schriftgießer« von denselben Tagen.

Seit dem zweijährigen Bestehen des deutschen Buchdruckertarifs haben

die unterzeichneten Prinzipalsvertreter im Tarifamt und -ausschuß

keine Mühe gescheut, diejenigen Firmeninhaber, die einer Einführung

und Anerkennung des Tarifs bisher aus dem Wege gingen, in kollegialer

Weise darauf aufmerksam zu machen, daß es ihre Pflicht sei, den für

alle Buchdruckereien Deutschlands gültigen Lohntarif einzuführen.

Alle Einwendungen, die unseren Vorstellungen gegenüber erhoben

wurden, müssen wir als unzutreffend bezeichnen, denn der Tarif ist

bei einigermaßen gutem Willen in jeder Druckerei zur Durchführung zu

bringen, zumal derselbe in den §§ 31 und 33 den Verhältnissen der

Prinzipale in kleinen Städten vollauf Rechnung trägt.

Der Tarifausschuß der deutschen Buchdrucker hat auch für diesen

Herbst eine Agitation zur weiteren Tarifeinführung beschlossen; dort,

wo unsere kollegialen Bemühungen auf Anerkennung des Tarifs keinen

Boden fanden, werden die Gehülfen in den nächsten Wochen bestrebt

sein, event. mit ordnungsgemäßer Lösung des Arbeitsverhältnisses

die Tarifeinführung zu erreichen. Unsere Arbeitsnachweise werden

in solchen Fällen den betreffenden Druckereien Arbeitskräfte nicht

überweisen, wohl aber diejenigen Gehülfen, welche eine Druckerei wegen

Tarifeinführung verlassen, gemäß § 48 des Tarifs in erster Reihe

anderweit unterbringen.

Wir rechnen hierbei auf die Unterstützung aller tariftreuen Firmen,

in deren Interesse es liegen muß, daß auch die Konkurrenz auf dem

Arbeitsmarkt sich nach den für das ganze Deutsche Reich gültigen Lohn-

und Arbeitsbedingungen richtet.

Alle diejenigen Prinzipale, welche Störungen in ihrem eigenen Betriebe

verhüten und damit den Frieden im Gewerbe fördern helfen wollen,

ersuchen wir dringend, den Tarif einzuführen und anzuerkennen, und

hiervon dem zuständigen Kreisvertreter oder dem Tarifamt der deutschen

Buchdrucker in München, Schmellerstr. 22, baldigst Mitteilung zu machen.

Mit kollegialer Begrüßung

$Die Prinzipalsmitglieder im Tarifamt und Tarifausschuß

der deutschen Buchdrucker.$ (Namen.)

Die Erklärung der Gehülfenvertreter bedauert, daß ein Teil der Gehülfen

noch nicht den Mut gefunden habe, von ihren Prinzipalen Entlohnung und

Arbeitszeit nach den Bestimmungen des Tarifes zu fordern, sie bezieht

sich auf die eben mitgeteilten Beschlüsse des Tarifausschusses und

fährt dann fort:

»Wenn wir obige Beschlüsse den nichttariftreuen Gehülfen an allen Orten

zu eingehender Beachtung empfehlen, so knüpfen wir daran die feste

Versicherung, daß wir und mit uns die tariftreue Gehülfenschaft auf das

allereifrigste bemüht sein wird, die Folgen jener beiden Beschlüsse

unsere Gegner im eigenen Lager ohne Nachsicht fühlen zu lassen. Die

tariftreue Gehülfenschaft hat es satt, sich für Kollegen zu engagieren,

die seit Jahren den jeweilig geltenden Tarif zwar besitzen, aber nicht

erringen helfen will.

Wir fordern deshalb noch einmal die rückständigen Kollegen an allen

Orten Deutschlands auf, am Sonnabend den 22. Oktober bei ihren

Prinzipalen auf Einführung des Tarifs vorstellig zu werden und bestrebt

zu sein, das Ziel mit allen gesetzmäßigen Mitteln zu erreichen. Die

Kreisvertreter und das Tarifamt in München, Schmellerstraße 22, sind

von jedem Vorgehen $vorher$ zu benachrichtigen, damit es ihnen möglich

ist, überall vermittelnd einzugreifen. Diejenigen Gehülfen aber, die

ihre Arbeitsstätten zwecks Tarifeinführung verlassen müssen, wollen

ihre genauen Adressen unter Angabe ihrer Beschäftigung (ob als Setzer,

Maschinenmeister &c.) den Kreisvertretern zugehen lassen, damit diese

die Unterbringung der Gemaßregelten durch die Arbeitsnachweise bewirken

können. Die für den Tarif arbeitslos Gewordenen werden an erster Stelle

untergebracht.

Mit kollegialem Gruß!

$Die Gehülfenmitglieder des Tarifamtes und des

Tarifausschusses der deutschen Buchdrucker.$« (Namen).

Der Erfolg dieser Maßregel ist ein sehr befriedigender gewesen, indem

die Zahl der tariftreuen Druckereien, die im September 1898 2100 mit

22600 Gehülfen an 670 Orten betrug, in wenigen Wochen um 486 Firmen

an 349 Orten gewachsen ist. Selbst in Rheinland-Westfalen ist ein

erheblicher Erfolg zu verzeichnen, indem die Zahl der tariftreuen

Firmen sich auf fast 200 vermehrt hat. Dem Gehülfenverbande sind durch

die Bewegung etwa 3000 neue Mitglieder zugeführt.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 284 / 323 题