2. die Aufstellung und alljährliche Veröffentlichung eines
Verzeichnisses der den Tarif zahlenden Firmen;
3. die Anordnung von Maßnahmen zur Anerkennung und allgemeinen
Durchführung des Tarifs;
4. die Vornahme statistischer Erhebungen über die Lohn-, Lehrlings-
und Lebensverhältnisse an den einzelnen Druckorten und die
Berichterstattung über die angestellten Ermittelungen;
5. die Vermittelung zwischen Prinzipalen und Gehülfen in allen
Tarifangelegenheiten, soweit nicht die in § 47 vorgesehenen
Schiedsgerichte in Betracht kommen, nachdem die Thätigkeit der
am Vorort der betreffenden Kreise ansässigen Mitglieder des
Tarifausschusses erfolglos war;
6. die aktenmäßige Führung und Ordnung aller bei ihm eingehenden, den
Tarif betreffenden Schriftstücke, sowie die Schaffung und Fortführung
eines Tarifkommentars;
7. die Errichtung von Schiedsgerichten an den verschiedenen Druckorten,
sowie die Aufteilung einer einheitlichen Geschäftsordnung für dieselben;
8. die Errichtung von Arbeitsnachweisen an den verschiedenen
Druckorten, sowie die Aufteilung einer einheitlichen Geschäftsordnung
für dieselben;