1. die Ausführung der Beschlüsse des Tarifausschusses;

2. die Aufstellung und alljährliche Veröffentlichung eines

Verzeichnisses der den Tarif zahlenden Firmen;

3. die Anordnung von Maßnahmen zur Anerkennung und allgemeinen

Durchführung des Tarifs;

4. die Vornahme statistischer Erhebungen über die Lohn-, Lehrlings-

und Lebensverhältnisse an den einzelnen Druckorten und die

Berichterstattung über die angestellten Ermittelungen;

5. die Vermittelung zwischen Prinzipalen und Gehülfen in allen

Tarifangelegenheiten, soweit nicht die in § 47 vorgesehenen

Schiedsgerichte in Betracht kommen, nachdem die Thätigkeit der

am Vorort der betreffenden Kreise ansässigen Mitglieder des

Tarifausschusses erfolglos war;

6. die aktenmäßige Führung und Ordnung aller bei ihm eingehenden, den

Tarif betreffenden Schriftstücke, sowie die Schaffung und Fortführung

eines Tarifkommentars;

7. die Errichtung von Schiedsgerichten an den verschiedenen Druckorten,

sowie die Aufteilung einer einheitlichen Geschäftsordnung für dieselben;

8. die Errichtung von Arbeitsnachweisen an den verschiedenen

Druckorten, sowie die Aufteilung einer einheitlichen Geschäftsordnung

für dieselben;

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 283 / 323 题