In den übrigen Ländern ist das Gewerkschaftswesen überhaupt, und so
auch unter den Unternehmern noch wenig entwickelt; wenigstens bietet
die Litteratur über Unternehmerverbände, mit Ausnahme der Kartelle und
Trusts, die uns hier nicht interessieren, nur sehr dürftige Notizen.
In $Belgien$ haben sich, nachdem die alten offiziellen Handelskammern
durch das Gesetz vom 11. Juni 1875 aufgehoben waren, neue freie
Vereinigungen dieser Art als lokale Interessenvertretungen gebildet.
In Brüssel ist am 6. August 1875 nach dem französischen Vorbilde
eine _Union syndicale_ ins Leben getreten, die auf Ausbreitung
dieses Systems hinzuwirken sucht; die Vertreter der bestehenden
Syndikatskammern bilden ein Zentralkomitee.
In $Dänemark$ haben sich schon seit mehreren Jahren in den
verschiedenen Gewerben Unternehmervereine gebildet, die sich im
Frühjahr 1898 zu dem »Zentralverein der Dänischen Arbeitgeber«
zusammengeschlossen haben.
In $Rußland$ ist durch die Gewerbeordnung vom 31. März 1879 für
Finnland die Einrichtung von Vereinen der Gewerbetreibenden
zur Wahrnehmung ihrer gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen
obligatorisch gemacht unter Scheidung von Fabrik, Handwerk und Handel.
Am 31. Dezember 1891 bestanden 41 solche Vereine mit 3801 Mitgliedern
für Industrie und Handwerk und 30 Vereine für den Handel.
Auch in $Japan$ zeigt die sich rasch entwickelnde Industrie bereits
ähnliche soziale Gestaltungen, wie in Europa. Der plötzliche
Aufschwung hat dort zu einem erheblichen Mangel an Arbeitern geführt,
der seinerseits eine Steigerung der bis dahin sehr geringen Löhne
im Gefolge gehabt hat. Um dem entgegenzuwirken, haben gegen Ende
1896 46 Firmen der Textilindustrie einen Verband begründet, der die
Steigerung der Löhne bekämpfen sollte. Dieser Zweck wurde jedoch
dadurch vereitelt, daß eine einzelne große Fabrik den Vertrag brach
und selbständig vorging. Demgegenüber suchten sich die übrigen Firmen
dadurch zu schützen, daß sie über die ausgeschiedene Fabrik den Boykott
verhängten, indem die Mitglieder des Verbandes den Lieferanten von
Baumwolle, Kohle, Schmieröl u. s. w., welche mit den boykottierten
Firmen in Verbindung bleiben würden, den Abbruch aller geschäftlichen
Beziehungen androhten. Der Ausgang dieses Kampfes ist noch nicht
bekannt geworden.
* * * * *
Während die Arbeiter, um ihre Interessen gegenüber den Unternehmern
zu wahren, wie oben (S. 440 ff.) näher dargestellt ist, auch bereits
den Weg $internationaler$ Vereinigung betreten haben, sind ihnen die
Unternehmer auf diesem Wege bisher noch nicht gefolgt. Allerdings
haben die Kartelle und ähnliche Organisationen zum Teil die Grenzen
der einzelnen Länder überschritten und sind in Verfolgung ihrer Zwecke
hierzu auch geradezu gezwungen. Aber die Kartelle richten sich, wie
oben (S. 516 ff.) hervorgehoben, doch in erster Linie nicht gegen
die Arbeiter, sondern gegen die Konsumenten, sie kommen deshalb als
internationale Organisationen zur Vertretung der Interessen der
Unternehmer gegenüber den Arbeitern nicht in Betracht. Sollten aber
die Arbeiter den Weg der internationalen Vereinigung weiter mit Erfolg
beschreiten, so ist zu erwarten, daß auch die Unternehmer ihnen auf
demselben Wege folgen werden.
$Dritter Teil$
Gemeinsame Organisationen.
A. Freiwillige Vereinigungen.