VI. Die übrigen Länder.

In den übrigen Ländern ist das Gewerkschaftswesen überhaupt, und so

auch unter den Unternehmern noch wenig entwickelt; wenigstens bietet

die Litteratur über Unternehmerverbände, mit Ausnahme der Kartelle und

Trusts, die uns hier nicht interessieren, nur sehr dürftige Notizen.

In $Belgien$ haben sich, nachdem die alten offiziellen Handelskammern

durch das Gesetz vom 11. Juni 1875 aufgehoben waren, neue freie

Vereinigungen dieser Art als lokale Interessenvertretungen gebildet.

In Brüssel ist am 6. August 1875 nach dem französischen Vorbilde

eine _Union syndicale_ ins Leben getreten, die auf Ausbreitung

dieses Systems hinzuwirken sucht; die Vertreter der bestehenden

Syndikatskammern bilden ein Zentralkomitee.

In $Dänemark$ haben sich schon seit mehreren Jahren in den

verschiedenen Gewerben Unternehmervereine gebildet, die sich im

Frühjahr 1898 zu dem »Zentralverein der Dänischen Arbeitgeber«

zusammengeschlossen haben.

In $Rußland$ ist durch die Gewerbeordnung vom 31. März 1879 für

Finnland die Einrichtung von Vereinen der Gewerbetreibenden

zur Wahrnehmung ihrer gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen

obligatorisch gemacht unter Scheidung von Fabrik, Handwerk und Handel.

Am 31. Dezember 1891 bestanden 41 solche Vereine mit 3801 Mitgliedern

für Industrie und Handwerk und 30 Vereine für den Handel.

Auch in $Japan$ zeigt die sich rasch entwickelnde Industrie bereits

ähnliche soziale Gestaltungen, wie in Europa. Der plötzliche

Aufschwung hat dort zu einem erheblichen Mangel an Arbeitern geführt,

der seinerseits eine Steigerung der bis dahin sehr geringen Löhne

im Gefolge gehabt hat. Um dem entgegenzuwirken, haben gegen Ende

1896 46 Firmen der Textilindustrie einen Verband begründet, der die

Steigerung der Löhne bekämpfen sollte. Dieser Zweck wurde jedoch

dadurch vereitelt, daß eine einzelne große Fabrik den Vertrag brach

und selbständig vorging. Demgegenüber suchten sich die übrigen Firmen

dadurch zu schützen, daß sie über die ausgeschiedene Fabrik den Boykott

verhängten, indem die Mitglieder des Verbandes den Lieferanten von

Baumwolle, Kohle, Schmieröl u. s. w., welche mit den boykottierten

Firmen in Verbindung bleiben würden, den Abbruch aller geschäftlichen

Beziehungen androhten. Der Ausgang dieses Kampfes ist noch nicht

bekannt geworden.

* * * * *

Während die Arbeiter, um ihre Interessen gegenüber den Unternehmern

zu wahren, wie oben (S. 440 ff.) näher dargestellt ist, auch bereits

den Weg $internationaler$ Vereinigung betreten haben, sind ihnen die

Unternehmer auf diesem Wege bisher noch nicht gefolgt. Allerdings

haben die Kartelle und ähnliche Organisationen zum Teil die Grenzen

der einzelnen Länder überschritten und sind in Verfolgung ihrer Zwecke

hierzu auch geradezu gezwungen. Aber die Kartelle richten sich, wie

oben (S. 516 ff.) hervorgehoben, doch in erster Linie nicht gegen

die Arbeiter, sondern gegen die Konsumenten, sie kommen deshalb als

internationale Organisationen zur Vertretung der Interessen der

Unternehmer gegenüber den Arbeitern nicht in Betracht. Sollten aber

die Arbeiter den Weg der internationalen Vereinigung weiter mit Erfolg

beschreiten, so ist zu erwarten, daß auch die Unternehmer ihnen auf

demselben Wege folgen werden.

$Dritter Teil$

Gemeinsame Organisationen.

A. Freiwillige Vereinigungen.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 281 / 323 题