Unter dem im Eingange betonten Gesichtspunkte, die Unternehmerverbände
in ihren Verhältnissen zu den Arbeitnehmern zu verfolgen, verdient eine
bevorzugte Sonderstellung und deshalb eine eingehendere Behandlung
der Deutsche Buchdruckerverein. Wir haben ihn und seine Thätigkeit,
soweit es zum Verständnis der Entwickelung erforderlich war, schon
bei der Behandlung des Gehülfenverbandes erwähnt[268]. Wenn wir hier
noch etwas näher auf ihn eingehen, so geschieht dies nicht allein, um
das Bild eines Unternehmervereins, der dem Ideale der Ergänzung des
betreffenden Arbeitervereins zu einer Gesamtorganisation des Gewerbes
näher wie irgend ein anderer gekommen ist, im einzelnen zu zeichnen,
sondern vor allem auch deshalb, um hier, wo ich den eigenen Berichten
des Vereins[269] folge, eine Ergänzung der früheren, wesentlich auf
die arbeiterfreundlichen Darstellungen $Zahn$'s und $Gerstenberg$'s
gestützten Schilderung zu geben und insbesondere hinsichtlich der
stattgefundenen Streitigkeiten die Anschauungen der Prinzipale zu Worte
kommen zu lassen.
[268] Vergl. oben S. 262 ff.
[269] Dies ist für die Zeit bis 1894 die zur Feier des 25 jährigen
Bestehens des Vereins herausgegebene Festnummer der Zeitschrift
für Deutschlands Buchdrucker, die sich selbst als eine Ergänzung
der $Zahn$'schen und $Gerstenberg$'schen Arbeiten bezeichnet und
sich übrigens einer durchaus loyalen Darstellung befleißigt.
Im übrigen benutze ich die mir von den Vorstande des Vereins
gütigst zur Verfügung gestellten Geschäftsberichte.
Der Gedanke einer beruflichen Zusammenfassung der Buchdruckereibesitzer
war u. a. schon auf einer 1865 in Karlsruhe abgehaltenen Versammlung
derselben von J. $Schneider$ in Mannheim geäußert. Der letztere gab
nun unter dem Eindrucke der Lebensäußerungen des 1866 gegründeten
Gehülfenverbandes einen Anstoß zu der Verwirklichung seines Planes
durch einen am 11. März 1869 veröffentlichten Aufruf, der als
Zweck des zu gründenden Vereines bezeichnete: 1. die künstlerische
und geschäftliche Hebung der Buchdruckerei im allgemeinen und 2.
die Regelung der betreffenden Arbeits- und Arbeiterverhältnisse
insbesondere. Während der $Schneider$'sche Plan ziemlich stark den
repressiven Karakter gegen die Gehülfenbewegung betonte, stand der am
24. Juni 1869 von dem »Freundschaftlichen Vereine Hamburg-Altonaer
Buchdruckereibesitzer« veröffentlichte Aufruf, der im übrigen den
gleichen Zweck verfolgte, auf dem Standpunkte, »keineswegs einen Druck
auf die Gehülfen auszuüben, die Arbeitslöhne zu vermindern u. s. w.,
sondern vielmehr Mittel und Wege zu finden, das allein ersprießliche
Zusammenwirken von Prinzipalen und Gehülfen unter den für beide Teile
günstigsten Bedingungen herbeizuführen«. Um einer Zersplitterung
vorzubeugen, einigte man sich auf eine gemeinsam zu berufende
Versammlung, die am 14. und 15. August 1869 in Mainz tagte und die
Gründung des »Deutschen Buchdruckervereins« beschloß, dem zunächst 87
Mitglieder beitraten, doch war diese Zahl bis zu der am 14. Mai 1870
abgehaltenen ersten Generalversammlung auf 416 angewachsen. Aus den auf
der letzteren beschlossenen Statuten ist folgendes hervorzuheben:
Zweck des Vereins, dessen Sitz und Vorort Leipzig ist, besteht
in der Förderung der materiellen und geistigen Interessen des
deutschen Buchdruckerstandes, der Prinzipale sowohl wie der
Gehülfen. Zu den Aufgaben gehört außer dem Verhältnisse zu Staat
und Gesellschaft, insbesondere der Regelung des Verkehrs zu den
verwandten Geschäftszweigen und dem Publikum, vor allem »Ordnung und
Befestigung der geschäftlichen Verhältnisse zwischen Prinzipalen und
Gehülfen unter Heranziehung der letzteren zur Lösung dieser Aufgabe,
insbesondere auch unter Errichtung von Schiedsgerichten; hinwirken auf
möglichst allgemeine oder wenigstens für größere geographische Gruppen
gleichmäßige Bestimmungen über die Hauptpunkte des Tarifs, Hausordnung
u. s. w.; konsequente Durchführung und strenge Aufrechterhaltung
zwischen Prinzipalen und Gehülfen getroffener Vereinbarungen nach
beiden Seiten hin; geschlossenes Vorgehen gegen Uebertretungen und
Uebergriffe.« Außerdem waren erwähnt: Förderung des Lehrlingswesens,
Errichtung von Fach- und Fortbildungsschulen und endlich das
Unterstützungswesen, insbesondere die Gründung von Invaliden- und
Witwenkassen, bei denen die Aufnahme von keiner andern Bedingung als
der Erfüllung seiner Mitgliedspflichten abhängig gemacht werden sollte,
und von Viatikumskassen, welche von dem Anspruch Erhebenden nur eine
Legitimation als Buchdruckergehülfe, nicht aber die Zugehörigkeit zu
irgend einer Gehülfenvereinigung verlangen dürfe. Bei allen diesen
Kassen sollten die Prinzipale an Beiträgen und Leitung beteiligt sein.
Der Verein gab ein Organ heraus und zwar wählte man hierzu die »Annalen
der Typographie.« Der Vorstand bestand aus 9 Personen, doch sollte der
Schwerpunkt in die für Deutschland beabsichtigten 12 Kreise fallen. Die
Generalversammlung sollte jährlich stattfinden.
Das geschaffene Werk fand anfangs nicht viel Zustimmung: Bei den
Gehülfen sah man darin einen Angriff und insbesondere den Versuch,
die wichtigen Viatikumskassen in die Hände der Prinzipale zu bringen,
obgleich im allgemeinen in Mainz die arbeiterfreundlichere Richtung
gesiegt hatte; in den Kreisen der Prinzipale dagegen bot teils gerade
dieser Umstand ein erhebliches Hindernis, teils fehlte es überhaupt
an Interesse, so daß zunächst nur die Gründung von 2 Kreisvereinen:
Nordkreis und Mainkreis, gelang. Der Gedanke eines einheitlichen
Lohntarifes, noch mehr aber der eines organischen Zusammenwirkens mit
den Gehülfen und die von manchen Seiten angeregte Schaffung einer
Lehrlingsskala fand überwiegenden Widerspruch.
Erst die Lohnbewegung des Jahres 1872, bei der die Gehülfen überall
ohne Mühe ihre Forderungen durchsetzten, brachte größeres Interesse für
die Organisation unter die Prinzipale, die insbesondere durch den zur
Beratung einer gemeinsamen Abwehr nach Eisenach berufenen und am 10.
März 1872 abgehaltenen allgemeinen Buchdruckertag, auf dem 500 Firmen
durch 62 Abgeordnete vertreten waren, angeregt wurde. Man beschloß
nicht allein die möglichst rasche Einrichtung der Kreisvereine,
ohne welche die ganze Organisation wirkungslos sein mußte, sondern
stimmte auch den früher abgelehnten Forderungen eines Normaltarifes
für ganz Deutschland und Bildung einer aus Prinzipalen und Gehülfen
zusammengesetzten Tarifkommission zu.
Auf der am 27. April 1872 in Leipzig abgehaltenen dritten
Generalversammlung des Vereins wurden diese Beschlüsse gebilligt und
zur Durchführung derselben beschlossen, daß Gehülfen, welche sich
der Entscheidung des Schiedsausschusses nicht fügen würden, während
der Dauer des Streiks von keinem Vereinsmitgliede beschäftigt werden
dürften. Dagegen wurde nicht allein die in den Gehülfenkreisen
geforderte Einführung des Alphabettarifs, sondern auch der Gedanke, die
Generalversammlung aus Vertretern der Kreisvereine zusammenzusetzen,
abgelehnt.
Auch jetzt war die Organisation der Prinzipale noch nicht stark
genug, um der im Jahre 1873 hervortretenden Gehülfenbewegung, die auf
Einführung eines neuen Tarifs unter Zugrundelegung der Alphabetrechnung
gerichtet war, Widerstand zu leisten, und so mußte denn die auf den
24. März 1873 in Weimar berufene außerordentliche Generalversammlung
den Gehülfenforderungen nachgeben, um den ausgebrochenen Streik zu
beendigen. Die darauf zusammentretende Delegiertenversammlung beider
Teile, die vom 1.-5. Mai 1873 in Leipzig tagte, brachte dann endlich
das große Werk eines für ganz Deutschland gültigen Normaltarifes zu
Ende. Die eingesetzten Schiedsgerichte und das Einigungsamt wirkten
auf beiden Seiten im versöhnlichen Sinne, und die neu gegründete
Tarifgemeinschaft trug wesentlich dazu bei, das Bewußtsein der
gemeinsamen Interessen zu stärken.
Der Bericht des Prinzipalvereins in der eingangs gedachten Festnummer
schließt an dieser Stelle die erste Periode des Vereins, also die
der Gründung und ersten Befestigung. Die zweite Periode zählt er von
1875 bis 1885 und bezeichnet dieselbe als eine Zeit des Niederganges,
was sich schon darin zeigt, daß die Mitgliederzahl, die 1874 726
betragen hatte, allmählich bis auf 234 herabging. Einen Teil der
Schuld hieran trug der Beschluß, das bisherige Organ, die »Annalen«,
eingehen zu lassen und durch die nur nach Bedürfnis erscheinenden
und nur den Mitgliedern zugehenden »Mitteilungen des Deutschen
Buchdruckervereins« zu ersetzen, die zuerst im Jahre 1876 ausgegeben
wurden, aber in dem ganzen Jahre nur 2 Mal erschienen. Wenn trotzdem
die Prinzipale die bereits oben (S. 264) erwähnten Tarifermäßigungen
der Jahre 1876 und 1878 durchsetzten, so lag dies in den ungünstigen
Geschäftsverhältnissen, die auch von den Gehülfen anerkannt wurden. Aus
dem Jahre 1878 ist erwähnenswert, daß unter dem Eindrucke der Attentate
die am 16. Juni 1878 in Hannover abgehaltene 9. Generalversammlung
es für Pflicht der Mitglieder erklärte, keine sozialdemokratischen
Arbeiter zu beschäftigen, ein Beschluß, der aber nirgends zur
Ausführung gelangte.
Mit dem Jahre 1886 beginnt die dritte Periode des Vereins, die des
kräftigen Aufstrebens. Ein Hauptgrund hierfür war die reichsgesetzliche
Bildung der Unfallversicherungsgenossenschaften, die den Gedanken der
Vereinigung in weitere Kreise trug, so daß die Mitgliederzahl des
Vereins innerhalb des Jahres 1885/86 von 344 auf 1144 stieg. Wenn man
freilich diesen Anlaß benutzte, um die Organisation nicht nur formell
an diejenige der Unfallversicherung anzulehnen, indem man die 12 Kreise
durch die 9 Bezirke der letzteren[270] ersetzte, sondern auch bei der
Besetzung der Vorstandsämter weitgehend eine Personalunion eintreten
ließ, so beging man den bereits oben (S. 266) gerügten Fehler, an
einem auf versöhnliches und entgegenkommendes Zusammenwirken mit den
Gehülfen berechneten Unternehmen Männer zu beteiligen, die auf einem
durchaus entgegengesetzten Standpunkte, nämlich dem der einseitigen
Herrschaft des Unternehmers, standen. Auch die eigene Darstellung
der Prinzipale in der mehrfach erwähnten Festnummer bietet nicht
allein keine Widerlegung des bezeichneten Vorwurfes, sondern läßt,
ohne ihn auszusprechen, doch auf Schritt und Tritt diesen Gegensatz
beider Richtungen innerhalb des Vereins hervortreten. Es ist von hohem
Interesse, zu lesen, wie die Sektion II (Rheinland-Westfalen) sich in
stetem Widerspruche zu der Gesamtleitung befindet, größtenteils im
Vorstande und bei den bezüglichen Verhandlungen gar nicht vertreten
ist, ja hinsichtlich der wichtigsten Punkte, z. B. bei der Bildung
der Tarifgemeinschaft und der Durchführung des Tarifs, den formell
bindenden Beschlüssen des Vereins einfach die Anerkennung versagt und
offenen Widerstand leistet, und daß die Vereinsleitung schwach genug
ist, dies alles zu ertragen, anstatt die unbotmäßigen Mitglieder
einfach vor die Thür zu setzen. Erst die Periode des Kampfes, wie sie
durch den großen Streik gegeben wurde, bot den rheinisch-westfälischen
Herren den Anlaß, ihre Stellen einzunehmen und sich an dem Verein
zu beteiligen, in dem sie dann ihren Einfluß geltend machten,
um alle Versuche einer friedlichen Beilegung zu hindern und den
verhängnisvollen Ausgang herbeizuführen.
[270] Diese neuen 9 Kreise sind folgende: 1. Nordwest,
2. Rheinland-Westfalen, 3. Main, 4. Südwest, 5. Bayern,
6. Thüringen, 7. Sachsen, 8. Brandenburg, 9. Nordost.
Das Auftreten dieses antisozialen Elementes innerhalb des Vereins ist
von solchem Interesse, daß ich die wichtigsten Thatsachen hier kurz
erwähnen will.
Vom 16. bis 20. August 1886 hatte die Tarifkommission in Leipzig
getagt und nach langen Verhandlungen und unter beiderseitigem
Nachgeben einen neuen Tarif zustande gebracht, insbesondere auch
eine Lehrlingsskala geschaffen. Daß die Prinzipale des Vororts
Köln als die einzigen den Tarif ablehnten, war nichts Besonderes,
vielmehr ihr Recht, aber nachdem der Gesamtverein ihn mit 214 gegen
93 Stimmen angenommen hatte, war die Sektion II statutengemäß an ihn
gebunden. Im Gegensatze hierzu beschloß eine am 15. September 1886
in Köln abgehaltene Prinzipalversammlung mit 86 gegen 4 Stimmen,
bei ihrem Widerspruche festzuhalten, und die Gehülfen waren trotz
eines Lohnkampfes, der ihnen 200000 Mk. kostete, nicht im stande,
ihr klares Recht durchzusetzen. Aber die Sektion II ging noch weiter
in der offenen Auflehnung, indem sie im Gegensatze zu der von
dem Vereinsvorstande geleiteten Abstimmung innerhalb des Vereins
eigenmächtig eine neue Abstimmung aller Prinzipale in Deutschland in
der Weise herbeizuführen suchte, daß sie die Betreffenden aufforderte,
ihr Votum durch Postkarte dem Vorstande der Sektion zuzusenden. Als
sich dabei eine Ablehnung des Tarifs mit 2136 gegen 204 Stimmen ergab,
leitete man daraufhin eine umfassende Agitation ein mit dem Programm:
energische Stellungnahme gegen den Gehülfenverband sowie gegen die
Tarifgemeinschaft, Ueberweisung der Lohnfrage an die Sektionen und
Ablehnung des neuen Tarifs. Der Vereinsvorstand erkannte in seiner
am 1. Dezember 1886 abgehaltenen Sitzung nicht allein das Recht
der Sektion II an, gegen den Tarif zu agitieren, sondern war auch
schwächlich genug, auszusprechen, daß die Mitgliedschaft im Vereine
durch Anerkennung des Tarifes nicht bedingt sei. Auch in der am 26.
Juni 1887 in München abgehaltenen Generalversammlung blieb die Sektion
II dabei, daß sie auch ferner gegen die Tarifgemeinschaft zu wirken
entschlossen sei. Wenn das Hauptziel, um nicht zu sagen das einzige,
in der Regelung des Verhältnisses zu den Gehülfen besteht, so bedeutet
die Ablehnung einer für dieses Verhältnis grundlegenden Organisation
auch die Lossagung von dem Verein selbst, und Beschlüsse, die der
Verein innerhalb seiner Zuständigkeit faßt, sind selbstverständlich
für alle Mitglieder desselben verbindlich. Es ist interessant,
das Vorgehen des Prinzipalvereins in diesem Punkte zu vergleichen
mit demjenigen des Gehülfenverbandes bei der Neubegründung der
Tarifgemeinschaft im Jahre 1896. Obgleich in der Generalversammlung
45 Stimmen für und 22 gegen die Tarifgemeinschaft abgegeben waren,
sah es doch die überstimmte Minderheit als ihre selbstverständliche
Pflicht an, sich zu fügen, jedenfalls ist der Vereinsvorstand gegen
die unter der Leitung von $Gasch$ stehende Opposition mit allen ihm
zur Verfügung stehenden Mitteln aufgetreten, ja $Gasch$ selbst ist
aus dem Verein ausgeschlossen. Und dabei handelte es sich in den
beiden zur Vergleichung stehenden Fällen um genau dieselbe Frage: die
Tarifgemeinschaft, die von den beiden Minderheiten bekämpft wurde, hier
auf Grund eines engherzigen Unternehmerinteresses, dort infolge ebenso
einseitigen Arbeiterstandpunktes. Auf der einen Seite Klassenhochmut
und Herrscherdünkel, auf den anderen Klassenhaß und Kampfesfanatismus.
Das sind die Feinde, die eine verständige soziale Thätigkeit zu
bekämpfen hat, aber beide in gleichem Maße. Wenn die Mehrheit des
Prinzipalvereins glaubte, im Interesse des Friedens nachgeben zu
müssen, so hat sie dem Vereine einen schlechten Dienst erwiesen, denn
nicht der äußere Umfang und die Mitgliederzahl entscheidet über den
Wert und die Leistungsfähigkeit eines Vereins, sondern die innere
Harmonie und die konsequente energische Durchführung eines als richtig
anerkannten Prinzips. Ein Verein, der einen ganz neuen Gedanken zur
Durchführung bringen will, nämlich die gemeinsamen Interessen von
Arbeitern und Unternehmern unbeschadet des zwischen beiden bestehenden
Gegensatzes zu vertreten, muß dabei den Kampf nach beiden Richtungen
aufnehmen, nur dadurch ist er imstande, seine Daseinsberechtigung zu
beweisen.
Aus der Wiedergabe der thatsächlichen Ereignisse, wie sie sich in
dem Berichte findet, ist wenig hervorzuheben, da sie sich mit der
bereits oben (S. 258 ff.) gegebenen Darstellung deckt. Von Interesse
ist, daß auch nach der Auffassung der Prinzipale die Stettiner
Beschlüsse über die unmittelbare Vereinbarung des Tarifs zwischen den
beiderseitigen Verbänden und über die Verpflichtung der tariftreuen
Prinzipale, nur solche Gehülfen zu beschäftigen, die in tariftreuen
Geschäften ausgebildet sind, durchaus als durchführbar und als großer
prinzipieller Fortschritt in der Entwickelung des beiderseitigen
Verhältnisses betrachtet wurden. Aber leider siegte auf der am 30.
Juni 1890 in Straßburg abgehaltenen Generalversammlung die bereits
gewürdigte Schwächlichkeitstendenz, die von dem Berichte in der Weise
verherrlicht wird, daß es heißt, diejenigen, die befürchtet hatten, es
werde in Straßburg das Tafeltuch zwischen dem Verein und seiner Sektion
II zerschnitten werden, seien angenehm vom Gegenteil berührt, das
Ergebnis der langen Beratungen sei gewesen, daß »von der Entscheidung
der streitigen Hauptpunkte abgesehen sei«. Eine köstliche Selbstironie.
Da hiermit dem Stettiner Abkommen entgegen die Einführung der Neuordnung
jedenfalls für den 1. Oktober 1890 beseitigt war, so ist es völlig
begreiflich, daß der Unmut der Gehülfen sich in scharfer Weise geltend
machte. Wenn der Bericht hervorhebt, daß dies und die Agitation für
den Achtstundentag auf die Stimmung in Prinzipalkreisen ungünstig
zurückgewirkt habe, so ist das wohl verständlich, ändert aber nichts
an der Beurteilung der Schuldfrage. Die Neigung des Vereins, seine
bessere sozialpolitische Einsicht der Rücksicht auf die Verständigung
mit Rheinland-Westfalen unterzuordnen, tritt schon deutlich hervor in
den Verhandlungen des von dem Vereine eingesetzten Revisionsausschusses,
der am 26. November 1890 in Leipzig zusammentrat und nach dem Berichte
den Zweck verfolgte, eine Uebereinstimmung der dissentierenden Sektion
II mit dem übrigen Vereine herbeizuführen. Das Ergebnis der viertägigen
Beratungen waren folgende Beschlüsse: Der allgemeine deutsche
Buchdruckertarif sollte künftig von Organen des Vereins und Organen
der Gehülfenschaft vereinbart, durchgeführt und überwacht werden, die
bisherige Tarifgemeinschaft also in Wegfall kommen. Als berechtigter
Vertreter der Gehülfenschaft sollte der Unterstützungsverein Deutscher
Buchdrucker anerkannt werden mit dem Anheimgeben an diesen, auch die
außerhalb seiner Organisation stehenden Gehülfen mit zu berücksichtigen;
mit diesen Organisationen sollte der Vereinsvorstand Verhandlungen
einleiten. Zur Einhaltung des vereinbarten, von der Generalversammlung
anerkannten Tarifes sollten die Vereinsmitglieder statutarisch
verpflichtet werden, ebenso zur Einhaltung der Stettiner Resolution.
Für den Fall, daß ein Tarif im Vereinbarungswege mit der Gehülfenschaft
nicht zustande käme, sollte der Verein den statutengemäß festgesetzten
Tarif selbst, also ohne Mitwirkung der Gehülfenschaft durchführen.
Durch den Streik sind diese Beschlüsse nicht zur weiteren Entwickelung
gekommen, aber es ist im hohen Grade wahrscheinlich, daß, falls der
Verein an ihnen festgehalten hätte, sie allein und ganz unabhängig von
den seitens der Gehülfenschaft aufgestellten neuen Forderungen den
Konflikt hätten herbeiführen müssen. Zunächst enthielt der Beschluß,
zu den Verhandlungen auch die nicht zum Verbande gehörigen Gehülfen
zuzuziehen, einen unmittelbaren Angriff gegen den Verband, indem
dieser das Recht in Anspruch nahm, die einzige berechtigte Vertretung
der Gehülfen zu sein. Aber mag es dahingestellt bleiben, ob dieser
Standpunkt angreifbar war, so zerstörte man durch den Beschluß, die
Vereinbarung des Tarifes zwischen dem Prinzipalvereine auf der einen
Seite und der gesamten Gehülfenschaft auf der andern Seite stattfinden
zu lassen, den Grundgedanken des bisherigen Verhältnisses, den man
dahin bezeichnen kann, daß die beiderseitigen Organisationen als
berechtigte Vertreter der beiderseitigen Interessen anerkannt werden
sollten. Ließ man dies für die Gehülfen fallen, indem man sich nicht an
den Verband, sondern an die Gesamtheit wandte, woher wollte man dann
für den Prinzipalverein das entsprechende Recht ableiten, da er in viel
geringerem Grade die Forderung, alle Beteiligten in sich zu vereinigen,
erfüllte, als der Gehülfenverband?
Obgleich die am 8. Februar 1891 in Leipzig abgehaltene außerordentliche
Generalversammlung diese der Auffassung der Rheinländer gewiß
entgegenkommenden Beschlüsse im wesentlichen zu den ihrigen machte,
gaben doch in der Kreisversammlung der Sektion II sämtliche
Vorstandsmitglieder die Erklärung ab, infolge ihrer von der
des Deutschen Buchdruckervereins abweichenden Stellung zu den
Tarifangelegenheiten keine Aemter wieder annehmen zu können. Der
Bericht fährt fort: »Die folgende Neuwahl war denn auch erfolglos,
und der Verein behielt zwar in Rheinland-Westfalen seine Mitglieder,
diese verblieben aber ohne statutgemäße Vertretung.« Also ein Verein
läßt sich gutwillig gefallen, daß ein Teil seiner Mitglieder die
elementarste Pflicht, die statutenmäßige Organisation zu vollziehen,
ablehnt, ohne daraus die Folgerung zu ziehen, daß solche Personen nicht
mehr Mitglieder sein können!
Bei der Beurteilung des großen Streiks unterstützt der Bericht
des Prinzipalvereins weitgehend die oben vertretene Auffassung,
insbesondere, daß die so lange vorher erfolgte offene Ankündigung
seitens der Gehülfen die Prinzipale in die Lage gesetzt hatte, sich
vorzüglich vorzubereiten, indem »manche Firmen schon im Verlaufe des
Sommers aus eigenem Antriebe die Einteilung ihrer Arbeiten danach
eingerichtet hätten.« Auch mit dem Börsenverein deutscher Buchhändler
und dem Verlegerverein hatte man Verbindungen angeknüpft, um die
Aufträge entweder, soweit sie eilig waren, noch vorher zu erledigen
oder aber sie zurückzustellen. »Das gleiche Ersuchen hatte man an die
Behörden und das Publikum gerichtet. Allen diesen Ersuchen wurde auf
das bereitwilligste entsprochen.«
Die Ziffern giebt der Bericht an wie folgt:
Bis zum 7. November hatten die Arbeit niedergelegt 7631 Gehülfen,
200 Gießer und 29 Hülfsarbeiter. Die Forderungen bewilligt erhalten
hatten 4445 Gehülfen. Nach dem bisherigen Tarife arbeiteten weiter
6744 Gehülfen, in Kündigung standen noch 298 Gehülfen, 131 Gießer und
70 Hülfsarbeiter. Die hier ermittelte Gesamtzahl umfaßt allerdings nur
19118 Gehülfen, also gegenüber den insgesamt vorhandenen 34000 nur etwa
56%, die fehlenden 15000 sind als weiter arbeitend anzusehen.
Hinsichtlich des Antrages auf Sequestration der Zentralinvalidenkasse,
die von dem Vereinssekretär Dr. $Paul Schmidt$ im Auftrage von 512
Mitgliedern der Kasse bei dem Amtsgerichte Stuttgart erwirkt wurde,
giebt der Bericht als Grund an, daß »die gehülfenseitige Streikleitung
in zwar sehr vorsichtiger, aber hinreichend deutlicher Weise die
Fortdauer der an den Unterstützungskassen des Vereins erworbenen Rechte
von der Beteiligung am Streik abhängig gemacht, dagegen die Leitung
des Deutschen Buchdruckervereins denjenigen Gehülfen, welche sich am
Streik nicht beteiligen würden, die Wahrung dieser Rechte zugesichert
hatte, so daß die Zentralleitung als den nächsten wichtigsten Schritt
erachtete, die bedrohten Interessen dieser Gehülfen sicher zu stellen.«
Aber abgesehen von der Frage, ob eine solche offenbar rechtswidrige
Absicht des Gehülfenvereins wirklich »in hinreichend deutlicher Weise«
hervorgetreten war, so ist jedenfalls durch die später im Instanzenzuge
erfolgte Wiederaufhebung der Sequestration die mangelnde Berechtigung
des Vorgehens hier ebenso anerkannt, wie bei dem Verbote der Berliner
Polizei, aus Vereinsmitteln Streikunterstützungen zu zahlen oder
Extrasteuern zu erheben.
Waren schon während des Streiks versöhnlichere Stimmungen aus den
Kreisen der Berliner und Stuttgarter Prinzipale hervorgetreten,
so geschah dies sehr nachdrücklich durch ein Rundschreiben der
Vereinigten Stettiner Prinzipale vom 17. Januar 1892, das aber
von dem Vereinsvorstande durch eine Entgegnung von 25. dess. Mon.
energisch bekämpft wurde und weitere Folgen nicht hatte. Aehnlich
verliefen die Dinge auf der am 19. Juni 1892 in Breslau abgehaltenen
Generalversammlung. »In verschieden Kreisen des Vereins war man mit der
Behandlung der Angelegenheit von der Tarifkommission für Deutschlands
Buchdrucker seitens der Prinzipalabteilung dieser Kommission nicht
einverstanden, hielt die Auflösung der Tarifkommission durch deren
Prinzipalmitglieder[271] sowie die Ueberweisung der Tarifregelung an
den Tarifausschuß des Deutschen Buchdruckervereins als zu Unrecht
erfolgt und mit den mit der streikenden Gehülfenschaft abgeschlossenen
Friedensbedingungen nicht übereinstimmend. Dem wurde von anderen
Kreisen widersprochen, und die Debatten gestalteten sich deshalb sehr
langwierig. Schließlich einigte man sich in dem Beschlusse, daß die
Versammlung erklärte, sich in betreff der Tarifangelegenheit auf den
Boden der gegebenen Thatsachen zu stellen und den Vorstand beauftragte,
die von dem Tarifausschusse eingereichte Tarifvorlage nach den
Gesichtspunkten: 1. überall die Möglichkeit einer späteren Mitwirkung
der Gehülfenschaft an dem weiteren Ausbau des Tarifs offen zu lassen,
und 2. an den bestehenden Grundpositionen nichts zu ändern, unter
Mitwirkung des Tarifausschusses festzustellen und den Mitgliedern vom
1. Oktober 1892 ab zur Einführung zu empfehlen.«
[271] Vgl. oben S. 271.
Aber diese Beschlüsse vermochten nicht die gehülfenfreundliche Partei
zu beruhigen. »Auch der Bund der Berliner Buchdruckereibesitzer
erklärte, dem neue Reduktionen enthaltenden Tarifentwurfe nicht
zustimmen zu können, sondern nur einem auf loyalem Wege zwischen
Prinzipalen und Gehülfen zustandegekommenen, und bezeichnete
den 1890er Tarif bezüglich der Entlohnung für seine Mitglieder
nach wie vor als bindend. Die Stuttgarter Prinzipale teilten im
wesentlichen diese Anschauungen und sprachen sich außerdem noch für
die Fortdauer der Tarifgemeinschaft aus.... Die Zentralleitung für
Ausstandsangelegenheiten[272] endlich erklärte in ihrer Mehrheit in
einer am 26. September 1892 abgehaltenen Sitzung, an dem dritten
Punkte des $Büxenstein-Döblin$'schen Uebereinkommens vom 16.
Januar 1892: »Der Tarif vom 1. Januar 1890 gilt weiter und wird so
lange als gültig anerkannt, bis eine andere Vereinbarung zwischen
Prinzipalität und Gehülfenschaft getroffen worden ist«, festzuhalten,
und richtete an den Vorstand das Ersuchen, dahin zu wirken, daß
die Beschlußfassung der Breslauer Hauptversammlung, welche mit
dieser Friedensbedingung nicht in Einklang stehe, mit derselben
in Einklang gebracht werde.« Um diese verschiedenen Meinungen auf
Grund des Breslauer Beschlusses, soweit möglich, zu vereinigen,
fanden vom 21. bis 23. November 1892 in Leipzig gemeinschaftliche
Sitzungen des Vereinsvorstandes, des Vereinstarifausschusses und der
Zentralleitung für Ausstandsangelegenheiten statt. Das Ergebnis dieser
Sitzung war ein allseitiges Einverständnis und die Aufstellung des
heutigen deutschen Buchdruckertarifs[273], der unterm 8. Dezember
1892 veröffentlicht wurde und am 1. Januar 1893 in Kraft trat. In
diesem Tarife nahm man die Lohnsätze des 1890er Tarifs unverändert
auf.... Als Konzession an die Gegner des 1890er Tarifs wurden die
Minderbezahlung der Ausgelernten und die Minimalzuschläge für Druckorte
bis zu 6000 Einwohner in den Tarif wieder aufgenommen. Die von der
Tariforganisation handelnden Bestimmungen des bisherigen Tarifs wurden
durch einen den Friedensbedingungen vom 16. Januar 1892 entsprechenden
Gültigkeitsvermerk ersetzt und damit dem prinzipalseitig beim
Friedensschlusse gegebenen Worte wie dem Breslauer Beschlusse Genüge
geleistet. Die Festsetzung der Lehrlingsskala wurde als Sache der
Prinzipalität erklärt und dem Deutschen Buchdruckerverein als Vertreter
derselben zugewiesen.«
[272] Dieselbe war bei Beginn des Streiks eingesetzt.
[273] Derselbe ist später bei Wiedererrichtung der Tarifgemeinschaft
von neuem abgeändert und durch einen neuen ersetzt, der seit 1.
Juli 1896 in Kraft ist.
»Durch diesen Beschluß wurde die Einmütigkeit der Prinzipalschaft
wieder hergestellt. Die Gehülfenschaft erkannte den Tarif vom 1. Januar
1893 stillschweigend an, und der Vorstand des Unterstützungsvereins
Deutscher Buchdrucker forderte sogar -- freilich in Widerspruch mit
der radikalen Richtung -- die Gehülfen auf, zur Wiederherstellung
geordneter Verhältnisse die Hand zu bieten[274].«
[274] Der Wortlaut dieser ganzen Darstellung ist dem mehrerwähnten
Berichte entnommen.
So schien ja die Tarifangelegenheit endlich einigermaßen geordnet,
obgleich die Beseitigung der Lehrlingsskala einen bedauerlichen
Rückschritt darstellt. Aber man hatte die Rechnung ohne
Rheinland-Westfalen gemacht, und der Bericht muß für 1894 feststellen,
daß dieser Kreis »noch immer insofern eine Ausnahmestellung einnimmt,
als seine Mitglieder nach dem 1878er Tarife bezahlen«. Einen größeren
Einfluß des Vereins auf die Tarifeinhaltung und damit auf die ganze
Tariffrage selbst erhofft der Bericht daraus, »daß mit der am 27.
April (1894) erfolgten Inkraftsetzung der von der Hauptversammlung in
Stuttgart am 26. Juni 1893 beschlossenen Vereinssatzungen auch der
Beschluß derselben Hauptversammlung in Kraft getreten ist, nach welchem
die Vereinsmitglieder verpflichtet sind, den deutschen Buchdruckertarif
bei Vermeidung des Ausschlusses aus dem Vereine einzuhalten«.
Die neueste Wiederbegründung der Tarifgemeinschaft wird von dem
Geschäftsberichte des Prinzipalvereins für 1895 im wesentlichen
übereinstimmend mit der oben (S. 274 ff.) gegebenen Darstellung
geschildert; insbesondere wird mehrfach das versöhnliche Entgegenkommen
der Gehülfenschaft hervorgehoben, das den Prinzipalvorstand
bestimmt habe, die Verhandlungen über die Forderungen der Gehülfen:
»Verkürzung der Arbeitszeit, entsprechende Lohnerhöhung und genaue
Präzisierung der streitigen Paragraphen des Tarifs« aufzunehmen. Die
Verhandlungen Vom 11. März 1896, bei denen zum erstenmal seit vier
Jahren wieder Vertreter der Prinzipalität und der Gehülfenschaft zu
gemeinsamer Arbeit zusammentraten, waren sehr schwierig und standen
oft auf dem Punkte zu scheitern. Insbesondere wollten die Gehülfen
von einer Hinzuziehung der Nicht-Verbandsmitglieder nichts wissen,
während die Prinzipale auch den »Gutenbergbund« an den Verhandlungen
teilnehmen lassen wollten. Endlich verständigte man sich dahin, daß
die eigentliche Einigungsverhandlung stattfinden sollte zwischen dem
Tarifausschusse des Prinzipalvereins auf der einen und den aus Urwahlen
unter Leitung des Leipziger Einigungsamtes seitens der gesamten
Gehülfenschaft hervorgehenden Vertretern der letzteren auf der anderen
Seite. Daneben wurden mit beratenden Stimmen sowohl je zwei Mitglieder
des Vereinsvorstandes und des Verbandsvorstandes, als zwei Vertreter
der Nichtverbandsgehülfen zugelassen, die, nachdem der »Gutenbergbund«,
dem man sie zuerst angeboten, abgelehnt hatte, von dem nicht zum
Verbande gehörigen Gehülfen in Leipzig und Braunschweig gewählt wurden.
Der Gutenbergbund trat sogar gegen diese Art der Vertretung in so
scharfe Opposition, daß er einen Protest seitens des Prinzipalvereins
hervorrief. Die am 15. April 1896 begonnenen dreitägigen Verhandlungen
der so bestimmten beiderseitigen Vertreter führten dann zu den oben (S.
276) näher bezeichneten Vereinbarungen, insbesondere zu der Verkürzung
der Arbeitszeit um 1/2 Stunde und einer Lohnerhöhung. Die durch beides
bedingte Erhöhung der Produktionskosten wird von dem Geschäftsberichte
auf 12% angegeben. Es waren also wesentlich dieselben Zugeständnisse
gemacht, die 1891 von den Prinzipalen als unmöglich abgelehnt waren.
Die Einzelheiten wurden dann auf der vom 15. bis 19. Mai 1895 in Berlin
abgehaltenen Konferenz geordnet.
Die jetzige Tariforganisation besteht also einerseits aus dem durch
je einen Vertreter der Prinzipale und Gehülfen aus den zu Grunde
gelegten neun Kreisen des Prinzipalvereins gebildeten Tarifausschusse
und dem aus je drei Prinzipalen und Gehülfen bestehenden Tarifamte;
das letztere ist die ausführende, der erstere die obere beschließende
Instanz. Das Tarifamt ist zugleich Berufungsinstanz hinsichtlich der
in den einzelnen Bezirken bestehenden Schiedsgerichte. Auch sollen
gemeinsame Arbeitsnachweise errichtet werden und zwar unabhängig von
den schon bestehenden des Prinzipalvereins. Die Kosten der Durchführung
des Tarifs werden von den tariftreuen Prinzipalen und Gehülfen zu
gleichen Teilen getragen. Dem Tarifamte ist ausdrücklich die Aufgabe
übertragen, Vorkehrungen zu treffen, daß von einem noch zu bestimmenden
Zeitpunkte ab in tarifuntreuen Druckereien eintretende Lehrlinge nach
Beendigung der Lehrzeit in tariftreuen Druckereien nicht beschäftigt
werden; auch soll die zur Zeit geltende Lehrlingsskala in den Tarif
aufgenommen werden[275].
[275] Eine ausführlichere Darstellung bei Tarifgemeinschaft ist an
anderer Stelle (S. 624) gegeben.
Diese Einigung der Prinzipale und Gehülfen hat aber noch einen Erfolg
gehabt, der ebenso hoch anzuschlagen ist wie sie selbst und die
Hoffnung gestattet, daß endlich die Entwickelung der Verhältnisse
sich so vollziehen wird, wie es dem gewerkschaftlichen Grundgedanken
entspricht. Daß die radikale Richtung der Gehülfen unter Leitung von
$Gasch$ abgestoßen wurde, ist oben (S. 280) erwähnt. Aber ebenso
ist auch jetzt glücklich die antisoziale Gruppe der Prinzipale
ausgeschlossen. Schon der Geschäftsbericht für 1895 teilt mit, daß
die Wahlen der Ausschußmitglieder in allen Kreisen außer dem zweiten
vollzogen seien, und der Bericht für 1896 meldet dann folgendes:
»Die Aussprache mit den Vertretern des Kreises Rheinland-Westfalen auf
der vorjährigen Hauptversammlung in Berlin ließ uns hoffen, daß die
Mitglieder dieses Kreises sich im Interesse des Gesamtgewerbes den
mit der Gehülfenschaft getroffenen Abmachungen ebenfalls anschließen
und den Tarif in ihrem Kreise zur Durchführung bringen würden.
Diese Hoffnung hat sich indes nicht erfüllt, ja es übernahmen sogar
diejenigen Herren Kollegen, von denen wir am ersten erwarteten, daß
sie den Beschlüssen der Hauptversammlung Geltung zu verschaffen bemüht
sein würden, die Mitglieder des Kreisvorstandes, die Führung des
Widerstandes gegen diese Beschlüsse und den deutschen Buchdruckertarif.
Wenn wir bisher auch keine Veranlassung hatten, gegen den passiven
Widerstand des Kreises II gegen den Tarif Maßnahmen zu treffen, so
konnten wir doch diesem Vorgehen des Kreisvorstandes nicht ruhig
zusehen, sondern wandten uns in einem offenen Briefe in Nr. 53 der
»Zeitschrift« an die dortigen Kollegen, dieselben zu treuem Festhalten
an dem Tarif und unserm Vereine ermahnend.« Der Bericht teilt dann
mit, daß infolge hiervon etwa ein Drittel der Mitglieder des Kreises
Rheinland-Westfalen aus dem Vereine ausgeschieden, zwei Drittel dagegen
ihm treu geblieben seien. Der Kreis sei allerdings infolge hiervon
ohne Vorstand, aber der Hauptvorstand werde in nächster Zeit die
nötigen Schritte unternehmen, um die erforderliche Vertretung wieder zu
beschaffen. Bisher seien die Bestrebungen der ehemaligen Mitglieder des
Kreisvorstandes, einen Sondertarif für den dortigen Kreis zu schaffen,
teils an der besseren Einsicht der Prinzipale, teils an dem Widerstande
der Gehülfen gescheitert und es sei berechtigter Anlaß, anzunehmen, daß
sich dieselben auch in nächster Zukunft nicht verwirklichen würden.
Damit hat sich eine Reinigung des Vereins vollzogen, die einen weiteren
Aufschwung hoffen läßt und mit hoher Befriedigung zu begrüßen ist.
Allerdings ist die Mitgliederzahl erheblich zurückgegangen, indem
1896/97 361 Mitglieder aus- und nur 132 eintraten, so daß der Bestand
von 1402 auf 1173[276] zurückging. Auch 1897/98 haben 200 Austritte
stattgefunden, so daß der Mitgliederbestand am 6. Juni 1898 nur noch
978 betrug; ja am Schlusse des Jahres war derselbe sogar auf 962
herabgegangen. Aber diese ausscheidenden waren schädliche Elemente,
weil sie dem Grundgedanken aller gewerkschaftlichen Entwickelung,
nämlich des friedlichen Ausgleiches unter gleichberechtigten
Gegnern kein Verständnis entgegenbrachten. Wir finden ja diese auf
der Zuspitzung des einseitigen Unternehmerstandpunktes beruhende
antisoziale Anschauung in derselben Gegend des deutschen Vaterlandes
auch bei anderen Industrien, als den Buchdruckern; es ist derselbe
Absolutismus, derselbe Herrscherstandpunkt in dem Verhältnisse
zwischen Unternehmer und Arbeiter, wie er vor 1848 in dem Verhältnisse
zwischen Monarch und Volk bestand. Auf politischem Gebiete
besteht er bekanntlich noch heute in Mecklenburg. Die rheinischen
Industriemonarchen sind hinsichtlich der sozialen Verhältnisse noch
auf der Entwickelung vor 1848 stehen geblieben, aber die Arbeiter sind
es nicht mehr, und so wird ihr Widerstand notwendig gebrochen werden.
Einstweilen ist Rheinland-Westfalen unser soziales Mecklenburg. --
[276] Auf die oben (S. 590) angegebenen Kreise verteilten dieselben
sich wie folgt: I 200, II 92, III 71, IV 110, V 131, VI 66, VII
296, VIII 104, IX 103.
Die sonstige Wirksamkeit des Deutschen Buchdruckervereins will ich hier
nur mit wenigen Worten erwähnen.
Bei dem neuen Aufschwunge des Vereins sah man ein, daß man ein
regelmäßig erscheinendes Organ nicht entbehren könne. Man ersetzte
deshalb mit Beginn des Jahres 1889 die »Mitteilungen« durch die noch
jetzt bestehende »$Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker$«, die
wöchentlich erscheint.
Der Verein beschränkte sich auch nicht auf seine nächsten Aufgaben,
sondern aus ihm heraus entstand am 24. Oktober 1884 der »$Zentralverein
für das gesamte Buchgewerbe$«, der sich die Ausbildung aller in den
verwandten Berufen beschäftigten Personen und die Hebung in allen
Richtungen durch Fortbildungsanstalten, Ausstellungen, Errichtung eines
Museums u. dgl. zur Aufgabe stellt; alle sozialpolitische Thätigkeit
ist ausgeschlossen.
Der Verein ist ferner thätig gewesen für Einführung einer einheitlichen
Orthographie, für einheitliche Normalpapierformate, für Schaffung eines
übereinstimmenden Kundentarifs, für Herabsetzung des Drucksachenportos
und für Abstellung der Mißstände im Anzeigewesen, insbesonderen
dem Rabattsystem. Um sich vor Geschäftsausfällen zu schützen,
werden seit Ende 1892 die »Vertraulichen Mitteilungen des Deutschen
Buchdruckervereins« herausgegeben, die den Beteiligten die Namen
schlechter Zahler und anderer das Gewerbe schädigender Personen, sowie
alle Mitteilungen zur Kenntnis bringen, die sich für das Vereinsorgan
nicht eignen. Damit ist auch ein Schuldeneinziehungsbureau verbunden.
Weniger Anerkennung verdienen die Eingaben, die der Verein bei Beratung
des Arbeiterschutzgesetzes gegen dasselbe machte, und das Gesuch an den
Bundesrat vom 16. Februar 1892 um Gewährung von Ausnahmebestimmungen
hinsichtlich der Beschäftigung von Arbeiterinnen. Glücklicherweise
hatten diese Bestrebungen keinen Erfolg.
Bei Begründung des Vereins gehörten demselben auch viele Prinzipale
aus Oesterreich und der Schweiz an; als sich dann später in beiden
Ländern eigene Vereine nach dem Vorbilde des deutschen bildeten, sind
diese aus dem letzteren ausgeschieden, so daß der Verein sich jetzt auf
Deutschland beschränkt. Doch steht derselbe mit dem Oesterreichischen
und dem Schweizerischen Prinzipalvereine in einem Kartellverhältnis.
Der Verein besitzt einen Zentralarbeitsnachweis, der unabhängig
von den Arbeitsnachweisen der Tarifgemeinschaft ist, sich aber auf
denselben Boden stellt, indem er nur tariftreue Prinzipale und
Gehülfen berücksichtigt; hierdurch wird der Anschluß neuer Firmen an
den Verein befördert. Ferner hat der Verein die »$Unterstützungskasse
des deutschen Buchdruckervereins$« eingerichtet, die seit 1. Januar
1896 für alle Mitglieder obligatorisch ist, doch können sich auch
andere tariftreue Druckereien beteiligen. Außer den Prinzipalen
werden die bei tariftreuen Firmen beschäftigten Gehülfen auf ihren
Antrag aufgenommen[277]. Die Kasse gewährt Unterstützungen: 1. bei
Arbeitslosigkeit, 2. beim Umzuge nach einem anderem Orte, 3. bei
vorübergehender Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit, 4. bei dauernder
Invalidität. Die Beiträge der Gehülfen belaufen sich auf wöchentlich 10
Pf. für die Reise- und Arbeitslosenkasse, 35 Pf. für die Krankenkasse
und 20 Pf. für die Invalidenkasse. Die Prinzipale haben für jeden
von ihnen beschäftigten Gehülfen wöchentlich 10 Pf. beizusteuern,
erhalten aber ihrerseits aus der Kasse keine Unterstützung, sofern
sie nicht durch eine besondere Zahlung von wöchentlich 75 Pf. sich
selbst versichern. Die Gehülfen erhalten als Reiseunterstützung und
Arbeitslosenunterstützung täglich 1 Mk. bis zur Dauer von 140 Tagen,
als Krankenunterstützung täglich 1 Mk. 50 Pf. bis zu 52 Wochen und
als Invalidenunterstützung täglich 1 Mk. nebst 100 Mk. Begräbnisgeld
für die Hinterbliebenen. Die Kasse umfaßte am 31. Dezember 1897 3600
Gehülfen und 600 Prinzipale. Im Jahre 1898 betrugen Einnahmen, Ausgaben
und Vermögen bei der Arbeitslosen- und Reisekasse: 48015,54 Mk,
22429,39 Mk. und 125586,15 Mk., bei der Invalidenkasse: 65085,42 Mk.,
12670,04 Mk. und 229368,69 Mk. In der Vereinskasse betrugen 1898 die
Einnahmen 14599,64 Mk., die Ausgaben 13463,18 Mk. Das Vereinsvermögen
belief sich am 31. Dezember 1898 auf 11682,55 Mk. Seit 1. Oktober
1898 ist auch eine Krankenkasse gegründet und damit das Kassenwesen
des Vereins abgeschlossen; dieselbe vereinnahmte bis zum 31. Dezember
1898 15636,84 Mk. und verausgabte 8501,05 Mk., so daß ein Bestand von
7135,79 Mk. verblieb.
[277] Anfangs bildete diese Unterstützungskasse einen Hauptgegenstand
des Streites zwischen Prinzipalen und Gehülfen, indem die
letzteren sie als Konkurrenzunternehmen zur Schwächung ihres
Verbandes betrachteten. Nachdem das Verhältnis sich jetzt
dauernd günstig gestaltet hat, ist am 9. Dezember 1898 zwischen
den beiderseitigen Organisationen das Abkommen getroffen,
daß der Beitritt der Arbeiter zu den Prinzipalskassen deren
freier Entschließung vorbehalten bleibt, daß also einerseits
der Verband seinen Mitgliedern die Teilnahme nicht verbietet,
andererseits aber auch der Prinzipalverein seine Mitglieder
nicht auffordert, die Beschäftigung der Gehülfen von dem
Beitritte zur Kasse abhängig zu machen.
Ein besonderes Interesse hat der Verein dem $Innungswesen$ zugewandt.
In Berlin, Leipzig, Hamburg und Dresden bestanden schon seit Anfang
der 80er Jahre Innungen, die das Lehrlingsprivilegium besaßen. Seit
Erlaß des Handwerkergesetzes vom 26. Juli 1897 hat man allgemein die
Bildung von Innungen in Angriff genommen und in der Hauptversammlung
vom 6. Juni 1898 wurde einstimmig beschlossen, die Einrichtung
von Zwangsinnungen anzustreben; es wurde dabei ins Auge gefaßt,
demnächst den Prinzipalverein zu einem Innungsverbande umzugestalten.
Dadurch würde eine Gesamtorganisation des ganzen Buchdruckergewerbes
und insbesondere die Herbeiziehung der bisher dem Vereine nicht
angehörigen Prinzipale erzielt werden. Der Geschäftsbericht für 1898
bemerkt jedoch, daß außer den früher bestehenden nur noch für den
Regierungsbezirk Osnabrück eine Innung errichtet und daß die ganze
Bewegung ins Stocken geraten sei; als Grund wird neben dem Zweifel
der Behörden, ob die Vorschriften über Zwangsinnung auch auf das
Buchdruckereigewerbe zu beziehen seien, die in vielen Prinzipalkreisen
gegen dieselbe bestehende Abneigung bezeichnet.