XI. Der Deutsche Buchdruckerverein.

Unter dem im Eingange betonten Gesichtspunkte, die Unternehmerverbände

in ihren Verhältnissen zu den Arbeitnehmern zu verfolgen, verdient eine

bevorzugte Sonderstellung und deshalb eine eingehendere Behandlung

der Deutsche Buchdruckerverein. Wir haben ihn und seine Thätigkeit,

soweit es zum Verständnis der Entwickelung erforderlich war, schon

bei der Behandlung des Gehülfenverbandes erwähnt[268]. Wenn wir hier

noch etwas näher auf ihn eingehen, so geschieht dies nicht allein, um

das Bild eines Unternehmervereins, der dem Ideale der Ergänzung des

betreffenden Arbeitervereins zu einer Gesamtorganisation des Gewerbes

näher wie irgend ein anderer gekommen ist, im einzelnen zu zeichnen,

sondern vor allem auch deshalb, um hier, wo ich den eigenen Berichten

des Vereins[269] folge, eine Ergänzung der früheren, wesentlich auf

die arbeiterfreundlichen Darstellungen $Zahn$'s und $Gerstenberg$'s

gestützten Schilderung zu geben und insbesondere hinsichtlich der

stattgefundenen Streitigkeiten die Anschauungen der Prinzipale zu Worte

kommen zu lassen.

[268] Vergl. oben S. 262 ff.

[269] Dies ist für die Zeit bis 1894 die zur Feier des 25 jährigen

Bestehens des Vereins herausgegebene Festnummer der Zeitschrift

für Deutschlands Buchdrucker, die sich selbst als eine Ergänzung

der $Zahn$'schen und $Gerstenberg$'schen Arbeiten bezeichnet und

sich übrigens einer durchaus loyalen Darstellung befleißigt.

Im übrigen benutze ich die mir von den Vorstande des Vereins

gütigst zur Verfügung gestellten Geschäftsberichte.

Der Gedanke einer beruflichen Zusammenfassung der Buchdruckereibesitzer

war u. a. schon auf einer 1865 in Karlsruhe abgehaltenen Versammlung

derselben von J. $Schneider$ in Mannheim geäußert. Der letztere gab

nun unter dem Eindrucke der Lebensäußerungen des 1866 gegründeten

Gehülfenverbandes einen Anstoß zu der Verwirklichung seines Planes

durch einen am 11. März 1869 veröffentlichten Aufruf, der als

Zweck des zu gründenden Vereines bezeichnete: 1. die künstlerische

und geschäftliche Hebung der Buchdruckerei im allgemeinen und 2.

die Regelung der betreffenden Arbeits- und Arbeiterverhältnisse

insbesondere. Während der $Schneider$'sche Plan ziemlich stark den

repressiven Karakter gegen die Gehülfenbewegung betonte, stand der am

24. Juni 1869 von dem »Freundschaftlichen Vereine Hamburg-Altonaer

Buchdruckereibesitzer« veröffentlichte Aufruf, der im übrigen den

gleichen Zweck verfolgte, auf dem Standpunkte, »keineswegs einen Druck

auf die Gehülfen auszuüben, die Arbeitslöhne zu vermindern u. s. w.,

sondern vielmehr Mittel und Wege zu finden, das allein ersprießliche

Zusammenwirken von Prinzipalen und Gehülfen unter den für beide Teile

günstigsten Bedingungen herbeizuführen«. Um einer Zersplitterung

vorzubeugen, einigte man sich auf eine gemeinsam zu berufende

Versammlung, die am 14. und 15. August 1869 in Mainz tagte und die

Gründung des »Deutschen Buchdruckervereins« beschloß, dem zunächst 87

Mitglieder beitraten, doch war diese Zahl bis zu der am 14. Mai 1870

abgehaltenen ersten Generalversammlung auf 416 angewachsen. Aus den auf

der letzteren beschlossenen Statuten ist folgendes hervorzuheben:

Zweck des Vereins, dessen Sitz und Vorort Leipzig ist, besteht

in der Förderung der materiellen und geistigen Interessen des

deutschen Buchdruckerstandes, der Prinzipale sowohl wie der

Gehülfen. Zu den Aufgaben gehört außer dem Verhältnisse zu Staat

und Gesellschaft, insbesondere der Regelung des Verkehrs zu den

verwandten Geschäftszweigen und dem Publikum, vor allem »Ordnung und

Befestigung der geschäftlichen Verhältnisse zwischen Prinzipalen und

Gehülfen unter Heranziehung der letzteren zur Lösung dieser Aufgabe,

insbesondere auch unter Errichtung von Schiedsgerichten; hinwirken auf

möglichst allgemeine oder wenigstens für größere geographische Gruppen

gleichmäßige Bestimmungen über die Hauptpunkte des Tarifs, Hausordnung

u. s. w.; konsequente Durchführung und strenge Aufrechterhaltung

zwischen Prinzipalen und Gehülfen getroffener Vereinbarungen nach

beiden Seiten hin; geschlossenes Vorgehen gegen Uebertretungen und

Uebergriffe.« Außerdem waren erwähnt: Förderung des Lehrlingswesens,

Errichtung von Fach- und Fortbildungsschulen und endlich das

Unterstützungswesen, insbesondere die Gründung von Invaliden- und

Witwenkassen, bei denen die Aufnahme von keiner andern Bedingung als

der Erfüllung seiner Mitgliedspflichten abhängig gemacht werden sollte,

und von Viatikumskassen, welche von dem Anspruch Erhebenden nur eine

Legitimation als Buchdruckergehülfe, nicht aber die Zugehörigkeit zu

irgend einer Gehülfenvereinigung verlangen dürfe. Bei allen diesen

Kassen sollten die Prinzipale an Beiträgen und Leitung beteiligt sein.

Der Verein gab ein Organ heraus und zwar wählte man hierzu die »Annalen

der Typographie.« Der Vorstand bestand aus 9 Personen, doch sollte der

Schwerpunkt in die für Deutschland beabsichtigten 12 Kreise fallen. Die

Generalversammlung sollte jährlich stattfinden.

Das geschaffene Werk fand anfangs nicht viel Zustimmung: Bei den

Gehülfen sah man darin einen Angriff und insbesondere den Versuch,

die wichtigen Viatikumskassen in die Hände der Prinzipale zu bringen,

obgleich im allgemeinen in Mainz die arbeiterfreundlichere Richtung

gesiegt hatte; in den Kreisen der Prinzipale dagegen bot teils gerade

dieser Umstand ein erhebliches Hindernis, teils fehlte es überhaupt

an Interesse, so daß zunächst nur die Gründung von 2 Kreisvereinen:

Nordkreis und Mainkreis, gelang. Der Gedanke eines einheitlichen

Lohntarifes, noch mehr aber der eines organischen Zusammenwirkens mit

den Gehülfen und die von manchen Seiten angeregte Schaffung einer

Lehrlingsskala fand überwiegenden Widerspruch.

Erst die Lohnbewegung des Jahres 1872, bei der die Gehülfen überall

ohne Mühe ihre Forderungen durchsetzten, brachte größeres Interesse für

die Organisation unter die Prinzipale, die insbesondere durch den zur

Beratung einer gemeinsamen Abwehr nach Eisenach berufenen und am 10.

März 1872 abgehaltenen allgemeinen Buchdruckertag, auf dem 500 Firmen

durch 62 Abgeordnete vertreten waren, angeregt wurde. Man beschloß

nicht allein die möglichst rasche Einrichtung der Kreisvereine,

ohne welche die ganze Organisation wirkungslos sein mußte, sondern

stimmte auch den früher abgelehnten Forderungen eines Normaltarifes

für ganz Deutschland und Bildung einer aus Prinzipalen und Gehülfen

zusammengesetzten Tarifkommission zu.

Auf der am 27. April 1872 in Leipzig abgehaltenen dritten

Generalversammlung des Vereins wurden diese Beschlüsse gebilligt und

zur Durchführung derselben beschlossen, daß Gehülfen, welche sich

der Entscheidung des Schiedsausschusses nicht fügen würden, während

der Dauer des Streiks von keinem Vereinsmitgliede beschäftigt werden

dürften. Dagegen wurde nicht allein die in den Gehülfenkreisen

geforderte Einführung des Alphabettarifs, sondern auch der Gedanke, die

Generalversammlung aus Vertretern der Kreisvereine zusammenzusetzen,

abgelehnt.

Auch jetzt war die Organisation der Prinzipale noch nicht stark

genug, um der im Jahre 1873 hervortretenden Gehülfenbewegung, die auf

Einführung eines neuen Tarifs unter Zugrundelegung der Alphabetrechnung

gerichtet war, Widerstand zu leisten, und so mußte denn die auf den

24. März 1873 in Weimar berufene außerordentliche Generalversammlung

den Gehülfenforderungen nachgeben, um den ausgebrochenen Streik zu

beendigen. Die darauf zusammentretende Delegiertenversammlung beider

Teile, die vom 1.-5. Mai 1873 in Leipzig tagte, brachte dann endlich

das große Werk eines für ganz Deutschland gültigen Normaltarifes zu

Ende. Die eingesetzten Schiedsgerichte und das Einigungsamt wirkten

auf beiden Seiten im versöhnlichen Sinne, und die neu gegründete

Tarifgemeinschaft trug wesentlich dazu bei, das Bewußtsein der

gemeinsamen Interessen zu stärken.

Der Bericht des Prinzipalvereins in der eingangs gedachten Festnummer

schließt an dieser Stelle die erste Periode des Vereins, also die

der Gründung und ersten Befestigung. Die zweite Periode zählt er von

1875 bis 1885 und bezeichnet dieselbe als eine Zeit des Niederganges,

was sich schon darin zeigt, daß die Mitgliederzahl, die 1874 726

betragen hatte, allmählich bis auf 234 herabging. Einen Teil der

Schuld hieran trug der Beschluß, das bisherige Organ, die »Annalen«,

eingehen zu lassen und durch die nur nach Bedürfnis erscheinenden

und nur den Mitgliedern zugehenden »Mitteilungen des Deutschen

Buchdruckervereins« zu ersetzen, die zuerst im Jahre 1876 ausgegeben

wurden, aber in dem ganzen Jahre nur 2 Mal erschienen. Wenn trotzdem

die Prinzipale die bereits oben (S. 264) erwähnten Tarifermäßigungen

der Jahre 1876 und 1878 durchsetzten, so lag dies in den ungünstigen

Geschäftsverhältnissen, die auch von den Gehülfen anerkannt wurden. Aus

dem Jahre 1878 ist erwähnenswert, daß unter dem Eindrucke der Attentate

die am 16. Juni 1878 in Hannover abgehaltene 9. Generalversammlung

es für Pflicht der Mitglieder erklärte, keine sozialdemokratischen

Arbeiter zu beschäftigen, ein Beschluß, der aber nirgends zur

Ausführung gelangte.

Mit dem Jahre 1886 beginnt die dritte Periode des Vereins, die des

kräftigen Aufstrebens. Ein Hauptgrund hierfür war die reichsgesetzliche

Bildung der Unfallversicherungsgenossenschaften, die den Gedanken der

Vereinigung in weitere Kreise trug, so daß die Mitgliederzahl des

Vereins innerhalb des Jahres 1885/86 von 344 auf 1144 stieg. Wenn man

freilich diesen Anlaß benutzte, um die Organisation nicht nur formell

an diejenige der Unfallversicherung anzulehnen, indem man die 12 Kreise

durch die 9 Bezirke der letzteren[270] ersetzte, sondern auch bei der

Besetzung der Vorstandsämter weitgehend eine Personalunion eintreten

ließ, so beging man den bereits oben (S. 266) gerügten Fehler, an

einem auf versöhnliches und entgegenkommendes Zusammenwirken mit den

Gehülfen berechneten Unternehmen Männer zu beteiligen, die auf einem

durchaus entgegengesetzten Standpunkte, nämlich dem der einseitigen

Herrschaft des Unternehmers, standen. Auch die eigene Darstellung

der Prinzipale in der mehrfach erwähnten Festnummer bietet nicht

allein keine Widerlegung des bezeichneten Vorwurfes, sondern läßt,

ohne ihn auszusprechen, doch auf Schritt und Tritt diesen Gegensatz

beider Richtungen innerhalb des Vereins hervortreten. Es ist von hohem

Interesse, zu lesen, wie die Sektion II (Rheinland-Westfalen) sich in

stetem Widerspruche zu der Gesamtleitung befindet, größtenteils im

Vorstande und bei den bezüglichen Verhandlungen gar nicht vertreten

ist, ja hinsichtlich der wichtigsten Punkte, z. B. bei der Bildung

der Tarifgemeinschaft und der Durchführung des Tarifs, den formell

bindenden Beschlüssen des Vereins einfach die Anerkennung versagt und

offenen Widerstand leistet, und daß die Vereinsleitung schwach genug

ist, dies alles zu ertragen, anstatt die unbotmäßigen Mitglieder

einfach vor die Thür zu setzen. Erst die Periode des Kampfes, wie sie

durch den großen Streik gegeben wurde, bot den rheinisch-westfälischen

Herren den Anlaß, ihre Stellen einzunehmen und sich an dem Verein

zu beteiligen, in dem sie dann ihren Einfluß geltend machten,

um alle Versuche einer friedlichen Beilegung zu hindern und den

verhängnisvollen Ausgang herbeizuführen.

[270] Diese neuen 9 Kreise sind folgende: 1. Nordwest,

2. Rheinland-Westfalen, 3. Main, 4. Südwest, 5. Bayern,

6. Thüringen, 7. Sachsen, 8. Brandenburg, 9. Nordost.

Das Auftreten dieses antisozialen Elementes innerhalb des Vereins ist

von solchem Interesse, daß ich die wichtigsten Thatsachen hier kurz

erwähnen will.

Vom 16. bis 20. August 1886 hatte die Tarifkommission in Leipzig

getagt und nach langen Verhandlungen und unter beiderseitigem

Nachgeben einen neuen Tarif zustande gebracht, insbesondere auch

eine Lehrlingsskala geschaffen. Daß die Prinzipale des Vororts

Köln als die einzigen den Tarif ablehnten, war nichts Besonderes,

vielmehr ihr Recht, aber nachdem der Gesamtverein ihn mit 214 gegen

93 Stimmen angenommen hatte, war die Sektion II statutengemäß an ihn

gebunden. Im Gegensatze hierzu beschloß eine am 15. September 1886

in Köln abgehaltene Prinzipalversammlung mit 86 gegen 4 Stimmen,

bei ihrem Widerspruche festzuhalten, und die Gehülfen waren trotz

eines Lohnkampfes, der ihnen 200000 Mk. kostete, nicht im stande,

ihr klares Recht durchzusetzen. Aber die Sektion II ging noch weiter

in der offenen Auflehnung, indem sie im Gegensatze zu der von

dem Vereinsvorstande geleiteten Abstimmung innerhalb des Vereins

eigenmächtig eine neue Abstimmung aller Prinzipale in Deutschland in

der Weise herbeizuführen suchte, daß sie die Betreffenden aufforderte,

ihr Votum durch Postkarte dem Vorstande der Sektion zuzusenden. Als

sich dabei eine Ablehnung des Tarifs mit 2136 gegen 204 Stimmen ergab,

leitete man daraufhin eine umfassende Agitation ein mit dem Programm:

energische Stellungnahme gegen den Gehülfenverband sowie gegen die

Tarifgemeinschaft, Ueberweisung der Lohnfrage an die Sektionen und

Ablehnung des neuen Tarifs. Der Vereinsvorstand erkannte in seiner

am 1. Dezember 1886 abgehaltenen Sitzung nicht allein das Recht

der Sektion II an, gegen den Tarif zu agitieren, sondern war auch

schwächlich genug, auszusprechen, daß die Mitgliedschaft im Vereine

durch Anerkennung des Tarifes nicht bedingt sei. Auch in der am 26.

Juni 1887 in München abgehaltenen Generalversammlung blieb die Sektion

II dabei, daß sie auch ferner gegen die Tarifgemeinschaft zu wirken

entschlossen sei. Wenn das Hauptziel, um nicht zu sagen das einzige,

in der Regelung des Verhältnisses zu den Gehülfen besteht, so bedeutet

die Ablehnung einer für dieses Verhältnis grundlegenden Organisation

auch die Lossagung von dem Verein selbst, und Beschlüsse, die der

Verein innerhalb seiner Zuständigkeit faßt, sind selbstverständlich

für alle Mitglieder desselben verbindlich. Es ist interessant,

das Vorgehen des Prinzipalvereins in diesem Punkte zu vergleichen

mit demjenigen des Gehülfenverbandes bei der Neubegründung der

Tarifgemeinschaft im Jahre 1896. Obgleich in der Generalversammlung

45 Stimmen für und 22 gegen die Tarifgemeinschaft abgegeben waren,

sah es doch die überstimmte Minderheit als ihre selbstverständliche

Pflicht an, sich zu fügen, jedenfalls ist der Vereinsvorstand gegen

die unter der Leitung von $Gasch$ stehende Opposition mit allen ihm

zur Verfügung stehenden Mitteln aufgetreten, ja $Gasch$ selbst ist

aus dem Verein ausgeschlossen. Und dabei handelte es sich in den

beiden zur Vergleichung stehenden Fällen um genau dieselbe Frage: die

Tarifgemeinschaft, die von den beiden Minderheiten bekämpft wurde, hier

auf Grund eines engherzigen Unternehmerinteresses, dort infolge ebenso

einseitigen Arbeiterstandpunktes. Auf der einen Seite Klassenhochmut

und Herrscherdünkel, auf den anderen Klassenhaß und Kampfesfanatismus.

Das sind die Feinde, die eine verständige soziale Thätigkeit zu

bekämpfen hat, aber beide in gleichem Maße. Wenn die Mehrheit des

Prinzipalvereins glaubte, im Interesse des Friedens nachgeben zu

müssen, so hat sie dem Vereine einen schlechten Dienst erwiesen, denn

nicht der äußere Umfang und die Mitgliederzahl entscheidet über den

Wert und die Leistungsfähigkeit eines Vereins, sondern die innere

Harmonie und die konsequente energische Durchführung eines als richtig

anerkannten Prinzips. Ein Verein, der einen ganz neuen Gedanken zur

Durchführung bringen will, nämlich die gemeinsamen Interessen von

Arbeitern und Unternehmern unbeschadet des zwischen beiden bestehenden

Gegensatzes zu vertreten, muß dabei den Kampf nach beiden Richtungen

aufnehmen, nur dadurch ist er imstande, seine Daseinsberechtigung zu

beweisen.

Aus der Wiedergabe der thatsächlichen Ereignisse, wie sie sich in

dem Berichte findet, ist wenig hervorzuheben, da sie sich mit der

bereits oben (S. 258 ff.) gegebenen Darstellung deckt. Von Interesse

ist, daß auch nach der Auffassung der Prinzipale die Stettiner

Beschlüsse über die unmittelbare Vereinbarung des Tarifs zwischen den

beiderseitigen Verbänden und über die Verpflichtung der tariftreuen

Prinzipale, nur solche Gehülfen zu beschäftigen, die in tariftreuen

Geschäften ausgebildet sind, durchaus als durchführbar und als großer

prinzipieller Fortschritt in der Entwickelung des beiderseitigen

Verhältnisses betrachtet wurden. Aber leider siegte auf der am 30.

Juni 1890 in Straßburg abgehaltenen Generalversammlung die bereits

gewürdigte Schwächlichkeitstendenz, die von dem Berichte in der Weise

verherrlicht wird, daß es heißt, diejenigen, die befürchtet hatten, es

werde in Straßburg das Tafeltuch zwischen dem Verein und seiner Sektion

II zerschnitten werden, seien angenehm vom Gegenteil berührt, das

Ergebnis der langen Beratungen sei gewesen, daß »von der Entscheidung

der streitigen Hauptpunkte abgesehen sei«. Eine köstliche Selbstironie.

Da hiermit dem Stettiner Abkommen entgegen die Einführung der Neuordnung

jedenfalls für den 1. Oktober 1890 beseitigt war, so ist es völlig

begreiflich, daß der Unmut der Gehülfen sich in scharfer Weise geltend

machte. Wenn der Bericht hervorhebt, daß dies und die Agitation für

den Achtstundentag auf die Stimmung in Prinzipalkreisen ungünstig

zurückgewirkt habe, so ist das wohl verständlich, ändert aber nichts

an der Beurteilung der Schuldfrage. Die Neigung des Vereins, seine

bessere sozialpolitische Einsicht der Rücksicht auf die Verständigung

mit Rheinland-Westfalen unterzuordnen, tritt schon deutlich hervor in

den Verhandlungen des von dem Vereine eingesetzten Revisionsausschusses,

der am 26. November 1890 in Leipzig zusammentrat und nach dem Berichte

den Zweck verfolgte, eine Uebereinstimmung der dissentierenden Sektion

II mit dem übrigen Vereine herbeizuführen. Das Ergebnis der viertägigen

Beratungen waren folgende Beschlüsse: Der allgemeine deutsche

Buchdruckertarif sollte künftig von Organen des Vereins und Organen

der Gehülfenschaft vereinbart, durchgeführt und überwacht werden, die

bisherige Tarifgemeinschaft also in Wegfall kommen. Als berechtigter

Vertreter der Gehülfenschaft sollte der Unterstützungsverein Deutscher

Buchdrucker anerkannt werden mit dem Anheimgeben an diesen, auch die

außerhalb seiner Organisation stehenden Gehülfen mit zu berücksichtigen;

mit diesen Organisationen sollte der Vereinsvorstand Verhandlungen

einleiten. Zur Einhaltung des vereinbarten, von der Generalversammlung

anerkannten Tarifes sollten die Vereinsmitglieder statutarisch

verpflichtet werden, ebenso zur Einhaltung der Stettiner Resolution.

Für den Fall, daß ein Tarif im Vereinbarungswege mit der Gehülfenschaft

nicht zustande käme, sollte der Verein den statutengemäß festgesetzten

Tarif selbst, also ohne Mitwirkung der Gehülfenschaft durchführen.

Durch den Streik sind diese Beschlüsse nicht zur weiteren Entwickelung

gekommen, aber es ist im hohen Grade wahrscheinlich, daß, falls der

Verein an ihnen festgehalten hätte, sie allein und ganz unabhängig von

den seitens der Gehülfenschaft aufgestellten neuen Forderungen den

Konflikt hätten herbeiführen müssen. Zunächst enthielt der Beschluß,

zu den Verhandlungen auch die nicht zum Verbande gehörigen Gehülfen

zuzuziehen, einen unmittelbaren Angriff gegen den Verband, indem

dieser das Recht in Anspruch nahm, die einzige berechtigte Vertretung

der Gehülfen zu sein. Aber mag es dahingestellt bleiben, ob dieser

Standpunkt angreifbar war, so zerstörte man durch den Beschluß, die

Vereinbarung des Tarifes zwischen dem Prinzipalvereine auf der einen

Seite und der gesamten Gehülfenschaft auf der andern Seite stattfinden

zu lassen, den Grundgedanken des bisherigen Verhältnisses, den man

dahin bezeichnen kann, daß die beiderseitigen Organisationen als

berechtigte Vertreter der beiderseitigen Interessen anerkannt werden

sollten. Ließ man dies für die Gehülfen fallen, indem man sich nicht an

den Verband, sondern an die Gesamtheit wandte, woher wollte man dann

für den Prinzipalverein das entsprechende Recht ableiten, da er in viel

geringerem Grade die Forderung, alle Beteiligten in sich zu vereinigen,

erfüllte, als der Gehülfenverband?

Obgleich die am 8. Februar 1891 in Leipzig abgehaltene außerordentliche

Generalversammlung diese der Auffassung der Rheinländer gewiß

entgegenkommenden Beschlüsse im wesentlichen zu den ihrigen machte,

gaben doch in der Kreisversammlung der Sektion II sämtliche

Vorstandsmitglieder die Erklärung ab, infolge ihrer von der

des Deutschen Buchdruckervereins abweichenden Stellung zu den

Tarifangelegenheiten keine Aemter wieder annehmen zu können. Der

Bericht fährt fort: »Die folgende Neuwahl war denn auch erfolglos,

und der Verein behielt zwar in Rheinland-Westfalen seine Mitglieder,

diese verblieben aber ohne statutgemäße Vertretung.« Also ein Verein

läßt sich gutwillig gefallen, daß ein Teil seiner Mitglieder die

elementarste Pflicht, die statutenmäßige Organisation zu vollziehen,

ablehnt, ohne daraus die Folgerung zu ziehen, daß solche Personen nicht

mehr Mitglieder sein können!

Bei der Beurteilung des großen Streiks unterstützt der Bericht

des Prinzipalvereins weitgehend die oben vertretene Auffassung,

insbesondere, daß die so lange vorher erfolgte offene Ankündigung

seitens der Gehülfen die Prinzipale in die Lage gesetzt hatte, sich

vorzüglich vorzubereiten, indem »manche Firmen schon im Verlaufe des

Sommers aus eigenem Antriebe die Einteilung ihrer Arbeiten danach

eingerichtet hätten.« Auch mit dem Börsenverein deutscher Buchhändler

und dem Verlegerverein hatte man Verbindungen angeknüpft, um die

Aufträge entweder, soweit sie eilig waren, noch vorher zu erledigen

oder aber sie zurückzustellen. »Das gleiche Ersuchen hatte man an die

Behörden und das Publikum gerichtet. Allen diesen Ersuchen wurde auf

das bereitwilligste entsprochen.«

Die Ziffern giebt der Bericht an wie folgt:

Bis zum 7. November hatten die Arbeit niedergelegt 7631 Gehülfen,

200 Gießer und 29 Hülfsarbeiter. Die Forderungen bewilligt erhalten

hatten 4445 Gehülfen. Nach dem bisherigen Tarife arbeiteten weiter

6744 Gehülfen, in Kündigung standen noch 298 Gehülfen, 131 Gießer und

70 Hülfsarbeiter. Die hier ermittelte Gesamtzahl umfaßt allerdings nur

19118 Gehülfen, also gegenüber den insgesamt vorhandenen 34000 nur etwa

56%, die fehlenden 15000 sind als weiter arbeitend anzusehen.

Hinsichtlich des Antrages auf Sequestration der Zentralinvalidenkasse,

die von dem Vereinssekretär Dr. $Paul Schmidt$ im Auftrage von 512

Mitgliedern der Kasse bei dem Amtsgerichte Stuttgart erwirkt wurde,

giebt der Bericht als Grund an, daß »die gehülfenseitige Streikleitung

in zwar sehr vorsichtiger, aber hinreichend deutlicher Weise die

Fortdauer der an den Unterstützungskassen des Vereins erworbenen Rechte

von der Beteiligung am Streik abhängig gemacht, dagegen die Leitung

des Deutschen Buchdruckervereins denjenigen Gehülfen, welche sich am

Streik nicht beteiligen würden, die Wahrung dieser Rechte zugesichert

hatte, so daß die Zentralleitung als den nächsten wichtigsten Schritt

erachtete, die bedrohten Interessen dieser Gehülfen sicher zu stellen.«

Aber abgesehen von der Frage, ob eine solche offenbar rechtswidrige

Absicht des Gehülfenvereins wirklich »in hinreichend deutlicher Weise«

hervorgetreten war, so ist jedenfalls durch die später im Instanzenzuge

erfolgte Wiederaufhebung der Sequestration die mangelnde Berechtigung

des Vorgehens hier ebenso anerkannt, wie bei dem Verbote der Berliner

Polizei, aus Vereinsmitteln Streikunterstützungen zu zahlen oder

Extrasteuern zu erheben.

Waren schon während des Streiks versöhnlichere Stimmungen aus den

Kreisen der Berliner und Stuttgarter Prinzipale hervorgetreten,

so geschah dies sehr nachdrücklich durch ein Rundschreiben der

Vereinigten Stettiner Prinzipale vom 17. Januar 1892, das aber

von dem Vereinsvorstande durch eine Entgegnung von 25. dess. Mon.

energisch bekämpft wurde und weitere Folgen nicht hatte. Aehnlich

verliefen die Dinge auf der am 19. Juni 1892 in Breslau abgehaltenen

Generalversammlung. »In verschieden Kreisen des Vereins war man mit der

Behandlung der Angelegenheit von der Tarifkommission für Deutschlands

Buchdrucker seitens der Prinzipalabteilung dieser Kommission nicht

einverstanden, hielt die Auflösung der Tarifkommission durch deren

Prinzipalmitglieder[271] sowie die Ueberweisung der Tarifregelung an

den Tarifausschuß des Deutschen Buchdruckervereins als zu Unrecht

erfolgt und mit den mit der streikenden Gehülfenschaft abgeschlossenen

Friedensbedingungen nicht übereinstimmend. Dem wurde von anderen

Kreisen widersprochen, und die Debatten gestalteten sich deshalb sehr

langwierig. Schließlich einigte man sich in dem Beschlusse, daß die

Versammlung erklärte, sich in betreff der Tarifangelegenheit auf den

Boden der gegebenen Thatsachen zu stellen und den Vorstand beauftragte,

die von dem Tarifausschusse eingereichte Tarifvorlage nach den

Gesichtspunkten: 1. überall die Möglichkeit einer späteren Mitwirkung

der Gehülfenschaft an dem weiteren Ausbau des Tarifs offen zu lassen,

und 2. an den bestehenden Grundpositionen nichts zu ändern, unter

Mitwirkung des Tarifausschusses festzustellen und den Mitgliedern vom

1. Oktober 1892 ab zur Einführung zu empfehlen.«

[271] Vgl. oben S. 271.

Aber diese Beschlüsse vermochten nicht die gehülfenfreundliche Partei

zu beruhigen. »Auch der Bund der Berliner Buchdruckereibesitzer

erklärte, dem neue Reduktionen enthaltenden Tarifentwurfe nicht

zustimmen zu können, sondern nur einem auf loyalem Wege zwischen

Prinzipalen und Gehülfen zustandegekommenen, und bezeichnete

den 1890er Tarif bezüglich der Entlohnung für seine Mitglieder

nach wie vor als bindend. Die Stuttgarter Prinzipale teilten im

wesentlichen diese Anschauungen und sprachen sich außerdem noch für

die Fortdauer der Tarifgemeinschaft aus.... Die Zentralleitung für

Ausstandsangelegenheiten[272] endlich erklärte in ihrer Mehrheit in

einer am 26. September 1892 abgehaltenen Sitzung, an dem dritten

Punkte des $Büxenstein-Döblin$'schen Uebereinkommens vom 16.

Januar 1892: »Der Tarif vom 1. Januar 1890 gilt weiter und wird so

lange als gültig anerkannt, bis eine andere Vereinbarung zwischen

Prinzipalität und Gehülfenschaft getroffen worden ist«, festzuhalten,

und richtete an den Vorstand das Ersuchen, dahin zu wirken, daß

die Beschlußfassung der Breslauer Hauptversammlung, welche mit

dieser Friedensbedingung nicht in Einklang stehe, mit derselben

in Einklang gebracht werde.« Um diese verschiedenen Meinungen auf

Grund des Breslauer Beschlusses, soweit möglich, zu vereinigen,

fanden vom 21. bis 23. November 1892 in Leipzig gemeinschaftliche

Sitzungen des Vereinsvorstandes, des Vereinstarifausschusses und der

Zentralleitung für Ausstandsangelegenheiten statt. Das Ergebnis dieser

Sitzung war ein allseitiges Einverständnis und die Aufstellung des

heutigen deutschen Buchdruckertarifs[273], der unterm 8. Dezember

1892 veröffentlicht wurde und am 1. Januar 1893 in Kraft trat. In

diesem Tarife nahm man die Lohnsätze des 1890er Tarifs unverändert

auf.... Als Konzession an die Gegner des 1890er Tarifs wurden die

Minderbezahlung der Ausgelernten und die Minimalzuschläge für Druckorte

bis zu 6000 Einwohner in den Tarif wieder aufgenommen. Die von der

Tariforganisation handelnden Bestimmungen des bisherigen Tarifs wurden

durch einen den Friedensbedingungen vom 16. Januar 1892 entsprechenden

Gültigkeitsvermerk ersetzt und damit dem prinzipalseitig beim

Friedensschlusse gegebenen Worte wie dem Breslauer Beschlusse Genüge

geleistet. Die Festsetzung der Lehrlingsskala wurde als Sache der

Prinzipalität erklärt und dem Deutschen Buchdruckerverein als Vertreter

derselben zugewiesen.«

[272] Dieselbe war bei Beginn des Streiks eingesetzt.

[273] Derselbe ist später bei Wiedererrichtung der Tarifgemeinschaft

von neuem abgeändert und durch einen neuen ersetzt, der seit 1.

Juli 1896 in Kraft ist.

»Durch diesen Beschluß wurde die Einmütigkeit der Prinzipalschaft

wieder hergestellt. Die Gehülfenschaft erkannte den Tarif vom 1. Januar

1893 stillschweigend an, und der Vorstand des Unterstützungsvereins

Deutscher Buchdrucker forderte sogar -- freilich in Widerspruch mit

der radikalen Richtung -- die Gehülfen auf, zur Wiederherstellung

geordneter Verhältnisse die Hand zu bieten[274].«

[274] Der Wortlaut dieser ganzen Darstellung ist dem mehrerwähnten

Berichte entnommen.

So schien ja die Tarifangelegenheit endlich einigermaßen geordnet,

obgleich die Beseitigung der Lehrlingsskala einen bedauerlichen

Rückschritt darstellt. Aber man hatte die Rechnung ohne

Rheinland-Westfalen gemacht, und der Bericht muß für 1894 feststellen,

daß dieser Kreis »noch immer insofern eine Ausnahmestellung einnimmt,

als seine Mitglieder nach dem 1878er Tarife bezahlen«. Einen größeren

Einfluß des Vereins auf die Tarifeinhaltung und damit auf die ganze

Tariffrage selbst erhofft der Bericht daraus, »daß mit der am 27.

April (1894) erfolgten Inkraftsetzung der von der Hauptversammlung in

Stuttgart am 26. Juni 1893 beschlossenen Vereinssatzungen auch der

Beschluß derselben Hauptversammlung in Kraft getreten ist, nach welchem

die Vereinsmitglieder verpflichtet sind, den deutschen Buchdruckertarif

bei Vermeidung des Ausschlusses aus dem Vereine einzuhalten«.

Die neueste Wiederbegründung der Tarifgemeinschaft wird von dem

Geschäftsberichte des Prinzipalvereins für 1895 im wesentlichen

übereinstimmend mit der oben (S. 274 ff.) gegebenen Darstellung

geschildert; insbesondere wird mehrfach das versöhnliche Entgegenkommen

der Gehülfenschaft hervorgehoben, das den Prinzipalvorstand

bestimmt habe, die Verhandlungen über die Forderungen der Gehülfen:

»Verkürzung der Arbeitszeit, entsprechende Lohnerhöhung und genaue

Präzisierung der streitigen Paragraphen des Tarifs« aufzunehmen. Die

Verhandlungen Vom 11. März 1896, bei denen zum erstenmal seit vier

Jahren wieder Vertreter der Prinzipalität und der Gehülfenschaft zu

gemeinsamer Arbeit zusammentraten, waren sehr schwierig und standen

oft auf dem Punkte zu scheitern. Insbesondere wollten die Gehülfen

von einer Hinzuziehung der Nicht-Verbandsmitglieder nichts wissen,

während die Prinzipale auch den »Gutenbergbund« an den Verhandlungen

teilnehmen lassen wollten. Endlich verständigte man sich dahin, daß

die eigentliche Einigungsverhandlung stattfinden sollte zwischen dem

Tarifausschusse des Prinzipalvereins auf der einen und den aus Urwahlen

unter Leitung des Leipziger Einigungsamtes seitens der gesamten

Gehülfenschaft hervorgehenden Vertretern der letzteren auf der anderen

Seite. Daneben wurden mit beratenden Stimmen sowohl je zwei Mitglieder

des Vereinsvorstandes und des Verbandsvorstandes, als zwei Vertreter

der Nichtverbandsgehülfen zugelassen, die, nachdem der »Gutenbergbund«,

dem man sie zuerst angeboten, abgelehnt hatte, von dem nicht zum

Verbande gehörigen Gehülfen in Leipzig und Braunschweig gewählt wurden.

Der Gutenbergbund trat sogar gegen diese Art der Vertretung in so

scharfe Opposition, daß er einen Protest seitens des Prinzipalvereins

hervorrief. Die am 15. April 1896 begonnenen dreitägigen Verhandlungen

der so bestimmten beiderseitigen Vertreter führten dann zu den oben (S.

276) näher bezeichneten Vereinbarungen, insbesondere zu der Verkürzung

der Arbeitszeit um 1/2 Stunde und einer Lohnerhöhung. Die durch beides

bedingte Erhöhung der Produktionskosten wird von dem Geschäftsberichte

auf 12% angegeben. Es waren also wesentlich dieselben Zugeständnisse

gemacht, die 1891 von den Prinzipalen als unmöglich abgelehnt waren.

Die Einzelheiten wurden dann auf der vom 15. bis 19. Mai 1895 in Berlin

abgehaltenen Konferenz geordnet.

Die jetzige Tariforganisation besteht also einerseits aus dem durch

je einen Vertreter der Prinzipale und Gehülfen aus den zu Grunde

gelegten neun Kreisen des Prinzipalvereins gebildeten Tarifausschusse

und dem aus je drei Prinzipalen und Gehülfen bestehenden Tarifamte;

das letztere ist die ausführende, der erstere die obere beschließende

Instanz. Das Tarifamt ist zugleich Berufungsinstanz hinsichtlich der

in den einzelnen Bezirken bestehenden Schiedsgerichte. Auch sollen

gemeinsame Arbeitsnachweise errichtet werden und zwar unabhängig von

den schon bestehenden des Prinzipalvereins. Die Kosten der Durchführung

des Tarifs werden von den tariftreuen Prinzipalen und Gehülfen zu

gleichen Teilen getragen. Dem Tarifamte ist ausdrücklich die Aufgabe

übertragen, Vorkehrungen zu treffen, daß von einem noch zu bestimmenden

Zeitpunkte ab in tarifuntreuen Druckereien eintretende Lehrlinge nach

Beendigung der Lehrzeit in tariftreuen Druckereien nicht beschäftigt

werden; auch soll die zur Zeit geltende Lehrlingsskala in den Tarif

aufgenommen werden[275].

[275] Eine ausführlichere Darstellung bei Tarifgemeinschaft ist an

anderer Stelle (S. 624) gegeben.

Diese Einigung der Prinzipale und Gehülfen hat aber noch einen Erfolg

gehabt, der ebenso hoch anzuschlagen ist wie sie selbst und die

Hoffnung gestattet, daß endlich die Entwickelung der Verhältnisse

sich so vollziehen wird, wie es dem gewerkschaftlichen Grundgedanken

entspricht. Daß die radikale Richtung der Gehülfen unter Leitung von

$Gasch$ abgestoßen wurde, ist oben (S. 280) erwähnt. Aber ebenso

ist auch jetzt glücklich die antisoziale Gruppe der Prinzipale

ausgeschlossen. Schon der Geschäftsbericht für 1895 teilt mit, daß

die Wahlen der Ausschußmitglieder in allen Kreisen außer dem zweiten

vollzogen seien, und der Bericht für 1896 meldet dann folgendes:

»Die Aussprache mit den Vertretern des Kreises Rheinland-Westfalen auf

der vorjährigen Hauptversammlung in Berlin ließ uns hoffen, daß die

Mitglieder dieses Kreises sich im Interesse des Gesamtgewerbes den

mit der Gehülfenschaft getroffenen Abmachungen ebenfalls anschließen

und den Tarif in ihrem Kreise zur Durchführung bringen würden.

Diese Hoffnung hat sich indes nicht erfüllt, ja es übernahmen sogar

diejenigen Herren Kollegen, von denen wir am ersten erwarteten, daß

sie den Beschlüssen der Hauptversammlung Geltung zu verschaffen bemüht

sein würden, die Mitglieder des Kreisvorstandes, die Führung des

Widerstandes gegen diese Beschlüsse und den deutschen Buchdruckertarif.

Wenn wir bisher auch keine Veranlassung hatten, gegen den passiven

Widerstand des Kreises II gegen den Tarif Maßnahmen zu treffen, so

konnten wir doch diesem Vorgehen des Kreisvorstandes nicht ruhig

zusehen, sondern wandten uns in einem offenen Briefe in Nr. 53 der

»Zeitschrift« an die dortigen Kollegen, dieselben zu treuem Festhalten

an dem Tarif und unserm Vereine ermahnend.« Der Bericht teilt dann

mit, daß infolge hiervon etwa ein Drittel der Mitglieder des Kreises

Rheinland-Westfalen aus dem Vereine ausgeschieden, zwei Drittel dagegen

ihm treu geblieben seien. Der Kreis sei allerdings infolge hiervon

ohne Vorstand, aber der Hauptvorstand werde in nächster Zeit die

nötigen Schritte unternehmen, um die erforderliche Vertretung wieder zu

beschaffen. Bisher seien die Bestrebungen der ehemaligen Mitglieder des

Kreisvorstandes, einen Sondertarif für den dortigen Kreis zu schaffen,

teils an der besseren Einsicht der Prinzipale, teils an dem Widerstande

der Gehülfen gescheitert und es sei berechtigter Anlaß, anzunehmen, daß

sich dieselben auch in nächster Zukunft nicht verwirklichen würden.

Damit hat sich eine Reinigung des Vereins vollzogen, die einen weiteren

Aufschwung hoffen läßt und mit hoher Befriedigung zu begrüßen ist.

Allerdings ist die Mitgliederzahl erheblich zurückgegangen, indem

1896/97 361 Mitglieder aus- und nur 132 eintraten, so daß der Bestand

von 1402 auf 1173[276] zurückging. Auch 1897/98 haben 200 Austritte

stattgefunden, so daß der Mitgliederbestand am 6. Juni 1898 nur noch

978 betrug; ja am Schlusse des Jahres war derselbe sogar auf 962

herabgegangen. Aber diese ausscheidenden waren schädliche Elemente,

weil sie dem Grundgedanken aller gewerkschaftlichen Entwickelung,

nämlich des friedlichen Ausgleiches unter gleichberechtigten

Gegnern kein Verständnis entgegenbrachten. Wir finden ja diese auf

der Zuspitzung des einseitigen Unternehmerstandpunktes beruhende

antisoziale Anschauung in derselben Gegend des deutschen Vaterlandes

auch bei anderen Industrien, als den Buchdruckern; es ist derselbe

Absolutismus, derselbe Herrscherstandpunkt in dem Verhältnisse

zwischen Unternehmer und Arbeiter, wie er vor 1848 in dem Verhältnisse

zwischen Monarch und Volk bestand. Auf politischem Gebiete

besteht er bekanntlich noch heute in Mecklenburg. Die rheinischen

Industriemonarchen sind hinsichtlich der sozialen Verhältnisse noch

auf der Entwickelung vor 1848 stehen geblieben, aber die Arbeiter sind

es nicht mehr, und so wird ihr Widerstand notwendig gebrochen werden.

Einstweilen ist Rheinland-Westfalen unser soziales Mecklenburg. --

[276] Auf die oben (S. 590) angegebenen Kreise verteilten dieselben

sich wie folgt: I 200, II 92, III 71, IV 110, V 131, VI 66, VII

296, VIII 104, IX 103.

Die sonstige Wirksamkeit des Deutschen Buchdruckervereins will ich hier

nur mit wenigen Worten erwähnen.

Bei dem neuen Aufschwunge des Vereins sah man ein, daß man ein

regelmäßig erscheinendes Organ nicht entbehren könne. Man ersetzte

deshalb mit Beginn des Jahres 1889 die »Mitteilungen« durch die noch

jetzt bestehende »$Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker$«, die

wöchentlich erscheint.

Der Verein beschränkte sich auch nicht auf seine nächsten Aufgaben,

sondern aus ihm heraus entstand am 24. Oktober 1884 der »$Zentralverein

für das gesamte Buchgewerbe$«, der sich die Ausbildung aller in den

verwandten Berufen beschäftigten Personen und die Hebung in allen

Richtungen durch Fortbildungsanstalten, Ausstellungen, Errichtung eines

Museums u. dgl. zur Aufgabe stellt; alle sozialpolitische Thätigkeit

ist ausgeschlossen.

Der Verein ist ferner thätig gewesen für Einführung einer einheitlichen

Orthographie, für einheitliche Normalpapierformate, für Schaffung eines

übereinstimmenden Kundentarifs, für Herabsetzung des Drucksachenportos

und für Abstellung der Mißstände im Anzeigewesen, insbesonderen

dem Rabattsystem. Um sich vor Geschäftsausfällen zu schützen,

werden seit Ende 1892 die »Vertraulichen Mitteilungen des Deutschen

Buchdruckervereins« herausgegeben, die den Beteiligten die Namen

schlechter Zahler und anderer das Gewerbe schädigender Personen, sowie

alle Mitteilungen zur Kenntnis bringen, die sich für das Vereinsorgan

nicht eignen. Damit ist auch ein Schuldeneinziehungsbureau verbunden.

Weniger Anerkennung verdienen die Eingaben, die der Verein bei Beratung

des Arbeiterschutzgesetzes gegen dasselbe machte, und das Gesuch an den

Bundesrat vom 16. Februar 1892 um Gewährung von Ausnahmebestimmungen

hinsichtlich der Beschäftigung von Arbeiterinnen. Glücklicherweise

hatten diese Bestrebungen keinen Erfolg.

Bei Begründung des Vereins gehörten demselben auch viele Prinzipale

aus Oesterreich und der Schweiz an; als sich dann später in beiden

Ländern eigene Vereine nach dem Vorbilde des deutschen bildeten, sind

diese aus dem letzteren ausgeschieden, so daß der Verein sich jetzt auf

Deutschland beschränkt. Doch steht derselbe mit dem Oesterreichischen

und dem Schweizerischen Prinzipalvereine in einem Kartellverhältnis.

Der Verein besitzt einen Zentralarbeitsnachweis, der unabhängig

von den Arbeitsnachweisen der Tarifgemeinschaft ist, sich aber auf

denselben Boden stellt, indem er nur tariftreue Prinzipale und

Gehülfen berücksichtigt; hierdurch wird der Anschluß neuer Firmen an

den Verein befördert. Ferner hat der Verein die »$Unterstützungskasse

des deutschen Buchdruckervereins$« eingerichtet, die seit 1. Januar

1896 für alle Mitglieder obligatorisch ist, doch können sich auch

andere tariftreue Druckereien beteiligen. Außer den Prinzipalen

werden die bei tariftreuen Firmen beschäftigten Gehülfen auf ihren

Antrag aufgenommen[277]. Die Kasse gewährt Unterstützungen: 1. bei

Arbeitslosigkeit, 2. beim Umzuge nach einem anderem Orte, 3. bei

vorübergehender Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit, 4. bei dauernder

Invalidität. Die Beiträge der Gehülfen belaufen sich auf wöchentlich 10

Pf. für die Reise- und Arbeitslosenkasse, 35 Pf. für die Krankenkasse

und 20 Pf. für die Invalidenkasse. Die Prinzipale haben für jeden

von ihnen beschäftigten Gehülfen wöchentlich 10 Pf. beizusteuern,

erhalten aber ihrerseits aus der Kasse keine Unterstützung, sofern

sie nicht durch eine besondere Zahlung von wöchentlich 75 Pf. sich

selbst versichern. Die Gehülfen erhalten als Reiseunterstützung und

Arbeitslosenunterstützung täglich 1 Mk. bis zur Dauer von 140 Tagen,

als Krankenunterstützung täglich 1 Mk. 50 Pf. bis zu 52 Wochen und

als Invalidenunterstützung täglich 1 Mk. nebst 100 Mk. Begräbnisgeld

für die Hinterbliebenen. Die Kasse umfaßte am 31. Dezember 1897 3600

Gehülfen und 600 Prinzipale. Im Jahre 1898 betrugen Einnahmen, Ausgaben

und Vermögen bei der Arbeitslosen- und Reisekasse: 48015,54 Mk,

22429,39 Mk. und 125586,15 Mk., bei der Invalidenkasse: 65085,42 Mk.,

12670,04 Mk. und 229368,69 Mk. In der Vereinskasse betrugen 1898 die

Einnahmen 14599,64 Mk., die Ausgaben 13463,18 Mk. Das Vereinsvermögen

belief sich am 31. Dezember 1898 auf 11682,55 Mk. Seit 1. Oktober

1898 ist auch eine Krankenkasse gegründet und damit das Kassenwesen

des Vereins abgeschlossen; dieselbe vereinnahmte bis zum 31. Dezember

1898 15636,84 Mk. und verausgabte 8501,05 Mk., so daß ein Bestand von

7135,79 Mk. verblieb.

[277] Anfangs bildete diese Unterstützungskasse einen Hauptgegenstand

des Streites zwischen Prinzipalen und Gehülfen, indem die

letzteren sie als Konkurrenzunternehmen zur Schwächung ihres

Verbandes betrachteten. Nachdem das Verhältnis sich jetzt

dauernd günstig gestaltet hat, ist am 9. Dezember 1898 zwischen

den beiderseitigen Organisationen das Abkommen getroffen,

daß der Beitritt der Arbeiter zu den Prinzipalskassen deren

freier Entschließung vorbehalten bleibt, daß also einerseits

der Verband seinen Mitgliedern die Teilnahme nicht verbietet,

andererseits aber auch der Prinzipalverein seine Mitglieder

nicht auffordert, die Beschäftigung der Gehülfen von dem

Beitritte zur Kasse abhängig zu machen.

Ein besonderes Interesse hat der Verein dem $Innungswesen$ zugewandt.

In Berlin, Leipzig, Hamburg und Dresden bestanden schon seit Anfang

der 80er Jahre Innungen, die das Lehrlingsprivilegium besaßen. Seit

Erlaß des Handwerkergesetzes vom 26. Juli 1897 hat man allgemein die

Bildung von Innungen in Angriff genommen und in der Hauptversammlung

vom 6. Juni 1898 wurde einstimmig beschlossen, die Einrichtung

von Zwangsinnungen anzustreben; es wurde dabei ins Auge gefaßt,

demnächst den Prinzipalverein zu einem Innungsverbande umzugestalten.

Dadurch würde eine Gesamtorganisation des ganzen Buchdruckergewerbes

und insbesondere die Herbeiziehung der bisher dem Vereine nicht

angehörigen Prinzipale erzielt werden. Der Geschäftsbericht für 1898

bemerkt jedoch, daß außer den früher bestehenden nur noch für den

Regierungsbezirk Osnabrück eine Innung errichtet und daß die ganze

Bewegung ins Stocken geraten sei; als Grund wird neben dem Zweifel

der Behörden, ob die Vorschriften über Zwangsinnung auch auf das

Buchdruckereigewerbe zu beziehen seien, die in vielen Prinzipalkreisen

gegen dieselbe bestehende Abneigung bezeichnet.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 277 / 323 题