Im Handwerk besteht in den Innungen eine Organisation der Arbeitgeber,
die den Zwecken der Interessenvertretung gegenüber den Arbeitern
dienstbar gemacht werden kann. Dies ist auch vielfach geschehen, und
um eine umfassende Kenntnis aller auf diesem Gebiete bestehender
Einrichtungen zu erzielen, würde es erforderlich sein, bei allen in
Deutschland bestehenden Innungen Auskunft einzuholen. Aber mehrfach
haben sich auch neben den Innungen besondere Verbände gebildet, die
häufig den Rahmen eines einzelnen Gewerbes überschreiten und verwandte
Berufe vereinigen.
1.
=Arbeitgeberbund der vereinigten Tischler- und Drechslermeister,
sowie verwandter Holzbearbeitungsbetriebe in Stettin=[263].
Die Gründung des Bundes ist veranlaßt durch einen im Jahre 1897
ausgebrochenen Streik, in welchem die Tischlergesellen 10 %
Lohnerhöhung und Verkürzung der Arbeitszeit von 10 auf 9-1/2 Stunden
forderten. Die Meister gestanden die erste Forderung zu, verweigerten
aber die zweite, und da die Gesellen durch Hinzutritt sämtlicher
Holzarbeiter ihre Organisation erweitert hatten, so beschritten
auch die Meister diesen Weg und gründeten am 12. Mai 1897 den in
der Ueberschrift bezeichneten Bund, zu dem sämtliche Tischler-,
Stuhlmacher- und Drechslermeister ohne Rücksicht auf die Zugehörigkeit
zur Innung, sowie die Fabrikbesitzer von Holzbearbeitungsbetrieben
eingeladen wurden. Die Mitgliederzahl beträgt 120 gegenüber 6-700
Gesellen. Obgleich die Großindustriellen dem Bunde fern blieben und
sogar entlassene Gesellen in Arbeit nahmen, gelang es dem Bunde, nach
fünfmonatlicher Dauer des Streiks einen völligen Sieg davonzutragen.
[263] Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden, Tischlermeister
Th. $Siemon$.
Der Bund bezweckt nach seinen Statuten »die Beratung aller
gemeinschaftlichen Fragen, welche zur Wahrung der gemeinsamen
Interessen erforderlich sind, sowie die Herstellung und Erhaltung
eines kollegialischen Verkehrs unter den Mitgliedern«. »Keineswegs
beabsichtigt die Vereinigung durch ihre gemeinschaftlichen Bestrebungen
die Interessen der Arbeitnehmer zu beeinträchtigen, vielmehr soll
bei eintretenden Differenzen die Sachlage von einer Kommission genau
geprüft und das weitere beschlossen werden«.
»Auf Antrag der Kommission und durch Beschluß der Vereinigung
verpflichten sich sämtliche Mitglieder solidarisch, bei einem
ausbrechenden Streik oder einer Sperre seitens der Gesellen in
Betrieben bei einem oder mehreren Mitgliedern sämtliche Gesellen nach
ordnungsmäßiger Arbeitslösung sofort zu entlassen; außerdem von den in
diesen Betrieben beschäftigten Gesellen und Arbeitern keinen in Arbeit
zu nehmen, solange der Streik oder die Sperre dauert. Jedes Mitglied
ist verpflichtet, von jedem Arbeiter bei Einstellung in Arbeit einen
ordnungsgemäßen Entlassungsschein vom letzten Arbeitgeber zu fordern
und sich denselben vor Einstellung in Arbeit vorlegen zu lassen.«
In allen Fällen unterwerfen sich die Mitglieder dem Schiedsspruche der
Kommission. Bei Verstößen gegen seine Pflichten hat jedes Mitglied an
die Armenkasse eine Ordnungsstrafe von 10 Mk. für jeden satzungswidrig
beschäftigten Gesellen zu zahlen.
Der Verband besitzt einen Arbeitsnachweis, dessen Benutzung für die
Mitglieder zwingend ist.
2.
=Verein der Möbel- und Bautischlereien in Herford=[264].
In Veranlassung eines Streiks hat sich im Jahre 1898 in Herford der
in der Ueberschrift bezeichnete Verein gebildet mit dem Zwecke, »die
gemeinsamen Interessen zu vertreten und speziell ungerechtfertigten
Arbeitseinstellungen entgegenzuwirken, sowie den von solchen
Arbeitseinstellungen betroffenen Fabrikanten moralische und materielle
Unterstützung zu gewähren«. Die Mitgliedschaft kann jede Möbel- und
Bautischlerei in Herford, Oeynhausen und Umgegend beantragen, welche
mindestens 10 Arbeiter beschäftigt. Die Statuten treffen für die
Behandlung von Arbeitsstreitigkeiten wörtlich dieselben Bestimmungen,
wie sie die oben[265] mitgeteilten Statuten des Vereins Bielefelder
Fabrikanten enthalten, mit der einzigen Ausnahme, daß die Höhe der
während der Dauer des Streiks zu zahlenden Vergütung nicht näher
bestimmt ist, daß ferner auf je 50 beschäftigte Arbeiter eine Summe
entfällt und daß die Beiträge auf je eine Stimme sich auf jährlich 5
Mk. belaufen.
[264] Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden des Vereins, Herrn
$Gustav Kopka$ in Herford.
[265] Vgl. S. 540.
Der Verein hat den Streik, in dessen Veranlassung er gegründet wurde,
siegreich durchgeführt, sieht aber seine Aufgabe mehr darin, durch das
Gewicht seines Einflusses dem Ausbruche von Streiks vorzubeugen.
3.
=Verband der Faßfabrikanten und Küfermeister von Rheinland und
Westfalen.=
Die Veranlassung zur Gründung des Verbandes war ein Streik der
Böttchergesellen, der im März 1898 in Dortmund ausbrach und den
dortigen Böttchermeistern die Anregung gab, alle Böttchermeister der
beiden Provinzen zum Zusammenschlusse aufzufordern. Dem Verbande
gehören 52 Meister an, während 25 meist kleinere Geschäfte sich
ferngehalten haben. Es gelang nach 31wöchiger Dauer des Streiks,
denselben siegreich zu beendigen. Zweck des Verbandes, der seinen Sitz
in Dortmund hat, ist
1. Pflege des Gemeingeistes sowie Aufrechterhaltung und Stärkung der
Standesehre unter den Mitgliedern.
2. Förderung eines gedeihlichen Verhältnisses zwischen Meistern und
Gesellen.
3. Einheitliche Wahrnehmung und Vertretung der gemeinsamen Interessen
des Böttchergewerbes.
4. Bekämpfung sozialdemokratischen und anarchistischen Vorgehens
seitens der Gesellen.