IX. Handwerk.

Im Handwerk besteht in den Innungen eine Organisation der Arbeitgeber,

die den Zwecken der Interessenvertretung gegenüber den Arbeitern

dienstbar gemacht werden kann. Dies ist auch vielfach geschehen, und

um eine umfassende Kenntnis aller auf diesem Gebiete bestehender

Einrichtungen zu erzielen, würde es erforderlich sein, bei allen in

Deutschland bestehenden Innungen Auskunft einzuholen. Aber mehrfach

haben sich auch neben den Innungen besondere Verbände gebildet, die

häufig den Rahmen eines einzelnen Gewerbes überschreiten und verwandte

Berufe vereinigen.

1.

=Arbeitgeberbund der vereinigten Tischler- und Drechslermeister,

sowie verwandter Holzbearbeitungsbetriebe in Stettin=[263].

Die Gründung des Bundes ist veranlaßt durch einen im Jahre 1897

ausgebrochenen Streik, in welchem die Tischlergesellen 10 %

Lohnerhöhung und Verkürzung der Arbeitszeit von 10 auf 9-1/2 Stunden

forderten. Die Meister gestanden die erste Forderung zu, verweigerten

aber die zweite, und da die Gesellen durch Hinzutritt sämtlicher

Holzarbeiter ihre Organisation erweitert hatten, so beschritten

auch die Meister diesen Weg und gründeten am 12. Mai 1897 den in

der Ueberschrift bezeichneten Bund, zu dem sämtliche Tischler-,

Stuhlmacher- und Drechslermeister ohne Rücksicht auf die Zugehörigkeit

zur Innung, sowie die Fabrikbesitzer von Holzbearbeitungsbetrieben

eingeladen wurden. Die Mitgliederzahl beträgt 120 gegenüber 6-700

Gesellen. Obgleich die Großindustriellen dem Bunde fern blieben und

sogar entlassene Gesellen in Arbeit nahmen, gelang es dem Bunde, nach

fünfmonatlicher Dauer des Streiks einen völligen Sieg davonzutragen.

[263] Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden, Tischlermeister

Th. $Siemon$.

Der Bund bezweckt nach seinen Statuten »die Beratung aller

gemeinschaftlichen Fragen, welche zur Wahrung der gemeinsamen

Interessen erforderlich sind, sowie die Herstellung und Erhaltung

eines kollegialischen Verkehrs unter den Mitgliedern«. »Keineswegs

beabsichtigt die Vereinigung durch ihre gemeinschaftlichen Bestrebungen

die Interessen der Arbeitnehmer zu beeinträchtigen, vielmehr soll

bei eintretenden Differenzen die Sachlage von einer Kommission genau

geprüft und das weitere beschlossen werden«.

»Auf Antrag der Kommission und durch Beschluß der Vereinigung

verpflichten sich sämtliche Mitglieder solidarisch, bei einem

ausbrechenden Streik oder einer Sperre seitens der Gesellen in

Betrieben bei einem oder mehreren Mitgliedern sämtliche Gesellen nach

ordnungsmäßiger Arbeitslösung sofort zu entlassen; außerdem von den in

diesen Betrieben beschäftigten Gesellen und Arbeitern keinen in Arbeit

zu nehmen, solange der Streik oder die Sperre dauert. Jedes Mitglied

ist verpflichtet, von jedem Arbeiter bei Einstellung in Arbeit einen

ordnungsgemäßen Entlassungsschein vom letzten Arbeitgeber zu fordern

und sich denselben vor Einstellung in Arbeit vorlegen zu lassen.«

In allen Fällen unterwerfen sich die Mitglieder dem Schiedsspruche der

Kommission. Bei Verstößen gegen seine Pflichten hat jedes Mitglied an

die Armenkasse eine Ordnungsstrafe von 10 Mk. für jeden satzungswidrig

beschäftigten Gesellen zu zahlen.

Der Verband besitzt einen Arbeitsnachweis, dessen Benutzung für die

Mitglieder zwingend ist.

2.

=Verein der Möbel- und Bautischlereien in Herford=[264].

In Veranlassung eines Streiks hat sich im Jahre 1898 in Herford der

in der Ueberschrift bezeichnete Verein gebildet mit dem Zwecke, »die

gemeinsamen Interessen zu vertreten und speziell ungerechtfertigten

Arbeitseinstellungen entgegenzuwirken, sowie den von solchen

Arbeitseinstellungen betroffenen Fabrikanten moralische und materielle

Unterstützung zu gewähren«. Die Mitgliedschaft kann jede Möbel- und

Bautischlerei in Herford, Oeynhausen und Umgegend beantragen, welche

mindestens 10 Arbeiter beschäftigt. Die Statuten treffen für die

Behandlung von Arbeitsstreitigkeiten wörtlich dieselben Bestimmungen,

wie sie die oben[265] mitgeteilten Statuten des Vereins Bielefelder

Fabrikanten enthalten, mit der einzigen Ausnahme, daß die Höhe der

während der Dauer des Streiks zu zahlenden Vergütung nicht näher

bestimmt ist, daß ferner auf je 50 beschäftigte Arbeiter eine Summe

entfällt und daß die Beiträge auf je eine Stimme sich auf jährlich 5

Mk. belaufen.

[264] Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden des Vereins, Herrn

$Gustav Kopka$ in Herford.

[265] Vgl. S. 540.

Der Verein hat den Streik, in dessen Veranlassung er gegründet wurde,

siegreich durchgeführt, sieht aber seine Aufgabe mehr darin, durch das

Gewicht seines Einflusses dem Ausbruche von Streiks vorzubeugen.

3.

=Verband der Faßfabrikanten und Küfermeister von Rheinland und

Westfalen.=

Die Veranlassung zur Gründung des Verbandes war ein Streik der

Böttchergesellen, der im März 1898 in Dortmund ausbrach und den

dortigen Böttchermeistern die Anregung gab, alle Böttchermeister der

beiden Provinzen zum Zusammenschlusse aufzufordern. Dem Verbande

gehören 52 Meister an, während 25 meist kleinere Geschäfte sich

ferngehalten haben. Es gelang nach 31wöchiger Dauer des Streiks,

denselben siegreich zu beendigen. Zweck des Verbandes, der seinen Sitz

in Dortmund hat, ist

1. Pflege des Gemeingeistes sowie Aufrechterhaltung und Stärkung der

Standesehre unter den Mitgliedern.

2. Förderung eines gedeihlichen Verhältnisses zwischen Meistern und

Gesellen.

3. Einheitliche Wahrnehmung und Vertretung der gemeinsamen Interessen

des Böttchergewerbes.

4. Bekämpfung sozialdemokratischen und anarchistischen Vorgehens

seitens der Gesellen.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 271 / 323 题