5. Beschaffung einer Verbandszeitung.

Neben einem Eintrittsgelde von 10 Mk. hat jedes Mitglied die von

dem Verbandstage festzusetzenden ordentlichen und außerordentlichen

Beiträge zu zahlen und sich allen Beschlüssen zu unterwerfen. Besondere

Einrichtungen für Behandlung von Streikfällen sind im Statute nicht

getroffen. Der Verband will nicht bloß solche regeln, sondern auch

sonst auf gemeinsame Ordnung der Arbeitsverhältnisse hinwirken; er

hat bereits eine gemeinsame Arbeitsordnung für alle ihm beigetretenen

Geschäfte ins Leben gerufen.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 272 / 323 题