VII. Hutfabrikation.

1.

=Verein Berliner Wollfilzhutfabrikanten= zur Wahrung gemeinsamer

Interessen[261]. Derselbe ist im Jahre 1895 bei Gelegenheit eines

Streites mit den Arbeitern wegen Entlassung eines Arbeiters begründet

und umfaßt sämtliche in Berlin befindliche 10 Hutfabriken mit etwa

2000 Arbeitern. Zweck des Vereins ist: »ungerechtfertigten Maßnahmen

der in den beteiligten Fabriken beschäftigten Arbeiter, namentlich

unberechtigten Arbeitseinteilungen im ganzen oder im einzelnen

entgegenzutreten, andererseits aber auch Streitigkeiten zwischen

einzelnen Fabrikanten und ihren Arbeitern, welche zu derartigen

Arbeitseinstellungen führen können, nach Möglichkeit zu schlichten«.

Die Mitglieder haben, je nachdem sie bis 75, bis 150 oder mehr

Arbeiter beschäftigen, 1-3 Stimmen und in gleichem Verhältnisse zu den

Kosten beizutragen, endlich auch zur Sicherung der Vertragspflichten

Wechsel in Höhe von 5000, 10000 oder 15000 Mk. zu hinterlegen. Zu den

Versammlungen muß jedes Mitglied persönlich erscheinen; Versäumnis

wird mit 20 Mk., Zuspätkommen mit 15 Mk. bestraft. Jedes Mitglied muß

Streitigkeiten mit seinen Arbeitern, die er nicht selbst zu Schlichten

vermag, sofort dem Vorsitzenden anzeigen, der unverzüglich eine

Versammlung beruft. Diese oder eine einzusetzende Kommission hat den

Streitfall zu untersuchen und zu entscheiden. Fällt die Entscheidung

gegen das Mitglied aus, so ist derselben unbedingt Folge zu geben.

Anderenfalls hat, sofern die Arbeiter sich nicht fügen, eine neue

Versammlung die erforderlichen Schritte und erforderlichenfalls die

Einstellung des Betriebes in sämtlichen Fabriken zu beschließen.

Den Mitgliedern ist nicht gestattet, mit Arbeiterkommissionen zu

verhandeln, denen andere, als ihre eigenen Arbeiter angehören.

[261] Das Material ist mir von dem Vorsitzenden Herrn B. $Baruch$ zur

Verfügung gestellt.

Bei Zuwiderhandlungen gegen die gefaßten Beschlüsse ist der hinterlegte

Wechsel für verfallen zu erklären.

Die Vereinbarung ist zunächst bis zum 31. Dezember 1900 abgeschlossen.

2.

Der =»Verein sächsischer Strohhutfabrikanten zur Wahrung gemeinsamer

Interessen«= mit dem Sitze in Dresden verdankt seine Entstehung

ebenfalls einem im Jahre 1896 ausgebrochenen Streik, bei welchem die

Arbeiter mitten in der Saison ohne Kündigung die Arbeit niederlegten.

Demgegenüber traten die 16 Strohhutfabrikanten zusammen und

vereinbarten, alle Arbeiter, die nicht bis zu einem festgesetzten

Zeitpunkte die Arbeit wieder aufgenommen haben würden, während sechs

Monate unter keinen Umständen wieder zu beschäftigen, wodurch der

Streik wesentlich beschränkt wurde.

Die beteiligten Fabrikanten beschlossen, die zunächst für einen

einzelnen Fall getroffene Uebereinkunft in Form eines festen Vertrages

fortzusetzen, der sich übrigens nicht bloß mit dem Verhältnisse zu

den Arbeitern beschäftigt, sondern auch Mißstände im Verkehr mit den

Kunden, z. B. übermäßige Ausdehnung des Zahlungszieles, unrechtmäßige

Abzüge von den Fracht- und Verpackungskosten und dgl. bekämpfen

will[262].

[262] Die vorstehenden Mitteilungen verdanke ich dem Vorsitzenden

des Vereins, Herrn $Edgar Rietz$; die Statuten haben noch nicht die

polizeiliche Genehmigung erhalten.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 269 / 323 题