1.
=Verein Berliner Wollfilzhutfabrikanten= zur Wahrung gemeinsamer
Interessen[261]. Derselbe ist im Jahre 1895 bei Gelegenheit eines
Streites mit den Arbeitern wegen Entlassung eines Arbeiters begründet
und umfaßt sämtliche in Berlin befindliche 10 Hutfabriken mit etwa
2000 Arbeitern. Zweck des Vereins ist: »ungerechtfertigten Maßnahmen
der in den beteiligten Fabriken beschäftigten Arbeiter, namentlich
unberechtigten Arbeitseinteilungen im ganzen oder im einzelnen
entgegenzutreten, andererseits aber auch Streitigkeiten zwischen
einzelnen Fabrikanten und ihren Arbeitern, welche zu derartigen
Arbeitseinstellungen führen können, nach Möglichkeit zu schlichten«.
Die Mitglieder haben, je nachdem sie bis 75, bis 150 oder mehr
Arbeiter beschäftigen, 1-3 Stimmen und in gleichem Verhältnisse zu den
Kosten beizutragen, endlich auch zur Sicherung der Vertragspflichten
Wechsel in Höhe von 5000, 10000 oder 15000 Mk. zu hinterlegen. Zu den
Versammlungen muß jedes Mitglied persönlich erscheinen; Versäumnis
wird mit 20 Mk., Zuspätkommen mit 15 Mk. bestraft. Jedes Mitglied muß
Streitigkeiten mit seinen Arbeitern, die er nicht selbst zu Schlichten
vermag, sofort dem Vorsitzenden anzeigen, der unverzüglich eine
Versammlung beruft. Diese oder eine einzusetzende Kommission hat den
Streitfall zu untersuchen und zu entscheiden. Fällt die Entscheidung
gegen das Mitglied aus, so ist derselben unbedingt Folge zu geben.
Anderenfalls hat, sofern die Arbeiter sich nicht fügen, eine neue
Versammlung die erforderlichen Schritte und erforderlichenfalls die
Einstellung des Betriebes in sämtlichen Fabriken zu beschließen.
Den Mitgliedern ist nicht gestattet, mit Arbeiterkommissionen zu
verhandeln, denen andere, als ihre eigenen Arbeiter angehören.
[261] Das Material ist mir von dem Vorsitzenden Herrn B. $Baruch$ zur
Verfügung gestellt.
Bei Zuwiderhandlungen gegen die gefaßten Beschlüsse ist der hinterlegte
Wechsel für verfallen zu erklären.
Die Vereinbarung ist zunächst bis zum 31. Dezember 1900 abgeschlossen.
2.
Der =»Verein sächsischer Strohhutfabrikanten zur Wahrung gemeinsamer
Interessen«= mit dem Sitze in Dresden verdankt seine Entstehung
ebenfalls einem im Jahre 1896 ausgebrochenen Streik, bei welchem die
Arbeiter mitten in der Saison ohne Kündigung die Arbeit niederlegten.
Demgegenüber traten die 16 Strohhutfabrikanten zusammen und
vereinbarten, alle Arbeiter, die nicht bis zu einem festgesetzten
Zeitpunkte die Arbeit wieder aufgenommen haben würden, während sechs
Monate unter keinen Umständen wieder zu beschäftigen, wodurch der
Streik wesentlich beschränkt wurde.
Die beteiligten Fabrikanten beschlossen, die zunächst für einen
einzelnen Fall getroffene Uebereinkunft in Form eines festen Vertrages
fortzusetzen, der sich übrigens nicht bloß mit dem Verhältnisse zu
den Arbeitern beschäftigt, sondern auch Mißstände im Verkehr mit den
Kunden, z. B. übermäßige Ausdehnung des Zahlungszieles, unrechtmäßige
Abzüge von den Fracht- und Verpackungskosten und dgl. bekämpfen
will[262].
[262] Die vorstehenden Mitteilungen verdanke ich dem Vorsitzenden
des Vereins, Herrn $Edgar Rietz$; die Statuten haben noch nicht die
polizeiliche Genehmigung erhalten.