Am 6. November 1890 hat sich für Hamburg, Altona, Ottensen und
Umgegend ein =Verein der Zigarrenfabrikanten= gebildet zum Zweck
gemeinschaftlicher Abwehr von unbilligen Forderungen seitens der
Arbeiterorganisationen. Die Mitglieder garantieren sich gegenseitig
gegenüber Eingriffen, welche von Arbeitervereinigungen versucht werden
sollten, die Aufrechterhaltung ihrer geschäftlichen Einrichtungen, die
Bewahrung ihres Hausrechts, die Freiheit ihrer Dispositionen, sowie
Schutz ihrer sonstigen etwa ungerecht angegriffenen Interessen. Die
Einrichtung von Institutionen, welche eine friedliche Beilegung von
Konflikten anstreben, sind in erster Linie ins Auge gefaßt, aber falls
friedliche Mittel nicht anwendbar erscheinen, sind energische Maßregeln
zu ergreifen. Es wurde der Grundsatz aufgestellt, daß Arbeiter, welche
Fachvereinen nicht angehören, zu schützen sind. Andererseits soll die
Freiheit der Arbeiter, Vereinigungen anzugehören, nicht prinzipiell
angetastet werden; darauf bezügliche Forderungen dürfen eventuell nur
vorübergehend gestellt werden. Jedes Mitglied hat bei Zuwiderhandlung
gegen Vereinsbeschlüsse eine Konventionalstrafe von 5000 Mk. verwirkt
und eine Sicherheit in dieser Höhe zu hinterlegen. Der jährliche
Beitrag beläuft sich auf 150 Mk., alle Mitglieder haben gleiches
Stimmrecht.