Unter allen Arbeitgeberverbänden am bekanntesten geworden ist
der in der Ueberschrift genannte infolge seiner Durchführung des
großen Hafenarbeiterstreiks. Wenn in Veranlassung dieses Kampfes
in weiten Kreisen der Verband als Vertreter des einseitigsten
Unternehmerstandpunktes gilt, so ist das nicht in vollem Umfange
berechtigt, mindestens hat er diesen Karakter nicht von Anfang an
getragen. Allerdings verdankt er seine Entstehung dem Bestreben der
Arbeitgeber, der Ausführung des auf dem Pariser internationalen
Arbeiterkongresse 1889 gefaßten Beschlusses wegen der Maifeier
entgegenzutreten, und so traten Ende April 1890 eine Anzahl
Unternehmer, die zusammen etwa 50000 Arbeiter beschäftigten, zu einem
Verbande zusammen, der neben diesem nächsten Ziele sich allgemein die
Vertretung der Interessen der Unternehmer gegenüber den Arbeitern zur
Aufgabe stellte. Aber dieser Zweck sollte nicht einseitig verfolgt
werden, vielmehr schlossen sich dem Verbande eine Anzahl hervorragender
Großindustrieller an, deren arbeiterfreundliche und sozialreformerische
Gesinnung allgemein bekannt war, während andererseits vor allem die
Handwerker den schroffen Kampfesstandpunkt vertraten. Daß der Einfluß
der erstgedachten Elemente überwog, beweisen die Statuten, deren
wichtigste Bestimmungen lauten:
Der Verband bezweckt die Herbeiführung dauernd friedlicher Verhältnisse
zwischen Arbeitgebern und Arbeitern durch Berücksichtigung berechtigter
Ansprüche und Abwehr unberechtigter Forderungen und ungesetzlicher
Uebergriffe abseiten der Arbeiter und ihrer Vereinigungen.
[239] Das Material verdanke ich dem Generalsekretär des Verbandes
Dr. $Märtens$. Eine ausführliche Darstellung der Entstehung und
Wirksamkeit des Verbandes giebt $Ehrenberg$ in seinem Aufsatze:
»Der Ausstand der Hamburger Hafenarbeiter« in $Conrad$'s Jahrb.
f. Nat.-Oek., Jahrg. 1897, S. 801 ff.
Der Verband soll nur denjenigen Zwecken dieser Art dienen, welche
durch die Einzelvereine nicht so gut erreicht werden können, alle
anderen Zwecke sind auszuschließen. Deshalb soll der Verband nur
Beschlüsse über Fragen fassen, welche die Interessen der Gesamtheit
der Arbeitgeber beeinflussen oder welche dem Verbande zur Entscheidung
übertragen worden sind. Andererseits hat jeder Einzelverein, bevor
er Veränderungen von größerer Tragweite in den Arbeitsbedingungen
eintreten läßt, die Pflicht, dem Verbande Gelegenheit zu geben, diese
Veränderungen seinerseits zur Erörterung zu bringen.
Als Mittel zur Erreichung des Zweckes soll dienen: die Beihülfe
zur Durchführung und Vervollständigung der Gesetze, welche zum
Wohle und Schutze der Arbeiter erlassen sind, und die Unterstützung
gemeinnütziger Bestrebungen für das Wohl der Arbeiter, dann die
Einführung der sogenannten Streikklausel in alle Lieferungsverträge,
die Vereinbarung, keine im Streik oder in der Aussperrung befindlichen
Arbeiter anderer anzunehmen, die Schaffung einer Darlehnskasse für
Streikfälle, die Errichtung von Arbeitsnachweisen und ähnliches.
Ordentliche Mitglieder des Verbandes können sämtliche in Hamburg,
Altona, Wandsbeck, Harburg und der Umgegend bestehenden oder sich
bildenden Vereinigungen von Industriellen und Gewerbetreibenden werden,
welche sich schriftlich zur Innehaltung dieser Satzungen verpflichten.
Der zunächst verfolgte Zweck, die Maifeier zu verhindern, wurde
erreicht, indem alle Arbeiter, die sich an ihr beteiligten, entlassen
wurden. Daneben wurde zur Unterstützung kleinerer Unternehmer
bei Streiks ein Garantiefonds unter Verwaltung eines besonderen
Vertrauensrates gegründet, der schon nach wenigen Tagen die Höhe von
einer halben Million erreichte. Dagegen scheiterte der Versuch, einen
allgemeinen Arbeitsnachweis durchzuführen, an der Verschiedenartigkeit
der Verhältnisse in den einzelnen Gewerben.
Das Uebergewicht der sozialreformerischen Richtung zeigte sich in
einer seitens des Verbandes bei Beratung des Arbeiterschutzgesetzes
im November 1890 an den Reichstag gerichteten Eingabe wegen Schaffung
einer gemeinsamen Organisation von Arbeitern und Arbeitgebern, die der
herrschenden Auffassung in Unternehmerkreisen so wenig entsprach, daß
sie von dieser Seite als »komplett sozialdemokratisch« bezeichnet wurde.
Zu einer Verschiebung hinsichtlich des Einflusses der beiden
Richtungen führte zunächst der im Frühjahr 1891 erfolgte Beitritt der
Zigarrenfabrikanten, die soeben erst ihre große Aussperrung gegen
ihre streikenden Arbeiter siegreich durchgeführt hatten und den
Kampfelementen eine wesentliche Unterstützung brachten. Dies trat auch
darin hervor, daß, als es sich nach der großen Choleraepidemie von
1892 darum handelte, ob der Verband sich an der seitens des Staates
angeregten Bildung eines Arbeitsnachweises für Gelegenheitsarbeiter
gemeinsam mit den Arbeitern beteiligen wolle, dies an die Bedingung
geknüpft wurde, daß die Mitwirkung der Arbeiter auf Bildung eines
Ausschusses zur Vorbringung von Wünschen und Beschwerden beschränkt
werde.
Der Verein Hamburger Reeder trat dem Verbande erst bei nach Ausbruch
des großen Hafenarbeiterstreiks, auf dessen Verlauf hier nicht
eingegangen werden kann, nur ist hervorzuheben, daß gerade die Reeder
es waren, die in den verschiedenen Phasen des Kampfes stets für die
mildere Behandlung eintraten. Daß die unversöhnliche Richtung, die
eine unerbittliche Niederschlagung des in der That frivol begonnenen
Streiks forderte, das Uebergewicht erlangte, war die Folge des
Einflusses der Handwerker und derjenigen größeren Unternehmer, die
ungelernte Arbeiter beschäftigten.
In welcher Richtung der Verband sich weiter bewegen wird, ist
schwer zu beurteilen. In dem seitens des Geschäftsführers
erstatteten Jahresberichte für 1897 wird betont, daß der Verband
nach der erfolgreichen Bekämpfung unberechtigter Forderungen und
Uebergriffe der Arbeiter sich jetzt daran gemacht habe, »durch
Berücksichtigung berechtigter Ansprüche friedliche Verhältnisse
zwischen Arbeitgebern und Arbeitern herbeizuführen«. Aber daß
dieses Ziel doch auf wesentlich anderem Wege erstrebt wird, als
es der früher seitens des Verbandes vertretenen Grundanschauung
der Gleichberechtigung beider Teile entspricht, ergiebt sich aus
der Stellung zu der Frage des Arbeitsnachweises. Allerdings ist es
durch Errichtung einer Nachweisestelle für Seeleute gelungen, das
Unwesen der Heuerbaase wesentlich zu beschränken, aber als die vom
Senate eingesetzte Kommission das Ziel verfolgte, mit Hülfe der
»Patriotischen Gesellschaft« einen unparteiischen Arbeitsnachweis
für die Stauer, Hafenarbeiter, Ewerführer u. s. w. einzuführen, ist
dies an der Weigerung des Verbandes gescheitert, der grundsätzlich
den Arbeitsnachweis als Recht der Arbeitgeber in Anspruch nimmt
und diesen Standpunkt auch auf der von Dr. $Zastrow$ einberufenen
Arbeitsnachweiskonferenz in Karlsruhe gegenüber fast allen Teilnehmern
derselben vertreten hat. Seinerseits hat der Verein es in die
Hand genommen, die am 5. September 1898 in Leipzig abgehaltene
Arbeitsnachweiskonferenz ins Leben gerufen, auf der als Grundsatz
aufgestellt wurde, daß der Arbeitsnachweis ein ausschließliches Recht
der Unternehmer sei. Der Jahresbericht für 1898 erwähnt ferner, daß
es dem Vereine gelungen sei, den »ruinösen« Entschluß der Hamburger
Bäckerinnung, provisorisch den neunstündigen Arbeitstag einzuführen,
durch sein Eingreifen rückgängig zu machen. Die Gewerkschaften und
die Sozialdemokratie werden als ebenso untrennbar zusammengehörig
bezeichnet, wie Sauerstoff und Stickstoff in der Luft. Es scheint also
die reaktionäre Richtung im Vereine zunächst noch die Herrschaft zu
behalten.
Dem Verbande gehören zur Zeit folgende Vereine an:
»Hamburger Innungs-Ausschuß«, »Baugewerks-Innung Bauhütte
'Hamburg's'«, »Verband der Eisenindustrie Hamburgs«, »Verein der
Ewerführerbaase von 1874«, »Verein der Hamburger Quartiersleute«,
»Caffeehandelvereinigung«, »Verein der Stauer Hamburg-Altona«,
»Vereinigung der Gärtner Hamburg-Altona«, »Verein der Chemischen
Industrie von Hamburg-Altona«, »Verein der Cigarrenfabrikanten von
1890«, »Verein Hamburger Reeder«, »Verein der Kornumstecherfirmen
Hamburgs«, »Verein der Importeure engl. Kohlen«, »Verein der
Kesselreinigerbaase«, »Verein der Schiffsmaler und Schiffsreiniger«,
»Verein des Holzgewerbes von Hamburg-Altona«, »Verein der Schiffsmakler
und Schiffsagenten«, »Innungs-Ausschuß Altona«, »Verein der
Segelmacherbaase von Hamburg-Altona«.
Jeder Verein hat auf je 1000 Arbeiter eine Stimme. Die Vertreter
der Vereine bilden die Verbandsversammlung, das einzige Organ des
Verbandes, die den Vorsitzenden, die Schriftführer, den Kassenführer
und deren Vertreter, sowie die Mitglieder des Vertrauensrates der
Darlehenskasse wählt. Der jetzige Vorsitzende ist Hermann $Blohm$,
Inhaber der Firma Blohm & Voß[240].
[240] Nach dem Vorbilde des Hamburger Vereins hat sich ein solcher auch
in Lübeck gebildet; dessen Vorsitzender, Rechtsanwalt Dr.
$Götz$, hat mir jedoch auf mehrfache an ihn gerichtete Anfragen
eine Antwort nicht zukommen lassen.