Die $erste internationale Schneiderkonferenz$ ist vom 8. bis 11.
August 1893 in Zürich in Anschluß an den dortigen internationalen
Arbeiterkongreß abgehalten. Vertreten waren England durch 6,
Deutschland durch 4, Oesterreich-Ungarn durch 5, Belgien durch einen
und die Schweiz durch 4 Abgeordnete. Nach ausführlichen Berichten
aus den einzelnen Ländern verhandelte man über die $Hausindustrie$,
das $Schwitzsystem$, die $Akkordarbeit$ und den $Achtstundentag$,
wobei die Oesterreicher erklärten, daß sie von der Akkordarbeit zum
Tagelohnsystem zurückgekehrt seien, und daß sie den Achtstundentag
für verfrüht hielten. Die Schweizer forderten Zentralwerkstätten
auf genossenschaftlicher Grundlage. Die Mehrheit nahm jedoch eine
Resolution an, die sich für Einrichtung von Betriebswerkstätten
auf Kosten der Arbeitgeber, Einführung des Stundenlohnes, und zwar
eines Minimallohnes bei gleicher Vergütung für gleiche Arbeit ohne
Unterschied des Geschlechtes, für Beschränkung des Schwitzsystems und
Ausdehnung der Fabrikinspektion auf die Hausindustrie ausspricht und
als Mittel zur Durchführung die gewerkschaftliche Organisation und
unbeschränktes Koalitionsrecht fordert.
[219] Ueber die beiden Konferenzen sind Protokolle herausgegeben, die
im Verlage von H. $Stühmer$ in Hamburg erschienen sind.
Hinsichtlich der $Organisation$ wurde beschlossen, deren Form jedem
Lande selbst zu überlassen, aber die Anstellung eines $Korrespondenten
für auswärtige Angelegenheiten$ zu fordern, der sich bei ausbrechenden
Streiks sofort mit den Korrespondenten der übrigen Länder in
Verbindung zu setzen hat. Der Antrag der Schneider in Antwerpen,
ein $internationales Sekretariat$ zu errichten mit einem Beitrage
der beteiligten Vereine von 25 Cent. vierteljährlich für jedes
Mitglied wurde zur Beratung für die nächste internationale Konferenz
zurückgestellt, auch die Anlegung eines Adressenverzeichnisses aller
Berufsorganisationen und Arbeitsnachweise wegen des häufigen Wechsels
als unpraktisch abgelehnt. Dagegen soll mindestens halbjährlich von
jedem Lande ein kurzer Situationsbericht an die »Fachzeitung für
Schneider« in Hamburg eingesandt werden. Endlich wurde beschlossen,
es solle auf den Generalversammlungen der Kollegen in den einzelnen
Ländern dafür gewirkt werden, daß die Mitglieder der verschiedenen
Länder hinsichtlich der $Reiseunterstützung$ gleichgestellt werden,
und außerdem soll empfohlen werden, die Kongresse der einzelnen Länder
durch Abgesandte der übrigen Organisationen zu beschicken.
Entsprechend dem in Zürich gefaßten Beschlusse, die nächste Konferenz
in Anschluß an den nächsten internationalen Kongreß abzuhalten, tagte
die $zweite internationale Schneiderkonferenz$ in London am 3. und 4.
August 1896 unter Beteiligung von 17 englischen, 2 amerikanischen, 3
französischen, 3 deutschen, 2 schweizerischen und einem belgischen
Abgeordneten. Hinsichtlich der Betriebswerkstätten, der Hausindustrie,
des Schwitzsystems und des Maximalarbeitstages faßte man ähnliche
Beschlüsse, wie in Zürich, die man jedoch auf die Schutzvorschriften
für jugendliche Personen, weibliche Gewerbeinspektoren und Hygiene
der Arbeitsräume ausdehnte. Außerdem empfahl die Konferenz die
Zentralisierung des Gewerkschaftswesens und verlangte, daß jeder
Arbeiter der Gewerkschaft seines Berufes angehören solle. Der von
den schweizerischen Vertretern empfohlene, von anderen Seiten jedoch
lebhaft bekämpfte $internationale Generalstreik$ wurde mit 12 gegen
11 Stimmen abgelehnt. Dagegen wurde in betreff des $internationalen
Sekretariates$ folgende Resolution angenommen:
»1. Zwecks Erhaltung und Stärkung der internationalen Beziehungen
aller Arbeiter der Kleiderindustrie wird ein internationales
Sekretariat errichtet.
2. Der Sitz des internationalen Sekretariates ist in Deutschland und
wird dasselbe durch die dort bestehende Organisation gewählt. Das
Komitee wählt einen Generalsekretär, welcher gleichzeitig den
Posten eines Vertrauensmannes bekleidet.
3. Jedes Land wählt einen Vertrauensmann. Die Vertrauensmänner der
verschiedenen Länder sind verpflichtet, alle sechs Monate einen
Situationsbericht an das internationale Sekretariat einzusenden.
4. Bei außergewöhnlichen Vorkommnissen sind die Vertrauensmänner
verpflichtet, dem Generalsekretär davon Mitteilung zu machen.
5. Das Komitee ist verpflichtet, jedes Jahr einen Bericht über den
Stand der Bewegung in den verschiedenen Ländern herauszugeben.
6. Zeitversäumnisse, verursacht durch die Verwaltung des
internationalen Sekretariates, werden aus der internationalen
Kasse vergütet. Das Komitee hat die Höhe derselben festzusetzen.
7. Die internationale Kasse wird gebildet durch Beiträge von 10 Cents
pro Mitglied und Jahr für alle angeschlossenen Länder. Diese
Beiträge dienen zur Deckung der Unkosten für Portoauslagen
und Drucksachen des Generalsekretärs, sowie zur Deckung der
Kongreßunkosten.
8. Alle drei Jahre findet ein Kongreß statt. Auf Antrag von 2/3 der
Vertrauensmänner kann ein außerordentlicher Kongreß
zusammenberufen werden.
9. Die Vertrauensmänner müssen auf dem Kongreß zugegen sein. Die
Reisekosten werden aus dem internationalen Fonds bezahlt.
Außerdem ist es notwendig, daß jedes Land so zahlreich als irgend
möglich auf dem Kongresse vertreten ist.
10. Tritt ein Vertrauensmann außer Funktion, so ist das betreffende
Land verpflichtet, sobald als möglich einen anderen zu ernennen
und ist dem internationalen Sekretariate sofort davon Mitteilung
zu machen.«
Obgleich die Engländer erklärt hatten, daß sie in Ermangelung von
Instruktionen nicht für den Antrag stimmen könnten, so versprachen sie
doch, daß die englischen Kollegen sich dem Beschlusse fügen würden. Die
von einer Seite angeregte Bildung eines $Widerstandsfonds$ wurde als
verfrüht fallen gelassen. Für den Posten des internationalen Sekretärs
wurde Frau Klara $Zetkin$ in Stuttgart gewählt.
Nachdem noch zwei Resolutionen angenommen waren, die sich gegen
die kapitalistische Produktionsweise richteten und die Forderung
gegenseitiger Unterstützung bei Streiks aussprachen, wurde beschlossen,
die nächste Konferenz wieder in Anschluß an den internationalen
Arbeiterkongreß abzuhalten.