22. Die Schneider[219].

Die $erste internationale Schneiderkonferenz$ ist vom 8. bis 11.

August 1893 in Zürich in Anschluß an den dortigen internationalen

Arbeiterkongreß abgehalten. Vertreten waren England durch 6,

Deutschland durch 4, Oesterreich-Ungarn durch 5, Belgien durch einen

und die Schweiz durch 4 Abgeordnete. Nach ausführlichen Berichten

aus den einzelnen Ländern verhandelte man über die $Hausindustrie$,

das $Schwitzsystem$, die $Akkordarbeit$ und den $Achtstundentag$,

wobei die Oesterreicher erklärten, daß sie von der Akkordarbeit zum

Tagelohnsystem zurückgekehrt seien, und daß sie den Achtstundentag

für verfrüht hielten. Die Schweizer forderten Zentralwerkstätten

auf genossenschaftlicher Grundlage. Die Mehrheit nahm jedoch eine

Resolution an, die sich für Einrichtung von Betriebswerkstätten

auf Kosten der Arbeitgeber, Einführung des Stundenlohnes, und zwar

eines Minimallohnes bei gleicher Vergütung für gleiche Arbeit ohne

Unterschied des Geschlechtes, für Beschränkung des Schwitzsystems und

Ausdehnung der Fabrikinspektion auf die Hausindustrie ausspricht und

als Mittel zur Durchführung die gewerkschaftliche Organisation und

unbeschränktes Koalitionsrecht fordert.

[219] Ueber die beiden Konferenzen sind Protokolle herausgegeben, die

im Verlage von H. $Stühmer$ in Hamburg erschienen sind.

Hinsichtlich der $Organisation$ wurde beschlossen, deren Form jedem

Lande selbst zu überlassen, aber die Anstellung eines $Korrespondenten

für auswärtige Angelegenheiten$ zu fordern, der sich bei ausbrechenden

Streiks sofort mit den Korrespondenten der übrigen Länder in

Verbindung zu setzen hat. Der Antrag der Schneider in Antwerpen,

ein $internationales Sekretariat$ zu errichten mit einem Beitrage

der beteiligten Vereine von 25 Cent. vierteljährlich für jedes

Mitglied wurde zur Beratung für die nächste internationale Konferenz

zurückgestellt, auch die Anlegung eines Adressenverzeichnisses aller

Berufsorganisationen und Arbeitsnachweise wegen des häufigen Wechsels

als unpraktisch abgelehnt. Dagegen soll mindestens halbjährlich von

jedem Lande ein kurzer Situationsbericht an die »Fachzeitung für

Schneider« in Hamburg eingesandt werden. Endlich wurde beschlossen,

es solle auf den Generalversammlungen der Kollegen in den einzelnen

Ländern dafür gewirkt werden, daß die Mitglieder der verschiedenen

Länder hinsichtlich der $Reiseunterstützung$ gleichgestellt werden,

und außerdem soll empfohlen werden, die Kongresse der einzelnen Länder

durch Abgesandte der übrigen Organisationen zu beschicken.

Entsprechend dem in Zürich gefaßten Beschlusse, die nächste Konferenz

in Anschluß an den nächsten internationalen Kongreß abzuhalten, tagte

die $zweite internationale Schneiderkonferenz$ in London am 3. und 4.

August 1896 unter Beteiligung von 17 englischen, 2 amerikanischen, 3

französischen, 3 deutschen, 2 schweizerischen und einem belgischen

Abgeordneten. Hinsichtlich der Betriebswerkstätten, der Hausindustrie,

des Schwitzsystems und des Maximalarbeitstages faßte man ähnliche

Beschlüsse, wie in Zürich, die man jedoch auf die Schutzvorschriften

für jugendliche Personen, weibliche Gewerbeinspektoren und Hygiene

der Arbeitsräume ausdehnte. Außerdem empfahl die Konferenz die

Zentralisierung des Gewerkschaftswesens und verlangte, daß jeder

Arbeiter der Gewerkschaft seines Berufes angehören solle. Der von

den schweizerischen Vertretern empfohlene, von anderen Seiten jedoch

lebhaft bekämpfte $internationale Generalstreik$ wurde mit 12 gegen

11 Stimmen abgelehnt. Dagegen wurde in betreff des $internationalen

Sekretariates$ folgende Resolution angenommen:

»1. Zwecks Erhaltung und Stärkung der internationalen Beziehungen

aller Arbeiter der Kleiderindustrie wird ein internationales

Sekretariat errichtet.

2. Der Sitz des internationalen Sekretariates ist in Deutschland und

wird dasselbe durch die dort bestehende Organisation gewählt. Das

Komitee wählt einen Generalsekretär, welcher gleichzeitig den

Posten eines Vertrauensmannes bekleidet.

3. Jedes Land wählt einen Vertrauensmann. Die Vertrauensmänner der

verschiedenen Länder sind verpflichtet, alle sechs Monate einen

Situationsbericht an das internationale Sekretariat einzusenden.

4. Bei außergewöhnlichen Vorkommnissen sind die Vertrauensmänner

verpflichtet, dem Generalsekretär davon Mitteilung zu machen.

5. Das Komitee ist verpflichtet, jedes Jahr einen Bericht über den

Stand der Bewegung in den verschiedenen Ländern herauszugeben.

6. Zeitversäumnisse, verursacht durch die Verwaltung des

internationalen Sekretariates, werden aus der internationalen

Kasse vergütet. Das Komitee hat die Höhe derselben festzusetzen.

7. Die internationale Kasse wird gebildet durch Beiträge von 10 Cents

pro Mitglied und Jahr für alle angeschlossenen Länder. Diese

Beiträge dienen zur Deckung der Unkosten für Portoauslagen

und Drucksachen des Generalsekretärs, sowie zur Deckung der

Kongreßunkosten.

8. Alle drei Jahre findet ein Kongreß statt. Auf Antrag von 2/3 der

Vertrauensmänner kann ein außerordentlicher Kongreß

zusammenberufen werden.

9. Die Vertrauensmänner müssen auf dem Kongreß zugegen sein. Die

Reisekosten werden aus dem internationalen Fonds bezahlt.

Außerdem ist es notwendig, daß jedes Land so zahlreich als irgend

möglich auf dem Kongresse vertreten ist.

10. Tritt ein Vertrauensmann außer Funktion, so ist das betreffende

Land verpflichtet, sobald als möglich einen anderen zu ernennen

und ist dem internationalen Sekretariate sofort davon Mitteilung

zu machen.«

Obgleich die Engländer erklärt hatten, daß sie in Ermangelung von

Instruktionen nicht für den Antrag stimmen könnten, so versprachen sie

doch, daß die englischen Kollegen sich dem Beschlusse fügen würden. Die

von einer Seite angeregte Bildung eines $Widerstandsfonds$ wurde als

verfrüht fallen gelassen. Für den Posten des internationalen Sekretärs

wurde Frau Klara $Zetkin$ in Stuttgart gewählt.

Nachdem noch zwei Resolutionen angenommen waren, die sich gegen

die kapitalistische Produktionsweise richteten und die Forderung

gegenseitiger Unterstützung bei Streiks aussprachen, wurde beschlossen,

die nächste Konferenz wieder in Anschluß an den internationalen

Arbeiterkongreß abzuhalten.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 238 / 323 题