Die internationalen Beziehungen der in der Ueberschrift genannten
Berufe beschränken sich bisher darauf, daß ein 1893 zwischen
Deutschland, Oesterreich und der Schweiz getroffenes Abkommen über
gegenseitige $Reiseunterstützung$ 1897 auch auf die skandinavischen
Länder ausgedehnt ist. Nach denselben erhält, nachdem die früheren
internationalen Reisekarten, die zum Bezuge von 60 Pf. berechtigten,
mit dem 1. Januar 1898 außer Kraft getreten sind, jedes Mitglied
eines verbündeten Vereins beim Betreten eines anderen Landes ein
Mitgliedsbuch und damit alle Rechte eines Mitgliedes des einheimischen
Vereins. Ueber die internationale Unterstützung von $Streiks$ besteht
kein bindendes Abkommen; ein solches hat sich bisher umso weniger als
nötig erwiesen, als die Vereine bei Streiks sehr vorsichtig sind und
z. B. der deutsche Vereine dazu die Zustimmung von 4/5 der Mitglieder
verlangt. Im Notfalle hat sich freiwillige Hülfe als ausreichend
erwiesen.
[217] Die nachfolgenden Angaben verdanke ich dem Vorsitzenden
des deutschen Verbandes der Sattler, Tapezierer und verwandter
Berufsgenossen, Herrn Joh. $Sassenbach$ in Berlin.
Für das Vertragsgebiet bestehen zwei $Fachzeitungen$, eine deutsche und
eine dänische, von denen die erstere zugleich für die österreichischen
Vereine obligatorisch eingeführt ist und deshalb auch Artikel in
tschechischer Sprache bringt. Ein $internationaler Kongreß$ hat bis
jetzt nicht stattgefunden und ist auch noch nicht in Aussicht genommen,
da mit Ausnahme von gegenseitigen Besuchen, die von den betreffenden
Vorsitzenden bei Gelegenheit der Generalversammlungen abgestattet sind,
der briefliche Verkehr genügt, um persönliche Fühlung zu gewinnen.
Versuche, auch mit Frankreich und England in Beziehung zu treten, haben
keinen Erfolg gehabt, wobei in Frankreich hauptsächlich die große
Zersplitterung der dortigen Organisationen hindernd im Wege steht.