20. Die Sattler und Tapezierer[217].

Die internationalen Beziehungen der in der Ueberschrift genannten

Berufe beschränken sich bisher darauf, daß ein 1893 zwischen

Deutschland, Oesterreich und der Schweiz getroffenes Abkommen über

gegenseitige $Reiseunterstützung$ 1897 auch auf die skandinavischen

Länder ausgedehnt ist. Nach denselben erhält, nachdem die früheren

internationalen Reisekarten, die zum Bezuge von 60 Pf. berechtigten,

mit dem 1. Januar 1898 außer Kraft getreten sind, jedes Mitglied

eines verbündeten Vereins beim Betreten eines anderen Landes ein

Mitgliedsbuch und damit alle Rechte eines Mitgliedes des einheimischen

Vereins. Ueber die internationale Unterstützung von $Streiks$ besteht

kein bindendes Abkommen; ein solches hat sich bisher umso weniger als

nötig erwiesen, als die Vereine bei Streiks sehr vorsichtig sind und

z. B. der deutsche Vereine dazu die Zustimmung von 4/5 der Mitglieder

verlangt. Im Notfalle hat sich freiwillige Hülfe als ausreichend

erwiesen.

[217] Die nachfolgenden Angaben verdanke ich dem Vorsitzenden

des deutschen Verbandes der Sattler, Tapezierer und verwandter

Berufsgenossen, Herrn Joh. $Sassenbach$ in Berlin.

Für das Vertragsgebiet bestehen zwei $Fachzeitungen$, eine deutsche und

eine dänische, von denen die erstere zugleich für die österreichischen

Vereine obligatorisch eingeführt ist und deshalb auch Artikel in

tschechischer Sprache bringt. Ein $internationaler Kongreß$ hat bis

jetzt nicht stattgefunden und ist auch noch nicht in Aussicht genommen,

da mit Ausnahme von gegenseitigen Besuchen, die von den betreffenden

Vorsitzenden bei Gelegenheit der Generalversammlungen abgestattet sind,

der briefliche Verkehr genügt, um persönliche Fühlung zu gewinnen.

Versuche, auch mit Frankreich und England in Beziehung zu treten, haben

keinen Erfolg gehabt, wobei in Frankreich hauptsächlich die große

Zersplitterung der dortigen Organisationen hindernd im Wege steht.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 236 / 323 题