19. Die Lithographen[216].

Vom 3.-5. August 1896 ist in London der $erste internationale Kongreß$

der Lithographen, Steindrucker und verwandten Gewerbe abgehalten, auf

dem 4500 Deutsche durch 3, 4420 Engländer durch 15, 3500 Franzosen

durch 3, 2000 Oesterreicher, 300 Schweizer, 400 Italiener und 140

Portugiesen durch je einen, zusammen also 5460 Mitglieder durch 26

Abgeordnete vertreten waren.

[216] Vgl. Protokoll über die Verhandlungen des ersten internationalen

Kongreß der Lithographen, Steindrucker und Berufsgenossen.

Berlin, O. Sillier. Dasselbe ist in einem unglaublichen Deutsch

abgefaßt und vielfach geradezu unverständlich.

Nach Erstattung der Berichte aus den einzelnen Ländern ging man

sofort zu dem Hauptpunkte der Tagesordnung über, nämlich der

Begründung eines $internationalen Verbandes$, der denn auch unter

dem Namen: »Internationales Sekretariat der graphischen Arbeiter

und Arbeiterinnen« einstimmig beschlossen wurde, indem allerdings

die deutschen Vertreter erklärten, daß sie sich mit Rücksicht auf

die Gesetze ihrer Heimat nicht formell an der Abstimmung beteiligen

könnten, daß sie aber für Durchführung der gefaßten Beschlüsse unter

ihren Kollegen Sorge tragen würden. Die wichtigsten Bestimmungen des

Statutes sind folgende:

Die organisierten Lithographen und Steindrucker aller Länder

unterstützen sich bei allen vorkommenden Streitigkeiten mit den

Unternehmern gegenseitig moralisch und materiell, das erstere

insbesondere dadurch, daß kein Kollege in einem solchen Lande Arbeit

nimmt, das Letztere durch Zuschüsse aus einem internationalen Fonds,

zu dem jede Organisation für jedes Mitglied einen jährlichen Beitrag

von 1 Shilling zu leisten hat und aus dem neben der Streikunterstützung

auch die Kosten des internationalen Sekretariates zu bestreiten

sind. Kein Verein darf aus dem Fonds unterstützt werden, der nicht

dem Verbande angehört, die Unterstützung darf auch erst dann gegeben

werden, wenn die eigenen Mittel des betreffenden Vereins bis auf

10% aufgebraucht sind. Alle Unterstützungen sind außerdem nur als

Darlehen zu betrachten, die allerdings frei von Zinsen sind, aber

nach fünf Jahren zurückgezahlt werden müssen. Kein Streik soll

erklärt werden, ohne daß vorher alle Anstrengungen gemacht sind, eine

gütliche Erledigung herbeizuführen. An der Spitze des Verbandes steht

ein Exekutivkomitee aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten,

einem Sekretär und drei anderen Mitgliedern. Dasselbe wird von den

englischen Vereinen gewählt und hat seinen Sitz alljährlich abwechselnd

in einer der englischen Städte. Der internationale Sekretär ist dem

Exekutivkomitee unterstellt, er hat eine sorgfältige Statistik zu

führen und regelmäßige Berichte zu erstatten. Während der Sekretär

seitens des Kongresses gewählt wird, erfolgt die Wahl des Kassierers,

der am Sitze des Exekutivkomitees wohnen muß, durch dieses. Daneben

bestehen noch drei Revisoren zur Prüfung der Rechnungen. In jedem Lande

ist ein Vertrauensmann zu wählen, der jedes Vierteljahr einen Bericht

an den Generalsekretär zu erstatten hat. Alle zwei Jahre findet ein

internationaler Kongreß statt, der über Ort und Zeit des nächsten

entscheidet. Ein Kongreßkomitee, welches aus sich einen Präsidenten,

einen Kongreßsekretär und einen Kongreßkassierer ernennt, soll aus

sechs Mitgliedern des Landes bestehen, in welchem der nächste Kongreß

stattfindet.

Die übrigen Punkte der Tagesordnung wurden aus Mangel an Zeit sehr

kurz erledigt. Hinsichtlich der $Reiseunterstützung$ teilte der

deutsche Vertreter mit, daß zwischen Deutschland, Oesterreich und

der Schweiz bereits ein Gegenseitigkeitsvertrag bestehe. Es wurde

dann eine Resolution angenommen, daß die organisierten Lithographen,

Steindrucker, Stein- und Zinkschleifer u. s. w. aller Länder die

Kollegen anderer Länder, wenn sie Mitglieder des Vereins in ihrem

Lande waren und ihre Pflichten gegenüber der Organisation erfüllt

haben, bis zum Tage ihrer Abreise unterstützen, wobei die Höhe der

Unterstützung sich nach den Sätzen der unterstützenden Organisation

richtet. Es wurde beschlossen, daß es Pflicht jedes Arbeiters sei, der

Organisation seines Faches beizutreten und daß Alles geschehen müsse,

um den $Achtstundentag$ zu erreichen. Die Herausgabe eines gemeinsamen

$Fachblattes$ wurde erörtert, aber nicht erledigt.

Der $zweite internationale Kongreß$ ist vom 11.-14. August 1898 in

Bern abgehalten unter Teilnahme von 6 englischen, 5 französischen, 3

deutschen, 1 italienischen und 2 schweizerischen Vertretern. Dänemark

und Nordamerika hatten Zustimmungserklärungen gesandt. Die Stadt

und Kantonregierung von Bern hatten Vertreter geschickt, ebenso das

internationale Buchdruckersekretariat.

Der Hauptgegenstand der Verhandlungen war wieder die Gründung eines

$internationalen Sekretariates$ der graphischen Arbeiter. Die Deutschen

und Schweizer wollten dessen Thätigkeit auf Untersuchungen über

die wirtschaftliche Lage in den einzelnen Ländern und regelmäßige

Berichterstattung hierüber beschränken, von Schaffung eines

$internationalen Widerstandsfonds$ dagegen einstweilen absehen; die

übrigen Länder dagegen legten gerade auf dessen Einrichtung Wert. Der

schließlich gefaßte Beschluß ging dahin: Es soll ein internationales

Sekretariat gebildet werden, dessen Sitz jedesmal durch den

internationalen Kongreß bestimmt wird. Für die nächsten zwei Jahre ist

dasselbe in England. Durch Erhebung eines jährlichen Beitrages von

40 Pf. für jedes Mitglied soll ein Fonds geschaffen werden, um dem

internationalen Sekretariat seine Arbeiten zu ermöglichen; der Rest ist

zur Unterstützung von Streiks zu verwenden, doch kann vor dem nächsten

internationalen Kongresse, der 1900 in Paris tagen soll, von keinem

Lande eine Streikunterstützung verlangt werden.

Die Durchführung der Reiseunterstützung findet darin Schwierigkeiten,

daß die Berechnung in einigen Ländern nach Tagegeldern, in anderen nach

Kilometern stattfindet. Man beschloß, daß vorläufig die Unterstützung

an reisende Ausländer nach dem Systeme des unterstützenden Landes

geschehen soll, doch wurde der internationale Sekretär beauftragt,

bis zum nächsten Kongresse ein gleichmäßiges System für alle Länder

auszuarbeiten. Ein Antrag, die Gelder, die ein Land mehr gezahlt habe

als das andere, an ersteres zurück zu erstatten, wurde mit 58 gegen 56

Stimmen abgelehnt.

Aus den übrigen Verhandlungen ist hervorzuheben, daß man darin

einig war, Ausstände thunlichst zu vermeiden, aber die Abkürzung

der Arbeitszeit und die Errichtung von Fachschulen, sowie von

genossenschaftlichen Betrieben zu unterstützen. Auch soll ein

Auskunftsbureau für Lohn- und Arbeitsverhältnisse eingerichtet werden.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 235 / 323 题