Vom 3.-5. August 1896 ist in London der $erste internationale Kongreß$
der Lithographen, Steindrucker und verwandten Gewerbe abgehalten, auf
dem 4500 Deutsche durch 3, 4420 Engländer durch 15, 3500 Franzosen
durch 3, 2000 Oesterreicher, 300 Schweizer, 400 Italiener und 140
Portugiesen durch je einen, zusammen also 5460 Mitglieder durch 26
Abgeordnete vertreten waren.
[216] Vgl. Protokoll über die Verhandlungen des ersten internationalen
Kongreß der Lithographen, Steindrucker und Berufsgenossen.
Berlin, O. Sillier. Dasselbe ist in einem unglaublichen Deutsch
abgefaßt und vielfach geradezu unverständlich.
Nach Erstattung der Berichte aus den einzelnen Ländern ging man
sofort zu dem Hauptpunkte der Tagesordnung über, nämlich der
Begründung eines $internationalen Verbandes$, der denn auch unter
dem Namen: »Internationales Sekretariat der graphischen Arbeiter
und Arbeiterinnen« einstimmig beschlossen wurde, indem allerdings
die deutschen Vertreter erklärten, daß sie sich mit Rücksicht auf
die Gesetze ihrer Heimat nicht formell an der Abstimmung beteiligen
könnten, daß sie aber für Durchführung der gefaßten Beschlüsse unter
ihren Kollegen Sorge tragen würden. Die wichtigsten Bestimmungen des
Statutes sind folgende:
Die organisierten Lithographen und Steindrucker aller Länder
unterstützen sich bei allen vorkommenden Streitigkeiten mit den
Unternehmern gegenseitig moralisch und materiell, das erstere
insbesondere dadurch, daß kein Kollege in einem solchen Lande Arbeit
nimmt, das Letztere durch Zuschüsse aus einem internationalen Fonds,
zu dem jede Organisation für jedes Mitglied einen jährlichen Beitrag
von 1 Shilling zu leisten hat und aus dem neben der Streikunterstützung
auch die Kosten des internationalen Sekretariates zu bestreiten
sind. Kein Verein darf aus dem Fonds unterstützt werden, der nicht
dem Verbande angehört, die Unterstützung darf auch erst dann gegeben
werden, wenn die eigenen Mittel des betreffenden Vereins bis auf
10% aufgebraucht sind. Alle Unterstützungen sind außerdem nur als
Darlehen zu betrachten, die allerdings frei von Zinsen sind, aber
nach fünf Jahren zurückgezahlt werden müssen. Kein Streik soll
erklärt werden, ohne daß vorher alle Anstrengungen gemacht sind, eine
gütliche Erledigung herbeizuführen. An der Spitze des Verbandes steht
ein Exekutivkomitee aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten,
einem Sekretär und drei anderen Mitgliedern. Dasselbe wird von den
englischen Vereinen gewählt und hat seinen Sitz alljährlich abwechselnd
in einer der englischen Städte. Der internationale Sekretär ist dem
Exekutivkomitee unterstellt, er hat eine sorgfältige Statistik zu
führen und regelmäßige Berichte zu erstatten. Während der Sekretär
seitens des Kongresses gewählt wird, erfolgt die Wahl des Kassierers,
der am Sitze des Exekutivkomitees wohnen muß, durch dieses. Daneben
bestehen noch drei Revisoren zur Prüfung der Rechnungen. In jedem Lande
ist ein Vertrauensmann zu wählen, der jedes Vierteljahr einen Bericht
an den Generalsekretär zu erstatten hat. Alle zwei Jahre findet ein
internationaler Kongreß statt, der über Ort und Zeit des nächsten
entscheidet. Ein Kongreßkomitee, welches aus sich einen Präsidenten,
einen Kongreßsekretär und einen Kongreßkassierer ernennt, soll aus
sechs Mitgliedern des Landes bestehen, in welchem der nächste Kongreß
stattfindet.
Die übrigen Punkte der Tagesordnung wurden aus Mangel an Zeit sehr
kurz erledigt. Hinsichtlich der $Reiseunterstützung$ teilte der
deutsche Vertreter mit, daß zwischen Deutschland, Oesterreich und
der Schweiz bereits ein Gegenseitigkeitsvertrag bestehe. Es wurde
dann eine Resolution angenommen, daß die organisierten Lithographen,
Steindrucker, Stein- und Zinkschleifer u. s. w. aller Länder die
Kollegen anderer Länder, wenn sie Mitglieder des Vereins in ihrem
Lande waren und ihre Pflichten gegenüber der Organisation erfüllt
haben, bis zum Tage ihrer Abreise unterstützen, wobei die Höhe der
Unterstützung sich nach den Sätzen der unterstützenden Organisation
richtet. Es wurde beschlossen, daß es Pflicht jedes Arbeiters sei, der
Organisation seines Faches beizutreten und daß Alles geschehen müsse,
um den $Achtstundentag$ zu erreichen. Die Herausgabe eines gemeinsamen
$Fachblattes$ wurde erörtert, aber nicht erledigt.
Der $zweite internationale Kongreß$ ist vom 11.-14. August 1898 in
Bern abgehalten unter Teilnahme von 6 englischen, 5 französischen, 3
deutschen, 1 italienischen und 2 schweizerischen Vertretern. Dänemark
und Nordamerika hatten Zustimmungserklärungen gesandt. Die Stadt
und Kantonregierung von Bern hatten Vertreter geschickt, ebenso das
internationale Buchdruckersekretariat.
Der Hauptgegenstand der Verhandlungen war wieder die Gründung eines
$internationalen Sekretariates$ der graphischen Arbeiter. Die Deutschen
und Schweizer wollten dessen Thätigkeit auf Untersuchungen über
die wirtschaftliche Lage in den einzelnen Ländern und regelmäßige
Berichterstattung hierüber beschränken, von Schaffung eines
$internationalen Widerstandsfonds$ dagegen einstweilen absehen; die
übrigen Länder dagegen legten gerade auf dessen Einrichtung Wert. Der
schließlich gefaßte Beschluß ging dahin: Es soll ein internationales
Sekretariat gebildet werden, dessen Sitz jedesmal durch den
internationalen Kongreß bestimmt wird. Für die nächsten zwei Jahre ist
dasselbe in England. Durch Erhebung eines jährlichen Beitrages von
40 Pf. für jedes Mitglied soll ein Fonds geschaffen werden, um dem
internationalen Sekretariat seine Arbeiten zu ermöglichen; der Rest ist
zur Unterstützung von Streiks zu verwenden, doch kann vor dem nächsten
internationalen Kongresse, der 1900 in Paris tagen soll, von keinem
Lande eine Streikunterstützung verlangt werden.
Die Durchführung der Reiseunterstützung findet darin Schwierigkeiten,
daß die Berechnung in einigen Ländern nach Tagegeldern, in anderen nach
Kilometern stattfindet. Man beschloß, daß vorläufig die Unterstützung
an reisende Ausländer nach dem Systeme des unterstützenden Landes
geschehen soll, doch wurde der internationale Sekretär beauftragt,
bis zum nächsten Kongresse ein gleichmäßiges System für alle Länder
auszuarbeiten. Ein Antrag, die Gelder, die ein Land mehr gezahlt habe
als das andere, an ersteres zurück zu erstatten, wurde mit 58 gegen 56
Stimmen abgelehnt.
Aus den übrigen Verhandlungen ist hervorzuheben, daß man darin
einig war, Ausstände thunlichst zu vermeiden, aber die Abkürzung
der Arbeitszeit und die Errichtung von Fachschulen, sowie von
genossenschaftlichen Betrieben zu unterstützen. Auch soll ein
Auskunftsbureau für Lohn- und Arbeitsverhältnisse eingerichtet werden.