16. Glasarbeiter[210].

Die Glasarbeiter sind unter den ersten gewesen, die den Gedanken einer

internationalen Organisation faßten. Nach einer Angabe[211] soll

bereits im April 1884 ein internationaler Bund geschlossen sein, dem

folgende Vereine angehörten: 1. die belgische _Union verrière_, 2. die

englische _trade union_ der Glasarbeiter, die das gesamte Personal der

bestehenden 4 englischen Glasfabriken umfaßt, 3. die französischen

Glasarbeiter einiger Orte, nämlich die _chambres syndicales françaises_

von _Fresnes et Escoupont_, von _Saint-Just sur Loire_ und von

_Givers_. Der Mitgliedsbeitrag betrug monatlich 1 Frcs. 50 Cent. Der

Sitz befand sich in Pittsburg. Die einzelnen Vereine behielten ihre

volle Selbständigkeit und übernahmen nur die Verpflichtung, sich in

Streikfällen zu unterstützen.

[210] Das Material verdanke ich überwiegend dem Herausgeber des

»Fachgenossen«, Herrn G. $Horn$ in Löbtau-Dresden.

[211] Vgl. das oben (S. 135) angeführte Werk von $Vandervelde$, Bd. I,

S. 127.

Nach einer anderen Quelle[212] dagegen ist ein solcher Bund bei

Gelegenheit des im Oktober 1886 in London abgehaltenen $ersten

internationalen Glasarbeiterkongresses$ gegründet und zwar

ausschließlich unter Beteiligung aus England, Schottland und Irland.

Der Zweck des Bundes ist, die Glasarbeiter aller Länder für gemeinsame

Verfolgung ihrer Interessen zu gewinnen, gegenseitige Auskunft zu

erteilen und sich gegenseitig zu unterstützen, doch soll die Höhe der

Unterstützung im Belieben der Vereine stehen. Ein internationaler

Sekretär soll die Verbindung unter den Vereinen vermitteln.

[212] Vgl. den Bericht über den unten erwähnten Kongreß von 1891 in dem

»Fachgenossen«, Jahrg. VIII, Nr. 34 ff.

Bei Gelegenheit der Pariser Ausstellung hat dann in Verbindung mit

dem allgemeinen Arbeiterkongreß eine Zusammenkunft von Glasarbeitern

stattgefunden, an der auch Deutschland beteiligt war, doch wird

dieselbe nicht als eigentlicher Kongreß gezählt. Ein solcher ist

vielmehr erst wieder vom 9. bis 12. Juni 1891 in London abgehalten

unter Beteiligung von 19 Abgesandten, von denen 15 auf England, 2

auf Deutschland und je einer auf Frankreich und Dänemark entfielen.

Der Vorsitzende erwähnte, daß der Bund 1886 gegründet sei, daß die

Mitgliederzahl 1888 bei Uebernahme der Geschäfte durch den jetzigen

Vorstand 906 betragen habe, jetzt aber auf 2030 gestiegen sei, daß sich

aber bis dahin außer England, Schottland und Irland kein Land beteiligt

habe. Man beschloß ein Statut der »internationalen Glasmacherunion«

auf der Basis der Gerechtigkeit und Brüderlichkeit ohne Unterschied

der politischen oder religiösen Ansicht oder der Nationalität. Die

Geldunterstützungen sollen auch ferner in das Belieben der einzelnen

Vereine gestellt bleiben, doch soll der Mindestbeitrag für jedes

Mitglied jährlich 50 Pf. betragen. Der Vorstand wird gebildet

durch 7 Personen des Vereins am Sitze der Union. Derselbe bestellt

einen Sekretär zur Führung des Briefwechsels. Jedes Jahr soll ein

internationaler Kongreß abgehalten werden, auf dem die Vereine für je

100 Mitglieder eine Stimme haben. Nur solche Vereine haben Stimmrecht,

die ihre Beiträge bezahlt haben.

Der $dritte Kongreß$ tagte vom 5. bis 8. Juli 1892 wieder in London.

Von den 25 Vertretern hatte England 19, Deutschland 3, Frankreich 2

und Dänemark einen gesandt. Die Deutschen vertraten angeblich 2100

Arbeiter aus 39 Orten, hatten aber bisher keine Beiträge gezahlt;

trotzdem wurde ihnen Stimmrecht zuerkannt. Die Mitgliederzahl war

auf 3226 gestiegen. Man erklärte sich in einer Resolution für

Abschaffung der Frauen-, Kinder-, Nacht- und Sonntagsarbeit, sowie für

den Achtstundentag, dagegen wurde die von den deutschen Vertretern

geforderte Erklärung gegen die Akkordarbeit abgelehnt. Im Anschluß

an den Kongreß hielten die Engländer eine Zusammenkunft, in der sie

die Verschmelzung aller Glasarbeiter zu einem einzigen nationalen

Verbande beschlossen. Das Gleiche thaten die Franzosen am 15. Juli

1892 in Fourmiers. Auch die deutschen Glasarbeiter wählten im August

1892 ihren Vertrauensmann für den internationalen Bund in allgemeinen

Glasarbeiterversammlungen.

Der $vierte$ Kongreß fand statt vom 3. bis 6. Juli 1893 in London,

unter Anwesenheit von 16 englischen und 4 französischen Vertretern.

Die Deutschen hatten die Berufung nach Zürich erwartet und waren

deshalb nicht erschienen. Die Gesamtmitgliederzahl des Bundes wurde

auf 4500 angegeben. Den Hauptgegenstand der Verhandlungen bildeten die

Arbeiterschutzfragen, wobei man einen Sommerurlaub von einem Monat

forderte. Lebhaft wurde insbesondere von den Franzosen die Schaffung

eines internationalen Streikfonds empfohlen; schließlich einigte man

sich dahin, den Gegenstand zur weiteren Verhandlung für den nächsten

Kongreß zu verstellen.

Im Anschlusse an den Züricher allgemeinen Arbeiterkongreß wurde am

8. und 9. August 1893 auch eine internationale Glasarbeiterkonferenz

abgehalten, an der 2 englische, 3 deutsche und 3 österreichische

Vertreter teilnahmen. Die Gegenstände der Beratung waren überwiegend

dieselben, wie in London, doch forderte man außerdem obligatorische

Einführung von kündbaren Lohntarifen und besondere Abrechnungsbücher

für Löhne und Waren.

Auf dem vom 2. bis 5. Juli 1894 in Paris abgehaltenen $fünften$

Kongresse war Frankreich durch 48, England durch 13, Dänemark durch

1, Deutschland und Spanien durch je 2 Abgeordnete vertreten. Es wurde

beschlossen, daß die Organisationen der beteiligten Länder sich

bei Streiks gegenseitig zu unterstützen haben. Dagegen wurde der

Antrag, ein in 3 Sprachen erscheinendes internationales Fachblatt

herauszugeben, mit Rücksicht auf die Kosten abgelehnt. Der Antrag,

unter den nationalen Organisationen volle Freizügigkeit herzustellen,

wurde dem nächsten Kongresse überwiesen. Es wurde beschlossen, die

Kongresse künftig nur alle 2 Jahre abzuhalten.

Obgleich in Paris beschlossen war, den nächsten, $sechsten$, Kongreß

in Charleroi (Belgien) abzuhalten, so wurde er doch mit Rücksicht

auf den gleichzeitig tagenden allgemeinen Arbeiterkongreß nach

London einberufen, wo er vom 27. Juli bis 3. August 1896 stattfand.

Vertreten war England durch 13, Holland und Dänemark durch je 1 und

Deutschland durch 2 Abgeordnete. Die letzteren beantragten, an Stelle

des internationalen Bundes, dem sie aus Rücksicht auf die deutschen

Gesetze nicht beitreten dürften, einen bloßen Kartellvertrag zu

setzen, doch wurde dieser Vorschlag von den übrigen Nationen, die eine

feste Organisation für erforderlich erklärten, bekämpft und endlich

beschlossen, den Deutschen die Beteiligung dadurch zu ermöglichen,

daß sie auf dem Kongresse Stimmrecht haben sollten, ohne Beiträge zu

entrichten.

Die Frage des gegenseitigen freien Beitrittes zu den nationalen

Organisationen wurde eingehend behandelt, aber wieder dem folgenden

Kongresse überwiesen. Dagegen beschloß man, daß an allen Orten für

Herabsetzung der Arbeitszeit und Erhöhung der Löhne eingetreten

und genaue Berichte über diese Verhältnisse an das internationale

Sekretariat eingesendet werden sollten.

Der $siebente$ internationale Kongreß ist vom 18. bis 21. September

1898 in London abgehalten unter Beteiligung von 26 Abgesandten, von

denen 15 auf Deutschland, 7 auf England, 2 auf Oesterreich, 1 auf

Belgien und 1 auf Dänemark entfielen. Durch dieselben wurden angeblich

30000 Arbeiter vertreten. Die Amerikaner haben sich jetzt vom Bunde

zurückgezogen und hatten auf die Einladung zum Kongresse nicht einmal

geantwortet.

Nach Berichten über die Lage in den einzelnen Ländern wurde

beschlossen, das Sekretariat auch ferner in Castelford, wo es bisher

stets gewesen war, zu belassen. Die Statuten wurden einer Umgestaltung

unterzogen. Jedes beteiligte Land wählt einen Vertrauensmann, der

zugleich korrespondierendes Mitglied des internationalen Sekretariates

ist und über Streiks und sonstige wichtige Angelegenheiten

regelmäßig Bericht zu erstatten, auch die Einsammlung der Gelder

für die internationale Streikunterstützung und zur Bestreitung der

internationalen Organisation zu besorgen hat. Das Sekretariat hat

die einlaufenden Berichte in allen Fachblättern zu veröffentlichen.

Mitglieder, die in andere Länder verziehen, werden von den dortigen

Organisationen ohne Eintrittsgeld aufgenommen. Länder, die den

Vertragspflichten zuwiderhandeln, insbesondere bei Streiks keine

Unterstützungen aufbringen, können aus dem Bunde ausgeschlossen werden.

Eine ausführliche Resolution forderte Abschaffung der Akkordarbeit

und Einführung genau bezeichneter Minimallöhne, sowie Beseitigung

des Zwischenmeistersystems, außerdem Beseitigung der Nacht- und

Sonntagsarbeit und Herabsetzung der Arbeitszeit auf wöchentlich 48

Stunden. Der Kongreß erklärte sich gegen Schutzzölle und verurteilte

die unüberlegten Streiks, forderte dagegen volle Koalitionsfreiheit.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 232 / 323 题