Die Glasarbeiter sind unter den ersten gewesen, die den Gedanken einer
internationalen Organisation faßten. Nach einer Angabe[211] soll
bereits im April 1884 ein internationaler Bund geschlossen sein, dem
folgende Vereine angehörten: 1. die belgische _Union verrière_, 2. die
englische _trade union_ der Glasarbeiter, die das gesamte Personal der
bestehenden 4 englischen Glasfabriken umfaßt, 3. die französischen
Glasarbeiter einiger Orte, nämlich die _chambres syndicales françaises_
von _Fresnes et Escoupont_, von _Saint-Just sur Loire_ und von
_Givers_. Der Mitgliedsbeitrag betrug monatlich 1 Frcs. 50 Cent. Der
Sitz befand sich in Pittsburg. Die einzelnen Vereine behielten ihre
volle Selbständigkeit und übernahmen nur die Verpflichtung, sich in
Streikfällen zu unterstützen.
[210] Das Material verdanke ich überwiegend dem Herausgeber des
»Fachgenossen«, Herrn G. $Horn$ in Löbtau-Dresden.
[211] Vgl. das oben (S. 135) angeführte Werk von $Vandervelde$, Bd. I,
S. 127.
Nach einer anderen Quelle[212] dagegen ist ein solcher Bund bei
Gelegenheit des im Oktober 1886 in London abgehaltenen $ersten
internationalen Glasarbeiterkongresses$ gegründet und zwar
ausschließlich unter Beteiligung aus England, Schottland und Irland.
Der Zweck des Bundes ist, die Glasarbeiter aller Länder für gemeinsame
Verfolgung ihrer Interessen zu gewinnen, gegenseitige Auskunft zu
erteilen und sich gegenseitig zu unterstützen, doch soll die Höhe der
Unterstützung im Belieben der Vereine stehen. Ein internationaler
Sekretär soll die Verbindung unter den Vereinen vermitteln.
[212] Vgl. den Bericht über den unten erwähnten Kongreß von 1891 in dem
»Fachgenossen«, Jahrg. VIII, Nr. 34 ff.
Bei Gelegenheit der Pariser Ausstellung hat dann in Verbindung mit
dem allgemeinen Arbeiterkongreß eine Zusammenkunft von Glasarbeitern
stattgefunden, an der auch Deutschland beteiligt war, doch wird
dieselbe nicht als eigentlicher Kongreß gezählt. Ein solcher ist
vielmehr erst wieder vom 9. bis 12. Juni 1891 in London abgehalten
unter Beteiligung von 19 Abgesandten, von denen 15 auf England, 2
auf Deutschland und je einer auf Frankreich und Dänemark entfielen.
Der Vorsitzende erwähnte, daß der Bund 1886 gegründet sei, daß die
Mitgliederzahl 1888 bei Uebernahme der Geschäfte durch den jetzigen
Vorstand 906 betragen habe, jetzt aber auf 2030 gestiegen sei, daß sich
aber bis dahin außer England, Schottland und Irland kein Land beteiligt
habe. Man beschloß ein Statut der »internationalen Glasmacherunion«
auf der Basis der Gerechtigkeit und Brüderlichkeit ohne Unterschied
der politischen oder religiösen Ansicht oder der Nationalität. Die
Geldunterstützungen sollen auch ferner in das Belieben der einzelnen
Vereine gestellt bleiben, doch soll der Mindestbeitrag für jedes
Mitglied jährlich 50 Pf. betragen. Der Vorstand wird gebildet
durch 7 Personen des Vereins am Sitze der Union. Derselbe bestellt
einen Sekretär zur Führung des Briefwechsels. Jedes Jahr soll ein
internationaler Kongreß abgehalten werden, auf dem die Vereine für je
100 Mitglieder eine Stimme haben. Nur solche Vereine haben Stimmrecht,
die ihre Beiträge bezahlt haben.
Der $dritte Kongreß$ tagte vom 5. bis 8. Juli 1892 wieder in London.
Von den 25 Vertretern hatte England 19, Deutschland 3, Frankreich 2
und Dänemark einen gesandt. Die Deutschen vertraten angeblich 2100
Arbeiter aus 39 Orten, hatten aber bisher keine Beiträge gezahlt;
trotzdem wurde ihnen Stimmrecht zuerkannt. Die Mitgliederzahl war
auf 3226 gestiegen. Man erklärte sich in einer Resolution für
Abschaffung der Frauen-, Kinder-, Nacht- und Sonntagsarbeit, sowie für
den Achtstundentag, dagegen wurde die von den deutschen Vertretern
geforderte Erklärung gegen die Akkordarbeit abgelehnt. Im Anschluß
an den Kongreß hielten die Engländer eine Zusammenkunft, in der sie
die Verschmelzung aller Glasarbeiter zu einem einzigen nationalen
Verbande beschlossen. Das Gleiche thaten die Franzosen am 15. Juli
1892 in Fourmiers. Auch die deutschen Glasarbeiter wählten im August
1892 ihren Vertrauensmann für den internationalen Bund in allgemeinen
Glasarbeiterversammlungen.
Der $vierte$ Kongreß fand statt vom 3. bis 6. Juli 1893 in London,
unter Anwesenheit von 16 englischen und 4 französischen Vertretern.
Die Deutschen hatten die Berufung nach Zürich erwartet und waren
deshalb nicht erschienen. Die Gesamtmitgliederzahl des Bundes wurde
auf 4500 angegeben. Den Hauptgegenstand der Verhandlungen bildeten die
Arbeiterschutzfragen, wobei man einen Sommerurlaub von einem Monat
forderte. Lebhaft wurde insbesondere von den Franzosen die Schaffung
eines internationalen Streikfonds empfohlen; schließlich einigte man
sich dahin, den Gegenstand zur weiteren Verhandlung für den nächsten
Kongreß zu verstellen.
Im Anschlusse an den Züricher allgemeinen Arbeiterkongreß wurde am
8. und 9. August 1893 auch eine internationale Glasarbeiterkonferenz
abgehalten, an der 2 englische, 3 deutsche und 3 österreichische
Vertreter teilnahmen. Die Gegenstände der Beratung waren überwiegend
dieselben, wie in London, doch forderte man außerdem obligatorische
Einführung von kündbaren Lohntarifen und besondere Abrechnungsbücher
für Löhne und Waren.
Auf dem vom 2. bis 5. Juli 1894 in Paris abgehaltenen $fünften$
Kongresse war Frankreich durch 48, England durch 13, Dänemark durch
1, Deutschland und Spanien durch je 2 Abgeordnete vertreten. Es wurde
beschlossen, daß die Organisationen der beteiligten Länder sich
bei Streiks gegenseitig zu unterstützen haben. Dagegen wurde der
Antrag, ein in 3 Sprachen erscheinendes internationales Fachblatt
herauszugeben, mit Rücksicht auf die Kosten abgelehnt. Der Antrag,
unter den nationalen Organisationen volle Freizügigkeit herzustellen,
wurde dem nächsten Kongresse überwiesen. Es wurde beschlossen, die
Kongresse künftig nur alle 2 Jahre abzuhalten.
Obgleich in Paris beschlossen war, den nächsten, $sechsten$, Kongreß
in Charleroi (Belgien) abzuhalten, so wurde er doch mit Rücksicht
auf den gleichzeitig tagenden allgemeinen Arbeiterkongreß nach
London einberufen, wo er vom 27. Juli bis 3. August 1896 stattfand.
Vertreten war England durch 13, Holland und Dänemark durch je 1 und
Deutschland durch 2 Abgeordnete. Die letzteren beantragten, an Stelle
des internationalen Bundes, dem sie aus Rücksicht auf die deutschen
Gesetze nicht beitreten dürften, einen bloßen Kartellvertrag zu
setzen, doch wurde dieser Vorschlag von den übrigen Nationen, die eine
feste Organisation für erforderlich erklärten, bekämpft und endlich
beschlossen, den Deutschen die Beteiligung dadurch zu ermöglichen,
daß sie auf dem Kongresse Stimmrecht haben sollten, ohne Beiträge zu
entrichten.
Die Frage des gegenseitigen freien Beitrittes zu den nationalen
Organisationen wurde eingehend behandelt, aber wieder dem folgenden
Kongresse überwiesen. Dagegen beschloß man, daß an allen Orten für
Herabsetzung der Arbeitszeit und Erhöhung der Löhne eingetreten
und genaue Berichte über diese Verhältnisse an das internationale
Sekretariat eingesendet werden sollten.
Der $siebente$ internationale Kongreß ist vom 18. bis 21. September
1898 in London abgehalten unter Beteiligung von 26 Abgesandten, von
denen 15 auf Deutschland, 7 auf England, 2 auf Oesterreich, 1 auf
Belgien und 1 auf Dänemark entfielen. Durch dieselben wurden angeblich
30000 Arbeiter vertreten. Die Amerikaner haben sich jetzt vom Bunde
zurückgezogen und hatten auf die Einladung zum Kongresse nicht einmal
geantwortet.
Nach Berichten über die Lage in den einzelnen Ländern wurde
beschlossen, das Sekretariat auch ferner in Castelford, wo es bisher
stets gewesen war, zu belassen. Die Statuten wurden einer Umgestaltung
unterzogen. Jedes beteiligte Land wählt einen Vertrauensmann, der
zugleich korrespondierendes Mitglied des internationalen Sekretariates
ist und über Streiks und sonstige wichtige Angelegenheiten
regelmäßig Bericht zu erstatten, auch die Einsammlung der Gelder
für die internationale Streikunterstützung und zur Bestreitung der
internationalen Organisation zu besorgen hat. Das Sekretariat hat
die einlaufenden Berichte in allen Fachblättern zu veröffentlichen.
Mitglieder, die in andere Länder verziehen, werden von den dortigen
Organisationen ohne Eintrittsgeld aufgenommen. Länder, die den
Vertragspflichten zuwiderhandeln, insbesondere bei Streiks keine
Unterstützungen aufbringen, können aus dem Bunde ausgeschlossen werden.
Eine ausführliche Resolution forderte Abschaffung der Akkordarbeit
und Einführung genau bezeichneter Minimallöhne, sowie Beseitigung
des Zwischenmeistersystems, außerdem Beseitigung der Nacht- und
Sonntagsarbeit und Herabsetzung der Arbeitszeit auf wöchentlich 48
Stunden. Der Kongreß erklärte sich gegen Schutzzölle und verurteilte
die unüberlegten Streiks, forderte dagegen volle Koalitionsfreiheit.