15. Porzellanarbeiter[209].

Internationale Konferenzen oder Kongresse sind von den

Porzellanarbeitern bisher noch nicht abgehalten, doch haben die

Verbände Deutschlands und Oesterreichs in den letzten Jahren

gegenseitig ihre Generalversammlungen durch Abgesandte besuchen lassen.

Die internationalen Beziehungen beschränken sich, abgesehen hiervon,

auf Gegenseitigkeitsverträge, die von dem deutschen Verbande einerseits

mit der österreichisch-ungarischen »Union aller Glas-, keramischen

und verwandten Arbeiter« und andererseits dem dänischen _Keraminsk

Forbund_ abgeschlossen sind; der erstere Vertrag besteht seit 1. Januar

1898, der letztere seit 1. März 1898. Danach sind die beiderseitigen

Mitglieder auf der Reise berechtigt, die ihnen nach den Bestimmungen

ihres eigenen Verbandes zustehenden Unterstützungen auch an den

Zahlstellen der verbündeten Organisationen zu erheben; zur Kontrolle

dienen besondere Legitimationskarten. Vierteljährlich wird unter den

Verbänden eine Abrechnung und gegenseitige Erstattung der verauslagten

Beträge vorgenommen.

[209] Die nachfolgenden Angaben verdanke ich dem Vorsitzenden des

Verbandes der Porzellanarbeiter, Herrn Georg $Wallmann$, in

Charlottenburg.

Die reisenden Mitglieder müssen die in dem fremden Verbande bezüglich

der Arbeitsvermittelung bestehenden Bestimmungen beobachten. Ebenso

sind sie verpflichtet, falls sie in dem anderen Lande Arbeit nehmen,

sich dem dortigen Verbande anzuschließen, indem sie aus ihrem eigenen

ausscheiden, doch darf von ihnen kein Eintrittsgeld gefordert werden.

Karenzzeit und gezahlte Unterstützungen kommen gegenseitig in

Anrechnung.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 231 / 323 题