Internationale Konferenzen oder Kongresse sind von den
Porzellanarbeitern bisher noch nicht abgehalten, doch haben die
Verbände Deutschlands und Oesterreichs in den letzten Jahren
gegenseitig ihre Generalversammlungen durch Abgesandte besuchen lassen.
Die internationalen Beziehungen beschränken sich, abgesehen hiervon,
auf Gegenseitigkeitsverträge, die von dem deutschen Verbande einerseits
mit der österreichisch-ungarischen »Union aller Glas-, keramischen
und verwandten Arbeiter« und andererseits dem dänischen _Keraminsk
Forbund_ abgeschlossen sind; der erstere Vertrag besteht seit 1. Januar
1898, der letztere seit 1. März 1898. Danach sind die beiderseitigen
Mitglieder auf der Reise berechtigt, die ihnen nach den Bestimmungen
ihres eigenen Verbandes zustehenden Unterstützungen auch an den
Zahlstellen der verbündeten Organisationen zu erheben; zur Kontrolle
dienen besondere Legitimationskarten. Vierteljährlich wird unter den
Verbänden eine Abrechnung und gegenseitige Erstattung der verauslagten
Beträge vorgenommen.
[209] Die nachfolgenden Angaben verdanke ich dem Vorsitzenden des
Verbandes der Porzellanarbeiter, Herrn Georg $Wallmann$, in
Charlottenburg.
Die reisenden Mitglieder müssen die in dem fremden Verbande bezüglich
der Arbeitsvermittelung bestehenden Bestimmungen beobachten. Ebenso
sind sie verpflichtet, falls sie in dem anderen Lande Arbeit nehmen,
sich dem dortigen Verbande anzuschließen, indem sie aus ihrem eigenen
ausscheiden, doch darf von ihnen kein Eintrittsgeld gefordert werden.
Karenzzeit und gezahlte Unterstützungen kommen gegenseitig in
Anrechnung.