Auf Einladung der Franzosen ist der $erste internationale
Hutmacherkongreß$ vom 9. bis 11. August 1893 in Zürich abgehalten
unter Beteiligung von 17 Abgeordneten aus Deutschland, Frankreich,
Oesterreich, Italien, Ungarn und der Schweiz. England und Belgien
hatten wegen besonderer Umstände keine Vertreter entsandt, aber ihre
Sympathieen kundgegeben.
[207] Das Material ist mir von dem Redakteur des »Correspondenten
für Deutschlands Hutmacher«, Herrn A. $Metzschke$ in Altenburg,
zur Verfügung gestellt.
Die wichtigste Frage war die $internationale Organisation$,
hinsichtlich deren man sich über die folgenden leitenden Gesichtspunkte
einigte: In allen Ländern ist eine zentralisierte Gewerkschaftsbewegung
einzuleiten. Die Sekretäre der Landesorganisationen treten mit dem
internationalen Sekretär in feste Verbindung. Bei Streiks haben die
verschiedenen Länder sich gegenseitig zu unterstützen. Es soll ein
internationaler Verband geschaffen werden, dessen Hauptaufgabe in
Erhöhung der Löhne und Verringerung der Arbeitszeit besteht; derselbe
soll eine gemeinsame Streikkasse einrichten und auf einheitliche
Regelung der Wanderunterstützung hinwirken.
Eine Erörterung der $Lehrlingsfrage$ endete mit der Annahme
einer Erklärung, daß eine Bekämpfung des Lehrlingsunwesens auf
wirtschaftlichem Gebiete nicht möglich und deshalb der Anschluß an die
politische Arbeiterbewegung zu empfehlen sei, um so die Vernichtung der
kapitalistischen Produktionsweise zu beschleunigen.
Hinsichtlich der $Reiseunterstützung$ wurde beschlossen, daß jedes
Mitglied der beteiligten Verbände solche überall zu beanspruchen habe.
Die mit der Leitung des internationalen Verbandes betraute Nation
solle einen allgemeinen Gegenseitigkeitsvertrag ausarbeiten auf der
Grundlage, daß die bisherigen Gegenseitigkeitsverträge durch eine feste
Organisation mit einem einheitlichen Wanderbuche zu ersetzen sind. Den
letzten Gegenstand der Verhandlungen bildete die $Presse$. Es soll in
allen Ländern der Ausbildung der Fachpresse die größte Aufmerksamkeit
zugewandt werden, die sich besonders die Pflege der Statistik angelegen
sein lassen soll. Auf Gründung einer internationalen Hutmacherzeitung
ist hinzuwirken; zunächst beschloß Italien, das französische Fachorgan
einzuführen.
Hinsichtlich der $Maschinenarbeit$ faßte man einen Beschluß, in dem
ausgesprochen wird, daß sie eine große Zahl von Arbeitern arbeitslos
mache und daß, um dem entgegenzuwirken, in allen Ländern gesetzlich
die Arbeitszeit auf höchstens 8 Stunden beschränkt werden müsse, indem
gleichzeitig erklärt wird, daß die Arbeitslosigkeit erst aufhören
werde, wenn die jetzige kapitalistische Produktion beseitigt sei.
Hinsichtlich der $Akkordarbeit$ traten Meinungsverschiedenheiten
hervor, indem insbesondere die Franzosen und Schweizer verlangten, daß
den Ländern, die sich bei diesem System wohl fühlten, dasselbe belassen
werden solle. Auch der deutsche Vertreter erklärte die Verkürzung der
Arbeitszeit für wichtiger, als die Abschaffung der Akkordarbeit. Mit
diesen Vorbehalten wurde aber eine Resolution angenommen, in der die
Beseitigung und zugleich die Festsetzung eines Lohnminimums gefordert
wird.
Ein noch wichtigerer Gegensatz bezog sich auf das Verhältnis zu
den $Arbeitgebern$, insbesondere einer $gemeinsamen Organisation$.
Von italienischer Seite wurde eine solche befürwortet, sofern die
Arbeitgeber sich mit den Arbeitern solidarisch erklären und sich den
in den gemeinsamen Versammlungen gefaßten Beschlüssen unterwerfen.
Streitigkeiten sollen auf friedlichem Wege durch Schiedsgerichte
erledigt, Arbeiter, die keiner Gewerkschaft angehören, nicht
beschäftigt werden. Von den Franzosen wurde dagegen der Standpunkt
vertreten, daß die Interessen zwischen Unternehmern und Arbeitern
entgegengesetzt und deshalb eine gemeinsame Organisation zwecklos
sei. Diese Auffassung erlangte die Mehrheit und wurde in einem
entsprechenden Beschlusse zum Ausdrucke gebracht.
Von allen Seiten wurde darüber geklagt, daß Nordamerika den
europäischen Hutmachern keine Reiseunterstützung gewähre. Es wurde
deshalb beschlossen, die amerikanischen Verbände hierzu aufzufordern
und, falls dies keinen Erfolg haben sollte, geeignete Maßregeln gegen
die aus Amerika kommenden Hutmacher anzuwenden.
Nachdem die deutschen Vertreter erklärt hatten, daß die Hutmacher in
Deutschland durch die Vereinsgesetze gehindert seien, sich formell
an dem internationalen Verbande zu beteiligen, aber soweit als
möglich dessen Ziele fördern würden, wurde Frankreich beauftragt, die
vorläufige Leitung des Verbandes zu übernehmen und einen ausführlichen
Organisationsentwurf für den nächsten Kongreß auszuarbeiten.
Dieser $zweite internationale Kongreß$ wurde vom 27. bis 31. Juli
1896 in London abgehalten unter Beteiligung von 12 Vertretern, von
denen 7 auf England, 2 auf Frankreich, 2 auf Deutschland und einer
auf Oesterreich entfielen. Der von Frankreich aufgestellte Entwurf
eines $internationalen Verbandes$ wurde nach eingehenden Verhandlungen
angenommen mit Ausnahme des vorgeschlagenen internationalen
Streikfonds. Aus ihm sollten Streiks unter der Voraussetzung, daß sie
von zwei Drittel der beteiligten Verbände gebilligt seien, in der
Weise unterstützt werden, daß durch den Sekretär für alle beteiligten
Organisationen eine gleichmäßige Umlage ausgeschrieben und aus den
so beschafften Mitteln ein Streikgeld im Höchstbetrage von 1 Frs.
solange gezahlt würde, bis der Streik gewonnen oder für aussichtslos
erklärt ist. Im gegenteiligen Falle soll der betreffende Verband
aufgefordert werden, von dem beabsichtigten Streik Abstand zu nehmen,
widrigenfalls er allein für die Folgen einzustehen hat. Dieser Teil des
Entwurfes wurde verworfen und lediglich beschlossen, daß im Falle von
Massenstreiks die Verbände aufgefordert werden sollen, Sammlungen zu
veranstalten oder Sonderbeiträge auszuschreiben.
Aus dem im übrigen angenommenen Organisationsstatut sind folgende
Bestimmungen hervorzuheben:
Zweck des Verbandes ist die Befestigung der internationalen
Solidarität. Mittel zu dessen Erreichung sind: 1. Geldunterstützung an
Genossen, die Arbeit suchen, 2. Unterstützung derjenigen Mitglieder,
die für Verbesserung ihrer Verhältnisse kämpfen oder sich einer
Lohnherabsetzung widersetzen. Der Internationale Bund besteht aus
allen nationalen Verbänden, welche die Statuten anerkennen. Organe
des Bundes sind 1. der internationale Kongreß, 2. das internationale
Sekretariat, das sich zusammensetzt aus a) dem Leitungsausschuß, b)
dem ständigen Sekretär. Der Kongreß wird durch den Sekretär berufen,
wenn mindestens 3 Verbände es beantragen. Aufgabe des Kongresses ist
vor allem der weitere Ausbau des Bundes und Fassung von Beschlüssen
über Maßregeln gegen widerspenstige Verbände, sowie Beratung über die
von den beteiligten Verbänden gestellten Anträge. Der Leitungsausschuß
besteht aus 5 Mitgliedern. Er hat die Beschlüsse des Kongresses
vorzubereiten und auszuführen, jährlich Berichte zu veröffentlichen
und die finanziellen Verhältnisse sowie die Geschäftsführung des
Sekretärs zu überwachen. Die Zusammenkünfte erfolgen regelmäßig einmal
im Jahre. Der Sekretär wird durch die Zentralvorstände der beteiligten
Verbände ernannt und ist ausführendes Organ des Leitungsausschusses,
insbesondere hat er die schriftlichen Arbeiten zu besorgen und
die Beiträge und Streikunterstützungen einzuziehen und wieder
auszuzahlen. Alle dem Bunde angeschlossenen Verbände sind verpflichtet,
Wanderunterstützung an alle arbeitsuchenden Mitglieder zu zahlen; diese
müssen sich im Besitze eines von ihrem Heimatsverbande ausgestellten
Legitimationsbuches befinden, aus dem zu ersehen ist, daß sie ihre
Verpflichtungen als Mitglieder erfüllt und daß sie aus Mangel an
Arbeit oder um die Pflichten der Solidarität zu erfüllen ihren Wohnort
verlassen haben.
Die Leitung des Bundes wurde dem französischen Verbande übertragen.
Die Wanderunterstützung ist bis jetzt in allen Ländern eingeführt
mit Ausnahme von Amerika und England, wo nur Arbeitslose am Orte
unterstützt werden. Den zureisenden Mitgliedern wird von dem
einheimischen Verbände Arbeit vermittelt. Arbeitseinstellungen werden
in den Fachblättern bekannt gemacht. Bei großen Ausständen sind
allgemeine Sammlungen mit Erfolg veranstaltet. Der nächste Kongreß soll
in Anschluß an den nächsten allgemeinen Arbeiterkongreß stattfinden.