13. Hutmacher[207].

Auf Einladung der Franzosen ist der $erste internationale

Hutmacherkongreß$ vom 9. bis 11. August 1893 in Zürich abgehalten

unter Beteiligung von 17 Abgeordneten aus Deutschland, Frankreich,

Oesterreich, Italien, Ungarn und der Schweiz. England und Belgien

hatten wegen besonderer Umstände keine Vertreter entsandt, aber ihre

Sympathieen kundgegeben.

[207] Das Material ist mir von dem Redakteur des »Correspondenten

für Deutschlands Hutmacher«, Herrn A. $Metzschke$ in Altenburg,

zur Verfügung gestellt.

Die wichtigste Frage war die $internationale Organisation$,

hinsichtlich deren man sich über die folgenden leitenden Gesichtspunkte

einigte: In allen Ländern ist eine zentralisierte Gewerkschaftsbewegung

einzuleiten. Die Sekretäre der Landesorganisationen treten mit dem

internationalen Sekretär in feste Verbindung. Bei Streiks haben die

verschiedenen Länder sich gegenseitig zu unterstützen. Es soll ein

internationaler Verband geschaffen werden, dessen Hauptaufgabe in

Erhöhung der Löhne und Verringerung der Arbeitszeit besteht; derselbe

soll eine gemeinsame Streikkasse einrichten und auf einheitliche

Regelung der Wanderunterstützung hinwirken.

Eine Erörterung der $Lehrlingsfrage$ endete mit der Annahme

einer Erklärung, daß eine Bekämpfung des Lehrlingsunwesens auf

wirtschaftlichem Gebiete nicht möglich und deshalb der Anschluß an die

politische Arbeiterbewegung zu empfehlen sei, um so die Vernichtung der

kapitalistischen Produktionsweise zu beschleunigen.

Hinsichtlich der $Reiseunterstützung$ wurde beschlossen, daß jedes

Mitglied der beteiligten Verbände solche überall zu beanspruchen habe.

Die mit der Leitung des internationalen Verbandes betraute Nation

solle einen allgemeinen Gegenseitigkeitsvertrag ausarbeiten auf der

Grundlage, daß die bisherigen Gegenseitigkeitsverträge durch eine feste

Organisation mit einem einheitlichen Wanderbuche zu ersetzen sind. Den

letzten Gegenstand der Verhandlungen bildete die $Presse$. Es soll in

allen Ländern der Ausbildung der Fachpresse die größte Aufmerksamkeit

zugewandt werden, die sich besonders die Pflege der Statistik angelegen

sein lassen soll. Auf Gründung einer internationalen Hutmacherzeitung

ist hinzuwirken; zunächst beschloß Italien, das französische Fachorgan

einzuführen.

Hinsichtlich der $Maschinenarbeit$ faßte man einen Beschluß, in dem

ausgesprochen wird, daß sie eine große Zahl von Arbeitern arbeitslos

mache und daß, um dem entgegenzuwirken, in allen Ländern gesetzlich

die Arbeitszeit auf höchstens 8 Stunden beschränkt werden müsse, indem

gleichzeitig erklärt wird, daß die Arbeitslosigkeit erst aufhören

werde, wenn die jetzige kapitalistische Produktion beseitigt sei.

Hinsichtlich der $Akkordarbeit$ traten Meinungsverschiedenheiten

hervor, indem insbesondere die Franzosen und Schweizer verlangten, daß

den Ländern, die sich bei diesem System wohl fühlten, dasselbe belassen

werden solle. Auch der deutsche Vertreter erklärte die Verkürzung der

Arbeitszeit für wichtiger, als die Abschaffung der Akkordarbeit. Mit

diesen Vorbehalten wurde aber eine Resolution angenommen, in der die

Beseitigung und zugleich die Festsetzung eines Lohnminimums gefordert

wird.

Ein noch wichtigerer Gegensatz bezog sich auf das Verhältnis zu

den $Arbeitgebern$, insbesondere einer $gemeinsamen Organisation$.

Von italienischer Seite wurde eine solche befürwortet, sofern die

Arbeitgeber sich mit den Arbeitern solidarisch erklären und sich den

in den gemeinsamen Versammlungen gefaßten Beschlüssen unterwerfen.

Streitigkeiten sollen auf friedlichem Wege durch Schiedsgerichte

erledigt, Arbeiter, die keiner Gewerkschaft angehören, nicht

beschäftigt werden. Von den Franzosen wurde dagegen der Standpunkt

vertreten, daß die Interessen zwischen Unternehmern und Arbeitern

entgegengesetzt und deshalb eine gemeinsame Organisation zwecklos

sei. Diese Auffassung erlangte die Mehrheit und wurde in einem

entsprechenden Beschlusse zum Ausdrucke gebracht.

Von allen Seiten wurde darüber geklagt, daß Nordamerika den

europäischen Hutmachern keine Reiseunterstützung gewähre. Es wurde

deshalb beschlossen, die amerikanischen Verbände hierzu aufzufordern

und, falls dies keinen Erfolg haben sollte, geeignete Maßregeln gegen

die aus Amerika kommenden Hutmacher anzuwenden.

Nachdem die deutschen Vertreter erklärt hatten, daß die Hutmacher in

Deutschland durch die Vereinsgesetze gehindert seien, sich formell

an dem internationalen Verbande zu beteiligen, aber soweit als

möglich dessen Ziele fördern würden, wurde Frankreich beauftragt, die

vorläufige Leitung des Verbandes zu übernehmen und einen ausführlichen

Organisationsentwurf für den nächsten Kongreß auszuarbeiten.

Dieser $zweite internationale Kongreß$ wurde vom 27. bis 31. Juli

1896 in London abgehalten unter Beteiligung von 12 Vertretern, von

denen 7 auf England, 2 auf Frankreich, 2 auf Deutschland und einer

auf Oesterreich entfielen. Der von Frankreich aufgestellte Entwurf

eines $internationalen Verbandes$ wurde nach eingehenden Verhandlungen

angenommen mit Ausnahme des vorgeschlagenen internationalen

Streikfonds. Aus ihm sollten Streiks unter der Voraussetzung, daß sie

von zwei Drittel der beteiligten Verbände gebilligt seien, in der

Weise unterstützt werden, daß durch den Sekretär für alle beteiligten

Organisationen eine gleichmäßige Umlage ausgeschrieben und aus den

so beschafften Mitteln ein Streikgeld im Höchstbetrage von 1 Frs.

solange gezahlt würde, bis der Streik gewonnen oder für aussichtslos

erklärt ist. Im gegenteiligen Falle soll der betreffende Verband

aufgefordert werden, von dem beabsichtigten Streik Abstand zu nehmen,

widrigenfalls er allein für die Folgen einzustehen hat. Dieser Teil des

Entwurfes wurde verworfen und lediglich beschlossen, daß im Falle von

Massenstreiks die Verbände aufgefordert werden sollen, Sammlungen zu

veranstalten oder Sonderbeiträge auszuschreiben.

Aus dem im übrigen angenommenen Organisationsstatut sind folgende

Bestimmungen hervorzuheben:

Zweck des Verbandes ist die Befestigung der internationalen

Solidarität. Mittel zu dessen Erreichung sind: 1. Geldunterstützung an

Genossen, die Arbeit suchen, 2. Unterstützung derjenigen Mitglieder,

die für Verbesserung ihrer Verhältnisse kämpfen oder sich einer

Lohnherabsetzung widersetzen. Der Internationale Bund besteht aus

allen nationalen Verbänden, welche die Statuten anerkennen. Organe

des Bundes sind 1. der internationale Kongreß, 2. das internationale

Sekretariat, das sich zusammensetzt aus a) dem Leitungsausschuß, b)

dem ständigen Sekretär. Der Kongreß wird durch den Sekretär berufen,

wenn mindestens 3 Verbände es beantragen. Aufgabe des Kongresses ist

vor allem der weitere Ausbau des Bundes und Fassung von Beschlüssen

über Maßregeln gegen widerspenstige Verbände, sowie Beratung über die

von den beteiligten Verbänden gestellten Anträge. Der Leitungsausschuß

besteht aus 5 Mitgliedern. Er hat die Beschlüsse des Kongresses

vorzubereiten und auszuführen, jährlich Berichte zu veröffentlichen

und die finanziellen Verhältnisse sowie die Geschäftsführung des

Sekretärs zu überwachen. Die Zusammenkünfte erfolgen regelmäßig einmal

im Jahre. Der Sekretär wird durch die Zentralvorstände der beteiligten

Verbände ernannt und ist ausführendes Organ des Leitungsausschusses,

insbesondere hat er die schriftlichen Arbeiten zu besorgen und

die Beiträge und Streikunterstützungen einzuziehen und wieder

auszuzahlen. Alle dem Bunde angeschlossenen Verbände sind verpflichtet,

Wanderunterstützung an alle arbeitsuchenden Mitglieder zu zahlen; diese

müssen sich im Besitze eines von ihrem Heimatsverbande ausgestellten

Legitimationsbuches befinden, aus dem zu ersehen ist, daß sie ihre

Verpflichtungen als Mitglieder erfüllt und daß sie aus Mangel an

Arbeit oder um die Pflichten der Solidarität zu erfüllen ihren Wohnort

verlassen haben.

Die Leitung des Bundes wurde dem französischen Verbande übertragen.

Die Wanderunterstützung ist bis jetzt in allen Ländern eingeführt

mit Ausnahme von Amerika und England, wo nur Arbeitslose am Orte

unterstützt werden. Den zureisenden Mitgliedern wird von dem

einheimischen Verbände Arbeit vermittelt. Arbeitseinstellungen werden

in den Fachblättern bekannt gemacht. Bei großen Ausständen sind

allgemeine Sammlungen mit Erfolg veranstaltet. Der nächste Kongreß soll

in Anschluß an den nächsten allgemeinen Arbeiterkongreß stattfinden.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 229 / 323 题