Der $erste internationale Handschuhmacherkongreß$ wurde auf Einladung
der Brüsseler Union der Handschuhmacher vom 28. bis 31. August 1892
in Brüssel abgehalten unter Beteiligung von 3 luxemburgischen, 4
deutschen, 2 französischen, 2 österreichischen, 1 italienischen, 1
dänischen und 6 belgischen Vertretern. Der Hauptzweck, die Begründung
eines $internationalen Verbandes der Handschuhmacher$, wurde erreicht.
An der Spitze steht ein Exekutivkomitee aus 7 Mitgliedern, das jedesmal
von dem alljährlich abzuhaltenden Kongreß gewählt wird. Dasselbe hat
die Durchführung der Kongreßbeschlüsse zu überwachen und erhält aus
den einzelnen Ländern regelmäßige Monatsberichte, wie es an der Hand
derselben auch seinerseits Berichte versendet; insbesondere ist auf
eine möglichst vollständige Statistik Bedacht zu nehmen. Die dem
Verbande angehörigen Organisationen haben für jedes Mitglied neben
einer Aufnahmegebühr von 10 Cent. einen Jahresbeitrag in gleicher Höhe
an die Verbandskasse zu entrichten. Arbeitseinstellungen dürfen nur
beschlossen werden, nachdem alle Versuche einer gütlichen Beilegung
erfolglos gemacht sind. Damit der Streik aus der Verbandskasse
unterstützt werden kann, ist die Zustimmung des Exekutivkomitees
erforderlich. Er soll auch nur dann genehmigt werden, wenn die
beteiligte Organisation die erforderlichen Mittel in ihrer eigenen
Kasse besitzt, wovon eine Ausnahme nur zu Gunsten von Streiks zur
Abwehr von Lohnverkürzungen zugelassen ist. Streikunterstützungen
werden in der Regel nur an solche Organisationen bezahlt, die ihren
Verpflichtungen gegenüber der Verbandskasse nachgekommen sind. Die
Selbständigkeit der einzelnen Vereine soll nicht angetastet und nur
Fragen von allgemeinem Interesse dem Kongreß vorgelegt werden. Jedes
Mitglied muß ein Mitgliedsbuch haben und bei Aufenthaltswechsel dem
Vereine des Anzugsortes vorlegen, auch nachweisen, daß er seine
Beiträge bezahlt hat, widrigenfalls ihm keine Arbeit nachgewiesen wird.
[206] Die Kongreßprotokolle sind mir von dem Vorsitzenden des
Zentralvereins der Handschuhmacher, Herrn O. $Wasner$ in
Stuttgart, zur Verfügung gestellt.
Ueber alle übrigen Punkte der Tagesordnung konnte keine abschließende
Verständigung erzielt werden, so daß man nach eingehenden Verhandlungen
beschloß, sie der Erledigung durch den folgenden Kongreß vorzubehalten.
Dazu gehörten:
1. die Festsetzung eines $Lohntarifs$ und eines $Minimallohnes$. Man
war darüber einig, daß diese Maßregel nicht allein im Interesse der
Arbeiter liege, sondern zugleich bezwecke, die Schmutzkonkurrenz
unter den Fabrikanten zu beseitigen, aber während einige Redner den
Standpunkt vertraten, daß der Lohntarif für alle Länder gleichmäßig
sein müsse, machten andere geltend, daß derselbe den örtlichen
Bedingungen, insbesondere den Lebensverhältnissen angepaßt sein
müsse;
2. die Lehrlingsfrage. In einigen Ländern soll eine übermäßige
Lehrlingszüchterei bestehen, in anderen wurde dies bestritten;
3. die Hausarbeit, Stückarbeit und Teilarbeit; auch hier waren die
Erfahrungen sehr abweichend;
4. die Reiseunterstützung. Es besteht bereits ein
Gegenseitigkeitsvertrag zwischen Deutschland, Oesterreich und
Dänemark. Während die deutschen Vertreter die Ausdehnung der
Einrichtung auf alle Verbandsländer forderten, wurde dies von
anderer Seite als undurchführbar bezeichnet;
5. die Begründung einer gemeinsamen Zeitung. Von Deutschland war
hierzu das in Brüssel erscheinende Blatt »_Le Gautier_« vorgeschlagen.
Die Wahl des Exekutivkomitees wurde dem Verein in Brüssel überlassen.
Der $zweite internationale Kongreß$ hat vom 3. bis 7. September 1893
in Grenoble stattgefunden. Vertreten waren Deutschland, Belgien,
Frankreich, Luxemburg, Italien, Oesterreich, Dänemark, Norwegen,
Schweden durch 12 Abgeordnete als Vertreter von insgesamt 4557
Arbeitern, von denen allein 3000 auf Deutschland entfallen. Aus
dem Berichte des Sekretärs ist hervorzuheben, daß die Agitation
zur Ausbreitung des Verbandes mit großen Schwierigkeiten verknüpft
gewesen ist. Der Kongreß beschloß, diese Agitation lebhaft zu
betreiben. Auch dieses Mal ergab sich über wichtige Fragen, z. B.
Abschaffung der Hausarbeit und der Arbeitsteilung, die Einführung
eines Lohnminimums, die Regelung des Lehrlingswesens, eine große
Meinungsverschiedenheit, so daß man sich darauf beschränken mußte,
die bezeichneten Forderungen nur grundsätzlich aufzustellen, ihre
Ausführung aber den einzelnen Organisationen zu überlassen. Der
Kongreß beschloß ferner, überall die Einführung der Arbeitslosen- und
Wanderunterstützung zu empfehlen. Die Frage einer einheitlichen Kasse
dieser Art wurde dem nächsten Kongreß zugewiesen. Das Gleiche geschah
hinsichtlich der Verbindung mit den Organisationen verwandter Gewerbe
und der Aufnahme von Frauen. Hinsichtlich der Stellung zu Streiks
wurden die Beschlüsse des ersten Kongresses wiederholt, die Befugnis
des Exekutivkomitees aber dahin erweitert, zu ihrer Unterstützung auch
Sonderbeiträge für die beteiligten Verbände nach dem Maßstabe der
Mitgliederzahl auszuschreiben. Ein erheblicher Gegensatz trat hervor
hinsichtlich der Frage, ob man zum Zwecke der Agitation sich an die
politischen Arbeiterparteien der betreffenden Länder wenden solle;
schließlich einigte man sich dahin, an ihre Stelle »die organisierten
Arbeitervereinigungen« zu setzen. Zum offiziellen Organ wurde wieder
»_Le Gautier_« bestimmt; der Antrag, das Blatt auch in deutscher
Sprache erscheinen zu lassen, wurde wegen den Kosten abgelehnt, zumal
in Deutschland ein besonderes Blatt »Der Handschuhmacher« erscheint.
Die Flamländer hatten sogar auch für ihre Sprache gleiche Rechte
gefordert. Die Zahl der Mitglieder des Exekutivausschusses wurde auf
11 erhöht. Die Mitgliederkarten für den Verband sollen nach gleichem
Formular eingerichtet werden.
Vertreten waren Deutschland, Oesterreich, Ungarn, Belgien, Frankreich,
Dänemark, Luxemburg, Italien und Spanien. Die Gesamtzahl der
vertretenen Arbeiter wurde auf 5000 angegeben.
Der $dritte Kongreß$ fand statt vom 10. bis 18. November 1895 in Paris.
In dem Berichte des Sekretärs wie in den Verhandlungen wurde lebhaft
darüber geklagt, daß die früher gefaßten Beschlüsse fast nirgends zur
Ausführung gebracht seien. Insbesondere gilt dies hinsichtlich der
Arbeitslosenunterstützung, so daß eine neue Resolution nachdrücklich
deren Durchführung forderte. Auch persönliche Reibereien hatten
sich geltend gemacht, so daß der deutsche Vertreter bei Beratung
des Gehaltes des Sekretärs den bemerkenswerten Ausspruch that, es
sei ein hartes Los für den Arbeiter, das Brot des Kapitalisten zu
essen, aber noch trauriger sei seine Lage, wenn er das Brot der
Arbeiterorganisationen essen müsse, denn die Arbeiter seien undankbarer
als die Kapitalisten.
Die Verhandlungsgegenstände waren im wesentlichen die früheren. Die
Zulassung verwandter Berufe zu der Organisation wurde mit 9 gegen 7
Stimmen abgelehnt, dabei aber ausgesprochen, daß dies nur vorläufig und
solange gelten soll, bis sie ausreichend organisiert sind.
Nach langen Erörterungen über die Lehrlingsfrage blieb nichts übrig,
als sie dem Ermessen der einzelnen Verbände zu überweisen. Bei der
Beratung über die Organisation ergab sich, daß diese in den meisten
Ländern noch nicht einmal im nationalen Rahmen vollzogen ist, vielmehr
vielfach, insbesondere in Italien und in Oesterreich, getrennte
Organisationen bestehen, die sogar in einem gewissen Gegensatze stehen.
Es wurde beschlossen, mit allen Mitteln auf eine einheitliche nationale
Organisation hinzuarbeiten.
Eine grundsätzliche Meinungsverschiedenheit ergab sich bei der Stellung
zum Genossenschaftswesen. Gegen den Widerspruch der deutschen Vertreter
wurde ein Beschluß angenommen, der die Produktivgenossenschaften
empfiehlt.
Das Statut des internationalen Verbandes wurde einer Neugestaltung
unterzogen, bei der auch einige wichtigere Bestimmungen geändert
wurden. Hierzu gehörten insbesondere die Vorschriften über
Streiks, indem die deutschen Vertreter Klage darüber führten, daß
leistungsfähige Organisationen die Hülfe der Verbandskasse in Anspruch
genommen hätten, ohne vorher ihre eigenen Mittel erschöpft zu haben.
Es wurde deshalb eine Aenderung beschlossen, die dem vorbeugen soll.
Daneben wurde noch nachdrücklicher, als früher, die Verpflichtung
betont, in jeder Lage des Streiks auf friedliche Beilegung bedacht
zu sein. Der Höchstbetrag der Streikunterstützung wurde auf 2 Frcs.
festgesetzt. Hinsichtlich des Verbandsblattes »_Le Gautier_« wurde
beschlossen, dessen Bezug für die Mitglieder der Verbände von
Frankreich und Belgien obligatorisch zu machen und die germanischen
Verbände von dessen Kosten zu befreien.
Der $vierte Kongreß$ ist vom 15. bis 21. Mai 1898 in Zürich abgehalten
worden. Vertreten waren Deutschland, Belgien, Frankreich, Oesterreich,
Italien, Luxemburg, Dänemark und Schweden durch 15 Abgeordnete, die
5600 Arbeiter vertraten. Infolge von Streitigkeiten zwischen dem
Exekutivkomitee und dem Sekretär waren beide nicht erschienen. Da diese
Streitigkeiten mit der Leitung des Verbandsblattes zusammenhingen, so
wurde dieses nach Paris verlegt, während das Sekretariat in Brüssel
belassen wurde. Nach langen Verhandlungen beschloß man, das bisherige
Verfahren bei Streiks beizubehalten, doch soll zu jedem Angriffsstreik
die Zustimmung des Sekretariates erforderlich sein. Die Franzosen
forderten das Verbot der Frauenarbeit, doch wurde dies von seiten der
Deutschen und Oesterreicher bekämpft und endlich beschlossen, nur gegen
die geringere Bezahlung der Frauenarbeit zu agitieren. Internationale
Kongresse sollen in Zukunft nur dann abgehalten werden, wenn es von der
Mehrzahl der Landesorganisationen beantragt wird.