12. Handschuhmacher[206].

Der $erste internationale Handschuhmacherkongreß$ wurde auf Einladung

der Brüsseler Union der Handschuhmacher vom 28. bis 31. August 1892

in Brüssel abgehalten unter Beteiligung von 3 luxemburgischen, 4

deutschen, 2 französischen, 2 österreichischen, 1 italienischen, 1

dänischen und 6 belgischen Vertretern. Der Hauptzweck, die Begründung

eines $internationalen Verbandes der Handschuhmacher$, wurde erreicht.

An der Spitze steht ein Exekutivkomitee aus 7 Mitgliedern, das jedesmal

von dem alljährlich abzuhaltenden Kongreß gewählt wird. Dasselbe hat

die Durchführung der Kongreßbeschlüsse zu überwachen und erhält aus

den einzelnen Ländern regelmäßige Monatsberichte, wie es an der Hand

derselben auch seinerseits Berichte versendet; insbesondere ist auf

eine möglichst vollständige Statistik Bedacht zu nehmen. Die dem

Verbande angehörigen Organisationen haben für jedes Mitglied neben

einer Aufnahmegebühr von 10 Cent. einen Jahresbeitrag in gleicher Höhe

an die Verbandskasse zu entrichten. Arbeitseinstellungen dürfen nur

beschlossen werden, nachdem alle Versuche einer gütlichen Beilegung

erfolglos gemacht sind. Damit der Streik aus der Verbandskasse

unterstützt werden kann, ist die Zustimmung des Exekutivkomitees

erforderlich. Er soll auch nur dann genehmigt werden, wenn die

beteiligte Organisation die erforderlichen Mittel in ihrer eigenen

Kasse besitzt, wovon eine Ausnahme nur zu Gunsten von Streiks zur

Abwehr von Lohnverkürzungen zugelassen ist. Streikunterstützungen

werden in der Regel nur an solche Organisationen bezahlt, die ihren

Verpflichtungen gegenüber der Verbandskasse nachgekommen sind. Die

Selbständigkeit der einzelnen Vereine soll nicht angetastet und nur

Fragen von allgemeinem Interesse dem Kongreß vorgelegt werden. Jedes

Mitglied muß ein Mitgliedsbuch haben und bei Aufenthaltswechsel dem

Vereine des Anzugsortes vorlegen, auch nachweisen, daß er seine

Beiträge bezahlt hat, widrigenfalls ihm keine Arbeit nachgewiesen wird.

[206] Die Kongreßprotokolle sind mir von dem Vorsitzenden des

Zentralvereins der Handschuhmacher, Herrn O. $Wasner$ in

Stuttgart, zur Verfügung gestellt.

Ueber alle übrigen Punkte der Tagesordnung konnte keine abschließende

Verständigung erzielt werden, so daß man nach eingehenden Verhandlungen

beschloß, sie der Erledigung durch den folgenden Kongreß vorzubehalten.

Dazu gehörten:

1. die Festsetzung eines $Lohntarifs$ und eines $Minimallohnes$. Man

war darüber einig, daß diese Maßregel nicht allein im Interesse der

Arbeiter liege, sondern zugleich bezwecke, die Schmutzkonkurrenz

unter den Fabrikanten zu beseitigen, aber während einige Redner den

Standpunkt vertraten, daß der Lohntarif für alle Länder gleichmäßig

sein müsse, machten andere geltend, daß derselbe den örtlichen

Bedingungen, insbesondere den Lebensverhältnissen angepaßt sein

müsse;

2. die Lehrlingsfrage. In einigen Ländern soll eine übermäßige

Lehrlingszüchterei bestehen, in anderen wurde dies bestritten;

3. die Hausarbeit, Stückarbeit und Teilarbeit; auch hier waren die

Erfahrungen sehr abweichend;

4. die Reiseunterstützung. Es besteht bereits ein

Gegenseitigkeitsvertrag zwischen Deutschland, Oesterreich und

Dänemark. Während die deutschen Vertreter die Ausdehnung der

Einrichtung auf alle Verbandsländer forderten, wurde dies von

anderer Seite als undurchführbar bezeichnet;

5. die Begründung einer gemeinsamen Zeitung. Von Deutschland war

hierzu das in Brüssel erscheinende Blatt »_Le Gautier_« vorgeschlagen.

Die Wahl des Exekutivkomitees wurde dem Verein in Brüssel überlassen.

Der $zweite internationale Kongreß$ hat vom 3. bis 7. September 1893

in Grenoble stattgefunden. Vertreten waren Deutschland, Belgien,

Frankreich, Luxemburg, Italien, Oesterreich, Dänemark, Norwegen,

Schweden durch 12 Abgeordnete als Vertreter von insgesamt 4557

Arbeitern, von denen allein 3000 auf Deutschland entfallen. Aus

dem Berichte des Sekretärs ist hervorzuheben, daß die Agitation

zur Ausbreitung des Verbandes mit großen Schwierigkeiten verknüpft

gewesen ist. Der Kongreß beschloß, diese Agitation lebhaft zu

betreiben. Auch dieses Mal ergab sich über wichtige Fragen, z. B.

Abschaffung der Hausarbeit und der Arbeitsteilung, die Einführung

eines Lohnminimums, die Regelung des Lehrlingswesens, eine große

Meinungsverschiedenheit, so daß man sich darauf beschränken mußte,

die bezeichneten Forderungen nur grundsätzlich aufzustellen, ihre

Ausführung aber den einzelnen Organisationen zu überlassen. Der

Kongreß beschloß ferner, überall die Einführung der Arbeitslosen- und

Wanderunterstützung zu empfehlen. Die Frage einer einheitlichen Kasse

dieser Art wurde dem nächsten Kongreß zugewiesen. Das Gleiche geschah

hinsichtlich der Verbindung mit den Organisationen verwandter Gewerbe

und der Aufnahme von Frauen. Hinsichtlich der Stellung zu Streiks

wurden die Beschlüsse des ersten Kongresses wiederholt, die Befugnis

des Exekutivkomitees aber dahin erweitert, zu ihrer Unterstützung auch

Sonderbeiträge für die beteiligten Verbände nach dem Maßstabe der

Mitgliederzahl auszuschreiben. Ein erheblicher Gegensatz trat hervor

hinsichtlich der Frage, ob man zum Zwecke der Agitation sich an die

politischen Arbeiterparteien der betreffenden Länder wenden solle;

schließlich einigte man sich dahin, an ihre Stelle »die organisierten

Arbeitervereinigungen« zu setzen. Zum offiziellen Organ wurde wieder

»_Le Gautier_« bestimmt; der Antrag, das Blatt auch in deutscher

Sprache erscheinen zu lassen, wurde wegen den Kosten abgelehnt, zumal

in Deutschland ein besonderes Blatt »Der Handschuhmacher« erscheint.

Die Flamländer hatten sogar auch für ihre Sprache gleiche Rechte

gefordert. Die Zahl der Mitglieder des Exekutivausschusses wurde auf

11 erhöht. Die Mitgliederkarten für den Verband sollen nach gleichem

Formular eingerichtet werden.

Vertreten waren Deutschland, Oesterreich, Ungarn, Belgien, Frankreich,

Dänemark, Luxemburg, Italien und Spanien. Die Gesamtzahl der

vertretenen Arbeiter wurde auf 5000 angegeben.

Der $dritte Kongreß$ fand statt vom 10. bis 18. November 1895 in Paris.

In dem Berichte des Sekretärs wie in den Verhandlungen wurde lebhaft

darüber geklagt, daß die früher gefaßten Beschlüsse fast nirgends zur

Ausführung gebracht seien. Insbesondere gilt dies hinsichtlich der

Arbeitslosenunterstützung, so daß eine neue Resolution nachdrücklich

deren Durchführung forderte. Auch persönliche Reibereien hatten

sich geltend gemacht, so daß der deutsche Vertreter bei Beratung

des Gehaltes des Sekretärs den bemerkenswerten Ausspruch that, es

sei ein hartes Los für den Arbeiter, das Brot des Kapitalisten zu

essen, aber noch trauriger sei seine Lage, wenn er das Brot der

Arbeiterorganisationen essen müsse, denn die Arbeiter seien undankbarer

als die Kapitalisten.

Die Verhandlungsgegenstände waren im wesentlichen die früheren. Die

Zulassung verwandter Berufe zu der Organisation wurde mit 9 gegen 7

Stimmen abgelehnt, dabei aber ausgesprochen, daß dies nur vorläufig und

solange gelten soll, bis sie ausreichend organisiert sind.

Nach langen Erörterungen über die Lehrlingsfrage blieb nichts übrig,

als sie dem Ermessen der einzelnen Verbände zu überweisen. Bei der

Beratung über die Organisation ergab sich, daß diese in den meisten

Ländern noch nicht einmal im nationalen Rahmen vollzogen ist, vielmehr

vielfach, insbesondere in Italien und in Oesterreich, getrennte

Organisationen bestehen, die sogar in einem gewissen Gegensatze stehen.

Es wurde beschlossen, mit allen Mitteln auf eine einheitliche nationale

Organisation hinzuarbeiten.

Eine grundsätzliche Meinungsverschiedenheit ergab sich bei der Stellung

zum Genossenschaftswesen. Gegen den Widerspruch der deutschen Vertreter

wurde ein Beschluß angenommen, der die Produktivgenossenschaften

empfiehlt.

Das Statut des internationalen Verbandes wurde einer Neugestaltung

unterzogen, bei der auch einige wichtigere Bestimmungen geändert

wurden. Hierzu gehörten insbesondere die Vorschriften über

Streiks, indem die deutschen Vertreter Klage darüber führten, daß

leistungsfähige Organisationen die Hülfe der Verbandskasse in Anspruch

genommen hätten, ohne vorher ihre eigenen Mittel erschöpft zu haben.

Es wurde deshalb eine Aenderung beschlossen, die dem vorbeugen soll.

Daneben wurde noch nachdrücklicher, als früher, die Verpflichtung

betont, in jeder Lage des Streiks auf friedliche Beilegung bedacht

zu sein. Der Höchstbetrag der Streikunterstützung wurde auf 2 Frcs.

festgesetzt. Hinsichtlich des Verbandsblattes »_Le Gautier_« wurde

beschlossen, dessen Bezug für die Mitglieder der Verbände von

Frankreich und Belgien obligatorisch zu machen und die germanischen

Verbände von dessen Kosten zu befreien.

Der $vierte Kongreß$ ist vom 15. bis 21. Mai 1898 in Zürich abgehalten

worden. Vertreten waren Deutschland, Belgien, Frankreich, Oesterreich,

Italien, Luxemburg, Dänemark und Schweden durch 15 Abgeordnete, die

5600 Arbeiter vertraten. Infolge von Streitigkeiten zwischen dem

Exekutivkomitee und dem Sekretär waren beide nicht erschienen. Da diese

Streitigkeiten mit der Leitung des Verbandsblattes zusammenhingen, so

wurde dieses nach Paris verlegt, während das Sekretariat in Brüssel

belassen wurde. Nach langen Verhandlungen beschloß man, das bisherige

Verfahren bei Streiks beizubehalten, doch soll zu jedem Angriffsstreik

die Zustimmung des Sekretariates erforderlich sein. Die Franzosen

forderten das Verbot der Frauenarbeit, doch wurde dies von seiten der

Deutschen und Oesterreicher bekämpft und endlich beschlossen, nur gegen

die geringere Bezahlung der Frauenarbeit zu agitieren. Internationale

Kongresse sollen in Zukunft nur dann abgehalten werden, wenn es von der

Mehrzahl der Landesorganisationen beantragt wird.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 228 / 323 题