11. Former[205].

Am 29. und 30. Mai 1898 hat in Kopenhagen der $erste internationale

Formerkongreß$ getagt, an dem 8 deutsche, 7 dänische, 3 französische,

2 schwedische und je ein österreichischer und norwegischer

Vertreter teilnahmen. Der ungarische Vertreter war durch Maßnahmen

der Regierung zurückgehalten; Italien, Holland und Belgien

hatten Zustimmungserklärungen gesandt. England hatte auf das

Einladungsschreiben überhaupt nicht geantwortet, was mit Rücksicht auf

die festländische Unterstützung des englischen Maschinenbauerstreiks

große Entrüstung verursachte.

[205] Das Material ist mir von dem Vorsitzenden des Zentralvereins

der Deutschen Former, Herrn Th. $Schwartz$ in Lübeck, zur

Verfügung gestellt.

Der wichtigste Punkt der Verhandlungen war die Schaffung einer

$internationalen Organisation$. Obgleich die Deutschen und

Oesterreicher geltend machten, daß ihnen die Beteiligung durch

ihre Landesgesetze unmöglich gemacht sei, so wurde doch einstimmig

beschlossen, den Zusammenschluß der Former aller Länder um so mehr für

erforderlich zu erklären, als auch die im vorigen Jahre in Deutschland

stattgefundenen Kämpfe zwischen Arbeitern und Unternehmern den Beweis

erbracht hätten, daß die Gießereibesitzer Deutschlands mit denen des

Auslandes internationale Abmachungen getroffen hätten. Es wurde ein

internationaler Vertrauensmann mit dem Sitze in Kopenhagen bestellt, an

den alle wichtigen Ereignisse aus den beteiligten Ländern mitzuteilen

sind, damit man sie in den betreffenden Arbeitsblättern veröffentlichen

kann.

Bei größeren $Arbeitseinstellungen$ sollen sofort in allen Ländern

Sammlungen eingeleitet und die gesammelten Beträge an das Streikkomitee

eingesandt werden. Dieses hat fortlaufende Streikberichte zu

veröffentlichen. Zuzug ist überall fernzuhalten.

Hinsichtlich der $Reiseunterstützung$ wurde beschlossen, daß sie

überall auf die erforderliche Höhe gebracht und gleichmäßig gestaltet

werden soll, so daß ein Mitglied, unter der Voraussetzung, daß

seine Legitimationspapiere in Ordnung sind, in jedem Lande die dort

gewährte Unterstützung erhält. Die Verpflichtung gegenseitiger

Reiseunterstützung soll in Kraft treten, sobald der internationale

Vertrauensmann den beteiligten Organisationen die Höhe der

Unterstützung in den einzelnen Ländern mitgeteilt hat. Vorläufig

soll die Unterstützung in der bisherigen Form bestehen bleiben, die

endgültige Regelung soll auf dem nächsten internationalen Kongresse

erfolgen, der 1900 in Paris stattfindet.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 227 / 323 题