Am 29. und 30. Mai 1898 hat in Kopenhagen der $erste internationale
Formerkongreß$ getagt, an dem 8 deutsche, 7 dänische, 3 französische,
2 schwedische und je ein österreichischer und norwegischer
Vertreter teilnahmen. Der ungarische Vertreter war durch Maßnahmen
der Regierung zurückgehalten; Italien, Holland und Belgien
hatten Zustimmungserklärungen gesandt. England hatte auf das
Einladungsschreiben überhaupt nicht geantwortet, was mit Rücksicht auf
die festländische Unterstützung des englischen Maschinenbauerstreiks
große Entrüstung verursachte.
[205] Das Material ist mir von dem Vorsitzenden des Zentralvereins
der Deutschen Former, Herrn Th. $Schwartz$ in Lübeck, zur
Verfügung gestellt.
Der wichtigste Punkt der Verhandlungen war die Schaffung einer
$internationalen Organisation$. Obgleich die Deutschen und
Oesterreicher geltend machten, daß ihnen die Beteiligung durch
ihre Landesgesetze unmöglich gemacht sei, so wurde doch einstimmig
beschlossen, den Zusammenschluß der Former aller Länder um so mehr für
erforderlich zu erklären, als auch die im vorigen Jahre in Deutschland
stattgefundenen Kämpfe zwischen Arbeitern und Unternehmern den Beweis
erbracht hätten, daß die Gießereibesitzer Deutschlands mit denen des
Auslandes internationale Abmachungen getroffen hätten. Es wurde ein
internationaler Vertrauensmann mit dem Sitze in Kopenhagen bestellt, an
den alle wichtigen Ereignisse aus den beteiligten Ländern mitzuteilen
sind, damit man sie in den betreffenden Arbeitsblättern veröffentlichen
kann.
Bei größeren $Arbeitseinstellungen$ sollen sofort in allen Ländern
Sammlungen eingeleitet und die gesammelten Beträge an das Streikkomitee
eingesandt werden. Dieses hat fortlaufende Streikberichte zu
veröffentlichen. Zuzug ist überall fernzuhalten.
Hinsichtlich der $Reiseunterstützung$ wurde beschlossen, daß sie
überall auf die erforderliche Höhe gebracht und gleichmäßig gestaltet
werden soll, so daß ein Mitglied, unter der Voraussetzung, daß
seine Legitimationspapiere in Ordnung sind, in jedem Lande die dort
gewährte Unterstützung erhält. Die Verpflichtung gegenseitiger
Reiseunterstützung soll in Kraft treten, sobald der internationale
Vertrauensmann den beteiligten Organisationen die Höhe der
Unterstützung in den einzelnen Ländern mitgeteilt hat. Vorläufig
soll die Unterstützung in der bisherigen Form bestehen bleiben, die
endgültige Regelung soll auf dem nächsten internationalen Kongresse
erfolgen, der 1900 in Paris stattfindet.