10. Die Brauer[204].

Der Anfang einer internationalen Organisation der Brauereiarbeiter

ist durch eine internationale Konferenz gemacht, die in Anschluß

an den internationalen Arbeiterkongreß in London (27. Juli bis 1.

August 1896) abgehalten wurde und an der Vertreter aus England,

Deutschland, der Schweiz. Oesterreich, Ungarn und Nordamerika

teilnahmen. Nach Berichten aus den einzelnen Ländern wurde zunächst

über das $Freizügigkeitsverhältnis unter den verschiedenen nationalen

Organisationen$ verhandelt und beschlossen, daß jedes Mitglied

der an dem Freizügigkeitsverhältnis beteiligten Verbände, falls

es seine Verpflichtungen gegenüber dem Heimatvereine erfüllt hat,

ohne Eintrittsgeld dem Verbande eines fremden Landes beitreten kann

und dadurch alle Rechte eines Mitgliedes erwirbt. Die gezahlten

Unterstützungen sollen gegenseitig jährlich verrechnet werden. In

den Verbänden, in denen internationale Unterstützungsfonds noch nicht

errichtet sind, soll dies sofort geschehen. Auch soll auf Erhöhung der

Beiträge Bedacht genommen werden, da allseitig eine Unterstützung bei

Lohnkämpfen als notwendig anerkannt wurde. Da Oesterreich und Ungarn

bisher noch keine festen nationalen Verbände besitzen, so soll zunächst

auf deren Errichtung hingewirkt werden.

[204] Das Material ist mir von dem Redakteur der »Brauerzeitung«,

Herrn R. $Wiehle$ in Hannover, zur Verfügung gestellt.

Bei Forderungen an die Unternehmer soll stets in erster Linie die

$Herabsetzung der Arbeitszeit$ angestrebt werden.

Zur Festigung der internationalen Beziehungen wurde ein

$internationales Auskunftsbureau$ errichtet, das bis auf weiteres

seinen Sitz in Budapest hat. Demselben soll über alle Vorkommnisse

von Bedeutung, insbesondere über Streiks und Aussperrungen Mitteilung

gemacht werden. Die Kosten werden von den beteiligten Organisationen

gemeinsam getragen. Zum Publikationsorgan wurde die in Hannover

erscheinende »Brauerzeitung« bestimmt.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 226 / 323 题