Der $erste internationale Kongreß$ ist vom 28. September bis 1.
Oktober 1890 in Antwerpen abgehalten unter Beteiligung von 6
deutschen, 2 englischen, 4 holländischen und 13 belgischen Vertretern.
Aus Amerika, der Schweiz, Norwegen, Schweden und Luxemburg waren
Zustimmungserklärungen eingegangen. Nach den erstatteten Berichten sind
in Holland 1200 (von 3500), in Belgien 1000, in Deutschland 20000 (von
75000) Tabakarbeitern organisiert; in England sogar alle bis auf 50.
[202] Die Protokolle der vier Kongresse sind mir von dem Vorsitzenden
des Unterstützungsvereins Deutscher Tabakarbeiter, Herrn $Junge$
in Bremen, zur Verfügung gestellt.
Der wichtigste Punkt der Verhandlungen betraf die Bildung eines
$internationalen Verbandes$. Ein solcher wurde, obgleich die deutschen
Vertreter erklärten, daß ihnen die Beteiligung durch die einheimischen
Gesetze unmöglich gemacht sei, grundsätzlich beschlossen.
Anders lag es hinsichtlich eines internationalen $Streikfonds$.
Dieser wurde, da er keine Verbindung zwischen Vereinen darstellt,
gerade von deutscher Seite energisch gefordert, dagegen seitens der
Engländer ebenso entschieden verworfen. Nachdem er dennoch von den
übrigen Nationen beschlossen war, blieben die englischen Vertreter
nur noch als Zuhörer anwesend. Aus den Ausführungsbestimmungen, die
im wesentlichen nach den deutschen Anträgen beschlossen wurden, sind
folgende hervorzuheben: In der Regel sind nur solche Streiks zu
unterstützen, die von der betreffenden Landesorganisation anerkannt
sind. Größere oder lang dauernde Streiks sind aus dem internationalen
Fonds zu unterstützen, in welchen von den beteiligten Verbänden für
jedes Mitglied 25 Cent. einzuzahlen sind. Jedes Land ernennt einen
Vertrauensmann. Diese bilden das internationale Komitee. Einer der
Vertrauensleute wird vom Kongreß zum internationalen Sekretär ernannt.
Das Land, dem die Leitung übertragen ist, bestimmt 4 Personen, die
zusammen mit dem Sekretär den geschäftsführenden Ausschuß bilden und an
demselben Orte wohnen müssen. Jeder Vertrauensmann hat eine Stimme und
ist verpflichtet, dem Sekretär vierteljährlich Rechnung zu legen. Das
Komitee hat jährlich einen Bericht zu erstatten. Der geschäftsführende
Ausschuß kann bei Streiks selbständig Unterstützungen bis zu 5000 Frcs.
beschließen. Alle 2 Jahre findet ein internationaler Kongreß statt.
Es wurde noch beschlossen, daß der Verband keinen politischen Karakter
tragen und die Beteiligung von einer politischen Anschauung nicht
abhängig sein solle. Die Regierungen sollen aufgefordert werden,
die gesetzliche Einführung des Achtstundentages und das Verbot der
Sonntagsarbeit durchzuführen. Kinderarbeit soll ganz, Frauenarbeit
dagegen nur soweit verboten sein, wie sie den Rücksichten der
Gesundheit widerspricht.
Als Sitz des internationalen Komitees wurde Antwerpen gewählt.
Hatte schon dieses Mal England eine isolierte Stellung eingenommen,
so war es auf dem $zweiten Kongresse$, der vom 4. bis 8. September
1892 in Amsterdam stattfand, gar nicht vertreten, sondern nur
Belgien, Holland, Deutschland, Dänemark und die Schweiz. In Dänemark
sind von 1900 Tabakarbeitern 1450 organisiert, in Norwegen 250 von
2500, in der Schweiz 600. Der internationale Fonds betrug 5595 Frcs.
Der Mittelpunkt der Verhandlungen war die Reiseunterstützung. Die
Einführung einer einheitlichen Reisekarte, der Deutschland wegen der
Vereinsgesetze nicht zustimmen konnte, wurde insoweit beschlossen,
als die Gesetze es zulassen. Gegen den Widerspruch der deutschen
Vertreter wurde beschlossen, daß die von den einzelnen Ländern
gezahlten Reiseunterstützungen gegenseitig halbjährlich berechnet
und zurückvergütet werden sollen. Als Form wurde die Vergütung nach
Kilometern angenommen. Ein Antrag, daß bei Streiks die Mitglieder
aller Verbände einen einheitlichen Beitrag leisten sollten, wurde
abgelehnt, ebenso der von Belgien empfohlene National-(General-)
Streik, vielmehr empfohlen, den Streik nur mit aller Vorsicht und
als letztes Mittel anzuwenden. Hinsichtlich der Lehrlinge wurde die
Ausbildung in Fachschulen seitens der Gemeinde und die Beschränkung auf
eine angemessene Zahl gefordert. In einer besonderen Resolution wurde
das Fehlen der Engländer bedauert und die Hoffnung ihrer künftigen
Mitarbeit ausgesprochen.
Trotzdem waren auch auf dem vom 6. bis 10. August 1894 in Basel
abgehaltenen $dritten Kongresse$ nur Deutschland, Belgien, Holland,
Luxemburg, Dänemark und die Schweiz vertreten. Der internationale
Fonds betrug 9978 Frcs. Nach der Berichterstattung der einzelnen
Länder wurde in einer Resolution die Hausarbeit, das Akkordsystem
und die lange Arbeitszeit als schädlich verurteilt. Hinsichtlich der
$Streikunterstützung$ aus dem internationalen Fonds wurde beschlossen,
daß dieselbe von dem Komitee noch besten Kräften erfolgen soll, jedoch
nur dann, wenn die Unterstützung von dem betreffenden Lande nicht
aufgebracht werden kann, wenn die Organisation dem internationalen
Verbande seit einem Jahre angehört und die vom Streik oder der
Aussperrung Betroffenen mindestens 10% der organisierten Arbeiter des
Landes ausmachen. Ueber die Reiseunterstützung wurde lange verhandelt,
aber ein Beschluß nicht gefaßt. Dagegen wurde die Stellung der
$gewerkschaftlichen$ zu den $politischen$ Organisationen in folgender
Resolution ausgesprochen:
»Der Kongreß erkennt nicht nur die Selbständigkeit der
Gewerkschaften neben der politischen Partei an, sondern hält
die Gewerkschaften für einen integrierenden Teil der gesamten
Arbeiterbewegung, setzt aber auch als selbstverständlich
voraus, daß dieselben von dem treibenden Gedanken der modernen
Arbeiterbewegung, welche die vollständige Befreiung des gesamten
Proletariates in sich schließt, der internationalen sozialistischen
Idee, getragen werden.«
Als Sitz des Komitees wurde wieder Antwerpen bestimmt.
Auf dem vom 19. bis 26. Juni 1896 in London abgehaltenen $vierten
Kongresse$ war außer Deutschland, Belgien, Holland, Dänemark, Schweiz
und Luxemburg endlich auch England vertreten. Die Zahl der Mitglieder
wird im Protokolle für England auf 1921, für Belgien auf 1400, für
Holland auf 1500, für Dänemark auf 2000, für Deutschland auf 15033,
für die Schweiz auf 200 und für Luxemburg auf 40 angegeben. Der
englische Abgeordnete teilte mit, daß schon 1870 die Engländer einen
internationalen Tabakarbeiterkongreß nach London berufen hätten, daß
aber später diese Kongresse eingeschlafen seien und die Engländer an
den letzten beiden sich aus dem Grunde nicht beteiligt hatten, weil sie
eine internationale Streikkasse mit festen Beiträgen von so geringer
Höhe, wie bisher, für völlig wertlos hielten; England hatte deshalb
beantragt, daß die Beiträge der internationalen Kasse nicht höher
sein sollten, als zur Deckung der Kosten des Sekretariates nötig sei.
Holland beantragte demgegenüber die Beiträge auf wöchentlich 4 Cent.
für jedes Mitglied festzusetzen; der englische Antrag wurde schließlich
dahin angenommen, daß die Beiträge zunächst für das Sekretariat zu
verwenden sind und nur der Ueberschuß als Streikunterstützung gegeben
werden darf, sofern die Streikenden mindestens 10% der Organisation
betragen und der betreffende Verband sich nicht länger als 6 Monate mit
seinen Beiträgen in Rückstand befindet. Diese wurde auf 25 Cent. für
das Mitglied festgesetzt. Die Summe, über die der geschäftsführende
Ausschuß verfügen darf, würde von 5000 auf 2500 Frcs. herabgesetzt.
Ein Antrag der Holländer, daß Mitglieder, falls sie in einem anderen
Lande krank würden, von den dortigen Krankenkassen zu unterstützen
seien, fand aus praktischen Gründen insofern Widerspruch als nicht in
allen Länder gewerkschaftliche Krankenkassen bestehen. Man beschränkte
sich deshalb darauf, in einer Resolution das Ziel als grundsätzlich
berechtigt anzuerkennen.
Eingehende Verhandlungen veranlaßte die Frage der $Maschinenarbeit$.
Die Holländer hatten ihren Mitgliedern verboten, mit der Maschine zu
arbeiten, doch hatte dies zur Folge gehabt, daß die Fabrikanten Frauen
eingestellt hatten. Bei diesen Erörterungen wurde auch mehrfach das
politische Gebiet gestreift, indem die Holländer gegen die Beteiligung
am Parlamentarismus, die Deutschen aber für dieselbe eintraten, während
die Engländer gegen diese ganze Erörterung protestierten und lediglich
in starken Gewerkschaften den Schutz sahen. Schließlich wurde der
englische Antrag angenommen, daß die gelernten Arbeiter so lange nicht
an den Maschinen arbeiten sollten, wie diese mangelhaft sind, um nicht
ihrerseits zu deren Verbesserung beizutragen.
Nachdem noch eine Resolution gegen die $Hausarbeit$ angenommen war,
wurde beschlossen, den nächsten Kongreß in Anschluß an den nächsten
allgemeinen Arbeiterkongreß abzuhalten.