Haben wir schon bei anderen Berufen, z. B. bei den Bergleuten und
den Lithographen ein starkes Uebergewicht der Engländer gesehen, so
gilt dies insbesondere für die Seeleute und Hafenarbeiter, was bei
der vorherrschenden Stellung Englands im Seewesen nicht überraschen
kann. Der Gedanke einer internationalen Organisation wurde zuerst
von den beiden englischen Vereinen der Dockarbeiter, der _dockers
union_ und der _National union of dock labourers_, die im Mai 1896
ihre Generalversammlungen hielten, angeregt, und nachdem man noch die
_national sailors and firemen's union_ hinzugezogen hatte, begründeten
die drei Vereine am 10. Juni 1896 einen internationalen Verband, indem
sie zunächst einen aus Vertretern der genannten Vereine bestehenden
provisorischen Zentralausschuß einsetzten, zu dessen Vorsitzendem $Tom
Man$ und zu dessen Sekretär $Ben Tillet$ gewählt wurde. Der Ausschuß
richtete dann Schreiben an die Seeleute und Hafenarbeiter in England,
Deutschland, Frankreich, Schweden, Belgien, Holland und Spanien mit
der Bitte, Vorschläge zu einem Statutenentwurfe zu machen und suchte
auch in Nordamerika und Australien Verbindungen anzuknüpfen. Am 14. bis
26. Februar 1897 trat dann eine Konferenz in London zusammen, an der
36 Vertreter von 14 englischen Vereinen und außerdem 5 französische,
3 deutsche und je ein Abgeordneter aus Holland, Belgien, Spanien und
Rußland teilnahmen. Da man bei der großen Menge schwieriger Fragen
und bei dem Mangel ausreichender Vollmachten der Vertreter zu keinem
endgültigen Beschluß kommen konnte, so beschränkte man sich nach einem
Meinungsaustausche darauf, einen Zentralausschuß zu ernennen und im
übrigen die Erledigung der Sache einer zweiten Konferenz vorzubehalten.
[201] Die folgende Darstellung stützt sich in erster Linie auf
einen Aufsatz in Nr. 17 des _Musée social_ vom 30. September
1897 und Mitteilungen des Vorstandes des Verbandes der
Hafenarbeiter Deutschlands ($Kellermann$-Hamburg).
Diese trat am 14. Juni 1897 in London zusammen unter einer Beteiligung
von 35 Abgeordneten, die etwa 54000 Arbeiter vertraten, wovon jedoch
allein 36000 auf England entfielen. Die französischen, belgischen,
holländischen und spanischen Vereine hatten dieses mal aus Mangel
an Geld keine Vertreter geschickt, dagegen war Schweden durch einen
Abgeordneten beteiligt.
Nachdem man einstimmige Beschlüsse zu Gunsten der $Achtstundenarbeit$
bei freiem Sonnabend Nachmittage sowie der möglichsten Verminderung
der $Nacht$- und $Sonntagsarbeit$ und endlich der Einführung eines
$Minimallohnes$ gefaßt hatte, kam man zu der schwierigen Frage des
$Generalstreiks$. Der Zentralausschuß hatte bisher absichtlich die
Fahne dieses Schlagwortes entfaltet, um das allgemeine Interesse der
beteiligten Arbeiter anzuregen, obgleich zu bezweifeln ist, ob er
außer diesem taktischen Zwecke auch noch ernstere Absichten damit
verfolgt hat, da der völlige Niedergang der englischen Vereine und
die mehrfachen erheblichen Niederlagen den Plan eines neuen Streiks
als ganz undurchführbar erscheinen lassen mußten. Außer der geringen
Stärke der neuen Organisation kam noch ferner in Betracht, daß es
durchaus erforderlich war, zunächst diese selbst endgültig und fest
zu begründen, bevor man daran gehen konnte, sie einer Kraftprobe
auszusetzen. Diese Erwägungen hatten denn auch zur Folge, daß man sich
darauf beschränkte, einen Generalstreik nicht sofort zu beschließen,
sondern erst auf den 1. Mai 1898 ins Auge zu fassen. Noch schwieriger
wurde die Lage dadurch, daß der schwedische Vertreter die Absicht
seiner Landsleute erklärte, sofort einen Streik zu beginnen und um die
Unterstützung der übrigen Länder nachsuchte. Trotzdem ging man nicht
weiter, als daß man sich im allgemeinen bereit erklärte, »nach Kräften«
zu helfen.
Man ging dann über zu der Beratung des $Organisationsstatutes$ und
hatte zunächst Stellung zu nehmen zu der schwierigen Frage der
Teilnehmerschaft. Während die Engländer den internationalen Verband
aus den Vereinen der einzelnen Länder zusammensetzen wollten, war
dies für die Deutschen mit Rücksicht auf die Vereinsgesetze nicht
möglich. Der aufgeworfene Gedanke, die Mitglieder der einzelnen
Länder unmittelbar Mitglieder des Gesamtverbandes werden zu
lassen, fand Widerspruch, indem man befürchtete, daß dadurch ein
Konkurrenzverhältnis des internationalen gegen die nationalen Verbände
herbeigeführt werden könne. Eine weitere Schwierigkeit lag in der
Behandlung der Zweigvereine, hinsichtlich deren die Meinungen darüber
auseinander gingen, ob man ihnen unabhängig von der Zugehörigkeit
des Hauptvereins den Beitritt gestatten solle. Es gelang nicht,
diese Fragen zu lösen, und so beschränkte man sich darauf, die
Entscheidung dem Zentralausschusse zu überlassen. Auch hinsichtlich
der Beitragszahlung standen sich zwei Auffassungen gegenüber, die
insofern eine grundsätzliche Verschiedenheit bedeuteten, als es
sich um die Frage handelte, ob die Organisation zentralistisch
oder dezentralisiert sein solle; je nachdem mußte man hohe oder
niedrige Beiträge verlangen. Man einigte sich schließlich dahin,
daß jeder Verein ein einmaliges Eintrittsgeld von 20 Schilling für
je 1000 Mitglieder und außerdem einen vierteljährlichen Beitrag von
10 cent. für jedes Mitglied zu zahlen hat. Die oberste Instanz des
Verbandes ist der jährlich abzuhaltende Kongreß, zu dem die Vereine
bis 1000 Mitglieder einen Abgeordneten, von 1000-5000 einen solchen
auf je 1000, von 5000-50000 einen auf je 5000 und darüber hinaus
einen auf je 20000 Mitglieder stellen dürfen. Der Kongreß wählt
die Beamten, insbesondere den Präsidenten, den Vicepräsidenten und
den Schatzmeister, sowie den Zentralausschuß. Der letztere soll aus
höchstens 10 Mitgliedern bestehen, die aus den von den Vereinen
vorgeschlagenen Personen ausgewählt werden, doch soll jeder Verein
nur einen Sitz haben. Dem Zentralausschusse wurden aber nur geringe
Rechte eingeräumt, insbesondere hat er nicht die Befugnis, in Fällen
von Streiks oder Aussperrungen Beiträge auszuschreiben, sondern muß
sich auf die Aufforderung zu freiwilligen Zuschüssen beschränken. Den
Generalstreik darf er nur mit Zustimmung der Mehrheit der Angehörigen
der verbündeten Vereine erklären; Vereine, die ihren Verpflichtungen
nicht nachkommen, darf er aus dem Verbande ausschließen, doch findet
dagegen eine Berufung an den Kongreß statt. Hinsichtlich der Kosten des
Kongresses beschloß man mit 16 gegen 15 Stimmen, daß dieselben von den
einzelnen Vereinen zu tragen seien, doch hatte dies zur Folge, daß bei
der dann folgender Wahl zum Zentralausschusse und zu den Beamtenstellen
lediglich Engländer gewählt wurden, indem die kontinentalen Vertreter
erklärten, daß ihre Vereine die Kosten eigener Vertreter nicht
aufbringen könnten. Andererseits erregte diese Wahl lebhaften Unwillen,
da der ganze Verband sich als ein solcher von Englands Gnaden darstellt.
In der That ist kaum anzunehmen, daß dem Verbande eine lange Dauer
beschieden sein wird. Ist derselbe schon an sich auf einer wenig
gesicherten Grundlage aufgebaut, so traf ihn noch das besonders
ungünstige Schicksal, daß noch vor seiner endgültigen Begründung der
Hamburger Hafenarbeiterstreik ausbrach und er so gezwungen wurde,
eine Kraftprobe vorzunehmen, bevor er zu einer solchen imstande war.
Allerdings haben es die leitenden Personen nicht an Warnungen fehlen
lassen, um die Streiklustigen zurückzuhalten, zumal die Jahreszeit für
diesen Zweck ganz besonders ungünstig war, aber sie mußten erleben,
daß die einmal angeregte Bewegung sich auch von ihren Urhebern nicht
mehr hemmen ließ, zumal überhaupt eine organisierte Masse schwer zu
leiten ist. Der schließlich eingetretene Mißerfolg mußte aber der
Organisation in ähnlichem Maße zum Schaden gereichen, wie dies für die
Hirsch-Duncker'schen Vereine bei dem Waldenburger Streik der Fall war.
Inzwischen giebt der Zentralausschuß monatliche Berichte in englischer
Sprache heraus, in denen auch Fragen der Organisation erörtert werden.
In demselben wird lebhaft die Notwendigkeit betont, dem Ausschuß das
Recht zur Erhebung von Beiträgen zu Streiks zu geben, die prozentual
auf die Vereine zu verteilen seien.