7. Die Seeleute und Hafenarbeiter[201].

Haben wir schon bei anderen Berufen, z. B. bei den Bergleuten und

den Lithographen ein starkes Uebergewicht der Engländer gesehen, so

gilt dies insbesondere für die Seeleute und Hafenarbeiter, was bei

der vorherrschenden Stellung Englands im Seewesen nicht überraschen

kann. Der Gedanke einer internationalen Organisation wurde zuerst

von den beiden englischen Vereinen der Dockarbeiter, der _dockers

union_ und der _National union of dock labourers_, die im Mai 1896

ihre Generalversammlungen hielten, angeregt, und nachdem man noch die

_national sailors and firemen's union_ hinzugezogen hatte, begründeten

die drei Vereine am 10. Juni 1896 einen internationalen Verband, indem

sie zunächst einen aus Vertretern der genannten Vereine bestehenden

provisorischen Zentralausschuß einsetzten, zu dessen Vorsitzendem $Tom

Man$ und zu dessen Sekretär $Ben Tillet$ gewählt wurde. Der Ausschuß

richtete dann Schreiben an die Seeleute und Hafenarbeiter in England,

Deutschland, Frankreich, Schweden, Belgien, Holland und Spanien mit

der Bitte, Vorschläge zu einem Statutenentwurfe zu machen und suchte

auch in Nordamerika und Australien Verbindungen anzuknüpfen. Am 14. bis

26. Februar 1897 trat dann eine Konferenz in London zusammen, an der

36 Vertreter von 14 englischen Vereinen und außerdem 5 französische,

3 deutsche und je ein Abgeordneter aus Holland, Belgien, Spanien und

Rußland teilnahmen. Da man bei der großen Menge schwieriger Fragen

und bei dem Mangel ausreichender Vollmachten der Vertreter zu keinem

endgültigen Beschluß kommen konnte, so beschränkte man sich nach einem

Meinungsaustausche darauf, einen Zentralausschuß zu ernennen und im

übrigen die Erledigung der Sache einer zweiten Konferenz vorzubehalten.

[201] Die folgende Darstellung stützt sich in erster Linie auf

einen Aufsatz in Nr. 17 des _Musée social_ vom 30. September

1897 und Mitteilungen des Vorstandes des Verbandes der

Hafenarbeiter Deutschlands ($Kellermann$-Hamburg).

Diese trat am 14. Juni 1897 in London zusammen unter einer Beteiligung

von 35 Abgeordneten, die etwa 54000 Arbeiter vertraten, wovon jedoch

allein 36000 auf England entfielen. Die französischen, belgischen,

holländischen und spanischen Vereine hatten dieses mal aus Mangel

an Geld keine Vertreter geschickt, dagegen war Schweden durch einen

Abgeordneten beteiligt.

Nachdem man einstimmige Beschlüsse zu Gunsten der $Achtstundenarbeit$

bei freiem Sonnabend Nachmittage sowie der möglichsten Verminderung

der $Nacht$- und $Sonntagsarbeit$ und endlich der Einführung eines

$Minimallohnes$ gefaßt hatte, kam man zu der schwierigen Frage des

$Generalstreiks$. Der Zentralausschuß hatte bisher absichtlich die

Fahne dieses Schlagwortes entfaltet, um das allgemeine Interesse der

beteiligten Arbeiter anzuregen, obgleich zu bezweifeln ist, ob er

außer diesem taktischen Zwecke auch noch ernstere Absichten damit

verfolgt hat, da der völlige Niedergang der englischen Vereine und

die mehrfachen erheblichen Niederlagen den Plan eines neuen Streiks

als ganz undurchführbar erscheinen lassen mußten. Außer der geringen

Stärke der neuen Organisation kam noch ferner in Betracht, daß es

durchaus erforderlich war, zunächst diese selbst endgültig und fest

zu begründen, bevor man daran gehen konnte, sie einer Kraftprobe

auszusetzen. Diese Erwägungen hatten denn auch zur Folge, daß man sich

darauf beschränkte, einen Generalstreik nicht sofort zu beschließen,

sondern erst auf den 1. Mai 1898 ins Auge zu fassen. Noch schwieriger

wurde die Lage dadurch, daß der schwedische Vertreter die Absicht

seiner Landsleute erklärte, sofort einen Streik zu beginnen und um die

Unterstützung der übrigen Länder nachsuchte. Trotzdem ging man nicht

weiter, als daß man sich im allgemeinen bereit erklärte, »nach Kräften«

zu helfen.

Man ging dann über zu der Beratung des $Organisationsstatutes$ und

hatte zunächst Stellung zu nehmen zu der schwierigen Frage der

Teilnehmerschaft. Während die Engländer den internationalen Verband

aus den Vereinen der einzelnen Länder zusammensetzen wollten, war

dies für die Deutschen mit Rücksicht auf die Vereinsgesetze nicht

möglich. Der aufgeworfene Gedanke, die Mitglieder der einzelnen

Länder unmittelbar Mitglieder des Gesamtverbandes werden zu

lassen, fand Widerspruch, indem man befürchtete, daß dadurch ein

Konkurrenzverhältnis des internationalen gegen die nationalen Verbände

herbeigeführt werden könne. Eine weitere Schwierigkeit lag in der

Behandlung der Zweigvereine, hinsichtlich deren die Meinungen darüber

auseinander gingen, ob man ihnen unabhängig von der Zugehörigkeit

des Hauptvereins den Beitritt gestatten solle. Es gelang nicht,

diese Fragen zu lösen, und so beschränkte man sich darauf, die

Entscheidung dem Zentralausschusse zu überlassen. Auch hinsichtlich

der Beitragszahlung standen sich zwei Auffassungen gegenüber, die

insofern eine grundsätzliche Verschiedenheit bedeuteten, als es

sich um die Frage handelte, ob die Organisation zentralistisch

oder dezentralisiert sein solle; je nachdem mußte man hohe oder

niedrige Beiträge verlangen. Man einigte sich schließlich dahin,

daß jeder Verein ein einmaliges Eintrittsgeld von 20 Schilling für

je 1000 Mitglieder und außerdem einen vierteljährlichen Beitrag von

10 cent. für jedes Mitglied zu zahlen hat. Die oberste Instanz des

Verbandes ist der jährlich abzuhaltende Kongreß, zu dem die Vereine

bis 1000 Mitglieder einen Abgeordneten, von 1000-5000 einen solchen

auf je 1000, von 5000-50000 einen auf je 5000 und darüber hinaus

einen auf je 20000 Mitglieder stellen dürfen. Der Kongreß wählt

die Beamten, insbesondere den Präsidenten, den Vicepräsidenten und

den Schatzmeister, sowie den Zentralausschuß. Der letztere soll aus

höchstens 10 Mitgliedern bestehen, die aus den von den Vereinen

vorgeschlagenen Personen ausgewählt werden, doch soll jeder Verein

nur einen Sitz haben. Dem Zentralausschusse wurden aber nur geringe

Rechte eingeräumt, insbesondere hat er nicht die Befugnis, in Fällen

von Streiks oder Aussperrungen Beiträge auszuschreiben, sondern muß

sich auf die Aufforderung zu freiwilligen Zuschüssen beschränken. Den

Generalstreik darf er nur mit Zustimmung der Mehrheit der Angehörigen

der verbündeten Vereine erklären; Vereine, die ihren Verpflichtungen

nicht nachkommen, darf er aus dem Verbande ausschließen, doch findet

dagegen eine Berufung an den Kongreß statt. Hinsichtlich der Kosten des

Kongresses beschloß man mit 16 gegen 15 Stimmen, daß dieselben von den

einzelnen Vereinen zu tragen seien, doch hatte dies zur Folge, daß bei

der dann folgender Wahl zum Zentralausschusse und zu den Beamtenstellen

lediglich Engländer gewählt wurden, indem die kontinentalen Vertreter

erklärten, daß ihre Vereine die Kosten eigener Vertreter nicht

aufbringen könnten. Andererseits erregte diese Wahl lebhaften Unwillen,

da der ganze Verband sich als ein solcher von Englands Gnaden darstellt.

In der That ist kaum anzunehmen, daß dem Verbande eine lange Dauer

beschieden sein wird. Ist derselbe schon an sich auf einer wenig

gesicherten Grundlage aufgebaut, so traf ihn noch das besonders

ungünstige Schicksal, daß noch vor seiner endgültigen Begründung der

Hamburger Hafenarbeiterstreik ausbrach und er so gezwungen wurde,

eine Kraftprobe vorzunehmen, bevor er zu einer solchen imstande war.

Allerdings haben es die leitenden Personen nicht an Warnungen fehlen

lassen, um die Streiklustigen zurückzuhalten, zumal die Jahreszeit für

diesen Zweck ganz besonders ungünstig war, aber sie mußten erleben,

daß die einmal angeregte Bewegung sich auch von ihren Urhebern nicht

mehr hemmen ließ, zumal überhaupt eine organisierte Masse schwer zu

leiten ist. Der schließlich eingetretene Mißerfolg mußte aber der

Organisation in ähnlichem Maße zum Schaden gereichen, wie dies für die

Hirsch-Duncker'schen Vereine bei dem Waldenburger Streik der Fall war.

Inzwischen giebt der Zentralausschuß monatliche Berichte in englischer

Sprache heraus, in denen auch Fragen der Organisation erörtert werden.

In demselben wird lebhaft die Notwendigkeit betont, dem Ausschuß das

Recht zur Erhebung von Beiträgen zu Streiks zu geben, die prozentual

auf die Vereine zu verteilen seien.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 222 / 323 题