Der $erste$ internationale Eisenbahnarbeiterkongreß wurde auf Anregung
des holländischen Vereins »Immer Vorwärts« am 1. August 1893 in Zürich
abgehalten. Vertreten waren 13 Vereine aus der Schweiz, Holland,
Oesterreich, Italien, England und Frankreich durch 21 Abgeordnete. Aus
Hamburg und Wien waren Zustimmungserklärungen eingegangen. Es wurde
die Gründung eines internationalen Sekretariates beschlossen, dessen
Errichtung den Holländern überwiesen wurde. Die Kosten sollen durch
freiwillige Beiträge der einzelnen Länder aufgebracht werden. Dagegen
wurde der von Holland und der Schweiz gestellte Antrag auf Begründung
eines internationalen Ausschusses zur Förderung der Interessen der
Eisenbahnarbeiter von verschiedenen Seiten unter dem Hinweise darauf
bekämpft, daß zunächst nationale Verbände geschaffen werden müßten.
Ein ausdrücklicher Beschluß ist nach dem Protokolle nicht gefaßt.
Die von Holland angeregte Frage der Schaffung einer internationalen
Widerstandskasse, die aus vierteljährlichen Beiträgen der beteiligten
Verbände gespeist werden sollte, wurde von der Tagesordnung abgesetzt
und dem nächsten Kongresse vorbehalten. Doch sollen Streiks, die von
einem Verbande mit mindestens zwei Drittel Mehrheit beschlossen sind,
von den anderen Verbänden moralisch und finanziell unterstützt werden.
Eingehende Verhandlungen wurden geführt über die Frage der Arbeitszeit.
Von den Schweizern war folgender Antrag gestellt:
»Der Kongreß verpflichtet die Gewerkschaften aller Länder, alle
in ihrer Macht stehenden Mittel und insbesondere die Vermittelung
der Arbeitervertreter in den Parlamenten zu benutzen, um zur
Einführung des Achtstundentages mit einer ununterbrochenen
wöchentlichen Ruhepause von 36 Stunden zu gelangen; von den 52
jährlichen Ruhetagen sollen mindestens 17 auf den Sonntag fallen.
Güterzüge sollen am Sonntag nicht verkehren. Die Ausführung dieser
Bestimmungen soll durch besondere Aufsichtsbeamte kontrolliert
werden, die verpflichtet sind, jährlich Rechenschaftsbericht zu
erstatten.«
[197] Ueber alle 3 Kongresse liegen Protokolle vor. Das erste ist
gedruckt in der _Imprimerie Excelsior_ in Amsterdam, die beiden
späteren in Mailand _Tipographica Adolfo Koschitz & Co_.
Der Antrag wurde aber von dem Kongresse als unausführbar bekämpft
und schließlich einigte man sich dahin, den Gegenstand dem nächsten
Kongresse zu überweisen. Dasselbe geschah hinsichtlich der von der
Schweiz beantragten Forderung eines gesetzlichen Minimallohnes. Ein
holländischer Antrag, daß die Eisenbahnarbeiter jede Kriegserklärung
mit einem Streik beantworten sollen, wurde von Frankreich bekämpft und
schließlich zurückgezogen.
Der $zweite Kongreß$ fand statt in Paris vom 3. bis 6. Oktober
1894. Vertreten waren Oesterreich, Frankreich, Italien, Holland und
Spanien. Belgien und Deutschland hatten erklären lassen, daß ihnen
eine Vereinsbildung durch das Staatseisenbahnsystem und den Druck der
Behörden unmöglich gemacht sei. Amerika hatte Beteiligung in Aussicht
gestellt, doch war kein Vertreter erschienen. Die Schweiz hatte auf
ihrem nationalen Kongresse beschlossen, die Beteiligung auf spätere
Zeit zu verschieben. Der englische Vertreter war durch den gleichzeitig
tagenden englischen Kongreß verhindert.
Der Hauptgegenstand der Verhandlungen war die Schaffung eines
$internationalen Ausschusses$, die nach langen Verhandlungen
beschlossen wurde. Derselbe führt den Titel: »Internationaler Ausschuß
zum Studium der Interessen der Arbeiter in den Transportgewerben« und
hat die Aufgabe: 1. die Organisation der internationalen Kongresse zu
erleichtern, 2. Auskunft zu erteilen. Die Zulassung einer Organisation
zu der Teilnahme muß von einem internationalen Kongresse beschlossen
werden. Die Selbständigkeit der einzelnen Verbände soll nicht
beeinträchtigt werden. Sitz des Ausschusses ist jedesmal der Ort, wo
der letzte Kongreß stattgefunden hat. Die Verbände dieses Landes haben
die Mitglieder zu bestimmen. Jede Nation hat einen internationalen
Sekretär zu ernennen, der sich mit dem Ausschusse in Verbindung setzt,
ihm Auskunft erteilt und die von dem Ausschusse erhaltenen Mitteilungen
den einheimischen Kollegen bekannt giebt. Falls die Kassenverhältnisse
es gestatten, soll der Ausschuß einen gedruckten Bericht herausgeben.
Zur Bestreitung der Ausgaben für Uebersetzungen, Briefwechsel u. s. w.,
sowie für Vorbereitungen zu den internationalen Kongressen soll eine
Kasse geschaffen werden, an die jede beteiligte Organisation für jedes
Mitglied jährlich 5 Pf. zu zahlen hat; die Unterstützung von Streiks
aus der Kasse ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die internationalen
Kongresse werden von den Vertretern der Stadt berufen, in der er
nach dem Beschlusse des vorangegangenen Kongresses tagen soll. Jeder
Verband kann beliebig viele Vertreter entsenden, die mit einer die
Zahl der Vertretenen ergebenden Vollmacht versehen sein müssen. In der
Regel hat jeder Vertreter eine Stimme, doch kann jeder Vertreter die
Abstimmung noch Nationalitäten fordern; in wichtigen Fragen kann der
Kongreß beschließen, daß die Abgeordneten eine der Anzahl der von ihnen
Vertretenen entsprechende Anzahl von Stimmen haben.
Die übrigen Beschlüsse betrafen folgende Punkte:
1. der 1. Mai soll als der Tag angesehen werden, an dem das
Proletariat seine Forderungen vertritt. Die Eisenbahnarbeiter
sollen sich an den Kundgebungen beteiligen, soweit es möglich ist.
2. Die Arbeitszeit soll wöchentlich 48 Stunden, d. h. täglich 8
Stunden, nicht überschreiten, ohne daß die Löhne verringert werden.
Die Stunden sind nach den Dienstverhältnissen zu regeln, doch soll
die Arbeitsschicht nicht über 10 Stunden betragen und jede Woche
eine Ruhepause von 36 Stunden stattfinden.
3. Es soll ein nach den Lebensbedürfnissen geregelter Minimallohn
festgesetzt werden. Ueberarbeiten sollen nur stattfinden bei
Unfällen oder Bahnstockungen; sie sind durch vermehrte Ruhe
auszugleichen;
4. Güterzüge sollen am Sonntage nur verkehren, wenn sie ausschließlich
leicht verderbliche Waren führen;
5. Akkordarbeit und Prämien sollen abgeschafft werden ohne
Verminderung des Einkommens.
6. Ueber die Gehaltsaufbesserung nach Klassen oder dem Dienstalter
wurde lange gestritten; Holland, Italien und Frankreich machten
gegen das Dienstaltersystem geltend, daß dabei kein Unterschied
zwischen tüchtigen und untüchtigen Leuten stattfinde, während auf
der anderen Seite auf die Möglichkeit von Bevorzugungen hingewiesen
wurde. Schließlich einigte man sich auf einen Beschluß, durch den
lediglich gegen persönliche Begünstigungen protestiert wurde.
7. Es wurde die Einführung von Pensionskassen auf Kosten der
Verwaltungen gefordert, aus denen jeder Arbeiter nach 20
Dienstjahren eine ausreichende Pension nach Verhältnis der
Dienstjahre beziehen soll.
8. Ueber die Schwierigkeit, die Ausübung des Wahlrechtes mit den
Rücksichten des Dienstes zu vereinigen, wurde lange beraten, die
Regelung aber den einzelnen Ländern überlassen.
9. Schließlich sprach der Kongreß seine Ueberzeugung aus, daß die
wirtschaftliche Befreiung der Arbeiterklasse nicht anders möglich
sei, als durch Vergesellschaftung der Produktionsmittel.
Der $dritte Kongreß$ wurde am 29. bis 31. August 1895 in Mailand
abgehalten unter Beteiligung von Abgeordneten aus Oesterreich,
Frankreich, Holland, der Schweiz, Italien, Spanien und Portugal. Der
englische Vertreter war wieder durch den englischen Kongreß behindert,
der amerikanische durch eine Gefängnisstrafe. Um den Ländern, in denen
dem Arbeiter die Organisation unmöglich ist, insbesondere Belgien und
Deutschland, die Beteiligung zu ermöglichen, hatte das belgische Blatt:
»_Le Moniteur des employés_« den Antrag gestellt, aus solchen Ländern
die die Arbeiterinteressen vertretende Zeitung zuzulassen; doch wurde
dies abgelehnt.
Die Verhandlungen boten wenig Neues. An dem in Paris beschlossenen
Reglement für den internationalen Ausschuß wurden einige unerhebliche
Aenderungen vorgenommen. Der Antrag Italiens, das Verbot einer
Verwendung der Beiträge zur Unterstützung von Streiks zu streichen,
wurde, nachdem er von Oesterreich und Frankreich bekämpft war,
zurückgezogen. Auf Antrag von Frankreich wird beschlossen, daß der
internationale Ausschuß mindestens alle 3 Monate eine besondere
Druckschrift versenden soll, die sich von Kampf und Propaganda
völlig fern hält und lediglich statistische Angaben über die
Arbeiterverhältnisse der einzelnen Länder enthält. Hinsichtlich des
Minimallohnes wurde nach langer Verhandlung der Beschluß des vorigen
Kongresses bestätigt und die Durchführung den einzelnen Ländern
überlassen, doch sollen über die notwendigen Existenzbedingungen
statistische Ziffern und Berechnungen gesammelt werden. Der Kongreß
forderte die Einführung von Schiedsgerichten unter gleicher Beteiligung
Von Arbeitern und Arbeitgebern, sowie die Gewährung des politischen und
kommunalen Wahlrechts an die Eisenbahnarbeiter. Um die Durchführung
eines Haftpflichtgesetzes für die Unternehmer zu erreichen, wurde
das internationale Sekretariat beauftragt, die Gesetze der einzelnen
Länder über diesen Punkt zu sammeln und dem nächsten Kongresse einen
Gesetzentwurf vorzulegen. Die Beschlüsse des vorigen Kongresses wegen
Anstellung von Eisenbahninspektoren, sowie wegen Nationalisierung der
Transportmittel wurden wiederholt.
Der Beschluß im Jahre 1897 in Barcelona einen neuen Kongreß abzuhalten,
ist wegen der Kriegsverhältnisse in Spanien nicht zur Ausführung
gelangt.