3. Eisenbahnarbeiter[197].

Der $erste$ internationale Eisenbahnarbeiterkongreß wurde auf Anregung

des holländischen Vereins »Immer Vorwärts« am 1. August 1893 in Zürich

abgehalten. Vertreten waren 13 Vereine aus der Schweiz, Holland,

Oesterreich, Italien, England und Frankreich durch 21 Abgeordnete. Aus

Hamburg und Wien waren Zustimmungserklärungen eingegangen. Es wurde

die Gründung eines internationalen Sekretariates beschlossen, dessen

Errichtung den Holländern überwiesen wurde. Die Kosten sollen durch

freiwillige Beiträge der einzelnen Länder aufgebracht werden. Dagegen

wurde der von Holland und der Schweiz gestellte Antrag auf Begründung

eines internationalen Ausschusses zur Förderung der Interessen der

Eisenbahnarbeiter von verschiedenen Seiten unter dem Hinweise darauf

bekämpft, daß zunächst nationale Verbände geschaffen werden müßten.

Ein ausdrücklicher Beschluß ist nach dem Protokolle nicht gefaßt.

Die von Holland angeregte Frage der Schaffung einer internationalen

Widerstandskasse, die aus vierteljährlichen Beiträgen der beteiligten

Verbände gespeist werden sollte, wurde von der Tagesordnung abgesetzt

und dem nächsten Kongresse vorbehalten. Doch sollen Streiks, die von

einem Verbande mit mindestens zwei Drittel Mehrheit beschlossen sind,

von den anderen Verbänden moralisch und finanziell unterstützt werden.

Eingehende Verhandlungen wurden geführt über die Frage der Arbeitszeit.

Von den Schweizern war folgender Antrag gestellt:

»Der Kongreß verpflichtet die Gewerkschaften aller Länder, alle

in ihrer Macht stehenden Mittel und insbesondere die Vermittelung

der Arbeitervertreter in den Parlamenten zu benutzen, um zur

Einführung des Achtstundentages mit einer ununterbrochenen

wöchentlichen Ruhepause von 36 Stunden zu gelangen; von den 52

jährlichen Ruhetagen sollen mindestens 17 auf den Sonntag fallen.

Güterzüge sollen am Sonntag nicht verkehren. Die Ausführung dieser

Bestimmungen soll durch besondere Aufsichtsbeamte kontrolliert

werden, die verpflichtet sind, jährlich Rechenschaftsbericht zu

erstatten.«

[197] Ueber alle 3 Kongresse liegen Protokolle vor. Das erste ist

gedruckt in der _Imprimerie Excelsior_ in Amsterdam, die beiden

späteren in Mailand _Tipographica Adolfo Koschitz & Co_.

Der Antrag wurde aber von dem Kongresse als unausführbar bekämpft

und schließlich einigte man sich dahin, den Gegenstand dem nächsten

Kongresse zu überweisen. Dasselbe geschah hinsichtlich der von der

Schweiz beantragten Forderung eines gesetzlichen Minimallohnes. Ein

holländischer Antrag, daß die Eisenbahnarbeiter jede Kriegserklärung

mit einem Streik beantworten sollen, wurde von Frankreich bekämpft und

schließlich zurückgezogen.

Der $zweite Kongreß$ fand statt in Paris vom 3. bis 6. Oktober

1894. Vertreten waren Oesterreich, Frankreich, Italien, Holland und

Spanien. Belgien und Deutschland hatten erklären lassen, daß ihnen

eine Vereinsbildung durch das Staatseisenbahnsystem und den Druck der

Behörden unmöglich gemacht sei. Amerika hatte Beteiligung in Aussicht

gestellt, doch war kein Vertreter erschienen. Die Schweiz hatte auf

ihrem nationalen Kongresse beschlossen, die Beteiligung auf spätere

Zeit zu verschieben. Der englische Vertreter war durch den gleichzeitig

tagenden englischen Kongreß verhindert.

Der Hauptgegenstand der Verhandlungen war die Schaffung eines

$internationalen Ausschusses$, die nach langen Verhandlungen

beschlossen wurde. Derselbe führt den Titel: »Internationaler Ausschuß

zum Studium der Interessen der Arbeiter in den Transportgewerben« und

hat die Aufgabe: 1. die Organisation der internationalen Kongresse zu

erleichtern, 2. Auskunft zu erteilen. Die Zulassung einer Organisation

zu der Teilnahme muß von einem internationalen Kongresse beschlossen

werden. Die Selbständigkeit der einzelnen Verbände soll nicht

beeinträchtigt werden. Sitz des Ausschusses ist jedesmal der Ort, wo

der letzte Kongreß stattgefunden hat. Die Verbände dieses Landes haben

die Mitglieder zu bestimmen. Jede Nation hat einen internationalen

Sekretär zu ernennen, der sich mit dem Ausschusse in Verbindung setzt,

ihm Auskunft erteilt und die von dem Ausschusse erhaltenen Mitteilungen

den einheimischen Kollegen bekannt giebt. Falls die Kassenverhältnisse

es gestatten, soll der Ausschuß einen gedruckten Bericht herausgeben.

Zur Bestreitung der Ausgaben für Uebersetzungen, Briefwechsel u. s. w.,

sowie für Vorbereitungen zu den internationalen Kongressen soll eine

Kasse geschaffen werden, an die jede beteiligte Organisation für jedes

Mitglied jährlich 5 Pf. zu zahlen hat; die Unterstützung von Streiks

aus der Kasse ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die internationalen

Kongresse werden von den Vertretern der Stadt berufen, in der er

nach dem Beschlusse des vorangegangenen Kongresses tagen soll. Jeder

Verband kann beliebig viele Vertreter entsenden, die mit einer die

Zahl der Vertretenen ergebenden Vollmacht versehen sein müssen. In der

Regel hat jeder Vertreter eine Stimme, doch kann jeder Vertreter die

Abstimmung noch Nationalitäten fordern; in wichtigen Fragen kann der

Kongreß beschließen, daß die Abgeordneten eine der Anzahl der von ihnen

Vertretenen entsprechende Anzahl von Stimmen haben.

Die übrigen Beschlüsse betrafen folgende Punkte:

1. der 1. Mai soll als der Tag angesehen werden, an dem das

Proletariat seine Forderungen vertritt. Die Eisenbahnarbeiter

sollen sich an den Kundgebungen beteiligen, soweit es möglich ist.

2. Die Arbeitszeit soll wöchentlich 48 Stunden, d. h. täglich 8

Stunden, nicht überschreiten, ohne daß die Löhne verringert werden.

Die Stunden sind nach den Dienstverhältnissen zu regeln, doch soll

die Arbeitsschicht nicht über 10 Stunden betragen und jede Woche

eine Ruhepause von 36 Stunden stattfinden.

3. Es soll ein nach den Lebensbedürfnissen geregelter Minimallohn

festgesetzt werden. Ueberarbeiten sollen nur stattfinden bei

Unfällen oder Bahnstockungen; sie sind durch vermehrte Ruhe

auszugleichen;

4. Güterzüge sollen am Sonntage nur verkehren, wenn sie ausschließlich

leicht verderbliche Waren führen;

5. Akkordarbeit und Prämien sollen abgeschafft werden ohne

Verminderung des Einkommens.

6. Ueber die Gehaltsaufbesserung nach Klassen oder dem Dienstalter

wurde lange gestritten; Holland, Italien und Frankreich machten

gegen das Dienstaltersystem geltend, daß dabei kein Unterschied

zwischen tüchtigen und untüchtigen Leuten stattfinde, während auf

der anderen Seite auf die Möglichkeit von Bevorzugungen hingewiesen

wurde. Schließlich einigte man sich auf einen Beschluß, durch den

lediglich gegen persönliche Begünstigungen protestiert wurde.

7. Es wurde die Einführung von Pensionskassen auf Kosten der

Verwaltungen gefordert, aus denen jeder Arbeiter nach 20

Dienstjahren eine ausreichende Pension nach Verhältnis der

Dienstjahre beziehen soll.

8. Ueber die Schwierigkeit, die Ausübung des Wahlrechtes mit den

Rücksichten des Dienstes zu vereinigen, wurde lange beraten, die

Regelung aber den einzelnen Ländern überlassen.

9. Schließlich sprach der Kongreß seine Ueberzeugung aus, daß die

wirtschaftliche Befreiung der Arbeiterklasse nicht anders möglich

sei, als durch Vergesellschaftung der Produktionsmittel.

Der $dritte Kongreß$ wurde am 29. bis 31. August 1895 in Mailand

abgehalten unter Beteiligung von Abgeordneten aus Oesterreich,

Frankreich, Holland, der Schweiz, Italien, Spanien und Portugal. Der

englische Vertreter war wieder durch den englischen Kongreß behindert,

der amerikanische durch eine Gefängnisstrafe. Um den Ländern, in denen

dem Arbeiter die Organisation unmöglich ist, insbesondere Belgien und

Deutschland, die Beteiligung zu ermöglichen, hatte das belgische Blatt:

»_Le Moniteur des employés_« den Antrag gestellt, aus solchen Ländern

die die Arbeiterinteressen vertretende Zeitung zuzulassen; doch wurde

dies abgelehnt.

Die Verhandlungen boten wenig Neues. An dem in Paris beschlossenen

Reglement für den internationalen Ausschuß wurden einige unerhebliche

Aenderungen vorgenommen. Der Antrag Italiens, das Verbot einer

Verwendung der Beiträge zur Unterstützung von Streiks zu streichen,

wurde, nachdem er von Oesterreich und Frankreich bekämpft war,

zurückgezogen. Auf Antrag von Frankreich wird beschlossen, daß der

internationale Ausschuß mindestens alle 3 Monate eine besondere

Druckschrift versenden soll, die sich von Kampf und Propaganda

völlig fern hält und lediglich statistische Angaben über die

Arbeiterverhältnisse der einzelnen Länder enthält. Hinsichtlich des

Minimallohnes wurde nach langer Verhandlung der Beschluß des vorigen

Kongresses bestätigt und die Durchführung den einzelnen Ländern

überlassen, doch sollen über die notwendigen Existenzbedingungen

statistische Ziffern und Berechnungen gesammelt werden. Der Kongreß

forderte die Einführung von Schiedsgerichten unter gleicher Beteiligung

Von Arbeitern und Arbeitgebern, sowie die Gewährung des politischen und

kommunalen Wahlrechts an die Eisenbahnarbeiter. Um die Durchführung

eines Haftpflichtgesetzes für die Unternehmer zu erreichen, wurde

das internationale Sekretariat beauftragt, die Gesetze der einzelnen

Länder über diesen Punkt zu sammeln und dem nächsten Kongresse einen

Gesetzentwurf vorzulegen. Die Beschlüsse des vorigen Kongresses wegen

Anstellung von Eisenbahninspektoren, sowie wegen Nationalisierung der

Transportmittel wurden wiederholt.

Der Beschluß im Jahre 1897 in Barcelona einen neuen Kongreß abzuhalten,

ist wegen der Kriegsverhältnisse in Spanien nicht zur Ausführung

gelangt.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 215 / 323 题