4. internationales Handeln im Bedarfsfalle;

5. Organisation der Bergleute und Wahrung aller berechtigten

Interessen;

6. Anwendung aller gesetzlichen Rechte zur Erlangung einer

gerechten Durchführung aller Arbeitsverträge sowie zur Wahrung

aller sonstigen Rechte und Herbeiführung humaner Behandlung der

Kohlenindustriearbeiter.

III. Es soll ein Organisationskomitee gebildet werden, welches aus

mindestens 2 Vertretern jeder der beteiligten Nationen zu bestehen

hat und dessen Aufgabe es ist, alle den Verband betreffenden

Angelegenheiten in Erwägung zu ziehen und dem internationalen

Kongresse Bericht zu erstatten, sowie Vorschläge zu unterbreiten. Die

Vertreter müssen ihrer Instruktion gemäß handeln.

IV. Die Beamten des Verbandes müssen zugleich Mitglieder des

Organisationskomitees sein. Sie bestehen aus dem Präsidenten, dessen

Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Generalsekretär.

V. Das Organisationskomitee wird von den Vertretern aller Nationen

erwählt und von dem Kongresse bestätigt.

VI. Die Wahl der Beamten wird vom Kongresse vorgenommen. Jede Nation

besitzt das Recht, zwei Kandidaten für jedes Amt vorzuschlagen und hat

mindestens 4 Wochen vor dem Kongresse dieselben dem Generalsekretär

namhaft zu machen.

VII. Alljährlich soll ein Kongreß an einem von der Mehrheit des

Komitees oder des Kongresses zu bestimmenden Orte und zu einer von

demselben festzusetzenden Zeit stattfinden.

IX. Ein außerordentlicher Kongreß soll stattfinden, wenn das Interesse

einer ganzen Nation dies infolge ernster Ereignisse erfordert. Der

Generalsekretär beruft dann nach Rücksprache mit dem Präsidenten, wenn

das Komitee ihn dazu bevollmächtigt, baldthunlichst einen Kongreß.

X. Jede Nation kann so viele Vertreter, wie es ihr beliebt, zu dem

Kongresse entsenden.

XI. Abgestimmt wird in den Komiteesitzungen nach Nationen, auf dem

Kongresse nach der Zahl der Mitglieder.

XII. Alle Beamten und Personen im Dienste des Kongresses sollen von dem

Verbande, dem sie angehören, honoriert werden.

XIII. Der Präsident und der Generalsekretär haben das Recht, wenn es

ihnen nötig erscheint, eine Komiteesitzung anzuberaumen.

XIV. Die Kosten des Kongresses und des Komitees für Mieträume u. dgl.

sind von den Kongreßmitgliedern zu berichtigen.

Das bestehende Organisationskomitee wurde in seinem Amte bestätigt und

als Ort des nächsten Kongresses Brüssel bestimmt.

Hier tagte dann der $vierte Kongreß$ in der Zeit vom 22. bis 26. Mai

1893, in dem 650000 Engländer durch 38, 92000 Franzosen durch 14, 69000

Belgier durch 9, 183000 Deutsche und 100000 Oesterreicher durch je

einen Abgeordneten vertreten waren.

Der Hauptstreitpunkt war wieder die $gesetzliche Regelung der

Arbeitszeit$, die gegen die 100000 Stimmen der Nordengländer mit 994000

angenommen wurde.

Ebenso wurde die Forderung des $Generalstreiks$ in der Form des

vorigen Kongresses mit 974000 gegen 120000 Stimmen angenommen.

Auch hinsichtlich der $Oberflächenarbeiter$ wiederholte sich

die Stellungnahme des letzten Kongresses, indem bei 565000

Stimmenthaltungen mit 399000 gegen 100000 Stimmen beschlossen wurde,

zwischen ihnen und den eigentlichen Grubenarbeitern keinen Unterschied

zu machen. Auch der Beschluß in betreff der $Grubeninspektoren$ wurde

wiederholt und außerdem einstimmig beschlossen, die Frauenarbeit in der

Bergwerksindustrie in allen Ländern zu verbieten.

Der letzte Punkt der Verhandlungen betraf die Frage der

$Ueberproduktion$ im Bergbau, insbesondere die Stellungnahme zu dem

Programm des belgischen Bergwerksdirektors $Lewy$, welches davon

ausgehend, daß die bestehende Ueberproduktion die Interessen der

Arbeiter sowohl wie der Unternehmer schädigt, die Anpassung derselben

an die Konsumtion durch internationale Regelung mit Hülfe eines

internationalen Arbeiterausschusses fordert, in dem alle Nationen

gleichmäßig und zwar zu 3/4 durch Arbeiter und zu 1/4 durch Unternehmer

vertreten sein sollen. Die Arbeitszeit soll, je nach den Verhältnissen

der einzelnen Länder, auf 4 oder 5 Tage beschränkt werden, jedoch

bei Lohnzahlung für 5 bezw. 6 Tage. Der Gewinn aus der durch die

Produktionsbeschränkung zu erwartenden Preissteigerung soll zu 75 %

den Unternehmern zufließen, mit 25 % dagegen zur Steigerung des Lohnes

verwandt werden. Die Belgier und die Franzosen haben sich dieses

Programm angeeignet. Die Engländer führten die Ueberproduktion auf die

Beschäftigung ungelernter Arbeiter in den Bergwerken und die Konkurrenz

der Händler untereinander zurück und wollten alle Nationen auffordern,

jedes Mittel anzuwenden, um die Kohlenförderung einzuschränken und die

ungelernten Arbeiter auszuschließen. Die Deutschen bezeichneten als

Grund der Ueberproduktion die Unterkonsumtion, wollten deshalb die

Verkürzung der Arbeitszeit und Erhöhung der Löhne und erklärten, daß

eine völlige Abhülfe erst durch die Beseitigung der kapitalistischen

Gesellschaftsordnung möglich sei.

Nach langen Verhandlungen überwies man die Vorberatung einer Kommission.

Der $fünfte Kongreß$ hat dann vom 14. bis 19. Mai 1894 in Berlin

stattgefunden, wobei 645000 Engländer durch 38, 100000 Franzosen

durch 4, 70000 Belgier durch 3, 192000 Deutsche durch 39 und 100000

Oesterreicher durch 2 Abgeordnete vertreten waren. Obgleich der Kongreß

nicht allein durch $Legien$ in Vertretung der Generalkommission,

sondern auch durch $Singer$ im Namen der sozialdemokratischen Partei

begrüßt wurde, erklärte doch der englische Vorsitzende $Pickart$, daß

sie nicht in der Absicht gekommen seien, die Arbeitgeber zu bekämpfen

oder als Agitatoren im eigentlichen Sinne zu wirken, noch weniger aber

Klasse gegen Klasse oder gar gegen das Gesetz aufzureizen, daß sie

auch nicht die Reichen um ihren Reichtum beneideten, sondern daß sie

nur für den Arbeiter einen besseren Anteil an dem Reichtume verlangten.

Dasselbe wurde von belgischer Seite betont. Der Engländer $Burt$ sprach

die besondere Hochachtung seiner Landsleute für den deutschen Kaiser

wegen des Berliner internationalen Kongresses aus.

Die Verhandlungen über das Verbot der $Frauenarbeit$, den $gesetzlichen

Achtstundentag$ und die Gleichstellung der $Oberflächenarbeiter$ mit

den Grubenarbeitern lieferten dasselbe Ergebnis, wie auf den früheren

Kongressen, mit der einzigen Ausnahme, daß bei dem letzteren Punkte

30000 Engländer mit den übrigen Nationen stimmten. Neue Gegenstände

der Beratungen waren die $Haftpflicht der Unternehmer$ und die Frage

des $Minimallohnes$, aber bei beiden zeigte sich der alte Gegensatz

zwischen den Engländern und den übrigen Nationen. So wurde der

Antrag, die Unternehmer auch ohne Rücksicht auf ihr Verschulden bei

Unglücksfällen für haftbar zu erklären, und ebenso die Forderung,

einen Minimallohn durch das Gesetz festzustellen, mit 645000 gegen

462000 Stimmen abgelehnt. Ueber das $System Lewy$ wurde wieder

eingehend verhandelt, doch fand dasselbe trotz der Befürwortung der

Franzosen und Belgier wenig Anklang. Diese Verhandlungen wurden nicht

zum Abschlusse gebracht, führten vielmehr zu lebhaften Streitigkeiten

zwischen den Engländern auf der einen, und den übrigen Nationen auf

der anderen Seite, indem man den ersteren vorwarf, daß sie den Kongreß

zu tyrannisieren suchten. Außerdem machte man sich gegenseitig zum

Vorwurfe, die Verhandlungen unnötig in die Länge gezogen zu haben, und

schließlich reisten die Engländer ab, bevor die Beratungen beendigt

waren, indem sie für die Verhandlungen des letzten Tages nur 2

Vertreter zurückließen. So konnte die Frage der Ueberproduktion und der

Bergwerksinspektion nicht mehr erledigt werden, sondern man konnte nur

noch die Wahl eines Vorstandes des internationalen Verbandes vornehmen.

Der $sechste Kongreß$ wurde vom 3. bis 7. Juni 1895 in Paris

abgehalten. Vertreten waren 590000 Engländer durch 32, 132000 Franzosen

durch 5, 80000 Belgier durch 8 und 266300 Deutsche und Oesterreicher

durch 5 Abgeordnete.

Ueber das $System Lewy$ wurde lange verhandelt, schließlich aber mit

den Stimmen der Engländer und Deutschen gegen die der Franzosen und

Belgier beschlossen, die Frage nochmals einem Komitee zu überweisen.

Die Beratung über den $Achtstundentag$ führte insofern zu einem anderen

Ergebnisse wie früher, als zum erstenmale die Mehrheit der Engländer

(_Miners federation_) mit den kontinentalen Arbeitern dafür stimmten,

denselben auch auf die $Oberflächenarbeiter$ auszudehnen, so daß

dieser Beschluß mit 872000 gegen die 96000 Stimmen der englischen

national union gefaßt wurde. Hinsichtlich der Frage der $Haftpflicht

der Unternehmer$ standen sich wieder die Ansichten der Engländer,

die eine Erfolgpflicht im Falle eigenen Verschuldens des Arbeiters

ausschließen und der übrigen Nationen, die diesen Unterschied nicht

anerkennen wollten, gegenüber: infolge einer Wunderlichkeit der

englischen Geschäftsordnung kam es zu keiner maßgebenden Entscheidung.

Eine Forderung besserer $gesundheitlicher Einrichtung der Gruben$ wurde

einstimmig angenommen, während der deutsche Antrag, die Kongresse

künftig nur alle 2 Jahre abzuhalten, nachdem er lebhaften Widerspruch

der übrigen Nationen gefunden hatte, zurückgezogen wurde.

Auf dem $siebenten Kongresse$, der vom 25. bis 28. Mai 1896 in Aachen

abgehalten wurde, waren 400000 Mitglieder der _Miners federation_ durch

18, 126000 der _National union_ durch 16 und 100000 Von Süd Wales durch

3, insgesamt also 626000 Engländer durch 37 Abgeordnete, außerdem

152000 Franzosen durch 2, 85000 Belgier durch 4, 50000 Oesterreicher

durch 1 und 174000 Deutsche durch 13 Abgeordnete vertreten.

Hinsichtlich des $Achtstundentages$ war das Ergebnis der eifrigen

Debatte dasselbe, wie im Jahre zuvor, nämlich daß die gesetzliche

Festlegung für Arbeiter über und unter Tage mit allen (960000) gegen

die (126000) Stimmen der _National union_ angenommen wurde. Dabei

kam es zu einer ausgedehnten Erörterung des Verhältnisses zwischen

Gewerkschaften und Sozialdemokratie. Der Oesterreicher $Stark$

beantragte einen Beschluß, daß in Zukunft nur sozialdemokratische

Kongresse zu beschicken oder sozialdemokratische Bergarbeiterkongresse

einzuberufen seien, in Erwägung, daß die gewerkschaftliche Organisation

auf konservativem Standpunkte nicht im Stande sei, die endgültige

Befreiung der Arbeit aus den Banden des Kapitalismus zu bewerkstelligen

und deshalb der Anschluß an die Sozialdemokratie erforderlich sei. Auch

der deutsche Vertreter $Möller$ stellte sich auf diesen Standpunkt,

der aber von anderen Seiten, so auch von dem deutschen Vertreter

$Werdelmann$ entschieden bekämpft wurde. Der Beschluß der früheren

Kongresse über das gänzliche Verbot der $Frauenarbeit$ in Bergwerken

wurde einstimmig wiederholt. Hinsichtlich der $Einigungsämter$ gingen

die Ansichten auseinander, man sah deshalb von einer Beschlußfassung

ab. Dagegen wurde der Antrag, einen den besonderen Verhältnissen der

einzelnen Länder und der Konjunktur entsprechenden $Minimallohn$

zu fordern, gegen die Stimmen der _National union_ angenommen. Die

Beratung über das $System Lewy$ mußte wegen ungenügender Vorbereitung

wieder von der Tagesordnung abgesetzt werden, doch wurde nicht

allein ein Verbot aller Ueberstunden, soweit sie zum Zwecke der

Produktionsvermehrung geschehen, sondern überhaupt die Beschränkung

der Produktion nach Maßgabe des Bedürfnisses beschlossen, wobei

unter allgemeiner Zustimmung der Grundsatz ausgesprochen wurde, daß

der Arbeitslohn den Warenpreis bestimme, und nicht umgekehrt. Ein

weiterer Beschluß forderte die Schaffung von $Kranken$-, $Pensions$-

und $Invalidenkassen$ unter staatlicher Garantie, ein anderer die

Anstellung von $Grubeninspektoren$ aus Arbeiterkreisen mit gesicherter

Stellung. In Beziehung auf die $Verstaatlichung der Bergwerke$ bestand

insofern zwischen den Deutschen und den übrigen Nationen, abgesehen

von der _National union_, die sie grundsätzlich verwarf, eine

Meinungsverschiedenheit, als die Deutschen sie freilich grundsätzlich

billigten, aber dem heutigen Staate die daraus sich ergebende

Macht nicht zugestehen wollten. Schließlich wurde der Antrag auf

Verstaatlichung mit 737000 gegen 126000 Stimmen angenommen, wobei die

Deutschen sich der Abstimmung enthielten.

Nachdem noch der Antrag, die Arbeitgeber für alle Unfälle haftbar zu

machen, soweit sie nicht eine Schuld des Arbeiters nachweisen können,

einstimmig angenommen, dagegen der deutsche Antrag, die Kongresse

künftig nur alle 2 Jahre stattfinden zu lassen, abgelehnt war,

wurde als Sitz des nächsten Kongresses London gewählt und zugleich

beschlossen, zu demselben auch die Amerikaner und die asiatischen

Russen einzuladen.

Der $achte Kongreß$ hat vom 7. bis 11. Juni 1897 in London

stattgefunden bei einer Beteiligung von 68 Abgeordneten, die angeblich

1050000 Arbeiter aus England, Frankreich, Belgien und Deutschland[196]

vertraten, während Oesterreich nicht vertreten war. Die Verhandlungen

bewegten sich durchaus in den früheren Bahnen, nur trat der Gegensatz

zwischen der _miners federation_ und der _national union_ noch schärfer

in gegenseitigen Beschuldigungen hervor. Dies gilt in erster Linie

von dem Gegenstande der Tagesordnung, der die meiste Zeit in Anspruch

nahm, nämlich dem $Achtstundentage$, der, wie auf den früheren

Kongressen, in Ausdehnung auch auf die Oberflächenarbeiter gegen die

_national union_ angenommen wurde. Dasselbe Stimmenverhältnis bestand

hinsichtlich der $Haftpflicht der Unternehmer$, des $Minimallohnes$,

der $Verstaatlichung der Bergwerke$, bei der die Deutschen sich der

Stimme enthielten, und des $Systems Lewy$, bei dem übrigens die

dasselbe verteidigenden Belgier und Franzosen sich auf eine Resolution

beschränkten, die nur im allgemeinen eine internationale Einschränkung

der Produktion forderte und in dieser Form angenommen wurde.

Einstimmig dagegen war man bei den Beschlüssen wegen Vermehrung der

$Grubeninspektoren$ durch von Arbeitern gewählte Vertrauenspersonen,

wegen Erlasses eines Gesetzes über das $Invalidenwesen$, der

Anlegung von $Pflegestationen$ bei den Gruben und Einführung von

$Berggewerbegerichten$. Endlich wurde folgender Beschluß einstimmig

angenommen:

»Der Kongreß wendet sich auf das entschiedenste gegen diejenigen

Unternehmer, die ihre Arbeiter entlassen, nur weil sie einer

Gewerkschaft angehören. Wenn es ein grober Unfug ist, daß

organisierte Arbeiter ihre unorganisierten Kameraden zwangsweise

in die Organisation treiben, so ist es ein eben so grober Unfug,

wenn Unternehmer Arbeiter entlassen, nur weil diese von ihrem

gesetzlichen Organisationsrechte Gebrauch machen.«

[196] Die Zahl der vertretenen deutschen Bergarbeiter wird auf 330000

angegeben, doch ist in Nr. 26 des »Gewerkvereins« am 25. Juni

1897 mit Recht darauf hingewiesen, daß die Mitglieder des »alten

Verbandes« mit kaum 8000 Mitgliedern, die allein in London

waren, durchaus nicht befugt sind, die Vertretung sämtlicher

deutschen Bergarbeiter für sich in Anspruch zu nehmen.

Der $neunte Kongreß$, der vom 1. bis 5. August 1898 in Wien stattfand,

war von 61 Vertretern, darunter 33 aus England, 19 aus Oesterreich,

2 aus Frankreich, 3 aus Belgien und 4 aus Schweden besucht. Die

englischen Abgesandten vertraten 610000, die österreichischen und

belgischen je 100000; die deutschen Bergarbeiter hatten die Entsendung

eines Vertreters abgelehnt und erklärt, nur alle 2 Jahre einen Kongreß

beschicken zu wollen.

Die Verhandlungen waren lediglich eine Wiederholung der früheren. Die

Forderung des Achtstundentages auch für die über Tage beschäftigten

Arbeiter wurde gegen den Widerspruch der national union mit 813000

gegen 136000 Stimmen angenommen. Dasselbe gilt von der Forderung

eines Mimimallohnes und der Nationalisierung der Bergwerke. Dagegen

wurden die Beschlüsse wegen Erlasses eines Haftpflichtgesetzes,

durch das die Unternehmer für alle Unfälle verantwortlich gemacht

würden, unter Ausschluß der Möglichkeit, diese Verpflichtung durch

Vertrag auszuschließen, ferner wegen Einführung der Alters- und

Invalidenpension und wegen Anstellung von Grubeninspektoren, die von

den Arbeitern zu wählen und vom Staate zu besolden sind, einstimmig

angenommen. Der Antrag zu Gunsten der internationalen Regelung der

Kohlenförderung (System Lewy), für den nur die Belgier eintraten, wurde

mit 715000 gegen 65000 Stimmen abgelehnt. Die Verbände der einzelnen

Länder sollen dem Kongresse Berichte über Löhne und Arbeitszeit

einreichen.

Der $zehnte Kongreß$ ist vom 2. bis 6. Juni 1899 in Brüssel abgehalten

worden. Vertreten waren 670000 englische Arbeiter durch 32, 125000

belgische durch 7, 152000 französische durch 4, 350000 deutsche durch 2

und 140000 österreichische durch 2 Abgesandte. Der Beschluß wegen des

gesetzlichen Achtstundentages wurde mit allen gegen 30000 Stimmen aus

Northumberland wiederholt; die Ausdehnung auf die Oberflächenarbeiter

einstimmig angenommen. Die Forderung einer gesetzlichen

Unfallentschädigung wurde auf die öffentlich-rechtliche Alters- und

Invaliditätsversorgung ausgedehnt. Dabei wurde erwähnt, daß das

englische und französische Haftpflichtgesetz befriedigend wirke und

von allen Industrie-Ländern allein Belgien ein solches nicht besitzt.

Man beschloß ferner für gesetzliche Regelung des Submissionswesens

einzutreten und in Streikfällen sich gegenseitig zu benachrichtigen

und internationale Verhandlungen anzuknüpfen. Die Notwendigkeit einer

Regelung der Produktion wurde einstimmig als grundsätzlich notwendig

anerkannt die weitere Verhandlung aber dem nächsten Kongreß vorbehalten.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 214 / 323 题