5. Organisation der Bergleute und Wahrung aller berechtigten
Interessen;
6. Anwendung aller gesetzlichen Rechte zur Erlangung einer
gerechten Durchführung aller Arbeitsverträge sowie zur Wahrung
aller sonstigen Rechte und Herbeiführung humaner Behandlung der
Kohlenindustriearbeiter.
III. Es soll ein Organisationskomitee gebildet werden, welches aus
mindestens 2 Vertretern jeder der beteiligten Nationen zu bestehen
hat und dessen Aufgabe es ist, alle den Verband betreffenden
Angelegenheiten in Erwägung zu ziehen und dem internationalen
Kongresse Bericht zu erstatten, sowie Vorschläge zu unterbreiten. Die
Vertreter müssen ihrer Instruktion gemäß handeln.
IV. Die Beamten des Verbandes müssen zugleich Mitglieder des
Organisationskomitees sein. Sie bestehen aus dem Präsidenten, dessen
Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Generalsekretär.
V. Das Organisationskomitee wird von den Vertretern aller Nationen
erwählt und von dem Kongresse bestätigt.
VI. Die Wahl der Beamten wird vom Kongresse vorgenommen. Jede Nation
besitzt das Recht, zwei Kandidaten für jedes Amt vorzuschlagen und hat
mindestens 4 Wochen vor dem Kongresse dieselben dem Generalsekretär
namhaft zu machen.
VII. Alljährlich soll ein Kongreß an einem von der Mehrheit des
Komitees oder des Kongresses zu bestimmenden Orte und zu einer von
demselben festzusetzenden Zeit stattfinden.
IX. Ein außerordentlicher Kongreß soll stattfinden, wenn das Interesse
einer ganzen Nation dies infolge ernster Ereignisse erfordert. Der
Generalsekretär beruft dann nach Rücksprache mit dem Präsidenten, wenn
das Komitee ihn dazu bevollmächtigt, baldthunlichst einen Kongreß.
X. Jede Nation kann so viele Vertreter, wie es ihr beliebt, zu dem
Kongresse entsenden.
XI. Abgestimmt wird in den Komiteesitzungen nach Nationen, auf dem
Kongresse nach der Zahl der Mitglieder.
XII. Alle Beamten und Personen im Dienste des Kongresses sollen von dem
Verbande, dem sie angehören, honoriert werden.
XIII. Der Präsident und der Generalsekretär haben das Recht, wenn es
ihnen nötig erscheint, eine Komiteesitzung anzuberaumen.
XIV. Die Kosten des Kongresses und des Komitees für Mieträume u. dgl.
sind von den Kongreßmitgliedern zu berichtigen.
Das bestehende Organisationskomitee wurde in seinem Amte bestätigt und
als Ort des nächsten Kongresses Brüssel bestimmt.
Hier tagte dann der $vierte Kongreß$ in der Zeit vom 22. bis 26. Mai
1893, in dem 650000 Engländer durch 38, 92000 Franzosen durch 14, 69000
Belgier durch 9, 183000 Deutsche und 100000 Oesterreicher durch je
einen Abgeordneten vertreten waren.
Der Hauptstreitpunkt war wieder die $gesetzliche Regelung der
Arbeitszeit$, die gegen die 100000 Stimmen der Nordengländer mit 994000
angenommen wurde.
Ebenso wurde die Forderung des $Generalstreiks$ in der Form des
vorigen Kongresses mit 974000 gegen 120000 Stimmen angenommen.
Auch hinsichtlich der $Oberflächenarbeiter$ wiederholte sich
die Stellungnahme des letzten Kongresses, indem bei 565000
Stimmenthaltungen mit 399000 gegen 100000 Stimmen beschlossen wurde,
zwischen ihnen und den eigentlichen Grubenarbeitern keinen Unterschied
zu machen. Auch der Beschluß in betreff der $Grubeninspektoren$ wurde
wiederholt und außerdem einstimmig beschlossen, die Frauenarbeit in der
Bergwerksindustrie in allen Ländern zu verbieten.
Der letzte Punkt der Verhandlungen betraf die Frage der
$Ueberproduktion$ im Bergbau, insbesondere die Stellungnahme zu dem
Programm des belgischen Bergwerksdirektors $Lewy$, welches davon
ausgehend, daß die bestehende Ueberproduktion die Interessen der
Arbeiter sowohl wie der Unternehmer schädigt, die Anpassung derselben
an die Konsumtion durch internationale Regelung mit Hülfe eines
internationalen Arbeiterausschusses fordert, in dem alle Nationen
gleichmäßig und zwar zu 3/4 durch Arbeiter und zu 1/4 durch Unternehmer
vertreten sein sollen. Die Arbeitszeit soll, je nach den Verhältnissen
der einzelnen Länder, auf 4 oder 5 Tage beschränkt werden, jedoch
bei Lohnzahlung für 5 bezw. 6 Tage. Der Gewinn aus der durch die
Produktionsbeschränkung zu erwartenden Preissteigerung soll zu 75 %
den Unternehmern zufließen, mit 25 % dagegen zur Steigerung des Lohnes
verwandt werden. Die Belgier und die Franzosen haben sich dieses
Programm angeeignet. Die Engländer führten die Ueberproduktion auf die
Beschäftigung ungelernter Arbeiter in den Bergwerken und die Konkurrenz
der Händler untereinander zurück und wollten alle Nationen auffordern,
jedes Mittel anzuwenden, um die Kohlenförderung einzuschränken und die
ungelernten Arbeiter auszuschließen. Die Deutschen bezeichneten als
Grund der Ueberproduktion die Unterkonsumtion, wollten deshalb die
Verkürzung der Arbeitszeit und Erhöhung der Löhne und erklärten, daß
eine völlige Abhülfe erst durch die Beseitigung der kapitalistischen
Gesellschaftsordnung möglich sei.
Nach langen Verhandlungen überwies man die Vorberatung einer Kommission.
Der $fünfte Kongreß$ hat dann vom 14. bis 19. Mai 1894 in Berlin
stattgefunden, wobei 645000 Engländer durch 38, 100000 Franzosen
durch 4, 70000 Belgier durch 3, 192000 Deutsche durch 39 und 100000
Oesterreicher durch 2 Abgeordnete vertreten waren. Obgleich der Kongreß
nicht allein durch $Legien$ in Vertretung der Generalkommission,
sondern auch durch $Singer$ im Namen der sozialdemokratischen Partei
begrüßt wurde, erklärte doch der englische Vorsitzende $Pickart$, daß
sie nicht in der Absicht gekommen seien, die Arbeitgeber zu bekämpfen
oder als Agitatoren im eigentlichen Sinne zu wirken, noch weniger aber
Klasse gegen Klasse oder gar gegen das Gesetz aufzureizen, daß sie
auch nicht die Reichen um ihren Reichtum beneideten, sondern daß sie
nur für den Arbeiter einen besseren Anteil an dem Reichtume verlangten.
Dasselbe wurde von belgischer Seite betont. Der Engländer $Burt$ sprach
die besondere Hochachtung seiner Landsleute für den deutschen Kaiser
wegen des Berliner internationalen Kongresses aus.
Die Verhandlungen über das Verbot der $Frauenarbeit$, den $gesetzlichen
Achtstundentag$ und die Gleichstellung der $Oberflächenarbeiter$ mit
den Grubenarbeitern lieferten dasselbe Ergebnis, wie auf den früheren
Kongressen, mit der einzigen Ausnahme, daß bei dem letzteren Punkte
30000 Engländer mit den übrigen Nationen stimmten. Neue Gegenstände
der Beratungen waren die $Haftpflicht der Unternehmer$ und die Frage
des $Minimallohnes$, aber bei beiden zeigte sich der alte Gegensatz
zwischen den Engländern und den übrigen Nationen. So wurde der
Antrag, die Unternehmer auch ohne Rücksicht auf ihr Verschulden bei
Unglücksfällen für haftbar zu erklären, und ebenso die Forderung,
einen Minimallohn durch das Gesetz festzustellen, mit 645000 gegen
462000 Stimmen abgelehnt. Ueber das $System Lewy$ wurde wieder
eingehend verhandelt, doch fand dasselbe trotz der Befürwortung der
Franzosen und Belgier wenig Anklang. Diese Verhandlungen wurden nicht
zum Abschlusse gebracht, führten vielmehr zu lebhaften Streitigkeiten
zwischen den Engländern auf der einen, und den übrigen Nationen auf
der anderen Seite, indem man den ersteren vorwarf, daß sie den Kongreß
zu tyrannisieren suchten. Außerdem machte man sich gegenseitig zum
Vorwurfe, die Verhandlungen unnötig in die Länge gezogen zu haben, und
schließlich reisten die Engländer ab, bevor die Beratungen beendigt
waren, indem sie für die Verhandlungen des letzten Tages nur 2
Vertreter zurückließen. So konnte die Frage der Ueberproduktion und der
Bergwerksinspektion nicht mehr erledigt werden, sondern man konnte nur
noch die Wahl eines Vorstandes des internationalen Verbandes vornehmen.
Der $sechste Kongreß$ wurde vom 3. bis 7. Juni 1895 in Paris
abgehalten. Vertreten waren 590000 Engländer durch 32, 132000 Franzosen
durch 5, 80000 Belgier durch 8 und 266300 Deutsche und Oesterreicher
durch 5 Abgeordnete.
Ueber das $System Lewy$ wurde lange verhandelt, schließlich aber mit
den Stimmen der Engländer und Deutschen gegen die der Franzosen und
Belgier beschlossen, die Frage nochmals einem Komitee zu überweisen.
Die Beratung über den $Achtstundentag$ führte insofern zu einem anderen
Ergebnisse wie früher, als zum erstenmale die Mehrheit der Engländer
(_Miners federation_) mit den kontinentalen Arbeitern dafür stimmten,
denselben auch auf die $Oberflächenarbeiter$ auszudehnen, so daß
dieser Beschluß mit 872000 gegen die 96000 Stimmen der englischen
national union gefaßt wurde. Hinsichtlich der Frage der $Haftpflicht
der Unternehmer$ standen sich wieder die Ansichten der Engländer,
die eine Erfolgpflicht im Falle eigenen Verschuldens des Arbeiters
ausschließen und der übrigen Nationen, die diesen Unterschied nicht
anerkennen wollten, gegenüber: infolge einer Wunderlichkeit der
englischen Geschäftsordnung kam es zu keiner maßgebenden Entscheidung.
Eine Forderung besserer $gesundheitlicher Einrichtung der Gruben$ wurde
einstimmig angenommen, während der deutsche Antrag, die Kongresse
künftig nur alle 2 Jahre abzuhalten, nachdem er lebhaften Widerspruch
der übrigen Nationen gefunden hatte, zurückgezogen wurde.
Auf dem $siebenten Kongresse$, der vom 25. bis 28. Mai 1896 in Aachen
abgehalten wurde, waren 400000 Mitglieder der _Miners federation_ durch
18, 126000 der _National union_ durch 16 und 100000 Von Süd Wales durch
3, insgesamt also 626000 Engländer durch 37 Abgeordnete, außerdem
152000 Franzosen durch 2, 85000 Belgier durch 4, 50000 Oesterreicher
durch 1 und 174000 Deutsche durch 13 Abgeordnete vertreten.
Hinsichtlich des $Achtstundentages$ war das Ergebnis der eifrigen
Debatte dasselbe, wie im Jahre zuvor, nämlich daß die gesetzliche
Festlegung für Arbeiter über und unter Tage mit allen (960000) gegen
die (126000) Stimmen der _National union_ angenommen wurde. Dabei
kam es zu einer ausgedehnten Erörterung des Verhältnisses zwischen
Gewerkschaften und Sozialdemokratie. Der Oesterreicher $Stark$
beantragte einen Beschluß, daß in Zukunft nur sozialdemokratische
Kongresse zu beschicken oder sozialdemokratische Bergarbeiterkongresse
einzuberufen seien, in Erwägung, daß die gewerkschaftliche Organisation
auf konservativem Standpunkte nicht im Stande sei, die endgültige
Befreiung der Arbeit aus den Banden des Kapitalismus zu bewerkstelligen
und deshalb der Anschluß an die Sozialdemokratie erforderlich sei. Auch
der deutsche Vertreter $Möller$ stellte sich auf diesen Standpunkt,
der aber von anderen Seiten, so auch von dem deutschen Vertreter
$Werdelmann$ entschieden bekämpft wurde. Der Beschluß der früheren
Kongresse über das gänzliche Verbot der $Frauenarbeit$ in Bergwerken
wurde einstimmig wiederholt. Hinsichtlich der $Einigungsämter$ gingen
die Ansichten auseinander, man sah deshalb von einer Beschlußfassung
ab. Dagegen wurde der Antrag, einen den besonderen Verhältnissen der
einzelnen Länder und der Konjunktur entsprechenden $Minimallohn$
zu fordern, gegen die Stimmen der _National union_ angenommen. Die
Beratung über das $System Lewy$ mußte wegen ungenügender Vorbereitung
wieder von der Tagesordnung abgesetzt werden, doch wurde nicht
allein ein Verbot aller Ueberstunden, soweit sie zum Zwecke der
Produktionsvermehrung geschehen, sondern überhaupt die Beschränkung
der Produktion nach Maßgabe des Bedürfnisses beschlossen, wobei
unter allgemeiner Zustimmung der Grundsatz ausgesprochen wurde, daß
der Arbeitslohn den Warenpreis bestimme, und nicht umgekehrt. Ein
weiterer Beschluß forderte die Schaffung von $Kranken$-, $Pensions$-
und $Invalidenkassen$ unter staatlicher Garantie, ein anderer die
Anstellung von $Grubeninspektoren$ aus Arbeiterkreisen mit gesicherter
Stellung. In Beziehung auf die $Verstaatlichung der Bergwerke$ bestand
insofern zwischen den Deutschen und den übrigen Nationen, abgesehen
von der _National union_, die sie grundsätzlich verwarf, eine
Meinungsverschiedenheit, als die Deutschen sie freilich grundsätzlich
billigten, aber dem heutigen Staate die daraus sich ergebende
Macht nicht zugestehen wollten. Schließlich wurde der Antrag auf
Verstaatlichung mit 737000 gegen 126000 Stimmen angenommen, wobei die
Deutschen sich der Abstimmung enthielten.
Nachdem noch der Antrag, die Arbeitgeber für alle Unfälle haftbar zu
machen, soweit sie nicht eine Schuld des Arbeiters nachweisen können,
einstimmig angenommen, dagegen der deutsche Antrag, die Kongresse
künftig nur alle 2 Jahre stattfinden zu lassen, abgelehnt war,
wurde als Sitz des nächsten Kongresses London gewählt und zugleich
beschlossen, zu demselben auch die Amerikaner und die asiatischen
Russen einzuladen.
Der $achte Kongreß$ hat vom 7. bis 11. Juni 1897 in London
stattgefunden bei einer Beteiligung von 68 Abgeordneten, die angeblich
1050000 Arbeiter aus England, Frankreich, Belgien und Deutschland[196]
vertraten, während Oesterreich nicht vertreten war. Die Verhandlungen
bewegten sich durchaus in den früheren Bahnen, nur trat der Gegensatz
zwischen der _miners federation_ und der _national union_ noch schärfer
in gegenseitigen Beschuldigungen hervor. Dies gilt in erster Linie
von dem Gegenstande der Tagesordnung, der die meiste Zeit in Anspruch
nahm, nämlich dem $Achtstundentage$, der, wie auf den früheren
Kongressen, in Ausdehnung auch auf die Oberflächenarbeiter gegen die
_national union_ angenommen wurde. Dasselbe Stimmenverhältnis bestand
hinsichtlich der $Haftpflicht der Unternehmer$, des $Minimallohnes$,
der $Verstaatlichung der Bergwerke$, bei der die Deutschen sich der
Stimme enthielten, und des $Systems Lewy$, bei dem übrigens die
dasselbe verteidigenden Belgier und Franzosen sich auf eine Resolution
beschränkten, die nur im allgemeinen eine internationale Einschränkung
der Produktion forderte und in dieser Form angenommen wurde.
Einstimmig dagegen war man bei den Beschlüssen wegen Vermehrung der
$Grubeninspektoren$ durch von Arbeitern gewählte Vertrauenspersonen,
wegen Erlasses eines Gesetzes über das $Invalidenwesen$, der
Anlegung von $Pflegestationen$ bei den Gruben und Einführung von
$Berggewerbegerichten$. Endlich wurde folgender Beschluß einstimmig
angenommen:
»Der Kongreß wendet sich auf das entschiedenste gegen diejenigen
Unternehmer, die ihre Arbeiter entlassen, nur weil sie einer
Gewerkschaft angehören. Wenn es ein grober Unfug ist, daß
organisierte Arbeiter ihre unorganisierten Kameraden zwangsweise
in die Organisation treiben, so ist es ein eben so grober Unfug,
wenn Unternehmer Arbeiter entlassen, nur weil diese von ihrem
gesetzlichen Organisationsrechte Gebrauch machen.«
[196] Die Zahl der vertretenen deutschen Bergarbeiter wird auf 330000
angegeben, doch ist in Nr. 26 des »Gewerkvereins« am 25. Juni
1897 mit Recht darauf hingewiesen, daß die Mitglieder des »alten
Verbandes« mit kaum 8000 Mitgliedern, die allein in London
waren, durchaus nicht befugt sind, die Vertretung sämtlicher
deutschen Bergarbeiter für sich in Anspruch zu nehmen.
Der $neunte Kongreß$, der vom 1. bis 5. August 1898 in Wien stattfand,
war von 61 Vertretern, darunter 33 aus England, 19 aus Oesterreich,
2 aus Frankreich, 3 aus Belgien und 4 aus Schweden besucht. Die
englischen Abgesandten vertraten 610000, die österreichischen und
belgischen je 100000; die deutschen Bergarbeiter hatten die Entsendung
eines Vertreters abgelehnt und erklärt, nur alle 2 Jahre einen Kongreß
beschicken zu wollen.
Die Verhandlungen waren lediglich eine Wiederholung der früheren. Die
Forderung des Achtstundentages auch für die über Tage beschäftigten
Arbeiter wurde gegen den Widerspruch der national union mit 813000
gegen 136000 Stimmen angenommen. Dasselbe gilt von der Forderung
eines Mimimallohnes und der Nationalisierung der Bergwerke. Dagegen
wurden die Beschlüsse wegen Erlasses eines Haftpflichtgesetzes,
durch das die Unternehmer für alle Unfälle verantwortlich gemacht
würden, unter Ausschluß der Möglichkeit, diese Verpflichtung durch
Vertrag auszuschließen, ferner wegen Einführung der Alters- und
Invalidenpension und wegen Anstellung von Grubeninspektoren, die von
den Arbeitern zu wählen und vom Staate zu besolden sind, einstimmig
angenommen. Der Antrag zu Gunsten der internationalen Regelung der
Kohlenförderung (System Lewy), für den nur die Belgier eintraten, wurde
mit 715000 gegen 65000 Stimmen abgelehnt. Die Verbände der einzelnen
Länder sollen dem Kongresse Berichte über Löhne und Arbeitszeit
einreichen.
Der $zehnte Kongreß$ ist vom 2. bis 6. Juni 1899 in Brüssel abgehalten
worden. Vertreten waren 670000 englische Arbeiter durch 32, 125000
belgische durch 7, 152000 französische durch 4, 350000 deutsche durch 2
und 140000 österreichische durch 2 Abgesandte. Der Beschluß wegen des
gesetzlichen Achtstundentages wurde mit allen gegen 30000 Stimmen aus
Northumberland wiederholt; die Ausdehnung auf die Oberflächenarbeiter
einstimmig angenommen. Die Forderung einer gesetzlichen
Unfallentschädigung wurde auf die öffentlich-rechtliche Alters- und
Invaliditätsversorgung ausgedehnt. Dabei wurde erwähnt, daß das
englische und französische Haftpflichtgesetz befriedigend wirke und
von allen Industrie-Ländern allein Belgien ein solches nicht besitzt.
Man beschloß ferner für gesetzliche Regelung des Submissionswesens
einzutreten und in Streikfällen sich gegenseitig zu benachrichtigen
und internationale Verhandlungen anzuknüpfen. Die Notwendigkeit einer
Regelung der Produktion wurde einstimmig als grundsätzlich notwendig
anerkannt die weitere Verhandlung aber dem nächsten Kongreß vorbehalten.