2. die Beschränkung der Arbeit auf 8 Stunden einschließlich der Ein-
und Ausfahrt;
3. die Erlangung einer wirksamen Beaufsichtigung der Bergwerke
dadurch, daß den bereits in der Bergwerksindustrie bestehenden
Inspektoren und Aufsichtsbeamten Arbeitervertreter hinzugefügt
werden, die von den Grubenarbeitern frei gewählt und vom Staate
bezahlt werden sollen;