2. Kapitel.

$Organisation und Verwaltung des Sekretariates$.

Art. 3. Die Verwaltung des internationalen Sekretariates wird vom

internationalen Kongreß durch Stimmenmehrheit der Delegierten einem

Landesverbande übertragen; eventuell können sich zwei in einem und

demselben Lande bestehende Verbände in diese Verwaltung teilen.

Der Verband oder die Verbände tragen die Verantwortlichkeit für die

ganze Geschäfts- und Kassagebarung des Sekretariates.

Art. 4. Das internationale Sekretariat besteht aus:

a) der fünfgliedrigen Aufsichtskommission;

b) dem ständigen Sekretär.

Art. 5. Die $Aufsichtskommission$ wird vom Verband oder den Verbänden

nach einem von ihnen zu bezeichnenden Modus gewählt und hat folgende

Befugnisse:

a) Vorberatung aller wichtigen Anträge an die beim internationalen

Sekretariat beteiligten Verbände;

b) Wegleitung an den Sekretär für die Ausführung der Kongreßbeschlüsse;

c) Ueberwachung der Geschäftsführung des Sekretärs;

d) Entgegennahme der Vierteljahrsberichte desselben;

e) Festsetzung des Budgets der jährlichen Ausgaben des Sekretariates,

für Drucksachen, Bureauauslagen, Porti u. s. w., wie Besoldung des

ständigen Sekretärs und der übrigen Funktionäre;

f) Feststellungen der Bestimmungen über die Finanzverwaltung des

internationalen Buchdruckersekretariates.

Art. 6. Die Aufsichtskommission versammelt sich auf Einladung ihres

Vorsitzenden ordentlicherweise einmal im Jahre.

Sie hat das Recht, jederzeit Einsicht zu nehmen in die Geschäftsführung

des Sekretärs und der Finanzverwaltung.

Art. 7. Der $ständige Sekretär$ ist das ausführende Organ des

internationalen Sekretariates.

Er wird von der Zentralleitung oder den Zentralleitungen des mit der

Geschäftsführung des internationalen Sekretariates betrauten nationalen

Verbandes oder Verbände gewählt.

Art. 8. Ein von der Aufsichtskommission aufzustellendes Reglement

(Vertrag) umschreibt die Thätigkeitsgebiete des Sekretärs, dessen

Anstellungsverhältnis und Besoldung.

Im allgemeinen liegen ihm folgende Arbeiten ob:

a) Ausarbeitung von Reglements und Statuten;

b) rasche Zustellung -- auf dem Zirkularwege, eventuell auch auf

telegraphischem Wege -- aller Mitteilungen des Sekretariates an die

beteiligten Verbände;

c) prompte Erledigung aller einlaufenden Korrespondenzen;

d) Entgegennahme und Ausarbeitung von Anregungen seitens der

beteiligten Verbände;

e) Zustellung der für die Oeffentlichkeit bestimmten Mitteilungen an

die Redaktionen der Landesverbandsorgane;

f) Ausarbeitung der Vierteljahrsberichte zu Händen der

Aufsichtskommission und Veröffentlichung von Auszügen aus denselben;

g) Ausarbeitung des Jahresberichts zu Händen der beteiligten Verbände;

h) Sammlung von statistischen Daten aus den verschiedenen Verbänden und

Verwendung oder Anhandgabe derselben zu vergleichenden oder

positiven statistischen Erhebungen;

i) Einziehung der Jahresbeiträge und der Beitragsquoten für

Unterstützungszwecke von den beteiligten Verbänden;

k) Ausrichtung der Unterstützungssummen an die im Streik stehenden

Verbände.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 189 / 323 题