$Organisation und Verwaltung des Sekretariates$.
Art. 3. Die Verwaltung des internationalen Sekretariates wird vom
internationalen Kongreß durch Stimmenmehrheit der Delegierten einem
Landesverbande übertragen; eventuell können sich zwei in einem und
demselben Lande bestehende Verbände in diese Verwaltung teilen.
Der Verband oder die Verbände tragen die Verantwortlichkeit für die
ganze Geschäfts- und Kassagebarung des Sekretariates.
Art. 4. Das internationale Sekretariat besteht aus:
a) der fünfgliedrigen Aufsichtskommission;
b) dem ständigen Sekretär.
Art. 5. Die $Aufsichtskommission$ wird vom Verband oder den Verbänden
nach einem von ihnen zu bezeichnenden Modus gewählt und hat folgende
Befugnisse:
a) Vorberatung aller wichtigen Anträge an die beim internationalen
Sekretariat beteiligten Verbände;
b) Wegleitung an den Sekretär für die Ausführung der Kongreßbeschlüsse;
c) Ueberwachung der Geschäftsführung des Sekretärs;
d) Entgegennahme der Vierteljahrsberichte desselben;
e) Festsetzung des Budgets der jährlichen Ausgaben des Sekretariates,
für Drucksachen, Bureauauslagen, Porti u. s. w., wie Besoldung des
ständigen Sekretärs und der übrigen Funktionäre;
f) Feststellungen der Bestimmungen über die Finanzverwaltung des
internationalen Buchdruckersekretariates.
Art. 6. Die Aufsichtskommission versammelt sich auf Einladung ihres
Vorsitzenden ordentlicherweise einmal im Jahre.
Sie hat das Recht, jederzeit Einsicht zu nehmen in die Geschäftsführung
des Sekretärs und der Finanzverwaltung.
Art. 7. Der $ständige Sekretär$ ist das ausführende Organ des
internationalen Sekretariates.
Er wird von der Zentralleitung oder den Zentralleitungen des mit der
Geschäftsführung des internationalen Sekretariates betrauten nationalen
Verbandes oder Verbände gewählt.
Art. 8. Ein von der Aufsichtskommission aufzustellendes Reglement
(Vertrag) umschreibt die Thätigkeitsgebiete des Sekretärs, dessen
Anstellungsverhältnis und Besoldung.
Im allgemeinen liegen ihm folgende Arbeiten ob:
a) Ausarbeitung von Reglements und Statuten;
b) rasche Zustellung -- auf dem Zirkularwege, eventuell auch auf
telegraphischem Wege -- aller Mitteilungen des Sekretariates an die
beteiligten Verbände;
c) prompte Erledigung aller einlaufenden Korrespondenzen;
d) Entgegennahme und Ausarbeitung von Anregungen seitens der
beteiligten Verbände;
e) Zustellung der für die Oeffentlichkeit bestimmten Mitteilungen an
die Redaktionen der Landesverbandsorgane;
f) Ausarbeitung der Vierteljahrsberichte zu Händen der
Aufsichtskommission und Veröffentlichung von Auszügen aus denselben;
g) Ausarbeitung des Jahresberichts zu Händen der beteiligten Verbände;
h) Sammlung von statistischen Daten aus den verschiedenen Verbänden und
Verwendung oder Anhandgabe derselben zu vergleichenden oder
positiven statistischen Erhebungen;
i) Einziehung der Jahresbeiträge und der Beitragsquoten für
Unterstützungszwecke von den beteiligten Verbänden;
k) Ausrichtung der Unterstützungssummen an die im Streik stehenden
Verbände.