1. Kapitel.

$Name, Zweck und Dauer$.

Art. 1. Unter der Bezeichnung »Internationales Buchdruckersekretariat«

wird eine ständige Centralstelle geschaffen, die den Zweck hat:

a) die Beziehungen unter den einzelnen

Buchdrucker-Zentralverwaltungen, soweit sie internationale

Interessen berühren, zu vermitteln;

b) bei allgemeinen Arbeitsniederlegungen diejenigen Maßnahmen zu

ergreifen, welche ein Fernhalten von Zuzug zu ermöglichen und eine

nachhaltige Unterstützung der für Verbesserung ihrer Lebenshaltung

kämpfenden, einer Verschlechterung derselben sich widersetzenden

oder eine Verkürzung der Arbeitszeit anstrebenden Kollegen zu

verbürgen imstande sind;

c) internationale Kongresse einzuberufen, die Tagesordnung für

dieselben vorzubereiten und deren Beschlüsse auszuführen.

Art. 2. Das internationale Sekretariat wird auf unbestimmte Zeit

gegründet.

Ein internationaler Kongreß kann die Aufhebung desselben beschließen.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 188 / 323 题