$Name, Zweck und Dauer$.
Art. 1. Unter der Bezeichnung »Internationales Buchdruckersekretariat«
wird eine ständige Centralstelle geschaffen, die den Zweck hat:
a) die Beziehungen unter den einzelnen
Buchdrucker-Zentralverwaltungen, soweit sie internationale
Interessen berühren, zu vermitteln;
b) bei allgemeinen Arbeitsniederlegungen diejenigen Maßnahmen zu
ergreifen, welche ein Fernhalten von Zuzug zu ermöglichen und eine
nachhaltige Unterstützung der für Verbesserung ihrer Lebenshaltung
kämpfenden, einer Verschlechterung derselben sich widersetzenden
oder eine Verkürzung der Arbeitszeit anstrebenden Kollegen zu
verbürgen imstande sind;
c) internationale Kongresse einzuberufen, die Tagesordnung für
dieselben vorzubereiten und deren Beschlüsse auszuführen.
Art. 2. Das internationale Sekretariat wird auf unbestimmte Zeit
gegründet.
Ein internationaler Kongreß kann die Aufhebung desselben beschließen.