3. Regulierung des Lehrlingswesens.

Da die Verhandlungen ihrem Inhalte nach denen des ersten Kongresses

sehr ähnlich waren, so kann deren Wiedergabe sich hier etwas kürzer

gestalten.

Der wichtigste war der erste Punkt, die Gründung eines $internationalen

Buchdruckerverbandes$, womit die Schaffung einer $internationalen

Widerstandskasse$ zusammenhing, und da hier die Ansichten der

germanischen und romanischen Nationen auseinander gingen, so wurde auf

Antrag des deutschen Vertreters Döblin beschlossen, daß die Delegierten

der sprachverwandten Länder in gesonderter Beratung zu der Frage

Stellung nehmen sollten, um dadurch die Verhandlungen zu erleichtern.

Nach deren Beendigung stellte der französische Vertreter Këufer namens

der Nationen der lateinischen Sprache folgenden Antrag:

»Der internationale Buchdruckerkongreß in Bern acceptiert

das Prinzip der definitiven Gründung eines internationalen

Buchdruckerverbandes. Um die Thätigkeit dieser neuen Organisation

durch Ernennung eines leitenden Bureaus zu sichern und um die

Errichtung einer internationalen Widerstandskasse vorzubereiten,

beschließt der Kongreß die Entrichtung eines monatlichen Beitrages

von 5 Centimes per Mitglied.«

Döblin (Berlin) als Sprecher der germanischen Gruppe machte hiergegen

geltend, daß es für sie eine Unmöglichkeit sei, einem internationalen

Verbande mit Widerstandskasse beizutreten, da die Gesetze ihnen dies

nicht gestatteten. Um dennoch etwas Positives zu schaffen, hätten die

Vertreter dieser Länder sich auf folgende Anträge geeinigt:

»Die Vertreter der germanischen Gruppe erklären im Namen ihrer

Verbände, daß in Lohnbewegungen nur nach vorhergegangener

gemeinsamer Verständigung einzutreten ist. In Streikfällen soll eine

alle Mitglieder der beteiligten Verbände gleichbelastende Steuer

erhoben werden.

Die genannte Gruppe ist ferner für Schaffung einer Zentralstelle,

die die internationalen Beziehungen zu vermitteln hat. Die Kosten

dieser Zentralstelle werden auf die einzelnen Verbände nach

Maßgabe ihrer Mitglieder verteilt. In den Ländern, wo sich einer

internationalen Vereinigung Schwierigkeiten entgegenstellen,

geschieht die Verständigung durch nationale Sekretäre. Die

Zentralstelle wird verpflichtet, alle die internationalen Interessen

berührenden Angelegenheiten schnellstens den beteiligten Verbänden

zur Kenntnis zu bringen. Organisationen, die dem Beschlusse des

Kongresses hinsichtlich der Gewährung von Viatikum nicht nachkommen,

sind von einer Beteiligung ausgeschlossen.«

Die Romanen machten zu gunsten ihres Antrages geltend, daß, falls erst

bei Ausbruch eines Streikes Steuern erhoben würden, möglicherweise

die weniger leistungsfähigen Verbände nicht in der Lage sein könnten,

ihre Verpflichtungen zu erfüllen, während die regelmäßige Ansammlung

von Beiträgen ihnen weniger schwer falle. Die Gegner bestritten diese

Gefahr und beriefen sich wiederholt auf das Hindernis ihrer Gesetze.

Nachdem die Verhandlungen nochmals unterbrochen waren, um in einer

eingesetzten Kommission eine Verständigung zu versuchen, einigte man

sich endlich auf folgenden Beschluß:

»Der Kongreß beschließt die Schaffung einer Zentralstelle, die die

internationalen Beziehungen zu vermitteln hat. Die Kosten dieser

Zentralstelle werden auf die einzelnen Verbände nach Maßgabe

ihrer Mitgliederzahl verteilt. Der Kongreß beschließt ferner,

daß in Lohnbewegungen nur nach vorausgegangener gemeinsamer

Verständigung einzutreten ist. In Streikfällen soll eine alle

Mitglieder der beteiligten Verbände gleichbelastende Steuer erhoben

werden. Die Beschaffung der Mittel zu obigem Zwecke bleibt den

einzelnen Verbänden überlassen. In denjenigen Ländern, wo sich

einer internationalen Vereinigung Schwierigkeiten entgegenstellen,

geschieht die Verständigung durch nationale Sekretäre. Die

Zentralstelle wird verpflichtet, alle die internationalen

Interessen berührenden Angelegenheiten schnellstens den beteiligten

Verbänden zur Kenntnis zu bringen. Organisationen, die dem

Beschlusse des Kongresses hinsichtlich der Gewährung von Viatikum

binnen Jahresfrist nicht nachkommen, sind von einer Beteiligung

ausgeschlossen.«

Dieser Beschluß wurde einstimmig angenommen, jedoch erklärt, daß er

auf London, wo bis jetzt kein Viatikum gezahlt wird, keine Anwendung

finden solle. Als Sitz der Zentralstelle wurde die Schweiz gewählt.

Die Kommission erhielt das Recht, eine tägliche Unterstützung bis zu

täglich 2 Frs. für jedes Mitglied zu bewilligen.

Die Verhandlungen über die Frage des $Viatikums$ boten gegenüber

denjenigen des Pariser Kongresses nichts Neues. Der Bericht der

eingesetzten Kommission erklärt, nicht viel Hoffnung auf Herbeiführung

eines Einverständnisses zu haben, da die Ansichten in den verschiedenen

Ländern zu weit auseinander gingen, und selbst die Rückerstattung

der Unterstützungen, obgleich der Pariser Kongreß sie mit 10 gegen 2

Stimmen verworfen habe, werde wohl auch ferner bestehen bleiben.

Unter Ablehnung des italienischen Antrages, Viatikum nur an solche

reisende Mitglieder zu zahlen, denen Arbeit zugesichert sei,

wurde die Auszahlung an alle Verbandsmitglieder beschlossen. Eine

Kommission wurde beauftragt, ein Statut als Ersatz der bisherigen

Gegenseitigkeitsverträge auszuarbeiten.

Zu dem letzten Gegenstande der Tagesordnung, $Regelung des

Lehrlingswesens$, wurde einstimmig folgender Beschluß gefaßt:

»In Berücksichtigung der Lage aller Berufe hält der Kongreß eine

internationale Regelung des Lehrlingswesens für undurchführbar.

Dagegen erblickt er der großen Lehrlingsausbeutung gegenüber ein

Gegengewicht in starken Organisationen, die durch eine entsprechende

Verkürzung der Arbeitszeit einen Ausgleich zu schaffen in der Lage

sind. Die ganze Kraft ist daher auf Agitation sowie Aufklärung der

Berufsangehörigen, einschließlich der Lehrlinge, zu legen.«

Der Schweizerische Typographenbund hatte ohne ausdrücklichen Auftrag,

aber im Interesse der Förderung der internationalen Organisation

ein besonderes Blatt, den »Internationalen Buchdruckerverband«,

herausgegeben. Obgleich dessen Leistungen sehr ungünstig beurteilt

wurden, wobei Döblin die Ansicht vertrat, daß internationale Organe

nichts taugten, wurde doch beschlossen, daß diese Kosten sowie

diejenigen der Organisation des Kongresses den verschiedenen Verbänden

im Verhältnis zu ihrer Mitgliederzahl zur Last fallen sollten.

Bereits nach dem Pariser Kongreß, der den beiden Schweizer Verbänden,

dem »Schweizerischen Typographenbunde« und der »_Fédération des

Typographes de la Suisse romande_«, den Auftrag erteilt hatte,

verschiedene Fragen für den folgenden Kongreß vorzuberaten, hatten

die Vorstände dieser Verbände eine aus fünf Mitgliedern bestehende

besondere Kommission zur Führung der internationalen Angelegenheiten

eingesetzt. Als dann der Kongreß in Bern die Schaffung einer

internationalen Zentralstelle beschloß, deren Einsetzung den beiden

schweizerischen Verbänden übertragen wurde, beauftragten diese die

gedachte Kommission mit der Ausführung auch dieses Beschlusses. Die

Kommission hatte nun zunächst ihren Auftrag in dem Sinne aufgefaßt, daß

es sich um Begründung eines eigentlichen Verbandes handele und hatte

am 3. April 1892 den Entwurf eines »Statuts für den internationalen

Buchdruckerverband« zur gutachtlichen Aeußerung an die einzelnen

Verbände gesandt, in dem außer einer internationalen Widerstandskasse

auch ein regelmäßiges Verbandsorgan vorgesehen war. Der deutsche

Buchdruckerverband hatte aber hiergegen als eine Verletzung des

gefaßten Beschlusses, der nicht auf Schaffung eines internationalen

$Verbandes$, sondern nur auf Einrichtung einer $Zentralstelle$

gerichtet sei, lebhaft protestiert, und um diesem Proteste Rechnung

zu tragen, hatte die Kommission sich nunmehr auf ein bloßes

internationales $Sekretariat$ beschränkt, das mit dem 10. Dezember 1893

ins Leben getreten war und seinen Sitz in Bern erhalten hatte. Das

für dieses entworfene Reglement fand denn auch einstimmige Annahme.

Bei der Wichtigkeit desselben soll es hier unter Auslassung einiger

Nebenpunkte, sowie der Uebergangs- und Schlußbestimmungen abgedruckt

werden.

=Reglement für das Internationale Buchdruckersekretariat.=

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 187 / 323 题