Da die Verhandlungen ihrem Inhalte nach denen des ersten Kongresses
sehr ähnlich waren, so kann deren Wiedergabe sich hier etwas kürzer
gestalten.
Der wichtigste war der erste Punkt, die Gründung eines $internationalen
Buchdruckerverbandes$, womit die Schaffung einer $internationalen
Widerstandskasse$ zusammenhing, und da hier die Ansichten der
germanischen und romanischen Nationen auseinander gingen, so wurde auf
Antrag des deutschen Vertreters Döblin beschlossen, daß die Delegierten
der sprachverwandten Länder in gesonderter Beratung zu der Frage
Stellung nehmen sollten, um dadurch die Verhandlungen zu erleichtern.
Nach deren Beendigung stellte der französische Vertreter Këufer namens
der Nationen der lateinischen Sprache folgenden Antrag:
»Der internationale Buchdruckerkongreß in Bern acceptiert
das Prinzip der definitiven Gründung eines internationalen
Buchdruckerverbandes. Um die Thätigkeit dieser neuen Organisation
durch Ernennung eines leitenden Bureaus zu sichern und um die
Errichtung einer internationalen Widerstandskasse vorzubereiten,
beschließt der Kongreß die Entrichtung eines monatlichen Beitrages
von 5 Centimes per Mitglied.«
Döblin (Berlin) als Sprecher der germanischen Gruppe machte hiergegen
geltend, daß es für sie eine Unmöglichkeit sei, einem internationalen
Verbande mit Widerstandskasse beizutreten, da die Gesetze ihnen dies
nicht gestatteten. Um dennoch etwas Positives zu schaffen, hätten die
Vertreter dieser Länder sich auf folgende Anträge geeinigt:
»Die Vertreter der germanischen Gruppe erklären im Namen ihrer
Verbände, daß in Lohnbewegungen nur nach vorhergegangener
gemeinsamer Verständigung einzutreten ist. In Streikfällen soll eine
alle Mitglieder der beteiligten Verbände gleichbelastende Steuer
erhoben werden.
Die genannte Gruppe ist ferner für Schaffung einer Zentralstelle,
die die internationalen Beziehungen zu vermitteln hat. Die Kosten
dieser Zentralstelle werden auf die einzelnen Verbände nach
Maßgabe ihrer Mitglieder verteilt. In den Ländern, wo sich einer
internationalen Vereinigung Schwierigkeiten entgegenstellen,
geschieht die Verständigung durch nationale Sekretäre. Die
Zentralstelle wird verpflichtet, alle die internationalen Interessen
berührenden Angelegenheiten schnellstens den beteiligten Verbänden
zur Kenntnis zu bringen. Organisationen, die dem Beschlusse des
Kongresses hinsichtlich der Gewährung von Viatikum nicht nachkommen,
sind von einer Beteiligung ausgeschlossen.«
Die Romanen machten zu gunsten ihres Antrages geltend, daß, falls erst
bei Ausbruch eines Streikes Steuern erhoben würden, möglicherweise
die weniger leistungsfähigen Verbände nicht in der Lage sein könnten,
ihre Verpflichtungen zu erfüllen, während die regelmäßige Ansammlung
von Beiträgen ihnen weniger schwer falle. Die Gegner bestritten diese
Gefahr und beriefen sich wiederholt auf das Hindernis ihrer Gesetze.
Nachdem die Verhandlungen nochmals unterbrochen waren, um in einer
eingesetzten Kommission eine Verständigung zu versuchen, einigte man
sich endlich auf folgenden Beschluß:
»Der Kongreß beschließt die Schaffung einer Zentralstelle, die die
internationalen Beziehungen zu vermitteln hat. Die Kosten dieser
Zentralstelle werden auf die einzelnen Verbände nach Maßgabe
ihrer Mitgliederzahl verteilt. Der Kongreß beschließt ferner,
daß in Lohnbewegungen nur nach vorausgegangener gemeinsamer
Verständigung einzutreten ist. In Streikfällen soll eine alle
Mitglieder der beteiligten Verbände gleichbelastende Steuer erhoben
werden. Die Beschaffung der Mittel zu obigem Zwecke bleibt den
einzelnen Verbänden überlassen. In denjenigen Ländern, wo sich
einer internationalen Vereinigung Schwierigkeiten entgegenstellen,
geschieht die Verständigung durch nationale Sekretäre. Die
Zentralstelle wird verpflichtet, alle die internationalen
Interessen berührenden Angelegenheiten schnellstens den beteiligten
Verbänden zur Kenntnis zu bringen. Organisationen, die dem
Beschlusse des Kongresses hinsichtlich der Gewährung von Viatikum
binnen Jahresfrist nicht nachkommen, sind von einer Beteiligung
ausgeschlossen.«
Dieser Beschluß wurde einstimmig angenommen, jedoch erklärt, daß er
auf London, wo bis jetzt kein Viatikum gezahlt wird, keine Anwendung
finden solle. Als Sitz der Zentralstelle wurde die Schweiz gewählt.
Die Kommission erhielt das Recht, eine tägliche Unterstützung bis zu
täglich 2 Frs. für jedes Mitglied zu bewilligen.
Die Verhandlungen über die Frage des $Viatikums$ boten gegenüber
denjenigen des Pariser Kongresses nichts Neues. Der Bericht der
eingesetzten Kommission erklärt, nicht viel Hoffnung auf Herbeiführung
eines Einverständnisses zu haben, da die Ansichten in den verschiedenen
Ländern zu weit auseinander gingen, und selbst die Rückerstattung
der Unterstützungen, obgleich der Pariser Kongreß sie mit 10 gegen 2
Stimmen verworfen habe, werde wohl auch ferner bestehen bleiben.
Unter Ablehnung des italienischen Antrages, Viatikum nur an solche
reisende Mitglieder zu zahlen, denen Arbeit zugesichert sei,
wurde die Auszahlung an alle Verbandsmitglieder beschlossen. Eine
Kommission wurde beauftragt, ein Statut als Ersatz der bisherigen
Gegenseitigkeitsverträge auszuarbeiten.
Zu dem letzten Gegenstande der Tagesordnung, $Regelung des
Lehrlingswesens$, wurde einstimmig folgender Beschluß gefaßt:
»In Berücksichtigung der Lage aller Berufe hält der Kongreß eine
internationale Regelung des Lehrlingswesens für undurchführbar.
Dagegen erblickt er der großen Lehrlingsausbeutung gegenüber ein
Gegengewicht in starken Organisationen, die durch eine entsprechende
Verkürzung der Arbeitszeit einen Ausgleich zu schaffen in der Lage
sind. Die ganze Kraft ist daher auf Agitation sowie Aufklärung der
Berufsangehörigen, einschließlich der Lehrlinge, zu legen.«
Der Schweizerische Typographenbund hatte ohne ausdrücklichen Auftrag,
aber im Interesse der Förderung der internationalen Organisation
ein besonderes Blatt, den »Internationalen Buchdruckerverband«,
herausgegeben. Obgleich dessen Leistungen sehr ungünstig beurteilt
wurden, wobei Döblin die Ansicht vertrat, daß internationale Organe
nichts taugten, wurde doch beschlossen, daß diese Kosten sowie
diejenigen der Organisation des Kongresses den verschiedenen Verbänden
im Verhältnis zu ihrer Mitgliederzahl zur Last fallen sollten.
Bereits nach dem Pariser Kongreß, der den beiden Schweizer Verbänden,
dem »Schweizerischen Typographenbunde« und der »_Fédération des
Typographes de la Suisse romande_«, den Auftrag erteilt hatte,
verschiedene Fragen für den folgenden Kongreß vorzuberaten, hatten
die Vorstände dieser Verbände eine aus fünf Mitgliedern bestehende
besondere Kommission zur Führung der internationalen Angelegenheiten
eingesetzt. Als dann der Kongreß in Bern die Schaffung einer
internationalen Zentralstelle beschloß, deren Einsetzung den beiden
schweizerischen Verbänden übertragen wurde, beauftragten diese die
gedachte Kommission mit der Ausführung auch dieses Beschlusses. Die
Kommission hatte nun zunächst ihren Auftrag in dem Sinne aufgefaßt, daß
es sich um Begründung eines eigentlichen Verbandes handele und hatte
am 3. April 1892 den Entwurf eines »Statuts für den internationalen
Buchdruckerverband« zur gutachtlichen Aeußerung an die einzelnen
Verbände gesandt, in dem außer einer internationalen Widerstandskasse
auch ein regelmäßiges Verbandsorgan vorgesehen war. Der deutsche
Buchdruckerverband hatte aber hiergegen als eine Verletzung des
gefaßten Beschlusses, der nicht auf Schaffung eines internationalen
$Verbandes$, sondern nur auf Einrichtung einer $Zentralstelle$
gerichtet sei, lebhaft protestiert, und um diesem Proteste Rechnung
zu tragen, hatte die Kommission sich nunmehr auf ein bloßes
internationales $Sekretariat$ beschränkt, das mit dem 10. Dezember 1893
ins Leben getreten war und seinen Sitz in Bern erhalten hatte. Das
für dieses entworfene Reglement fand denn auch einstimmige Annahme.
Bei der Wichtigkeit desselben soll es hier unter Auslassung einiger
Nebenpunkte, sowie der Uebergangs- und Schlußbestimmungen abgedruckt
werden.
=Reglement für das Internationale Buchdruckersekretariat.=