1. Buchdrucker[192].

Wie die Buchdrucker überhaupt an der Spitze der Arbeiterbewegung

marschieren, die höchste Stufe ihrer Intelligenz darstellen und auch

auf anderen Gebieten die ausgereifteste Entwicklung zeigen, so haben

sie auch die internationalen Beziehungen bereits am besten ausgebildet,

so daß dieselben als Vorbild und typisches Muster angesehen werden

dürfen und es sich rechtfertigt, sie etwas eingehender, als bei den

übrigen darzustellen.

[192] Eine ausführlichere Darstellung, der das folgende entnommen

ist, habe ich in $Schmoller$'s Jahrb. XXII, S. 20 ff. gegeben;

dort sind auch die gestellten Anträge und gefaßten Beschlüsse

im Wortlaut mitgeteilt. Das benutzte Material verdanke ich dem

internationalen Buchdruckersekretariate in Bern.

Eine internationale Organisation wurde zuerst im Jahre 1887 von dem

Zentralkomitee der französischen Buchdrucker angeregt, das zugleich

den ersten Schritt zur praktischen Ausführung dadurch that, das es

1889 in Verbindung mit der Weltausstellung nach Paris den ersten

internationalen Buchdruckerkongreß[193], der vom 18. bis 21. Juli in

der _Bourse du travail_ tagte, zusammenberief. Auf demselben waren

die Buchdruckerverbände folgender Länder mit den dabei gesetzten

Mitgliederzahlen vertreten:

Spanien 1130, Italien 3800, Oesterreich 7000, Belgien 1500, romanische

Schweiz 400, deutsche Schweiz 1150, Deutschland 13500, England 7500,

Ungarn 800, Norwegen 500, Dänemark 750, Frankreich 5500, Nordamerika

30000, zusammen 13 Länder mit 74480 Mitgliedern. Der Kongreß beschloß,

daß bei den Abstimmungen jede Nation eine Stimme führen sollte.

[193] Ueber den II. und III. Kongreß sind Protokolle herausgegeben,

dagegen sind die Verhandlungen des I. Kongresses nur in einer

besonderen Anlage der Zeitschrift »_La Typographie française_«,

dem Organ der _Fédération française des travailleurs du livre_,

veröffentlicht, von der mir durch die Güte des zeitigen

internationalen Buchdruckersekretärs $Siebenmann$ das einzige

dort vorhandene Exemplar zur Verfügung gestellt wurde.

Der erste Punkt der Tagesordnung war die $Regelung des Viatikums$, die

dadurch außerordentlich erschwert wurde, daß die Einrichtungen der

einzelnen Länder in wesentlichen Punkten voneinander abweichen. In den

meisten erhält jedes Mitglied eines Verbandes die gleiche Unterstützung

ohne Rücksicht auf die Nationalität. Diese Länder erklärten sich

für den Grundsatz der Gegenseitigkeit ohne Rückerstattung. Andere,

insbesondere Belgien, die Schweiz und Italien, beriefen sich darauf,

daß sie hierzu bei der geringen Leistungsfähigkeit ihrer Kassen um

so weniger im stande seien, als gerade diese Länder in besonders

großem Umfange von Reisenden besucht würden, ja, es wurde sogar

behauptet, daß es sich vielfach um Vergnügungsreisende handele; die

Forderung, die insbesondere von Belgien und Italien erhoben wurde, ging

deshalb dahin, daß eine gegenseitige Rückerstattung der geleisteten

Zahlungen stattfinden solle. Ferner wird in Deutschland das Viatikum

gegeben ohne Rücksicht auf den Grund der Reise, während in Belgien

und Frankreich die Bemerkung in dem Verbandsbuche gefordert wird:

»abgereist wegen Mangels an Arbeit«. Der romanische Verband zahlt

den nicht französisch sprechenden Kollegen ein geringeres Viatikum.

In Italien wird die Kenntnis einer der drei Sprachen: italienisch,

spanisch und französisch verlangt, andernfalls erhält der Reisende

nur eine einmalige Unterstützung von 2 Franken, um sofort wieder die

Grenze zu gewinnen. Auch das System der Entschädigung ist verschieden.

In Deutschland erhält der Reisende, sobald er eine gewisse Entfernung

-- in neuester Zeit 20 Kilometer -- zurückgelegt hat, für jeden Tag

einen festen Satz (75 Pf. bis 1 Mk.). Aehnlich ist es in den übrigen

germanischen Ländern. Bei den romanischen Verbänden dagegen besteht das

sog. kilometrische System, d. h. die Vergütung richtet sich nach der

Länge des zurückgelegten Weges (5 Cent per Kilometer).

Bei den Verhandlungen erklärten zunächst Nordamerika und England, daß

sie sich einer internationalen Viatikumskasse mit Rücksicht auf die

abweichenden Verhältnisse ihrer Länder nicht anschließen könnten;

der englische Vertreter empfahl sogar, das Viatikum ganz fallen zu

lassen. Ebenso lehnten Oesterreich und Deutschland eine internationale

Kasse ab, weil die Gesetze ihrer Länder ihnen die Beteiligung nicht

gestatteten. Auch die Frage eines einheitlichen Verbandsbuches wurde

gestreift, doch wurde gegen ein solches die Verschiedenheit der

Sprachen geltend gemacht.

Von den meisten Seiten wurde betont, daß die Schwierigkeiten der Sache

zu groß seien, um sie sofort erledigen zu können, und daß es richtiger

sei, sie einem weiteren Studium vorzubehalten. Bei der Abstimmung wurde

deshalb nur die Frage der $Rückerstattung$ endgültig entschieden.

Hier standen sich die Ansichten schroff gegenüber. Während einige

Länder, insbesondere Belgien und Italien, forderten, daß die Last des

Viatikums grundsätzlich von demjenigen Verbande zu tragen sei, dem der

Reisende angehört, so daß dem fremden Verbande, der es gewährt, seine

Aufwendungen von dem einheimischen erstattet werden müßten, sah die

Mehrzahl hierin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Solidarität. Das

Ergebnis der langwierigen Verhandlungen war, daß der belgische Antrag:

»Die Kosten des Viatikums werden unter die Sektionen und Verbände

nach der Mitgliederzahl verteilt, um nicht diese Last denjenigen

Sektionen und Verbänden aufzulegen, die am meisten unter der

Beschäftigungslosigkeit zu leiden haben.«

mit 10 gegen die beiden Stimmen von Belgien und Italien abgelehnt

und dagegen auf Antrag der deutschen Schweiz mit 10 Stimmen, bei

zwei Enthaltungen, beschlossen wurde, freilich ein einheitliches

Verbandsbuch anzunehmen, aber im übrigen in der Frage des Viatikums

weitere Beschlüsse vorzubehalten. Spanien war bei den Verhandlungen

nicht vertreten.

Noch größer waren die Meinungsverschiedenheiten bei dem zweiten Punkte

der Tagesordnung, der sich auf die $Schaffung eines internationalen

Verbandes der Buchdrucker$ bezog. Dabei handelte es sich in erster

Linie um die prinzipielle Frage über das Verhältnis zum Sozialismus.

Während der Referent $Pasquelin$ bemerkte, daß viele, die für den

Gedanken der Organisation erwärmt seien, sich von ihr aus dem

Grunde zurückhielten, weil sie sich scheuten, sich einer bestimmten

politischen Gruppe anzuschließen und die Ansicht vertrat, daß es

erforderlich sei, daß alle Kräfte des Proletariates zur Zeit auf das

wirtschaftliche Gebiet beschränkt würden, verlangten der dänische

und der italienische Vertreter den Anschluß an den Sozialismus.

Eine fernere Meinungsverschiedenheit betraf die Frage, ob man die

anzuhebende internationale Vereinigung auf die Buchdrucker und die

Schriftgießer beschränken oder auf alle Arbeiterklassen erstrecken

solle. Endlich machten die Vertreter von Deutschland und Oesterreich

geltend, daß die Gesetze ihrer Länder ihnen die Beteiligung weder an

einem internationalen Verbande, noch auch nur an einem internationalen

Bureau gestatteten.

Der Vorsitzende erklärte schließlich das Ergebnis der Erörterungen

dahin zusammenfassen zu können, daß es die Meinung des Kongresses sei,

zuerst die Buchdrucker national und international zu organisieren,

und daß sich daraus später die Verbindung und die nachdrückliche

Fühlungnahme mit den übrigen in gleicher Weise organisierten

Arbeitergruppen entwickeln werde. Er stellte dann zunächst die

prinzipielle Frage über die Notwendigkeit einer internationalen

Organisation zur Abstimmung, die durch die Stimmen von Spanien,

Italien, Oesterreich, der beiden schweizerischen Verbände, Nordamerika,

England, Ungarn, Dänemark, Norwegen und Frankreich bejaht wurde,

während Belgien und Deutschland sich der Abstimmung enthielten.

Man wandte sich sodann der wichtigen Frage der $Errichtung einer

internationalen Widerstands-(Streik-) Kasse$ zu. Die beiden

schweizerischen Gruppen hatten sich schon eingehend mit dem Plane

beschäftigt und über folgenden Antrag Siebenmann (deutsche Schweiz)

geeinigt:

»Der internationale Buchdruckerkongreß erkennt die Notwendigkeit der

bereits in den verschiedenen Ländern bestehenden Widerstandskassen

an und spricht den Wunsch aus, daß jeder Verband sofort die nötigen

Schritte thue, um überall Widerstandskassen zu gründen.

Der Verband der romanischen Schweiz wird beauftragt, in Gemeinschaft

mit dem Verbande der deutschen Schweiz innerhalb eines Jahres den

Plan einer internationalen Widerstandskasse vorzulegen. Der nächste

Kongreß wird sich über Annahme dieses Planes entscheiden.«

Der Antragsteller teilte mit, daß man eine Beitragszahlung von

monatlich 10 Cent. für jedes Mitglied ins Auge gefaßt habe; das

angesammelte Kapital dürfe vor Ablauf eines halben Jahres nicht

angegriffen werden; der Zweck der Kasse solle nur sein, die Herabsetzung

der Löhne zu bekämpfen. Den meisten Beifall fand der Plan bei den

romanischen Nationen, während insbesondere der deutsche Vertreter

Trapp nicht allein betonte, daß die Verhandlungen nur den Karakter

eines Meinungsaustausches haben könnten und daß es jeder Organisation

überlassen bleiben müsse, auf welchem Wege sie glaube, am besten das

gemeinsame Ziel erreichen zu können, sondern auch bemerkte, daß die

Gründung einer internationalen Widerstandskasse unmöglich sein werde, da

insbesondere bei einem so geringen Beitrage jeder große Streik die Kasse

erschöpfen müsse.

Bei der Abstimmung wurde der erste Satz des Antrages Siebenmann mit

allen Stimmen bei einer Stimmenthaltung (Deutschland) angenommen. Für

den zweiten Satz (Errichtung einer internationalen Kasse) wurden 8

Stimmen abgegeben (Italien, Belgien, beide schweizerische Verbände,

England, Dänemark, Norwegen und Frankreich). Deutschland, Oesterreich,

Ungarn und Spanien enthielten sich der Stimme. Ein Antrag wegen

Einrichtung $genossenschaftlicher Buchdruckervereine$ wurde abgelehnt,

dagegen ein solcher wegen Bildung gemeinschaftlicher $Schiedsgerichte$

angenommen, ebenso ein Antrag, der sich gegen die lange Dauer der

Streiks erklärte und den Gewerkschaften empfahl, keine übertriebenen

Forderungen zu stellen. Alle Buchdrucker wurden für verpflichtet

erklärt, den bestehenden Gewerkschaften beizutreten.

Der folgende Gegenstand betraf die $Herabsetzung$ der $Arbeitszeit$.

Man war im allgemeinen in dieser Forderung einig und betonte

insbesondere den Wert dieses Mittels zur Bekämpfung der

Arbeitslosigkeit, doch wurde hervorgehoben, daß, um einen Ausfall am

Verdienste zu vermeiden, zunächst eine Erhöhung der jetzigen Löhne

durchgesetzt werden müsse. Uebereinstimmend wurde auch die $Abschaffung

der Akkordarbeit$ und ihre Ersetzung durch Lohnarbeit empfohlen. Ebenso

war man überwiegend gegen die Ueberstundenarbeit; einzig der belgische

Vertreter D'Hooghe erklärte, daß er den bestimmten Auftrag habe, gegen

jede Verminderung der Arbeitszeit zu stimmen. Die meisten Redner

wollten auch zur Erreichung ihres Zieles den Weg der $gesetzlichen

Regelung$ eingeschlagen sehen, nur der dänische Vertreter Petersen

erklärte sich gegen gesetzlichen Zwang. Trapp (Deutschland) machte

geltend, daß bei der jetzigen Zusammensetzung der gesetzgeberischen

Gewalten auf diesem Wege eine Besserung nicht zu erwarten sei, während

die Schweizer sich von der durch den dortigen Bundesrat einzuberufenden

internationalen Konferenz viel versprachen.

Bei der Abstimmung wurde zunächst der Grundsatz der Verminderung der

Arbeitszeit einstimmig angenommen in folgender Fassung:

»Der Kongreß erklärt sich für die Herabsetzung der Arbeitszeit ohne

Verminderung des Lohnes.«

Auch die Dauer von 8 Stunden wurde gegen die Stimmen von Belgien und

der romanischen Schweiz angenommen. Einstimmige Annahme fand ferner der

Antrag Drummond (England), der die Ueberarbeit grundsätzlich verwirft

und sie deshalb wenigstens auf ein möglichst geringes Maß beschränkt

wissen will, mit dem Zusatze von Kralik, daß die Ueberstunden möglichst

hoch bezahlt werden sollen. Ebenso einstimmig wurde der Antrag Mangeot

angenommen, der die Abschaffung der Nachtarbeit der Frauen und Kinder

forderte.

Eine längere Verhandlung verursachte auch die $Lehrlingsfrage$.

Man wünschte von verschiedenen Seiten nicht allein die

gesetzliche Verpflichtung des Lehrlings zur Beibringung eines

Schulzeugnisses, sondern insbesondere die Festlegung eines bestimmten

Zahlenverhältnisses zwischen Lehrlingen und Gehülfen. Von der

Mehrzahl der Anwesenden wurde aber die Ansicht vertreten, daß diese

Angelegenheiten entweder überhaupt nicht auf gesetzlichem Wege zu

regeln seien oder daß mindestens diese Regelung nicht international,

sondern nur in jedem Lande nach Maßgabe seiner besonderen Verhältnisse

geschehen könne.

Weiter verhandelte man über die $gegenseitige Krankenunterstützung

reisender Gehülfen$, wobei mitgeteilt wurde, daß ein solches

Gegenseitigkeitsverhältnis bereits zwischen Deutschland, Oesterreich,

Ungarn, Norwegen und der Schweiz bestehe. Man erkannte allseitig den

Wunsch noch einer solchen Einrichtung als berechtigt an, berief sich

aber teils auf die Geringfügigkeit der Mittel, teils darauf, daß in

einzelnen Ländern eine Krankenunterstützung seitens der Gewerkschaften

überhaupt nicht gewährt werde. Trotzdem wurde der Antrag Kralik

(Oesterreich), den Wunsch nach der Schaffung solcher Einrichtungen

auszusprechen, einstimmig angenommen.

Hubert (Belgien) beklagt sich darüber, daß in einigen Fällen in

Frankreich belgische Buchdrucker schlechter behandelt seien als

Franzosen und fordert Garantien hiergegen. Der Kongreß ging über den

Antrag zur Tagesordnung über, indem er an die Solidarität der Arbeiter

appellierte.

Einstimmig wurde ferner beschlossen, auf die Aufhebung der Bestimmung

des französischen Syndikatsgesetzes hinzuwirken, nach welcher Ausländer

von dem Eintritte in den Vorstand der Syndikate ausgeschlossen sind.

Den letzten Gegenstand der Verhandlungen bildete die bereits bei der

Schaffung eines internationalen Verbandes gestreifte wichtige Frage

nach der $Stellung der Gewerkschaften zur Politik$. Während aber die

einen die Beschäftigung mit Wirtschafts- und Sozialpolitik empfahlen,

hielten andere jede Hineintragung der Politik in die Gewerkschaften

für verderblich. Man vermochte sich weder über das eine noch über das

andere Prinzip zu einigen, und so wurden alle hierauf bezüglichen

Anträge abgelehnt. --

Dem erhaltenen Auftrage gemäß unterzogen sich die beiden

schweizerischen Verbände der Vorbereitung der weiteren Maßnahmen und

beriefen den $zweiten internationalen Buchdruckerkongreß$ auf den

25. August 1892 nach Bern, wo er bis zum 28. dess. Monats tagte.

Beteiligt waren folgende Verbände:

1. Schweizerischer Typographenbund mit 1210 Mitgliedern

2. Schweizerische _fédération romande_ mit 460 "

3. Elsaß-Lothringischer Unterstützungsverein für

Buchdrucker und Schriftgießer mit 450 "

4. Deutscher Unterstützungsverein für Buchdrucker

und Schriftgießer mit 17000 "

5. Französische _fédération française des

travailleurs du livre_ mit 5600 "

6. Rumänischer Gutenbergverein mit 400 "

7. Ungarischer Landesverein der Buchdrucker mit 2300 "

8. Oesterreichischer Buchdruckergehülfenverein mit 5000 "

9. Holländischer Buchdruckerverband mit 750 "

10. Italienischer Buchdruckerverband mit 1560 "

11. Belgische _fédération typographique belge_ und

_Association libre de Bruxelles_ mit 2000 "

12. Luxemburg. _Association typographique_ mit 80 "

13. _London society of compositors_ mit 9700 "

14. Dänische und norwegische Vereine mit 1700 "

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zusammen: 52210 Mitglieder.

Nordamerika war dieses Mal nicht vertreten.

Die Tagesordnung beschränkte sich auf folgende 3 Punkte:

1. Bericht betreffend Gründung eines internationalen

Buchdruckerverbandes; Beratung der Statuten.

2. Bericht betreffend Regulierung des Viatikums vom internationalen

Standpunkte.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 186 / 323 题