Wie die Buchdrucker überhaupt an der Spitze der Arbeiterbewegung
marschieren, die höchste Stufe ihrer Intelligenz darstellen und auch
auf anderen Gebieten die ausgereifteste Entwicklung zeigen, so haben
sie auch die internationalen Beziehungen bereits am besten ausgebildet,
so daß dieselben als Vorbild und typisches Muster angesehen werden
dürfen und es sich rechtfertigt, sie etwas eingehender, als bei den
übrigen darzustellen.
[192] Eine ausführlichere Darstellung, der das folgende entnommen
ist, habe ich in $Schmoller$'s Jahrb. XXII, S. 20 ff. gegeben;
dort sind auch die gestellten Anträge und gefaßten Beschlüsse
im Wortlaut mitgeteilt. Das benutzte Material verdanke ich dem
internationalen Buchdruckersekretariate in Bern.
Eine internationale Organisation wurde zuerst im Jahre 1887 von dem
Zentralkomitee der französischen Buchdrucker angeregt, das zugleich
den ersten Schritt zur praktischen Ausführung dadurch that, das es
1889 in Verbindung mit der Weltausstellung nach Paris den ersten
internationalen Buchdruckerkongreß[193], der vom 18. bis 21. Juli in
der _Bourse du travail_ tagte, zusammenberief. Auf demselben waren
die Buchdruckerverbände folgender Länder mit den dabei gesetzten
Mitgliederzahlen vertreten:
Spanien 1130, Italien 3800, Oesterreich 7000, Belgien 1500, romanische
Schweiz 400, deutsche Schweiz 1150, Deutschland 13500, England 7500,
Ungarn 800, Norwegen 500, Dänemark 750, Frankreich 5500, Nordamerika
30000, zusammen 13 Länder mit 74480 Mitgliedern. Der Kongreß beschloß,
daß bei den Abstimmungen jede Nation eine Stimme führen sollte.
[193] Ueber den II. und III. Kongreß sind Protokolle herausgegeben,
dagegen sind die Verhandlungen des I. Kongresses nur in einer
besonderen Anlage der Zeitschrift »_La Typographie française_«,
dem Organ der _Fédération française des travailleurs du livre_,
veröffentlicht, von der mir durch die Güte des zeitigen
internationalen Buchdruckersekretärs $Siebenmann$ das einzige
dort vorhandene Exemplar zur Verfügung gestellt wurde.
Der erste Punkt der Tagesordnung war die $Regelung des Viatikums$, die
dadurch außerordentlich erschwert wurde, daß die Einrichtungen der
einzelnen Länder in wesentlichen Punkten voneinander abweichen. In den
meisten erhält jedes Mitglied eines Verbandes die gleiche Unterstützung
ohne Rücksicht auf die Nationalität. Diese Länder erklärten sich
für den Grundsatz der Gegenseitigkeit ohne Rückerstattung. Andere,
insbesondere Belgien, die Schweiz und Italien, beriefen sich darauf,
daß sie hierzu bei der geringen Leistungsfähigkeit ihrer Kassen um
so weniger im stande seien, als gerade diese Länder in besonders
großem Umfange von Reisenden besucht würden, ja, es wurde sogar
behauptet, daß es sich vielfach um Vergnügungsreisende handele; die
Forderung, die insbesondere von Belgien und Italien erhoben wurde, ging
deshalb dahin, daß eine gegenseitige Rückerstattung der geleisteten
Zahlungen stattfinden solle. Ferner wird in Deutschland das Viatikum
gegeben ohne Rücksicht auf den Grund der Reise, während in Belgien
und Frankreich die Bemerkung in dem Verbandsbuche gefordert wird:
»abgereist wegen Mangels an Arbeit«. Der romanische Verband zahlt
den nicht französisch sprechenden Kollegen ein geringeres Viatikum.
In Italien wird die Kenntnis einer der drei Sprachen: italienisch,
spanisch und französisch verlangt, andernfalls erhält der Reisende
nur eine einmalige Unterstützung von 2 Franken, um sofort wieder die
Grenze zu gewinnen. Auch das System der Entschädigung ist verschieden.
In Deutschland erhält der Reisende, sobald er eine gewisse Entfernung
-- in neuester Zeit 20 Kilometer -- zurückgelegt hat, für jeden Tag
einen festen Satz (75 Pf. bis 1 Mk.). Aehnlich ist es in den übrigen
germanischen Ländern. Bei den romanischen Verbänden dagegen besteht das
sog. kilometrische System, d. h. die Vergütung richtet sich nach der
Länge des zurückgelegten Weges (5 Cent per Kilometer).
Bei den Verhandlungen erklärten zunächst Nordamerika und England, daß
sie sich einer internationalen Viatikumskasse mit Rücksicht auf die
abweichenden Verhältnisse ihrer Länder nicht anschließen könnten;
der englische Vertreter empfahl sogar, das Viatikum ganz fallen zu
lassen. Ebenso lehnten Oesterreich und Deutschland eine internationale
Kasse ab, weil die Gesetze ihrer Länder ihnen die Beteiligung nicht
gestatteten. Auch die Frage eines einheitlichen Verbandsbuches wurde
gestreift, doch wurde gegen ein solches die Verschiedenheit der
Sprachen geltend gemacht.
Von den meisten Seiten wurde betont, daß die Schwierigkeiten der Sache
zu groß seien, um sie sofort erledigen zu können, und daß es richtiger
sei, sie einem weiteren Studium vorzubehalten. Bei der Abstimmung wurde
deshalb nur die Frage der $Rückerstattung$ endgültig entschieden.
Hier standen sich die Ansichten schroff gegenüber. Während einige
Länder, insbesondere Belgien und Italien, forderten, daß die Last des
Viatikums grundsätzlich von demjenigen Verbande zu tragen sei, dem der
Reisende angehört, so daß dem fremden Verbande, der es gewährt, seine
Aufwendungen von dem einheimischen erstattet werden müßten, sah die
Mehrzahl hierin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Solidarität. Das
Ergebnis der langwierigen Verhandlungen war, daß der belgische Antrag:
»Die Kosten des Viatikums werden unter die Sektionen und Verbände
nach der Mitgliederzahl verteilt, um nicht diese Last denjenigen
Sektionen und Verbänden aufzulegen, die am meisten unter der
Beschäftigungslosigkeit zu leiden haben.«
mit 10 gegen die beiden Stimmen von Belgien und Italien abgelehnt
und dagegen auf Antrag der deutschen Schweiz mit 10 Stimmen, bei
zwei Enthaltungen, beschlossen wurde, freilich ein einheitliches
Verbandsbuch anzunehmen, aber im übrigen in der Frage des Viatikums
weitere Beschlüsse vorzubehalten. Spanien war bei den Verhandlungen
nicht vertreten.
Noch größer waren die Meinungsverschiedenheiten bei dem zweiten Punkte
der Tagesordnung, der sich auf die $Schaffung eines internationalen
Verbandes der Buchdrucker$ bezog. Dabei handelte es sich in erster
Linie um die prinzipielle Frage über das Verhältnis zum Sozialismus.
Während der Referent $Pasquelin$ bemerkte, daß viele, die für den
Gedanken der Organisation erwärmt seien, sich von ihr aus dem
Grunde zurückhielten, weil sie sich scheuten, sich einer bestimmten
politischen Gruppe anzuschließen und die Ansicht vertrat, daß es
erforderlich sei, daß alle Kräfte des Proletariates zur Zeit auf das
wirtschaftliche Gebiet beschränkt würden, verlangten der dänische
und der italienische Vertreter den Anschluß an den Sozialismus.
Eine fernere Meinungsverschiedenheit betraf die Frage, ob man die
anzuhebende internationale Vereinigung auf die Buchdrucker und die
Schriftgießer beschränken oder auf alle Arbeiterklassen erstrecken
solle. Endlich machten die Vertreter von Deutschland und Oesterreich
geltend, daß die Gesetze ihrer Länder ihnen die Beteiligung weder an
einem internationalen Verbande, noch auch nur an einem internationalen
Bureau gestatteten.
Der Vorsitzende erklärte schließlich das Ergebnis der Erörterungen
dahin zusammenfassen zu können, daß es die Meinung des Kongresses sei,
zuerst die Buchdrucker national und international zu organisieren,
und daß sich daraus später die Verbindung und die nachdrückliche
Fühlungnahme mit den übrigen in gleicher Weise organisierten
Arbeitergruppen entwickeln werde. Er stellte dann zunächst die
prinzipielle Frage über die Notwendigkeit einer internationalen
Organisation zur Abstimmung, die durch die Stimmen von Spanien,
Italien, Oesterreich, der beiden schweizerischen Verbände, Nordamerika,
England, Ungarn, Dänemark, Norwegen und Frankreich bejaht wurde,
während Belgien und Deutschland sich der Abstimmung enthielten.
Man wandte sich sodann der wichtigen Frage der $Errichtung einer
internationalen Widerstands-(Streik-) Kasse$ zu. Die beiden
schweizerischen Gruppen hatten sich schon eingehend mit dem Plane
beschäftigt und über folgenden Antrag Siebenmann (deutsche Schweiz)
geeinigt:
»Der internationale Buchdruckerkongreß erkennt die Notwendigkeit der
bereits in den verschiedenen Ländern bestehenden Widerstandskassen
an und spricht den Wunsch aus, daß jeder Verband sofort die nötigen
Schritte thue, um überall Widerstandskassen zu gründen.
Der Verband der romanischen Schweiz wird beauftragt, in Gemeinschaft
mit dem Verbande der deutschen Schweiz innerhalb eines Jahres den
Plan einer internationalen Widerstandskasse vorzulegen. Der nächste
Kongreß wird sich über Annahme dieses Planes entscheiden.«
Der Antragsteller teilte mit, daß man eine Beitragszahlung von
monatlich 10 Cent. für jedes Mitglied ins Auge gefaßt habe; das
angesammelte Kapital dürfe vor Ablauf eines halben Jahres nicht
angegriffen werden; der Zweck der Kasse solle nur sein, die Herabsetzung
der Löhne zu bekämpfen. Den meisten Beifall fand der Plan bei den
romanischen Nationen, während insbesondere der deutsche Vertreter
Trapp nicht allein betonte, daß die Verhandlungen nur den Karakter
eines Meinungsaustausches haben könnten und daß es jeder Organisation
überlassen bleiben müsse, auf welchem Wege sie glaube, am besten das
gemeinsame Ziel erreichen zu können, sondern auch bemerkte, daß die
Gründung einer internationalen Widerstandskasse unmöglich sein werde, da
insbesondere bei einem so geringen Beitrage jeder große Streik die Kasse
erschöpfen müsse.
Bei der Abstimmung wurde der erste Satz des Antrages Siebenmann mit
allen Stimmen bei einer Stimmenthaltung (Deutschland) angenommen. Für
den zweiten Satz (Errichtung einer internationalen Kasse) wurden 8
Stimmen abgegeben (Italien, Belgien, beide schweizerische Verbände,
England, Dänemark, Norwegen und Frankreich). Deutschland, Oesterreich,
Ungarn und Spanien enthielten sich der Stimme. Ein Antrag wegen
Einrichtung $genossenschaftlicher Buchdruckervereine$ wurde abgelehnt,
dagegen ein solcher wegen Bildung gemeinschaftlicher $Schiedsgerichte$
angenommen, ebenso ein Antrag, der sich gegen die lange Dauer der
Streiks erklärte und den Gewerkschaften empfahl, keine übertriebenen
Forderungen zu stellen. Alle Buchdrucker wurden für verpflichtet
erklärt, den bestehenden Gewerkschaften beizutreten.
Der folgende Gegenstand betraf die $Herabsetzung$ der $Arbeitszeit$.
Man war im allgemeinen in dieser Forderung einig und betonte
insbesondere den Wert dieses Mittels zur Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit, doch wurde hervorgehoben, daß, um einen Ausfall am
Verdienste zu vermeiden, zunächst eine Erhöhung der jetzigen Löhne
durchgesetzt werden müsse. Uebereinstimmend wurde auch die $Abschaffung
der Akkordarbeit$ und ihre Ersetzung durch Lohnarbeit empfohlen. Ebenso
war man überwiegend gegen die Ueberstundenarbeit; einzig der belgische
Vertreter D'Hooghe erklärte, daß er den bestimmten Auftrag habe, gegen
jede Verminderung der Arbeitszeit zu stimmen. Die meisten Redner
wollten auch zur Erreichung ihres Zieles den Weg der $gesetzlichen
Regelung$ eingeschlagen sehen, nur der dänische Vertreter Petersen
erklärte sich gegen gesetzlichen Zwang. Trapp (Deutschland) machte
geltend, daß bei der jetzigen Zusammensetzung der gesetzgeberischen
Gewalten auf diesem Wege eine Besserung nicht zu erwarten sei, während
die Schweizer sich von der durch den dortigen Bundesrat einzuberufenden
internationalen Konferenz viel versprachen.
Bei der Abstimmung wurde zunächst der Grundsatz der Verminderung der
Arbeitszeit einstimmig angenommen in folgender Fassung:
»Der Kongreß erklärt sich für die Herabsetzung der Arbeitszeit ohne
Verminderung des Lohnes.«
Auch die Dauer von 8 Stunden wurde gegen die Stimmen von Belgien und
der romanischen Schweiz angenommen. Einstimmige Annahme fand ferner der
Antrag Drummond (England), der die Ueberarbeit grundsätzlich verwirft
und sie deshalb wenigstens auf ein möglichst geringes Maß beschränkt
wissen will, mit dem Zusatze von Kralik, daß die Ueberstunden möglichst
hoch bezahlt werden sollen. Ebenso einstimmig wurde der Antrag Mangeot
angenommen, der die Abschaffung der Nachtarbeit der Frauen und Kinder
forderte.
Eine längere Verhandlung verursachte auch die $Lehrlingsfrage$.
Man wünschte von verschiedenen Seiten nicht allein die
gesetzliche Verpflichtung des Lehrlings zur Beibringung eines
Schulzeugnisses, sondern insbesondere die Festlegung eines bestimmten
Zahlenverhältnisses zwischen Lehrlingen und Gehülfen. Von der
Mehrzahl der Anwesenden wurde aber die Ansicht vertreten, daß diese
Angelegenheiten entweder überhaupt nicht auf gesetzlichem Wege zu
regeln seien oder daß mindestens diese Regelung nicht international,
sondern nur in jedem Lande nach Maßgabe seiner besonderen Verhältnisse
geschehen könne.
Weiter verhandelte man über die $gegenseitige Krankenunterstützung
reisender Gehülfen$, wobei mitgeteilt wurde, daß ein solches
Gegenseitigkeitsverhältnis bereits zwischen Deutschland, Oesterreich,
Ungarn, Norwegen und der Schweiz bestehe. Man erkannte allseitig den
Wunsch noch einer solchen Einrichtung als berechtigt an, berief sich
aber teils auf die Geringfügigkeit der Mittel, teils darauf, daß in
einzelnen Ländern eine Krankenunterstützung seitens der Gewerkschaften
überhaupt nicht gewährt werde. Trotzdem wurde der Antrag Kralik
(Oesterreich), den Wunsch nach der Schaffung solcher Einrichtungen
auszusprechen, einstimmig angenommen.
Hubert (Belgien) beklagt sich darüber, daß in einigen Fällen in
Frankreich belgische Buchdrucker schlechter behandelt seien als
Franzosen und fordert Garantien hiergegen. Der Kongreß ging über den
Antrag zur Tagesordnung über, indem er an die Solidarität der Arbeiter
appellierte.
Einstimmig wurde ferner beschlossen, auf die Aufhebung der Bestimmung
des französischen Syndikatsgesetzes hinzuwirken, nach welcher Ausländer
von dem Eintritte in den Vorstand der Syndikate ausgeschlossen sind.
Den letzten Gegenstand der Verhandlungen bildete die bereits bei der
Schaffung eines internationalen Verbandes gestreifte wichtige Frage
nach der $Stellung der Gewerkschaften zur Politik$. Während aber die
einen die Beschäftigung mit Wirtschafts- und Sozialpolitik empfahlen,
hielten andere jede Hineintragung der Politik in die Gewerkschaften
für verderblich. Man vermochte sich weder über das eine noch über das
andere Prinzip zu einigen, und so wurden alle hierauf bezüglichen
Anträge abgelehnt. --
Dem erhaltenen Auftrage gemäß unterzogen sich die beiden
schweizerischen Verbände der Vorbereitung der weiteren Maßnahmen und
beriefen den $zweiten internationalen Buchdruckerkongreß$ auf den
25. August 1892 nach Bern, wo er bis zum 28. dess. Monats tagte.
Beteiligt waren folgende Verbände:
1. Schweizerischer Typographenbund mit 1210 Mitgliedern
2. Schweizerische _fédération romande_ mit 460 "
3. Elsaß-Lothringischer Unterstützungsverein für
Buchdrucker und Schriftgießer mit 450 "
4. Deutscher Unterstützungsverein für Buchdrucker
und Schriftgießer mit 17000 "
5. Französische _fédération française des
travailleurs du livre_ mit 5600 "
6. Rumänischer Gutenbergverein mit 400 "
7. Ungarischer Landesverein der Buchdrucker mit 2300 "
8. Oesterreichischer Buchdruckergehülfenverein mit 5000 "
9. Holländischer Buchdruckerverband mit 750 "
10. Italienischer Buchdruckerverband mit 1560 "
11. Belgische _fédération typographique belge_ und
_Association libre de Bruxelles_ mit 2000 "
12. Luxemburg. _Association typographique_ mit 80 "
13. _London society of compositors_ mit 9700 "
14. Dänische und norwegische Vereine mit 1700 "
====================
zusammen: 52210 Mitglieder.
Nordamerika war dieses Mal nicht vertreten.
Die Tagesordnung beschränkte sich auf folgende 3 Punkte:
1. Bericht betreffend Gründung eines internationalen
Buchdruckerverbandes; Beratung der Statuten.
2. Bericht betreffend Regulierung des Viatikums vom internationalen
Standpunkte.