2. Agitation zur Gründung christlicher Gewerkvereine. Die Aufwendung
der notwendigen Geldmittel wird durch nähere Vereinbarung der
einzelnen Gewerkvereine zu regeln sein;
3. die Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der von ihm vertretenen
Gewerkvereine, wobei er in besonderen Fallen ein gemeinsames
Vorgehen der Arbeiterschaft anzuregen hat;
4. statistische Erhebungen über die gewerkschaftliche
Arbeiterbewegung, sowie über die wirtschaftliche Lage der
Arbeiterschaft u. s. w.;
5. Herausgabe eines Gewerkschaftsorgans für die Verbände, welche noch
kein eigenes Fachorgan besitzen.
Um die Fühlung und gemeinschaftliche Thätigkeit unter den einzelnen
christlichen Gewerkvereinen eines besonderen Industriebezirkes
oder Ortes zu fördern, empfahl der Kongreß, unbeschadet der
Zentralorganisationen der einzelnen Gewerkschaften die Fachsektionen
oder Ortsgruppen der Industriebezirke zu einem Verein »Arbeiterschutz«
zusammenzuschließen.
Die Textilarbeiter haben schon die Organisation in die Hand genommen,
indem sie am 11. Juni 1899 in Mönchen-Gladbach eine Konferenz
abhielten, in der beschlossen wurde, je eine Zentralstelle für Nord-
und Süddeutschland zu schaffen. Die einzelnen Ortsverbände sollen
möglichst selbständig sein, insbesondere auch über Streiks beschließen;
nur dann, wenn sie dabei die Unterstützung seitens der Zentralstelle in
Anspruch nehmen, müssen sie deren Genehmigung einholen.
Es soll eine gemeinsame Unterstützungskasse gegründet werden, in welche
die Vereine für jedes Mitglied jährlich 1 Mk. einzuzahlen haben. Für
Norddeutschland soll ein gemeinsames Fachorgan ins Leben gerufen werden.
B. Internationale Beziehungen.