1. Ausführung der Kongreß-Beschlüsse;

2. Agitation zur Gründung christlicher Gewerkvereine. Die Aufwendung

der notwendigen Geldmittel wird durch nähere Vereinbarung der

einzelnen Gewerkvereine zu regeln sein;

3. die Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der von ihm vertretenen

Gewerkvereine, wobei er in besonderen Fallen ein gemeinsames

Vorgehen der Arbeiterschaft anzuregen hat;

4. statistische Erhebungen über die gewerkschaftliche

Arbeiterbewegung, sowie über die wirtschaftliche Lage der

Arbeiterschaft u. s. w.;

5. Herausgabe eines Gewerkschaftsorgans für die Verbände, welche noch

kein eigenes Fachorgan besitzen.

Um die Fühlung und gemeinschaftliche Thätigkeit unter den einzelnen

christlichen Gewerkvereinen eines besonderen Industriebezirkes

oder Ortes zu fördern, empfahl der Kongreß, unbeschadet der

Zentralorganisationen der einzelnen Gewerkschaften die Fachsektionen

oder Ortsgruppen der Industriebezirke zu einem Verein »Arbeiterschutz«

zusammenzuschließen.

Die Textilarbeiter haben schon die Organisation in die Hand genommen,

indem sie am 11. Juni 1899 in Mönchen-Gladbach eine Konferenz

abhielten, in der beschlossen wurde, je eine Zentralstelle für Nord-

und Süddeutschland zu schaffen. Die einzelnen Ortsverbände sollen

möglichst selbständig sein, insbesondere auch über Streiks beschließen;

nur dann, wenn sie dabei die Unterstützung seitens der Zentralstelle in

Anspruch nehmen, müssen sie deren Genehmigung einholen.

Es soll eine gemeinsame Unterstützungskasse gegründet werden, in welche

die Vereine für jedes Mitglied jährlich 1 Mk. einzuzahlen haben. Für

Norddeutschland soll ein gemeinsames Fachorgan ins Leben gerufen werden.

B. Internationale Beziehungen.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 175 / 323 题