2. die Gründung von Fachsektionen zu fördern;

3. das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf den

Boden des christlichen Rechts und der christlichen Liebe zu Stellen

und eine gewerkschaftliche Gestaltung der einzelnen Gewerbe

anzustreben;

4. in Rechtsfragen, welche die Berufsangelegenheiten betreffen,

Beistand zu gewähren;

5. wenn es die Mittel erlauben, zureisenden Arbeitervereinsmitgliedern

Reiseunterstützung zu gewähren, bezw. für billige Unterkunft zu

sorgen.

Mitglied kann jeder unbescholtene Arbeiter über 17 Jahre werden.

Die Fachsektionen wählen je einen Obmann, einen Kassierer und einen

Schriftführer. Diese Personen sind zugleich Ausschußmitglieder des

Vereins »Arbeiterschutz«.

In beiden Vereinen haben sich mehrfach Fachsektionen gebildet. So wurde

in der von dem Berliner Vereine im Januar 1898 abgehaltenen zweiten

Generalversammlung erwähnt, daß die Mitgliederzahl über 700 betrage

und 5 Fachsektionen umfasse, nämlich Bau-, Holz- und Metallarbeiter,

Schlachter, Schneider und Schneiderinnen. Die Sektion der Holzarbeiter

und der Metallarbeiter haben die Arbeitslosenunterstützung eingeführt.

Der Verein selbst hat jetzt die vorbereitenden Schritte gethan, um

die gewerkschaftliche Organisierung der östlichen Provinzen Preußens

anzubahnen. In München sind Fachsektionen gebildet für die Schuhmacher,

die Schneider und Konfektionsarbeiter, die Bauhandwerker, die

Schreiner, die Säger und an Holzbearbeitungsmaschinen beschäftigten

Arbeiter, die städtischen Arbeiter, die Hafner, die Metallarbeiter

und die nicht gewerblichen Arbeiter. Die Statuten fast aller dieser

Sektionen sind wörtlich übereinstimmend und bezeichnen als Zweck,

im Einvernehmen und mit Hülfe des Vereins »Arbeiterschutz«, 1. die

materiellen Interessen der Mitglieder zu fördern und zu schützen; 2.

die geistige Ausbildung derselben zu pflegen und in wirtschaftlichen

Fragen Aufklärung zu schaffen; 3. bei Berufsstreitigkeiten Beistand zu

gewähren. Die monatlichen Beiträge sind 20 Pf.

Auch das katholische Arbeitersekretariat in Stuttgart hat sich

der Bildung von Fachabteilungen unterzogen. Es bestehen solche in

Stuttgart für Bauhandwerker, Textil-, Metall- und Holzarbeiter in

Rehberg für Bauhandwerker, in Ailingen für landwirtschaftliche

Arbeiter. Die Statuten sind wörtlich übereinstimmend und bezeichnen als

Zweck, 1. die Förderung der Fachbildung durch Unterricht, Vorträge,

Bibliothek; 2. Unterweisung bezüglich der bestehenden sozialen Gesetze

und Anleitung zur Mitwirkung bei deren Ausführung; 3. Erhebungen

über die Arbeiterverhältnisse, die Mißstände und deren Abhülfe; 4.

Beistand in Berufsstreitigkeiten; 5. Vermittelung von Arbeitsstellen

und Unterstützung gemaßregelter arbeitsloser und durchreisender

Mitglieder. Gesellige Unterhaltung ist ausgeschlossen. Bei Streiks und

Aussperrungen sollen mit Hülfe des Arbeitervereins Mittel gesammelt

werden.

Uebrigens bestehen auch innerhalb der katholischen Gesellenvereine

(z. B. in Köln) Fachgenossenschaften. Sie bezwecken 1. Hebung des

Standesbewußtseins und Pflege des Gemeinsinns; 2. die gewerbliche

Fortbildung der Mitglieder; 3. die Vertretung der Interessen der

Gehülfenschaft. Als Mittel werden bezeichnet: 1. wöchentliche

Versammlungen zur Erörterung gewerblicher Fragen, insbesondere des

Genossenschaftswesens; 2. Unterrichtskurse und Fachschriften; 3.

Anregung und Vorschläge zur Abschaffung bestehender Mißstände im Wege

friedlicher Vorstellungen bei den maßgebenden Stellen (Arbeitgeber,

Innungsvorstand, Gewerbeinspektor), äußerstenfalls besonnene Anrufung

der öffentlichen Meinung. Gesellige Veranstaltungen bleiben den

Vereinen vorbehalten.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 168 / 323 题