3. das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf den
Boden des christlichen Rechts und der christlichen Liebe zu Stellen
und eine gewerkschaftliche Gestaltung der einzelnen Gewerbe
anzustreben;
4. in Rechtsfragen, welche die Berufsangelegenheiten betreffen,
Beistand zu gewähren;
5. wenn es die Mittel erlauben, zureisenden Arbeitervereinsmitgliedern
Reiseunterstützung zu gewähren, bezw. für billige Unterkunft zu
sorgen.
Mitglied kann jeder unbescholtene Arbeiter über 17 Jahre werden.
Die Fachsektionen wählen je einen Obmann, einen Kassierer und einen
Schriftführer. Diese Personen sind zugleich Ausschußmitglieder des
Vereins »Arbeiterschutz«.
In beiden Vereinen haben sich mehrfach Fachsektionen gebildet. So wurde
in der von dem Berliner Vereine im Januar 1898 abgehaltenen zweiten
Generalversammlung erwähnt, daß die Mitgliederzahl über 700 betrage
und 5 Fachsektionen umfasse, nämlich Bau-, Holz- und Metallarbeiter,
Schlachter, Schneider und Schneiderinnen. Die Sektion der Holzarbeiter
und der Metallarbeiter haben die Arbeitslosenunterstützung eingeführt.
Der Verein selbst hat jetzt die vorbereitenden Schritte gethan, um
die gewerkschaftliche Organisierung der östlichen Provinzen Preußens
anzubahnen. In München sind Fachsektionen gebildet für die Schuhmacher,
die Schneider und Konfektionsarbeiter, die Bauhandwerker, die
Schreiner, die Säger und an Holzbearbeitungsmaschinen beschäftigten
Arbeiter, die städtischen Arbeiter, die Hafner, die Metallarbeiter
und die nicht gewerblichen Arbeiter. Die Statuten fast aller dieser
Sektionen sind wörtlich übereinstimmend und bezeichnen als Zweck,
im Einvernehmen und mit Hülfe des Vereins »Arbeiterschutz«, 1. die
materiellen Interessen der Mitglieder zu fördern und zu schützen; 2.
die geistige Ausbildung derselben zu pflegen und in wirtschaftlichen
Fragen Aufklärung zu schaffen; 3. bei Berufsstreitigkeiten Beistand zu
gewähren. Die monatlichen Beiträge sind 20 Pf.
Auch das katholische Arbeitersekretariat in Stuttgart hat sich
der Bildung von Fachabteilungen unterzogen. Es bestehen solche in
Stuttgart für Bauhandwerker, Textil-, Metall- und Holzarbeiter in
Rehberg für Bauhandwerker, in Ailingen für landwirtschaftliche
Arbeiter. Die Statuten sind wörtlich übereinstimmend und bezeichnen als
Zweck, 1. die Förderung der Fachbildung durch Unterricht, Vorträge,
Bibliothek; 2. Unterweisung bezüglich der bestehenden sozialen Gesetze
und Anleitung zur Mitwirkung bei deren Ausführung; 3. Erhebungen
über die Arbeiterverhältnisse, die Mißstände und deren Abhülfe; 4.
Beistand in Berufsstreitigkeiten; 5. Vermittelung von Arbeitsstellen
und Unterstützung gemaßregelter arbeitsloser und durchreisender
Mitglieder. Gesellige Unterhaltung ist ausgeschlossen. Bei Streiks und
Aussperrungen sollen mit Hülfe des Arbeitervereins Mittel gesammelt
werden.
Uebrigens bestehen auch innerhalb der katholischen Gesellenvereine
(z. B. in Köln) Fachgenossenschaften. Sie bezwecken 1. Hebung des
Standesbewußtseins und Pflege des Gemeinsinns; 2. die gewerbliche
Fortbildung der Mitglieder; 3. die Vertretung der Interessen der
Gehülfenschaft. Als Mittel werden bezeichnet: 1. wöchentliche
Versammlungen zur Erörterung gewerblicher Fragen, insbesondere des
Genossenschaftswesens; 2. Unterrichtskurse und Fachschriften; 3.
Anregung und Vorschläge zur Abschaffung bestehender Mißstände im Wege
friedlicher Vorstellungen bei den maßgebenden Stellen (Arbeitgeber,
Innungsvorstand, Gewerbeinspektor), äußerstenfalls besonnene Anrufung
der öffentlichen Meinung. Gesellige Veranstaltungen bleiben den
Vereinen vorbehalten.