2. nicht bloß die Gesichtspunkte und Gründe der Arbeiter, sondern
auch die Gegengründe der Arbeitgeber, die Schwierigkeiten und
Gefahren des Streiks zur vollen Erwägung kommen, daß
3. neben den Gegensätzen auch der Solidarität der Interessen, sowie
der Gesetze der Ordnung und Gerechtigkeit nicht vergessen werde;
daß
4. der Friede immer das bewußte Ziel bleibt. Jedenfalls müssen
von dieser Erwägung aus auch die Arbeitgeber und Behörden
die selbstständige Fachorganisation der katholischen bezw.
christlichen Arbeiter -- als einziges Mittel, sie den
sozialdemokratischen Organisationen und deren Einflüssen
fernzuhalten und denselben auch im Augenblick des Streiks eine
mäßigende Macht an die Seite zu stellen -- freudig begrüßen;
5. Errichtung von Zuschuß-Krankenkassen, Sterbekassen u. s. w.,
Vermittelung guter Arbeitsstellen u. s. w.
VI. Die Fachabteilung wird von einem selbstgewählten Vorstande
(Vorsitzenden, Stellvertreter, Kassierer, Beisitzern) geleitet.
-- Erfolg und Geist hängt wesentlich vom Vorsitzenden ab;
deshalb empfiehlt es sich, für die Wahl die Bestätigung des
(geistlichen) Präses vorzusehen. -- Der Vereinspräses ist als
solcher Mitglied des Vorstandes mit beratender Stimme.
VII. Die Thätigkeit der Fachabteilung beschränkt sich auf die
Verfolgung der materiellen Berufsinteressen. Feste,
gesellige Vergnügungen u. s. w. sind ausgeschlossen. Nur
Vereinsmitglieder können in die Fachabteilung aufgenommen
werden, andernfalls bedarf es der ausdrücklichen Genehmigung des
Präses des Vereins.
VIII. Die Fachabteilung soll die Arbeiter mit den zu ihrem Besten
geschaffenen Gesetzen, Veranstaltungen und Einrichtungen bekannt
machen, soll sie anleiten, nicht bloß zu raisonnieren, sondern
positive, praktische Vorschläge zu machen, soll sie auf die Wege
zur friedlichen Begleichung ihrer Klagen, zur vertrauensvollen
Aussprache ihrer Anschauungen und Wünsche bei Vorständen,
Arbeitgebern und Behörden hinführen, soll nicht der Verhetzung,
sondern dem sozialen Frieden dienen.
Auf evangelischer Seite hat man sich dieser Anregung angeschlossen und,
wie bereits erwähnt, in der Ausschußsitzung in Köln am 11. Oktober 1894
die $Hitze$'schen Leitsätze auch für die evangelischen Arbeitervereine
angenommen. Aber der Beschluß scheint praktische Folgen bisher noch
kaum gehabt zu haben, denn die einzigen Unternehmungen dieser Art, die
durch Anfrage bei den bestorientierten Stellen zu ermitteln waren, sind
in Erfurt vorhanden, wo sich im dortigen Evangelischen Arbeitervereine
1894 ein Gewerkverein der Schneider und 1895 ein solcher der
Schuhmacher gebildet hat. Beide haben sich dem $Hirsch-Duncker$'schen
Verbande angeschlossen, doch gehören ihre Mitglieder zugleich dem
Evangelischen Arbeitervereine an.
Mit mehr Erfolg hat man die Sache auf katholischer Seite aufgegriffen.
Insbesondere die beiden Vereine »Arbeiterschutz« in Berlin und München
verfolgen dieses Ziel. Nach den Statuten haben sie den Zweck, die
materiellen Interessen der Mitglieder zu fördern, insbesondere
1. die geistige Ausbildung der Mitglieder zu pflegen und in allen
wirtschaftlichen Fragen Aufklärung zu verschaffen, ganz besonders
aber auf Abstellung von etwa bestehenden Mißständen in Fabriken,
Werkstätten u. s. w. energisch zu dringen;