1. erst alle Mittel friedlicher Begleichung versucht werden;

2. nicht bloß die Gesichtspunkte und Gründe der Arbeiter, sondern

auch die Gegengründe der Arbeitgeber, die Schwierigkeiten und

Gefahren des Streiks zur vollen Erwägung kommen, daß

3. neben den Gegensätzen auch der Solidarität der Interessen, sowie

der Gesetze der Ordnung und Gerechtigkeit nicht vergessen werde;

daß

4. der Friede immer das bewußte Ziel bleibt. Jedenfalls müssen

von dieser Erwägung aus auch die Arbeitgeber und Behörden

die selbstständige Fachorganisation der katholischen bezw.

christlichen Arbeiter -- als einziges Mittel, sie den

sozialdemokratischen Organisationen und deren Einflüssen

fernzuhalten und denselben auch im Augenblick des Streiks eine

mäßigende Macht an die Seite zu stellen -- freudig begrüßen;

5. Errichtung von Zuschuß-Krankenkassen, Sterbekassen u. s. w.,

Vermittelung guter Arbeitsstellen u. s. w.

VI. Die Fachabteilung wird von einem selbstgewählten Vorstande

(Vorsitzenden, Stellvertreter, Kassierer, Beisitzern) geleitet.

-- Erfolg und Geist hängt wesentlich vom Vorsitzenden ab;

deshalb empfiehlt es sich, für die Wahl die Bestätigung des

(geistlichen) Präses vorzusehen. -- Der Vereinspräses ist als

solcher Mitglied des Vorstandes mit beratender Stimme.

VII. Die Thätigkeit der Fachabteilung beschränkt sich auf die

Verfolgung der materiellen Berufsinteressen. Feste,

gesellige Vergnügungen u. s. w. sind ausgeschlossen. Nur

Vereinsmitglieder können in die Fachabteilung aufgenommen

werden, andernfalls bedarf es der ausdrücklichen Genehmigung des

Präses des Vereins.

VIII. Die Fachabteilung soll die Arbeiter mit den zu ihrem Besten

geschaffenen Gesetzen, Veranstaltungen und Einrichtungen bekannt

machen, soll sie anleiten, nicht bloß zu raisonnieren, sondern

positive, praktische Vorschläge zu machen, soll sie auf die Wege

zur friedlichen Begleichung ihrer Klagen, zur vertrauensvollen

Aussprache ihrer Anschauungen und Wünsche bei Vorständen,

Arbeitgebern und Behörden hinführen, soll nicht der Verhetzung,

sondern dem sozialen Frieden dienen.

Auf evangelischer Seite hat man sich dieser Anregung angeschlossen und,

wie bereits erwähnt, in der Ausschußsitzung in Köln am 11. Oktober 1894

die $Hitze$'schen Leitsätze auch für die evangelischen Arbeitervereine

angenommen. Aber der Beschluß scheint praktische Folgen bisher noch

kaum gehabt zu haben, denn die einzigen Unternehmungen dieser Art, die

durch Anfrage bei den bestorientierten Stellen zu ermitteln waren, sind

in Erfurt vorhanden, wo sich im dortigen Evangelischen Arbeitervereine

1894 ein Gewerkverein der Schneider und 1895 ein solcher der

Schuhmacher gebildet hat. Beide haben sich dem $Hirsch-Duncker$'schen

Verbande angeschlossen, doch gehören ihre Mitglieder zugleich dem

Evangelischen Arbeitervereine an.

Mit mehr Erfolg hat man die Sache auf katholischer Seite aufgegriffen.

Insbesondere die beiden Vereine »Arbeiterschutz« in Berlin und München

verfolgen dieses Ziel. Nach den Statuten haben sie den Zweck, die

materiellen Interessen der Mitglieder zu fördern, insbesondere

1. die geistige Ausbildung der Mitglieder zu pflegen und in allen

wirtschaftlichen Fragen Aufklärung zu verschaffen, ganz besonders

aber auf Abstellung von etwa bestehenden Mißständen in Fabriken,

Werkstätten u. s. w. energisch zu dringen;

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 167 / 323 题