Es ist wunderbar, daß, nachdem zunächst beide christliche Bekenntnisse
in der Begründung von Arbeitervereinen nicht allein getrennt
vorgegangen, sondern bei ihrem Vorgehen geradezu durch einen
konfessionell-propagandistischen Zweck geleitet waren, es möglich
geworden ist, daß sie sich zur gemeinsamer sozialpolitischer Thätigkeit
verbinden, ja daß von beiden Seiten und insbesondere auch von den
Führern der Zentrumspartei, die doch zur Verteidigung der spezifisch
katholischen Interessen begründet ist, offen die Parole ausgegeben
wird, die »konfessionellen Zänkereien zu unterdrücken«. Auf dem IV.
Delegiertentage der katholischen Arbeitervereine der Erzdiözese Köln in
Essen am 23. Oktober 1898 wurde in einer Resolution ausdrücklich die
Gründung von Arbeiterberufsvereinen auf christlich-interkonfessioneller
Grundlage für dringend erforderlich erklärt. Es zeigt sich eben, daß in
jeder Zeitperiode ein einziges, ihren Karakter bestimmendes Moment alle
anderen überragt und zurückdrängt. Heute ist dies das soziale, hinter
dem zeitweilig sogar das religiöse in den Schatten tritt.
Der Versuch, christlich-soziale Gewerkvereine zu gründen, in denen
der Gegensatz des Bekenntnisses zu Gunsten paritätischer Behandlung
zurücktritt, ist erst in den letzten Jahren gemacht. Das erfolgreichste
Unternehmen dieser Art ist der Gewerkverein christlicher Bergarbeiter,
der wegen der engen Verbindung mit der allgemeinen Bergarbeiterbewegung
in diesem Zusammenhange bereits oben[166] behandelt ist. Den
Bergarbeitern sind die Eisenbahnarbeiter gefolgt, deren Vereine, und
zwar sowohl der Verein Deutscher Eisenbahnhandwerker, wie der Bayrische
und Badische Eisenbahnerverband ebenfalls bereits oben[167] ihre
Darstellung gefunden haben. Der Gewerkverein der Ziegler, die einzige
bisher von evangelischer Seite ausgegangene Gründung, ist später noch
zu behandeln[168]. Die übrigen Bildungen dieser Art sind bis jetzt
von geringerer Bedeutung, aber da es sich um eine erst jetzt neu
einsetzende Bewegung handelt, so ist daraus nicht zu schließen, daß sie
nicht die Aussicht habe, sich in größerem Maßstabe zu entwickeln.
[166] S. 299.
[167] S. 335 ff.
[168] Vgl. unten Teil III.
Die bisherigen Vereine sind fast ausschließlich von katholischer Seite
begründet und es ist deshalb begreiflich, daß in ihnen der Einfluß
dieses Ursprunges sich geltend macht. Es liegt aber kein Grund vor, der
Erklärung zu mißtrauen, daß eine einseitige Leitung nicht beabsichtigt
sei; wie weit auch die evangelischen Kreise den bezeichneten Weg
betreten werden, muß erst die Zukunft lehren.
Im folgenden werde ich dasjenige Material zusammenstellen, dessen
Beschaffung mir gelungen ist; ich darf übrigens annehmen, daß
dasselbe ziemlich vollständig ist. Die besten Quellen sind die
christlich-sozialen Arbeiterblätter, insbesondere der in München
erscheinende »Arbeiter«, das Organ des Verbandes katholischer
Arbeitervereine Süddeutschlands und zugleich der meisten zu erwähnenden
Einzelvereine, das 1899 im 10. Jahrgange und in einer Auflage 21000
erscheint.
a) $Textilarbeiterverband Aachen, Burtscheid$[169].
Am erfolgreichsten ist bis jetzt die Schaffung christlich-sozialer
Gewerkschaften unter den Textilarbeitern gewesen. Der älteste Verein
dieser Art ist der am 27. Dezember 1896 gegründete »christlich-soziale
Textilarbeiterverband von Aachen, Burtscheid und Umgegend«. Er umfaßt
die Arbeiter der Weberei und der verwandten Betriebe, Spinner, Wirker,
Scherer, Walker, Färber, Rauher, Presser, Dekatierer, Appretierer
u. s. w. und hat seinen Sitz in Aachen. Der Verband steht auf
christlich-gläubigem und monarchischem Boden und verfolgt im Sinne
der Zentrumspartei auf der Grundlage des Rechtes und des Gesetzes
soziale Zwecke zur Förderung der Lage und der geistigen, moralischen
und materiellen Interessen der christlich-sozialen Textilarbeiter in
Aachen, Burtscheid und Umgegend.
[169] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.
Insbesondere erstrebt und bezweckt derselbe:
1. die Erhaltung und Befestigung friedlicher Verhältnisse zwischen
allen Faktoren des gewerblichen Lebens, vornehmlich zwischen
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft;
2. die Regelung der Lohnverhältnisse der Arbeiterschaft, die Erhebung
und Erhaltung derselben auf einer Höhe, die dem Arbeiter und
seiner Familie ein auskömmliches, geordnetes und sicheres Dasein
garantiert;
3. die Besserung der Verhältnisse in den Fabriken und Werkstätten
selbst, die Herstellung von ausreichenden Schutzvorrichtungen,
die Mehrung der Lüftungs- und anderer die Gesundheit erhaltender
Vorrichtungen, die Begrenzung der Arbeitszeit auf ein erträgliches
Maß, die Trennung der Geschlechter in den Fabriken, die
Einrichtung besonderer Ankleidungs- und Waschräume für beide
Geschlechter, die Zulassung von Arbeiterausschüssen &c.
4. die Einsetzung einer Vermittelungsinstanz für die Fälle von
Lohndifferenzen und Streiks, mit welcher zur Erzielung
eines Ausgleichs die streitenden Parteien gegebenen Falles
zusammentreten;