D. Christlich-soziale Gewerkvereine.

Es ist wunderbar, daß, nachdem zunächst beide christliche Bekenntnisse

in der Begründung von Arbeitervereinen nicht allein getrennt

vorgegangen, sondern bei ihrem Vorgehen geradezu durch einen

konfessionell-propagandistischen Zweck geleitet waren, es möglich

geworden ist, daß sie sich zur gemeinsamer sozialpolitischer Thätigkeit

verbinden, ja daß von beiden Seiten und insbesondere auch von den

Führern der Zentrumspartei, die doch zur Verteidigung der spezifisch

katholischen Interessen begründet ist, offen die Parole ausgegeben

wird, die »konfessionellen Zänkereien zu unterdrücken«. Auf dem IV.

Delegiertentage der katholischen Arbeitervereine der Erzdiözese Köln in

Essen am 23. Oktober 1898 wurde in einer Resolution ausdrücklich die

Gründung von Arbeiterberufsvereinen auf christlich-interkonfessioneller

Grundlage für dringend erforderlich erklärt. Es zeigt sich eben, daß in

jeder Zeitperiode ein einziges, ihren Karakter bestimmendes Moment alle

anderen überragt und zurückdrängt. Heute ist dies das soziale, hinter

dem zeitweilig sogar das religiöse in den Schatten tritt.

Der Versuch, christlich-soziale Gewerkvereine zu gründen, in denen

der Gegensatz des Bekenntnisses zu Gunsten paritätischer Behandlung

zurücktritt, ist erst in den letzten Jahren gemacht. Das erfolgreichste

Unternehmen dieser Art ist der Gewerkverein christlicher Bergarbeiter,

der wegen der engen Verbindung mit der allgemeinen Bergarbeiterbewegung

in diesem Zusammenhange bereits oben[166] behandelt ist. Den

Bergarbeitern sind die Eisenbahnarbeiter gefolgt, deren Vereine, und

zwar sowohl der Verein Deutscher Eisenbahnhandwerker, wie der Bayrische

und Badische Eisenbahnerverband ebenfalls bereits oben[167] ihre

Darstellung gefunden haben. Der Gewerkverein der Ziegler, die einzige

bisher von evangelischer Seite ausgegangene Gründung, ist später noch

zu behandeln[168]. Die übrigen Bildungen dieser Art sind bis jetzt

von geringerer Bedeutung, aber da es sich um eine erst jetzt neu

einsetzende Bewegung handelt, so ist daraus nicht zu schließen, daß sie

nicht die Aussicht habe, sich in größerem Maßstabe zu entwickeln.

[166] S. 299.

[167] S. 335 ff.

[168] Vgl. unten Teil III.

Die bisherigen Vereine sind fast ausschließlich von katholischer Seite

begründet und es ist deshalb begreiflich, daß in ihnen der Einfluß

dieses Ursprunges sich geltend macht. Es liegt aber kein Grund vor, der

Erklärung zu mißtrauen, daß eine einseitige Leitung nicht beabsichtigt

sei; wie weit auch die evangelischen Kreise den bezeichneten Weg

betreten werden, muß erst die Zukunft lehren.

Im folgenden werde ich dasjenige Material zusammenstellen, dessen

Beschaffung mir gelungen ist; ich darf übrigens annehmen, daß

dasselbe ziemlich vollständig ist. Die besten Quellen sind die

christlich-sozialen Arbeiterblätter, insbesondere der in München

erscheinende »Arbeiter«, das Organ des Verbandes katholischer

Arbeitervereine Süddeutschlands und zugleich der meisten zu erwähnenden

Einzelvereine, das 1899 im 10. Jahrgange und in einer Auflage 21000

erscheint.

a) $Textilarbeiterverband Aachen, Burtscheid$[169].

Am erfolgreichsten ist bis jetzt die Schaffung christlich-sozialer

Gewerkschaften unter den Textilarbeitern gewesen. Der älteste Verein

dieser Art ist der am 27. Dezember 1896 gegründete »christlich-soziale

Textilarbeiterverband von Aachen, Burtscheid und Umgegend«. Er umfaßt

die Arbeiter der Weberei und der verwandten Betriebe, Spinner, Wirker,

Scherer, Walker, Färber, Rauher, Presser, Dekatierer, Appretierer

u. s. w. und hat seinen Sitz in Aachen. Der Verband steht auf

christlich-gläubigem und monarchischem Boden und verfolgt im Sinne

der Zentrumspartei auf der Grundlage des Rechtes und des Gesetzes

soziale Zwecke zur Förderung der Lage und der geistigen, moralischen

und materiellen Interessen der christlich-sozialen Textilarbeiter in

Aachen, Burtscheid und Umgegend.

[169] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Insbesondere erstrebt und bezweckt derselbe:

1. die Erhaltung und Befestigung friedlicher Verhältnisse zwischen

allen Faktoren des gewerblichen Lebens, vornehmlich zwischen

Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft;

2. die Regelung der Lohnverhältnisse der Arbeiterschaft, die Erhebung

und Erhaltung derselben auf einer Höhe, die dem Arbeiter und

seiner Familie ein auskömmliches, geordnetes und sicheres Dasein

garantiert;

3. die Besserung der Verhältnisse in den Fabriken und Werkstätten

selbst, die Herstellung von ausreichenden Schutzvorrichtungen,

die Mehrung der Lüftungs- und anderer die Gesundheit erhaltender

Vorrichtungen, die Begrenzung der Arbeitszeit auf ein erträgliches

Maß, die Trennung der Geschlechter in den Fabriken, die

Einrichtung besonderer Ankleidungs- und Waschräume für beide

Geschlechter, die Zulassung von Arbeiterausschüssen &c.

4. die Einsetzung einer Vermittelungsinstanz für die Fälle von

Lohndifferenzen und Streiks, mit welcher zur Erzielung

eines Ausgleichs die streitenden Parteien gegebenen Falles

zusammentreten;

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 169 / 323 题