8. Gesetzliche Verpflichtung des Prinzipals, das Gehalt während
militärischer Uebung des Gehülfen diesem bis zu sechs Wochen weiter
zu bezahlen.
Damit diese Forderungen mit viel größerem Nachdruck als bisher
vertreten werden können, ist es nötig, daß alle gesetzlichen und
polizeilichen Beschränkungen des Vereins- und Versammlungsrechts fallen
und daß die bezahlten Kräfte im Handelsgewerbe sich einheitlicher als
bisher ohne Unterschied der Konfession, der Geschäftsstellung und des
Geschlechts im Z.-V. d. H. u. -G. D. organisieren.«
Es wurde mitgeteilt, daß die Einigungsversuche mit den Vertretern des
»Handelsangestellten« wegen Aussichtslosigkeit aufgegeben seien.
Trotzdem ist eine Verschmelzung auf der am 2. Oktober 1898 in $Berlin$
abgehaltenen $Konferenz$ zustande gekommen, und zwar dahin, daß
die beiden Fachblätter vereinigt werden und das neue Organ unter
dem Titel »Handlungsgehülfenblatt« in Berlin erscheint. Die »freie
Vereinigung der Kaufleute« in Berlin hat dann an einer an demselben
Tage abgehaltenen Generalversammlung mit 37 gegen 12 Stimmen sich zu
Gunsten des Zentralverbandes aufgelöst, wobei in den Verhandlungen die
Ansichten darüber auseinandergingen, ob der bisherige Gegensatz nur ein
taktischer oder ein prinzipieller sei. Auch die freien Vereinigungen in
München und Dresden sind diesem Beispiele gefolgt. Die Mitgliederzahl
des Zentralverbandes ist dadurch auf etwa 1000 gestiegen.
Der Verband führt einen lebhaften Kampf nicht nur gegen die alten
Vereine, sondern auch gegen den deutsch-nationalen Verband, dem er
vorwirft, sich durch seine zünftlerischen Bestrebungen in den Dienst
der Prinzipale und der antisemitischen Partei gestellt zu haben,
insbesondere habe er dies durch sein Eintreten für eine Umsatzsteuer
auf Warenhäuser bewiesen. Auch gegen den »Verein für kaufmännische
Angestellte« nimmt der Zentralverband eine unfreundliche Haltung ein.
Er beruft sich mit Nachdruck darauf, daß er die einzige Vereinigung
sei, die Prinzipale nicht aufnehme und deshalb in der Lage sei, die
Interessen der Gehülfen nachdrücklich zu vertreten.