4. Gesetzliches Verbot aller Abzüge vom Gehalt, außer derjenigen
für Versicherung. Bessere Anpassung der Versicherungsgesetze an die
Bedürfnisse der Handlungsgehülfen.
5. Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte im Anschluß an die
Gewerbegerichte unter Hinzuziehung von Gehülfen.
6. Handelsinspektion nach Art der Gewerbeinspektion und im Anschluß an
dieselbe.