3. Festlegung einer einheitlichen Geschäfts- und Ladenschlußstunde für
die Gehülfen.
4. Einführung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen vor jedem
Kalendervierteljahre, welche nicht durch Sonderabmachungen
zwischen Prinzipal und Gehülfen verkürzt werden kann.
5. Eine vereinbarte längere Kündigungsfrist muß für beide Teile gleich
sein.
6. Vereinbarungen mit Prinzipalen, die sich auf die Thätigkeit der
Gehülfen nach Austritt aus dem Geschäfte erstrecken, sind als
ungültig anzusehen.
7. $Stellung der Streitigkeiten zwischen Prinzipalen und Gehülfen
unter besondere kaufmännische Schiedsgerichte, die nach Art der
bestehenden Gewerbegerichte einzurichten und diesen anzugliedern
sind.$
8. Schaffung eines bestimmten Verhältnisses zwischen der Zahl der
Gehülfen und Lehrlinge in einzelnen Geschäften.
9. Obligatorischer Fortbildungs-Unterricht während der Tagesstunden in
staatlichen Fachschulen für alle Lehrlinge und Handlungsgehilfen
unter 18 Jahren.
10. Beschränkung der Verwendung weiblicher Arbeitskräfte auf solche
Geschäftszweige, für welche besondere weibliche Fähigkeiten
unumgänglich erforderlich sind.
Der Sitz des Verbandes ist Hamburg. Er zerfällt in Ortsgruppen und
Gauverbände. Organ desselben ist die aus den ursprünglich begründeten
»Mitteilungen des Deutschen Handlungsgehülfenverbandes« hervorgegangene
2mal monatlich erscheinende »Deutsche Handelswacht.«
Die Mitgliederzahl ist von 76 am 1. Januar 1895 auf 570 am 1. Januar
1896, auf 2350 am 1. Januar 1897, auf 7735 am 1. Januar 1898, auf 18277
am 1. Januar 1899 und auf 28992 am 10. Juli 1899 in 367 Ortsgruppen
gestiegen.
Der Verband betont in seiner hauptsächlich gegen die alten Vereine,
insbesondere der Hamburger Vereine von 1858 und der Leipziger
Verband gerichteten Agitation in erster Linie, daß diese das
Uebel nicht an der Wurzel angefaßt hätten. Er legt deshalb das
Hauptgewicht auf Beschränkung der Arbeitszeit durch die Einführung
eines Maximalarbeitstages nach der Art der Geschäfte, des
Achtuhr-Ladenschlusses und völliger Sonntagsruhe von Sonnabend Abend
bis Montag Morgen. Daneben fordert man Beschränkung der Frauenarbeit
auf solche Beschäftigungen, in denen diese aus Rücksichten des
Anstandes geboten ist. Neben obligatorischen Fortbildungsschulen
für die Lehrlinge soll die Zulassung zum Gehülfen von einer Prüfung
vor einer Kommission abhängig gemacht und eine bestimmte Skala für
das Verhältnis der in denselben Geschäfte zulässigen Gehülfen und
Lehrlinge eingeführt werden, daneben ist der Verband für das Verbot der
Konkurrenzklausel, für Aufrechterhaltung der bisherigen gesetzlichen
Kündigungsfrist von 6 Wochen und für kaufmännische Schiedsgerichte
eingetreten.
Obgleich der Verband hiernach die schärfere Interessenvertretung auch
gegenüber den Prinzipalen betont, hat er doch 1026 derselben als
unterstützende Mitglieder d. h. ohne Stimmrecht aufgenommen. Auch
Stellenvermittelung und Rechtsschutz gewährt der Verband, wie die
älteren Vereine.
Aus dem Geschäftsberichte für 1898 ist hervorzuheben, daß der Verband
neben der Errichtung kaufmännischer Fortbildungsschulen, insbesondere
Einführung des Schulzwanges und für Handlungsgehülfenkammern, auch
für eine Umsatzsteuer auf Warenhäuser und Ramschlager eingetreten ist
und auf dem zweiten vom 10-11. April 1898 in Leipzig abgehaltenen
Verbandstage die Errichtung einer eigenen Verbandskrankenkasse
beschlossen hat. Der Verband hat 18 besoldete Beamte und eine
Versicherung gegen Stellenlosigkeit; er ist dem deutschen Verbande
für das kaufmännische Unterrichtswesen, dem Verbande deutscher
Arbeitsnachweise, dem deutschen Sprachvereine und dem alldeutschen
Verbande beigetreten. Der Verbandsvorsitzende $Schack$ hat bei
den letzten Reichstagswahlen in 2 Bezirken kandidiert und 5106
bezw. 5065 Stimmen erhalten; 20 Abgeordnete haben sich als
Kandidaten verpflichtet, für seine Forderungen einzutreten. Die
Stellenvermittelung hat 1898 nur 214 Stellen vermittelt, doch
betont der Bericht, daß eben der Verband den Grundsatz der alten
Vereine, nur immer Hand in Hand mit den Prinzipalen zu gehen, um die
Stellenvermittelung nicht zu schädigen, nicht anerkenne, daß er auch
Stellen in jüdischen Geschäften, Stellen mit Konkurrenzklauseln,
kurzer Kündigungsfrist u. dergl. nicht vermittele.
Der Verband hat auch die Schaffung einer Gesamtvertretung der
deutschen Handlungsgehülfen in die Hand genommen durch Berufung von
$Handlungsgehülfentagen$, von denen der erste am 6. April 1896 in
Hamburg, der zweite am 19. April 1897 in Berlin, der dritte am 11.
April 1898 in Leipzig und der vierte am 3. April 1898 in Kassel
stattgefunden hat. Auf dem ersten waren 31, auf dem zweiten 185,
auf dem dritten 326 und auf dem vierten 738 Städte durch etwa 800
Abgesandte vertreten. Gegen den Vorwurf antisemitischer Richtung
wurde protestiert, auch waren in Kassel alle nationalen Parteien des
Reichstages eingeladen, jedoch war nur die deutsch-soziale Reformpartei
durch Abgeordnete vertreten. Man faßte Beschlüße zu Gunsten des
gesetzlichen Achtuhr-Ladenschlußes, der Einführung kaufmännischer
Schiedsgerichte unabhängig von den Gewerbegerichten und der Bekämpfung
der Warenhäuser. Ebenso forderte man im Gegensatz zu dem Verbande
kaufmännischer Vereine, der sich für Befreiung der Handlungsgehülfen
von der Invaliditäts- und Altersversicherung ausgesprochen hatte,
die Beibehaltung des Versicherungszwanges unter Ausdehnung auf alle
Handlungsgehülfen ohne Rücksicht auf die Höhe des Gehaltes, ferner
Einführung höherer Lohnklassen mit höheren Beiträgen und Renten
und möglichste Herabsetzung der Altersgrenze sowie Zulassung der
Selbstversicherung für selbständige Kaufleute. Endlich befürwortete
man, daß die Handlungsgehülfen versuchen möchten, aus ihren Reihen
Abgeordnete in den Reichstag zu wählen, daß sie aber jedenfalls ohne
Unterschied der Parteistellung nur solche Kandidaten unterstützen
sollten, die sich verpflichten, für die Forderungen des Standes
einzutreten. Während man an den ersten drei Tagen Huldigungstelegramme
an den Kaiser gesandt hatte, wurde in Kassel hiervon mit der Begründung
Abstand genommen, daß man bisher niemals einer Antwort gewürdigt sei
und man nicht den Schein der Aufdringlichkeit auf sich laden wolle. Der
Vorsitzende erklärte unter stürmischen Beifalle, die deutsch-nationalen
Handlungsgehülfen pflegten nicht zu antichambrieren, sondern würden mit
aller Kraft den Augenblick zu erkämpfen versuchen, wo die Großen der
Erde gezwungen seien, mit der Bewegung zu rechnen.
c) $Verein für kaufmännische Angestellte$[161].
Der Verein ist hervorgegangen aus dem kaufmännischen Verein
in Frankfurt a. M. Derselbe besaß die »Kaufmännische Presse«
als Vereinsorgan, das sich unter Leitung des bekannten
sozialdemokratischen Redakteurs Dr. $Quarck$ befand. Zwischen ihm
und dem Vereinsvorsitzenden $Schäfer$ war es wegen der Haltung des
Blattes mehrfach zu Reibungen gekommen, die dazu führten, daß der
Verein beschloß, das Blatt am 1. Juli 1894 eingehen zu lassen. Unter
diesen Umständen thaten sich die Anhänger $Quarck$'s zusammen,
gründeten einen eigenen »$Verein für kaufmännische Angestellte$« und
beschlossen, die »Kaufmännische Presse« unter Leitung Dr. $Ouarck$'s
als ihr Organ fortzuführen. Der neue Verein beantragte seine Zulassung
zu dem »Deutschen Verbande kaufmännischer Vereine«, die auch in der
Generalversammlung in München mit 44 gegen 41 Stimmen gegen den
Widerspruch des »Kaufmännischen Vereins« beschlossen wurde. Aber schon
in der Generalversammlung vom 8./9. Juni 1896 in Berlin wurde der
Antrag auf Ausschluß mit 78 gegen 27 Stimmen angenommen.
[161] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.
Der Verein wollte nicht als sozialdemokratisch gelten, aber es
machte sich doch von Anfang an ein gewisser Gegensatz zwischen den
sozialdemokratischen und den übrigen Mitgliedern geltend, insbesondere
wurde von den letzteren gegen $Quarck$ der Vorwurf eines zu radikalen
Vorgehens erhoben. Dies führte dahin, daß in der Vereinsversammlung
am 23. Juli 1896 der Beschluß gefaßt wurde, zu erklären, daß die
Versammlung mit Ton und Haltung, wie sie in dem Vereinsorgane in der
letzten Zeit zum Ausdruck gekommen seien, nicht einverstanden sei. Die
Folge dieses Beschlusses war, daß $Quarck$ seine Redaktion niederlegte,
daß aber auch eine Anzahl seiner Gesinnungsgenossen mit ihm aus dem
Vereine austrat. Da andrerseits zu Beginn des Jahres eine größere
Anzahl Mitglieder wegen der von ihnen mißbilligten durch $Quarck$
verfolgten Politik ausgetreten waren, so war das Ergebnis eine doppelte
Schwächung des Vereins und ein Herabgehen der Mitgliederzahl von 439
auf 319.
Nach seinen Statuten ist der Zweck des Vereins »die Hebung der sozialen
Lage der Handlungsgehülfen durch Zusammenschluß und Fortbildung
derselben, sowie durch Einwirkung auf Behörden und Gesetzgebung«.
Parteipolitische und religiöse Zwecke sind ausgeschlossen. Als
Mittel hierzu sollen dienen: öffentliche Versammlungen, Herausgabe
der »Kaufmännischen Presse«, kostenlose Stellenvermittelung, fach-
und wissenschaftliche Vorträge, Unterhaltung einer Bibliothek,
Erteilung von Rechtsauskunft und Vertretung vor Gericht, sowie Pflege
der Geselligkeit. Mitglied kann werden, wer die Zwecke des Vereins
anerkennt.
Daß der Verein eine größere äußere Bedeutung nicht gewonnen hat, mag
die Folge seiner Stellung sein. Einerseits bekämpft er die alten
Vereine, insbesondere den Hamburger und den Leipziger, denen er zum
Vorwurfe macht, daß sie nur Geselligkeit und Unterstützungswesen
betrieben, während er die energische Vertretung der sozialen Interessen
des Gehülfenstandes sich zur Aufgabe gestellt habe, anderseits
befindet er sich in Gegensatz nicht allein zu der Sozialdemokratie,
sondern auch zu dem deutsch-nationalen Verbande, dem er zünftlerische
Bestrebungen vorwirft. Die Wirksamkeit des Vereins hat sich deshalb
bisher wesentlich auf Abhaltung von Agitationsversammlungen und
Eingaben an Behörden beschränkt. Eine besondere von ihm erhobene
Forderung ist neben den kaufmännischen Schiedsgerichten, der
vollständigen Sonntagsruhe und dem Acht-Uhr-Ladenschlusse noch
ferner die Anstellung von Handelsinspektoren. Die von dem Vereine
veranstalteten Vorträge, zu denen er u. a. auch dem Pfarrer $Naumann$
herangezogen hat, behandeln überwiegend sozialpolitische Gegenstände;
schönwissenschaftliche Themata sind ausgeschlossen.
d) $Zentralverband der Handlungsgehülfen und -Gehülfinnen Deutschlands$.
Bis Ende der 80er Jahre hatten die $sozialdemokratischen$ Anschauungen
unter den Handlungsgehülfen wenig Boden gefunden, und nur in Berlin
hatte sich Ende 1889 eine »$Freie Vereinigung der Kaufleute$« gebildet.
Nach ihrem Vorbilde wurden in den nächsten Jahren in Leipzig, Hamburg,
Dresden, München, Stuttgart, Hannover, Elberfeld und Krefeld ähnliche
»freie Vereinigungen« ins Leben gerufen. Dieselben waren ausschließlich
lokal organisiert und hatten zunächst keine Verbindung untereinander.
Eine solche wurde erst hergestellt durch die Gründung des Blattes
»Der Handelsangestellte« in Berlin, dessen erste Nummer am 1. Oktober
1892 erschien. Dasselbe stellte sich auf den Boden der »modernen
Arbeiterbewegung« und trat offen für die sozialdemokratische Partei ein.
Gegenüber dieser Organisation entstand eine neue Bewegung, die
freilich ebenfalls »auf dem Boden des Klassenkampfes« stand und die
Harmonie der Interessen zwischen Prinzipalen und Gehülfen bestritt,
sich deshalb an die »klassenbewußten Handlungsgehülfen« wandte und
gegen den »Standesdünkel« auftrat, der bisher die Handlungsgehülfen
gehindert habe, sich als Lohnarbeiter zu fühlen, die aber die
formelle Zugehörigkeit zur sozialdemokratischen Partei ablehnte.
Die Anhänger dieser Richtung traten am 7. Juni 1897 in Leipzig zu
einer freien Konferenz zusammen, auf der man nach Entgegennahme der
Mitteilung, daß eine Verständigung mit den Berlinern ebenso wie mit
den freien Vereinigungen in Stuttgart, München und Dresden nicht zu
erreichen gewesen sei, den »$Zentralverband der Handlungsgehülfen
und -Gehülfinnen Deutschlands$« ins Leben rief, an dem sich zunächst
nur die Gehülfen aus Chemnitz, Frankfurt a. M., Fürth, Hamburg und
Leipzig beteiligten. Nach dem angenommenen Programm ist der Zweck des
Verbandes die Erzielung möglichst günstiger Anstellungsbedingungen
und gesetzlicher Beschränkung der Arbeitszeit, berufsstatistische
Ermittelungen, Rechtsschutz und Stellennachweis. Parteipolitische
Bestrebungen sind ausgeschlossen. Die Einführung einer Unterstützung
für Stellenlose wurde vorläufig noch zurückgestellt. Der Verband trat
mit dem 1. Juli 1897 ins Leben und hat sich der »Generalkommission für
die Gewerkschaften Deutschlands« angeschlossen. Er besitzt ein eigenes
Organ in dem »Handlungsgehülfenblatte«, dessen erste Nummer am 5. Juli
1897 erschien.
In der am 30. Mai 1898 in $Frankfurt$ abgehaltenen $ersten
Generalversammlung$ wurde berichtet, daß sich in Elberfeld, Krefeld und
Breslau neue Ortsvereine gebildet hätten und die Mitgliederzahl 337,
darunter 54 weibliche, beträge. Man nahm eine Resolution an, die den
grundsätzlichen Standpunkt festlegen soll und folgenden Wortlaut hat.
»Der Zentralverband der Handlungsgehülfen und -Gehülfinnen
Deutschlands erkennt, daß im Handelsgewerbe eine wirtschaftliche
Entwickelung wirksam ist, welche dahin geht, einerseits durch immer
kapitalkräftigere Verkaufsgeschäfte für die verschiedensten Artikel
an den Mittelpunkten des Verkehrs (Bazare, Warenhäuser) die kleineren
Geschäfte und damit auch die Möglichkeit zu vernichten, daß die
Mehrzahl der Gehülfen selbständig werden kann, andererseits durch
immer größere Arbeitsteilung in den Engros- und Bankgeschäften, sowie
durch umfassende Heranziehung weiblicher Kräfte die Stellung der
Handlungsgehülfen immer unsicherer und weniger lohnend zu machen.
Diese Entwickelung entspricht in vielen Punkten derjenigen in anderen
modernen Gewerben und ist vom Standpunkt der von ihr nachteilig
Betroffenen zu bedauern, aber durch keine Mittel aufzuhalten und nur
durch schließliche Beseitigung des jetzigen Verhältnisses zwischen
Kapital und Arbeit zu überwinden.
Für die nächste Zeit erscheint dem Z.-V. d. H. u. -G. D. der Schutz der
in bezahlter Arbeit bei den Handelskapitalisten stehenden männlichen
und weiblichen Kräfte durch einheitliche Organisation als das einzige
Mittel, diese Kräfte vor dem Herunterdrücken auf eine immer tiefere
Kulturstufe zu bewahren. Er empfiehlt deshalb allen männlichen und
weiblichen Handlungsgehülfen Deutschlands das Eintreten für folgende
Forderungen:
1. Einführung des gesetzlichen Achtuhr-Ladenschlusses; Verkürzung
der Arbeitszeit auf acht Stunden unter Festsetzung eines
Uebergangsstadiums.
2. Obligatorischer Fortbildungsschulunterricht während täglich zwei
Stunden des Vormittags für Angestellte unter 18 Jahren.