2. Einführung einer ununterbrochenen Sonntagsruhe von 36 Stunden.

3. Festlegung einer einheitlichen Geschäfts- und Ladenschlußstunde für

die Gehülfen.

4. Einführung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen vor jedem

Kalendervierteljahre, welche nicht durch Sonderabmachungen

zwischen Prinzipal und Gehülfen verkürzt werden kann.

5. Eine vereinbarte längere Kündigungsfrist muß für beide Teile gleich

sein.

6. Vereinbarungen mit Prinzipalen, die sich auf die Thätigkeit der

Gehülfen nach Austritt aus dem Geschäfte erstrecken, sind als

ungültig anzusehen.

7. $Stellung der Streitigkeiten zwischen Prinzipalen und Gehülfen

unter besondere kaufmännische Schiedsgerichte, die nach Art der

bestehenden Gewerbegerichte einzurichten und diesen anzugliedern

sind.$

8. Schaffung eines bestimmten Verhältnisses zwischen der Zahl der

Gehülfen und Lehrlinge in einzelnen Geschäften.

9. Obligatorischer Fortbildungs-Unterricht während der Tagesstunden in

staatlichen Fachschulen für alle Lehrlinge und Handlungsgehilfen

unter 18 Jahren.

10. Beschränkung der Verwendung weiblicher Arbeitskräfte auf solche

Geschäftszweige, für welche besondere weibliche Fähigkeiten

unumgänglich erforderlich sind.

Der Sitz des Verbandes ist Hamburg. Er zerfällt in Ortsgruppen und

Gauverbände. Organ desselben ist die aus den ursprünglich begründeten

»Mitteilungen des Deutschen Handlungsgehülfenverbandes« hervorgegangene

2mal monatlich erscheinende »Deutsche Handelswacht.«

Die Mitgliederzahl ist von 76 am 1. Januar 1895 auf 570 am 1. Januar

1896, auf 2350 am 1. Januar 1897, auf 7735 am 1. Januar 1898, auf 18277

am 1. Januar 1899 und auf 28992 am 10. Juli 1899 in 367 Ortsgruppen

gestiegen.

Der Verband betont in seiner hauptsächlich gegen die alten Vereine,

insbesondere der Hamburger Vereine von 1858 und der Leipziger

Verband gerichteten Agitation in erster Linie, daß diese das

Uebel nicht an der Wurzel angefaßt hätten. Er legt deshalb das

Hauptgewicht auf Beschränkung der Arbeitszeit durch die Einführung

eines Maximalarbeitstages nach der Art der Geschäfte, des

Achtuhr-Ladenschlusses und völliger Sonntagsruhe von Sonnabend Abend

bis Montag Morgen. Daneben fordert man Beschränkung der Frauenarbeit

auf solche Beschäftigungen, in denen diese aus Rücksichten des

Anstandes geboten ist. Neben obligatorischen Fortbildungsschulen

für die Lehrlinge soll die Zulassung zum Gehülfen von einer Prüfung

vor einer Kommission abhängig gemacht und eine bestimmte Skala für

das Verhältnis der in denselben Geschäfte zulässigen Gehülfen und

Lehrlinge eingeführt werden, daneben ist der Verband für das Verbot der

Konkurrenzklausel, für Aufrechterhaltung der bisherigen gesetzlichen

Kündigungsfrist von 6 Wochen und für kaufmännische Schiedsgerichte

eingetreten.

Obgleich der Verband hiernach die schärfere Interessenvertretung auch

gegenüber den Prinzipalen betont, hat er doch 1026 derselben als

unterstützende Mitglieder d. h. ohne Stimmrecht aufgenommen. Auch

Stellenvermittelung und Rechtsschutz gewährt der Verband, wie die

älteren Vereine.

Aus dem Geschäftsberichte für 1898 ist hervorzuheben, daß der Verband

neben der Errichtung kaufmännischer Fortbildungsschulen, insbesondere

Einführung des Schulzwanges und für Handlungsgehülfenkammern, auch

für eine Umsatzsteuer auf Warenhäuser und Ramschlager eingetreten ist

und auf dem zweiten vom 10-11. April 1898 in Leipzig abgehaltenen

Verbandstage die Errichtung einer eigenen Verbandskrankenkasse

beschlossen hat. Der Verband hat 18 besoldete Beamte und eine

Versicherung gegen Stellenlosigkeit; er ist dem deutschen Verbande

für das kaufmännische Unterrichtswesen, dem Verbande deutscher

Arbeitsnachweise, dem deutschen Sprachvereine und dem alldeutschen

Verbande beigetreten. Der Verbandsvorsitzende $Schack$ hat bei

den letzten Reichstagswahlen in 2 Bezirken kandidiert und 5106

bezw. 5065 Stimmen erhalten; 20 Abgeordnete haben sich als

Kandidaten verpflichtet, für seine Forderungen einzutreten. Die

Stellenvermittelung hat 1898 nur 214 Stellen vermittelt, doch

betont der Bericht, daß eben der Verband den Grundsatz der alten

Vereine, nur immer Hand in Hand mit den Prinzipalen zu gehen, um die

Stellenvermittelung nicht zu schädigen, nicht anerkenne, daß er auch

Stellen in jüdischen Geschäften, Stellen mit Konkurrenzklauseln,

kurzer Kündigungsfrist u. dergl. nicht vermittele.

Der Verband hat auch die Schaffung einer Gesamtvertretung der

deutschen Handlungsgehülfen in die Hand genommen durch Berufung von

$Handlungsgehülfentagen$, von denen der erste am 6. April 1896 in

Hamburg, der zweite am 19. April 1897 in Berlin, der dritte am 11.

April 1898 in Leipzig und der vierte am 3. April 1898 in Kassel

stattgefunden hat. Auf dem ersten waren 31, auf dem zweiten 185,

auf dem dritten 326 und auf dem vierten 738 Städte durch etwa 800

Abgesandte vertreten. Gegen den Vorwurf antisemitischer Richtung

wurde protestiert, auch waren in Kassel alle nationalen Parteien des

Reichstages eingeladen, jedoch war nur die deutsch-soziale Reformpartei

durch Abgeordnete vertreten. Man faßte Beschlüße zu Gunsten des

gesetzlichen Achtuhr-Ladenschlußes, der Einführung kaufmännischer

Schiedsgerichte unabhängig von den Gewerbegerichten und der Bekämpfung

der Warenhäuser. Ebenso forderte man im Gegensatz zu dem Verbande

kaufmännischer Vereine, der sich für Befreiung der Handlungsgehülfen

von der Invaliditäts- und Altersversicherung ausgesprochen hatte,

die Beibehaltung des Versicherungszwanges unter Ausdehnung auf alle

Handlungsgehülfen ohne Rücksicht auf die Höhe des Gehaltes, ferner

Einführung höherer Lohnklassen mit höheren Beiträgen und Renten

und möglichste Herabsetzung der Altersgrenze sowie Zulassung der

Selbstversicherung für selbständige Kaufleute. Endlich befürwortete

man, daß die Handlungsgehülfen versuchen möchten, aus ihren Reihen

Abgeordnete in den Reichstag zu wählen, daß sie aber jedenfalls ohne

Unterschied der Parteistellung nur solche Kandidaten unterstützen

sollten, die sich verpflichten, für die Forderungen des Standes

einzutreten. Während man an den ersten drei Tagen Huldigungstelegramme

an den Kaiser gesandt hatte, wurde in Kassel hiervon mit der Begründung

Abstand genommen, daß man bisher niemals einer Antwort gewürdigt sei

und man nicht den Schein der Aufdringlichkeit auf sich laden wolle. Der

Vorsitzende erklärte unter stürmischen Beifalle, die deutsch-nationalen

Handlungsgehülfen pflegten nicht zu antichambrieren, sondern würden mit

aller Kraft den Augenblick zu erkämpfen versuchen, wo die Großen der

Erde gezwungen seien, mit der Bewegung zu rechnen.

c) $Verein für kaufmännische Angestellte$[161].

Der Verein ist hervorgegangen aus dem kaufmännischen Verein

in Frankfurt a. M. Derselbe besaß die »Kaufmännische Presse«

als Vereinsorgan, das sich unter Leitung des bekannten

sozialdemokratischen Redakteurs Dr. $Quarck$ befand. Zwischen ihm

und dem Vereinsvorsitzenden $Schäfer$ war es wegen der Haltung des

Blattes mehrfach zu Reibungen gekommen, die dazu führten, daß der

Verein beschloß, das Blatt am 1. Juli 1894 eingehen zu lassen. Unter

diesen Umständen thaten sich die Anhänger $Quarck$'s zusammen,

gründeten einen eigenen »$Verein für kaufmännische Angestellte$« und

beschlossen, die »Kaufmännische Presse« unter Leitung Dr. $Ouarck$'s

als ihr Organ fortzuführen. Der neue Verein beantragte seine Zulassung

zu dem »Deutschen Verbande kaufmännischer Vereine«, die auch in der

Generalversammlung in München mit 44 gegen 41 Stimmen gegen den

Widerspruch des »Kaufmännischen Vereins« beschlossen wurde. Aber schon

in der Generalversammlung vom 8./9. Juni 1896 in Berlin wurde der

Antrag auf Ausschluß mit 78 gegen 27 Stimmen angenommen.

[161] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Der Verein wollte nicht als sozialdemokratisch gelten, aber es

machte sich doch von Anfang an ein gewisser Gegensatz zwischen den

sozialdemokratischen und den übrigen Mitgliedern geltend, insbesondere

wurde von den letzteren gegen $Quarck$ der Vorwurf eines zu radikalen

Vorgehens erhoben. Dies führte dahin, daß in der Vereinsversammlung

am 23. Juli 1896 der Beschluß gefaßt wurde, zu erklären, daß die

Versammlung mit Ton und Haltung, wie sie in dem Vereinsorgane in der

letzten Zeit zum Ausdruck gekommen seien, nicht einverstanden sei. Die

Folge dieses Beschlusses war, daß $Quarck$ seine Redaktion niederlegte,

daß aber auch eine Anzahl seiner Gesinnungsgenossen mit ihm aus dem

Vereine austrat. Da andrerseits zu Beginn des Jahres eine größere

Anzahl Mitglieder wegen der von ihnen mißbilligten durch $Quarck$

verfolgten Politik ausgetreten waren, so war das Ergebnis eine doppelte

Schwächung des Vereins und ein Herabgehen der Mitgliederzahl von 439

auf 319.

Nach seinen Statuten ist der Zweck des Vereins »die Hebung der sozialen

Lage der Handlungsgehülfen durch Zusammenschluß und Fortbildung

derselben, sowie durch Einwirkung auf Behörden und Gesetzgebung«.

Parteipolitische und religiöse Zwecke sind ausgeschlossen. Als

Mittel hierzu sollen dienen: öffentliche Versammlungen, Herausgabe

der »Kaufmännischen Presse«, kostenlose Stellenvermittelung, fach-

und wissenschaftliche Vorträge, Unterhaltung einer Bibliothek,

Erteilung von Rechtsauskunft und Vertretung vor Gericht, sowie Pflege

der Geselligkeit. Mitglied kann werden, wer die Zwecke des Vereins

anerkennt.

Daß der Verein eine größere äußere Bedeutung nicht gewonnen hat, mag

die Folge seiner Stellung sein. Einerseits bekämpft er die alten

Vereine, insbesondere den Hamburger und den Leipziger, denen er zum

Vorwurfe macht, daß sie nur Geselligkeit und Unterstützungswesen

betrieben, während er die energische Vertretung der sozialen Interessen

des Gehülfenstandes sich zur Aufgabe gestellt habe, anderseits

befindet er sich in Gegensatz nicht allein zu der Sozialdemokratie,

sondern auch zu dem deutsch-nationalen Verbande, dem er zünftlerische

Bestrebungen vorwirft. Die Wirksamkeit des Vereins hat sich deshalb

bisher wesentlich auf Abhaltung von Agitationsversammlungen und

Eingaben an Behörden beschränkt. Eine besondere von ihm erhobene

Forderung ist neben den kaufmännischen Schiedsgerichten, der

vollständigen Sonntagsruhe und dem Acht-Uhr-Ladenschlusse noch

ferner die Anstellung von Handelsinspektoren. Die von dem Vereine

veranstalteten Vorträge, zu denen er u. a. auch dem Pfarrer $Naumann$

herangezogen hat, behandeln überwiegend sozialpolitische Gegenstände;

schönwissenschaftliche Themata sind ausgeschlossen.

d) $Zentralverband der Handlungsgehülfen und -Gehülfinnen Deutschlands$.

Bis Ende der 80er Jahre hatten die $sozialdemokratischen$ Anschauungen

unter den Handlungsgehülfen wenig Boden gefunden, und nur in Berlin

hatte sich Ende 1889 eine »$Freie Vereinigung der Kaufleute$« gebildet.

Nach ihrem Vorbilde wurden in den nächsten Jahren in Leipzig, Hamburg,

Dresden, München, Stuttgart, Hannover, Elberfeld und Krefeld ähnliche

»freie Vereinigungen« ins Leben gerufen. Dieselben waren ausschließlich

lokal organisiert und hatten zunächst keine Verbindung untereinander.

Eine solche wurde erst hergestellt durch die Gründung des Blattes

»Der Handelsangestellte« in Berlin, dessen erste Nummer am 1. Oktober

1892 erschien. Dasselbe stellte sich auf den Boden der »modernen

Arbeiterbewegung« und trat offen für die sozialdemokratische Partei ein.

Gegenüber dieser Organisation entstand eine neue Bewegung, die

freilich ebenfalls »auf dem Boden des Klassenkampfes« stand und die

Harmonie der Interessen zwischen Prinzipalen und Gehülfen bestritt,

sich deshalb an die »klassenbewußten Handlungsgehülfen« wandte und

gegen den »Standesdünkel« auftrat, der bisher die Handlungsgehülfen

gehindert habe, sich als Lohnarbeiter zu fühlen, die aber die

formelle Zugehörigkeit zur sozialdemokratischen Partei ablehnte.

Die Anhänger dieser Richtung traten am 7. Juni 1897 in Leipzig zu

einer freien Konferenz zusammen, auf der man nach Entgegennahme der

Mitteilung, daß eine Verständigung mit den Berlinern ebenso wie mit

den freien Vereinigungen in Stuttgart, München und Dresden nicht zu

erreichen gewesen sei, den »$Zentralverband der Handlungsgehülfen

und -Gehülfinnen Deutschlands$« ins Leben rief, an dem sich zunächst

nur die Gehülfen aus Chemnitz, Frankfurt a. M., Fürth, Hamburg und

Leipzig beteiligten. Nach dem angenommenen Programm ist der Zweck des

Verbandes die Erzielung möglichst günstiger Anstellungsbedingungen

und gesetzlicher Beschränkung der Arbeitszeit, berufsstatistische

Ermittelungen, Rechtsschutz und Stellennachweis. Parteipolitische

Bestrebungen sind ausgeschlossen. Die Einführung einer Unterstützung

für Stellenlose wurde vorläufig noch zurückgestellt. Der Verband trat

mit dem 1. Juli 1897 ins Leben und hat sich der »Generalkommission für

die Gewerkschaften Deutschlands« angeschlossen. Er besitzt ein eigenes

Organ in dem »Handlungsgehülfenblatte«, dessen erste Nummer am 5. Juli

1897 erschien.

In der am 30. Mai 1898 in $Frankfurt$ abgehaltenen $ersten

Generalversammlung$ wurde berichtet, daß sich in Elberfeld, Krefeld und

Breslau neue Ortsvereine gebildet hätten und die Mitgliederzahl 337,

darunter 54 weibliche, beträge. Man nahm eine Resolution an, die den

grundsätzlichen Standpunkt festlegen soll und folgenden Wortlaut hat.

»Der Zentralverband der Handlungsgehülfen und -Gehülfinnen

Deutschlands erkennt, daß im Handelsgewerbe eine wirtschaftliche

Entwickelung wirksam ist, welche dahin geht, einerseits durch immer

kapitalkräftigere Verkaufsgeschäfte für die verschiedensten Artikel

an den Mittelpunkten des Verkehrs (Bazare, Warenhäuser) die kleineren

Geschäfte und damit auch die Möglichkeit zu vernichten, daß die

Mehrzahl der Gehülfen selbständig werden kann, andererseits durch

immer größere Arbeitsteilung in den Engros- und Bankgeschäften, sowie

durch umfassende Heranziehung weiblicher Kräfte die Stellung der

Handlungsgehülfen immer unsicherer und weniger lohnend zu machen.

Diese Entwickelung entspricht in vielen Punkten derjenigen in anderen

modernen Gewerben und ist vom Standpunkt der von ihr nachteilig

Betroffenen zu bedauern, aber durch keine Mittel aufzuhalten und nur

durch schließliche Beseitigung des jetzigen Verhältnisses zwischen

Kapital und Arbeit zu überwinden.

Für die nächste Zeit erscheint dem Z.-V. d. H. u. -G. D. der Schutz der

in bezahlter Arbeit bei den Handelskapitalisten stehenden männlichen

und weiblichen Kräfte durch einheitliche Organisation als das einzige

Mittel, diese Kräfte vor dem Herunterdrücken auf eine immer tiefere

Kulturstufe zu bewahren. Er empfiehlt deshalb allen männlichen und

weiblichen Handlungsgehülfen Deutschlands das Eintreten für folgende

Forderungen:

1. Einführung des gesetzlichen Achtuhr-Ladenschlusses; Verkürzung

der Arbeitszeit auf acht Stunden unter Festsetzung eines

Uebergangsstadiums.

2. Obligatorischer Fortbildungsschulunterricht während täglich zwei

Stunden des Vormittags für Angestellte unter 18 Jahren.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 155 / 323 题