11. durch Führung einer Arbeitsstatistik.

Als besondere Aufgaben sind in den Statuten hervorgehoben die Förderung

der humanen Bildung durch Errichtung kaufmännischer Fortbildungsschulen

verbunden mit volkswirtschaftlichem Unterricht und Gesetzeskunde,

die Verbesserung des Lehrlingswesens insbesondere dadurch, daß

Lehrlinge nur von solchen Prinzipalen gehalten werden dürfen, die eine

kaufmännische Ausbildung besitzen und daß die Lehrlinge zum Besuche

der obligatorischen Fortbildungsschulen verpflichtet sind, ferner

die Förderung des Genossenschaftswesens und die Erledigung aller

begründeten Beschwerden der Mitglieder gegen Prinzipale, Behörden

und Publikum durch den Verein, wobei dieser selbst die Prozeßführung

übernimmt; thunlichst soll hierbei ein schiedsgerichtliches Verfahren

stattfinden. Der Verein hat neben einer seit 1885 bestehenden

Versicherung gegen Stellenlosigkeit, in der gegen Zahlung von monatlich

1 Mk. bezw. 1 Mk. 50 Pf. eine monatliche Unterstützung von 30 Mk. bezw.

45 Mk. bis zur Dauer von 6 Monaten erworben wird, noch ferner eine

Unterstützung gegen Stellenlosigkeit in Höhe von monatlich 30 Mk. bis

zu 3 Monaten, für die außer den monatlichen Vereinsbeiträgen von 90 Pf.

nichts bezahlt wird. Endlich besteht eine Stellenvermittelung. Neben

dem Vereine besteht in der Form einer eingeschriebenen Hülfskasse eine

selbständige Kranken- und Begräbniskasse.

Der Verein hat sich mehrfach mit der Agitation für gesetzgeberische

Aufgaben befaßt, insbesondere bei Beratung des neuen

Handelsgesetzbuches und des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, wo

er gegen die Konkurrenzklausel und für erweiterte Sonntagsruhe, sowie

Ausdehnung der Arbeiterschutzbestimmungen der Gewerbeordnung und der

Gewerbegerichte auf die Handlungsgehülfen, für den Achtuhr-Ladenschluß

und gegen das Verbot des Detailreisens, eintrat; ferner kämpft er seit

Jahren für die gesetzliche Anerkennung der Berufsvereine.

Das Vereinsorgan ist die »Kaufmännische Rundschau«. Die Mitgliederzahl

betrug am 31. Dezember 1895: 3849 in 46 Ortsvereinen; am 31.

Dezember 1896 4229 Mitglieder in 58 Ortsvereinen, am 31. Dezember

1897 4409 Mitglieder in 57 Ortsvereinen und am 31. Dezember 1898

4382 Mitglieder. Im Jahre 1898 erhielten auf Grund der Versicherung

gegen Stellenlosigkeit 33 Mitglieder 2761 Mk. 50 Pf., daneben

erhielten Stellenlosenunterstützung 113 Mitglieder 5322 Mk. 97 Pf.

Die Stellenvermittelung besetzte 776 Stellen bei 870 Bewerbern. Für

Bildungszwecke wurden 2269 Mk. 37 Pf., für das Vereinsorgan 5340 Mk. 5

Pf. ausgegeben. Die Kranken- und Begräbniskasse zahlte 66564 Mk. 38 Pf.

Das Gesamtvermögen betrug 149323 Mk. 32 Pf.

b) $Deutschnationaler Handlungsgehülfenverband$[160].

Der Verband ist insofern aus dem Vereine für Handlungskommis von 1858

hervorgegangen, als einige im Herbst 1893 aus diesem ausgeschlossene

Mitglieder einen neuen Verband zu gründen unternahmen, sodaß schon

wegen dieses persönlichen Verhältnisses der neue Verband in einem

scharfen Gegensatze zu dem alten Vereine sich befand. Dazu kam aber

auch eine andere $grundsätzliche Auffassung$. Der Verband betont mit

Nachdruck die Notwendigkeit einer Vertretung der sozialpolitischen

Interessen der Handlungsgehülfen und macht den älteren Vereinen zum

Vorwurf, daß sie durch ungenügende Vertretung derselben den Rückgang

des Standes verschuldet hätten.

[160] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Infolge hiervon ist auch das äußere Auftreten ein verschiedenes.

Anklagen gegen den Geist des Mammonismus, und die daraus folgende

soziale Zerklüftung, über den Gegensatz zwischen Arbeit und Kapital und

die Gefahr der Herabdrückung der Handlungsgehülfen in das Proletariat

geben den öffentlichen Erklärungen des Verbandes ein ganz anderes,

moderneres Gesicht, als den älteren Vereinen; der Sozialdemokratie

steht es durchaus fern, scheint aber im Gegenteil die Elemente, die

sonst vielleicht für sie zu haben sein würden, an sich zu ziehen,

weshalb er von ihr heftig bekämpft wird. Einen einseitigen Karakter

erhält der Verband durch die Bestimmung des Statutes, daß $Juden$

von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind, wie denn auch die

antisemitische Partei ihm ihre Unterstützung leiht, obgleich eine

verletzende Form der Geltendmachung dieses Standpunktes bisher nicht

hervorgetreten ist. Immerhin ist er der Grund gewesen, weshalb die

Anmeldung des Verbandes zum Beitritte in den »Deutschen Verband

kaufmännischer Vereine« in dessen Generalversammlung vom Sommer 1896

zurückgewiesen wurde.

Aus den Statuten ist Folgendes zu erwähnen:

Der Verband steht treu zu Kaiser und Reich. Er hat den Zweck, durch

Zusammenschluß der Berufsgenossen die soziale Lage derselben zu

heben, deren Interessen überall, wo es notwendig ist und sie bedroht

sind, thatkräftig zu vertreten und durch geeignete Maßnahmen für die

Erhaltung des Ansehens des gesamten Handelsstandes zu wirken.

Der Verband erachtet es als seine besondere Aufgabe, in diesem Sinne

auf Behörden und gesetzgebende Körperschaften einzuwirken.

Parteipolitische und religiöse Bestrebungen innerhalb des Verbandes

sind ausgeschlossen.

Mittel zum Zweck sind dem Verbande ferner die Selbsthülfe zur

Schaffung wirtschaftlicher Vorteile für die Mitglieder durch seine

Abteilungen und seine Bestrebungen zur Durchführung sozialer Reformen

im Handelsstande, und zwar:

1. Festlegung eines Maximal-Arbeitstages nach Eigenart der

Geschäftszweige,

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 154 / 323 题