Als besondere Aufgaben sind in den Statuten hervorgehoben die Förderung
der humanen Bildung durch Errichtung kaufmännischer Fortbildungsschulen
verbunden mit volkswirtschaftlichem Unterricht und Gesetzeskunde,
die Verbesserung des Lehrlingswesens insbesondere dadurch, daß
Lehrlinge nur von solchen Prinzipalen gehalten werden dürfen, die eine
kaufmännische Ausbildung besitzen und daß die Lehrlinge zum Besuche
der obligatorischen Fortbildungsschulen verpflichtet sind, ferner
die Förderung des Genossenschaftswesens und die Erledigung aller
begründeten Beschwerden der Mitglieder gegen Prinzipale, Behörden
und Publikum durch den Verein, wobei dieser selbst die Prozeßführung
übernimmt; thunlichst soll hierbei ein schiedsgerichtliches Verfahren
stattfinden. Der Verein hat neben einer seit 1885 bestehenden
Versicherung gegen Stellenlosigkeit, in der gegen Zahlung von monatlich
1 Mk. bezw. 1 Mk. 50 Pf. eine monatliche Unterstützung von 30 Mk. bezw.
45 Mk. bis zur Dauer von 6 Monaten erworben wird, noch ferner eine
Unterstützung gegen Stellenlosigkeit in Höhe von monatlich 30 Mk. bis
zu 3 Monaten, für die außer den monatlichen Vereinsbeiträgen von 90 Pf.
nichts bezahlt wird. Endlich besteht eine Stellenvermittelung. Neben
dem Vereine besteht in der Form einer eingeschriebenen Hülfskasse eine
selbständige Kranken- und Begräbniskasse.
Der Verein hat sich mehrfach mit der Agitation für gesetzgeberische
Aufgaben befaßt, insbesondere bei Beratung des neuen
Handelsgesetzbuches und des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, wo
er gegen die Konkurrenzklausel und für erweiterte Sonntagsruhe, sowie
Ausdehnung der Arbeiterschutzbestimmungen der Gewerbeordnung und der
Gewerbegerichte auf die Handlungsgehülfen, für den Achtuhr-Ladenschluß
und gegen das Verbot des Detailreisens, eintrat; ferner kämpft er seit
Jahren für die gesetzliche Anerkennung der Berufsvereine.
Das Vereinsorgan ist die »Kaufmännische Rundschau«. Die Mitgliederzahl
betrug am 31. Dezember 1895: 3849 in 46 Ortsvereinen; am 31.
Dezember 1896 4229 Mitglieder in 58 Ortsvereinen, am 31. Dezember
1897 4409 Mitglieder in 57 Ortsvereinen und am 31. Dezember 1898
4382 Mitglieder. Im Jahre 1898 erhielten auf Grund der Versicherung
gegen Stellenlosigkeit 33 Mitglieder 2761 Mk. 50 Pf., daneben
erhielten Stellenlosenunterstützung 113 Mitglieder 5322 Mk. 97 Pf.
Die Stellenvermittelung besetzte 776 Stellen bei 870 Bewerbern. Für
Bildungszwecke wurden 2269 Mk. 37 Pf., für das Vereinsorgan 5340 Mk. 5
Pf. ausgegeben. Die Kranken- und Begräbniskasse zahlte 66564 Mk. 38 Pf.
Das Gesamtvermögen betrug 149323 Mk. 32 Pf.
b) $Deutschnationaler Handlungsgehülfenverband$[160].
Der Verband ist insofern aus dem Vereine für Handlungskommis von 1858
hervorgegangen, als einige im Herbst 1893 aus diesem ausgeschlossene
Mitglieder einen neuen Verband zu gründen unternahmen, sodaß schon
wegen dieses persönlichen Verhältnisses der neue Verband in einem
scharfen Gegensatze zu dem alten Vereine sich befand. Dazu kam aber
auch eine andere $grundsätzliche Auffassung$. Der Verband betont mit
Nachdruck die Notwendigkeit einer Vertretung der sozialpolitischen
Interessen der Handlungsgehülfen und macht den älteren Vereinen zum
Vorwurf, daß sie durch ungenügende Vertretung derselben den Rückgang
des Standes verschuldet hätten.
[160] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.
Infolge hiervon ist auch das äußere Auftreten ein verschiedenes.
Anklagen gegen den Geist des Mammonismus, und die daraus folgende
soziale Zerklüftung, über den Gegensatz zwischen Arbeit und Kapital und
die Gefahr der Herabdrückung der Handlungsgehülfen in das Proletariat
geben den öffentlichen Erklärungen des Verbandes ein ganz anderes,
moderneres Gesicht, als den älteren Vereinen; der Sozialdemokratie
steht es durchaus fern, scheint aber im Gegenteil die Elemente, die
sonst vielleicht für sie zu haben sein würden, an sich zu ziehen,
weshalb er von ihr heftig bekämpft wird. Einen einseitigen Karakter
erhält der Verband durch die Bestimmung des Statutes, daß $Juden$
von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind, wie denn auch die
antisemitische Partei ihm ihre Unterstützung leiht, obgleich eine
verletzende Form der Geltendmachung dieses Standpunktes bisher nicht
hervorgetreten ist. Immerhin ist er der Grund gewesen, weshalb die
Anmeldung des Verbandes zum Beitritte in den »Deutschen Verband
kaufmännischer Vereine« in dessen Generalversammlung vom Sommer 1896
zurückgewiesen wurde.
Aus den Statuten ist Folgendes zu erwähnen:
Der Verband steht treu zu Kaiser und Reich. Er hat den Zweck, durch
Zusammenschluß der Berufsgenossen die soziale Lage derselben zu
heben, deren Interessen überall, wo es notwendig ist und sie bedroht
sind, thatkräftig zu vertreten und durch geeignete Maßnahmen für die
Erhaltung des Ansehens des gesamten Handelsstandes zu wirken.
Der Verband erachtet es als seine besondere Aufgabe, in diesem Sinne
auf Behörden und gesetzgebende Körperschaften einzuwirken.
Parteipolitische und religiöse Bestrebungen innerhalb des Verbandes
sind ausgeschlossen.
Mittel zum Zweck sind dem Verbande ferner die Selbsthülfe zur
Schaffung wirtschaftlicher Vorteile für die Mitglieder durch seine
Abteilungen und seine Bestrebungen zur Durchführung sozialer Reformen
im Handelsstande, und zwar:
1. Festlegung eines Maximal-Arbeitstages nach Eigenart der
Geschäftszweige,