6. durch Hinwirkung auf gerechte, zeitgemäße Regelung der
Arbeitsbedingungen, in möglichster Verständigung mit den
Prinzipalen und Beschränkung der Sonntagsarbeit auf das
unerläßlich Notwendigste;
7. durch Hinwirkung auf Unterstellung der Handlungsgehülfen unter
besondere oder allgemeine Gewerbegerichte, sowie Errichtung von
Einigungsämtern;
8. durch Unterstützung von wirtschaftlichen Genossenschaften,
insbesondere Produktiv- und Handelsgenossenschaften;
9. durch Verbindung mit den deutschen Gewerkvereinen zur gegenseitigen
Förderung und Unterstützung;
10. durch Errichtung einer Kranken- und Begräbniskasse, sowie einer
Kasse zur Unterstützung gegen Stellenlosigkeit;