Der Verband und sein Organ dürfen sich nicht mit öffentlichen,
religiösen oder kommunalen Angelegenheit beschäftigen.
Mitglied des Verbandes kann jeder bei der kgl. bayer. Staatsbahn
beschäftigter Werkstättenarbeiter, sowie Handwerker und handwerksmäßige
Gehülfen des Betriebes werden. Den Mitgliedern, welche in statutsmäßige
Stellen eintreten, kann bei Fortzahlung der Beiträge ihre
Mitgliedschaft gewahrt bleiben.
Durch Reskript der Generaldirektion der Eisenbahnen vom 10. Januar
1899 wurde dem Vereine auf Vorlegung seiner Statuten erklärt, daß
gegen die Teilnahme des Eisenbahnpersonals vom Standpunkte der
Dienstaufsicht im allgemeinen keine Einwendung zu erheben sei, doch
sei zu dem mitgeteilten Punkte 2 zu bemerken, daß das Arbeiterpersonal
Wünsche und Gesuche auf dem Dienstwege und unter Umständen durch
die Arbeiterausschüsse vorbringen könne, die Eisenbahnverwaltung
jedoch nicht in der Lage sei, mit Ausschüssen bestimmter Vereine
über Petitionen des Personals in Verhandlung zu treten. Die hieran
geknüpfte Aufforderung, die Ziffer 2 entsprechend abzuändern, ist
aber in der Vorstandssitzung vom 22. Januar 1899 abgelehnt, da
die Arbeiterausschüsse ihren Zweck nicht erfüllten und in vielen
Werkstätten gar nicht vorhanden seien.
Der Verband erhebt einen Beitrag von monatlich 30 Pf. und hat auf
seinem am 21./22. Mai 1899 in Nürnberg abgehaltenen außerordentlichen
Verbandstage die Gründung einer Unterstützungskasse für Krankheit,
Tod und außerordentliche Notfälle, sowie die Herausgabe eines eigenen
Organs beschlossen; das Letztere erscheint seit dem 25. Mai 1899
unter dem Titel »Verbandszeitung bayrischer Eisenbahnwerkstätten- und
Betriebsarbeiter.« Der Verband zählt etwa 1000 Mitglieder, = 25% der
Personen, auf die er berechnet ist.
d) $Verband badischer Eisenbahnbediensteter$[139].
Nach dem Vorbilde des bayrischen ist auf seiner am 25. September
1898 in Karlsruhe abgehaltenen und von 24 Vertretern aus acht
Orten besuchten Delegiertenversammlung der $Verband badischer
Eisenbahnbediensteter$ gegründet, der am 17. November 1898 1300
Mitglieder in neun Obmannschaften zählte.
[139] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorsitzenden F. $Eisele$ in
Karlsruhe.
Der Zweck des Vereins ist in den Statuten wörtlich übereinstimmend mit
dem oben mitgeteilten Statute des bayrischen Verbandes bezeichnet.
Ebenso ist die prinzipielle Stellung wörtlich ebenso, wie dort
formuliert, mit der einzigen Ausnahme, daß der Satz fehlt, daß die
Mitglieder sich ausdrücklich als Gegner der sozialdemokratischen
Grundsätze und Bestrebungen bekennen.
Die Mitglieder eines Oberamtsbezirkes wählen jährlich einen Obmann;
diese Obmänner bilden die Generalversammlung.
Organ des Verbandes ist ebenfalls der »Eisenbahner«.
Die Thätigkeit des Verbandes hat sich bisher auf die Agitation zum
Beitritte beschränkt.
e) $Der Verband der deutschen Eisenbahner$[140].
Die zweite der oben bezeichneten Gruppen, d. h. die oppositionelle
Richtung, vertritt der »$Verband der deutschen Eisenbahner$«, über
dessen Verfolgung seitens der Eisenbahnbehörden die Tageszeitungen
in den letzten Jahren eingehend berichtet haben. Nachdem einige im
Jahre 1890 in Hamburg, Halle, Magdeburg und Berlin gebildete Vereine,
obgleich sie in erster Linie Unterstützungszwecke verfolgten, durch
Maßregelungen der leitenden Personen ein rasches Ende gefunden hatten,
begann im Winter 1896/97 in vielen Orten Deutschlands, sowie in
Oesterreich gleichzeitig und unabhängig von einander eine umfassende
Organisationsbewegung der »Eisenbahner«, die zuerst in Hamburg zu einem
greifbaren Erfolge führte, indem dort auf Grund des Beschlusses einer
am 8. Dezember 1896 stattgehabten Versammlung in einer ferneren auf
den 13. Januar 1897 einberufenen die Bildung eines Verbandes erfolgte,
der sich später mit den gleichartigen in Sachsen, Bayern u. s. w.
gegründeten Vereinigungen zu einem einheitlichen Verbande verschmolz.
Der Sitz desselben ist Hamburg; Vorsitzender und Seele des ganzen
Unternehmens ist Heinrich $Bürger$.
[140] Das Material verdanke ich teils den Mitteilungen des Vorstandes,
teils habe ich es aus dem Verbandsorgane entnommen.
Der Verband umfaßt nach dem Statute die Personale sämtlicher
staatlichen und privaten Eisenbahnbetriebe ohne Unterschied der
Dienststellung. Als Zwecke werden aufgeführt: 1. Erzielung möglichst
günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen; 2. Pflege der Berufsstatistik;
3. Hebung des Standesbewußtseins und Förderung der geistigen Interessen
durch Errichtung einer Bibliothek und Abhaltung von Vorträgen
beruflicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Art, sowie
Gründung einer in diesem Sinne geleiteten Zeitschrift; der Verband
soll eine Pflegestätte des geselligen Verkehrs der Mitglieder sein;
4. Schaffung von Unterstützungseinrichtungen, die den Mitgliedern
nach Maßgabe einschlägiger Bestimmungen Schutz und Beistand in den
verschiedenen Lebenslagen gewähren.
Der Verband besitzt in dem »Weckruf der Eisenbahner« ein eigenes
Organ, das seit 1. Juli 1897 zweimal im Monate erscheint und nach der
eigenen Erklärung seines Herausgebers $Bürger$ eine »keineswegs zahme
Sprache« führt. Der Verband hat sich den unter der »Generalkommission«
vereinigten sozialistischen Gewerkschaften angeschlossen, lehnt es
aber durchaus ab, sozialdemokratische oder überhaupt parteipolitische
Bestrebungen zu verfolgen, behauptet vielmehr, ausschließlich sich den
wirtschaftlichen und sozialen Interessen der unteren Eisenbahner zu
widmen.
Seit 15. April 1898 ist eine Zuschußkasse in Kraft getreten, die
Krankengeldzuschuß von wöchentlich 4 Mk. und Zuschuß zu dem beim Tode
eines Mitgliedes gezahlten Sterbegelde bis zu 40 Mk., außerdem beim
Tode der Ehefrau eine Unterstützung von 25 Mk. und für Wochenbett 10
Mk. gewährt. Der Beitrag beträgt wöchentlich 15 Pf., doch kann durch
Zahlung des doppelten Beitrages bei dem Kranken- und Sterbegeld,
sowie der Unterstützung beim Tode der Ehefrau eine Steigerung
der Leistungen auf das Doppelte herbeigeführt werden. Auch eine
Gemaßregelten-Unterstützung sowie eine Unterstützung bei Krankheiten
und Unfällen ist seit 1. Januar 1899 in Kraft getreten; eine Waisen-
und Altersunterstützung wird geplant.
Ueber die Mitgliederzahlen und die Leistungen lehnt der Vorstand
alle Erklärungen mit der Begründung ab, daß man »angesichts der
verwaltungsseitig ins Werk gesetzten Unterdrückungsmaßnahmen und
Maßregelungen mit Angaben in der Oeffentlichkeit sehr vorsichtig sein
müsse«. Es ist in der That ein Zeichen des heute in den Kreisen der
Regierung vorhandenen Maßes sozialpolitischen Verständnisses, daß
man die Mitgliedschaft des Verbandes mit Entlassung bedroht und das
Verbandsorgan verbietet, als ob die Unterdrückung aller Aeußerungen
der Unzufriedenheit diese selbst beseitigen könnte, wobei es ganz ohne
Bedeutung bleibt, ob sie begründet ist oder nicht. Wenn der Staat
Arbeiter wegen ihrer politischen Gesinnung entläßt, so handelt es sich
natürlich nicht um Ausübung seines Hoheitsrechtes, sondern um einen
Akt der privaten Unternehmerthätigkeit, und wenn er hierbei sich den
engherzigsten Unternehmern an die Seite stellt, so ist das ein Hohn auf
die Forderung des kaiserlichen Erlasses, daß die Staatsbetriebe soziale
Musteranstalten sein sollten. Gerade der Staat sollte doch in der
Ausübung des gesetzlich gewährten Koalitionsrechtes eine Einrichtung
sehen, die er nicht auf dem Wege der Verwaltung wieder hinfällig und
inhaltlos machen darf.
Der Verband hat, wie es scheint, durch sein bloßes Bestehen und
die dadurch bei den Eisenbahnbehörden begründete Furcht vor einer
umfassenden sozialdemokratischen oder wenigstens oppositionellen
Bewegung, sehr segensreich gewirkt, indem verschiedentlich
Verbesserungen eingeführt sind und den Wünschen des Personals mehr, wie
früher, Entgegenkommen bewiesen ist. Auch haben die Behörden mehrfach
als Gegengift die Bildung »königstreuer Eisenbahnvereine« in die Hand
genommen, z. B. sind in dem Direktionsbezirke Altona im Frühjahr 1898
ein Verein der Rangiermeister und ein solcher der Weichensteller
ins Leben gerufen, die nach ihren Statuten den Zweck haben »allzeit
Ehre und Achtung vor König und Vaterland, sowie vor der vorgesetzten
Dienstbehörde zu bekunden und ein festes Zusammenhalten der Kollegen
herbeizuführen, um etwa unter ihnen sich einschleichenden, für Kaiser
und Reich nicht wohlgesinnten Elementen energisch entgegenzutreten und
so einen Stand von Beamten in jeder Hinsicht ohne Makel heranzubilden
und Standesinteresse, gute Sitte, Bildung und Moral zu fördern und
zu pflegen, sowie das dienstliche Wissen derselben durch Erörterung
besonderer Vorkommnisse im Dienstbetriebe zu wahren«. Religiöse und
politische Angelegenheiten sind strengstens ausgeschlossen. Der
offizielle Karakter ist bei dem Rangiermeisterverein sogar durch den
Titel: »Königlich Preußischer Eisenbahn-Rangiermeisterverein für den
Direktionsbezirk Altona« zum Ausdruck gebracht.