4. Gründung eines Verbandsorgans nebst Beschaffung von Fachlitteratur.

Der Verband und sein Organ dürfen sich nicht mit öffentlichen,

religiösen oder kommunalen Angelegenheit beschäftigen.

Mitglied des Verbandes kann jeder bei der kgl. bayer. Staatsbahn

beschäftigter Werkstättenarbeiter, sowie Handwerker und handwerksmäßige

Gehülfen des Betriebes werden. Den Mitgliedern, welche in statutsmäßige

Stellen eintreten, kann bei Fortzahlung der Beiträge ihre

Mitgliedschaft gewahrt bleiben.

Durch Reskript der Generaldirektion der Eisenbahnen vom 10. Januar

1899 wurde dem Vereine auf Vorlegung seiner Statuten erklärt, daß

gegen die Teilnahme des Eisenbahnpersonals vom Standpunkte der

Dienstaufsicht im allgemeinen keine Einwendung zu erheben sei, doch

sei zu dem mitgeteilten Punkte 2 zu bemerken, daß das Arbeiterpersonal

Wünsche und Gesuche auf dem Dienstwege und unter Umständen durch

die Arbeiterausschüsse vorbringen könne, die Eisenbahnverwaltung

jedoch nicht in der Lage sei, mit Ausschüssen bestimmter Vereine

über Petitionen des Personals in Verhandlung zu treten. Die hieran

geknüpfte Aufforderung, die Ziffer 2 entsprechend abzuändern, ist

aber in der Vorstandssitzung vom 22. Januar 1899 abgelehnt, da

die Arbeiterausschüsse ihren Zweck nicht erfüllten und in vielen

Werkstätten gar nicht vorhanden seien.

Der Verband erhebt einen Beitrag von monatlich 30 Pf. und hat auf

seinem am 21./22. Mai 1899 in Nürnberg abgehaltenen außerordentlichen

Verbandstage die Gründung einer Unterstützungskasse für Krankheit,

Tod und außerordentliche Notfälle, sowie die Herausgabe eines eigenen

Organs beschlossen; das Letztere erscheint seit dem 25. Mai 1899

unter dem Titel »Verbandszeitung bayrischer Eisenbahnwerkstätten- und

Betriebsarbeiter.« Der Verband zählt etwa 1000 Mitglieder, = 25% der

Personen, auf die er berechnet ist.

d) $Verband badischer Eisenbahnbediensteter$[139].

Nach dem Vorbilde des bayrischen ist auf seiner am 25. September

1898 in Karlsruhe abgehaltenen und von 24 Vertretern aus acht

Orten besuchten Delegiertenversammlung der $Verband badischer

Eisenbahnbediensteter$ gegründet, der am 17. November 1898 1300

Mitglieder in neun Obmannschaften zählte.

[139] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorsitzenden F. $Eisele$ in

Karlsruhe.

Der Zweck des Vereins ist in den Statuten wörtlich übereinstimmend mit

dem oben mitgeteilten Statute des bayrischen Verbandes bezeichnet.

Ebenso ist die prinzipielle Stellung wörtlich ebenso, wie dort

formuliert, mit der einzigen Ausnahme, daß der Satz fehlt, daß die

Mitglieder sich ausdrücklich als Gegner der sozialdemokratischen

Grundsätze und Bestrebungen bekennen.

Die Mitglieder eines Oberamtsbezirkes wählen jährlich einen Obmann;

diese Obmänner bilden die Generalversammlung.

Organ des Verbandes ist ebenfalls der »Eisenbahner«.

Die Thätigkeit des Verbandes hat sich bisher auf die Agitation zum

Beitritte beschränkt.

e) $Der Verband der deutschen Eisenbahner$[140].

Die zweite der oben bezeichneten Gruppen, d. h. die oppositionelle

Richtung, vertritt der »$Verband der deutschen Eisenbahner$«, über

dessen Verfolgung seitens der Eisenbahnbehörden die Tageszeitungen

in den letzten Jahren eingehend berichtet haben. Nachdem einige im

Jahre 1890 in Hamburg, Halle, Magdeburg und Berlin gebildete Vereine,

obgleich sie in erster Linie Unterstützungszwecke verfolgten, durch

Maßregelungen der leitenden Personen ein rasches Ende gefunden hatten,

begann im Winter 1896/97 in vielen Orten Deutschlands, sowie in

Oesterreich gleichzeitig und unabhängig von einander eine umfassende

Organisationsbewegung der »Eisenbahner«, die zuerst in Hamburg zu einem

greifbaren Erfolge führte, indem dort auf Grund des Beschlusses einer

am 8. Dezember 1896 stattgehabten Versammlung in einer ferneren auf

den 13. Januar 1897 einberufenen die Bildung eines Verbandes erfolgte,

der sich später mit den gleichartigen in Sachsen, Bayern u. s. w.

gegründeten Vereinigungen zu einem einheitlichen Verbande verschmolz.

Der Sitz desselben ist Hamburg; Vorsitzender und Seele des ganzen

Unternehmens ist Heinrich $Bürger$.

[140] Das Material verdanke ich teils den Mitteilungen des Vorstandes,

teils habe ich es aus dem Verbandsorgane entnommen.

Der Verband umfaßt nach dem Statute die Personale sämtlicher

staatlichen und privaten Eisenbahnbetriebe ohne Unterschied der

Dienststellung. Als Zwecke werden aufgeführt: 1. Erzielung möglichst

günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen; 2. Pflege der Berufsstatistik;

3. Hebung des Standesbewußtseins und Förderung der geistigen Interessen

durch Errichtung einer Bibliothek und Abhaltung von Vorträgen

beruflicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Art, sowie

Gründung einer in diesem Sinne geleiteten Zeitschrift; der Verband

soll eine Pflegestätte des geselligen Verkehrs der Mitglieder sein;

4. Schaffung von Unterstützungseinrichtungen, die den Mitgliedern

nach Maßgabe einschlägiger Bestimmungen Schutz und Beistand in den

verschiedenen Lebenslagen gewähren.

Der Verband besitzt in dem »Weckruf der Eisenbahner« ein eigenes

Organ, das seit 1. Juli 1897 zweimal im Monate erscheint und nach der

eigenen Erklärung seines Herausgebers $Bürger$ eine »keineswegs zahme

Sprache« führt. Der Verband hat sich den unter der »Generalkommission«

vereinigten sozialistischen Gewerkschaften angeschlossen, lehnt es

aber durchaus ab, sozialdemokratische oder überhaupt parteipolitische

Bestrebungen zu verfolgen, behauptet vielmehr, ausschließlich sich den

wirtschaftlichen und sozialen Interessen der unteren Eisenbahner zu

widmen.

Seit 15. April 1898 ist eine Zuschußkasse in Kraft getreten, die

Krankengeldzuschuß von wöchentlich 4 Mk. und Zuschuß zu dem beim Tode

eines Mitgliedes gezahlten Sterbegelde bis zu 40 Mk., außerdem beim

Tode der Ehefrau eine Unterstützung von 25 Mk. und für Wochenbett 10

Mk. gewährt. Der Beitrag beträgt wöchentlich 15 Pf., doch kann durch

Zahlung des doppelten Beitrages bei dem Kranken- und Sterbegeld,

sowie der Unterstützung beim Tode der Ehefrau eine Steigerung

der Leistungen auf das Doppelte herbeigeführt werden. Auch eine

Gemaßregelten-Unterstützung sowie eine Unterstützung bei Krankheiten

und Unfällen ist seit 1. Januar 1899 in Kraft getreten; eine Waisen-

und Altersunterstützung wird geplant.

Ueber die Mitgliederzahlen und die Leistungen lehnt der Vorstand

alle Erklärungen mit der Begründung ab, daß man »angesichts der

verwaltungsseitig ins Werk gesetzten Unterdrückungsmaßnahmen und

Maßregelungen mit Angaben in der Oeffentlichkeit sehr vorsichtig sein

müsse«. Es ist in der That ein Zeichen des heute in den Kreisen der

Regierung vorhandenen Maßes sozialpolitischen Verständnisses, daß

man die Mitgliedschaft des Verbandes mit Entlassung bedroht und das

Verbandsorgan verbietet, als ob die Unterdrückung aller Aeußerungen

der Unzufriedenheit diese selbst beseitigen könnte, wobei es ganz ohne

Bedeutung bleibt, ob sie begründet ist oder nicht. Wenn der Staat

Arbeiter wegen ihrer politischen Gesinnung entläßt, so handelt es sich

natürlich nicht um Ausübung seines Hoheitsrechtes, sondern um einen

Akt der privaten Unternehmerthätigkeit, und wenn er hierbei sich den

engherzigsten Unternehmern an die Seite stellt, so ist das ein Hohn auf

die Forderung des kaiserlichen Erlasses, daß die Staatsbetriebe soziale

Musteranstalten sein sollten. Gerade der Staat sollte doch in der

Ausübung des gesetzlich gewährten Koalitionsrechtes eine Einrichtung

sehen, die er nicht auf dem Wege der Verwaltung wieder hinfällig und

inhaltlos machen darf.

Der Verband hat, wie es scheint, durch sein bloßes Bestehen und

die dadurch bei den Eisenbahnbehörden begründete Furcht vor einer

umfassenden sozialdemokratischen oder wenigstens oppositionellen

Bewegung, sehr segensreich gewirkt, indem verschiedentlich

Verbesserungen eingeführt sind und den Wünschen des Personals mehr, wie

früher, Entgegenkommen bewiesen ist. Auch haben die Behörden mehrfach

als Gegengift die Bildung »königstreuer Eisenbahnvereine« in die Hand

genommen, z. B. sind in dem Direktionsbezirke Altona im Frühjahr 1898

ein Verein der Rangiermeister und ein solcher der Weichensteller

ins Leben gerufen, die nach ihren Statuten den Zweck haben »allzeit

Ehre und Achtung vor König und Vaterland, sowie vor der vorgesetzten

Dienstbehörde zu bekunden und ein festes Zusammenhalten der Kollegen

herbeizuführen, um etwa unter ihnen sich einschleichenden, für Kaiser

und Reich nicht wohlgesinnten Elementen energisch entgegenzutreten und

so einen Stand von Beamten in jeder Hinsicht ohne Makel heranzubilden

und Standesinteresse, gute Sitte, Bildung und Moral zu fördern und

zu pflegen, sowie das dienstliche Wissen derselben durch Erörterung

besonderer Vorkommnisse im Dienstbetriebe zu wahren«. Religiöse und

politische Angelegenheiten sind strengstens ausgeschlossen. Der

offizielle Karakter ist bei dem Rangiermeisterverein sogar durch den

Titel: »Königlich Preußischer Eisenbahn-Rangiermeisterverein für den

Direktionsbezirk Altona« zum Ausdruck gebracht.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 143 / 323 题