A. Beamte[133].
Dadurch, daß die Eisenbahnen in Deutschland in den letzten 3
Jahrzehnten ganz überwiegend in den Besitz des Staates übergegangen
sind, haben sich auch die Verhältnisse des Personals verschoben,
insbesondere hat sich ein gewisser Gegensatz zwischen den angestellten
höheren und mittleren $Beamten$ einerseits und den auf Kündigung
angenommenen $Arbeitern$ und Unterbeamten andererseits entwickelt.
[133] Außer den hier erwähnten beiden Vereinen, die sich über ganz
Deutschland erstrecken, giebt es noch eine Reihe von
Landesvereinen, die aber an Bedeutung zurücktreten, sodaß
es genügt, hier dieselben kurz anzuführen. Ich stütze mich
dabei auf einen von dem Inspektor der österreichischen
Nordwestbahn Sigismund Wolf in dem Klub österreichischer
Eisenbahnbeamter in Wien am 10. Dezember 1896 gehaltenen und
in der »Oesterreichischen Eisenbahnzeitung« veröffentlichten
Vortrag: »Ueber Eisenbahnbeamtenvereine.« Eine andere
Quelle ist der im Verlage von Robert Krause in Leipzig
erscheinende »deutsche Eisenbahnkalender.« Organ der meisten
deutschen Eisenbahnbeamtenvereine sind die in demselben
Verlage erscheinenden »deutschen Verkehrsblätter. Allgemeine
deutsche Eisenbahnzeitung«, die in durchaus antisozialem
Sinne geleitet wird. Die hiernach in Betracht kommenden
Vereine d. h. unter Ausschluß bloßer Versicherungsvereine,
Sparkassen und dergl. sind: 1. Vereine mittlerer Beamter des
Stations- und Abfertigungsdienstes Preußischer Staats- sowie
der Reichseisenbahnen mit dem Sitze in Berlin gegründet 1893
mit 78 Ortsvereinen und 5875 Mitgliedern. 2. Der Landesverein
Württembergischer Verkehrsbeamten in Stuttgart, gegründet 1886
mit 20 Bezirks- und 64 Ortsvereinen und 950 Mitgliedern. 3.
Der bayrische Verkehrsbeamtenverein in München, gegründet 1883
mit 5568 Mitgliedern. 4. Der Verein badischer Eisenbahnbeamten
in Karlsruhe, gegründet 1890 mit 10 Bezirksvereinen und 900
Mitgliedern. 5. Der Verein der Beamten der Königl. Sächsischen
Eisenbahnen in Chemnitz, gegründet 1885 mit 5 Bezirksvereinen,
71 Ortsgruppen und 6900 Mitgliedern. 6. Am 14. Juni 1896
ist auch ein Verein der Reichseisenbahnbeamten in Straßburg
begründet, dem bei seiner Gründung 500 Mitglieder beitraten;
Ende 1897 belief sich die Zahl auf 1000.
Wie schon oben bei den Postbeamten bemerkt wurde, ist der staatliche
Karakter des Arbeitgebers für die Beamten kein ausreichender Schutz,
um die gewerkschaftliche Organisation überflüssig zu machen, obgleich
solche Bestrebungen gerade da, wo sie nötig werden, auch den Widerstand
und die Verfolgungssucht der oberen Behörden hervorzurufen pflegen. Ein
Beispiel hierfür bieten auch die $Eisenbahnbeamten$, nur daß hier die
Maßregelungen den Erfolg gehabt haben, der ihnen bei den Postbeamten
zum Teil versagt geblieben ist, nämlich die oppositionellen Tendenzen
völlig zu unterdrücken.
a) $Deutscher Eisenbahnbeamtenverein$.
Das Gesagte tritt, abgesehen von dem bereits oben behandelten
bayrischen Verkehrsbeamtenvereine, der, wie dort bemerkt, Post- und
Eisenbahnbeamte gemeinsam umfaßt, insbesondere hervor bei der einzigen
Vereinigung der Eisenbahnbeamten, die nach ihrem Zwecke alle Klassen
derselben umfaßt, nämlich dem »$deutschen Eisenbahnbeamtenvereine$« in
Hannover[134].
[134] Das benutzte Material verdanke ich dem Geschäftsführer des
Vereins Herrn Schirmer in Hannover.
Anfang 1892 entstand in Hannover der »Rechtsschutzverein deutscher
Eisenbahn-Verkehrsbeamten«, dessen Zweck darin bestand, »seinen
Mitgliedern in allen auf den Eisenbahndienst bezüglichen Strafsachen,
sowie in denjenigen Zivilprozessen, welche aus dem Eisenbahndienste
heraus entstehen, den nötigen Rechtsschutz angedeihen zu lassen«,
außerdem auf Verhütung von Eisenbahnunfällen hinzuwirken, die
Einrichtung besonderer Eisenbahngerichte zur Untersuchung der
Betriebsunfälle anzustreben und Wohlfahrtseinrichtungen zur
Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Vereinsmitglieder in
die Hand zu nehmen. Zum Beitritte waren berechtigt »alle dauernd
angestellten Eisenbahnbediensteten von deutschen Lokomotiveisenbahnen
mit Ausschluß der selbständig betriebenen Bergwerks-, Industrie-
u. dgl. Bahnen, soweit sie zum Betriebe oder zur Bahnbewachung in
irgend welcher Beziehung stehen«, und zwar sowohl die aktiven als die
pensionierten.
Der Verein stand anfangs in Oppositionsstellung zu den Behörden,
wurde von ihnen verfolgt und war im Begriffe der Auflösung, als
man im September 1892 sich entschloß, diese Haltung zu ändern und
an die Stelle des Oppositionsprinzipes das Loyalitätsprinzip zu
setzen und die unruhigen Elemente zu entfernen. Man erweiterte den
»Rechtsschutzverein« zu dem »deutschen Eisenbahnbeamtenverein«, dessen
Zweck nach dem am 8. Juli 1894 beschlossenen Statute dahin geht, »die
wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Mitglieder zu fördern und die
kollegialen und idealen Interessen, sowie den Sinn für Patriotismus und
Pflichttreue derselben zu pflegen«.
Diese Bestimmungen sind auch in dem neuen Statut vom 15. Mai 1898
beibehalten, in dem überhaupt nur untergeordnete Punkte geändert
sind. Der Verein hat wiederholt energische Beschlüsse gefaßt, um das
Eindringen der Sozialdemokratie in seine Reihen zu verhindern und seine
strenge Loyalität zu betonen; mehrere Eisenbahndirektionspräsidenten
sind seine Ehrenmitglieder. Die ordentlichen Mitglieder zerfallen in
aktive und passive, je nachdem sie noch im Dienst sind oder nicht.
Der vierteljährliche Beitrag beträgt für die ersteren 50 Pf., für die
letzteren 25 Pf.
Der Schwerpunkt der Vereinsthätigkeit liegt auch jetzt noch in
der Rechtshülfe, insbesondere der Uebernahme der Verteidigung bei
Anklagen gegen Vereinsmitglieder wegen Betriebsgefährdung. Solche
Fälle wurden im Jahre 1898 90 erledigt. Daneben wird eine »allgemeine
Interessenvertretung« bezweckt, die sich auch auf das Verhältnis zu
den vorgesetzten Behörden, Gehalt, Dienstwohnung, Pensionierung,
Umzugskosten u. dgl. bezieht. Im Jahre 1898 wurden 130 solcher Fälle
erledigt. Außerdem besitzt der Verein eine Unterstützungskasse,
eine Spar- und Darlehenskasse und gewährt seinen Mitgliedern bei
Unfallversicherung durch vertragsmäßige Uebereinkunft mit einer
Versicherungsgesellschaft besondere Vorzüge. Die 1895 beschlossene
Sterbegeldkasse hat wegen ungenügender Beteiligung noch nicht errichtet
werden können.
Bis Ende 1896 hatte der Verein mit den Vereinen von Sachsen, Baden,
Württemberg und Darmstadt hinsichtlich der Rechtshülfe eine gemeinsame
Organisation, die aber seit 1897 aus dem Grunde aufgelöst ist, weil
angeblich die Behandlung von Betriebsunfällen in den anderen Ländern
eine viel mildere ist, als in Preußen, so daß durch die gemeinsame
Rechtshülfe die außerpreußischen Mitglieder überlastet wurden. Auch
die Zugehörigkeit des Vereins zu dem Verbande der deutschen und
österreichischen Eisenbahnbeamtenvereine ist nach dem Beschlusse der
am 16. Oktober 1898 abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung
gelöst, dagegen wird die Errichtung eines Bundes mit allen Preußischen
Eisenbahnbeamtenvereinen angestrebt.
Die Mitgliederzahl betrug Ende 1896 8146 in 217
Vertrauensmännerbezirken, aber obgleich 1897 1100 neue Mitglieder
beitraten, ging die Zahl dennoch durch Bildung besonderer Vereine,
insbesondere des Landesvereins für Elsaß-Lothringen, wodurch 2388
Mitglieder austraten, Ende 1897 auf 6858 herunter, doch war sie Ende
1898 wieder auf 7752 und am 1. Juli 1899 auf über 9000 gestiegen. In
die Spar- und Darlehenskasse des Vereins waren bis Ende 1898 10120 Mk.
eingezahlt. Vereinsorgan sind die »Deutschen Verkehrsblätter«.
b) $Verein deutscher Lokomotivführer$[135].
Der Verein ist im Jahre 1866 in Ludwigshafen von dem jetzigen
Ehrenmitgliede desselben, $Scotti$, gegründet und zählte bei der
letzten Generalversammlung am 14. Juni 1897 13640 Mitglieder.
Aufnahmefähig ist jeder Lokomotivführer und zur selbständigen Führung
einer Lokomotive Berechtigte, soweit ihm die Eigenschaft eines
öffentlichen Beamten beigemessen ist, sowie höhere Betriebsbeamte
solcher Bahnen, welche die deutsche Sprache als Geschäftssprache
führen. Zweck des Vereins ist nach den Statuten die Wahrnehmung
der gemeinsamen Interessen, insbesondere aber die Fortbildung und
Belehrung in gemeinnützig wirkender Weise und die Unterstützung
der Mitglieder. Demgemäß steht die Förderung der Fachbildung durch
Zeitschriften, Lesezirkel, Bibliotheken und Bezirksversammlungen, sowie
die Unterstützungseinrichtungen im Vordergrunde, obgleich der Verein
gelegentlich auch Eingaben an Behörden und Parlamente gerichtet hat,
z. B. wegen Aenderung des Strafverfahrens und des Strafvollzuges.
[135] Das benutzte Material verdanke ich dem Verbandsvorsitzenden Herrn
Zeughausvorstand $Claus$ in Leipzig.
Die Unterstützungen bestehen einerseits in Geldzahlungen an die
Mitglieder in Notfällen, die teils zurückgezahlt werden müssen,
teils nicht, und andererseits in Unterstützungen an Hinterbliebene,
insbesondere Witwen und Waisen, bis zum Betrage von 50 Mk. Der
Schwerpunkt des Vereins aber liegt in dem seinen Mitgliedern
insbesondere im Falle ihrer strafrechtlichen Verfolgung wegen
fahrlässig herbeigeführter Eisenbahnunfälle gewährten Rechtsschutze,
der in einem Geldzuschusse für die Verteidigung bis zu 300 Mk. besteht.
Auch die Vorträge in den Vereinsversammlungen behandeln meist diesen
Punkt.
Der Verein besitzt eine eigene »Zeitschrift für Lokomotivführer«,
daneben ist Vereinsorgan die »Deutsche Eisenbahnzeitung«.
Die Haltung des Vereins ist bisher eine streng loyale gewesen, und als
die »Zeitschrift« in einigen Aufsätzen Maßregeln der Behörden abfällig
beurteilt hatte, wurde in der letzten Generalversammlung von einem
Bezirksverein beantragt, die Mißbilligung der Versammlung darüber
auszusprechen, daß neuerdings das Vereinsorgan Artikel aufgenommen
habe, die geeignet seien, das Wohlwollen der Dienstbehörden in Frage zu
stellen. Man ging freilich über den Antrag zur Tagesordnung über, aber
nur, nachdem von allen Seiten betont war, daß solche Artikel verhindert
werden müßten, und daß es die Aufgabe des Vorstandes sei, für das gute
Einvernehmen mit den Behörden zu sorgen, da der Verein ohne deren
Protektion nicht vorwärts komme.
B. Arbeiter.
Unter den Vereinen der Eisenbahnarbeiter sind zwei entgegengesetzte
Richtungen zu unterscheiden, nämlich einerseits eine mehr loyale,
die hauptsächlich von der Zentrumspartei begünstigt wird, und eine
oppositionelle, die mit der Sozialdemokratie Fühlung sucht. In neuester
Zeit haben auch die Eisenbahnbehörden die Bildung von Vereinen in die
Hand genommen, sodaß man im ganzen 3 Gruppen unterscheiden kann. Da
aber die letztgedachten Vereine Beamte und Arbeiter gemeinschaftlich
umfassen, so sollen sie gesondert behandelt werden.
a) $Verband deutscher Eisenbahnhandwerker und Arbeiter$[136].
Der Verband ist am 1. Mai 1884 unter dem Namen: Verband deutscher
Eisenbahnhandwerker gegründet, da aber nach dem Statut die
Mitgliedschaft jedem bei den Eisenbahnen Deutschlands beschäftigten
Handwerker und ständig beschäftigten Arbeiter offen steht, so war
dieser Name zu eng; derselbe ist deshalb in der am 28./29. Mai 1897
in Kassel abgehaltenen III. Delegiertenversammlung in der aus der
Ueberschrift ersichtlichen Weise geändert, doch gehören ungelernte
Arbeiter dem Verbande nicht an.
[136] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.
Zweck des Verbandes ist: 1. Pflege und Förderung treuer vaterländischer
Gesinnung sowie des Einvernehmens mit allen obrigkeitlichen Behörden.
2. Unterstützung für kranke, invalide, verunglückte und durch Alter
erwerbsunfähige Mitglieder und deren Angehörige. 3. Unterstützung
der Mitglieder im Sterbefalle der Ehefrauen. 4. Unterstützung der
Hinterbliebenen, besonders der Witwen und Waisen. 5. Unterstützung
in außerordentlichen Notfällen. 6. Hebung des Standesbewußtseins
und Förderung des Handwerkerstandes durch geeignete Einrichtungen,
Vorträge und Belehrungen aller Art. 7. Unterstützung arbeitslos
gewordener Mitglieder zur Erlangung einer neuen Stelle. 8. Hülfe und
Rat in allen unverschuldeten Notfällen und bei Fragen des öffentlichen
Rechts. 9. Vertretung der Interessen des Handwerkerstandes in jeder
Hinsicht. 10. Reger Verkehr der Mitglieder unter sich sowie unter deren
Familienangehörigen zu diesen Zwecken. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte
Unterstützungen steht den Mitgliedern nicht zu; deren Bewilligung steht
im Ermessen des Vorstandes.
Eine hauptsächliche Forderung ist die feste Anstellung nach 10jähriger
regelmäßiger Arbeit.
Wie die mitgeteilte Aeußerung des Statutes ergiebt, steht der
Verband in Gegensatze zu der Sozialdemokratie, wie denn durch
§3 den Mitgliedern ausdrücklich zur Pflicht gemacht ist, »alle
staatsfeindlichen Bestrebungen zu meiden und abzuwehren«. Deshalb
ist er auch zu dem unten zu erwähnenden Verbande der Eisenbahner
Deutschlands von Anfang an in scharfen Gegensatz getreten, der auf der
Generalversammlung in Kassel nur von einzelnen Seiten getadelt wurde.
Der Sitz des Verbandes, der eine Reihe von Ortsvereinen umfaßt, ist
Trier, wo auch der bisher gewählte Vorsitzende Sattler $Peter Molz$
wohnt. Das Organ des Verbandes ist die »Zeitung des Verbandes deutscher
Eisenbahnhandwerker«. Die Mitgliederzahl betrug im Oktober 1898 20000.
b) $Der Bayrische Eisenbahnerverband$[137].
Schon seit mehreren Jahren hatte unter den bayrischen
Eisenbahnarbeitern der Gedanke der Organisation Anhänger gefunden, und
insbesondere der frühere Eisenbahnarbeiter $Moritz Schmid$ hatte für
denselben mit Erfolg gewirkt. So wurde, nachdem an allen größeren Orten
in lebhaft besuchten Versammlungen Vertreter gewählt waren, Weihnachten
1896 in Regensburg ein Delegiertentag veranstaltet, an dem 17
Abgeordnete teilnahmen und auf dem der »Bayrische Eisenbahnerverband«
gegründet wurde. Der Zweck des Verbandes ist nach den Statuten, eine
Verbesserung der Lage der Eisenbahnbediensteten und Arbeiter auf dem
Boden der bestehenden Staatsverfassung mit allen gesetzlichen Mitteln
herbeizuführen. Der Verband soll sich um religiöse und politische
Streitfragen nicht kümmern und alle Eisenbahnbedienstete und Arbeiter
aufnehmen, die mit treuer Pflichterfüllung das zielbewußte Streben
verbinden, ihre materielle und geistige Lage zu verbessern.
[137] Das Material verdanke ich dem im Text genannten Verbandssekretär
$Schmid$.
Obgleich hiernach das Unternehmen gewiß nicht als ein
»staatsgefährliches« anzusehen war, so wurde es doch seitens der
liberalen Zeitungen als solches bezeichnet, während es andererseits
zugleich von sozialdemokratischer Seite heftig angegriffen wurde.
Lediglich seitens der Zentrumspartei fand der Verband Unterstützung,
und so ist es begreiflich, daß er an sie sich anlehnte, obgleich
er nach seinen Statuten sich von allen Einflüssen der politischen
Parteien fern halten will. Auch die Regierung stellte sich auf einen
sehr vorsichtigen Standpunkt und forderte in dem sehr gemäßigten
Statutenentwurfe bei Strafe des Verbotes mehrere Aenderungen, die
den Zweck hatten, noch größere Sicherheit dagegen zu bieten, daß der
Verband niemals versuchen werde, in Gegensatz zu den Behörden zu
treten. Obgleich von sozialdemokratischer Seite versucht wurde, eine
Ablehnung dieser Forderungen herbeizuführen und den Verband in die
Oppositionsstellung zu drängen, gab derselbe doch der Regierung nach
und beschloß auf seiner Ostern 1897 abgehaltenen Generalversammlung die
verlangten Aenderungen. Das entsprechend abgeänderte Statut erhielt die
Genehmigung des Eisenbahnministers. Nach demselben ist der Zweck des
Verbandes:
a) Erzielung möglichst günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen;
b) Hebung des Standesbewußtseins, Pflege der geistigen Ausbildung und
des geselligen Verkehrs der Mitglieder;
c) Schaffung von Unterstützungskassen.
Es heißt dann weiter: »Der Verein steht treu zu König und Vaterland.
Die Mitglieder sind sich bewußt, daß zu einem geregelten Betriebe
Disziplin notwendig ist, daß Unterordnung und strenge Pflichterfüllung
die wichtigste Aufgabe eines jeden Eisenbahnbediensteten ist. Deshalb
wird jedes Mitglied des Vereins seine Arbeit, seinen Dienst pünktlich,
treu und gewissenhaft erfüllen, denn nur treue Pflichterfüllung giebt
ein Recht, Verbesserung seiner Lage zu fordern. Der Verein will aber
die Lage seiner Mitglieder nicht verbessern durch ständigen Kampf mit
den vorgesetzten Stellen, sondern durch Pflege des Einvernehmens mit
allen Eisenbahnbehörden. Nicht Umwälzung, sondern soziale Reform ist
das Ziel des Vereins. Deshalb bekennt sich jeder Eisenbahnbedienstete
durch seinen Eintritt in den Verein als Gegner der sozialdemokratischen
Grundsätze und Bestrebungen und verpflichtet sich getreu nach den im
Statut niedergelegten Grundsätzen zu handeln.
Die Erörterung konfessioneller und politischer Parteiangelegenheiten
schließt der Verein aus.
Die Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes sind:
Eingaben und Petitionen an die Eisenbahnbehörden, an die Regierung und
die Parlamente; Verhandlungen mit den Behörden in Lohnfragen und bei
berechtigten Wünschen und Beschwerden; belehrende und bildende Vorträge
auf dem Gebiete der Arbeiterschutzgesetzgebung in ihrer besonderen
Beziehung zum Eisenbahnbetrieb, Vorträge über den Eisenbahnbetrieb und
die Bestrebungen der Eisenbahner anderer Länder.«
Die eingeleitete lebhafte Agitation hatte zur Folge, daß dem Verbande
schon Ende 1897 9500 Mitglieder in 48 Obmannschaften angehörten. Im
September 1898 betrug die Zahl 11000, am 31. Dezember 1898 15919 und am
1. Juli 1899 17500 in 84 Obmannschaften.
Die Wirksamkeit des Verbandes hat sich bisher hauptsächlich auf
das Gebiet der Lohnerhöhung beschränkt. Um eine in dieser Richtung
unternommene Petition zu unterstützen, wurde eine umfassende Erhebung
durch Fragebogen veranstaltet. Der Erfolg war nicht unerheblich, vor
allem wurden 3000 Tagelohnarbeiter »in den Status aufgenommen« d. h.
fest angestellt und die Zahl der den Militäranwärtern vorbehaltenen
Stellen auf 800 beschränkt. Auch sonst sind Lohnerhöhungen
zugesichert. Die Leistungen der Krankenkassen sind erhöht; die
Errichtung von Arbeiterausschüssen an allen Oberämtern ist zugesagt,
die bei allen wichtigeren Anordnungen gehört werden sollten. Daneben
erstrebt der Verband Herabsetzung der Arbeitszeit und Besserung der
Wohnungsverhältnisse. Der Verband ist dem Volksbureau beigetreten
und gewährt dadurch seinen Mitgliedern unentgeltlichen Rechtsschutz.
Eine auf der Generalversammlung Ostern 1897 beschlossene Kranken-,
Invaliden- und Sterbeunterstützungskasse ist am 1. Oktober 1897
ins Leben getreten und zählte im Juli 1898 3000, im Juli 1899 9000
Mitglieder. Daneben hat man Bau- und Sparvereine gegründet, von denen
im Juli 1899 10 bestanden; auch hat man einen gemeinsamen Bezug von
Steinkohlen eingerichtet. Man bemüht sich endlich, das jetzt bei dem
Kohlenladegeschäft bestehende Zwischenmeistersystem abzuschaffen. Den
anfänglich zu niedrigen Beitrag von monatlich 5 Pf. hat man auf 10 Pf.
erhöht. Die Abrechnung für 1898 ergab 11081 Mk. an Einnahmen und 8982
Mk. an Ausgaben; das Baarvermögen betrug am 1. Februar 1899 2098 Mk.
Anfangs hatte man als Verbandsorgan den »Arbeiter«, das Organ der
katholischen Arbeitervereine Süddeutschlands, gewählt, doch ist seit 6.
Oktober 1898 in dem »Eisenbahner« ein eigenes Organ ins Leben gerufen,
das im Juli 1899 eine Auflage von 12500 hatte. Das Blatt will nach
seiner Probenummer vom 29. September 1898 »ein gewerkschaftliches Organ
sein, das für die Hebung und für die wirtschaftliche Besserstellung
der Bahnbediensteten und der Bahnarbeiter eintritt«. Es will nur
Standesinteressen und wirtschaftliche Ziele verfolgen, aber keine
Politik treiben, auch auf die Unterstützung einsichtiger Männer aller
Parteien zählen, aber »im Geiste der christlichen Weltanschauung
gehalten sein«.
c) $Verband bayrischer Eisenbahnwerkstätten- und Betriebs-Arbeiter$[138].
Der Umstand, daß der »Bayrische Eisenbahnerverband«, wie erwähnt,
von der Zentrumspartei unterstützt wird, hat die Gründung einer
Gegenorganisation zur Folge gehabt, die auf dem Grundgedanken beruht,
die gewerkschaftlichen Ziele unabhängig von jeder politischen oder
religiösen Richtung zu verfolgen. Die Anregung ging aus von dem Monteur
$Heinrich Winkler$ in Schweinfurt, der am 13. August 1898 einen Aufruf
erließ, einen Verein auf dieser Grundlage zu errichten, der außerdem
ausschließlich gelernte Arbeiter, also Handwerker aufnehmen sollte. In
dem Aufrufe ist gesagt: »Wir wollen nicht den Umsturz, sondern soziale
Reformen und das gute Einvernehmen gegenüber unseren vorgesetzten
Behörden«; aber eine gewerkschaftliche Organisation sei erforderlich,
um die bisher nicht erfüllten berechtigten Wünsche durchzusetzen. Nach
längeren Vorbereitungen gelang es, auf der am 23. Oktober 1898 in
Nürnberg abgehaltenen Versammlung, den in der Ueberschrift genannten
Verein ins Leben zu rufen. Nach dem Statut hat derselbe den Zweck, alle
Handwerker und handwerksmäßig beschäftigten Arbeiter der bayrischen
Staatsbahnen in einer großen Verbindung zu vereinigen, die Angehörigen
derselben gemeinsam zu vertreten.
[138] Das Material verdanke ich den im Texte genannten
Verbandsvorsitzenden $Winkler$.
Das Bestreben des Verbandes ist insbesondere darauf gerichtet:
1. Die Erzielung möglichst günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen,
sowie das gute Einvernehmen mit allen obrigkeitlichen
Staatsbehörden zu unterhalten.
2. Durch Eingaben und Petitionen an die Eisenbahnbehörden, an die
Regierung und die Parlamente, Verhandlungen mit den Behörden in
Lohnfragen bei berechtigten Wünschen und Beschwerden zu vertreten
und überhaupt die Interessen seiner Mitglieder wahrzunehmen.
3. Einrichtungen von Unterstützungskassen, um erkrankten Mitgliedern
ein Krankengeld, Hinterbliebenen Verheirateter im Sterbefall ein
Begräbnisgeld und in außergewöhnlichen Notfällen eine Unterstützung
zukommen zu lassen.