7. Die Eisenbahnbediensteten.

A. Beamte[133].

Dadurch, daß die Eisenbahnen in Deutschland in den letzten 3

Jahrzehnten ganz überwiegend in den Besitz des Staates übergegangen

sind, haben sich auch die Verhältnisse des Personals verschoben,

insbesondere hat sich ein gewisser Gegensatz zwischen den angestellten

höheren und mittleren $Beamten$ einerseits und den auf Kündigung

angenommenen $Arbeitern$ und Unterbeamten andererseits entwickelt.

[133] Außer den hier erwähnten beiden Vereinen, die sich über ganz

Deutschland erstrecken, giebt es noch eine Reihe von

Landesvereinen, die aber an Bedeutung zurücktreten, sodaß

es genügt, hier dieselben kurz anzuführen. Ich stütze mich

dabei auf einen von dem Inspektor der österreichischen

Nordwestbahn Sigismund Wolf in dem Klub österreichischer

Eisenbahnbeamter in Wien am 10. Dezember 1896 gehaltenen und

in der »Oesterreichischen Eisenbahnzeitung« veröffentlichten

Vortrag: »Ueber Eisenbahnbeamtenvereine.« Eine andere

Quelle ist der im Verlage von Robert Krause in Leipzig

erscheinende »deutsche Eisenbahnkalender.« Organ der meisten

deutschen Eisenbahnbeamtenvereine sind die in demselben

Verlage erscheinenden »deutschen Verkehrsblätter. Allgemeine

deutsche Eisenbahnzeitung«, die in durchaus antisozialem

Sinne geleitet wird. Die hiernach in Betracht kommenden

Vereine d. h. unter Ausschluß bloßer Versicherungsvereine,

Sparkassen und dergl. sind: 1. Vereine mittlerer Beamter des

Stations- und Abfertigungsdienstes Preußischer Staats- sowie

der Reichseisenbahnen mit dem Sitze in Berlin gegründet 1893

mit 78 Ortsvereinen und 5875 Mitgliedern. 2. Der Landesverein

Württembergischer Verkehrsbeamten in Stuttgart, gegründet 1886

mit 20 Bezirks- und 64 Ortsvereinen und 950 Mitgliedern. 3.

Der bayrische Verkehrsbeamtenverein in München, gegründet 1883

mit 5568 Mitgliedern. 4. Der Verein badischer Eisenbahnbeamten

in Karlsruhe, gegründet 1890 mit 10 Bezirksvereinen und 900

Mitgliedern. 5. Der Verein der Beamten der Königl. Sächsischen

Eisenbahnen in Chemnitz, gegründet 1885 mit 5 Bezirksvereinen,

71 Ortsgruppen und 6900 Mitgliedern. 6. Am 14. Juni 1896

ist auch ein Verein der Reichseisenbahnbeamten in Straßburg

begründet, dem bei seiner Gründung 500 Mitglieder beitraten;

Ende 1897 belief sich die Zahl auf 1000.

Wie schon oben bei den Postbeamten bemerkt wurde, ist der staatliche

Karakter des Arbeitgebers für die Beamten kein ausreichender Schutz,

um die gewerkschaftliche Organisation überflüssig zu machen, obgleich

solche Bestrebungen gerade da, wo sie nötig werden, auch den Widerstand

und die Verfolgungssucht der oberen Behörden hervorzurufen pflegen. Ein

Beispiel hierfür bieten auch die $Eisenbahnbeamten$, nur daß hier die

Maßregelungen den Erfolg gehabt haben, der ihnen bei den Postbeamten

zum Teil versagt geblieben ist, nämlich die oppositionellen Tendenzen

völlig zu unterdrücken.

a) $Deutscher Eisenbahnbeamtenverein$.

Das Gesagte tritt, abgesehen von dem bereits oben behandelten

bayrischen Verkehrsbeamtenvereine, der, wie dort bemerkt, Post- und

Eisenbahnbeamte gemeinsam umfaßt, insbesondere hervor bei der einzigen

Vereinigung der Eisenbahnbeamten, die nach ihrem Zwecke alle Klassen

derselben umfaßt, nämlich dem »$deutschen Eisenbahnbeamtenvereine$« in

Hannover[134].

[134] Das benutzte Material verdanke ich dem Geschäftsführer des

Vereins Herrn Schirmer in Hannover.

Anfang 1892 entstand in Hannover der »Rechtsschutzverein deutscher

Eisenbahn-Verkehrsbeamten«, dessen Zweck darin bestand, »seinen

Mitgliedern in allen auf den Eisenbahndienst bezüglichen Strafsachen,

sowie in denjenigen Zivilprozessen, welche aus dem Eisenbahndienste

heraus entstehen, den nötigen Rechtsschutz angedeihen zu lassen«,

außerdem auf Verhütung von Eisenbahnunfällen hinzuwirken, die

Einrichtung besonderer Eisenbahngerichte zur Untersuchung der

Betriebsunfälle anzustreben und Wohlfahrtseinrichtungen zur

Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Vereinsmitglieder in

die Hand zu nehmen. Zum Beitritte waren berechtigt »alle dauernd

angestellten Eisenbahnbediensteten von deutschen Lokomotiveisenbahnen

mit Ausschluß der selbständig betriebenen Bergwerks-, Industrie-

u. dgl. Bahnen, soweit sie zum Betriebe oder zur Bahnbewachung in

irgend welcher Beziehung stehen«, und zwar sowohl die aktiven als die

pensionierten.

Der Verein stand anfangs in Oppositionsstellung zu den Behörden,

wurde von ihnen verfolgt und war im Begriffe der Auflösung, als

man im September 1892 sich entschloß, diese Haltung zu ändern und

an die Stelle des Oppositionsprinzipes das Loyalitätsprinzip zu

setzen und die unruhigen Elemente zu entfernen. Man erweiterte den

»Rechtsschutzverein« zu dem »deutschen Eisenbahnbeamtenverein«, dessen

Zweck nach dem am 8. Juli 1894 beschlossenen Statute dahin geht, »die

wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Mitglieder zu fördern und die

kollegialen und idealen Interessen, sowie den Sinn für Patriotismus und

Pflichttreue derselben zu pflegen«.

Diese Bestimmungen sind auch in dem neuen Statut vom 15. Mai 1898

beibehalten, in dem überhaupt nur untergeordnete Punkte geändert

sind. Der Verein hat wiederholt energische Beschlüsse gefaßt, um das

Eindringen der Sozialdemokratie in seine Reihen zu verhindern und seine

strenge Loyalität zu betonen; mehrere Eisenbahndirektionspräsidenten

sind seine Ehrenmitglieder. Die ordentlichen Mitglieder zerfallen in

aktive und passive, je nachdem sie noch im Dienst sind oder nicht.

Der vierteljährliche Beitrag beträgt für die ersteren 50 Pf., für die

letzteren 25 Pf.

Der Schwerpunkt der Vereinsthätigkeit liegt auch jetzt noch in

der Rechtshülfe, insbesondere der Uebernahme der Verteidigung bei

Anklagen gegen Vereinsmitglieder wegen Betriebsgefährdung. Solche

Fälle wurden im Jahre 1898 90 erledigt. Daneben wird eine »allgemeine

Interessenvertretung« bezweckt, die sich auch auf das Verhältnis zu

den vorgesetzten Behörden, Gehalt, Dienstwohnung, Pensionierung,

Umzugskosten u. dgl. bezieht. Im Jahre 1898 wurden 130 solcher Fälle

erledigt. Außerdem besitzt der Verein eine Unterstützungskasse,

eine Spar- und Darlehenskasse und gewährt seinen Mitgliedern bei

Unfallversicherung durch vertragsmäßige Uebereinkunft mit einer

Versicherungsgesellschaft besondere Vorzüge. Die 1895 beschlossene

Sterbegeldkasse hat wegen ungenügender Beteiligung noch nicht errichtet

werden können.

Bis Ende 1896 hatte der Verein mit den Vereinen von Sachsen, Baden,

Württemberg und Darmstadt hinsichtlich der Rechtshülfe eine gemeinsame

Organisation, die aber seit 1897 aus dem Grunde aufgelöst ist, weil

angeblich die Behandlung von Betriebsunfällen in den anderen Ländern

eine viel mildere ist, als in Preußen, so daß durch die gemeinsame

Rechtshülfe die außerpreußischen Mitglieder überlastet wurden. Auch

die Zugehörigkeit des Vereins zu dem Verbande der deutschen und

österreichischen Eisenbahnbeamtenvereine ist nach dem Beschlusse der

am 16. Oktober 1898 abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung

gelöst, dagegen wird die Errichtung eines Bundes mit allen Preußischen

Eisenbahnbeamtenvereinen angestrebt.

Die Mitgliederzahl betrug Ende 1896 8146 in 217

Vertrauensmännerbezirken, aber obgleich 1897 1100 neue Mitglieder

beitraten, ging die Zahl dennoch durch Bildung besonderer Vereine,

insbesondere des Landesvereins für Elsaß-Lothringen, wodurch 2388

Mitglieder austraten, Ende 1897 auf 6858 herunter, doch war sie Ende

1898 wieder auf 7752 und am 1. Juli 1899 auf über 9000 gestiegen. In

die Spar- und Darlehenskasse des Vereins waren bis Ende 1898 10120 Mk.

eingezahlt. Vereinsorgan sind die »Deutschen Verkehrsblätter«.

b) $Verein deutscher Lokomotivführer$[135].

Der Verein ist im Jahre 1866 in Ludwigshafen von dem jetzigen

Ehrenmitgliede desselben, $Scotti$, gegründet und zählte bei der

letzten Generalversammlung am 14. Juni 1897 13640 Mitglieder.

Aufnahmefähig ist jeder Lokomotivführer und zur selbständigen Führung

einer Lokomotive Berechtigte, soweit ihm die Eigenschaft eines

öffentlichen Beamten beigemessen ist, sowie höhere Betriebsbeamte

solcher Bahnen, welche die deutsche Sprache als Geschäftssprache

führen. Zweck des Vereins ist nach den Statuten die Wahrnehmung

der gemeinsamen Interessen, insbesondere aber die Fortbildung und

Belehrung in gemeinnützig wirkender Weise und die Unterstützung

der Mitglieder. Demgemäß steht die Förderung der Fachbildung durch

Zeitschriften, Lesezirkel, Bibliotheken und Bezirksversammlungen, sowie

die Unterstützungseinrichtungen im Vordergrunde, obgleich der Verein

gelegentlich auch Eingaben an Behörden und Parlamente gerichtet hat,

z. B. wegen Aenderung des Strafverfahrens und des Strafvollzuges.

[135] Das benutzte Material verdanke ich dem Verbandsvorsitzenden Herrn

Zeughausvorstand $Claus$ in Leipzig.

Die Unterstützungen bestehen einerseits in Geldzahlungen an die

Mitglieder in Notfällen, die teils zurückgezahlt werden müssen,

teils nicht, und andererseits in Unterstützungen an Hinterbliebene,

insbesondere Witwen und Waisen, bis zum Betrage von 50 Mk. Der

Schwerpunkt des Vereins aber liegt in dem seinen Mitgliedern

insbesondere im Falle ihrer strafrechtlichen Verfolgung wegen

fahrlässig herbeigeführter Eisenbahnunfälle gewährten Rechtsschutze,

der in einem Geldzuschusse für die Verteidigung bis zu 300 Mk. besteht.

Auch die Vorträge in den Vereinsversammlungen behandeln meist diesen

Punkt.

Der Verein besitzt eine eigene »Zeitschrift für Lokomotivführer«,

daneben ist Vereinsorgan die »Deutsche Eisenbahnzeitung«.

Die Haltung des Vereins ist bisher eine streng loyale gewesen, und als

die »Zeitschrift« in einigen Aufsätzen Maßregeln der Behörden abfällig

beurteilt hatte, wurde in der letzten Generalversammlung von einem

Bezirksverein beantragt, die Mißbilligung der Versammlung darüber

auszusprechen, daß neuerdings das Vereinsorgan Artikel aufgenommen

habe, die geeignet seien, das Wohlwollen der Dienstbehörden in Frage zu

stellen. Man ging freilich über den Antrag zur Tagesordnung über, aber

nur, nachdem von allen Seiten betont war, daß solche Artikel verhindert

werden müßten, und daß es die Aufgabe des Vorstandes sei, für das gute

Einvernehmen mit den Behörden zu sorgen, da der Verein ohne deren

Protektion nicht vorwärts komme.

B. Arbeiter.

Unter den Vereinen der Eisenbahnarbeiter sind zwei entgegengesetzte

Richtungen zu unterscheiden, nämlich einerseits eine mehr loyale,

die hauptsächlich von der Zentrumspartei begünstigt wird, und eine

oppositionelle, die mit der Sozialdemokratie Fühlung sucht. In neuester

Zeit haben auch die Eisenbahnbehörden die Bildung von Vereinen in die

Hand genommen, sodaß man im ganzen 3 Gruppen unterscheiden kann. Da

aber die letztgedachten Vereine Beamte und Arbeiter gemeinschaftlich

umfassen, so sollen sie gesondert behandelt werden.

a) $Verband deutscher Eisenbahnhandwerker und Arbeiter$[136].

Der Verband ist am 1. Mai 1884 unter dem Namen: Verband deutscher

Eisenbahnhandwerker gegründet, da aber nach dem Statut die

Mitgliedschaft jedem bei den Eisenbahnen Deutschlands beschäftigten

Handwerker und ständig beschäftigten Arbeiter offen steht, so war

dieser Name zu eng; derselbe ist deshalb in der am 28./29. Mai 1897

in Kassel abgehaltenen III. Delegiertenversammlung in der aus der

Ueberschrift ersichtlichen Weise geändert, doch gehören ungelernte

Arbeiter dem Verbande nicht an.

[136] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Zweck des Verbandes ist: 1. Pflege und Förderung treuer vaterländischer

Gesinnung sowie des Einvernehmens mit allen obrigkeitlichen Behörden.

2. Unterstützung für kranke, invalide, verunglückte und durch Alter

erwerbsunfähige Mitglieder und deren Angehörige. 3. Unterstützung

der Mitglieder im Sterbefalle der Ehefrauen. 4. Unterstützung der

Hinterbliebenen, besonders der Witwen und Waisen. 5. Unterstützung

in außerordentlichen Notfällen. 6. Hebung des Standesbewußtseins

und Förderung des Handwerkerstandes durch geeignete Einrichtungen,

Vorträge und Belehrungen aller Art. 7. Unterstützung arbeitslos

gewordener Mitglieder zur Erlangung einer neuen Stelle. 8. Hülfe und

Rat in allen unverschuldeten Notfällen und bei Fragen des öffentlichen

Rechts. 9. Vertretung der Interessen des Handwerkerstandes in jeder

Hinsicht. 10. Reger Verkehr der Mitglieder unter sich sowie unter deren

Familienangehörigen zu diesen Zwecken. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte

Unterstützungen steht den Mitgliedern nicht zu; deren Bewilligung steht

im Ermessen des Vorstandes.

Eine hauptsächliche Forderung ist die feste Anstellung nach 10jähriger

regelmäßiger Arbeit.

Wie die mitgeteilte Aeußerung des Statutes ergiebt, steht der

Verband in Gegensatze zu der Sozialdemokratie, wie denn durch

§3 den Mitgliedern ausdrücklich zur Pflicht gemacht ist, »alle

staatsfeindlichen Bestrebungen zu meiden und abzuwehren«. Deshalb

ist er auch zu dem unten zu erwähnenden Verbande der Eisenbahner

Deutschlands von Anfang an in scharfen Gegensatz getreten, der auf der

Generalversammlung in Kassel nur von einzelnen Seiten getadelt wurde.

Der Sitz des Verbandes, der eine Reihe von Ortsvereinen umfaßt, ist

Trier, wo auch der bisher gewählte Vorsitzende Sattler $Peter Molz$

wohnt. Das Organ des Verbandes ist die »Zeitung des Verbandes deutscher

Eisenbahnhandwerker«. Die Mitgliederzahl betrug im Oktober 1898 20000.

b) $Der Bayrische Eisenbahnerverband$[137].

Schon seit mehreren Jahren hatte unter den bayrischen

Eisenbahnarbeitern der Gedanke der Organisation Anhänger gefunden, und

insbesondere der frühere Eisenbahnarbeiter $Moritz Schmid$ hatte für

denselben mit Erfolg gewirkt. So wurde, nachdem an allen größeren Orten

in lebhaft besuchten Versammlungen Vertreter gewählt waren, Weihnachten

1896 in Regensburg ein Delegiertentag veranstaltet, an dem 17

Abgeordnete teilnahmen und auf dem der »Bayrische Eisenbahnerverband«

gegründet wurde. Der Zweck des Verbandes ist nach den Statuten, eine

Verbesserung der Lage der Eisenbahnbediensteten und Arbeiter auf dem

Boden der bestehenden Staatsverfassung mit allen gesetzlichen Mitteln

herbeizuführen. Der Verband soll sich um religiöse und politische

Streitfragen nicht kümmern und alle Eisenbahnbedienstete und Arbeiter

aufnehmen, die mit treuer Pflichterfüllung das zielbewußte Streben

verbinden, ihre materielle und geistige Lage zu verbessern.

[137] Das Material verdanke ich dem im Text genannten Verbandssekretär

$Schmid$.

Obgleich hiernach das Unternehmen gewiß nicht als ein

»staatsgefährliches« anzusehen war, so wurde es doch seitens der

liberalen Zeitungen als solches bezeichnet, während es andererseits

zugleich von sozialdemokratischer Seite heftig angegriffen wurde.

Lediglich seitens der Zentrumspartei fand der Verband Unterstützung,

und so ist es begreiflich, daß er an sie sich anlehnte, obgleich

er nach seinen Statuten sich von allen Einflüssen der politischen

Parteien fern halten will. Auch die Regierung stellte sich auf einen

sehr vorsichtigen Standpunkt und forderte in dem sehr gemäßigten

Statutenentwurfe bei Strafe des Verbotes mehrere Aenderungen, die

den Zweck hatten, noch größere Sicherheit dagegen zu bieten, daß der

Verband niemals versuchen werde, in Gegensatz zu den Behörden zu

treten. Obgleich von sozialdemokratischer Seite versucht wurde, eine

Ablehnung dieser Forderungen herbeizuführen und den Verband in die

Oppositionsstellung zu drängen, gab derselbe doch der Regierung nach

und beschloß auf seiner Ostern 1897 abgehaltenen Generalversammlung die

verlangten Aenderungen. Das entsprechend abgeänderte Statut erhielt die

Genehmigung des Eisenbahnministers. Nach demselben ist der Zweck des

Verbandes:

a) Erzielung möglichst günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen;

b) Hebung des Standesbewußtseins, Pflege der geistigen Ausbildung und

des geselligen Verkehrs der Mitglieder;

c) Schaffung von Unterstützungskassen.

Es heißt dann weiter: »Der Verein steht treu zu König und Vaterland.

Die Mitglieder sind sich bewußt, daß zu einem geregelten Betriebe

Disziplin notwendig ist, daß Unterordnung und strenge Pflichterfüllung

die wichtigste Aufgabe eines jeden Eisenbahnbediensteten ist. Deshalb

wird jedes Mitglied des Vereins seine Arbeit, seinen Dienst pünktlich,

treu und gewissenhaft erfüllen, denn nur treue Pflichterfüllung giebt

ein Recht, Verbesserung seiner Lage zu fordern. Der Verein will aber

die Lage seiner Mitglieder nicht verbessern durch ständigen Kampf mit

den vorgesetzten Stellen, sondern durch Pflege des Einvernehmens mit

allen Eisenbahnbehörden. Nicht Umwälzung, sondern soziale Reform ist

das Ziel des Vereins. Deshalb bekennt sich jeder Eisenbahnbedienstete

durch seinen Eintritt in den Verein als Gegner der sozialdemokratischen

Grundsätze und Bestrebungen und verpflichtet sich getreu nach den im

Statut niedergelegten Grundsätzen zu handeln.

Die Erörterung konfessioneller und politischer Parteiangelegenheiten

schließt der Verein aus.

Die Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes sind:

Eingaben und Petitionen an die Eisenbahnbehörden, an die Regierung und

die Parlamente; Verhandlungen mit den Behörden in Lohnfragen und bei

berechtigten Wünschen und Beschwerden; belehrende und bildende Vorträge

auf dem Gebiete der Arbeiterschutzgesetzgebung in ihrer besonderen

Beziehung zum Eisenbahnbetrieb, Vorträge über den Eisenbahnbetrieb und

die Bestrebungen der Eisenbahner anderer Länder.«

Die eingeleitete lebhafte Agitation hatte zur Folge, daß dem Verbande

schon Ende 1897 9500 Mitglieder in 48 Obmannschaften angehörten. Im

September 1898 betrug die Zahl 11000, am 31. Dezember 1898 15919 und am

1. Juli 1899 17500 in 84 Obmannschaften.

Die Wirksamkeit des Verbandes hat sich bisher hauptsächlich auf

das Gebiet der Lohnerhöhung beschränkt. Um eine in dieser Richtung

unternommene Petition zu unterstützen, wurde eine umfassende Erhebung

durch Fragebogen veranstaltet. Der Erfolg war nicht unerheblich, vor

allem wurden 3000 Tagelohnarbeiter »in den Status aufgenommen« d. h.

fest angestellt und die Zahl der den Militäranwärtern vorbehaltenen

Stellen auf 800 beschränkt. Auch sonst sind Lohnerhöhungen

zugesichert. Die Leistungen der Krankenkassen sind erhöht; die

Errichtung von Arbeiterausschüssen an allen Oberämtern ist zugesagt,

die bei allen wichtigeren Anordnungen gehört werden sollten. Daneben

erstrebt der Verband Herabsetzung der Arbeitszeit und Besserung der

Wohnungsverhältnisse. Der Verband ist dem Volksbureau beigetreten

und gewährt dadurch seinen Mitgliedern unentgeltlichen Rechtsschutz.

Eine auf der Generalversammlung Ostern 1897 beschlossene Kranken-,

Invaliden- und Sterbeunterstützungskasse ist am 1. Oktober 1897

ins Leben getreten und zählte im Juli 1898 3000, im Juli 1899 9000

Mitglieder. Daneben hat man Bau- und Sparvereine gegründet, von denen

im Juli 1899 10 bestanden; auch hat man einen gemeinsamen Bezug von

Steinkohlen eingerichtet. Man bemüht sich endlich, das jetzt bei dem

Kohlenladegeschäft bestehende Zwischenmeistersystem abzuschaffen. Den

anfänglich zu niedrigen Beitrag von monatlich 5 Pf. hat man auf 10 Pf.

erhöht. Die Abrechnung für 1898 ergab 11081 Mk. an Einnahmen und 8982

Mk. an Ausgaben; das Baarvermögen betrug am 1. Februar 1899 2098 Mk.

Anfangs hatte man als Verbandsorgan den »Arbeiter«, das Organ der

katholischen Arbeitervereine Süddeutschlands, gewählt, doch ist seit 6.

Oktober 1898 in dem »Eisenbahner« ein eigenes Organ ins Leben gerufen,

das im Juli 1899 eine Auflage von 12500 hatte. Das Blatt will nach

seiner Probenummer vom 29. September 1898 »ein gewerkschaftliches Organ

sein, das für die Hebung und für die wirtschaftliche Besserstellung

der Bahnbediensteten und der Bahnarbeiter eintritt«. Es will nur

Standesinteressen und wirtschaftliche Ziele verfolgen, aber keine

Politik treiben, auch auf die Unterstützung einsichtiger Männer aller

Parteien zählen, aber »im Geiste der christlichen Weltanschauung

gehalten sein«.

c) $Verband bayrischer Eisenbahnwerkstätten- und Betriebs-Arbeiter$[138].

Der Umstand, daß der »Bayrische Eisenbahnerverband«, wie erwähnt,

von der Zentrumspartei unterstützt wird, hat die Gründung einer

Gegenorganisation zur Folge gehabt, die auf dem Grundgedanken beruht,

die gewerkschaftlichen Ziele unabhängig von jeder politischen oder

religiösen Richtung zu verfolgen. Die Anregung ging aus von dem Monteur

$Heinrich Winkler$ in Schweinfurt, der am 13. August 1898 einen Aufruf

erließ, einen Verein auf dieser Grundlage zu errichten, der außerdem

ausschließlich gelernte Arbeiter, also Handwerker aufnehmen sollte. In

dem Aufrufe ist gesagt: »Wir wollen nicht den Umsturz, sondern soziale

Reformen und das gute Einvernehmen gegenüber unseren vorgesetzten

Behörden«; aber eine gewerkschaftliche Organisation sei erforderlich,

um die bisher nicht erfüllten berechtigten Wünsche durchzusetzen. Nach

längeren Vorbereitungen gelang es, auf der am 23. Oktober 1898 in

Nürnberg abgehaltenen Versammlung, den in der Ueberschrift genannten

Verein ins Leben zu rufen. Nach dem Statut hat derselbe den Zweck, alle

Handwerker und handwerksmäßig beschäftigten Arbeiter der bayrischen

Staatsbahnen in einer großen Verbindung zu vereinigen, die Angehörigen

derselben gemeinsam zu vertreten.

[138] Das Material verdanke ich den im Texte genannten

Verbandsvorsitzenden $Winkler$.

Das Bestreben des Verbandes ist insbesondere darauf gerichtet:

1. Die Erzielung möglichst günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen,

sowie das gute Einvernehmen mit allen obrigkeitlichen

Staatsbehörden zu unterhalten.

2. Durch Eingaben und Petitionen an die Eisenbahnbehörden, an die

Regierung und die Parlamente, Verhandlungen mit den Behörden in

Lohnfragen bei berechtigten Wünschen und Beschwerden zu vertreten

und überhaupt die Interessen seiner Mitglieder wahrzunehmen.

3. Einrichtungen von Unterstützungskassen, um erkrankten Mitgliedern

ein Krankengeld, Hinterbliebenen Verheirateter im Sterbefall ein

Begräbnisgeld und in außergewöhnlichen Notfällen eine Unterstützung

zukommen zu lassen.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 142 / 323 题