3. die Unterbeamten.

Die erste dieser 3 Gruppen kommt für unsere Frage nicht in Betracht.

Allerdings bestehen an den meisten größeren Orten Postbeamtenvereine,

deren Vorsitzende meist der Postdirektor ist, aber diese haben

einen lediglich geselligen Karakter; Aufgaben, wie die Wahrung

der gemeinsamen Berufsinteressen oder auch nur die Förderung

fachwissenschaftlicher Kenntnisse liegen ihnen fern. Solche Ziele

werden nur von den Klassen 2 und 3 verfolgt. Die einzige Ausnahme

bildet der Bayrische Verkehrsbeamtenverein, in welchem auch die

höchsten Beamten vertreten sind; er verdient deshalb eine besondere

Darstellung.

b) $Der Bayrische Verkehrsbeamten-Verein$[128].

In Bayern wurden seitens der Beamten der Post-, Telegraphen-

und Eisenbahnbeamten schon in den 70er Jahren Versuche zu einer

Organisation gemacht, die sich allerdings zunächst auf die einzelnen

Verkehrsgruppen und einzelnen Orte und Bezirke beschränkten. So

entstand im Januar 1874 ein »Verein Münchener Telegraphenbeamten«

und Ende 1875 unter dem Namen »Postalia« ein solcher der Münchener

Postbeamten, der sich am 2. Januar 1876 zu dem »Verein Münchener

Verkehrsbeamten« erweiterte. Auch in Ingolstadt, Augsburg, Nürnberg

und der Rheinpfalz bildeten sich ähnliche Vereine, die alle zunächst

überwiegend geselligen Zwecken dienten, bald aber sich höhere Ziele

steckten. Bald brach sich auch der Gedanke Bahn, daß eine Verschmelzung

aller dieser Einzelvereine erforderlich sei, und so erfolgte am 13.

Juni 1883 die Gründung des »$Bayrischen Verkehrsbeamten-Vereins$«,

indem zunächst der Münchener Telegraphenverein und der Verein Münchener

Verkehrsbeamten sich verschmolzen, doch konnte schon am 19. August

1883 eine von 80 Abgesandten aus ganz Bayern besuchte konstituierende

Generalversammlung zusammentreten, die die Ausdehnung auf das ganze

Königreich beschloß, indem ein Statut angenommen, ein Vorstand

gewählt und ein Verbandsorgan geschaffen wurde, zugleich übernahm man

die von dem Verein Münchener Verkehrsbeamten gegründete Spar- und

Vorschußkasse auf den neuen Verein; schon 1884 wurde auch eine Witwen-

und Waisenunterstützungskasse ins Leben gerufen.

[128] Das Material verdanke ich den Mitteilungen des Vereinsvorstandes,

insbesondere enthält die Festschrift zur XIII.

Generalversammlung des Vereins eine Uebersicht über die

Entstehungsgeschichte.

Der neue Verein erfreute sich ebenso, wie seine Vorläufer, der Gunst

der Regierung, die nicht allein den Mitgliedern zu den Versammlungen

freie Fahrt, sondern zugleich für das Vereinsorgan und Geldsendungen

Portofreiheit bewilligte. Aber bald erfolgte ein Umschwung,

hervorgerufen durch einige Artikel des Vereinsorganes über Personal-

und Dienstverhältnisse, in denen nach Auffassung der Behörde das

zulässige Maß freier Aussprache überschritten war. Zunächst wurde dem

Verein die Zulassung als »anerkannter Verein«[129] verweigert, und

am 17. Januar 1885 wurde derselbe von der Polizeidirektion München

als politischer Verein erklärt; am folgenden Tage wurde auch die

Portofreiheit entzogen. Diese Maßregeln hatten den Austritt vieler

Mitglieder zur Folge, viele der Spar- und Vorschußkasse gegebene

Kapitalien wurden zurückgezogen, und der Verein kam so stark in

Rückgang, daß das Vereinsorgan aufhören mußte, zu erscheinen. Unter

diesen Umständen schien nur der Weg der Unterwerfung übrig zu bleiben,

und er wurde gewählt. Der Vorstand trat zurück und im April 1885 löste

der Verein sich auf, um sich dann sofort von neuem zu bilden; andere

Personen wurden zur Leitung berufen, die das gute Einvernehmen mit

der Regierung als obersten Grundsatz betrachteten, und so begann jetzt

die Zeit der Blüte, die noch heute andauert. Die Portofreiheit wurde

wieder bewilligt, der Verein als »anerkannter Verein« eingetragen

und der Generaldirektor $Schnorr$ v. $Carolsfeld$ trat demselben als

ordentliches Mitglied bei.

[129] Dadurch erwirbt nach dem bayrischen Gesetze ein Verein die Rechte

einer juristischen Person.

Die Mitgliederzahl ist seitdem ständig gestiegen. Sie betrug 1885 etwa

1400; 1888: 1865; 1889: 2160; 1890: 2789; 1891: 3867; 1892: 4429; 1893:

4960; 1894: 5207; 1895: 5568; 1896: 5742; 1897: 5772.

An Stelle des 1884 eingegangenen Vereinsorganes traten zunächst

Vereinsberichte in zwangloser Folge, aus denen 1888 die »Monatsschrift

des Bayrischen Verkehrsbeamten-Vereins« entstand, die endlich vom 1.

Juli 1892 ab den Titel »Bayrische Verkehrsblätter« erhielt. Die Auflage

betrug 1897 6800.

Die »Spar- und Vorschußkasse« sowie die »Witwen- und Waisenkasse«

wurden 1893 von dem Verein formell getrennt und zu selbständigen

»anerkannten Vereinen« umgebildet, doch ist der Beitritt zu der

letzteren Kasse für jedes Vereinsmitglied obligatorisch.

Seit 1895 hat der Verein auch Fachunterrichtskurse eingeführt, ebenso

gibt er Fachwerke heraus und stiftet Preise für die Lösung von

Fachaufgaben unter seinen Mitgliedern. Am 1. Juli 1897 hat er ein

eigenes Vereinshaus mit Bibliotheks- und Unterrichtsräumen, in dem auch

die Verwaltungen der beiden Kassen untergebracht sind, errichtet.

In den Statuten ist als Zweck des Vereins bezeichnet: »Die Förderung

und Pflege der geistigen und materiellen Interessen seiner Mitglieder«

und als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes u. a. die Herausgabe

eines Fach- und Vereinsorganes, die Schaffung von Einrichtungen, um

den Mitgliedern bei ihrer beruflichen Fortbildung behülflich zu sein,

die Anlegung einer Bibliothek, die Zirkulation von Fachzeitschriften,

die Veranstaltung von Vorträgen und Diskussionen sachlichen und

wissenschaftlichen Inhalts, die Pflege des geselligen Lebens und der

Kollegialität, die Errichtung eines Unterstützungsfonds, Vermittelung

von Versicherungsverträgen.

Als ordentliche Mitglieder können dem Verein beitreten alle im Dienste

der bayrischen Verkehrsanstalten sowie der pfälzischen Bahnen stehenden

Beamten, Aspiranten und Bahnärzte. Unterbeamte und Arbeiter werden

nicht aufgenommen. Der Jahresbeitrag ist 8 Mk.

Wie die vorstehende Darstellung ersehen läßt, ist der gewerkschaftliche

Karakter, der also auch die Vertretung der Interessen der Mitglieder

gegenüber der Verwaltung erfordert, seit der Katastrophe im Jahre 1884

fast ganz zurückgetreten.

c) $Verband deutscher Post- und Telegraphenassistenten$.

Der Verband wurde am 6. Juni 1890 gegründet und bezweckt nach seinen

Satzungen, »unter seinen Mitgliedern allgemeine und Berufsbildung

zu fördern, Vaterlandsliebe, Geselligkeit und Kollegialität,

wirtschaftliche Vorteile für die Mitglieder herbeizuführen und

die Interessen des Post- und Telegraphenassistentenstandes zu

vertreten«. Aufnahmefähig ist jeder Angehörige des Post- und

Telegraphenassistentenstandes. Außer Unterstützungen, die nach

freier Entschließung des Vorstandes an bedürftige Hinterbliebene

verstorbener Mitglieder gegeben werden, gewährt der Verband

seinen Mitgliedern günstigere als die allgemeinen Bedingungen bei

verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Außerdem ist in jedem

Bezirke ein $Familienbeirat$ errichtet, der den Zweck hat, bei

Sterbefällen von Mitgliedern dessen Hinterbliebenen mit Rat und That

zur Seite zu stehen, insbesondere besorgt derselbe die Abwickelung

der für die Beerdigung erforderlichen Geschäfte, die Flüssigmachung

der Gnadenbezüge, der Sterbekassen-, Lebensversicherungs-, Witwen-

und Waisengelder, die Vermögensregulierung, die Einleitung der

Vormundschaft, nötigenfalls die Erwirkung von Unterstützungen,

Stipendien, Erziehungsbeihülfen und ähnlichen Zuwendungen.

In dieser Beziehung liegen dem Familienbeirat namentlich folgende

Geschäfte ob:

Anmeldung der Beerdigung bei dem Geistlichen, Besorgung

der Traueranzeigen, Beschaffung des Sarges, Bestellung des

Leichenwagens und der Wagen für das Trauergefolge, Besorgung der

Auszüge aus dem Sterberegister, des ärztlichen Totenscheines,

der Heiratsurkunde, der standesamtlichen Geburtsurkunden der

Kinder unter 18 Jahren, Wahrnehmung des Schriftwechsels mit den

Lebensversicherungsgesellschaften, Stellung des Antrages auf

gerichtliche Eröffnung eines etwaigen Testaments, Erstattung

einer Anzeige an die Einkommensteuer-Veranlagungskommission

behufs Herabsetzung der Steuern und einer Anzeige an das

Vormundschaftsgericht, Unterstützung bei Anfertigung von Gesuchen

u. s. w.

Von besonderer Bedeutung ist die vom Verbande errichtete $Warenkasse$

nebst Warenhaus. In die Kasse muß jedes Mitglied monatlich mindestens

3 Mk. einzahlen, bis ein Bestand von 60 Mk. erreicht ist. Bei Bezügen

aus dem Warenhause wird zunächst das Guthaben angerechnet; sonst wird

es mit 4% verzinst. Das Warenhaus, das jetzt einen wesentlichen Teil

der Einrichtungen des Verbandes ausmacht, verdankt seine Gründung

dem Umstande, daß im Jahre 1891 der damalige Verbandsvorsitzende

$Funk$, durch dessen Einfluß überhaupt der Verband ins Leben gerufen

war, wegen dieser Thätigkeit von der Postbehörde seines Amtes

enthoben wurde und der Verband den Wunsch hatte, ihm eine mit

entsprechendem Einkommen verbundene Stellung zu verschaffen. Das

Warenhaus hat jetzt eine erhebliche Bedeutung erreicht, es hat nach

dem Abschlusse vom 31. Dezember 1895 während seines 4-1/2 jährigen

Bestehens für 920000 Mk. Waren umgesetzt. Die Waren sind ganz

überwiegend Bekleidungsgegenstände; so entfielen auf diese im Jahre

1894/95 bei einem Gesamtumsatze von 360000 Mk. volle 320000 Mk.,

und den Vorwürfen gegenüber, daß der Verband durch sein Warenhaus

die Kleingewerbetreibenden schädige, hat sich derselbe stets darauf

berufen, daß diejenigen, denen er Konkurrenz mache, nicht diese,

sondern etwa 40 große Konfektionsversandtgeschäfte seien, in deren

Hände die jungen Leute bei Beschaffung ihrer Uniform fielen und die

infolge des gewährten und selten wieder völlig getilgten Vorschusses

den Betreffenden regelmäßig jahrelang zum weiteren Bezuge zwängen.

Das äußere Wachstum des Verbandes ist trotz aller Verfolgungen sehr

rasch vor sich gegangen. Die Mitgliederzahl betrug Ende 1890: 1840;

Februar 1892: 2197; Ende 1892: 2766; Ende 1893: 3923; Ende 1894:

5610; Ende 1895: 7703; am 6. Juni 1896: 8846; Ende 1896: 9710; Ende

1897: 12289; am 17. Oktober 1898: 14000 in 41 Bezirksvereinen und 87

Ortsvereinen. Da die Gesamtzahl der Assistenten 24000 und die der

Gehülfen 10000 beträgt, so sind jetzt etwa 40% organisiert.

Der Umsatz der Warenkasse, die 11 Zweiggeschäfte besitzt, belief sich

im Jahre 1897 auf 606939 Mk. Das Vermögen betrug Ende 1894: 77290 Mk.,

Ende 1895: 100776 Mk., Ende 1897: 136194 Mk. 60 Pf.

Der Vorsitzende des Verbandes ist Oberpostassistent $Kahsnitz$ in

Berlin. Das Vereinsorgan ist die »Deutsche Postzeitung« die im 8.

Jahrgange erscheint mit einer Auflage von 15800.

Der Verband hat bei den Beratungen des Reichstages über den Postetat

im Frühjahr 1898 einen großen Erfolg erzielt, indem er durch

seinen Einfluß auf die Abgeordneten es durchsetzte, daß bei der

allgemeinen Gehaltserhöhung die in der Vorlage der Regierung gar

nicht berücksichtigten Assistenten durch einstimmigen Beschluß des

Reichstages mit einem Höchstgehalte von 3000 Mk. eingefügt wurden,

obgleich die Regierung sich dem lebhaft widersetzte.

Im allgemeinen freilich ist an Stelle der früheren Verfolgung des

Verbandes und Maßregelung seiner Mitglieder, die früher regelmäßig im

Reichstage zu lebhaften Verhandlungen führte, jetzt das System der

stillschweigenden Duldung getreten.

Um den grundsätzlichen Standpunkt des viel angegriffenen Verbandes

authentisch darzulegen, mögen hier die »Leitsätze für die Mitglieder

des Verbandes Deutscher Post- und Telegraphenassistenten« abgedruckt

werden, in denen die Grundauffassung desselben insbesondere auch

hinsichtlich seiner Stellung zu den Behörden mit ausreichender

Klarheit zum Ausdrucke gelangt ist. Dieselben lauten mit Auslassung

eines hierfür nicht in Betracht kommenden Absatzes:

1. Der Verband Deutscher Post- und Telegraphenassistenten ist eine

Vereinigung, die auf gesetzlicher Grundlage beruht und deren Wirken als

ein staatserhaltendes und fortschrittförderndes bezeichnet werden muß.

2. Der Verband verfolgt die Hebung des Assistentenstandes

der Reichspost- und Telegraphenverwaltung in dienstlicher,

gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Beziehung. Er wirkt damit im

Interesse sowohl seiner Mitglieder, als auch zum Wohle der Gesamtheit,

letzterer insofern, als er ihr Kräfte nutzbar zu machen sucht, die

unter den gegenwärtigen Verhältnissen gebunden sind. Die Besserung der

dienstlichen und gesellschaftlichen Stellung des genannten Standes wird

angestrebt durch sachgemäße und offenherzige, sich in angemessenen

Bahnen bewegende Besprechung vorhandener Mißstände und durch dauerndes

Hinweisen auf nicht mehr zeitgemäße Einrichtungen und Bestimmungen.

Die wirtschaftliche Besserstellung des Assistentenstandes wird, soweit

sie aus eigener Kraft erfolgen kann, erreicht durch gemeinschaftliche

Einrichtungen, wie das Verbandswarenhaus, die Zweiggeschäfte des

Verbandswarenhauses, die Warenkasse u. s. w.

3. Die Zugehörigkeit zum Verbande bringt die Mitglieder in keiner Weise

mit ihren Pflichten als Beamte in Widerspruch, sie ist im Gegenteil

geeignet, anregend auf den Einzelnen zu wirken, seinen Gesichtskreis zu

erweitern und so, mittelbar, auch den Dienst zu fördern.

4. Es ist Ehrenpflicht eines jeden Verbandsmitgliedes, in dienstlicher

Beziehung alles zu vermeiden, was ihn in Konflikt mit Vorgesetzten

bringen könnte, damit aus vereinzelten Vorfällen nicht der Schluß

gezogen werde, daß die Zugehörigkeit zum Verbande die Neigung zur

Unbotmäßigkeit fördere oder den Wunsch erzeuge, den geordneten Organen

der Verwaltung Schwierigkeiten zu machen. Ganz im Gegenteil liegt es

durchaus im Sinne der Verbandsbestrebungen und entspricht nur der von

der Verbandsleitung bisher stets beobachteten und empfohlenen Haltung,

daß jedes Mitglied für seinen Teil danach trachte, den Vorgesetzten,

und unseren Gegnern durch ernstes, pflichttreues Verhalten die

höchste Achtung abzunötigen. Es muß dahin gestrebt werden, daß die

Zugehörigkeit zum Verbande als eine Empfehlung, nicht als ein Nachteil

gilt.

5. Wenn einerseits tadellose Dienstführung und angemessenes

Benehmen gegen Vorgesetzte und Untergebene jedem Verbandsmitgliede

zur Ehrenpflicht gemacht wird, so muß ihm andererseits empfohlen

werden, auch seine staatsbürgerlichen Rechte in jeder Beziehung zu

wahren, jeden Versuch einer Beschränkung derselben mit Festigkeit

zurückzuweisen und Uebergriffen von Vorgesetzten in geziemender, aber

nachdrücklicher Weise zu begegnen. Es suche ein jeder, dem Unrecht

gethan worden ist, sein Recht noch bis zur höchsten Instanz, damit

nicht, wie es geschehen ist, aus dem Fehlen berechtigter Beschwerden

der Beweis für die Behauptung hergeleitet werde, daß Uebergriffe und

Maßregelungen nicht vorkommen.

6. Es ist mit allen gesetzlich und moralisch erlaubten Mitteln der

Agitation, soweit der Dienst dadurch nicht beeinträchtigt wird, die

Gewinnung neuer Mitglieder zu betreiben. Es muß der Beweis geliefert

werden, daß der Verband, sobald ihm freie Bahn zu seiner Entwickelung

gelassen wird, mit großer Schnelligkeit wächst.

7. Die Mitgliedschaft ist stets und überall offen zu bekennen; schwache

Gemüter mögen es sich gesagt sein lassen, daß zaghafte, schwankende

Haltung oder gar Leugnen das letzte ist, was Achtung einflößen

kann, und daß ein solches Verhalten ganz gewiß keinen besseren

Schutz gewährt, als freimütiges Bekennen eines als richtig erkannten

Standpunktes und offenes, in angemessener Form sich äußerndes Vertreten

einer gewonnenen Ueberzeugung.

8. Jedes Mitglied möge sich stets bewußt sein, daß unser Heil in uns

selbst, in unserer eigenen Kraft und Einigkeit liegt. Fremde Hülfe ist

uns stets willkommen, wird dankbar angenommen und kann unseren Weg uns

ebnen, finden aber und beschreiten müssen wir ihn selbst. »Selbst ist

der Mann!« Können wir uns selbst nicht helfen, so hilft uns auch sonst

niemand.

9. Der Verband hat sich von jedem, auch dem leisesten Versuch einer

politischen Stellungnahme auf das Peinlichste fern zu halten. Er

beansprucht keinerlei Einfluß auf die politische Meinung seiner

Mitglieder und überläßt es jedem derselben, sich eine solche selbst zu

bilden nach seiner eigenen Ueberzeugung.

Daß man einen Verband, der solche Ansichten vertritt, der ungeachtet

der bis an die Grenze des Möglichen gehenden Ausnutzung der

Arbeitskraft bei kärglicher Bezahlung, wie sie im Postdienste

stattfindet, so entschieden die Ehrenpflicht seiner Mitglieder betont,

durch pflichttreues Verhalten sich die Achtung der Vorgesetzten zu

erringen, -- daß man einen solchen Verband mit allen gesetzlichen

und ungesetzlichen Mitteln verfolgte und ihm noch jetzt ablehnend

gegenübersteht, ist ein Beweis, daß unsere Reichsbehörden sich noch

auf einer unglaublich tiefen Stufe sozialpolitischen Verständnisses

befinden. Weiß man denn gar nicht, daß die Sozialdemokratie unter dem

niederen Beamtentum reißende Fortschritte macht? Hat man die Absicht,

diese Thatsache dadurch zu rechtfertigen, daß man den Beteiligten den

Weg, im gesetzlichen Rahmen ihre Interessen zu vertreten, gewaltsam

versperrt? Und welchen Grund hat man für dieses Verfahren? Es scheint

keine andere Erklärung dafür zu geben, als ein auf die äußerste Spitze

getriebener Bureaukratismus, der so weit geht, daß er schon in den

bloßer Vereinigung der Beamten ohne Rücksicht auf deren Zwecke einen

Akt der Auflehnung sieht, der die Beamten wie Maschinen oder wenigstens

wie Kinder behandeln will, für deren Interessen nicht sie selbst,

sondern ihre Vorgesetzten zu sorgen haben.

Daß unter dem Verbande tüchtige Kräfte enthalten sind, von deren

Wirksamkeit sich ein weiteres Gedeihen erwarten läßt, beweisen gewisse

Reformgedanken, die in neuester Zeit in dem Verbandsorgan[130] von

einem Postassistenten unter dem Pseudonym $Lohe$ erörtert werden;

danach will man eine grundsätzliche Erweiterung des gewerkschaftlichen

Rahmens durch Einbeziehung derjenigen Thätigkeit, die man bisher

als genossenschaftliche zu bezeichnen pflegt. Insbesondere ist

vorgeschlagen, die Thätigkeit des Warenhauses nicht, wie bisher, auf

das Gebiet der Konsumtion zu beschränken, sondern auch die Produktion

einzubeziehen und z. B. die Herstellung von Kleidungsstücken in eigenen

Werkstätten, die Einrichtung einer Verbandsdruckerei und -buchhandlung,

die Herstellung von Wohnungen für die Mitglieder u. dgl. seitens des

Verbandes in Angriff zu nehmen. Aber die genossenschaftliche Thätigkeit

soll nicht auf das wirtschaftliche Gebiet beschränkt bleiben, sondern

auch das Bildungs- und Geselligkeitsleben z. B. durch Einrichtung

von Verbandsschulen, Veranstaltung von Vorträgen, Einrichtung von

Lesezirkeln und Anschluß an die Bestrebungen sozialreformerischer

Vereinigungen, wie des evangelisch-sozialen Kongresses u. dgl., in

seinen Bereich ziehen, um so zu der mittelalterlichen Form einer den

ganzen Menschen umfassenden Personalgenossenschaft zurückzukehren.

-- Solche Pläne beweisen nicht allein die in dem Verbande enthaltene

geistige Triebkraft, sondern sind in der That interessant als Ausblicke

auf eine mögliche Zukunftsentwickelung des ganzen Gewerkschaftswesens.

Allerdings passen sie nicht in das Schema der allgemeinen

Dienstanweisung und werden deshalb die Sympathieen für den Verband in

den Kreisen des Postregimentes nicht vermehren.

[130] Vgl. die Nr. 16-20 des Jahrganges 1895 und Nr. 2, 4-7 des

Jahrganges 1896. Einen Auszug aus den Ausführungen giebt der

»Genossenschaftliche Wegweiser« in der Nr. 11 vom 30. Mai 1896.

In neuester Zeit hat sich in dem Verhältnisse des Verbandes

zu dem Staatssekretär des Reichspostamtes eine eigenartige

Umgestaltung vollzogen. Der Letztere berief auf dem 25. März drei

Vorstandsmitglieder zu sich um ihnen mitzuteilen, daß der jetzige

Zustand nicht bestehen bleiben könne. Der Verband bilde einen Staat

im Staate, da er die Interessen einer einzelnen Beamtenklasse

vertreten wolle, während seine Mitglieder sich vielmehr als Teile der

ganzen Verwaltung zu fühlen hätten. Dadurch werde die Neigung zur

Unbotmäßigkeit gereizt. Er, der Staatssekretär, vertrete die Interessen

der Assistenten ebenso, wie die der andern Beamten und müsse verlangen,

daß dieselben volles Vertrauen zu ihm hätten. Der Kaiser wolle

zufriedene Beamte haben, und er sei bestrebt, solche zu schaffen. Die

auf diese Auseinandersetzung gestützte Forderung ging dahin, daß aus

den Statuten die »Vertretung der Interessen des Postassistentenstandes«

als Aufgabe des Verbandes gestrichen werde. Die Entfernung des

gegenwärtigen Redakteurs des Verbandsorganes wurde nicht verlangt, wohl

aber, daß der Vorstand für dasselbe die Verantwortung übernehme. Eine

maßvolle Kritik solle nicht untersagt sein, aber die Spitze derselben

dürfe sich nicht gegen die Verwaltung kehren.

Der Vorstand, ebenso wie die auf den 7. Mai einberufene

außerordentliche Generalversammlung, in der übrigens mitgeteilt wurde,

daß der Mitgliederbestand auf 14600 in 94 Ortsvereinen gestiegen sei,

nahm den gemachten Friedensvorschlag mit Dank und ohne Widerspruch

an. In den Satzungen wurde die »Vertretung der Interessen des

Assistentenstandes« als Aufgabe des Verbandes gestrichen und durch die

»Pflege der Kameradschaft« ersetzt; ebenso wurde das Verbandsorgan der

Durchsicht des Verbandsvorsitzenden unterteilt.

Es mag sein, daß dem Verbande kaum etwas anderes übrig blieb, als

die von dem Staatssekretär gebotene Hand anzunehmen, zumal Jener für

den Fall des Widerstandes die entschiedensten Maßregeln in Aussicht

gestellt hatte. Aber eine andere Frage ist es, ob der Staatssekretär

sozialpolitisches Verständnis beweist, wenn er den Grundsatz aufstellt,

daß, weil er die Interessen der Beamten vertrete, eine Organisation

derselben zu gleichen Zwecke entbehrlich und schädlich sei. Offenbar

ist es der Geist des patriarchalischen Bureaukratismus, der aus dieser

Auffassung spricht und sich in den schärfsten Gegensatz stellt zu der

modernen Anschauung, daß auch der Beamte Staatsbürger ist und alle

Rechte desselben ausüben darf, soweit er nicht zu den Pflichten seines

Amtes in Widerspruch tritt. Diese Pflichten verbieten ihm aber nicht,

Wünsche auf Verbesserung seiner Lage auf gesetzlichem Wege geltend zu

machen, und der Umstand, daß die Beamten dies gemeinsam thun, kann die

an sich berechtigte Handlungsweise nicht zu einer unberechtigten machen.

Jedenfalls hat der Postassistentenverband durch seinen jüngsten Schritt

seinen gewerkschaftlichen Karakter im wesentlichen verloren und damit

auch das hohe sozialpolitische Interesse, das er vorher verdiente.

d) $Die Postunterbeamten$[131].

Bis zum Jahre 1895 gab es in den größeren Städten eine Anzahl

Unterbeamtenvereine, die aber rein geselligen Karakter hatten.

Gewöhnlich war der Postdirektor oder ein anderer Vorgesetzter

ihr Ehrenmitglied. In einigen Städten, z. B. Breslau, Hannover,

Bremen, Hamburg, Köln, Dresden, Leipzig hatte man auch

Sterbeunterstützungskassen, welche mit den Vereinen in Verbindung

standen. In Berlin gab es zwei große Sterbekassen, die zusammen von

den 10000 Unterbeamten etwa 9500 umfaßten. Endlich bestand auch

noch für ganz Preußen die 1827 gegründete amtliche Sterbekasse für

Postunterbeamte, der aber nur 2900 Mitglieder angehörten.

[131] Das benutzte Material verdanke ich der Redaktion des »Deutschen

Postboten«.

Die Versuche, eine Gesamtorganisation der Postunterbeamten für das

Reichspostgebiet zu schaffen, gingen von zwei verschiedenen Seiten aus.

Die erste war der »$Deutsche Postbote$«, der am 1. Dezember 1895 ins

Leben gerufen wurde und nach kurzer Zeit über 20000 Abonnenten zählte.

Sein Begründer und Eigentümer ist der frühere Postassistent $Remmers$,

der aber in der Zeit der gegen den Assistentenverband gerichteten

Verfolgungen seine Stellung verlor und, nachdem er eine Zeit lang

in der Leitung des Verbandes und an der »Deutschen Postzeitung«

beschäftigt gewesen war, den Plan faßte, ein Organ zur Förderung der

Interessen der Unterbeamten zu schaffen.

Die Gründung des »Postboten« gab den Anstoß, auch eine eigentliche

Organisation ins Auge zu fassen, und zwar war der Urheber dieser

Bestrebungen der langjährige Vorsitzende der »Sterbekasse der

Briefträger«, der größten der beiden oben erwähnten Berliner

Sterbekassen, Postpackmeister a. D. $Allert$. Er hatte schon früher

die Gründung einer großen freien Sterbekasse der Postunterbeamten

Deutschlands ins Auge gefaßt, aber das Preußische Ministerium des

Innern verweigerte die hierzu erforderliche Genehmigung mit der

Begründung, daß die Uebersicht zu schwierig und die Organisation

zu teuer werden würde. Immerhin gelang es, in Dresden, Dortmund

und Hannover Bezirkssterbekassen ins Leben zu rufen, obgleich die

Postbehörde sich dazu feindlich stellte und vielmehr versuchte, die

alte amtliche Sterbekasse von 1827 wieder zu beleben.

Als sich der Gedanke einer allgemeinen Sterbekasse nicht zur Ausführung

bringen ließ, faßte $Allert$ den Plan, einen Unterstützungsverband

und eine Witwen- und Waisenkasse zu schaffen. Dieser Plan ist in

dem »$Verbande der deutschen Post- und Telegraphen-Unterbeamten$«

verwirklicht, der am 30. Januar 1898 gegründet wurde und im

Oktober 1898 bereits 6000 Mitglieder zählte, wovon allein auf

Berlin und Hamburg 3000 entfallen. Insbesondere in Hamburg hat die

Bewegung fruchtbaren Boden gefunden, und eine von den Post- und

Eisenbahnunterbeamten auf den 15. Februar 1898 einberufene gemeinsame

öffentliche Versammlung erklärte sich für die Notwendigkeit einer

selbständigen gewerkschaftlichen Organisation der in staatlichen

Betrieben beschäftigten unteren Beamten und empfahl deshalb allen

Beteiligten den Beitritt zu dem Postunterbeamtenverbande bezw. dem

Verbande der Eisenbahner.

Der Verband hat nach seinen Statuten den Zweck: A. durch Gewährung

einmaliger Unterstützungen an die Mitglieder, welche durch

Schicksalsschläge und andere unvorhergesehene Unglücksfälle in

Bedrängnis geraten sind, B. durch Errichtung einer Witwen- und

Waisenunterstützungskasse, welche nach Maßgabe der verfügbaren Mittel

den Witwen und Waisen der dieser Kasse angehörenden Mitglieder eine

fortlaufende Unterstützung gewährleistet -- die wirtschaftliche Lage

der Unterbeamten zu verbessern.

Ein klagbares Recht erwächst den gedachten Personen aus den hiernach in

Aussicht gestellten Unterstützungen gegen den Verband nicht, sondern

die Unterstützungen werden nur gewährt, soweit die Mittel reichen.

Der Verband stellt sich ferner die Aufgabe: sonstigen geeigneten, auf

die Hebung des Unterbeamtenstandes hinzielenden Einrichtungen oder

Veranstaltungen, sowie dem auf die Pflege von Treue zu Kaiser und

Reich, Vaterlandsliebe, Kollegialität und Geselligkeit gerichteten

Streben der angeschlossenen Vereine seine Unterstützung angedeihen zu

lassen.

Der Beitrag beläuft sich für die Unterstützungen unter A auf 10 Pf.,

für die unter B auf 25 Pf. monatlich. Der ersteren werden in Höhe von

25-100 Mk., der letzteren je nach der Dauer der Mitgliedschaft von

48-72 Mk. jährlich gewährt. Daneben hat der Verband in Uebereinstimmung

mit dem Assistentenverbande die Einrichtung des Familienbeirates.

Der Verband überläßt dem »Postboten« die Vertretung der eigentlichen

Berufsinteressen und benutzt ihn lediglich als Organ für seine

Veröffentlichungen.

Die Postbehörde, die unter Stephan den »Postboten« nicht behelligte,

hat jetzt gegen ihn ein Unterdrückungssystem ins Werk gesetzt, das

die kleinlichsten Mittel nicht verschmäht. Nicht allein werden die

Unterbeamten, die man als Besteller des Blattes ermittelt, von dem

Postdirektor vorgeladen und unter entsprechenden Androhungen veranlaßt,

dasselbe aufzugeben, ja in Hameln ist 19 Beamten wegen des Haltens

des Blattes der Dienst gekündigt, sondern selbst die in dem Blatte

aufgenommenen Familienanzeigen werden durchgesehen und die betreffenden

Beamten auf Weisung der Oberpostdirektion hierüber zur Verantwortung

gezogen[132]. Die Wirkung dieser Verfolgungen ist gewesen, daß die

Abonnentenzahl des Blattes zunächst von 20000 auf 15000 herabging, doch

beginnt sie schon wieder zu steigen, indem man statt des Postbezuges

andere Wege findet. Gegen den Verband als solchen ist man bisher nicht

eingeschritten, vielmehr sucht man auf seine Leiter einzuwirken, um

ihn von dem Blatte zu trennen und dieses dadurch zu isolieren; bisher

ist dies nicht gelungen.

[132] Ich habe mich aus den mir vorgelegten Originalbriefen von der

Wahrheit dieser kaum glaublichen Thatsachen überzeugt.

Fragt man nach dem Grunde dieser Maßregelungen, so ist er nur in der

grundsätzlichen Bekämpfung aller Organisationsbestrebungen unter den

Beamten zu finden. Der Beamte soll bedingungslos in der Behörde seinen

Vormund sehen, dem er einzeln demüthig seine Bitten vortragen darf,

aber jeder Zusammenschluß bedeutet schon die »Hydra der Revolution«. In

der Reichstagssitzung vom 4. Februar 1899 wußte der Staatssekretär des

Reichspostamtes gegen den »Deutschen Postboten« keinen anderen Vorwurf

zu erheben, als daß er für die Postunterbeamten Gehälter fordern,

die unmöglich gezahlt werden könnten. Also das ist ein Verbrechen

einer Fachzeitung, das mit deren Tode gesühnt werden muß. Noch in den

letzten Nummern schreibt das Blatt u. a.: »Die Entfernung derjenigen

Elemente, die sozialdemokratischen Anschauungen Ausdruck geben, aus

unsern Reihen, ist uns sehr lieb; ausgeschlossen aber sollte sein, daß

jemand, der seine Rechte energisch verteidigt, zum Sozialdemokraten

gestempelt und entlassen wird. Ein dergestalt Entlassener wird erst

nach der Entlassung ein echter Staatsfeind und führt lediglich einige

Dutzend neue Genossen dem Umsturz zu. ---- Wir sind patriotische

deutsche Männer, wir verfolgen keine unerlaubten Ziele, da sollte man

uns bei unserer loyalen Haltung nicht in den Weg treten. Strengste

Pflichterfüllung, unbedingte Unterordnung unter die Disziplin der

Postverwaltung, treues Festhalten an Kaiser und Reich! In diesem

Sinne werden wir unsere Thätigkeit fortsetzen. ---- Unser Bestreben

soll es sein, zu beweisen, daß wir loyale Männer sind, die nichts

weiter wünschen, als die Vertretung der Berufsinteressen, wie sie

jedem anderen Stande zugestanden wird.« -- Das sind jedenfalls für ein

»sozialdemokratisches« Blatt recht ungewöhnliche Erklärungen.

Die Wirkungen des Vorgehens der Postverwaltung auf die Stimmung der

Beamten konnten natürlich nicht ausbleiben. In einem Briefe schreibt

mir die Redaktion des »Postboten«: »Die Unterbeamten hingen mit

geradezu kindlicher Liebe an dem neuen Staatssekretär, sind aber durch

die falschen Maßnahmen der Behörde wieder so hochgradig erbittert, daß

ein großer Teil wieder der Sozialdemokratie Material liefern wird,

was fast ganz aufgehört hatte, solange der »Deutsche Postbote« sich

wirklich in energischer Weise ihrer Interessen annehmen konnte. Herr

v. $Podbielsky$ war schlecht beraten, als er eine nationalgesinnte,

wenn auch dem Unterbeamtenstande entsprechend in etwas sehr freimütiger

Weise geleitete Fachzeitschrift in der Weise angriff. Ein Teil

Furchtsamer wird eingeschüchtert, ein großer Teil geht weiter links.

Das sind die Folgen!«

Und dabei ist das derselbe Staatssekretär, der bei Antritt seiner

Stellung erklärte, er verlange von seinen Beamten nur, daß sie ihre

Schuldigkeit thäten; ihre persönlichen Angelegenheiten gingen ihn

nichts an! Es muß wohl auch einem von Natur aus verständigen Menschen

schwer werden, sich dem Einfluße der heute in den Regierungskreisen

herrschenden antisozial-bureaukratischen Strömung zu entziehen.

Um den »Postboten« zu unterdrücken hat die Postbehörde zugleich

ein neues Konkurrenzblatt ins Leben gerufen, das unter dem Namen

»Neue Post« seit Oktober 1898 erscheint. Dasselbe will nach seiner

Probenummer die Angelegenheiten der Postunterbeamten »in einer

deren Interessen dienlichen Weise« zur Erörterung bringen. Er will

»kraftvolle Förderung des Wohles der Unterbeamten, aber mit der

Verwaltung, nicht $gegen sie$.« Auch die »deutsche Verkehrszeitung«

begrüßt das neue Unternehmen, für dessen Verbreitung auf amtlichem

Wege lebhaft Propaganda gemacht wird. Man wird abwarten müssen, ob die

Postunterbeamten das Urteil über die »ihren Interessen dienliche Weise«

der Erörterung ihrer Angelegenheiten ihren Vorgesetzten überlassen oder

für sich selbst in Anspruch nehmen wollen.

Uebrigens sucht die Postbehörde auch ihrerseits an verschiedenen Orten

Postunterbeamtenvereine ins Leben zu rufen, offenbar um dem Verbande

Konkurrenz zu machen; auch hat man bereits Beamte gemaßregelt, die

für den Verband agitiert hatten. In neuester Zeit ist der Kampf gegen

ihn in aller Form aufgenommen durch einen Erlaß des Staatssekretärs

vom 30. Mai 1899 in dem es heißt, daß Postunterbeamtenvereine, welche

sich der Pflege kameradschaftlicher Geselligkeit und der Hebung der

wirtschaftlichen Lage ihrer Mitglieder widmen, in vielen Fällen

segensreich wirken können, aber nur insofern sie sich auf einzelne Orte

und deren Umgebung beschränken, daß aber »bei der Verschiedenartigkeit

der Verhältnisse in den einzelnen Bezirken und in Hinblick auf die

Größe des Reichspostgebietes die Ausdehnung solcher Vereine auf mehrere

Oberpostdirektionsbezirke für unrichtig zu erachten« sei. Zugleich

wird bestimmt, daß »als Vorstände und in sonstige leitende Stellen nur

solche Mitglieder gewählt werden dürfen, die noch in Dienst stehen«.

Die Begründung mit der Verschiedenheit der Verhältnisse und der Größe

des Reichspostgebietes ist das Muster einer Verlegenheitsphrase;

weshalb sagt man nicht offen, daß solche Vereine nur solange geduldet

werden sollen wie sie klein und machtlos sind und ihre Leiter

der jederzeitigen Maßregelung ausgesetzt sind? Es wäre übrigens

interessant, wenn sich einmal ein Vertreter dieses politischen Systems

der Aufgabe unterziehen wollte, nachzuweisen, daß diese Beschränkung

des Vereinsrechtes der Beamten, die doch auch sozusagen Staatsbürger

sind, nicht in Widerspruch stehe mit dem Vereinsgesetze und der

Verfassung, in welchen die Vereinsfreiheit aller Staatsbürger insoweit

gewährleistet wird, wie sie nicht durch das Gesetz selbst beschränkt

ist.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 141 / 323 题