Die erste dieser 3 Gruppen kommt für unsere Frage nicht in Betracht.
Allerdings bestehen an den meisten größeren Orten Postbeamtenvereine,
deren Vorsitzende meist der Postdirektor ist, aber diese haben
einen lediglich geselligen Karakter; Aufgaben, wie die Wahrung
der gemeinsamen Berufsinteressen oder auch nur die Förderung
fachwissenschaftlicher Kenntnisse liegen ihnen fern. Solche Ziele
werden nur von den Klassen 2 und 3 verfolgt. Die einzige Ausnahme
bildet der Bayrische Verkehrsbeamtenverein, in welchem auch die
höchsten Beamten vertreten sind; er verdient deshalb eine besondere
Darstellung.
b) $Der Bayrische Verkehrsbeamten-Verein$[128].
In Bayern wurden seitens der Beamten der Post-, Telegraphen-
und Eisenbahnbeamten schon in den 70er Jahren Versuche zu einer
Organisation gemacht, die sich allerdings zunächst auf die einzelnen
Verkehrsgruppen und einzelnen Orte und Bezirke beschränkten. So
entstand im Januar 1874 ein »Verein Münchener Telegraphenbeamten«
und Ende 1875 unter dem Namen »Postalia« ein solcher der Münchener
Postbeamten, der sich am 2. Januar 1876 zu dem »Verein Münchener
Verkehrsbeamten« erweiterte. Auch in Ingolstadt, Augsburg, Nürnberg
und der Rheinpfalz bildeten sich ähnliche Vereine, die alle zunächst
überwiegend geselligen Zwecken dienten, bald aber sich höhere Ziele
steckten. Bald brach sich auch der Gedanke Bahn, daß eine Verschmelzung
aller dieser Einzelvereine erforderlich sei, und so erfolgte am 13.
Juni 1883 die Gründung des »$Bayrischen Verkehrsbeamten-Vereins$«,
indem zunächst der Münchener Telegraphenverein und der Verein Münchener
Verkehrsbeamten sich verschmolzen, doch konnte schon am 19. August
1883 eine von 80 Abgesandten aus ganz Bayern besuchte konstituierende
Generalversammlung zusammentreten, die die Ausdehnung auf das ganze
Königreich beschloß, indem ein Statut angenommen, ein Vorstand
gewählt und ein Verbandsorgan geschaffen wurde, zugleich übernahm man
die von dem Verein Münchener Verkehrsbeamten gegründete Spar- und
Vorschußkasse auf den neuen Verein; schon 1884 wurde auch eine Witwen-
und Waisenunterstützungskasse ins Leben gerufen.
[128] Das Material verdanke ich den Mitteilungen des Vereinsvorstandes,
insbesondere enthält die Festschrift zur XIII.
Generalversammlung des Vereins eine Uebersicht über die
Entstehungsgeschichte.
Der neue Verein erfreute sich ebenso, wie seine Vorläufer, der Gunst
der Regierung, die nicht allein den Mitgliedern zu den Versammlungen
freie Fahrt, sondern zugleich für das Vereinsorgan und Geldsendungen
Portofreiheit bewilligte. Aber bald erfolgte ein Umschwung,
hervorgerufen durch einige Artikel des Vereinsorganes über Personal-
und Dienstverhältnisse, in denen nach Auffassung der Behörde das
zulässige Maß freier Aussprache überschritten war. Zunächst wurde dem
Verein die Zulassung als »anerkannter Verein«[129] verweigert, und
am 17. Januar 1885 wurde derselbe von der Polizeidirektion München
als politischer Verein erklärt; am folgenden Tage wurde auch die
Portofreiheit entzogen. Diese Maßregeln hatten den Austritt vieler
Mitglieder zur Folge, viele der Spar- und Vorschußkasse gegebene
Kapitalien wurden zurückgezogen, und der Verein kam so stark in
Rückgang, daß das Vereinsorgan aufhören mußte, zu erscheinen. Unter
diesen Umständen schien nur der Weg der Unterwerfung übrig zu bleiben,
und er wurde gewählt. Der Vorstand trat zurück und im April 1885 löste
der Verein sich auf, um sich dann sofort von neuem zu bilden; andere
Personen wurden zur Leitung berufen, die das gute Einvernehmen mit
der Regierung als obersten Grundsatz betrachteten, und so begann jetzt
die Zeit der Blüte, die noch heute andauert. Die Portofreiheit wurde
wieder bewilligt, der Verein als »anerkannter Verein« eingetragen
und der Generaldirektor $Schnorr$ v. $Carolsfeld$ trat demselben als
ordentliches Mitglied bei.
[129] Dadurch erwirbt nach dem bayrischen Gesetze ein Verein die Rechte
einer juristischen Person.
Die Mitgliederzahl ist seitdem ständig gestiegen. Sie betrug 1885 etwa
1400; 1888: 1865; 1889: 2160; 1890: 2789; 1891: 3867; 1892: 4429; 1893:
4960; 1894: 5207; 1895: 5568; 1896: 5742; 1897: 5772.
An Stelle des 1884 eingegangenen Vereinsorganes traten zunächst
Vereinsberichte in zwangloser Folge, aus denen 1888 die »Monatsschrift
des Bayrischen Verkehrsbeamten-Vereins« entstand, die endlich vom 1.
Juli 1892 ab den Titel »Bayrische Verkehrsblätter« erhielt. Die Auflage
betrug 1897 6800.
Die »Spar- und Vorschußkasse« sowie die »Witwen- und Waisenkasse«
wurden 1893 von dem Verein formell getrennt und zu selbständigen
»anerkannten Vereinen« umgebildet, doch ist der Beitritt zu der
letzteren Kasse für jedes Vereinsmitglied obligatorisch.
Seit 1895 hat der Verein auch Fachunterrichtskurse eingeführt, ebenso
gibt er Fachwerke heraus und stiftet Preise für die Lösung von
Fachaufgaben unter seinen Mitgliedern. Am 1. Juli 1897 hat er ein
eigenes Vereinshaus mit Bibliotheks- und Unterrichtsräumen, in dem auch
die Verwaltungen der beiden Kassen untergebracht sind, errichtet.
In den Statuten ist als Zweck des Vereins bezeichnet: »Die Förderung
und Pflege der geistigen und materiellen Interessen seiner Mitglieder«
und als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes u. a. die Herausgabe
eines Fach- und Vereinsorganes, die Schaffung von Einrichtungen, um
den Mitgliedern bei ihrer beruflichen Fortbildung behülflich zu sein,
die Anlegung einer Bibliothek, die Zirkulation von Fachzeitschriften,
die Veranstaltung von Vorträgen und Diskussionen sachlichen und
wissenschaftlichen Inhalts, die Pflege des geselligen Lebens und der
Kollegialität, die Errichtung eines Unterstützungsfonds, Vermittelung
von Versicherungsverträgen.
Als ordentliche Mitglieder können dem Verein beitreten alle im Dienste
der bayrischen Verkehrsanstalten sowie der pfälzischen Bahnen stehenden
Beamten, Aspiranten und Bahnärzte. Unterbeamte und Arbeiter werden
nicht aufgenommen. Der Jahresbeitrag ist 8 Mk.
Wie die vorstehende Darstellung ersehen läßt, ist der gewerkschaftliche
Karakter, der also auch die Vertretung der Interessen der Mitglieder
gegenüber der Verwaltung erfordert, seit der Katastrophe im Jahre 1884
fast ganz zurückgetreten.
c) $Verband deutscher Post- und Telegraphenassistenten$.
Der Verband wurde am 6. Juni 1890 gegründet und bezweckt nach seinen
Satzungen, »unter seinen Mitgliedern allgemeine und Berufsbildung
zu fördern, Vaterlandsliebe, Geselligkeit und Kollegialität,
wirtschaftliche Vorteile für die Mitglieder herbeizuführen und
die Interessen des Post- und Telegraphenassistentenstandes zu
vertreten«. Aufnahmefähig ist jeder Angehörige des Post- und
Telegraphenassistentenstandes. Außer Unterstützungen, die nach
freier Entschließung des Vorstandes an bedürftige Hinterbliebene
verstorbener Mitglieder gegeben werden, gewährt der Verband
seinen Mitgliedern günstigere als die allgemeinen Bedingungen bei
verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Außerdem ist in jedem
Bezirke ein $Familienbeirat$ errichtet, der den Zweck hat, bei
Sterbefällen von Mitgliedern dessen Hinterbliebenen mit Rat und That
zur Seite zu stehen, insbesondere besorgt derselbe die Abwickelung
der für die Beerdigung erforderlichen Geschäfte, die Flüssigmachung
der Gnadenbezüge, der Sterbekassen-, Lebensversicherungs-, Witwen-
und Waisengelder, die Vermögensregulierung, die Einleitung der
Vormundschaft, nötigenfalls die Erwirkung von Unterstützungen,
Stipendien, Erziehungsbeihülfen und ähnlichen Zuwendungen.
In dieser Beziehung liegen dem Familienbeirat namentlich folgende
Geschäfte ob:
Anmeldung der Beerdigung bei dem Geistlichen, Besorgung
der Traueranzeigen, Beschaffung des Sarges, Bestellung des
Leichenwagens und der Wagen für das Trauergefolge, Besorgung der
Auszüge aus dem Sterberegister, des ärztlichen Totenscheines,
der Heiratsurkunde, der standesamtlichen Geburtsurkunden der
Kinder unter 18 Jahren, Wahrnehmung des Schriftwechsels mit den
Lebensversicherungsgesellschaften, Stellung des Antrages auf
gerichtliche Eröffnung eines etwaigen Testaments, Erstattung
einer Anzeige an die Einkommensteuer-Veranlagungskommission
behufs Herabsetzung der Steuern und einer Anzeige an das
Vormundschaftsgericht, Unterstützung bei Anfertigung von Gesuchen
u. s. w.
Von besonderer Bedeutung ist die vom Verbande errichtete $Warenkasse$
nebst Warenhaus. In die Kasse muß jedes Mitglied monatlich mindestens
3 Mk. einzahlen, bis ein Bestand von 60 Mk. erreicht ist. Bei Bezügen
aus dem Warenhause wird zunächst das Guthaben angerechnet; sonst wird
es mit 4% verzinst. Das Warenhaus, das jetzt einen wesentlichen Teil
der Einrichtungen des Verbandes ausmacht, verdankt seine Gründung
dem Umstande, daß im Jahre 1891 der damalige Verbandsvorsitzende
$Funk$, durch dessen Einfluß überhaupt der Verband ins Leben gerufen
war, wegen dieser Thätigkeit von der Postbehörde seines Amtes
enthoben wurde und der Verband den Wunsch hatte, ihm eine mit
entsprechendem Einkommen verbundene Stellung zu verschaffen. Das
Warenhaus hat jetzt eine erhebliche Bedeutung erreicht, es hat nach
dem Abschlusse vom 31. Dezember 1895 während seines 4-1/2 jährigen
Bestehens für 920000 Mk. Waren umgesetzt. Die Waren sind ganz
überwiegend Bekleidungsgegenstände; so entfielen auf diese im Jahre
1894/95 bei einem Gesamtumsatze von 360000 Mk. volle 320000 Mk.,
und den Vorwürfen gegenüber, daß der Verband durch sein Warenhaus
die Kleingewerbetreibenden schädige, hat sich derselbe stets darauf
berufen, daß diejenigen, denen er Konkurrenz mache, nicht diese,
sondern etwa 40 große Konfektionsversandtgeschäfte seien, in deren
Hände die jungen Leute bei Beschaffung ihrer Uniform fielen und die
infolge des gewährten und selten wieder völlig getilgten Vorschusses
den Betreffenden regelmäßig jahrelang zum weiteren Bezuge zwängen.
Das äußere Wachstum des Verbandes ist trotz aller Verfolgungen sehr
rasch vor sich gegangen. Die Mitgliederzahl betrug Ende 1890: 1840;
Februar 1892: 2197; Ende 1892: 2766; Ende 1893: 3923; Ende 1894:
5610; Ende 1895: 7703; am 6. Juni 1896: 8846; Ende 1896: 9710; Ende
1897: 12289; am 17. Oktober 1898: 14000 in 41 Bezirksvereinen und 87
Ortsvereinen. Da die Gesamtzahl der Assistenten 24000 und die der
Gehülfen 10000 beträgt, so sind jetzt etwa 40% organisiert.
Der Umsatz der Warenkasse, die 11 Zweiggeschäfte besitzt, belief sich
im Jahre 1897 auf 606939 Mk. Das Vermögen betrug Ende 1894: 77290 Mk.,
Ende 1895: 100776 Mk., Ende 1897: 136194 Mk. 60 Pf.
Der Vorsitzende des Verbandes ist Oberpostassistent $Kahsnitz$ in
Berlin. Das Vereinsorgan ist die »Deutsche Postzeitung« die im 8.
Jahrgange erscheint mit einer Auflage von 15800.
Der Verband hat bei den Beratungen des Reichstages über den Postetat
im Frühjahr 1898 einen großen Erfolg erzielt, indem er durch
seinen Einfluß auf die Abgeordneten es durchsetzte, daß bei der
allgemeinen Gehaltserhöhung die in der Vorlage der Regierung gar
nicht berücksichtigten Assistenten durch einstimmigen Beschluß des
Reichstages mit einem Höchstgehalte von 3000 Mk. eingefügt wurden,
obgleich die Regierung sich dem lebhaft widersetzte.
Im allgemeinen freilich ist an Stelle der früheren Verfolgung des
Verbandes und Maßregelung seiner Mitglieder, die früher regelmäßig im
Reichstage zu lebhaften Verhandlungen führte, jetzt das System der
stillschweigenden Duldung getreten.
Um den grundsätzlichen Standpunkt des viel angegriffenen Verbandes
authentisch darzulegen, mögen hier die »Leitsätze für die Mitglieder
des Verbandes Deutscher Post- und Telegraphenassistenten« abgedruckt
werden, in denen die Grundauffassung desselben insbesondere auch
hinsichtlich seiner Stellung zu den Behörden mit ausreichender
Klarheit zum Ausdrucke gelangt ist. Dieselben lauten mit Auslassung
eines hierfür nicht in Betracht kommenden Absatzes:
1. Der Verband Deutscher Post- und Telegraphenassistenten ist eine
Vereinigung, die auf gesetzlicher Grundlage beruht und deren Wirken als
ein staatserhaltendes und fortschrittförderndes bezeichnet werden muß.
2. Der Verband verfolgt die Hebung des Assistentenstandes
der Reichspost- und Telegraphenverwaltung in dienstlicher,
gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Beziehung. Er wirkt damit im
Interesse sowohl seiner Mitglieder, als auch zum Wohle der Gesamtheit,
letzterer insofern, als er ihr Kräfte nutzbar zu machen sucht, die
unter den gegenwärtigen Verhältnissen gebunden sind. Die Besserung der
dienstlichen und gesellschaftlichen Stellung des genannten Standes wird
angestrebt durch sachgemäße und offenherzige, sich in angemessenen
Bahnen bewegende Besprechung vorhandener Mißstände und durch dauerndes
Hinweisen auf nicht mehr zeitgemäße Einrichtungen und Bestimmungen.
Die wirtschaftliche Besserstellung des Assistentenstandes wird, soweit
sie aus eigener Kraft erfolgen kann, erreicht durch gemeinschaftliche
Einrichtungen, wie das Verbandswarenhaus, die Zweiggeschäfte des
Verbandswarenhauses, die Warenkasse u. s. w.
3. Die Zugehörigkeit zum Verbande bringt die Mitglieder in keiner Weise
mit ihren Pflichten als Beamte in Widerspruch, sie ist im Gegenteil
geeignet, anregend auf den Einzelnen zu wirken, seinen Gesichtskreis zu
erweitern und so, mittelbar, auch den Dienst zu fördern.
4. Es ist Ehrenpflicht eines jeden Verbandsmitgliedes, in dienstlicher
Beziehung alles zu vermeiden, was ihn in Konflikt mit Vorgesetzten
bringen könnte, damit aus vereinzelten Vorfällen nicht der Schluß
gezogen werde, daß die Zugehörigkeit zum Verbande die Neigung zur
Unbotmäßigkeit fördere oder den Wunsch erzeuge, den geordneten Organen
der Verwaltung Schwierigkeiten zu machen. Ganz im Gegenteil liegt es
durchaus im Sinne der Verbandsbestrebungen und entspricht nur der von
der Verbandsleitung bisher stets beobachteten und empfohlenen Haltung,
daß jedes Mitglied für seinen Teil danach trachte, den Vorgesetzten,
und unseren Gegnern durch ernstes, pflichttreues Verhalten die
höchste Achtung abzunötigen. Es muß dahin gestrebt werden, daß die
Zugehörigkeit zum Verbande als eine Empfehlung, nicht als ein Nachteil
gilt.
5. Wenn einerseits tadellose Dienstführung und angemessenes
Benehmen gegen Vorgesetzte und Untergebene jedem Verbandsmitgliede
zur Ehrenpflicht gemacht wird, so muß ihm andererseits empfohlen
werden, auch seine staatsbürgerlichen Rechte in jeder Beziehung zu
wahren, jeden Versuch einer Beschränkung derselben mit Festigkeit
zurückzuweisen und Uebergriffen von Vorgesetzten in geziemender, aber
nachdrücklicher Weise zu begegnen. Es suche ein jeder, dem Unrecht
gethan worden ist, sein Recht noch bis zur höchsten Instanz, damit
nicht, wie es geschehen ist, aus dem Fehlen berechtigter Beschwerden
der Beweis für die Behauptung hergeleitet werde, daß Uebergriffe und
Maßregelungen nicht vorkommen.
6. Es ist mit allen gesetzlich und moralisch erlaubten Mitteln der
Agitation, soweit der Dienst dadurch nicht beeinträchtigt wird, die
Gewinnung neuer Mitglieder zu betreiben. Es muß der Beweis geliefert
werden, daß der Verband, sobald ihm freie Bahn zu seiner Entwickelung
gelassen wird, mit großer Schnelligkeit wächst.
7. Die Mitgliedschaft ist stets und überall offen zu bekennen; schwache
Gemüter mögen es sich gesagt sein lassen, daß zaghafte, schwankende
Haltung oder gar Leugnen das letzte ist, was Achtung einflößen
kann, und daß ein solches Verhalten ganz gewiß keinen besseren
Schutz gewährt, als freimütiges Bekennen eines als richtig erkannten
Standpunktes und offenes, in angemessener Form sich äußerndes Vertreten
einer gewonnenen Ueberzeugung.
8. Jedes Mitglied möge sich stets bewußt sein, daß unser Heil in uns
selbst, in unserer eigenen Kraft und Einigkeit liegt. Fremde Hülfe ist
uns stets willkommen, wird dankbar angenommen und kann unseren Weg uns
ebnen, finden aber und beschreiten müssen wir ihn selbst. »Selbst ist
der Mann!« Können wir uns selbst nicht helfen, so hilft uns auch sonst
niemand.
9. Der Verband hat sich von jedem, auch dem leisesten Versuch einer
politischen Stellungnahme auf das Peinlichste fern zu halten. Er
beansprucht keinerlei Einfluß auf die politische Meinung seiner
Mitglieder und überläßt es jedem derselben, sich eine solche selbst zu
bilden nach seiner eigenen Ueberzeugung.
Daß man einen Verband, der solche Ansichten vertritt, der ungeachtet
der bis an die Grenze des Möglichen gehenden Ausnutzung der
Arbeitskraft bei kärglicher Bezahlung, wie sie im Postdienste
stattfindet, so entschieden die Ehrenpflicht seiner Mitglieder betont,
durch pflichttreues Verhalten sich die Achtung der Vorgesetzten zu
erringen, -- daß man einen solchen Verband mit allen gesetzlichen
und ungesetzlichen Mitteln verfolgte und ihm noch jetzt ablehnend
gegenübersteht, ist ein Beweis, daß unsere Reichsbehörden sich noch
auf einer unglaublich tiefen Stufe sozialpolitischen Verständnisses
befinden. Weiß man denn gar nicht, daß die Sozialdemokratie unter dem
niederen Beamtentum reißende Fortschritte macht? Hat man die Absicht,
diese Thatsache dadurch zu rechtfertigen, daß man den Beteiligten den
Weg, im gesetzlichen Rahmen ihre Interessen zu vertreten, gewaltsam
versperrt? Und welchen Grund hat man für dieses Verfahren? Es scheint
keine andere Erklärung dafür zu geben, als ein auf die äußerste Spitze
getriebener Bureaukratismus, der so weit geht, daß er schon in den
bloßer Vereinigung der Beamten ohne Rücksicht auf deren Zwecke einen
Akt der Auflehnung sieht, der die Beamten wie Maschinen oder wenigstens
wie Kinder behandeln will, für deren Interessen nicht sie selbst,
sondern ihre Vorgesetzten zu sorgen haben.
Daß unter dem Verbande tüchtige Kräfte enthalten sind, von deren
Wirksamkeit sich ein weiteres Gedeihen erwarten läßt, beweisen gewisse
Reformgedanken, die in neuester Zeit in dem Verbandsorgan[130] von
einem Postassistenten unter dem Pseudonym $Lohe$ erörtert werden;
danach will man eine grundsätzliche Erweiterung des gewerkschaftlichen
Rahmens durch Einbeziehung derjenigen Thätigkeit, die man bisher
als genossenschaftliche zu bezeichnen pflegt. Insbesondere ist
vorgeschlagen, die Thätigkeit des Warenhauses nicht, wie bisher, auf
das Gebiet der Konsumtion zu beschränken, sondern auch die Produktion
einzubeziehen und z. B. die Herstellung von Kleidungsstücken in eigenen
Werkstätten, die Einrichtung einer Verbandsdruckerei und -buchhandlung,
die Herstellung von Wohnungen für die Mitglieder u. dgl. seitens des
Verbandes in Angriff zu nehmen. Aber die genossenschaftliche Thätigkeit
soll nicht auf das wirtschaftliche Gebiet beschränkt bleiben, sondern
auch das Bildungs- und Geselligkeitsleben z. B. durch Einrichtung
von Verbandsschulen, Veranstaltung von Vorträgen, Einrichtung von
Lesezirkeln und Anschluß an die Bestrebungen sozialreformerischer
Vereinigungen, wie des evangelisch-sozialen Kongresses u. dgl., in
seinen Bereich ziehen, um so zu der mittelalterlichen Form einer den
ganzen Menschen umfassenden Personalgenossenschaft zurückzukehren.
-- Solche Pläne beweisen nicht allein die in dem Verbande enthaltene
geistige Triebkraft, sondern sind in der That interessant als Ausblicke
auf eine mögliche Zukunftsentwickelung des ganzen Gewerkschaftswesens.
Allerdings passen sie nicht in das Schema der allgemeinen
Dienstanweisung und werden deshalb die Sympathieen für den Verband in
den Kreisen des Postregimentes nicht vermehren.
[130] Vgl. die Nr. 16-20 des Jahrganges 1895 und Nr. 2, 4-7 des
Jahrganges 1896. Einen Auszug aus den Ausführungen giebt der
»Genossenschaftliche Wegweiser« in der Nr. 11 vom 30. Mai 1896.
In neuester Zeit hat sich in dem Verhältnisse des Verbandes
zu dem Staatssekretär des Reichspostamtes eine eigenartige
Umgestaltung vollzogen. Der Letztere berief auf dem 25. März drei
Vorstandsmitglieder zu sich um ihnen mitzuteilen, daß der jetzige
Zustand nicht bestehen bleiben könne. Der Verband bilde einen Staat
im Staate, da er die Interessen einer einzelnen Beamtenklasse
vertreten wolle, während seine Mitglieder sich vielmehr als Teile der
ganzen Verwaltung zu fühlen hätten. Dadurch werde die Neigung zur
Unbotmäßigkeit gereizt. Er, der Staatssekretär, vertrete die Interessen
der Assistenten ebenso, wie die der andern Beamten und müsse verlangen,
daß dieselben volles Vertrauen zu ihm hätten. Der Kaiser wolle
zufriedene Beamte haben, und er sei bestrebt, solche zu schaffen. Die
auf diese Auseinandersetzung gestützte Forderung ging dahin, daß aus
den Statuten die »Vertretung der Interessen des Postassistentenstandes«
als Aufgabe des Verbandes gestrichen werde. Die Entfernung des
gegenwärtigen Redakteurs des Verbandsorganes wurde nicht verlangt, wohl
aber, daß der Vorstand für dasselbe die Verantwortung übernehme. Eine
maßvolle Kritik solle nicht untersagt sein, aber die Spitze derselben
dürfe sich nicht gegen die Verwaltung kehren.
Der Vorstand, ebenso wie die auf den 7. Mai einberufene
außerordentliche Generalversammlung, in der übrigens mitgeteilt wurde,
daß der Mitgliederbestand auf 14600 in 94 Ortsvereinen gestiegen sei,
nahm den gemachten Friedensvorschlag mit Dank und ohne Widerspruch
an. In den Satzungen wurde die »Vertretung der Interessen des
Assistentenstandes« als Aufgabe des Verbandes gestrichen und durch die
»Pflege der Kameradschaft« ersetzt; ebenso wurde das Verbandsorgan der
Durchsicht des Verbandsvorsitzenden unterteilt.
Es mag sein, daß dem Verbande kaum etwas anderes übrig blieb, als
die von dem Staatssekretär gebotene Hand anzunehmen, zumal Jener für
den Fall des Widerstandes die entschiedensten Maßregeln in Aussicht
gestellt hatte. Aber eine andere Frage ist es, ob der Staatssekretär
sozialpolitisches Verständnis beweist, wenn er den Grundsatz aufstellt,
daß, weil er die Interessen der Beamten vertrete, eine Organisation
derselben zu gleichen Zwecke entbehrlich und schädlich sei. Offenbar
ist es der Geist des patriarchalischen Bureaukratismus, der aus dieser
Auffassung spricht und sich in den schärfsten Gegensatz stellt zu der
modernen Anschauung, daß auch der Beamte Staatsbürger ist und alle
Rechte desselben ausüben darf, soweit er nicht zu den Pflichten seines
Amtes in Widerspruch tritt. Diese Pflichten verbieten ihm aber nicht,
Wünsche auf Verbesserung seiner Lage auf gesetzlichem Wege geltend zu
machen, und der Umstand, daß die Beamten dies gemeinsam thun, kann die
an sich berechtigte Handlungsweise nicht zu einer unberechtigten machen.
Jedenfalls hat der Postassistentenverband durch seinen jüngsten Schritt
seinen gewerkschaftlichen Karakter im wesentlichen verloren und damit
auch das hohe sozialpolitische Interesse, das er vorher verdiente.
d) $Die Postunterbeamten$[131].
Bis zum Jahre 1895 gab es in den größeren Städten eine Anzahl
Unterbeamtenvereine, die aber rein geselligen Karakter hatten.
Gewöhnlich war der Postdirektor oder ein anderer Vorgesetzter
ihr Ehrenmitglied. In einigen Städten, z. B. Breslau, Hannover,
Bremen, Hamburg, Köln, Dresden, Leipzig hatte man auch
Sterbeunterstützungskassen, welche mit den Vereinen in Verbindung
standen. In Berlin gab es zwei große Sterbekassen, die zusammen von
den 10000 Unterbeamten etwa 9500 umfaßten. Endlich bestand auch
noch für ganz Preußen die 1827 gegründete amtliche Sterbekasse für
Postunterbeamte, der aber nur 2900 Mitglieder angehörten.
[131] Das benutzte Material verdanke ich der Redaktion des »Deutschen
Postboten«.
Die Versuche, eine Gesamtorganisation der Postunterbeamten für das
Reichspostgebiet zu schaffen, gingen von zwei verschiedenen Seiten aus.
Die erste war der »$Deutsche Postbote$«, der am 1. Dezember 1895 ins
Leben gerufen wurde und nach kurzer Zeit über 20000 Abonnenten zählte.
Sein Begründer und Eigentümer ist der frühere Postassistent $Remmers$,
der aber in der Zeit der gegen den Assistentenverband gerichteten
Verfolgungen seine Stellung verlor und, nachdem er eine Zeit lang
in der Leitung des Verbandes und an der »Deutschen Postzeitung«
beschäftigt gewesen war, den Plan faßte, ein Organ zur Förderung der
Interessen der Unterbeamten zu schaffen.
Die Gründung des »Postboten« gab den Anstoß, auch eine eigentliche
Organisation ins Auge zu fassen, und zwar war der Urheber dieser
Bestrebungen der langjährige Vorsitzende der »Sterbekasse der
Briefträger«, der größten der beiden oben erwähnten Berliner
Sterbekassen, Postpackmeister a. D. $Allert$. Er hatte schon früher
die Gründung einer großen freien Sterbekasse der Postunterbeamten
Deutschlands ins Auge gefaßt, aber das Preußische Ministerium des
Innern verweigerte die hierzu erforderliche Genehmigung mit der
Begründung, daß die Uebersicht zu schwierig und die Organisation
zu teuer werden würde. Immerhin gelang es, in Dresden, Dortmund
und Hannover Bezirkssterbekassen ins Leben zu rufen, obgleich die
Postbehörde sich dazu feindlich stellte und vielmehr versuchte, die
alte amtliche Sterbekasse von 1827 wieder zu beleben.
Als sich der Gedanke einer allgemeinen Sterbekasse nicht zur Ausführung
bringen ließ, faßte $Allert$ den Plan, einen Unterstützungsverband
und eine Witwen- und Waisenkasse zu schaffen. Dieser Plan ist in
dem »$Verbande der deutschen Post- und Telegraphen-Unterbeamten$«
verwirklicht, der am 30. Januar 1898 gegründet wurde und im
Oktober 1898 bereits 6000 Mitglieder zählte, wovon allein auf
Berlin und Hamburg 3000 entfallen. Insbesondere in Hamburg hat die
Bewegung fruchtbaren Boden gefunden, und eine von den Post- und
Eisenbahnunterbeamten auf den 15. Februar 1898 einberufene gemeinsame
öffentliche Versammlung erklärte sich für die Notwendigkeit einer
selbständigen gewerkschaftlichen Organisation der in staatlichen
Betrieben beschäftigten unteren Beamten und empfahl deshalb allen
Beteiligten den Beitritt zu dem Postunterbeamtenverbande bezw. dem
Verbande der Eisenbahner.
Der Verband hat nach seinen Statuten den Zweck: A. durch Gewährung
einmaliger Unterstützungen an die Mitglieder, welche durch
Schicksalsschläge und andere unvorhergesehene Unglücksfälle in
Bedrängnis geraten sind, B. durch Errichtung einer Witwen- und
Waisenunterstützungskasse, welche nach Maßgabe der verfügbaren Mittel
den Witwen und Waisen der dieser Kasse angehörenden Mitglieder eine
fortlaufende Unterstützung gewährleistet -- die wirtschaftliche Lage
der Unterbeamten zu verbessern.
Ein klagbares Recht erwächst den gedachten Personen aus den hiernach in
Aussicht gestellten Unterstützungen gegen den Verband nicht, sondern
die Unterstützungen werden nur gewährt, soweit die Mittel reichen.
Der Verband stellt sich ferner die Aufgabe: sonstigen geeigneten, auf
die Hebung des Unterbeamtenstandes hinzielenden Einrichtungen oder
Veranstaltungen, sowie dem auf die Pflege von Treue zu Kaiser und
Reich, Vaterlandsliebe, Kollegialität und Geselligkeit gerichteten
Streben der angeschlossenen Vereine seine Unterstützung angedeihen zu
lassen.
Der Beitrag beläuft sich für die Unterstützungen unter A auf 10 Pf.,
für die unter B auf 25 Pf. monatlich. Der ersteren werden in Höhe von
25-100 Mk., der letzteren je nach der Dauer der Mitgliedschaft von
48-72 Mk. jährlich gewährt. Daneben hat der Verband in Uebereinstimmung
mit dem Assistentenverbande die Einrichtung des Familienbeirates.
Der Verband überläßt dem »Postboten« die Vertretung der eigentlichen
Berufsinteressen und benutzt ihn lediglich als Organ für seine
Veröffentlichungen.
Die Postbehörde, die unter Stephan den »Postboten« nicht behelligte,
hat jetzt gegen ihn ein Unterdrückungssystem ins Werk gesetzt, das
die kleinlichsten Mittel nicht verschmäht. Nicht allein werden die
Unterbeamten, die man als Besteller des Blattes ermittelt, von dem
Postdirektor vorgeladen und unter entsprechenden Androhungen veranlaßt,
dasselbe aufzugeben, ja in Hameln ist 19 Beamten wegen des Haltens
des Blattes der Dienst gekündigt, sondern selbst die in dem Blatte
aufgenommenen Familienanzeigen werden durchgesehen und die betreffenden
Beamten auf Weisung der Oberpostdirektion hierüber zur Verantwortung
gezogen[132]. Die Wirkung dieser Verfolgungen ist gewesen, daß die
Abonnentenzahl des Blattes zunächst von 20000 auf 15000 herabging, doch
beginnt sie schon wieder zu steigen, indem man statt des Postbezuges
andere Wege findet. Gegen den Verband als solchen ist man bisher nicht
eingeschritten, vielmehr sucht man auf seine Leiter einzuwirken, um
ihn von dem Blatte zu trennen und dieses dadurch zu isolieren; bisher
ist dies nicht gelungen.
[132] Ich habe mich aus den mir vorgelegten Originalbriefen von der
Wahrheit dieser kaum glaublichen Thatsachen überzeugt.
Fragt man nach dem Grunde dieser Maßregelungen, so ist er nur in der
grundsätzlichen Bekämpfung aller Organisationsbestrebungen unter den
Beamten zu finden. Der Beamte soll bedingungslos in der Behörde seinen
Vormund sehen, dem er einzeln demüthig seine Bitten vortragen darf,
aber jeder Zusammenschluß bedeutet schon die »Hydra der Revolution«. In
der Reichstagssitzung vom 4. Februar 1899 wußte der Staatssekretär des
Reichspostamtes gegen den »Deutschen Postboten« keinen anderen Vorwurf
zu erheben, als daß er für die Postunterbeamten Gehälter fordern,
die unmöglich gezahlt werden könnten. Also das ist ein Verbrechen
einer Fachzeitung, das mit deren Tode gesühnt werden muß. Noch in den
letzten Nummern schreibt das Blatt u. a.: »Die Entfernung derjenigen
Elemente, die sozialdemokratischen Anschauungen Ausdruck geben, aus
unsern Reihen, ist uns sehr lieb; ausgeschlossen aber sollte sein, daß
jemand, der seine Rechte energisch verteidigt, zum Sozialdemokraten
gestempelt und entlassen wird. Ein dergestalt Entlassener wird erst
nach der Entlassung ein echter Staatsfeind und führt lediglich einige
Dutzend neue Genossen dem Umsturz zu. ---- Wir sind patriotische
deutsche Männer, wir verfolgen keine unerlaubten Ziele, da sollte man
uns bei unserer loyalen Haltung nicht in den Weg treten. Strengste
Pflichterfüllung, unbedingte Unterordnung unter die Disziplin der
Postverwaltung, treues Festhalten an Kaiser und Reich! In diesem
Sinne werden wir unsere Thätigkeit fortsetzen. ---- Unser Bestreben
soll es sein, zu beweisen, daß wir loyale Männer sind, die nichts
weiter wünschen, als die Vertretung der Berufsinteressen, wie sie
jedem anderen Stande zugestanden wird.« -- Das sind jedenfalls für ein
»sozialdemokratisches« Blatt recht ungewöhnliche Erklärungen.
Die Wirkungen des Vorgehens der Postverwaltung auf die Stimmung der
Beamten konnten natürlich nicht ausbleiben. In einem Briefe schreibt
mir die Redaktion des »Postboten«: »Die Unterbeamten hingen mit
geradezu kindlicher Liebe an dem neuen Staatssekretär, sind aber durch
die falschen Maßnahmen der Behörde wieder so hochgradig erbittert, daß
ein großer Teil wieder der Sozialdemokratie Material liefern wird,
was fast ganz aufgehört hatte, solange der »Deutsche Postbote« sich
wirklich in energischer Weise ihrer Interessen annehmen konnte. Herr
v. $Podbielsky$ war schlecht beraten, als er eine nationalgesinnte,
wenn auch dem Unterbeamtenstande entsprechend in etwas sehr freimütiger
Weise geleitete Fachzeitschrift in der Weise angriff. Ein Teil
Furchtsamer wird eingeschüchtert, ein großer Teil geht weiter links.
Das sind die Folgen!«
Und dabei ist das derselbe Staatssekretär, der bei Antritt seiner
Stellung erklärte, er verlange von seinen Beamten nur, daß sie ihre
Schuldigkeit thäten; ihre persönlichen Angelegenheiten gingen ihn
nichts an! Es muß wohl auch einem von Natur aus verständigen Menschen
schwer werden, sich dem Einfluße der heute in den Regierungskreisen
herrschenden antisozial-bureaukratischen Strömung zu entziehen.
Um den »Postboten« zu unterdrücken hat die Postbehörde zugleich
ein neues Konkurrenzblatt ins Leben gerufen, das unter dem Namen
»Neue Post« seit Oktober 1898 erscheint. Dasselbe will nach seiner
Probenummer die Angelegenheiten der Postunterbeamten »in einer
deren Interessen dienlichen Weise« zur Erörterung bringen. Er will
»kraftvolle Förderung des Wohles der Unterbeamten, aber mit der
Verwaltung, nicht $gegen sie$.« Auch die »deutsche Verkehrszeitung«
begrüßt das neue Unternehmen, für dessen Verbreitung auf amtlichem
Wege lebhaft Propaganda gemacht wird. Man wird abwarten müssen, ob die
Postunterbeamten das Urteil über die »ihren Interessen dienliche Weise«
der Erörterung ihrer Angelegenheiten ihren Vorgesetzten überlassen oder
für sich selbst in Anspruch nehmen wollen.
Uebrigens sucht die Postbehörde auch ihrerseits an verschiedenen Orten
Postunterbeamtenvereine ins Leben zu rufen, offenbar um dem Verbande
Konkurrenz zu machen; auch hat man bereits Beamte gemaßregelt, die
für den Verband agitiert hatten. In neuester Zeit ist der Kampf gegen
ihn in aller Form aufgenommen durch einen Erlaß des Staatssekretärs
vom 30. Mai 1899 in dem es heißt, daß Postunterbeamtenvereine, welche
sich der Pflege kameradschaftlicher Geselligkeit und der Hebung der
wirtschaftlichen Lage ihrer Mitglieder widmen, in vielen Fällen
segensreich wirken können, aber nur insofern sie sich auf einzelne Orte
und deren Umgebung beschränken, daß aber »bei der Verschiedenartigkeit
der Verhältnisse in den einzelnen Bezirken und in Hinblick auf die
Größe des Reichspostgebietes die Ausdehnung solcher Vereine auf mehrere
Oberpostdirektionsbezirke für unrichtig zu erachten« sei. Zugleich
wird bestimmt, daß »als Vorstände und in sonstige leitende Stellen nur
solche Mitglieder gewählt werden dürfen, die noch in Dienst stehen«.
Die Begründung mit der Verschiedenheit der Verhältnisse und der Größe
des Reichspostgebietes ist das Muster einer Verlegenheitsphrase;
weshalb sagt man nicht offen, daß solche Vereine nur solange geduldet
werden sollen wie sie klein und machtlos sind und ihre Leiter
der jederzeitigen Maßregelung ausgesetzt sind? Es wäre übrigens
interessant, wenn sich einmal ein Vertreter dieses politischen Systems
der Aufgabe unterziehen wollte, nachzuweisen, daß diese Beschränkung
des Vereinsrechtes der Beamten, die doch auch sozusagen Staatsbürger
sind, nicht in Widerspruch stehe mit dem Vereinsgesetze und der
Verfassung, in welchen die Vereinsfreiheit aller Staatsbürger insoweit
gewährleistet wird, wie sie nicht durch das Gesetz selbst beschränkt
ist.