5. Die Bergarbeiter[119].

Die Bergarbeiter haben sich von jeher durch eine gewisse konservative

Anschauung von den meisten Gruppen der Industriearbeiter

unterschieden, wobei die durch ihren Beruf geförderte Neigung zu

ernster Lebensauffassung und religiöser Stimmung wesentlich ins

Gewicht fielen; ist es doch meist üblich, daß der Bergmann vor

seiner Einfahrt in den Schacht ein kurzes Gebet spricht. In vielen

Gegenden sind die Bergleute auch regelmäßig im Besitze eines eigenen

Hauses. Die mit dem Berufe verknüpften Gefahren haben früh zu

der Ausbildung von Unterstützungskassen geführt, die meist unter

der Aufsicht der Behörden stehen, an denen aber den Arbeitern

(Knappen) ein wesentliches Mitbestimmungsrecht eingeräumt ist.

Dieses sog. $Knappschaftswesen$[120] ist der erste Ansatz zu einer

Organisation gewesen. In neuerer Zeit haben sich aber daneben noch

$Bergarbeitervereine$ gebildet, in denen begreiflicherweise die

verschiedenen Richtungen einander den Vorrang abzugewinnen suchen.

[119] Außer den im Vorworte bezeichneten allgemeinen Quellen und den

an den einzelnen Stellen erwähnten besonderen Nachrichten habe

ich die beiden Broschüren von $Oldenberg$ und von $Natorp$: Der

Ausstand der Bergarbeiter 1889 zu Grunde gelegt.

[120] Die Gesamtzahl der Knappschaftsvereine in Deutschland betrug

Ende 1894 139 mit 477186 Mitgliedern, einer Jahreseinnahme

von 36219972 Mk., einer Ausgabe von 31990215 Mk. und einem

Vermögen von 76820206 Mk. Diese Vereine können, da sich ihre

Zwecke wesentlich auf Unterstützungen beschränken, zu den

gewerkschaftlichen Bildungen nicht gerechnet werden.

Die älteste Organisation dieser Art bestand im $Königreich Sachsen$,

wo schon 1868 die »Zwickauer Gruben- und Tagearbeitergenossenschaft«

3000 Mitglieder zählte, die sich 1870 auf 6000 vermehrt hatten. Nachdem

die Genossenschaft unter dem Einflusse des deutsch-französischen

Krieges sich aufgelöst hatte, bildete sich im Mai 1876 der »Sächsische

Berg- und Hüttenarbeiterverband,« der am 10. September 1876 seine

erste Generalversammlung abhielt und am 9. Oktober 1877 die Rechte

der juristischen Persönlichkeit erlangte. Die Mitgliederzahl betrug

1879 1502, 1880 1331, 1885 3332, 1886 3669, 1888 4224, 1889 5661,

1890 6976, 1891 7226, 1892 7731, 1893 8013, 1894 9225. Der Verband

besaß, neben der Verbandskasse eine Beerdigungskasse und ein

eigenes Organ unter dem Titel »Glück auf«. Aber nachdem derselbe

sich der Gewerkschaftskommission angeschlossen hatte und angeblich

sozialdemokratische Bestrebungen in ihm hervorgetreten waren, wurde

er auf Veranlassung der sächsischen Regierung durch Beschluß des

Amtsgerichts Zwickau vom 2. Februar 1895 auf Grund des sächsischen

Vereinsgesetzes aufgelöst.

In $Schlesien$ hatte 1868 $Max Hirsch$ eine erfolgreiche Agitation

entfaltet, aber nach dem unglücklichen Waldenburger Streik lösten

sich die Vereine fast sämtlich auf. In den 1880er Jahren entstand im

Waldenburger Revier unter den Bergarbeitern eine Bewegung, die den

Zweck hatte, durch öffentliche Versammlungen auf eine Verbesserung

des Knappschaftswesens hinzuwirken. Bald zog dieselbe aber auch die

Lohnverhältnisse, die Behandlung der Arbeiter und andere Punkte in

ihren Bereich, und da in den mehrfach begründeten Knappenvereinen bald

sozialdemokratischer Einfluß sich geltend machte, so suchte man von

anderer Seite ein Gegengewicht zu schaffen. So bildete sich zuerst im

Mai 1891 in Hermsdorf ein »$Reichstreuer Bergarbeiterverein$«, der nach

seinem Statute den Zweck verfolgt, »die Kameradschaftlichkeit unter

seinen Mitgliedern zu erwecken und zu pflegen, auf der Grundlage der

bestehenden gesetzlichen Ordnung die Berufsinteressen der Mitglieder in

friedlichem Einverständnis mit den Arbeitgebern und deren Beamten zu

fördern und durch Vorträge über Gegenstände, welche den Interessenkreis

der Mitglieder berühren, belehrend zu wirken«. »Insofern es sich um

die Förderung christlicher Bildung und Sitte, sowie um Kundgebungen

politischen Sinnes handelt, dürfen auch ausnahmsweise Religion und

Politik in die Vorträge hineingezogen werden, dagegen sind Debatten

über Religion und Politik ausgeschlossen.«

Dem Beispiel von Hermsdorf folgten andere Orte, und so entstanden

reichstreue Bergarbeitervereine in Altwasser, Charlottenbrunn,

Dittersbach, Fellhammer, Waldenburg und Weißstein. Diese Vereine

hielten untereinander rege Fühlung und im Oktober 1896 wurde ein

»$Verband der reichstreuen Bergarbeitervereine im Bezirke des

niederschlesischen Bergreviers$« begründet, der seinen Sitz in

Waldenburg hat und den Beitritt allen Vereinen freistellt, die den

oben bezeichneten Zweck verfolgen; ergiebt sich, daß ein Verein von

diesen Grundsätzen abweicht, so kann er durch den Verbandsvorstand

ausgeschlossen werden. Dem Verbande ist außer den genannten Vereinen

auch der auf ähnlicher Grundlage beruhende ältere Knappenverein in

Rothenbach beigetreten. Dem Vorstande steht ein Ehrenbeirat zur

Seite, dessen Mitglieder von den Einzelvereinen aus den Reihen der

Werksbesitzer, der höheren Beamten, der Vorsteher von Kriegervereinen

und anderer Gönner der Sache gewählt werden. Die Vereine erhalten von

den Werksverwaltungen Zuwendungen, mit deren Hülfe sie humanitäre

Bestrebungen, z. B. Weihnachtsbescheerungen veranstalten. Die

Mitgliederzahl des Verbandes betrug[121] am 8. Septbr. 1898 1138.

[121] Nach einer Mitteilung des Herrn Generaldirektor Dr. Ritter in

Waldenburg, dem ich die vorstehenden Angaben verdanke.

Im $Saargebiete$ bestand bis 1889 keine eigentliche Organisation.

Der große rheinisch-westfälische Streik von 1889 zog auch die

Saarbergleute, von denen sich ihm 13000 anschlossen, in seinen

Stromkreis, und nach dessen Beendigung versuchte man die einmal

angeregte Bewegung in einer festen Verbindung der Arbeiter

festzuhalten. Diese war der $Rechtsschutzverein$, der im November 1889

ins Leben gerufen wurde, damals 24000 Mitglieder zählte und unter

dem Namen »Schlägel und Eisen« ein eigenes Organ besaß. Der Verein

stand anfangs durchaus unter geistlichem Einflusse, aber bald begann

auch die Sozialdemokratie Boden zu fassen, und der Streit zwischen

beiden Richtungen zog sich lange hin, bis Mitte 1892 der Sieg der

sozialdemokratischen Elemente endgültig entschieden war. Anfangs

verfügte der Verein über erhebliche Mittel und erbaute sogar mit

diesen einen eigenen Versammlungssaal in Bildstock, aber vielleicht

war gerade dies ein Fehler und ein Grund für den späteren Mißerfolg,

da es die Mittel zu stark erschöpfte. Nachdem man nämlich zu Gunsten

der in der Versammlung vom 4. Mai 1890 in Völklingen gefaßten

Beschlüsse, unter denen neben einer Lohnerhöhung der wichtigste Punkt

die Achtstundenschicht war, eine umfassende Agitation eingeleitet

hatte, kam es endlich am 29. Dezember 1892 zum Streik, wobei die

Handhabung der Wahlen zu den Arbeiterausschüssen, die Maßregelung von

Arbeiterführern, die Häufung der Feierschichten und die Kürzung der

Gedinge die Hauptrolle spielten. Am 2. Januar 1893 hatten von den 30000

Bergarbeitern des Saargebietes etwa 5/6 die Arbeit niedergelegt, aber

eine Aussicht auf Erfolg war in Ermangelung ausreichender Mittel von

Anfang an ausgeschlossen, und schon nach kurzer Zeit war der Streik

verloren. Die Folge war, daß überall nicht allein seitens der Behörden,

sondern auch seitens der Kriegervereine, evangelischen Arbeitervereine

u. s. w. gegen den Verein vorgegangen wurde, und, nachdem schon seit

dem Streik keine Beiträge mehr gezahlt waren, mußte er sich im Juli

1893 auflösen.

Der größte und wichtigste Bezirk des Kohlenbergbaues in Deutschland ist

$Rheinland-Westfalen$ und insbesondere das $Ruhrgebiet$. Hier bestehen

auch in erster Linie die im Eingange erwähnten Verhältnisse, und so

hatten sich die Knappenvereine zunächst unter Führung der Geistlichen

beider Bekenntnisse entwickelt. Allerdings gab es neben katholischen

und evangelischen auch gemischte Vereine, in denen an Stelle des

religiösen Elementes mehr die Förderung der Berufsinteressen in den

Vordergrund trat; doch abgesehen von einem freilich umfaßenden oder

kurzlebigen Verbande, der 1878 von sozialdemokratischer Seite ins Leben

gerufen war, hatte sich eine eigentlich gewerkschaftliche Bewegung

bis zum Jahre 1886 nicht entwickelt. Damals gründete der Redakteur

der »Westdeutschen Volkszeitung«, der jetzige Reichtagsabgeordnete

Fußangel in Bochum den »Rechtsschutzverein«, der aber bald an Einfluß

verlor und 1888 nur noch 4000 Mitglieder zählte.

Eine völlige Verschiebung der Verhältnisse brachte der große Streik

vom Jahre 1889. Derselbe ist durchaus den Kreisen der Bergarbeiter

selbst entsprungen, Einflüsse politischer Parteien sind dabei nicht

nachzuweisen. Schon seit Anfang April bestand ein westfälisches Komitee

zur Vertretung gewisser Forderungen der Bergarbeiter, unter denen

neben einer Lohnerhöhung von 15 bis 25% die wichtigste die war, daß in

die achtstündige Schicht die Zeit der Ein- und Ausfahrt eingerechnet

werden sollte. Obgleich man anfangs eine Arbeitseinstellung nicht

plante, vielmehr auf den 2. Juni eine allgemeine Delegiertenversammlung

einberufen hatte, in der die erforderlichen Maßnahmen beraten werden

sollten, brach doch infolge der Ungeduld der jüngeren Elemente schon

in den ersten Tagen des Mai an verschiedenen Orten, insbesondere in

Gelsenkirchen, der Streik aus und riß dann die Masse auch der älteren

Arbeiter mit, so daß am 8. Mai 40000, am 10. Mai 70000 und am 14. Mai

100000 Bergleute die Arbeit, und zwar ohne Kündigung, niedergelegt

hatten. Nachdem die in einer Versammlung in Essen am 12. Mai gewählten

sog. Kaiserdelegierten Schröder, Bunte und Siegel am 14. Mai vom

Kaiser empfangen und unter Zusicherung arbeiterfreundlicher Reformen

aufgefordert waren, die Arbeit wieder aufzunehmen, führten die mit dem

Vorstande des bergbaulichen Vereins eröffneten Verhandlungen am 19. Mai

zu einem Abkommen, auf Grund dessen die große Mehrzahl der Streikenden

zur Arbeit zurückkehrte. Einem Wiederausbruche des Streiks, der infolge

der mißverständlichen Fassung des Abkommens vom 27. Mai drohte, wurde

durch Verhaftung des Streikkomitees vorgebeugt, und so war am Ende des

Monats die Arbeit überall wieder aufgenommen.

So wenig bei der Einleitung des Streiks ein Einfluß der

Sozialdemokratie festzustellen ist, so hatte doch während dessen Dauer

dieselben erheblich an Boden gewonnen, und vor allem wußte sie sich den

Erfolg zu sichern, indem sie den »$Verband zur Wahrung und Förderung

der bergmännischen Interessen im Rheinland und Westfalen$« ins Leben

rief, der freilich keinen ausgesprochenen politischen Karakter trug,

in dem aber von Anfang an der sozialdemokratische Einfluß überwog. Der

Verband war sogar bestrebt, sich über ganz Deutschland auszudehnen

und berief deshalb den $ersten deutschen Bergarbeitertag$, der Mitte

September 1890 in $Halle$ a. S. tagte. In der That gelang es dort,

einen »$Verband deutscher Bergleute$« ins Leben zu rufen, der 1892

beschloß, auch $Hüttenarbeiter$ aufzunehmen und dementsprechend seinen

Namen änderte und in der »Berg- und Hüttenarbeiterzeitung« sich ein

eigenes Organ schuf; aber obgleich in dem »Glück auf« vom 4. Januar

1891 die Mitgliederzahl für das Königreich Sachsen auf 4000 angegeben

wird und auch in Oberschlesien ein Zweigverein ins Leben gerufen

wurde, so blieb doch die Bedeutung des Verbandes im wesentlichen auf

Rheinland-Westfalen beschränkt. Von Anfang an war derselbe natürlich

für die Bergwerksbesitzer der Gegenstand der schärfsten Angriffe, und

in der That war die bei der Gründung vorhandene Mitgliederzahl von

58000 bald wesentlich vermindert.

Bald nach dem Streik war auch katholischerseits der Versuch gemacht,

die vorhandene Erregung auszunutzen, und im Mai 1890 wurde der

»$Rheinisch-westfälische Bergarbeiterverein Glück auf$« begründet, der

aber nicht zu irgendwelcher Bedeutung zu gelangen vermochte und sich

bald mit dem »Rechtsschutzverein« verschmolz.

Der Erfolg des ersten Streiks in Verbindung mit der Fortdauer vieler

Beschwerdepunkte bewirkte, daß unter den Bergleuten die Neigung Boden

fand, eine neue Kraftprobe zu unternehmen, und so brachen denn im

Winter 1890/91 in verschiedenen Orten Unruhen aus. Auf einem am 15.

Februar 1891 in Bochum abgehaltenen Delegiertentage, auf dem sowohl die

sozialdemokratischen wie die katholischen Elemente vertreten waren,

wurde ein aus beiden Richtungen zusammengesetzter Ausschuß gewählt,

um bestimmt formulierte 5 Forderungen, insbesondere Lohnerhöhung und

Achtstundenschicht einschließlich Ein- und Ausfahrt durchzuführen.

Wie das erste Mal, so brach auch jetzt der Streik aus, ohne daß ein

entsprechender Beschluß gefaßt wäre, aber nicht allein erreichte er

nicht den früheren Umfang, indem die genau zu verfolgende Zahl der

Streikenden niemals über 18122 stieg, sondern er hatte auch keinerlei

Erfolg und mußte, nachdem er vom 16. April bis 5. Mai gedauert hatte,

wieder aufgehoben werden.

Die Schuld an dem Mißerfolge suchten die beiden Richtungen sich

gegenseitig zuzuschieben, thatsächlich hatte der sozialdemokratische

»alte Verband«, wie er meist genannt wird, den Nutzen davon, denn

seine Mitgliederzahl stieg erheblich über ihre frühere Höhe und wird

am 19. April auf 100000 angegeben. Aber der Aufschwung war von kurzer

Dauer, und bald machte sich ein starker Rückgang geltend. Dazu trug

bei einerseits ein völlig mißglückter Sympathiestreik zu Gunsten der

streikenden Saarbergleute, der am 8. Januar 1893 ausbrach und an

dem sich 11000 Mitglieder beteiligten, und andererseits der Verlust

des größten Teils des Verbandsvermögens in Höhe von 16000 Mk., die

in dem Konkurse eines gegründeten bergmännischen Konsumvereins

verloren gingen. Auf der am 25. August 1895 in Bochum abgehaltenen

5. Generalversammlung wurde die Zahl der Mitglieder auf 11000

angegeben, bei einer Einnahme für das Jahr vom 1. Juli 1894/5 zu 11796

Mk. und einer Ausgabe von 14765 Mk., mithin einem Fehlbetrage von

2968 Mk. und einem Vermögensbestande von 3777 Mk. Auf dem Berliner

Gewerkschaftskongresse wurden nur noch 9500 Mitglieder gezählt, in der

Statistik der Generalkommission für 1895 nur 8000 und von gegnerischer

Seite wurde auch diese Zahl als erheblich zu hoch bezeichnet. Auf der

8. Generalversammlung in Helmstedt am 18. April 1897 wurde ohne nähere

Ziffernangabe erwähnt, daß die Zahl der Mitglieder erheblich gestiegen

sei; die Jahreseinnahme wurde auf 15704 Mk., die Ausgabe auf 13304

Mk., der Kassenbestand auf 7685 Mk. angegeben. Die letzte Statistik

der Generalkommission Vom 1. August 1898 verzeichnet 18000 Mitglieder,

48847 Mk. 70 Pf. Jahreseinnahme, 29923 Mk. 3 Pf. Jahresausgabe

und 15554 Mk. 35 Pf. Kassenbestand[122]. Der Verband hat sich der

Generalkommission angeschlossen. Der Vorsitzende ist der Bergmann H.

$Möller$ in Bochum, Redakteur des Verbandsorganes ist $Hué$ in Essen.

[122] $Oldenberg$ im Handw. der Staatsw. I. Erg.-Bd. S. 385 giebt

folgende Zahlen:

Frühjahr 1889 162 Vereine mit 16902 Mitgl. und 5278 Mk. Vermögen

" 1890 200 " " 50000 "

Ende 1890 58000 "

Frühjahr 1891 187 " " 33983 " " 27681 " "

Ende 1891 291 " " 45000 " " 5517 " "

Frühjahr 1892 287 " " 58778 " " 28040 " "

März 1892 222 " " 50000 " " 28000 " "

Ende 1892 167 " " 15000 " " 955 " "

Frühjahr 1893 184 " " 16906 "

Ende 1893 171 " " 11174 " " 1113 " "

Frühjahr 1894 169 " " 14208 " " 21428 " "

31. Juli 1895 11000 " " 3778 " "

$Hué$, der Redakteur der »Berg- und Hüttenarbeiterzeitung« behauptet

in Nr. 4 des »Correspondenzblattes« vom 24. Januar 1898, daß

15000 Mitglieder ihre Beiträge gezahlt hätten und berechnet unter

Berücksichtigung der Säumigen die Gesamtzahl auf 18-19000.

In den letzten Jahren ist unter den Bergarbeitern eine neue Art der

Organisation entstanden. War bis dahin das religiöse Element der

Grund eines scharfen Gegensatzes unter den nicht sozialdemokratisch

beeinflußten Bergleuten, so hat man jetzt den Versuch unternommen,

die beiden Bekenntnisse zu gemeinsamem Vorgehen zu vereinigen,

indem man dabei im Anfange besonders den Gegensatz gegen die

Sozialdemokratie betonte. Als nämlich der 1894 abgehaltene

internationale Bergarbeiterkongreß in Berlin aus dem Ruhrgebiete von

6 sozialdemokratischen Abgeordneten beschickt wurde, die sich als

Vertreter der dortigen Bergarbeiter ausgaben, protestirte eine am 3.

Mai 1894 in Essen abgehaltene Delegiertenversammlung der christlichen

Knappen- und Arbeitervereine des Kreises Essen hiergegen und erklärte

gleichzeitig, daß die Aufgabe der christlichen Vereine darin bestehe,

gleichfalls die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder zu

wahren. Eine niedergesetzte Kommission berief dann auf den 26. August

1894 nach der Rotenburg bei Essen eine von 424 Abgeordneten als

Vertretern von 182 Vereinen besuchte Delegiertenversammlung, auf der

eine Resolution gefaßt wurde, welche die gewerkschaftliche Organisation

der christlichen Bergarbeiter des niederrheinisch-westfälischen

Kohlenreviers für erforderlich erklärte und ein vorläufiges

Statut annahm. In der am 28. Oktober 1894 in Essen abgehaltenen

konstituierenden Versammlung wurde dann der $Gewerkverein christlicher

Bergarbeiter für den Oberbergamtsbezirk Dortmund$ endgültig

begründet.[123]

[123] Die folgende Darstellung beruht auf dem »Bergknappen« und dem mir

außerdem von dem Vorsitzenden Brust zur Verfügung gestellten

Material.

In der Versammlung war auch die Bergbehörde und die

Knappschaftsdirektion vertreten, ohne sich jedoch an den Verhandlungen

zu beteiligen. Ein in der Versammlung vom 26. August 1894 an den

Kaiser gerichtetes Huldigungstelegramm war freundlich beantwortet. Der

Hauptgrund der Unzufriedenheit der Bergleute lag in ihrer ungenügenden

Beteiligung an der Verwaltung der durch ihre Beiträge unterstützten

Knappschaftskassen. Nach einer gehaltenen Umfrage hatten von 88 Zechen

des Oberbergamtsbezirkes Dortmund nur 26 entsprechende Bestimmungen;

auf 34 Zechen geschah die Verwaltung und die Verteilung der Gelder ganz

nach dem Ermessen der Grubenverwaltungen. Das Statut des neugegründeten

Gewerkvereins betont deshalb diese Forderung, stellt aber neben sie

noch einige andere Punkte. Als allgemeiner Zweck wird bezeichnet

»die Hebung der moralischen und sozialen Lage der Bergarbeiter auf

christlicher und gesetzlicher Grundlage und Anbahnung und Erhaltung

einer friedlichen Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und Arbeitern«.

Insbesondere wird erstrebt: »1. Die Herbeiführung eines gerechten

Lohnes, welcher dem Werte der geleisteten Arbeit und der durch diese

Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht, 2. die Einschränkung der

Schichtdauer, soweit solche zum Schutze von Gesundheit, Leben und

Familie geboten ist, 3. ein Mitbestimmungsrecht über die Verwendung

der in die Zechenunterstützungskassen fließenden Beiträge, 4. eine

Vermehrung der Kontrollorgane zur Ueberwachung der Durchführung der

bergpolizeilichen Vorschriften unter Hinzuziehung praktisch erfahrener

Bergleute, 5. eine zeitgemäße Reform des Knappschaftswesens«.

Als Mittel zur Erreichung dieser Zwecke sind bezeichnet »Verhandlungen

zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Lohnfragen und bei

berechtigten Wünschen und Beschwerden, Eingaben und Petitionen an die

Werkverwaltungen, Bergbehörden, Regierung, Parlamente, belehrende und

bildende Vorträge auf dem Gebiete der Berggesetzgebung, des Bergbaues

und der Bestrebungen der Bergarbeiter in anderen Revieren und Ländern«.

Der Verein steht treu zu Kaiser und Reich und schließt im übrigen

die Erörterung konfessioneller und politischer Parteiangelegenheiten

aus. Durch den Eintritt bekennt sich jedes Mitglied als Gegner der

sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen.

Jeder Bezirk wählt auf je 100 Mitglieder ein Ausschußmitglied; die

Gesamtheit der letzteren bildet die Generalversammlung und wählt den

Zentralvorstand, der aus 16 Mitgliedern besteht, und zwar je 8 aus

den beiden Konfessionen. Daneben besteht ein Ehrenrat, dem außer

Bergarbeitern auch Geistliche beider Bekenntnisse als Ehrenmitglieder

angehören. Im Vorstande wie im Ehrenrate findet Parität der

Bekenntnisse statt. Neben einem Eintrittsgelde von 50 Pf. wird ein

vierteljährlicher Beitrag von 25 Pf. bezahlt. Diejenigen Mitglieder,

die wegen ihres Eintretens für die Interessen des Gewerkvereins ohne

sonstigen Grund von der Zechenverwaltung entlassen werden, haben

Anspruch auf Unterstützung aus der Vereinskasse, über deren Höhe der

Vorstand nach den Mitteln derselben und dem Grade der Bedürftigkeit

entscheidet. Das Organ des Vereins ist der »Bergknappe«, der anfangs

monatlich einmal, jetzt monatlich zweimal erscheint. Der Vorsitzende

des Vereins, Bergmann August Brust in Altenessen, ist zugleich

Redakteur des »Bergknappen«. Seit Januar 1898 hat er seine Thätigkeit

im Bergbau aufgegeben, um sich ganz dem Vereine zu widmen und bezieht

ein Gehalt von monatlich 150 Mk.

Obgleich der Verein, wie bemerkt, durchaus auf dem Boden friedlichen

Zusammenwirkens mit den Arbeitgebern steht, so fand er doch in deren

Kreisen die erbittertste Feindschaft, und da er gleichzeitig gegen

die Sozialdemokratie den Kampf aufgenommen hat, so hat er große

Schwierigkeiten zu überwinden. So ist es denn auch erklärlich, daß,

obgleich die 182 Vereine, welche am 26. August 1894 in Essen vertreten

waren, angeblich über 30000 Mitglieder zählen sollten, und obgleich

am 28. Oktober 1894 noch 137 Vereine teilnahmen, in der am 31. März

1895 in Essen abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung nur

die Errichtung von 100 Meldestellen berichtet werden konnte, von denen

68 Listen mit insgesamt etwa 4000 Mitgliedern eingesandt hatten. Die

Einnahme betrug bis dahin 1553 Mk. 75 Pf., das Vermögen 865 Mk.

In der am 16. Dezember 1895 in Altenessen abgehaltenen ersten

ordentlichen Generalversammlung wurde mitgeteilt, daß die

Mitgliederzahl sich inzwischen auf 5400 gehoben habe. Ein Sekretär im

Nebenamte mit einer Vergütung von monatlich 30 Mk. ist angestellt.

Die Einnahme hat 4261 Mk., die Ausgabe 3929 Mk. betragen, letztere

einschließlich eines belegten Betrages von 1400 Mk.

Der Verein hat sich seitdem günstig entwickelt. In der am 1. Februar

1897 in Bochum abgehaltenen zweiten ordentlichen Generalversammlung

betrug die Mitgliederzahl bereits 8270 mit 80 Anmeldestellen und einem

Kassenbestande von 6000 Mk. Die am 26. Juni 1897 in Essen stattgehabte

außerordentliche Generalversammlung konnte sogar auf eine Zahl von

15000 Mitgliedern mit 113 Anmeldestellen und einen Kassenbestand von

6300 Mk. zurücksehen. Am 1. Januar 1898 war die Zahl der Mitglieder

auf 21439 und der Vermögensbestand auf 12682 Mk. gestiegen. Die

dritte ordentliche Generalversammlung wurde am 16. Januar 1898 in

Gelsenkirchen unter Anwesenheit von 286 Ausschußmitgliedern als

Vertretern von 103 Zahlstellen abgehalten. Nach einer Notiz im

»Bergknappen« vom 15. Dezember 1898 betrug am 27. November 1898 der

Mitgliederbestand 27983 und das Vermögen 14014 Mk. 15 Pf. In der

vierten ordentlichen Generalversammlung, die am 8. Januar 1899 in Essen

stattfand, waren 400 Vertreter anwesend. Nach dem Rechenschaftsberichte

betrug die Mitgliederzahl 27983 und der Kassenbestand 16771 Mk.

In dieser gedachten Generalversammlung wurde übrigens von mehreren

Seiten das schroffe Auftreten des Vorsitzenden Brust gegenüber dem

alten Verbande getadelt. Brust hatte im Oktober 1868 seinen Rücktritt

von seinem Posten erklärt, und man hatte dies vielfach auf den

Gegensatz zwischen ihm und anderen Vorstandsmitgliedern hinsichtlich

dieses Punktes zurückgeführt, doch hatte er seine Erklärung schon

vor der Generalversammlung wieder zurückgenommen. In der letzteren

wurde die Erhöhung des monatlichen Beitrages von 10 auf 20 Pf. und

zugleich das wöchentliche Erscheinen des »Bergknappen« vom 1. April

1899 ab beschlossen. Außerdem forderte man in einer Resolution: 1.

Erweiterung der Zuständigkeit der Gewerbegerichte als Einigungsämter

und Zulassung von Arbeitervertretern als Rechtsbeistände. 2.

Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes, insbesondere Erhöhung

der Renten. 3. Abänderung des Berggesetzes, insbesondere Zuziehung

von Arbeitervertretern zu der Bergaufsicht. 4. Verleihung von

Korporationsrechten an die eingetragenen Berufsvereine. 5. Errichtung

von Arbeiterkammern. Auch erklärte man, daß die bisher eingetretene

Erhöhung der Löhne den zu stellenden billigen Anforderungen noch nicht

entspreche, war aber darüber einig, daß ein Lohnstreik zur Zeit nicht

aussichtsvoll sei.

Aus der $Thätigkeit des Verbandes$ sind insbesondere hervorzuheben

die Bestrebungen wegen Reform des $Knappschaftswesens$ in dem oben

bereits bezeichneten Sinne; man ist dabei in scharfen Gegensatz zu der

bisherigen Leitung der Knappschaftskassen getreten und hat ziemlich

dieselben Forderungen gestellt, die auch von dem alten Verbande

erhoben wurden. Da die Knappschaftskassen für Krankheit, Invalidität,

Alter und Todesfall sowie für die Witwen- und Waisen Sorge tragen,

so hatte der Verband keine Veranlassung, das Unterstützungswesen in

dem Maße auszubilden, wie es bei anderen Arbeiterklassen geboten

war. Immerhin hat er 2 Kassen errichtet, an denen die Beteiligung

freilich freiwillig ist, den Mitgliedern aber dringend ans Herz gelegt

wird. Die erste ist eine $Krankengeldzuschußkasse$, deren Zweck, wie

der Name besagt, darin besteht, zu dem durch die Knappschaftskasse

gesicherten Krankengelde noch einen Zuschuß zu gewähren, die andere

ist eine $Spar$- und $Sterbekasse$, deren Aufgabe es ist, einerseits

im Falle des Todes, der Invalidität oder sonstigen Bedürftigkeit durch

die angesammelten Spargelder zu helfen, andererseits aber auch eine

Vorsorge für Streikfälle zu treffen, indem bei solchen ebenfalls die

Mitglieder in der Lage sind, ihr Guthaben anzugreifen. Die letztere

Absicht ist bei den einschlägigen Beratungen ausdrücklich betont, wie

denn auch in den Statuten der Kasse als deren Zweck »die Stärkung der

Organisation« bezeichnet wird. Uebrigens sind beide Kassen noch nicht

in Kraft getreten, da, wie in der Generalversammlung am 8. Januar 1899

mitgeteilt wurde, das am 9. August 1897 eingereichte Statut noch immer

nicht genehmigt ist.

Mehrfach hat der Verein in Eingaben an die Behörden und insbesondere

den Reichstag und Landtag die Interessen der Arbeiter zu fördern

gesucht, z. B. durch Vorschläge zur Reform der Unfallversicherung und

Erweiterung der Rechte der Gewerbegerichte, insbesondere Einräumung der

Befugnis, auch auf Anrufen nur eines Teiles einzugreifen und Ausdehnung

der Einrichtung auf den Bergbau, endlich durch die Forderung von

Arbeiterausschüssen und Beteiligung von Bergleuten an der Aufsicht im

Betriebe, zu welchem Zwecke die Unabhängigstellung der hierzu berufenen

Personen von der Werksverwaltung verlangt wird.

Die $Stellung der Grubenbesitzer$ zu dem Vereine ist von Anfang an

kaum weniger schroff ablehnend gewesen, als wenn es sich um ein

sozialdemokratisches Unternehmen handelte, ja selbst die auch von

unternehmerfreundlichen Blättern als durchaus berechtigt anerkannte

Beteiligung der Bergleute an der Grubenaufsicht ist vom »Bergbaulichen

Verein« mit dem Bemerken abgelehnt, daß dazu kein Bedürfnis vorliege.

Noch schlimmer ist es dem Gewerkverein mit seinen Bestrebungen um

Erhöhung der Löhne ergangen. Auf die schon in Bochum am 1. Februar

1897 beschlossene Eingabe wegen einer allgemeinen Lohnerhöhung von

mindestens 10% und eines Minimallohnes für die Hauer von jährlich 1500

Mk., die unter Ablehnung weitergehender Wünsche gefordert und durch

ausführliches Material über die gestiegenen Kohlenpreise gerechtfertigt

wurde, erteilte der »Bergbauliche Verein« die Antwort, daß die

Bergleute mit den einzelnen Zechen verhandeln mögen, lehnte also die

Befugnis des Gewerkvereins zur Einmischung ab. Spätere Eingaben wurden

überhaupt keiner Antwort gewürdigt.

Die $Bergbehörde$ hat anfangs dem Vereine eine entgegenkommende Haltung

bewiesen, der Berghauptmann $Täglichsbeck$ hat regelmäßig persönlich

an den Verhandlungen teilgenommen und über einzelne Beschwerdepunkte

Auskunft gegeben, was von den Bergleuten stets anerkannt und durch

öffentliche Aussprache des Dankes erwidert ist. In neuester Zeit

freilich, wo der Wind in den Regierungskreisen in die gegen früher

gerade entgegengesetzte Richtung umgeschlagen ist, hat sich auch die

Haltung der Bergbehörden etwas geändert.

Ueber die $Stellungnahme gegenüber dem alten Verbande$ hat in dem

Gewerkvereine seit seinem Bestehen ein Widerstreit der Ansichten

geherrscht. Schon bei der Gründung vertrat der auf katholischer Seite

in erster Linie beteiligte Kaplan Dr. $Oberdörffer$ den Standpunkt, daß

man bei aller Betonung des christlichen Karakters und bei entschiedener

Bekämpfung sozialdemokratischer Bestrebungen doch in praktischen Fragen

mit dem Verbande zusammengehen müsse und dadurch am besten dahin wirken

werde, Jenen von dem Einfluße der Sozialdemokratie zu befreien. Damals

erlangte aber die von dem evangelischen Pfarrer $Weber$ empfohlene

Politik schroffster Ablehnung jeder Berührung mit der Sozialdemokratie

die Oberhand, was wohl der Grund dafür war, daß $Oberdörffer$

aus dem Ehrenrate ausschied. An seine Stelle trat der bekannte

Zentrumsabgeordnete $Hitze$. Auch im Kreise der Vereinsmitglieder

selbst fand die Neigung zur Anbahnung eines guten Verhältnisses zum

alten Verbande Vertreter, insbesondere an dem zweiten Vorsitzenden

$Wahl$-Wattenscheid, während der erste Vorsitzende $Brust$-Altenessen

den $Weber$schen Standpunkt vertrat. Da $Wahl$ evangelisch und $Brust$

katholisch ist, so ergiebt sich, daß der Gegensatz mit dem Bekenntnisse

nichts zu thun hat. Die Meinungsverschiedenheit fand schließlich in der

Generalversammlung in Gelsenkirchen am 16. Januar 1898 ihren Abschluß

dadurch, daß eine Resolution angenommen wurde, die jedes Paktieren

mit dem alten Verbande verwarf und das Auftreten $Wahls$ entschieden

mißbilligte, infolge wovon er aus dem Vereine ausschied. In neuester

Zeit hat übrigens auch hier das schroffe Auftreten der Grubenbesitzer

seine einigende Wirkung auf die Arbeiterkreise dahin geäußert, daß in

dem »Bergknappen«[124] mehrfach erklärt ist, es bleibe schließlich doch

nichts übrig, als auf praktischen Gebiete gelegentlich mit dem »alten

Verbande« Hand in Hand zu gehen.

[124] Vgl. z. B. Nr. 6 vom 15. März 1899.

Seitens der $Hirsch-Duncker$schen $Gewerkvereine$ haben anfangs

Annäherungsversuche stattgefunden, die aber ziemlich kühle Aufnahme

fanden, und noch in neuester Zeit hat der Vorsitzende $Brust$ mit

Nachdruck erklärt, daß der Verein jede Berührung mit politischen

Parteien, zu denen auch jener Verein zu rechnen sei, durchaus

vermeiden müsse; daß $Hitze$ in dem Ehrenrate sei, rechtfertige sich

nur durch seine Stellung als hervorragender Sozialpolitiker.

Mit der Stellung gegenüber dem alten Verbande hängt diejenige zu der

Frage der $Streiks$ auf das engste zusammen. Das Vereinsstatut betont,

wie oben angegeben, die »Anbahnung und Erhaltung einer friedlichen

Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und Arbeitern.« Hiernach und nach

der Persönlichkeit der leitenden Personen kann es gar keinem Zweifel

unterliegen, daß die Absicht eines Gegensatzes gegen die Grubenbesitzer

anfangs völlig ausgeschlossen war, wurde doch gerade darin von den

Vertretern einer entschiedeneren Haltung der Hauptmangel des Vereins

gesehen, indem man sogar so weit ging, die führenden Personen zu

verdächtigen, daß sie unter dem Einfluße der Regierung ständen und

beabsichtigten, die Bergarbeiter in deren Lager überzuführen. Aber die

Verhältnisse erwiesen sich stärker als die Menschen. Schon in Bochum

sprachen selbst diejenigen, die für die möglichste Mäßigung eintraten,

sich dahin aus, daß man, falls die Grubenbesitzer auf ihrer Politik

der schroffen Ablehnung auch der gemäßigtsten Forderungen beständen,

sich mit der Möglichkeit eines Streiks vertraut machen müsse, auch

gut thun werde, die Einrichtung einer Streikkasse ins Auge zu fassen,

»um gegebenenfalls, wenn man den berechtigten Wünschen der Arbeiter

nicht entspricht und alle sonstigen Mittel vergeblich sind, durch den

gesetzlichen Ausstand eine Besserung der Lage zu erzwingen[125].«

Trotzdem bewahrte man selbst harten Zumutungen gegenüber die Ruhe

und ging sogar so weit, daß man, als im Frühjahr 1897 auf der

Zeche Osterfeld einige Mitglieder wegen ihrer Zugehörigkeit zum

Vereine entlassen wurden, also dem Vereine in schroffster Form der

Fehdehandschuh hingeworfen und eine Provokation ausgesprochen war, die

nur den Zweck haben konnte, diesen zu einer Unbesonnenheit zu verleiten

und dann zu vernichten, desungeachtet von einem Streik absah und sich

darauf beschränkte, die Entlassenen zu unterstützen.

[125] Aus dem Berichte über den Bochumer Delegiertentag vom 1. bis

2. Februar 1897.

Aber es ist begreiflich, daß solche und ähnliche Vorgänge allmählich

auch in den Vertretern der Mäßigung das Blut in Wallung brachten, und

es liegt eine eigentümliche Ironie des Schicksals darin, daß gerade

der Vorsitzende $Brust$, der z. B. die Befreiung des internationalen

Gewerkschaftskongresses (1896) mit äußerster Energie bekämpfte und

die Aufhebung eines schon gefaßten, für Beteiligung eintretenden

Beschlusses erzwungen, der ferner, als auf dem Kongresse in Bochum am

2. Februar 1897 $Naumann$ die gemeinsame gewerkschaftliche Thätigkeit

mit dem alten Verbande empfahl, dies in der schroffsten Weise

abgelehnt, der endlich aus der gleichen Veranlassung die Ausschließung

$Wahls$ durchgesetzt hatte, -- daß dieser selbe $Brust$ zum Führer

einer großen Streikbewegung werden mußte, die ihn in scharfen

Gegensatz zu $Weber$ brachte und dessen Ausscheiden aus dem Ehrenrate

zur Folge hatte. Das Ereignis, um das es sich handelt und das für die

weitere Entwickelung der Dinge in der Bergarbeiterbewegung von der

größten Bedeutung sein muß, ist der $Streik am Piesberge$.

Der Piesberg ist ein dem »Georg- und Marien-Bergwerks- und

Hüttenverein« gehöriges, in der Nähe von Osnabrück gelegenes Bergwerk.

Bei dessen Betriebe wurde seit Jahrhunderten an den sog. sieben

kleinen katholischen Feiertagen nicht gearbeitet. Da seit November

1896 erhebliche Wassereinbrüche in die Gruben stattgefunden hatten,

wünschte die Verwaltung, vom 1. Januar 1898 ab eine Beseitigung

dieser Einrichtung und erhielt nicht allein die erforderliche

polizeiliche Genehmigung, sondern auch unterm 27. November 1897 den

bischöflichen Dispens gegen die Zusicherung, die mit Einrichtung

eines Frühgottesdienstes verbundenen Kosten zu übernehmen. Aber die

Bergleute sahen in der Entziehung der Festtage, soweit sie nicht nur

zur Beseitigung einer augenblicklichen Notlage, sondern für die Dauer

erfolgte, eine ungerechtfertigte Maßregel, indem sie geltend machten,

daß sie vor einer anstrengenden Tagesarbeit nicht in der Lage seien,

noch einen Frühgottesdienst zu besuchen, daß sie aber, abgesehen

von diesem religiösen Gesichtspunkte, auch nicht geneigt seien, im

Interesse einer Erhöhung der Dividenden auf die ihnen erforderlichen

Ruhetage zu verzichten. Die Ortsgeistlichen stellten sich von Anfang

an auf die Seite der Arbeiter, und schließlich hat auch der Bischof

von Osnabrück unterm 29. Januar bezw. 24. Februar 1898 seinen Dispens

zurückgezogen. Die Werkverwaltung hatte den ersten Festtag, den 6.

Januar, vorübergehen lassen, ohne die Arbeit zu verlangen, hatte dann

freilich für den 2. Februar 1898 eine Aufforderung zur Einfahrt an

die Arbeiter erlassen, aber, als derselben keine Folge gegeben wurde,

einstweilen von weiteren Schritten abgesehen. Als aber an dem folgenden

Festtage, dem 25. März, eine unter Androhung der Entlassung erneute

Aufforderung ebenfalls keinen Erfolg hatte, wurde am folgenden Tage

500 Arbeitern gekündigt. Am 30. März kündigten dann mehrere hundert

Arbeiter ihrerseits, aber nicht allein war nach dem Statute eine

Gesamtkündigung nur der Werkverwaltung, nicht den Arbeitern erlaubt,

sondern am 12. April wurde auch von einer großen Anzahl Arbeiter die

Arbeit ohne Kündigung niedergelegt. Obgleich am 17. Mai auf Grund einer

von der Zentrumsfraktion gestellten Interpellation eine Verhandlung

der Angelegenheit im Reichstage stattfand, bei der der Handelsminister

$Brefeld$ erklärte, die Grubenverwaltung solle die ihr erteilte

polizeiliche Erlaubnis nur so lange behalten, bis die durch den

Wassereinbruch hervorgerufene Notlage beseitigt sei und die Arbeiter

sollten deshalb im Vertrauen hierauf die Arbeit wieder aufnehmen,

wurde doch eine Verständigung nicht erzielt, da die Werkverwaltung

auf bedingungsloser Aufnahme bestand, was von den Arbeitern in

ihren Versammlungen vom 3. und 4. Juni abgelehnt wurde, und so fand

schließlich der Streik erst dadurch seine Erledigung, daß die am 8.

Juni tagende Generalversammlung der Aktiengesellschaft beschloß, die

Gruben am Piesberge stillzulegen, d. h. den Betrieb aufzugeben. So hat

keine Partei den Sieg davon getragen; die durch die Betriebseinstellung

beschäftigungslos gewordenen Bergleute haben ohne Mühe an anderen Orten

Arbeit erhalten.

In diesen Streik hat auch der Gewerkverein christlicher Bergarbeiter

durch seinen Vorsitzenden $Brust$ in einer Weise eingegriffen, die

ihm heftige Vorwürfe zugezogen hat; insbesondere hat Pfarrer $Weber$

in einer öffentlichen Erklärung das Vorgehen $Brust$'s, als im

Widerspruche mit den Statuten und Beschlüssen des Ehrenrates stehend,

angegriffen und ist, nachdem in der einberufenen gemeinsamen Sitzung

des Vorstandes und Ehrenrates vom 17. April nur noch ein Mitglied auf

seine Seite getreten war, die übrigen aber das Verhalten $Brust$'s

gebilligt hatten, aus dem Ehrenrate ausgeschieden. Der Verlauf der

Dinge ist nach dem »Bergknappen« folgender gewesen.

Als am 2. Februar (Mariä Lichtmeß) trotz der ergangenen Aufforderung

2/3 der Arbeiter nicht eingefahren waren und die Ergreifung von

Zwangsmaßregeln zu erwarten stand, wandte man sich seitens der

beteiligten Bergleute, obgleich bis dahin der Gewerkverein in dem

dortigen Bezirke noch keine Mitglieder hatte, an diesen und ersuchte

$Brust$, in einer Versammlung zu erscheinen. Diese fand am 27. Februar

statt und hatte zur Folge, daß sofort 500 Bergleute dem Gewerkvereine

beitraten. $Brust$ forderte in ihr die Bergleute auf, sich die

Feiertage nicht rauben zu lassen, stellte auch in Aussicht, daß der

Gewerkverein eine Vermittelung versuchen werde. Diese erfolgte dann

durch ein seitens des Vorstandes an die Zechenverwaltung gerichtetes

Schreiben vom 17. März, in welchem unter Bezugnahme darauf, daß 500

der beteiligten Bergleute dem Gewerkvereine angehörten, um Zurücknahme

der Anordnung ersucht und gleichzeitig um eine mündliche Besprechung

des Generaldirektors $Hermann$ mit $Brust$ gebeten wurde. Diese fand

am 19. März statt, hatte aber keinen Erfolg. In einer am folgenden

Tage in Osnabrück abgehaltenen Versammlung berichtete $Brust$ über die

Lage, enthielt sich aber hinsichtlich der Frage, ob man am 25. März

arbeiten solle, der eigenen Stellungnahme und erklärte vielmehr, die

Entscheidung jedem einzelnen Bergmanne überlassen zu müssen. Als dann

am 26. März infolge Nichteinfahrens gegen 333 Arbeiter die Kündigung

ausgesprochen war, wurde $Brust$ telegraphisch aufgefordert, am

folgenden Tage in einer in Wallenhorst abzuhaltenden Versammlung zu

erscheinen. Er that dies und trug nach Kräften dazu bei, die vorhandene

Aufregung zu beschwichtigen, mahnte vor allem eindringlich, sich vor

Kontraktbruch zu hüten und die gesetzliche Kündigungsfrist inne zu

halten. Inzwischen hatte der Vorstand des Gewerkvereins in einer an den

Handelsminister gerichteten Eingabe vom 24. März den Vorschlag gemacht,

den Streik dadurch beizulegen, daß die Arbeiter sich nur insoweit zur

Arbeit an Festtagen verpflichten sollten, wie die Wassergefahr es

erfordere, doch wurde am 7. April durch das Oberbergamt im Namen des

Ministers dem Vorstande eröffnet, daß ihm eine Befugnis zur Vertretung

der beteiligten Arbeiter überhaupt nicht eingeräumt werde. $Brust$,

der zum Zwecke einer persönlichen Audienz bei dem Handelsminister nach

Berlin fuhr, erhielt die Antwort, daß dieselbe nicht bewilligt werden

könne. Auch ein von dem Vorstande am 6. April an die Zechenverwaltung

gerichtetes Schreiben gleichen Inhalts und eine Unterredung $Brust$'s

mit dem Generalsekretär $Stumpf$, in der er sogar versprach, sich

dafür verwenden zu wollen, daß die Bergleute bedingungslos an

den Festtagen arbeiten sollten, bis die im Bau begriffenen neuen

Wasserhaltungsmaschinen fertig sein würden, hatten keinen Erfolg.

Nachdem dann die Verhandlungen im Reichstage stattgefunden hatten,

richtete der Vorstand am 23. Mai nochmals ein Schreiben an die

Zechenverwaltung mit dem Vergleichsvorschlage, es sollten bis zum Mai

1899, wo die beiden Wasserhaltungsmaschinen eingebaut sein würden,

die Bergleute an den Festtagen arbeiten, von da ab aber die Festtage

frei bleiben. Auf dieses Schreiben, in dem zugleich um eine mündliche

Unterredung gebeten war, erfolgte überhaupt keine Antwort. Unter diesen

Umständen hielt es der Vorstand für seine Pflicht, sich der Streikenden

nach Kräften anzunehmen, und es gelang ihm, insgesamt 54267,04 Mk. zur

Verteilung zu bringen.

Es erschien gerechtfertigt, den Piesberger Streik etwas eingehender

darzustellen, da er ein ganz besonderes Interesse verdient, wie ja

auch die Verhandlung im Reichstage beweist. Zum erstenmale ist ein

Gewerkverein, der nicht allein die Förderung des guten Verhältnisses

zu den Arbeitgebern anstrebt, sondern zugleich auf ausgesprochen

christlichem Boden und unter dem Einflusse der Geistlichen beider

Bekenntnisse steht, in die Lage gekommen, einen Streik durchzuführen,

und, wie schon bemerkt, wird dieser Vorgang nicht allein für die

weitere Entwicklung dieses einzelnen Vereins von maßgebender Bedeutung

sein, sondern es handelt sich auch zugleich um die Frage, welche

Rolle diese neue Art von Gewerkvereinen in der sozialen Bewegung der

Gegenwart spielen werden. Es kann ja keinem Zweifel unterliegen, daß

gegen die streikenden Bergleute und deshalb auch gegen den sich ihrer

annehmenden Gewerkverein erhebliche Vorwürfe zu erheben sind. Dazu

gehört nicht allein die Nichtinnehaltung der Kündigungsfrist, sondern

es war auch der Gegenstand des Streites von der Art, daß man nicht ohne

weiteres den Bergleuten Recht geben kann. Religiöse Bedenken waren

durch den bischöflichen Dispens erledigt und sind auch wohl kaum

das treibende Motiv gewesen. Obgleich man nun die Bestrebungen auf

Herabsetzung der Arbeitszeit grundsätzlich durchaus zu billigen hat,

so ist doch der eingeschlagene Weg, 7 Feiertage, die nur in einem ganz

beschränkten Gebiete bestehen, aufrecht zu erhalten, wenig glücklich,

und wenn die hohen Dividenden der Aktionäre ins Feld geführt wurden, so

ist durch die Reichstagsverhandlungen erwiesen, daß dieselben seit 20

Jahren nicht mehr als 3% betragen haben.

Wenn man trotzdem das Verhalten der Zechenverwaltung und noch mehr

dasjenige der Regierung mißbilligen muß, so liegt der Grund hierfür

darin, daß beide sich nicht darauf beschränkt haben, die Forderung

der Arbeiter zurückzuweisen, sondern sich auf den Standpunkt des

hochmütigen Unternehmertums gestellt haben. Inhaltlich war der Streit

von dem Augenblicke ab erledigt, daß beiderseits erklärt war, bis zur

Fertigstellung der Wasserhaltungsmaschinen solle an den Feiertagen

gearbeitet werden, von da ab aber nicht mehr. Weshalb war trotzdem eine

Einigung nicht möglich? Nun lediglich deshalb, weil die Grubenbesitzer

es ablehnten, dieses Zugeständnis in die Form eines Vergleiches zu

kleiden; bedingungslos sollten die Arbeiter sich unterwerfen, dann

wurde ihnen Gnade für Recht in Aussicht gestellt. Die Begründung

dieses Vorgehens war die oft gehörte, daß die Disziplin und das

Recht, Herr im eigenen Hause zu bleiben, eine andere Erledigung

ausschließe; der Arbeiter soll eben in dem Arbeitgeber seinen Herrn

sehen, der, wenn er artig ist, ihn gut behandelt, der aber sich niemals

so weit erniedrigt, sich mit ihm auf dieselbe Bank zu setzen. Aber

noch zweifelloser ist das Unrecht der Grubenverwaltung hinsichtlich

der Ablehnung der von dem Vorstande des Gewerkvereins angebotenen

Vermittelung. Ein großer Teil der beteiligten Bergleute waren dessen

Mitglieder; wenn also dessen Legitimation trotzdem bestritten wurde,

so bedeutet dies nichts weiter, als eine grundsätzliche Stellungnahme

gegen die gewerkschaftliche Organisation überhaupt und findet seine

Erklärung lediglich in dem Gesichtspunkte, daß natürlich die Stellung

des Arbeitgebers dem einzelnen Arbeiter gegenüber stärker ist, als

gegenüber einer Vereinigung derselben. Dieses Uebergewicht wollten sich

die Grubenbesitzer nicht nehmen lassen, wie ja auch aus der bereits

erwähnten Bestimmung des Statuts hervorgeht, die den Arbeitern eine

gemeinschaftliche Kündigung verbietet, während sie der Zechenverwaltung

gestattet ist. Der Arbeiter soll vereinzelt bleiben, um seine Kraft

zu schwächen. Auf denselben engherzigen und ungerechten Standpunkt

stellte sich auch der Handelsminister, indem er die Einmischung des

Gewerkvereins ablehnte; wir leben eben in der Zeit der sozialen

Reaktion.

In neuester Zeit hat übrigens der Gewerkverein zum zweitenmal

Gelegenheit gehabt, einen Streik zu unterstützen, indem er auf

der am 8. Januar 1899 in Essen abgehaltenen Generalversammlung

dem Niederrheinischen Gewerkverein christlicher Textilarbeiter in

Krefeld als Beihülfe in dem von ihm unternommenen Streik[126] 1000

Mk. bewilligte. Selbst einen Streik in die Hand zu nehmen, hat der

Verein bisher abgelehnt, obgleich er wiederholt für eine Erhöhung der

Löhne bei der augenblicklich günstigen Geschäftslage eingetreten ist;

der Grund ist aber lediglich der, daß man einen Streik zur Zeit als

aussichtslos ansieht.

[126] Vgl. unten S. 401.

Wie bereits erwähnt, hat der Piesberger Streik innerhalb des

Christlichen Bergarbeitervereins insofern eine Sezession zur Folge

gehabt, als Pfarrer $Weber$ und mit ihm das zweite evangelische

Mitglied, Kaufmann $Legewitt$, aus dem Ehrenrathe ausschieden,

weil sie die Beteiligung am Streik mißbilligten. $Brust$ hat sich

gegen die von $Weber$ veröffentlichte Erklärung dahin verteidigt,

daß $Weber$ sich nicht auf einen Rath beschränkt, sondern sich ein

Recht der Oberleitung angemaßt habe, das ihm nicht zukomme. In

neuester Zeit hat dieser Streit eine weitere Folge gehabt durch den

Versuch, eine Gegenorganisation in's Leben zu rufen. Am 7. April 1899

veröffentlichte nämlich ein Bergmann $Fürkötter$, der seit einem Jahre

eine »Evangelische Berg- und Hüttenarbeiterzeitung« herausgiebt, eine

Erklärung, durch welche mit der Begründung, daß viele Bergarbeiter

weder in dem alten Verbande wegen dessen sozialdemokratischer Richtung,

noch in dem christlichen Gewerkvereine wegen dessen »ultramontaner

Allüren« ihre Befriedigung fänden, zur Gründung einer $großen

evangelischen Organisation$ aufgefordert wurde. In einer Versammlung

des Evangelischen Arbeitervereins Mönchen-Gladbach vom 10. April

in welcher Pfarrer $Weber$ den Plan befürwortete, wurde dessen

Unterstützung beschlossen. Aber in der zum Zwecke der Gründung auf

den 7. Mai nach Bochum einberufenen Versammlung, in der sich nur 30

Personen als Vertreter von 15 Vereinen eingefunden hatten, mußte man

sich überzeugen, daß der Gedanke einer Gegenorganisation keinen Boden

fand, hatten doch am 16. April die 9 evangelischen Vorstandsmitglieder

desselben einen Protest erlassen, in welchem sie die Behauptung,

daß innerhalb des Vereins ultramontane Propaganda getrieben werde,

für völlig unberechtigt erklärten. So beschränkte man sich denn

nach einem Referate des Pfarrers $Weber$ auf den Beschluß, der auch

von dem anwesenden Vertreter des Gewerkvereins unterstützt wurde,

einen lediglich zur Belebung des religiösen Bewußtseins bestimmten

»$evangelischen Knappenbund$« in's Leben zu rufen. --

Das Beispiel des Christlichen Bergarbeitervereins im Ruhrgebiete

hat zur Folge gehabt, daß auch im $Siegerlande$[127] eine ähnliche

Organisation ins Leben gerufen ist. Am 1. Juli 1897 wurde nämlich nach

mehreren Vorverhandlungen der »$Verein christlicher Berg-, Eisen- und

Metallarbeiter, im Sieg-Haller Industriebezirk$« mit 8 Anmeldestellen

und 400 Mitgliedern begründet.

[127] Das Material für die nachfolgende Darstellung verdanke ich dem

Vorsitzenden Bergmann Richard Breidebach in Eiserfeld.

Der Zweck des Vereins ist die Hebung der moralischen und sozialen Lage

der Arbeiter auf christlicher und gesetzlicher Grundlage und Anbahnung

und Erhaltung einer friedlichen Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und

Arbeitnehmern. Insbesondere erstrebt der Verein: a) die Herbeiführung

eines gerechten Lohnes, welcher dem Werte der geleisteten Arbeit

und der durch diese Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht; b)

die Arbeitsdauer, soweit solche zum Schutze von Gesundheit, Leben

und Familie geboten ist; c) eine Vermehrung der Kontrollorgane zur

Ueberwachung der Durchführung der berg- und gewerbepolizeilichen

Vorschriften unter Hinzuziehung praktisch erfahrener Arbeiter; d) eine

zeitgemäße Reform des Krankenkassenwesens.

Der Verein steht treu zu Kaiser und Reich. Im übrigen schließt er die

Erörterung konfessioneller und politischer Parteiangelegenheiten aus.

Die Mittel zur Erreichung des Zwecks sind: Verhandlungen zwischen

Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Lohnfragen und bei berechtigten

Wünschen und Beschwerden, Eingaben und Petitionen an die

Werksverwaltungen, Bergbehörden, Regierung, Parlamente, belehrende und

bildende Vorträge auf dem Gebiete der sozialen Gesetzgebung.

Durch den Eintritt in den Verein bekennt sich jedes Mitglied als

Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen. Der

Zentralvorstand ist aus Vertretern beider christlicher Bekenntnisse

in gleicher Anzahl zusammengesetzt; dabei sollen Berg- und

Industriearbeiter möglichst gleichmäßig berücksichtigt werden.

Mitglieder, die wegen ihres Eintretens für die Interessen des

Vereins entlassen werden, haben Anspruch auf Unterstützung aus der

Vereinskasse. Nach dem Statute soll auch ein Ehrenrat bestehen, doch

ist ein solcher bisher noch nicht errichtet, wie denn überhaupt der

Verein sich mehr, wie andere ähnlicher Art, allein auf die eigene Kraft

der Arbeiterschaft verläßt und Elemente aus anderen Klassen fernhält.

Der Verein hatte sofort Gelegenheit, das Wohlwollen der Werksbesitzer

kennen zu lernen. Der zum Vorsitzenden gewählte Bergmann $Arnold Utsch$

in Mudersbach hatte nämlich in der am 5. September 1897 in Niederndorf

abgehaltenen Generalversammlung die Aeußerung gethan, es sei richtiger,

zu Knappschaftsältesten Bergleute und nicht, wie bisher, Beamte zu

wählen, da diese weniger unabhängig seien, als die Arbeiter. Die Folge

dieser staatsgefährlichen Aeußerung war, daß Utsch am 9. September 1897

gekündigt wurde. Der Grubenbesitzer Kommerzienrat Siebel in Kirchen,

an den sich Utsch mit der Bitte um Rücknahme der Kündigung wandte,

stellte als Bedingung, daß derselbe die Stellung als Vorsitzender

des Vereins niederlege, nirgends mehr Versammlungen abhalte und

die mißbilligte Aeußerung öffentlich widerrufe. Utsch lehnte diese

Bedingungen ab und wandte sich um Vermittelung zunächst an das

Oberbergamt in Bonn und dann an die Regierung in Arnsberg, doch beides

ohne Erfolg. Natürlich hatte dieses Ereignis eine große Erregung der

Bergarbeiter zur Folge, die in mehreren großen Protestversammlungen,

u. a. am 3. Oktober in Gosenbach, am 14. November in Siegen unter

Teilnahme des Hofpredigers Stöcker, des Vikars Brauns und des Bergmanns

Wahl als zweiter Vorsitzender des christlichen Bergarbeitervereins

im Ruhrgebiete und am 28. November in Mudersbach ihren Ausdruck

fand. In der Letzteren wurde mitgetheilt, daß der Verein bereits 32

Anmeldestellen mit 2136 Mitgliedern besitze. Dem Vorsitzenden Utsch

wurde für die Dauer seiner Beschäftigungslosigkeit eine Unterstützung

von monatlich 100 Mk. bewilligt. Es wurde zugleich über den Anschluß

an den christlichen Gewerkverein, dessen Vorsitzender Brust hiefür

warm eintrat, verhandelt, doch wurde dagegen geltend gemacht, daß

die Verhältnisse in beiden Bezirken wesentlich verschieden seien, da

im Siegreviere der Kohlenbergbau zurücktritt und die Eisenförderung

überwiegt. Man vertagte die Entscheidung auf eine andere Versammlung,

die am 2. Januar 1898 in Siegen stattfand, in der aber beschlossen

wurde, von dem Anschlusse abzusehen, auch ein eigenes Vereinsorgan

zu gründen und das Statut dahin zu ändern, daß der Verein den ganzen

Oberbergamtsbezirk umfaßt. Dementsprechend wurde der neue Name

»$Gewerkverein der christlichen Berg-, Eisen- und Metallarbeiter für

den Oberbergamtsbezirk Bonn$« angenommen.

Das beschlossene eigene Organ ist unter dem Titel »Christliche

Arbeiterzeitung« mit dem 15. März 1898 ins Leben getreten.

Die $erste ordentliche Generalversammlung$ des Vereins hat am 17.

Juli 1898 in $Betzdorf$ stattgefunden. Es wurde mitgeteilt, daß die

Mitgliederzahl bereits 4000 bei 50 Anmeldestellen betrage und daß sich

die Jahreseinnahme auf 4010 Mk., die Ausgabe auf 2220 Mk. und der

Kassenbestand auf 1790 Mk. belaufe. Der Vorsitzende $Utsch$ legte sein

Amt nieder und wurde durch $Breidebach$ ersetzt. Es wurde beschlossen,

daß der Verein seinen Mitgliedern in Unfallsachen Erstattung von

Reisekosten und ärztliche Gutachten gewähren soll. Ein Antrag, die

Bekämpfung der Sozialdemokratie als besondere Aufgabe in das Statut

aufzunehmen, wurde abgelehnt. Dasselbe Schicksal hatte der Vorschlag

des Vorstandes wegen Errichtung einer Krankengeldzuschußkasse, doch ist

man seitdem der Ausführung von neuem nahe getreten. Der Verein hat sich

auch an dem Piesberger Streik durch Sammlung von Unterstützungsgeldern

beteiligt. Bisher erhalten die Mitglieder des Vorstandes keine

Vergütung, doch beabsichtigt man, demnächst einen besoldeten Sekretär

anzustellen.

In einer am 27. November 1898 in Siegen abgehaltenen außerordentlichen

Generalversammlung wurde beschlossen, den monatlichen Beitrag von 10

auf 20 Pf. zu erhöhen und die »Christliche Arbeiterzeitung« zweimal

monatlich erscheinen zu lassen. Außerdem richtete man eine Eingabe an

den Handelsminister, in der um Errichtung eines Berggewerbegerichts

gebeten wird. Die Mitgliederzahl betrug am 1. April 1899 6500. --

Der Versuch, eine alle Bergleute in ganz Deutschland umfassende

Organisation ohne Unterschied der religiösen und politischen Stellung

ins Leben zu rufen, ist bis jetzt erfolglos gewesen. Allerdings

hatte der »Alte Verband« zu diesem Zwecke den $ersten nationalen

Bergarbeiterkongreß$ berufen, der am 26. und 27. Dezember 1894 in

Essen unter Beteiligung von 87 Abgeordneten tagte. Die letzteren waren

jedoch fast ausschließlich aus Rheinland-Westphalen, nur drei aus

dem Königreich Sachsen, einer aus Brandenburg, einer aus Ober- und

einer aus Niederschlesien. Der christliche Bergarbeiterverband war

zur Beteiligung eingeladen, aber nicht vertreten. Aus den Beschlüssen

ist hervorzuheben: die achtstündige Arbeitsschicht einschließlich

Ein- und Ausfahrt, einheitliches Berggesetz und Arbeitsordnung für

ganz Deutschland, Wahl der Bergaufsichtsbeamten durch die Arbeiter.

Der Antrag auf Nationalisierung der Bergwerke wurde abgelehnt, die

Religion mit keinem Worte berührt, wie man überhaupt alles that, um den

rein gewerkschaftlichen Karakter streng zu wahren und Anschluß allen

Richtungen und Anschauungen offen zu halten.

Obgleich man beschloß, solche Kongresse jährlich stattfinden zu lassen,

so vergingen doch zunächst über 2 Jahre, und erst am 19. und 20.

April 1897 wurde in Helmstedt der $zweite nationale Bergmannskongreß$

abgehalten, der von 57 Abgeordneten, und zwar 28 aus dem Ruhrgebiete,

7 aus dem Königreich Sachsen, 8 aus der Provinz Sachsen, 4 aus

Sachsen-Altenburg, 4 aus Braunschweig, 1 aus Oberbayern, 2 aus

Niederschlesien und 1 aus dem Saarbezirke besucht war. Man behandelte

die Reform des Knappschaftswesens und der staatlichen Versicherung und

forderte neben einem Maximalarbeitstage von 8 Stunden einschließlich

Ein- und Ausfahrt einen einheitlichen Mindestlohn von 4 Mk. für ganz

Deutschland, unter Ablehnung der weitergehenden Forderung von 5 Mk.

Der Kongreß sprach sich ferner dafür aus, daß die gewerkschaftlichen

Organisationen einen rein wirtschaftlichen Karakter haben müßten, so

daß jedem Arbeiter ohne Rücksicht auf seine religiösen oder politischen

Ansichten der Eintritt offen stehe. Deshalb seien einseitige religiöse

oder politische Arbeiterverbindungen hierzu nicht geeignet.

Der $dritte Kongreß$ hat vom 2. bis 4. April 1899 in Halle

a. S. stattgefunden unter Beteiligung von 74 Abgeordneten.

Gegenstände der Verhandlungen waren der Arbeiterschutz und die

ungenügenden sanitären Einrichtungen in den Gruben, insbesondere

die mangelhaften Reinigungsvorrichtungen, sowie endlich die Lohn-

und Arbeitsverhältnisse; man forderte den achtstündigen Arbeitstag

und einen Durchschnittslohn von täglich 5 Mk., sowie Regelung des

Knappschaftswesens durch Reichsgesetz.

Der christliche Bergarbeiterverein für den Oberbergamtsbezirk Dortmund

hat sich, wie bemerkt, an diesen Versammlungen nicht beteiligt, dagegen

seinerseits den Plan ins Auge gefaßt, auf christlicher Grundlage eine

Organisation über ganz Deutschland herbeizuführen. Der Verein hatte

auf den 31. Januar, 1. und 2. Februar 1897 einen »$Delegiertentag

christlicher Bergarbeitervereine Deutschlands$« nach Bochum einberufen,

an dem außer den Vertretern des Vereins noch 2 Abgeordnete aus

Niederschlesien, 2 aus Oberschlesien, 6 aus dem Sauerlande, 5 aus

dem Siegerlande und einer aus dem Sulzthale erschienen waren. Die

Gründung eines christlichen Bergarbeitervereins für ganz Deutschland

scheiterte vorläufig an dem Umstande, daß die einzelnen Vereine

erhebliches Vermögen angesammelt haben, das sie nicht einfach aufgeben

wollten, während die Bildung eines die einzelnen Vereine in ihrer

Selbständigkeit nicht antastenden Verbandes derselben durch das

Vereinsgesetz zur Zeit verboten ist, da die von den Vereinen geübte

Thätigkeit von den Behörden als eine politische aufgefaßt wird. Doch

wurde die Anbahnung engerer Fühlungnahme ins Auge gefaßt.

Die übrigen Verhandlungsgegenstände betrafen: 1. Arbeitszeit,

2. Sonntagsruhe, 3. Frauenarbeit, 4. Schutz für Leben und Gesundheit der

Arbeiter, 5. Arbeiterausschüsse, 6. das Kassenwesen der Bergleute,

7. die Lohnfrage.

An den Verhandlungen nahmen auch als eingeladene Gäste neben dem

Professor $Hitze$ als Mitglied des Ehrenrates der Geheimrat A. $Wagner$

und der Verfasser dieses Buches teil, indem sie Vorträge über ihnen

gestellte Themata hielten. Sie alle, insbesondere aber A. $Wagner$,

sind deshalb von der antisozialen Presse lebhaft angegriffen, ja gegen

letzteren wurde sogar von dem Freiherrn v. Stumm bei dem Kultusminister

die Einleitung eines Disziplinarverfahrens beantragt, doch hat dieser

ein solches abgelehnt. --

Die Bergarbeiterbewegung befindet sich zweifellos noch in einem

Zustande der Gärung und der Unklarheit, und es ist schwer, über

ihre wahrscheinliche Entwickelung eine Vermutung auszusprechen.

Daß die vorhandene Zersplitterung der erfolgreichen Wirksamkeit

nachteilig sein muß, liegt auf der Hand, und es sind dem Christlichen

Bergarbeiterverbande wegen seiner Haltung von beachtenswerter Seite

ernsthafte Vorwürfe gemacht, ja die ganze Schöpfung ist wegen

ihrer ausschließenden Tendenz für ein totgeborenes Kind erklärt

und behauptet, daß die heutigen Leiter des »alten Verbandes«

obgleich sie sich persönlich zur sozialdemokratischen Partei

zählen, Selbstverleugnung genug besitzen würden, zurückzutreten

und einer durchaus neutralen Leitung Platz zu machen, sobald

Aussicht vorhanden sei, einen wirklich lebenskräftigen Verband

zum thatkräftigen Schutze der Bergarbeiterinteressen zustande zu

bringen. Es ist für den Fernstehenden schwer, die Berechtigung dieser

Anschauungen zu prüfen. Wie oben dargelegt, besteht innerhalb des

christlichen Gewerkvereins hinsichtlich der Grundanschauung und

insbesondere des Verhaltens gegenüber der Sozialdemokratie eine

wesentliche Meinungsverschiedenheit, wobei der weiterblickende und

vorurteilslose Standpunkt als der richtigere anerkannt werden muß.

Es ist ja gewiß berechtigt, den in der Sozialdemokratie herrschenden

religionsfeindlichen und auf Verbitterung des Klassengegensatzes

abzielenden Bestrebungen entschieden entgegenzutreten, aber den

Schwerpunkt einer Arbeitervereinigung in diese Bekämpfung zu legen,

ist verkehrt. Nicht allein ist ein solches bloß negatives Ziel nicht

geeignet, einen Sammelpunkt für praktische Besserungsbestrebungen zu

bieten, sondern unter der Flagge der Sozialdemokratie segeln auch sehr

wertvolle Elemente der Arbeiterschaft, mit denen man wegen dieses

einzigen Trennungspunktes die Verbindung nicht abbrechen sollte. Daß

wenigstens zunächst die weitere Spaltung der christlichen Bergarbeiter

durch Gründung einer evangelischen Gegenorganisation gescheitert ist,

ist jedenfalls hocherfreulich als Beweis dafür, daß die Bergleute die

Gefahr der Zersplitterung einsehen. Da auch der »alte Verband« in den

letzten Jahren in die gemäßigte und rein gewerkschaftliche Richtung

eingelenkt hat, so ist die Hoffnung nicht aufzugeben, daß allmählich

eine gegenseitige Annäherung stattfinden und die Möglichkeit gegeben

sein wird, daß in rein praktisch-gewerkschaftlichen Fragen alle

Bergarbeiter geschlossen vorgehen.

An sich sind ja offenbar Gewerkvereine auf religiöser Grundlage etwas

Widersinniges, denn die Berufsinteressen sind von der Stellung zur

Religion durchaus unabhängig. Sie erhalten ein relatives Recht nur

als Reaktion gegen einen anderen Fehler. Genau so widersinnig wie

religiöse Gewerkschaften sind politische, denn auch das politische

Glaubensbekenntnis ist für die Verfolgung praktischer Berufsinteressen

ohne Bedeutung. Solange also die in der Generalkommission vertretenen

Gewerkschaften sich als Anhängsel der Sozialdemokratie betrachten,

ist es eine natürliche Reaktion, daß sich antisozialdemokratische

Gewerkvereine bilden, und da der gegen die Sozialdemokratie zu

erhebende Vorwurf sich vor allem auf ihre Stellung zur Religion und

die Monarchie richtet, müssen die hiergegen reagierenden Gewerkvereine

gerade diese beiden Punkte zum Gegenstande ihres Gegensatzes nehmen. Da

es nun aber bis jetzt außer der Sozialdemokratie eine Arbeiterpartei

nicht giebt und deshalb die Arbeiterschaft sich gewöhnt hat, in ihr

nicht die Sozialdemokratie, sondern die Arbeiterpartei zu sehen, so

ist es begreiflich, daß gewerkschaftliche Vereinigungen, die sich zur

Sozialdemokratie in Gegensatz stellen, dem Mißtrauen begegnen, daß sie

überhaupt nicht oder wenigstens nicht mit dem erforderlichen Nachdruck

die Vertretung der Arbeiterinteressen beabsichtigten. Diesem Mißtrauen

können sie nur durch entschiedenes Auftreten die Spitze abbrechen.

Setzte sich deshalb der christliche Gewerkverein, indem er für die

vertragsbrüchigen Arbeiter von Piesberg Partei ergriff, ins Unrecht,

so mußte er doch, falls er es nicht that, befürchten, dem bezeichneten

Mißtrauen neue Nahrung zu geben, und es ist möglich, daß von den

beiden Uebeln, zwischen denen er zu wählen hatte, die moralische

Mitverantwortung für den Vertragsbruch als das geringere anzusehen war.

Aber die Schwierigkeiten, die sich für die Stellung des Vereins

ergeben, sind hiermit noch nicht erschöpft. Wird er einerseits von

kapitalistischer Seite der agitatorischen Verhetzung der Arbeiter

beschuldigt, während, wie schon bemerkt, von anderer Seite gewünscht

wird, daß er in praktischen Dingen mehr, wie bisher, sich dem

alten Verbande nähern möge, so kommt dazu endlich noch die aus der

Beteiligung von Arbeitern $beider Bekenntnisse$ sich ergebende

Schwierigkeit, die dadurch gesteigert ist, daß seit dem Ausscheiden

$Webers$ der evangelischen Seite eine rechte Vertretung fehlt, woraus

bereits die Behauptung hergeleitet ist, daß in dem Vereine das

katholische Element stark überwiege. Es kann als sicher angenommen

werden, daß eine solche Einseitigkeit von der Leitung des Vereins nicht

beabsichtigt wird. Daß die Haltung gegenüber dem alten Verbande unnötig

schroff ist, muß als Mangel anerkannt werden, denn gerade jetzt, wo

der Gewerkverein dem alten Verbande gegenüber der stärkere Teil ist,

würde ein Zusammenwirken mit ihm auf praktischem Gebiete nur zur Folge

haben, die spezifisch sozialdemokratischen Elemente in den Hintergrund

zu drängen und den Verband auf die Bahn einer rein gewerkschaftlichen

Thätigkeit zu leiten.

Es muß auch als durchaus wahrscheinlich angesehen werden, daß die

Entwicklung sich in dieser Richtung vollziehen wird, denn die

Verhältnisse sind nun einmal stärker als die Menschen, und in der

That ist der christliche Gewerkverein trotz seines Gegensatzes

gegen die Sozialdemokratie seit dem Piesberger Streik immer mehr

in die entschiedenere Haltung hineingedrängt; manche Aeußerungen

gegen das Unternehmertum, die der antisozialistische $Brust$ in dem

»Bergknappen« anwendet, würden einem sozialdemokratischen Blatte

keine Schande machen. Offenbar findet aber die entschiedenere Haltung

den Beifall der Bergarbeiter und hat dazu gedient, das anfängliche

Mißtrauen gegen den christlichen Verein zu zerstreuen, wie dessen

steigende Mitgliederzahlen beweisen. Es bewahrheitet sich auch hier

die oft beobachtete Erfahrung, daß Einseitigkeit auf der einen Seite

stets als Reaktion die Einseitigkeit auf der andern hervorruft.

Daraus läßt sich aber zugleich die weitere Entwicklung beurteilen.

Der kurzsichtige Unternehmerhochmut, der in jeder Regung des

Selbständigkeitsdranges unter der Arbeiterschaft sofort eine Gefahr

der Staats- und Gesellschaftsordnung erblickt und gewerkschaftliche

mit sozialdemokratischen Bestrebungen ohne weiteres in denselben

Topf wirft, wird schon das Seinige dazu beitragen, die verschiedenen

Gruppen in der Arbeiterbewegung Schulter an Schulter zu reihen; und die

Ereignisse des letzten Jahres zeigen deutlich die Richtung, in der die

Dinge in der nächsten Zukunft sich gestalten werden.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 137 / 323 题