Die Bergarbeiter haben sich von jeher durch eine gewisse konservative
Anschauung von den meisten Gruppen der Industriearbeiter
unterschieden, wobei die durch ihren Beruf geförderte Neigung zu
ernster Lebensauffassung und religiöser Stimmung wesentlich ins
Gewicht fielen; ist es doch meist üblich, daß der Bergmann vor
seiner Einfahrt in den Schacht ein kurzes Gebet spricht. In vielen
Gegenden sind die Bergleute auch regelmäßig im Besitze eines eigenen
Hauses. Die mit dem Berufe verknüpften Gefahren haben früh zu
der Ausbildung von Unterstützungskassen geführt, die meist unter
der Aufsicht der Behörden stehen, an denen aber den Arbeitern
(Knappen) ein wesentliches Mitbestimmungsrecht eingeräumt ist.
Dieses sog. $Knappschaftswesen$[120] ist der erste Ansatz zu einer
Organisation gewesen. In neuerer Zeit haben sich aber daneben noch
$Bergarbeitervereine$ gebildet, in denen begreiflicherweise die
verschiedenen Richtungen einander den Vorrang abzugewinnen suchen.
[119] Außer den im Vorworte bezeichneten allgemeinen Quellen und den
an den einzelnen Stellen erwähnten besonderen Nachrichten habe
ich die beiden Broschüren von $Oldenberg$ und von $Natorp$: Der
Ausstand der Bergarbeiter 1889 zu Grunde gelegt.
[120] Die Gesamtzahl der Knappschaftsvereine in Deutschland betrug
Ende 1894 139 mit 477186 Mitgliedern, einer Jahreseinnahme
von 36219972 Mk., einer Ausgabe von 31990215 Mk. und einem
Vermögen von 76820206 Mk. Diese Vereine können, da sich ihre
Zwecke wesentlich auf Unterstützungen beschränken, zu den
gewerkschaftlichen Bildungen nicht gerechnet werden.
Die älteste Organisation dieser Art bestand im $Königreich Sachsen$,
wo schon 1868 die »Zwickauer Gruben- und Tagearbeitergenossenschaft«
3000 Mitglieder zählte, die sich 1870 auf 6000 vermehrt hatten. Nachdem
die Genossenschaft unter dem Einflusse des deutsch-französischen
Krieges sich aufgelöst hatte, bildete sich im Mai 1876 der »Sächsische
Berg- und Hüttenarbeiterverband,« der am 10. September 1876 seine
erste Generalversammlung abhielt und am 9. Oktober 1877 die Rechte
der juristischen Persönlichkeit erlangte. Die Mitgliederzahl betrug
1879 1502, 1880 1331, 1885 3332, 1886 3669, 1888 4224, 1889 5661,
1890 6976, 1891 7226, 1892 7731, 1893 8013, 1894 9225. Der Verband
besaß, neben der Verbandskasse eine Beerdigungskasse und ein
eigenes Organ unter dem Titel »Glück auf«. Aber nachdem derselbe
sich der Gewerkschaftskommission angeschlossen hatte und angeblich
sozialdemokratische Bestrebungen in ihm hervorgetreten waren, wurde
er auf Veranlassung der sächsischen Regierung durch Beschluß des
Amtsgerichts Zwickau vom 2. Februar 1895 auf Grund des sächsischen
Vereinsgesetzes aufgelöst.
In $Schlesien$ hatte 1868 $Max Hirsch$ eine erfolgreiche Agitation
entfaltet, aber nach dem unglücklichen Waldenburger Streik lösten
sich die Vereine fast sämtlich auf. In den 1880er Jahren entstand im
Waldenburger Revier unter den Bergarbeitern eine Bewegung, die den
Zweck hatte, durch öffentliche Versammlungen auf eine Verbesserung
des Knappschaftswesens hinzuwirken. Bald zog dieselbe aber auch die
Lohnverhältnisse, die Behandlung der Arbeiter und andere Punkte in
ihren Bereich, und da in den mehrfach begründeten Knappenvereinen bald
sozialdemokratischer Einfluß sich geltend machte, so suchte man von
anderer Seite ein Gegengewicht zu schaffen. So bildete sich zuerst im
Mai 1891 in Hermsdorf ein »$Reichstreuer Bergarbeiterverein$«, der nach
seinem Statute den Zweck verfolgt, »die Kameradschaftlichkeit unter
seinen Mitgliedern zu erwecken und zu pflegen, auf der Grundlage der
bestehenden gesetzlichen Ordnung die Berufsinteressen der Mitglieder in
friedlichem Einverständnis mit den Arbeitgebern und deren Beamten zu
fördern und durch Vorträge über Gegenstände, welche den Interessenkreis
der Mitglieder berühren, belehrend zu wirken«. »Insofern es sich um
die Förderung christlicher Bildung und Sitte, sowie um Kundgebungen
politischen Sinnes handelt, dürfen auch ausnahmsweise Religion und
Politik in die Vorträge hineingezogen werden, dagegen sind Debatten
über Religion und Politik ausgeschlossen.«
Dem Beispiel von Hermsdorf folgten andere Orte, und so entstanden
reichstreue Bergarbeitervereine in Altwasser, Charlottenbrunn,
Dittersbach, Fellhammer, Waldenburg und Weißstein. Diese Vereine
hielten untereinander rege Fühlung und im Oktober 1896 wurde ein
»$Verband der reichstreuen Bergarbeitervereine im Bezirke des
niederschlesischen Bergreviers$« begründet, der seinen Sitz in
Waldenburg hat und den Beitritt allen Vereinen freistellt, die den
oben bezeichneten Zweck verfolgen; ergiebt sich, daß ein Verein von
diesen Grundsätzen abweicht, so kann er durch den Verbandsvorstand
ausgeschlossen werden. Dem Verbande ist außer den genannten Vereinen
auch der auf ähnlicher Grundlage beruhende ältere Knappenverein in
Rothenbach beigetreten. Dem Vorstande steht ein Ehrenbeirat zur
Seite, dessen Mitglieder von den Einzelvereinen aus den Reihen der
Werksbesitzer, der höheren Beamten, der Vorsteher von Kriegervereinen
und anderer Gönner der Sache gewählt werden. Die Vereine erhalten von
den Werksverwaltungen Zuwendungen, mit deren Hülfe sie humanitäre
Bestrebungen, z. B. Weihnachtsbescheerungen veranstalten. Die
Mitgliederzahl des Verbandes betrug[121] am 8. Septbr. 1898 1138.
[121] Nach einer Mitteilung des Herrn Generaldirektor Dr. Ritter in
Waldenburg, dem ich die vorstehenden Angaben verdanke.
Im $Saargebiete$ bestand bis 1889 keine eigentliche Organisation.
Der große rheinisch-westfälische Streik von 1889 zog auch die
Saarbergleute, von denen sich ihm 13000 anschlossen, in seinen
Stromkreis, und nach dessen Beendigung versuchte man die einmal
angeregte Bewegung in einer festen Verbindung der Arbeiter
festzuhalten. Diese war der $Rechtsschutzverein$, der im November 1889
ins Leben gerufen wurde, damals 24000 Mitglieder zählte und unter
dem Namen »Schlägel und Eisen« ein eigenes Organ besaß. Der Verein
stand anfangs durchaus unter geistlichem Einflusse, aber bald begann
auch die Sozialdemokratie Boden zu fassen, und der Streit zwischen
beiden Richtungen zog sich lange hin, bis Mitte 1892 der Sieg der
sozialdemokratischen Elemente endgültig entschieden war. Anfangs
verfügte der Verein über erhebliche Mittel und erbaute sogar mit
diesen einen eigenen Versammlungssaal in Bildstock, aber vielleicht
war gerade dies ein Fehler und ein Grund für den späteren Mißerfolg,
da es die Mittel zu stark erschöpfte. Nachdem man nämlich zu Gunsten
der in der Versammlung vom 4. Mai 1890 in Völklingen gefaßten
Beschlüsse, unter denen neben einer Lohnerhöhung der wichtigste Punkt
die Achtstundenschicht war, eine umfassende Agitation eingeleitet
hatte, kam es endlich am 29. Dezember 1892 zum Streik, wobei die
Handhabung der Wahlen zu den Arbeiterausschüssen, die Maßregelung von
Arbeiterführern, die Häufung der Feierschichten und die Kürzung der
Gedinge die Hauptrolle spielten. Am 2. Januar 1893 hatten von den 30000
Bergarbeitern des Saargebietes etwa 5/6 die Arbeit niedergelegt, aber
eine Aussicht auf Erfolg war in Ermangelung ausreichender Mittel von
Anfang an ausgeschlossen, und schon nach kurzer Zeit war der Streik
verloren. Die Folge war, daß überall nicht allein seitens der Behörden,
sondern auch seitens der Kriegervereine, evangelischen Arbeitervereine
u. s. w. gegen den Verein vorgegangen wurde, und, nachdem schon seit
dem Streik keine Beiträge mehr gezahlt waren, mußte er sich im Juli
1893 auflösen.
Der größte und wichtigste Bezirk des Kohlenbergbaues in Deutschland ist
$Rheinland-Westfalen$ und insbesondere das $Ruhrgebiet$. Hier bestehen
auch in erster Linie die im Eingange erwähnten Verhältnisse, und so
hatten sich die Knappenvereine zunächst unter Führung der Geistlichen
beider Bekenntnisse entwickelt. Allerdings gab es neben katholischen
und evangelischen auch gemischte Vereine, in denen an Stelle des
religiösen Elementes mehr die Förderung der Berufsinteressen in den
Vordergrund trat; doch abgesehen von einem freilich umfaßenden oder
kurzlebigen Verbande, der 1878 von sozialdemokratischer Seite ins Leben
gerufen war, hatte sich eine eigentlich gewerkschaftliche Bewegung
bis zum Jahre 1886 nicht entwickelt. Damals gründete der Redakteur
der »Westdeutschen Volkszeitung«, der jetzige Reichtagsabgeordnete
Fußangel in Bochum den »Rechtsschutzverein«, der aber bald an Einfluß
verlor und 1888 nur noch 4000 Mitglieder zählte.
Eine völlige Verschiebung der Verhältnisse brachte der große Streik
vom Jahre 1889. Derselbe ist durchaus den Kreisen der Bergarbeiter
selbst entsprungen, Einflüsse politischer Parteien sind dabei nicht
nachzuweisen. Schon seit Anfang April bestand ein westfälisches Komitee
zur Vertretung gewisser Forderungen der Bergarbeiter, unter denen
neben einer Lohnerhöhung von 15 bis 25% die wichtigste die war, daß in
die achtstündige Schicht die Zeit der Ein- und Ausfahrt eingerechnet
werden sollte. Obgleich man anfangs eine Arbeitseinstellung nicht
plante, vielmehr auf den 2. Juni eine allgemeine Delegiertenversammlung
einberufen hatte, in der die erforderlichen Maßnahmen beraten werden
sollten, brach doch infolge der Ungeduld der jüngeren Elemente schon
in den ersten Tagen des Mai an verschiedenen Orten, insbesondere in
Gelsenkirchen, der Streik aus und riß dann die Masse auch der älteren
Arbeiter mit, so daß am 8. Mai 40000, am 10. Mai 70000 und am 14. Mai
100000 Bergleute die Arbeit, und zwar ohne Kündigung, niedergelegt
hatten. Nachdem die in einer Versammlung in Essen am 12. Mai gewählten
sog. Kaiserdelegierten Schröder, Bunte und Siegel am 14. Mai vom
Kaiser empfangen und unter Zusicherung arbeiterfreundlicher Reformen
aufgefordert waren, die Arbeit wieder aufzunehmen, führten die mit dem
Vorstande des bergbaulichen Vereins eröffneten Verhandlungen am 19. Mai
zu einem Abkommen, auf Grund dessen die große Mehrzahl der Streikenden
zur Arbeit zurückkehrte. Einem Wiederausbruche des Streiks, der infolge
der mißverständlichen Fassung des Abkommens vom 27. Mai drohte, wurde
durch Verhaftung des Streikkomitees vorgebeugt, und so war am Ende des
Monats die Arbeit überall wieder aufgenommen.
So wenig bei der Einleitung des Streiks ein Einfluß der
Sozialdemokratie festzustellen ist, so hatte doch während dessen Dauer
dieselben erheblich an Boden gewonnen, und vor allem wußte sie sich den
Erfolg zu sichern, indem sie den »$Verband zur Wahrung und Förderung
der bergmännischen Interessen im Rheinland und Westfalen$« ins Leben
rief, der freilich keinen ausgesprochenen politischen Karakter trug,
in dem aber von Anfang an der sozialdemokratische Einfluß überwog. Der
Verband war sogar bestrebt, sich über ganz Deutschland auszudehnen
und berief deshalb den $ersten deutschen Bergarbeitertag$, der Mitte
September 1890 in $Halle$ a. S. tagte. In der That gelang es dort,
einen »$Verband deutscher Bergleute$« ins Leben zu rufen, der 1892
beschloß, auch $Hüttenarbeiter$ aufzunehmen und dementsprechend seinen
Namen änderte und in der »Berg- und Hüttenarbeiterzeitung« sich ein
eigenes Organ schuf; aber obgleich in dem »Glück auf« vom 4. Januar
1891 die Mitgliederzahl für das Königreich Sachsen auf 4000 angegeben
wird und auch in Oberschlesien ein Zweigverein ins Leben gerufen
wurde, so blieb doch die Bedeutung des Verbandes im wesentlichen auf
Rheinland-Westfalen beschränkt. Von Anfang an war derselbe natürlich
für die Bergwerksbesitzer der Gegenstand der schärfsten Angriffe, und
in der That war die bei der Gründung vorhandene Mitgliederzahl von
58000 bald wesentlich vermindert.
Bald nach dem Streik war auch katholischerseits der Versuch gemacht,
die vorhandene Erregung auszunutzen, und im Mai 1890 wurde der
»$Rheinisch-westfälische Bergarbeiterverein Glück auf$« begründet, der
aber nicht zu irgendwelcher Bedeutung zu gelangen vermochte und sich
bald mit dem »Rechtsschutzverein« verschmolz.
Der Erfolg des ersten Streiks in Verbindung mit der Fortdauer vieler
Beschwerdepunkte bewirkte, daß unter den Bergleuten die Neigung Boden
fand, eine neue Kraftprobe zu unternehmen, und so brachen denn im
Winter 1890/91 in verschiedenen Orten Unruhen aus. Auf einem am 15.
Februar 1891 in Bochum abgehaltenen Delegiertentage, auf dem sowohl die
sozialdemokratischen wie die katholischen Elemente vertreten waren,
wurde ein aus beiden Richtungen zusammengesetzter Ausschuß gewählt,
um bestimmt formulierte 5 Forderungen, insbesondere Lohnerhöhung und
Achtstundenschicht einschließlich Ein- und Ausfahrt durchzuführen.
Wie das erste Mal, so brach auch jetzt der Streik aus, ohne daß ein
entsprechender Beschluß gefaßt wäre, aber nicht allein erreichte er
nicht den früheren Umfang, indem die genau zu verfolgende Zahl der
Streikenden niemals über 18122 stieg, sondern er hatte auch keinerlei
Erfolg und mußte, nachdem er vom 16. April bis 5. Mai gedauert hatte,
wieder aufgehoben werden.
Die Schuld an dem Mißerfolge suchten die beiden Richtungen sich
gegenseitig zuzuschieben, thatsächlich hatte der sozialdemokratische
»alte Verband«, wie er meist genannt wird, den Nutzen davon, denn
seine Mitgliederzahl stieg erheblich über ihre frühere Höhe und wird
am 19. April auf 100000 angegeben. Aber der Aufschwung war von kurzer
Dauer, und bald machte sich ein starker Rückgang geltend. Dazu trug
bei einerseits ein völlig mißglückter Sympathiestreik zu Gunsten der
streikenden Saarbergleute, der am 8. Januar 1893 ausbrach und an
dem sich 11000 Mitglieder beteiligten, und andererseits der Verlust
des größten Teils des Verbandsvermögens in Höhe von 16000 Mk., die
in dem Konkurse eines gegründeten bergmännischen Konsumvereins
verloren gingen. Auf der am 25. August 1895 in Bochum abgehaltenen
5. Generalversammlung wurde die Zahl der Mitglieder auf 11000
angegeben, bei einer Einnahme für das Jahr vom 1. Juli 1894/5 zu 11796
Mk. und einer Ausgabe von 14765 Mk., mithin einem Fehlbetrage von
2968 Mk. und einem Vermögensbestande von 3777 Mk. Auf dem Berliner
Gewerkschaftskongresse wurden nur noch 9500 Mitglieder gezählt, in der
Statistik der Generalkommission für 1895 nur 8000 und von gegnerischer
Seite wurde auch diese Zahl als erheblich zu hoch bezeichnet. Auf der
8. Generalversammlung in Helmstedt am 18. April 1897 wurde ohne nähere
Ziffernangabe erwähnt, daß die Zahl der Mitglieder erheblich gestiegen
sei; die Jahreseinnahme wurde auf 15704 Mk., die Ausgabe auf 13304
Mk., der Kassenbestand auf 7685 Mk. angegeben. Die letzte Statistik
der Generalkommission Vom 1. August 1898 verzeichnet 18000 Mitglieder,
48847 Mk. 70 Pf. Jahreseinnahme, 29923 Mk. 3 Pf. Jahresausgabe
und 15554 Mk. 35 Pf. Kassenbestand[122]. Der Verband hat sich der
Generalkommission angeschlossen. Der Vorsitzende ist der Bergmann H.
$Möller$ in Bochum, Redakteur des Verbandsorganes ist $Hué$ in Essen.
[122] $Oldenberg$ im Handw. der Staatsw. I. Erg.-Bd. S. 385 giebt
folgende Zahlen:
Frühjahr 1889 162 Vereine mit 16902 Mitgl. und 5278 Mk. Vermögen
" 1890 200 " " 50000 "
Ende 1890 58000 "
Frühjahr 1891 187 " " 33983 " " 27681 " "
Ende 1891 291 " " 45000 " " 5517 " "
Frühjahr 1892 287 " " 58778 " " 28040 " "
März 1892 222 " " 50000 " " 28000 " "
Ende 1892 167 " " 15000 " " 955 " "
Frühjahr 1893 184 " " 16906 "
Ende 1893 171 " " 11174 " " 1113 " "
Frühjahr 1894 169 " " 14208 " " 21428 " "
31. Juli 1895 11000 " " 3778 " "
$Hué$, der Redakteur der »Berg- und Hüttenarbeiterzeitung« behauptet
in Nr. 4 des »Correspondenzblattes« vom 24. Januar 1898, daß
15000 Mitglieder ihre Beiträge gezahlt hätten und berechnet unter
Berücksichtigung der Säumigen die Gesamtzahl auf 18-19000.
In den letzten Jahren ist unter den Bergarbeitern eine neue Art der
Organisation entstanden. War bis dahin das religiöse Element der
Grund eines scharfen Gegensatzes unter den nicht sozialdemokratisch
beeinflußten Bergleuten, so hat man jetzt den Versuch unternommen,
die beiden Bekenntnisse zu gemeinsamem Vorgehen zu vereinigen,
indem man dabei im Anfange besonders den Gegensatz gegen die
Sozialdemokratie betonte. Als nämlich der 1894 abgehaltene
internationale Bergarbeiterkongreß in Berlin aus dem Ruhrgebiete von
6 sozialdemokratischen Abgeordneten beschickt wurde, die sich als
Vertreter der dortigen Bergarbeiter ausgaben, protestirte eine am 3.
Mai 1894 in Essen abgehaltene Delegiertenversammlung der christlichen
Knappen- und Arbeitervereine des Kreises Essen hiergegen und erklärte
gleichzeitig, daß die Aufgabe der christlichen Vereine darin bestehe,
gleichfalls die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder zu
wahren. Eine niedergesetzte Kommission berief dann auf den 26. August
1894 nach der Rotenburg bei Essen eine von 424 Abgeordneten als
Vertretern von 182 Vereinen besuchte Delegiertenversammlung, auf der
eine Resolution gefaßt wurde, welche die gewerkschaftliche Organisation
der christlichen Bergarbeiter des niederrheinisch-westfälischen
Kohlenreviers für erforderlich erklärte und ein vorläufiges
Statut annahm. In der am 28. Oktober 1894 in Essen abgehaltenen
konstituierenden Versammlung wurde dann der $Gewerkverein christlicher
Bergarbeiter für den Oberbergamtsbezirk Dortmund$ endgültig
begründet.[123]
[123] Die folgende Darstellung beruht auf dem »Bergknappen« und dem mir
außerdem von dem Vorsitzenden Brust zur Verfügung gestellten
Material.
In der Versammlung war auch die Bergbehörde und die
Knappschaftsdirektion vertreten, ohne sich jedoch an den Verhandlungen
zu beteiligen. Ein in der Versammlung vom 26. August 1894 an den
Kaiser gerichtetes Huldigungstelegramm war freundlich beantwortet. Der
Hauptgrund der Unzufriedenheit der Bergleute lag in ihrer ungenügenden
Beteiligung an der Verwaltung der durch ihre Beiträge unterstützten
Knappschaftskassen. Nach einer gehaltenen Umfrage hatten von 88 Zechen
des Oberbergamtsbezirkes Dortmund nur 26 entsprechende Bestimmungen;
auf 34 Zechen geschah die Verwaltung und die Verteilung der Gelder ganz
nach dem Ermessen der Grubenverwaltungen. Das Statut des neugegründeten
Gewerkvereins betont deshalb diese Forderung, stellt aber neben sie
noch einige andere Punkte. Als allgemeiner Zweck wird bezeichnet
»die Hebung der moralischen und sozialen Lage der Bergarbeiter auf
christlicher und gesetzlicher Grundlage und Anbahnung und Erhaltung
einer friedlichen Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und Arbeitern«.
Insbesondere wird erstrebt: »1. Die Herbeiführung eines gerechten
Lohnes, welcher dem Werte der geleisteten Arbeit und der durch diese
Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht, 2. die Einschränkung der
Schichtdauer, soweit solche zum Schutze von Gesundheit, Leben und
Familie geboten ist, 3. ein Mitbestimmungsrecht über die Verwendung
der in die Zechenunterstützungskassen fließenden Beiträge, 4. eine
Vermehrung der Kontrollorgane zur Ueberwachung der Durchführung der
bergpolizeilichen Vorschriften unter Hinzuziehung praktisch erfahrener
Bergleute, 5. eine zeitgemäße Reform des Knappschaftswesens«.
Als Mittel zur Erreichung dieser Zwecke sind bezeichnet »Verhandlungen
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Lohnfragen und bei
berechtigten Wünschen und Beschwerden, Eingaben und Petitionen an die
Werkverwaltungen, Bergbehörden, Regierung, Parlamente, belehrende und
bildende Vorträge auf dem Gebiete der Berggesetzgebung, des Bergbaues
und der Bestrebungen der Bergarbeiter in anderen Revieren und Ländern«.
Der Verein steht treu zu Kaiser und Reich und schließt im übrigen
die Erörterung konfessioneller und politischer Parteiangelegenheiten
aus. Durch den Eintritt bekennt sich jedes Mitglied als Gegner der
sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen.
Jeder Bezirk wählt auf je 100 Mitglieder ein Ausschußmitglied; die
Gesamtheit der letzteren bildet die Generalversammlung und wählt den
Zentralvorstand, der aus 16 Mitgliedern besteht, und zwar je 8 aus
den beiden Konfessionen. Daneben besteht ein Ehrenrat, dem außer
Bergarbeitern auch Geistliche beider Bekenntnisse als Ehrenmitglieder
angehören. Im Vorstande wie im Ehrenrate findet Parität der
Bekenntnisse statt. Neben einem Eintrittsgelde von 50 Pf. wird ein
vierteljährlicher Beitrag von 25 Pf. bezahlt. Diejenigen Mitglieder,
die wegen ihres Eintretens für die Interessen des Gewerkvereins ohne
sonstigen Grund von der Zechenverwaltung entlassen werden, haben
Anspruch auf Unterstützung aus der Vereinskasse, über deren Höhe der
Vorstand nach den Mitteln derselben und dem Grade der Bedürftigkeit
entscheidet. Das Organ des Vereins ist der »Bergknappe«, der anfangs
monatlich einmal, jetzt monatlich zweimal erscheint. Der Vorsitzende
des Vereins, Bergmann August Brust in Altenessen, ist zugleich
Redakteur des »Bergknappen«. Seit Januar 1898 hat er seine Thätigkeit
im Bergbau aufgegeben, um sich ganz dem Vereine zu widmen und bezieht
ein Gehalt von monatlich 150 Mk.
Obgleich der Verein, wie bemerkt, durchaus auf dem Boden friedlichen
Zusammenwirkens mit den Arbeitgebern steht, so fand er doch in deren
Kreisen die erbittertste Feindschaft, und da er gleichzeitig gegen
die Sozialdemokratie den Kampf aufgenommen hat, so hat er große
Schwierigkeiten zu überwinden. So ist es denn auch erklärlich, daß,
obgleich die 182 Vereine, welche am 26. August 1894 in Essen vertreten
waren, angeblich über 30000 Mitglieder zählen sollten, und obgleich
am 28. Oktober 1894 noch 137 Vereine teilnahmen, in der am 31. März
1895 in Essen abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung nur
die Errichtung von 100 Meldestellen berichtet werden konnte, von denen
68 Listen mit insgesamt etwa 4000 Mitgliedern eingesandt hatten. Die
Einnahme betrug bis dahin 1553 Mk. 75 Pf., das Vermögen 865 Mk.
In der am 16. Dezember 1895 in Altenessen abgehaltenen ersten
ordentlichen Generalversammlung wurde mitgeteilt, daß die
Mitgliederzahl sich inzwischen auf 5400 gehoben habe. Ein Sekretär im
Nebenamte mit einer Vergütung von monatlich 30 Mk. ist angestellt.
Die Einnahme hat 4261 Mk., die Ausgabe 3929 Mk. betragen, letztere
einschließlich eines belegten Betrages von 1400 Mk.
Der Verein hat sich seitdem günstig entwickelt. In der am 1. Februar
1897 in Bochum abgehaltenen zweiten ordentlichen Generalversammlung
betrug die Mitgliederzahl bereits 8270 mit 80 Anmeldestellen und einem
Kassenbestande von 6000 Mk. Die am 26. Juni 1897 in Essen stattgehabte
außerordentliche Generalversammlung konnte sogar auf eine Zahl von
15000 Mitgliedern mit 113 Anmeldestellen und einen Kassenbestand von
6300 Mk. zurücksehen. Am 1. Januar 1898 war die Zahl der Mitglieder
auf 21439 und der Vermögensbestand auf 12682 Mk. gestiegen. Die
dritte ordentliche Generalversammlung wurde am 16. Januar 1898 in
Gelsenkirchen unter Anwesenheit von 286 Ausschußmitgliedern als
Vertretern von 103 Zahlstellen abgehalten. Nach einer Notiz im
»Bergknappen« vom 15. Dezember 1898 betrug am 27. November 1898 der
Mitgliederbestand 27983 und das Vermögen 14014 Mk. 15 Pf. In der
vierten ordentlichen Generalversammlung, die am 8. Januar 1899 in Essen
stattfand, waren 400 Vertreter anwesend. Nach dem Rechenschaftsberichte
betrug die Mitgliederzahl 27983 und der Kassenbestand 16771 Mk.
In dieser gedachten Generalversammlung wurde übrigens von mehreren
Seiten das schroffe Auftreten des Vorsitzenden Brust gegenüber dem
alten Verbande getadelt. Brust hatte im Oktober 1868 seinen Rücktritt
von seinem Posten erklärt, und man hatte dies vielfach auf den
Gegensatz zwischen ihm und anderen Vorstandsmitgliedern hinsichtlich
dieses Punktes zurückgeführt, doch hatte er seine Erklärung schon
vor der Generalversammlung wieder zurückgenommen. In der letzteren
wurde die Erhöhung des monatlichen Beitrages von 10 auf 20 Pf. und
zugleich das wöchentliche Erscheinen des »Bergknappen« vom 1. April
1899 ab beschlossen. Außerdem forderte man in einer Resolution: 1.
Erweiterung der Zuständigkeit der Gewerbegerichte als Einigungsämter
und Zulassung von Arbeitervertretern als Rechtsbeistände. 2.
Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes, insbesondere Erhöhung
der Renten. 3. Abänderung des Berggesetzes, insbesondere Zuziehung
von Arbeitervertretern zu der Bergaufsicht. 4. Verleihung von
Korporationsrechten an die eingetragenen Berufsvereine. 5. Errichtung
von Arbeiterkammern. Auch erklärte man, daß die bisher eingetretene
Erhöhung der Löhne den zu stellenden billigen Anforderungen noch nicht
entspreche, war aber darüber einig, daß ein Lohnstreik zur Zeit nicht
aussichtsvoll sei.
Aus der $Thätigkeit des Verbandes$ sind insbesondere hervorzuheben
die Bestrebungen wegen Reform des $Knappschaftswesens$ in dem oben
bereits bezeichneten Sinne; man ist dabei in scharfen Gegensatz zu der
bisherigen Leitung der Knappschaftskassen getreten und hat ziemlich
dieselben Forderungen gestellt, die auch von dem alten Verbande
erhoben wurden. Da die Knappschaftskassen für Krankheit, Invalidität,
Alter und Todesfall sowie für die Witwen- und Waisen Sorge tragen,
so hatte der Verband keine Veranlassung, das Unterstützungswesen in
dem Maße auszubilden, wie es bei anderen Arbeiterklassen geboten
war. Immerhin hat er 2 Kassen errichtet, an denen die Beteiligung
freilich freiwillig ist, den Mitgliedern aber dringend ans Herz gelegt
wird. Die erste ist eine $Krankengeldzuschußkasse$, deren Zweck, wie
der Name besagt, darin besteht, zu dem durch die Knappschaftskasse
gesicherten Krankengelde noch einen Zuschuß zu gewähren, die andere
ist eine $Spar$- und $Sterbekasse$, deren Aufgabe es ist, einerseits
im Falle des Todes, der Invalidität oder sonstigen Bedürftigkeit durch
die angesammelten Spargelder zu helfen, andererseits aber auch eine
Vorsorge für Streikfälle zu treffen, indem bei solchen ebenfalls die
Mitglieder in der Lage sind, ihr Guthaben anzugreifen. Die letztere
Absicht ist bei den einschlägigen Beratungen ausdrücklich betont, wie
denn auch in den Statuten der Kasse als deren Zweck »die Stärkung der
Organisation« bezeichnet wird. Uebrigens sind beide Kassen noch nicht
in Kraft getreten, da, wie in der Generalversammlung am 8. Januar 1899
mitgeteilt wurde, das am 9. August 1897 eingereichte Statut noch immer
nicht genehmigt ist.
Mehrfach hat der Verein in Eingaben an die Behörden und insbesondere
den Reichstag und Landtag die Interessen der Arbeiter zu fördern
gesucht, z. B. durch Vorschläge zur Reform der Unfallversicherung und
Erweiterung der Rechte der Gewerbegerichte, insbesondere Einräumung der
Befugnis, auch auf Anrufen nur eines Teiles einzugreifen und Ausdehnung
der Einrichtung auf den Bergbau, endlich durch die Forderung von
Arbeiterausschüssen und Beteiligung von Bergleuten an der Aufsicht im
Betriebe, zu welchem Zwecke die Unabhängigstellung der hierzu berufenen
Personen von der Werksverwaltung verlangt wird.
Die $Stellung der Grubenbesitzer$ zu dem Vereine ist von Anfang an
kaum weniger schroff ablehnend gewesen, als wenn es sich um ein
sozialdemokratisches Unternehmen handelte, ja selbst die auch von
unternehmerfreundlichen Blättern als durchaus berechtigt anerkannte
Beteiligung der Bergleute an der Grubenaufsicht ist vom »Bergbaulichen
Verein« mit dem Bemerken abgelehnt, daß dazu kein Bedürfnis vorliege.
Noch schlimmer ist es dem Gewerkverein mit seinen Bestrebungen um
Erhöhung der Löhne ergangen. Auf die schon in Bochum am 1. Februar
1897 beschlossene Eingabe wegen einer allgemeinen Lohnerhöhung von
mindestens 10% und eines Minimallohnes für die Hauer von jährlich 1500
Mk., die unter Ablehnung weitergehender Wünsche gefordert und durch
ausführliches Material über die gestiegenen Kohlenpreise gerechtfertigt
wurde, erteilte der »Bergbauliche Verein« die Antwort, daß die
Bergleute mit den einzelnen Zechen verhandeln mögen, lehnte also die
Befugnis des Gewerkvereins zur Einmischung ab. Spätere Eingaben wurden
überhaupt keiner Antwort gewürdigt.
Die $Bergbehörde$ hat anfangs dem Vereine eine entgegenkommende Haltung
bewiesen, der Berghauptmann $Täglichsbeck$ hat regelmäßig persönlich
an den Verhandlungen teilgenommen und über einzelne Beschwerdepunkte
Auskunft gegeben, was von den Bergleuten stets anerkannt und durch
öffentliche Aussprache des Dankes erwidert ist. In neuester Zeit
freilich, wo der Wind in den Regierungskreisen in die gegen früher
gerade entgegengesetzte Richtung umgeschlagen ist, hat sich auch die
Haltung der Bergbehörden etwas geändert.
Ueber die $Stellungnahme gegenüber dem alten Verbande$ hat in dem
Gewerkvereine seit seinem Bestehen ein Widerstreit der Ansichten
geherrscht. Schon bei der Gründung vertrat der auf katholischer Seite
in erster Linie beteiligte Kaplan Dr. $Oberdörffer$ den Standpunkt, daß
man bei aller Betonung des christlichen Karakters und bei entschiedener
Bekämpfung sozialdemokratischer Bestrebungen doch in praktischen Fragen
mit dem Verbande zusammengehen müsse und dadurch am besten dahin wirken
werde, Jenen von dem Einfluße der Sozialdemokratie zu befreien. Damals
erlangte aber die von dem evangelischen Pfarrer $Weber$ empfohlene
Politik schroffster Ablehnung jeder Berührung mit der Sozialdemokratie
die Oberhand, was wohl der Grund dafür war, daß $Oberdörffer$
aus dem Ehrenrate ausschied. An seine Stelle trat der bekannte
Zentrumsabgeordnete $Hitze$. Auch im Kreise der Vereinsmitglieder
selbst fand die Neigung zur Anbahnung eines guten Verhältnisses zum
alten Verbande Vertreter, insbesondere an dem zweiten Vorsitzenden
$Wahl$-Wattenscheid, während der erste Vorsitzende $Brust$-Altenessen
den $Weber$schen Standpunkt vertrat. Da $Wahl$ evangelisch und $Brust$
katholisch ist, so ergiebt sich, daß der Gegensatz mit dem Bekenntnisse
nichts zu thun hat. Die Meinungsverschiedenheit fand schließlich in der
Generalversammlung in Gelsenkirchen am 16. Januar 1898 ihren Abschluß
dadurch, daß eine Resolution angenommen wurde, die jedes Paktieren
mit dem alten Verbande verwarf und das Auftreten $Wahls$ entschieden
mißbilligte, infolge wovon er aus dem Vereine ausschied. In neuester
Zeit hat übrigens auch hier das schroffe Auftreten der Grubenbesitzer
seine einigende Wirkung auf die Arbeiterkreise dahin geäußert, daß in
dem »Bergknappen«[124] mehrfach erklärt ist, es bleibe schließlich doch
nichts übrig, als auf praktischen Gebiete gelegentlich mit dem »alten
Verbande« Hand in Hand zu gehen.
[124] Vgl. z. B. Nr. 6 vom 15. März 1899.
Seitens der $Hirsch-Duncker$schen $Gewerkvereine$ haben anfangs
Annäherungsversuche stattgefunden, die aber ziemlich kühle Aufnahme
fanden, und noch in neuester Zeit hat der Vorsitzende $Brust$ mit
Nachdruck erklärt, daß der Verein jede Berührung mit politischen
Parteien, zu denen auch jener Verein zu rechnen sei, durchaus
vermeiden müsse; daß $Hitze$ in dem Ehrenrate sei, rechtfertige sich
nur durch seine Stellung als hervorragender Sozialpolitiker.
Mit der Stellung gegenüber dem alten Verbande hängt diejenige zu der
Frage der $Streiks$ auf das engste zusammen. Das Vereinsstatut betont,
wie oben angegeben, die »Anbahnung und Erhaltung einer friedlichen
Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und Arbeitern.« Hiernach und nach
der Persönlichkeit der leitenden Personen kann es gar keinem Zweifel
unterliegen, daß die Absicht eines Gegensatzes gegen die Grubenbesitzer
anfangs völlig ausgeschlossen war, wurde doch gerade darin von den
Vertretern einer entschiedeneren Haltung der Hauptmangel des Vereins
gesehen, indem man sogar so weit ging, die führenden Personen zu
verdächtigen, daß sie unter dem Einfluße der Regierung ständen und
beabsichtigten, die Bergarbeiter in deren Lager überzuführen. Aber die
Verhältnisse erwiesen sich stärker als die Menschen. Schon in Bochum
sprachen selbst diejenigen, die für die möglichste Mäßigung eintraten,
sich dahin aus, daß man, falls die Grubenbesitzer auf ihrer Politik
der schroffen Ablehnung auch der gemäßigtsten Forderungen beständen,
sich mit der Möglichkeit eines Streiks vertraut machen müsse, auch
gut thun werde, die Einrichtung einer Streikkasse ins Auge zu fassen,
»um gegebenenfalls, wenn man den berechtigten Wünschen der Arbeiter
nicht entspricht und alle sonstigen Mittel vergeblich sind, durch den
gesetzlichen Ausstand eine Besserung der Lage zu erzwingen[125].«
Trotzdem bewahrte man selbst harten Zumutungen gegenüber die Ruhe
und ging sogar so weit, daß man, als im Frühjahr 1897 auf der
Zeche Osterfeld einige Mitglieder wegen ihrer Zugehörigkeit zum
Vereine entlassen wurden, also dem Vereine in schroffster Form der
Fehdehandschuh hingeworfen und eine Provokation ausgesprochen war, die
nur den Zweck haben konnte, diesen zu einer Unbesonnenheit zu verleiten
und dann zu vernichten, desungeachtet von einem Streik absah und sich
darauf beschränkte, die Entlassenen zu unterstützen.
[125] Aus dem Berichte über den Bochumer Delegiertentag vom 1. bis
2. Februar 1897.
Aber es ist begreiflich, daß solche und ähnliche Vorgänge allmählich
auch in den Vertretern der Mäßigung das Blut in Wallung brachten, und
es liegt eine eigentümliche Ironie des Schicksals darin, daß gerade
der Vorsitzende $Brust$, der z. B. die Befreiung des internationalen
Gewerkschaftskongresses (1896) mit äußerster Energie bekämpfte und
die Aufhebung eines schon gefaßten, für Beteiligung eintretenden
Beschlusses erzwungen, der ferner, als auf dem Kongresse in Bochum am
2. Februar 1897 $Naumann$ die gemeinsame gewerkschaftliche Thätigkeit
mit dem alten Verbande empfahl, dies in der schroffsten Weise
abgelehnt, der endlich aus der gleichen Veranlassung die Ausschließung
$Wahls$ durchgesetzt hatte, -- daß dieser selbe $Brust$ zum Führer
einer großen Streikbewegung werden mußte, die ihn in scharfen
Gegensatz zu $Weber$ brachte und dessen Ausscheiden aus dem Ehrenrate
zur Folge hatte. Das Ereignis, um das es sich handelt und das für die
weitere Entwickelung der Dinge in der Bergarbeiterbewegung von der
größten Bedeutung sein muß, ist der $Streik am Piesberge$.
Der Piesberg ist ein dem »Georg- und Marien-Bergwerks- und
Hüttenverein« gehöriges, in der Nähe von Osnabrück gelegenes Bergwerk.
Bei dessen Betriebe wurde seit Jahrhunderten an den sog. sieben
kleinen katholischen Feiertagen nicht gearbeitet. Da seit November
1896 erhebliche Wassereinbrüche in die Gruben stattgefunden hatten,
wünschte die Verwaltung, vom 1. Januar 1898 ab eine Beseitigung
dieser Einrichtung und erhielt nicht allein die erforderliche
polizeiliche Genehmigung, sondern auch unterm 27. November 1897 den
bischöflichen Dispens gegen die Zusicherung, die mit Einrichtung
eines Frühgottesdienstes verbundenen Kosten zu übernehmen. Aber die
Bergleute sahen in der Entziehung der Festtage, soweit sie nicht nur
zur Beseitigung einer augenblicklichen Notlage, sondern für die Dauer
erfolgte, eine ungerechtfertigte Maßregel, indem sie geltend machten,
daß sie vor einer anstrengenden Tagesarbeit nicht in der Lage seien,
noch einen Frühgottesdienst zu besuchen, daß sie aber, abgesehen
von diesem religiösen Gesichtspunkte, auch nicht geneigt seien, im
Interesse einer Erhöhung der Dividenden auf die ihnen erforderlichen
Ruhetage zu verzichten. Die Ortsgeistlichen stellten sich von Anfang
an auf die Seite der Arbeiter, und schließlich hat auch der Bischof
von Osnabrück unterm 29. Januar bezw. 24. Februar 1898 seinen Dispens
zurückgezogen. Die Werkverwaltung hatte den ersten Festtag, den 6.
Januar, vorübergehen lassen, ohne die Arbeit zu verlangen, hatte dann
freilich für den 2. Februar 1898 eine Aufforderung zur Einfahrt an
die Arbeiter erlassen, aber, als derselben keine Folge gegeben wurde,
einstweilen von weiteren Schritten abgesehen. Als aber an dem folgenden
Festtage, dem 25. März, eine unter Androhung der Entlassung erneute
Aufforderung ebenfalls keinen Erfolg hatte, wurde am folgenden Tage
500 Arbeitern gekündigt. Am 30. März kündigten dann mehrere hundert
Arbeiter ihrerseits, aber nicht allein war nach dem Statute eine
Gesamtkündigung nur der Werkverwaltung, nicht den Arbeitern erlaubt,
sondern am 12. April wurde auch von einer großen Anzahl Arbeiter die
Arbeit ohne Kündigung niedergelegt. Obgleich am 17. Mai auf Grund einer
von der Zentrumsfraktion gestellten Interpellation eine Verhandlung
der Angelegenheit im Reichstage stattfand, bei der der Handelsminister
$Brefeld$ erklärte, die Grubenverwaltung solle die ihr erteilte
polizeiliche Erlaubnis nur so lange behalten, bis die durch den
Wassereinbruch hervorgerufene Notlage beseitigt sei und die Arbeiter
sollten deshalb im Vertrauen hierauf die Arbeit wieder aufnehmen,
wurde doch eine Verständigung nicht erzielt, da die Werkverwaltung
auf bedingungsloser Aufnahme bestand, was von den Arbeitern in
ihren Versammlungen vom 3. und 4. Juni abgelehnt wurde, und so fand
schließlich der Streik erst dadurch seine Erledigung, daß die am 8.
Juni tagende Generalversammlung der Aktiengesellschaft beschloß, die
Gruben am Piesberge stillzulegen, d. h. den Betrieb aufzugeben. So hat
keine Partei den Sieg davon getragen; die durch die Betriebseinstellung
beschäftigungslos gewordenen Bergleute haben ohne Mühe an anderen Orten
Arbeit erhalten.
In diesen Streik hat auch der Gewerkverein christlicher Bergarbeiter
durch seinen Vorsitzenden $Brust$ in einer Weise eingegriffen, die
ihm heftige Vorwürfe zugezogen hat; insbesondere hat Pfarrer $Weber$
in einer öffentlichen Erklärung das Vorgehen $Brust$'s, als im
Widerspruche mit den Statuten und Beschlüssen des Ehrenrates stehend,
angegriffen und ist, nachdem in der einberufenen gemeinsamen Sitzung
des Vorstandes und Ehrenrates vom 17. April nur noch ein Mitglied auf
seine Seite getreten war, die übrigen aber das Verhalten $Brust$'s
gebilligt hatten, aus dem Ehrenrate ausgeschieden. Der Verlauf der
Dinge ist nach dem »Bergknappen« folgender gewesen.
Als am 2. Februar (Mariä Lichtmeß) trotz der ergangenen Aufforderung
2/3 der Arbeiter nicht eingefahren waren und die Ergreifung von
Zwangsmaßregeln zu erwarten stand, wandte man sich seitens der
beteiligten Bergleute, obgleich bis dahin der Gewerkverein in dem
dortigen Bezirke noch keine Mitglieder hatte, an diesen und ersuchte
$Brust$, in einer Versammlung zu erscheinen. Diese fand am 27. Februar
statt und hatte zur Folge, daß sofort 500 Bergleute dem Gewerkvereine
beitraten. $Brust$ forderte in ihr die Bergleute auf, sich die
Feiertage nicht rauben zu lassen, stellte auch in Aussicht, daß der
Gewerkverein eine Vermittelung versuchen werde. Diese erfolgte dann
durch ein seitens des Vorstandes an die Zechenverwaltung gerichtetes
Schreiben vom 17. März, in welchem unter Bezugnahme darauf, daß 500
der beteiligten Bergleute dem Gewerkvereine angehörten, um Zurücknahme
der Anordnung ersucht und gleichzeitig um eine mündliche Besprechung
des Generaldirektors $Hermann$ mit $Brust$ gebeten wurde. Diese fand
am 19. März statt, hatte aber keinen Erfolg. In einer am folgenden
Tage in Osnabrück abgehaltenen Versammlung berichtete $Brust$ über die
Lage, enthielt sich aber hinsichtlich der Frage, ob man am 25. März
arbeiten solle, der eigenen Stellungnahme und erklärte vielmehr, die
Entscheidung jedem einzelnen Bergmanne überlassen zu müssen. Als dann
am 26. März infolge Nichteinfahrens gegen 333 Arbeiter die Kündigung
ausgesprochen war, wurde $Brust$ telegraphisch aufgefordert, am
folgenden Tage in einer in Wallenhorst abzuhaltenden Versammlung zu
erscheinen. Er that dies und trug nach Kräften dazu bei, die vorhandene
Aufregung zu beschwichtigen, mahnte vor allem eindringlich, sich vor
Kontraktbruch zu hüten und die gesetzliche Kündigungsfrist inne zu
halten. Inzwischen hatte der Vorstand des Gewerkvereins in einer an den
Handelsminister gerichteten Eingabe vom 24. März den Vorschlag gemacht,
den Streik dadurch beizulegen, daß die Arbeiter sich nur insoweit zur
Arbeit an Festtagen verpflichten sollten, wie die Wassergefahr es
erfordere, doch wurde am 7. April durch das Oberbergamt im Namen des
Ministers dem Vorstande eröffnet, daß ihm eine Befugnis zur Vertretung
der beteiligten Arbeiter überhaupt nicht eingeräumt werde. $Brust$,
der zum Zwecke einer persönlichen Audienz bei dem Handelsminister nach
Berlin fuhr, erhielt die Antwort, daß dieselbe nicht bewilligt werden
könne. Auch ein von dem Vorstande am 6. April an die Zechenverwaltung
gerichtetes Schreiben gleichen Inhalts und eine Unterredung $Brust$'s
mit dem Generalsekretär $Stumpf$, in der er sogar versprach, sich
dafür verwenden zu wollen, daß die Bergleute bedingungslos an
den Festtagen arbeiten sollten, bis die im Bau begriffenen neuen
Wasserhaltungsmaschinen fertig sein würden, hatten keinen Erfolg.
Nachdem dann die Verhandlungen im Reichstage stattgefunden hatten,
richtete der Vorstand am 23. Mai nochmals ein Schreiben an die
Zechenverwaltung mit dem Vergleichsvorschlage, es sollten bis zum Mai
1899, wo die beiden Wasserhaltungsmaschinen eingebaut sein würden,
die Bergleute an den Festtagen arbeiten, von da ab aber die Festtage
frei bleiben. Auf dieses Schreiben, in dem zugleich um eine mündliche
Unterredung gebeten war, erfolgte überhaupt keine Antwort. Unter diesen
Umständen hielt es der Vorstand für seine Pflicht, sich der Streikenden
nach Kräften anzunehmen, und es gelang ihm, insgesamt 54267,04 Mk. zur
Verteilung zu bringen.
Es erschien gerechtfertigt, den Piesberger Streik etwas eingehender
darzustellen, da er ein ganz besonderes Interesse verdient, wie ja
auch die Verhandlung im Reichstage beweist. Zum erstenmale ist ein
Gewerkverein, der nicht allein die Förderung des guten Verhältnisses
zu den Arbeitgebern anstrebt, sondern zugleich auf ausgesprochen
christlichem Boden und unter dem Einflusse der Geistlichen beider
Bekenntnisse steht, in die Lage gekommen, einen Streik durchzuführen,
und, wie schon bemerkt, wird dieser Vorgang nicht allein für die
weitere Entwicklung dieses einzelnen Vereins von maßgebender Bedeutung
sein, sondern es handelt sich auch zugleich um die Frage, welche
Rolle diese neue Art von Gewerkvereinen in der sozialen Bewegung der
Gegenwart spielen werden. Es kann ja keinem Zweifel unterliegen, daß
gegen die streikenden Bergleute und deshalb auch gegen den sich ihrer
annehmenden Gewerkverein erhebliche Vorwürfe zu erheben sind. Dazu
gehört nicht allein die Nichtinnehaltung der Kündigungsfrist, sondern
es war auch der Gegenstand des Streites von der Art, daß man nicht ohne
weiteres den Bergleuten Recht geben kann. Religiöse Bedenken waren
durch den bischöflichen Dispens erledigt und sind auch wohl kaum
das treibende Motiv gewesen. Obgleich man nun die Bestrebungen auf
Herabsetzung der Arbeitszeit grundsätzlich durchaus zu billigen hat,
so ist doch der eingeschlagene Weg, 7 Feiertage, die nur in einem ganz
beschränkten Gebiete bestehen, aufrecht zu erhalten, wenig glücklich,
und wenn die hohen Dividenden der Aktionäre ins Feld geführt wurden, so
ist durch die Reichstagsverhandlungen erwiesen, daß dieselben seit 20
Jahren nicht mehr als 3% betragen haben.
Wenn man trotzdem das Verhalten der Zechenverwaltung und noch mehr
dasjenige der Regierung mißbilligen muß, so liegt der Grund hierfür
darin, daß beide sich nicht darauf beschränkt haben, die Forderung
der Arbeiter zurückzuweisen, sondern sich auf den Standpunkt des
hochmütigen Unternehmertums gestellt haben. Inhaltlich war der Streit
von dem Augenblicke ab erledigt, daß beiderseits erklärt war, bis zur
Fertigstellung der Wasserhaltungsmaschinen solle an den Feiertagen
gearbeitet werden, von da ab aber nicht mehr. Weshalb war trotzdem eine
Einigung nicht möglich? Nun lediglich deshalb, weil die Grubenbesitzer
es ablehnten, dieses Zugeständnis in die Form eines Vergleiches zu
kleiden; bedingungslos sollten die Arbeiter sich unterwerfen, dann
wurde ihnen Gnade für Recht in Aussicht gestellt. Die Begründung
dieses Vorgehens war die oft gehörte, daß die Disziplin und das
Recht, Herr im eigenen Hause zu bleiben, eine andere Erledigung
ausschließe; der Arbeiter soll eben in dem Arbeitgeber seinen Herrn
sehen, der, wenn er artig ist, ihn gut behandelt, der aber sich niemals
so weit erniedrigt, sich mit ihm auf dieselbe Bank zu setzen. Aber
noch zweifelloser ist das Unrecht der Grubenverwaltung hinsichtlich
der Ablehnung der von dem Vorstande des Gewerkvereins angebotenen
Vermittelung. Ein großer Teil der beteiligten Bergleute waren dessen
Mitglieder; wenn also dessen Legitimation trotzdem bestritten wurde,
so bedeutet dies nichts weiter, als eine grundsätzliche Stellungnahme
gegen die gewerkschaftliche Organisation überhaupt und findet seine
Erklärung lediglich in dem Gesichtspunkte, daß natürlich die Stellung
des Arbeitgebers dem einzelnen Arbeiter gegenüber stärker ist, als
gegenüber einer Vereinigung derselben. Dieses Uebergewicht wollten sich
die Grubenbesitzer nicht nehmen lassen, wie ja auch aus der bereits
erwähnten Bestimmung des Statuts hervorgeht, die den Arbeitern eine
gemeinschaftliche Kündigung verbietet, während sie der Zechenverwaltung
gestattet ist. Der Arbeiter soll vereinzelt bleiben, um seine Kraft
zu schwächen. Auf denselben engherzigen und ungerechten Standpunkt
stellte sich auch der Handelsminister, indem er die Einmischung des
Gewerkvereins ablehnte; wir leben eben in der Zeit der sozialen
Reaktion.
In neuester Zeit hat übrigens der Gewerkverein zum zweitenmal
Gelegenheit gehabt, einen Streik zu unterstützen, indem er auf
der am 8. Januar 1899 in Essen abgehaltenen Generalversammlung
dem Niederrheinischen Gewerkverein christlicher Textilarbeiter in
Krefeld als Beihülfe in dem von ihm unternommenen Streik[126] 1000
Mk. bewilligte. Selbst einen Streik in die Hand zu nehmen, hat der
Verein bisher abgelehnt, obgleich er wiederholt für eine Erhöhung der
Löhne bei der augenblicklich günstigen Geschäftslage eingetreten ist;
der Grund ist aber lediglich der, daß man einen Streik zur Zeit als
aussichtslos ansieht.
[126] Vgl. unten S. 401.
Wie bereits erwähnt, hat der Piesberger Streik innerhalb des
Christlichen Bergarbeitervereins insofern eine Sezession zur Folge
gehabt, als Pfarrer $Weber$ und mit ihm das zweite evangelische
Mitglied, Kaufmann $Legewitt$, aus dem Ehrenrathe ausschieden,
weil sie die Beteiligung am Streik mißbilligten. $Brust$ hat sich
gegen die von $Weber$ veröffentlichte Erklärung dahin verteidigt,
daß $Weber$ sich nicht auf einen Rath beschränkt, sondern sich ein
Recht der Oberleitung angemaßt habe, das ihm nicht zukomme. In
neuester Zeit hat dieser Streit eine weitere Folge gehabt durch den
Versuch, eine Gegenorganisation in's Leben zu rufen. Am 7. April 1899
veröffentlichte nämlich ein Bergmann $Fürkötter$, der seit einem Jahre
eine »Evangelische Berg- und Hüttenarbeiterzeitung« herausgiebt, eine
Erklärung, durch welche mit der Begründung, daß viele Bergarbeiter
weder in dem alten Verbande wegen dessen sozialdemokratischer Richtung,
noch in dem christlichen Gewerkvereine wegen dessen »ultramontaner
Allüren« ihre Befriedigung fänden, zur Gründung einer $großen
evangelischen Organisation$ aufgefordert wurde. In einer Versammlung
des Evangelischen Arbeitervereins Mönchen-Gladbach vom 10. April
in welcher Pfarrer $Weber$ den Plan befürwortete, wurde dessen
Unterstützung beschlossen. Aber in der zum Zwecke der Gründung auf
den 7. Mai nach Bochum einberufenen Versammlung, in der sich nur 30
Personen als Vertreter von 15 Vereinen eingefunden hatten, mußte man
sich überzeugen, daß der Gedanke einer Gegenorganisation keinen Boden
fand, hatten doch am 16. April die 9 evangelischen Vorstandsmitglieder
desselben einen Protest erlassen, in welchem sie die Behauptung,
daß innerhalb des Vereins ultramontane Propaganda getrieben werde,
für völlig unberechtigt erklärten. So beschränkte man sich denn
nach einem Referate des Pfarrers $Weber$ auf den Beschluß, der auch
von dem anwesenden Vertreter des Gewerkvereins unterstützt wurde,
einen lediglich zur Belebung des religiösen Bewußtseins bestimmten
»$evangelischen Knappenbund$« in's Leben zu rufen. --
Das Beispiel des Christlichen Bergarbeitervereins im Ruhrgebiete
hat zur Folge gehabt, daß auch im $Siegerlande$[127] eine ähnliche
Organisation ins Leben gerufen ist. Am 1. Juli 1897 wurde nämlich nach
mehreren Vorverhandlungen der »$Verein christlicher Berg-, Eisen- und
Metallarbeiter, im Sieg-Haller Industriebezirk$« mit 8 Anmeldestellen
und 400 Mitgliedern begründet.
[127] Das Material für die nachfolgende Darstellung verdanke ich dem
Vorsitzenden Bergmann Richard Breidebach in Eiserfeld.
Der Zweck des Vereins ist die Hebung der moralischen und sozialen Lage
der Arbeiter auf christlicher und gesetzlicher Grundlage und Anbahnung
und Erhaltung einer friedlichen Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern. Insbesondere erstrebt der Verein: a) die Herbeiführung
eines gerechten Lohnes, welcher dem Werte der geleisteten Arbeit
und der durch diese Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht; b)
die Arbeitsdauer, soweit solche zum Schutze von Gesundheit, Leben
und Familie geboten ist; c) eine Vermehrung der Kontrollorgane zur
Ueberwachung der Durchführung der berg- und gewerbepolizeilichen
Vorschriften unter Hinzuziehung praktisch erfahrener Arbeiter; d) eine
zeitgemäße Reform des Krankenkassenwesens.
Der Verein steht treu zu Kaiser und Reich. Im übrigen schließt er die
Erörterung konfessioneller und politischer Parteiangelegenheiten aus.
Die Mittel zur Erreichung des Zwecks sind: Verhandlungen zwischen
Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Lohnfragen und bei berechtigten
Wünschen und Beschwerden, Eingaben und Petitionen an die
Werksverwaltungen, Bergbehörden, Regierung, Parlamente, belehrende und
bildende Vorträge auf dem Gebiete der sozialen Gesetzgebung.
Durch den Eintritt in den Verein bekennt sich jedes Mitglied als
Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen. Der
Zentralvorstand ist aus Vertretern beider christlicher Bekenntnisse
in gleicher Anzahl zusammengesetzt; dabei sollen Berg- und
Industriearbeiter möglichst gleichmäßig berücksichtigt werden.
Mitglieder, die wegen ihres Eintretens für die Interessen des
Vereins entlassen werden, haben Anspruch auf Unterstützung aus der
Vereinskasse. Nach dem Statute soll auch ein Ehrenrat bestehen, doch
ist ein solcher bisher noch nicht errichtet, wie denn überhaupt der
Verein sich mehr, wie andere ähnlicher Art, allein auf die eigene Kraft
der Arbeiterschaft verläßt und Elemente aus anderen Klassen fernhält.
Der Verein hatte sofort Gelegenheit, das Wohlwollen der Werksbesitzer
kennen zu lernen. Der zum Vorsitzenden gewählte Bergmann $Arnold Utsch$
in Mudersbach hatte nämlich in der am 5. September 1897 in Niederndorf
abgehaltenen Generalversammlung die Aeußerung gethan, es sei richtiger,
zu Knappschaftsältesten Bergleute und nicht, wie bisher, Beamte zu
wählen, da diese weniger unabhängig seien, als die Arbeiter. Die Folge
dieser staatsgefährlichen Aeußerung war, daß Utsch am 9. September 1897
gekündigt wurde. Der Grubenbesitzer Kommerzienrat Siebel in Kirchen,
an den sich Utsch mit der Bitte um Rücknahme der Kündigung wandte,
stellte als Bedingung, daß derselbe die Stellung als Vorsitzender
des Vereins niederlege, nirgends mehr Versammlungen abhalte und
die mißbilligte Aeußerung öffentlich widerrufe. Utsch lehnte diese
Bedingungen ab und wandte sich um Vermittelung zunächst an das
Oberbergamt in Bonn und dann an die Regierung in Arnsberg, doch beides
ohne Erfolg. Natürlich hatte dieses Ereignis eine große Erregung der
Bergarbeiter zur Folge, die in mehreren großen Protestversammlungen,
u. a. am 3. Oktober in Gosenbach, am 14. November in Siegen unter
Teilnahme des Hofpredigers Stöcker, des Vikars Brauns und des Bergmanns
Wahl als zweiter Vorsitzender des christlichen Bergarbeitervereins
im Ruhrgebiete und am 28. November in Mudersbach ihren Ausdruck
fand. In der Letzteren wurde mitgetheilt, daß der Verein bereits 32
Anmeldestellen mit 2136 Mitgliedern besitze. Dem Vorsitzenden Utsch
wurde für die Dauer seiner Beschäftigungslosigkeit eine Unterstützung
von monatlich 100 Mk. bewilligt. Es wurde zugleich über den Anschluß
an den christlichen Gewerkverein, dessen Vorsitzender Brust hiefür
warm eintrat, verhandelt, doch wurde dagegen geltend gemacht, daß
die Verhältnisse in beiden Bezirken wesentlich verschieden seien, da
im Siegreviere der Kohlenbergbau zurücktritt und die Eisenförderung
überwiegt. Man vertagte die Entscheidung auf eine andere Versammlung,
die am 2. Januar 1898 in Siegen stattfand, in der aber beschlossen
wurde, von dem Anschlusse abzusehen, auch ein eigenes Vereinsorgan
zu gründen und das Statut dahin zu ändern, daß der Verein den ganzen
Oberbergamtsbezirk umfaßt. Dementsprechend wurde der neue Name
»$Gewerkverein der christlichen Berg-, Eisen- und Metallarbeiter für
den Oberbergamtsbezirk Bonn$« angenommen.
Das beschlossene eigene Organ ist unter dem Titel »Christliche
Arbeiterzeitung« mit dem 15. März 1898 ins Leben getreten.
Die $erste ordentliche Generalversammlung$ des Vereins hat am 17.
Juli 1898 in $Betzdorf$ stattgefunden. Es wurde mitgeteilt, daß die
Mitgliederzahl bereits 4000 bei 50 Anmeldestellen betrage und daß sich
die Jahreseinnahme auf 4010 Mk., die Ausgabe auf 2220 Mk. und der
Kassenbestand auf 1790 Mk. belaufe. Der Vorsitzende $Utsch$ legte sein
Amt nieder und wurde durch $Breidebach$ ersetzt. Es wurde beschlossen,
daß der Verein seinen Mitgliedern in Unfallsachen Erstattung von
Reisekosten und ärztliche Gutachten gewähren soll. Ein Antrag, die
Bekämpfung der Sozialdemokratie als besondere Aufgabe in das Statut
aufzunehmen, wurde abgelehnt. Dasselbe Schicksal hatte der Vorschlag
des Vorstandes wegen Errichtung einer Krankengeldzuschußkasse, doch ist
man seitdem der Ausführung von neuem nahe getreten. Der Verein hat sich
auch an dem Piesberger Streik durch Sammlung von Unterstützungsgeldern
beteiligt. Bisher erhalten die Mitglieder des Vorstandes keine
Vergütung, doch beabsichtigt man, demnächst einen besoldeten Sekretär
anzustellen.
In einer am 27. November 1898 in Siegen abgehaltenen außerordentlichen
Generalversammlung wurde beschlossen, den monatlichen Beitrag von 10
auf 20 Pf. zu erhöhen und die »Christliche Arbeiterzeitung« zweimal
monatlich erscheinen zu lassen. Außerdem richtete man eine Eingabe an
den Handelsminister, in der um Errichtung eines Berggewerbegerichts
gebeten wird. Die Mitgliederzahl betrug am 1. April 1899 6500. --
Der Versuch, eine alle Bergleute in ganz Deutschland umfassende
Organisation ohne Unterschied der religiösen und politischen Stellung
ins Leben zu rufen, ist bis jetzt erfolglos gewesen. Allerdings
hatte der »Alte Verband« zu diesem Zwecke den $ersten nationalen
Bergarbeiterkongreß$ berufen, der am 26. und 27. Dezember 1894 in
Essen unter Beteiligung von 87 Abgeordneten tagte. Die letzteren waren
jedoch fast ausschließlich aus Rheinland-Westphalen, nur drei aus
dem Königreich Sachsen, einer aus Brandenburg, einer aus Ober- und
einer aus Niederschlesien. Der christliche Bergarbeiterverband war
zur Beteiligung eingeladen, aber nicht vertreten. Aus den Beschlüssen
ist hervorzuheben: die achtstündige Arbeitsschicht einschließlich
Ein- und Ausfahrt, einheitliches Berggesetz und Arbeitsordnung für
ganz Deutschland, Wahl der Bergaufsichtsbeamten durch die Arbeiter.
Der Antrag auf Nationalisierung der Bergwerke wurde abgelehnt, die
Religion mit keinem Worte berührt, wie man überhaupt alles that, um den
rein gewerkschaftlichen Karakter streng zu wahren und Anschluß allen
Richtungen und Anschauungen offen zu halten.
Obgleich man beschloß, solche Kongresse jährlich stattfinden zu lassen,
so vergingen doch zunächst über 2 Jahre, und erst am 19. und 20.
April 1897 wurde in Helmstedt der $zweite nationale Bergmannskongreß$
abgehalten, der von 57 Abgeordneten, und zwar 28 aus dem Ruhrgebiete,
7 aus dem Königreich Sachsen, 8 aus der Provinz Sachsen, 4 aus
Sachsen-Altenburg, 4 aus Braunschweig, 1 aus Oberbayern, 2 aus
Niederschlesien und 1 aus dem Saarbezirke besucht war. Man behandelte
die Reform des Knappschaftswesens und der staatlichen Versicherung und
forderte neben einem Maximalarbeitstage von 8 Stunden einschließlich
Ein- und Ausfahrt einen einheitlichen Mindestlohn von 4 Mk. für ganz
Deutschland, unter Ablehnung der weitergehenden Forderung von 5 Mk.
Der Kongreß sprach sich ferner dafür aus, daß die gewerkschaftlichen
Organisationen einen rein wirtschaftlichen Karakter haben müßten, so
daß jedem Arbeiter ohne Rücksicht auf seine religiösen oder politischen
Ansichten der Eintritt offen stehe. Deshalb seien einseitige religiöse
oder politische Arbeiterverbindungen hierzu nicht geeignet.
Der $dritte Kongreß$ hat vom 2. bis 4. April 1899 in Halle
a. S. stattgefunden unter Beteiligung von 74 Abgeordneten.
Gegenstände der Verhandlungen waren der Arbeiterschutz und die
ungenügenden sanitären Einrichtungen in den Gruben, insbesondere
die mangelhaften Reinigungsvorrichtungen, sowie endlich die Lohn-
und Arbeitsverhältnisse; man forderte den achtstündigen Arbeitstag
und einen Durchschnittslohn von täglich 5 Mk., sowie Regelung des
Knappschaftswesens durch Reichsgesetz.
Der christliche Bergarbeiterverein für den Oberbergamtsbezirk Dortmund
hat sich, wie bemerkt, an diesen Versammlungen nicht beteiligt, dagegen
seinerseits den Plan ins Auge gefaßt, auf christlicher Grundlage eine
Organisation über ganz Deutschland herbeizuführen. Der Verein hatte
auf den 31. Januar, 1. und 2. Februar 1897 einen »$Delegiertentag
christlicher Bergarbeitervereine Deutschlands$« nach Bochum einberufen,
an dem außer den Vertretern des Vereins noch 2 Abgeordnete aus
Niederschlesien, 2 aus Oberschlesien, 6 aus dem Sauerlande, 5 aus
dem Siegerlande und einer aus dem Sulzthale erschienen waren. Die
Gründung eines christlichen Bergarbeitervereins für ganz Deutschland
scheiterte vorläufig an dem Umstande, daß die einzelnen Vereine
erhebliches Vermögen angesammelt haben, das sie nicht einfach aufgeben
wollten, während die Bildung eines die einzelnen Vereine in ihrer
Selbständigkeit nicht antastenden Verbandes derselben durch das
Vereinsgesetz zur Zeit verboten ist, da die von den Vereinen geübte
Thätigkeit von den Behörden als eine politische aufgefaßt wird. Doch
wurde die Anbahnung engerer Fühlungnahme ins Auge gefaßt.
Die übrigen Verhandlungsgegenstände betrafen: 1. Arbeitszeit,
2. Sonntagsruhe, 3. Frauenarbeit, 4. Schutz für Leben und Gesundheit der
Arbeiter, 5. Arbeiterausschüsse, 6. das Kassenwesen der Bergleute,
7. die Lohnfrage.
An den Verhandlungen nahmen auch als eingeladene Gäste neben dem
Professor $Hitze$ als Mitglied des Ehrenrates der Geheimrat A. $Wagner$
und der Verfasser dieses Buches teil, indem sie Vorträge über ihnen
gestellte Themata hielten. Sie alle, insbesondere aber A. $Wagner$,
sind deshalb von der antisozialen Presse lebhaft angegriffen, ja gegen
letzteren wurde sogar von dem Freiherrn v. Stumm bei dem Kultusminister
die Einleitung eines Disziplinarverfahrens beantragt, doch hat dieser
ein solches abgelehnt. --
Die Bergarbeiterbewegung befindet sich zweifellos noch in einem
Zustande der Gärung und der Unklarheit, und es ist schwer, über
ihre wahrscheinliche Entwickelung eine Vermutung auszusprechen.
Daß die vorhandene Zersplitterung der erfolgreichen Wirksamkeit
nachteilig sein muß, liegt auf der Hand, und es sind dem Christlichen
Bergarbeiterverbande wegen seiner Haltung von beachtenswerter Seite
ernsthafte Vorwürfe gemacht, ja die ganze Schöpfung ist wegen
ihrer ausschließenden Tendenz für ein totgeborenes Kind erklärt
und behauptet, daß die heutigen Leiter des »alten Verbandes«
obgleich sie sich persönlich zur sozialdemokratischen Partei
zählen, Selbstverleugnung genug besitzen würden, zurückzutreten
und einer durchaus neutralen Leitung Platz zu machen, sobald
Aussicht vorhanden sei, einen wirklich lebenskräftigen Verband
zum thatkräftigen Schutze der Bergarbeiterinteressen zustande zu
bringen. Es ist für den Fernstehenden schwer, die Berechtigung dieser
Anschauungen zu prüfen. Wie oben dargelegt, besteht innerhalb des
christlichen Gewerkvereins hinsichtlich der Grundanschauung und
insbesondere des Verhaltens gegenüber der Sozialdemokratie eine
wesentliche Meinungsverschiedenheit, wobei der weiterblickende und
vorurteilslose Standpunkt als der richtigere anerkannt werden muß.
Es ist ja gewiß berechtigt, den in der Sozialdemokratie herrschenden
religionsfeindlichen und auf Verbitterung des Klassengegensatzes
abzielenden Bestrebungen entschieden entgegenzutreten, aber den
Schwerpunkt einer Arbeitervereinigung in diese Bekämpfung zu legen,
ist verkehrt. Nicht allein ist ein solches bloß negatives Ziel nicht
geeignet, einen Sammelpunkt für praktische Besserungsbestrebungen zu
bieten, sondern unter der Flagge der Sozialdemokratie segeln auch sehr
wertvolle Elemente der Arbeiterschaft, mit denen man wegen dieses
einzigen Trennungspunktes die Verbindung nicht abbrechen sollte. Daß
wenigstens zunächst die weitere Spaltung der christlichen Bergarbeiter
durch Gründung einer evangelischen Gegenorganisation gescheitert ist,
ist jedenfalls hocherfreulich als Beweis dafür, daß die Bergleute die
Gefahr der Zersplitterung einsehen. Da auch der »alte Verband« in den
letzten Jahren in die gemäßigte und rein gewerkschaftliche Richtung
eingelenkt hat, so ist die Hoffnung nicht aufzugeben, daß allmählich
eine gegenseitige Annäherung stattfinden und die Möglichkeit gegeben
sein wird, daß in rein praktisch-gewerkschaftlichen Fragen alle
Bergarbeiter geschlossen vorgehen.
An sich sind ja offenbar Gewerkvereine auf religiöser Grundlage etwas
Widersinniges, denn die Berufsinteressen sind von der Stellung zur
Religion durchaus unabhängig. Sie erhalten ein relatives Recht nur
als Reaktion gegen einen anderen Fehler. Genau so widersinnig wie
religiöse Gewerkschaften sind politische, denn auch das politische
Glaubensbekenntnis ist für die Verfolgung praktischer Berufsinteressen
ohne Bedeutung. Solange also die in der Generalkommission vertretenen
Gewerkschaften sich als Anhängsel der Sozialdemokratie betrachten,
ist es eine natürliche Reaktion, daß sich antisozialdemokratische
Gewerkvereine bilden, und da der gegen die Sozialdemokratie zu
erhebende Vorwurf sich vor allem auf ihre Stellung zur Religion und
die Monarchie richtet, müssen die hiergegen reagierenden Gewerkvereine
gerade diese beiden Punkte zum Gegenstande ihres Gegensatzes nehmen. Da
es nun aber bis jetzt außer der Sozialdemokratie eine Arbeiterpartei
nicht giebt und deshalb die Arbeiterschaft sich gewöhnt hat, in ihr
nicht die Sozialdemokratie, sondern die Arbeiterpartei zu sehen, so
ist es begreiflich, daß gewerkschaftliche Vereinigungen, die sich zur
Sozialdemokratie in Gegensatz stellen, dem Mißtrauen begegnen, daß sie
überhaupt nicht oder wenigstens nicht mit dem erforderlichen Nachdruck
die Vertretung der Arbeiterinteressen beabsichtigten. Diesem Mißtrauen
können sie nur durch entschiedenes Auftreten die Spitze abbrechen.
Setzte sich deshalb der christliche Gewerkverein, indem er für die
vertragsbrüchigen Arbeiter von Piesberg Partei ergriff, ins Unrecht,
so mußte er doch, falls er es nicht that, befürchten, dem bezeichneten
Mißtrauen neue Nahrung zu geben, und es ist möglich, daß von den
beiden Uebeln, zwischen denen er zu wählen hatte, die moralische
Mitverantwortung für den Vertragsbruch als das geringere anzusehen war.
Aber die Schwierigkeiten, die sich für die Stellung des Vereins
ergeben, sind hiermit noch nicht erschöpft. Wird er einerseits von
kapitalistischer Seite der agitatorischen Verhetzung der Arbeiter
beschuldigt, während, wie schon bemerkt, von anderer Seite gewünscht
wird, daß er in praktischen Dingen mehr, wie bisher, sich dem
alten Verbande nähern möge, so kommt dazu endlich noch die aus der
Beteiligung von Arbeitern $beider Bekenntnisse$ sich ergebende
Schwierigkeit, die dadurch gesteigert ist, daß seit dem Ausscheiden
$Webers$ der evangelischen Seite eine rechte Vertretung fehlt, woraus
bereits die Behauptung hergeleitet ist, daß in dem Vereine das
katholische Element stark überwiege. Es kann als sicher angenommen
werden, daß eine solche Einseitigkeit von der Leitung des Vereins nicht
beabsichtigt wird. Daß die Haltung gegenüber dem alten Verbande unnötig
schroff ist, muß als Mangel anerkannt werden, denn gerade jetzt, wo
der Gewerkverein dem alten Verbande gegenüber der stärkere Teil ist,
würde ein Zusammenwirken mit ihm auf praktischem Gebiete nur zur Folge
haben, die spezifisch sozialdemokratischen Elemente in den Hintergrund
zu drängen und den Verband auf die Bahn einer rein gewerkschaftlichen
Thätigkeit zu leiten.
Es muß auch als durchaus wahrscheinlich angesehen werden, daß die
Entwicklung sich in dieser Richtung vollziehen wird, denn die
Verhältnisse sind nun einmal stärker als die Menschen, und in der
That ist der christliche Gewerkverein trotz seines Gegensatzes
gegen die Sozialdemokratie seit dem Piesberger Streik immer mehr
in die entschiedenere Haltung hineingedrängt; manche Aeußerungen
gegen das Unternehmertum, die der antisozialistische $Brust$ in dem
»Bergknappen« anwendet, würden einem sozialdemokratischen Blatte
keine Schande machen. Offenbar findet aber die entschiedenere Haltung
den Beifall der Bergarbeiter und hat dazu gedient, das anfängliche
Mißtrauen gegen den christlichen Verein zu zerstreuen, wie dessen
steigende Mitgliederzahlen beweisen. Es bewahrheitet sich auch hier
die oft beobachtete Erfahrung, daß Einseitigkeit auf der einen Seite
stets als Reaktion die Einseitigkeit auf der andern hervorruft.
Daraus läßt sich aber zugleich die weitere Entwicklung beurteilen.
Der kurzsichtige Unternehmerhochmut, der in jeder Regung des
Selbständigkeitsdranges unter der Arbeiterschaft sofort eine Gefahr
der Staats- und Gesellschaftsordnung erblickt und gewerkschaftliche
mit sozialdemokratischen Bestrebungen ohne weiteres in denselben
Topf wirft, wird schon das Seinige dazu beitragen, die verschiedenen
Gruppen in der Arbeiterbewegung Schulter an Schulter zu reihen; und die
Ereignisse des letzten Jahres zeigen deutlich die Richtung, in der die
Dinge in der nächsten Zukunft sich gestalten werden.