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| | |Einnahmen |Geleistete Unterstützungen
| | | aus | +----------------
Jahres |Ortsvereine|Mitglieder|Beiträgen | |Vermögensbestand
| | | Mk. | Mk. | Mk.
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1894 | 27 | 1200 | 9222 | -- | 7400
1895 | 34 | 1420 | 15176 | 2314 | 17495
1896 | 40 | 1570 | 36899 | 14033 | 29919
1897 | 57 | 1925 | 46283 | 24109 | 40909
1898 | 69 | 2800 | 64000 | 28000 | 63000
Der seitens des Verbandes erhobene Vorwurf, der Bund stehe im Solde
der Prinzipale und seine Mitglieder gäben sich zu Streikbrechern her,
wird von ihm mit Entrüstung zurückgewiesen mit der Behauptung, daß auch
seine Arbeitsnachweise Arbeit nur in tariftreuen Geschäften vermitteln
und daß der Bund das Interesse der Gehülfen nicht minder wirksam
wahre als der Verband, daß er vielmehr lediglich dem Terrorismus
des letzteren entgegentreten und die freie Selbstbestimmung der
Gehülfen bei etwaigen vom Verbande beschlossenen Streiks wahren wolle.
Deshalb dürfe kein Mitglied wegen Teilnahme oder Nichtteilnahme an
Lohnbewegungen aus dem Bunde und von der Beteiligung an dessen Kassen
ausgeschlossen werden.
Es ist bei den widersprechenden gegenseitigen Darstellungen schwer, in
dem zwischen Verband und Bund geführten verbitterten und gehässigen
Streite ein unbefangenes Urteil zu gewinnen. Daß seitens des Verbandes
ein starker Druck zum Eintritte auf die Gehülfen ausgeübt wird, ist
nicht zu bezweifeln, und ebenso wird vom Standpunkte der persönlichen
Freiheit aus das an die Mitglieder gestellte Verlangen, sich einem
Beschlusse des Verbandes wegen Einleitung eines Streiks auch da zu
fügen, wo sie ihn für unberechtigt halten, verwerflich erscheinen. Aber
es ist zu bedenken, daß Ziele, die einer größeren Gruppe gemeinsam
sind, sich einfach nicht anders erreichen lassen, als wenn eine
solche Gruppe sich zu einer straffen Organisation zusammenschließt
und der Einzelne sich den Beschlüssen der Mehrheit unterordnet.
Insofern liegt auch dem heute so viel angeschuldigten »Terrorismus«
im wirtschaftlichen Kampfe, mag er auf Seiten der Arbeiter oder der
Unternehmer geübt werden, eine gewisse geschichtliche Notwendigkeit und
ein soziales Recht zu Grunde, das allerdings mit unserem gesetzlich
anerkannten Rechte in Widerspruch steht, aber wesentlich deshalb,
weil dieses auf dem Boden der die letzten 100 Jahre beherrschenden
individualistischen Anschauung erwachsen ist. Die letztere steht zur
Zeit im Begriffe, durch eine andere, die soziale, abgelöst zu werden,
und von dieser aus betrachtet, muß Manches als Recht erscheinen, was
wir bisher gewohnt waren, als Unrecht zu betrachten.