3. Errichtung und Erweiterung von Kranken-, Invaliden- und
Viatikumskassen, Regelung der weiteren Unterstützungskassen,
Förderung von Produktivgenossenschaften;
4. Hebung und Förderung der geistigen Fähigkeiten, würdige Pflege
der Kollegialität, Hebung der Moral, Anschaffung von Bibliotheken,
Einführung von Unterrichtsstunden, wissenschaftlichen und
technischen Vorträgen u. s. w., festes Zusammenhalten in allen
Lagen und Gefahren des Berufes; gegenseitige Unterstützung.
An der Spitze des Verbandes stand eine fünfgliedrige Kommission und der
Präsident. Organ ist der »Correspondent für Deutschlands Buchdrucker
und Schriftgießer«.
Der Verband hat das so abgegrenzte Gebiet später ausgebaut. Zunächst
wurde schon 1868 in Berlin die Gründung einer $Zentral-Invalidenkasse$
beschlossen, deren Mitgliedschaft seit dem 1. Januar 1876 obligatorisch
ist. Da später der Betrieb der Geschäfte in Bayern verboten
wurde, so errichtete man dort eine besondere Invalidenkasse für
Bayern. Mit dem 1. Oktober 1875 trat eine $Reisekasse$ ins Leben,
aus welcher reisende Mitglieder täglich 1 Mk. 25 Pf. erhalten.
Die $Arbeitslosenunterstützung$ am Orte war schon 1875 von einer
dazu bestellten Kommission, die vom 11. bis 15. April in Gotha
tagte, beschlossen, wurde dann aber bei vorgenommener Urabstimmung
abgelehnt. Auf dem vom 24. bis 27. Mai 1876 in Leipzig abgehaltenen V.
Verbandstage wurde die Arbeitslosenunterstützung im Prinzip genehmigt
und dieser Beschluß auf der vom 2. bis 5. September 1879 in Hannover
abgehaltenen ersten Generalversammlung des »Unterstützungsvereins
deutscher Buchdrucker« wiederholt, indem zugleich die baldige
Gründung einer $Zentralkrankenkasse$ beschlossen wurde. Die
Arbeitslosenunterstützung trat darauf mit dem 1. Januar 1880, die
Zentralkrankenkasse mit dem 3. Juli 1881 in Thätigkeit. Auf der vom
28. bis 30. Mai 1885 in Berlin abgehaltenen III. Generalversammlung
wurde dann auch die Einführung des $Rechtsschutzes$ beschlossen. Am
22. März 1873 wurde die Leipziger $Produktivgenossenschaft$ gegründet,
doch wurde am 2. September 1879 deren Liquidation beschlossen und das
Unternehmen im Oktober 1879 verkauft.
Die notwendige Ergänzung des Gehülfenverbandes war ein
$Prinzipalverein$, der auf einer am 15. August 1889 in Mainz tagenden
Versammlung unter dem Namen »Deutscher Buchdruckerverein«[99] von
85 Prinzipalen gegründet wurde. Der Vorstand aus 9 Mitgliedern hat
seinen Sitz in Leipzig, mit einem besoldeten Sekretär. Das Organ
waren zunächst die »Annalen der Typographie«, dann von 1875-1888 die
»Mitteilungen des Deutschen Buchdruckervereins« und seit 1889 die
»Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker«.
[99] Wir werden uns mit dem deutschen Buchdruckerverein noch an anderer
Stelle (vgl. unten III. Teil) zu beschäftigen haben; hier ist
über denselben nur dasjenige mitzuteilen, was zum Verständnisse
seines Verhältnisses zu der Gehülfenorganisation erforderlich ist.
Als $Zweck$ bezeichnete der Verein neben einer »geordneten
Organisation« auch »die thunlichste Förderung der materiellen und
geistigen Interessen der Gehülfen, worin der Verein sowohl eine
zeitgemäße Berechtigung, als auch das eigene Interesse seiner
Mitglieder erkennt«; aber die zu diesen Zwecken zu gründenden Kassen
für Kranken-, Begräbnis-, Witwen-, Invaliden- und Reise-Unterstützung
sollen $allen$ Gehülfen zu Gute kommen, und der Verein will
deshalb »mit aller Energie den Bestrebungen der Gehülfen-Vereine
entgegentreten, die die Unterstützung aus solchen Kassen, namentlich
die Gewährung des Reisegeldes nur ihren eigenen Mitgliedern gewähren
wollen«.
Diese feindliche Haltung gegen den Gehülfenverband zeigte sich denn
auch sofort darin, daß der Vorstand sich im Oktober 1889 nicht an
diesen, sondern an $alle$ Gehülfenvereine Deutschlands mit der
Aufforderung wandte, »sich darüber zu äußern, in welcher Weise
der Deutsche Buchdruckerverein nach ihrer Ansicht das Interesse
der Gehülfen fördern könne«. Aber der Gehülfenverband erreichte
es, daß diese Anfragen mit der einzigen Ausnahme des Leipziger
Buchdruckervereins unbeantwortet blieben. Der Hamburger Gehülfenverein
gab der herrschenden Stimmung Ausdruck durch die Antwort seines
Vorsitzenden: »Wünsche, die die Gehülfenschaft bei Beratung der
Statuten Ihres Vereins geltend machen möchte, kann ich mich nicht
veranlaßt fühlen zu deklarieren, denn nach meiner Ueberzeugung ist die
Zeit vorüber, wo man in patriarchalischer Weise Wünsche an den Stufen
des Thrones niederlegte, sondern jetzt verständigt man sich auf der
Grundlage, daß alle Menschen gleichberechtigt sind, ob Arbeitgeber und
-nehmer«.
Die gegenseitigen Streitigkeiten setzten sich ununterbrochen fort,
insbesondere als die wichtige Frage der $Lohnregulierung$ immer
brennender wurde. Man bezahlte den Lohn einerseits in dem »gewissen
Gelde«, d. h. einem festen Wochensatze, andererseits aber nach der
Arbeitsleistung als Akkordlohn. Die Gehülfen forderten nun nicht
nur eine Erhöhung des Lohnes, sondern eine ihnen günstigere Art der
Berechnung, indem an die Stelle des »1000 n-Tarifes«, nach welchem der
Raum nach dem Normalmaße des n gemessen wird, der »Alphabet-Tarif«,
bei welchem die Gesamtheit der Buchstaben des Alphabetes die
Einheit bildet, treten sollte. Der Prinzipalverein war nun zu
einem Entgegenkommen an sich bereit, lehnte aber jede Verhandlung
mit dem Gehülfenverbande, obgleich demselben die Mehrheit aller
Gehülfen angehörte, ab und forderte die gesamte Gehülfenschaft auf,
Vertreter zu wählen. Diese Wahl wurde aber fast überall abgelehnt,
und nachdem der von dem Gehülfenverbande aufgeteilte Tarif von dem
Prinzipalvereine verworfen war, kündigten zunächst in Leipzig die große
Mehrzahl der Gehülfen zum 1. Februar 1873. Die Leipziger Prinzipale
wandten sich hierauf an den Prinzipalverein mit dem Antrage, gemäß
des Vereinsstatutes nunmehr die Entlassung aller Mitglieder des
Gehülfenverbandes herbeizuführen. Der Vereinsvorstand stimmte auch
diesem Verlangen zu, aber thatsächlich wurde ihm nur sehr lässig
Folge gegeben, so daß die Aussperrung nur etwa 2000 Gehülfen umfaßte.
Angesichts dieser Verhältnisse sah sich der Prinzipalverein zum
Rückzuge gezwungen und nachdem man im wesentlichen den Forderungen des
Gehülfenverbandes hatte nachgeben müssen, die eine Lohnerhöhung um etwa
20-25% darstellten, wurde am 21. April 1873 die Arbeitseinstellung und
Aussperrung für beendigt erklärt. Der neue Normaltarif wurde, nachdem
eine vom 1.-5. Mai 1873 in Leipzig abgehaltene gemeinsame Versammlung
ihn endgültig festgestellt hatte, am 9. Mai 1873 allgemein eingeführt.
Der Tarif wurde zunächst für die Zeit bis zum 1. Juli 1876 vereinbart,
doch sollte er, falls nicht von einer der beiden Parteien bis zum 1.
April 1876 die Kündigung erfolgt wäre, fortbestehen und nur durch
vierteljährliche Kündigung aufgehoben werden können. Um Streitigkeiten
zu entscheiden wurde für jeden der 12 Kreise, in welche man das
deutsche Reich einteilte, ein $Schiedsamt$ eingerichtet, bestehend
aus 3 Prinzipalen und 3 Gehülfen; den Vorsitz führt ein Prinzipal,
falls die Klage von einem Gehülfen ausgeht, und umgekehrt. Auch
Nichtverbandsmitglieder dürfen sich an das Schiedsamt wenden. Als
Berufungsinstanz gilt das aus je einem von den Kreisen gewählten
Prinzipal- und Gehülfenvertreter gebildete $Einigungsamt$ in Leipzig.
Falls von einer der beiden Parteien eine Abänderung des Tarifes
verlangt wird, tritt das Einigungsamt als $Tarif-Revisionskommission$
in Thätigkeit, doch sind deren Beschlüsse der Abstimmung seitens der
Kreise zu unterwerfen.
Aber hatte man auf diese Weise der Entstehung von Streitigkeiten
theoretisch auf das Beste vorgebeugt, so scheiterte doch die Sache
bald daran, daß der Prinzipalverein nicht allein zu wenig Mitglieder
besaß, um seinen Beschlüssen den erforderlichen Nachdruck zu geben,
sondern sich nicht einmal imstande zeigte, seine eigenen Mitglieder
zur Anerkennung seiner Abmachungen zu zwingen. Dazu kam die in den
nächsten Jahren ungünstige allgemeine Geschäftslage, und obgleich die
Gehülfen sich sowohl 1876 als 1878 den von den Prinzipalen beantragten
und von der Tarifrevisionskommission beschlossenen Lohnherabsetzungen
fügten, wobei insbesondere der Verbandsvorstand Ehrlichkeit und Einfluß
genug bewies, um selbst einzelne Widerstände zu beseitigen, ließ man
doch 1878 die $Schiedsämter$ und das $Einigungsamt$ wieder fallen und
übertrug die Verhandlung über Tarifänderungsanträge einer $besonderen
Tarifrevisionskommission$ aus 24 Mitgliedern. Der neue Tarif trat
mit dem 1. Oktober 1878 in Kraft, nachdem er in Urabstimmung von
254 Prinzipalen gegen 16 und von 2832 Gehülfen gegen 537 angenommen
war, aber thatsächlich wurde er nur in der Minderzahl der Geschäfte
eingeführt, und eine 1879 vorgenommene Umfrage ergab, daß er unter 2715
Prinzipalen nur von 654 beobachtet wurde, ja an verschiedenen Orten
z. B. Berlin hatten sich besondere Prinzipalvereine gebildet, die sich
in Gegensatz zu dem Hauptverein stellten.
Eine schwere Krisis und bedauerliche Unterbrechung des bisherigen
erfreulichen Fortschrittes brachte die Zeit des $Sozialistengesetzes$.
Wie die sächsischen Behörden sich überhaupt vor fast allen übrigen
dadurch nicht zu ihrem Ruhme ausgezeichnet haben, daß sie unter
der Herrschaft des Gesetzes Alles unterdrückten, was irgendwie nach
Arbeiterorganisation und Arbeiterbewegung aussah, so glaubten sie
auch hier die Sozialdemokratie dadurch zu schädigen, daß sie ihren
gefährlichsten Gegner vernichteten. Um derartigen Angriffen und
dem Verdachte, daß politische Zwecke verfolgt würden, thunlichst
vorzubeugen, beschloß, wie schon erwähnt, der Verband am 21.
November 1878 seine Auflösung, indem gleichzeitig der lediglich die
Unterstützung seiner Mitglieder bezweckender »$Unterstützungsverein
Deutscher Buchdrucker$« mit dem Sitze in Leipzig gegründet wurde.
Aber dieser Vorsicht ungeachtet wurde der neue Verein am 5. März 1879
polizeilich aufgelöst. Derselbe verlegte deshalb seinen Sitz nach
Stuttgart, wo man mehr sozialpolitisches Verständnis zeigte. Auch in
Bayern wurde jetzt plötzlich der Verband für einen solchen politischen
Karakters erklärt und den bayrischen Vereinen die Beteiligung
untersagt, bis man sie 1889 wieder gestattete. Aehnliches bereitete man
1885 in Preußen vor, sah aber merkwürdigerweise von weiteren Schritten
ab, als der Verband seinen $Sitz nach Berlin verlegte$; nur die dem
Verbande angehörige Invalidenkasse blieb in Stuttgart.
Die neue $Sozialversicherungsgesetzgebung$ bot zunächst erhebliche
Schwierigkeiten für das Kassenwesen des Verbandes, doch gelang es sich
derselben anzupassen und daraufhin war die Wirkung ähnlich wie bei den
Hirsch-Duncker'schen Vereinen, daß die Arbeiter sich um so stärker
beteiligten, um den Zwangskassen zu entgehen.
Nachdem man einige Jahre ohne schiedsgerichtliche Instanz gelebt
hatte, machte sich deren Notwendigkeit von neuem zwingend geltend,
und nach einer seitens der Gehülfen Anfang 1886 erfolgten Kündigung
des Tarifes trat man am 16. August 1886 in Leipzig zu Verhandlungen
zusammen, die neben einer geringen Lohnerhöhung und anderen Aenderungen
zu einer $Wiederherstellung der lokalen Schiedsgerichte und des
Einigungsamtes$ als Berufungsinstanz führten, doch sollten bei den
Wahlen nur diejenigen Prinzipale und Gehülfen stimmberechtigt sein,
die den Tarif anerkannten und nach demselben arbeiteten. Hierdurch
wurde ein ganz neues Organ geschaffen, nämlich die $Tarifgemeinschaft$,
eine Vereinigung von Prinzipalen und Gehülfen, die den beiderseitigen
Vereinen mit einer gewissen Selbständigkeit gegenübersteht.
Ein weiteres wichtiges Ergebnis dieser Verhandlungen bestand in der
Festsetzung einer $Skala über das Verhältnis der Lehrlinge$ zu den
Gehülfen, die innerhalb 6 Jahren durchgeführt werden sollte[100].
[100] Nach derselben durften gehalten werden:
I. Setzer: II. Drucker:
auf -- bis 3 Geh. 1 Lehrl. auf -- bis 2 Geh. 1 Lehrl.
auf 4 " 7 " 2 " auf 3 bis 5 " 2 "
" 8 " 12 " 3 " " 6 " 9 " 3 "
" 13 " 18 " 4 " " 10 " 14 " 4 "
" 19 " 24 " 5 " " 15 " 20 " 5 "
" 25 " 30 " 6 "
auf fernere 8 Geh. 1 Lehrl. mehr. auf fernere 6 Geh. 1 Lehrl. mehr.
In noch höherem Grade, als bei den Gehülfen, führte die Einführung der
staatlichen Zwangsversicherung für den Prinzipalverein eine Stärkung
herbei, indem dessen Mitgliederzahl von 277 im Jahre 1885 sich 1886
plötzlich auf 1104 erhob. Aber man that jetzt einen verhängnisvollen
Schritt. Durch das Unfallversicherungsgesetz waren die sämtlichen
Prinzipale zu einer neuen Zwangsvereinigung, der Berufsgenossenschaft,
zusammengeschlossen und so mochte der Gedanke nahe liegen, den
bestehenden Verein an diese anzuschließen. In der That ging man diesen
Weg, indem man in Anlehnung an die 9 Sektionen der Berufsgenossenschaft
auch 9 Sektionen des Vereins bildete und beide örtlich zusammenfallen
ließ, ja man machte die Sektionsvorstände der ersteren zugleich zu
solchen des letzteren. Das war aber ein schwerer Fehler, denn auf diese
Weise legte man wichtige Aufgaben zum Teil in die Hände von Personen,
die zu ihrer Erfüllung durchaus nicht geneigt waren und dem Vereine
und seiner verständigen sozialpolitischen Tendenz völlig ablehnend, ja
feindlich gegenüberstanden.
Das sollte sich sofort zeigen bei der Ausführung der getroffenen
Vereinbarungen. Wie auf allen Gebieten der Sozialpolitik die
Industriellen in Rheinland-Westfalen sich stets als Vertreter des
engherzigsten Unternehmerstandpunktes erwiesen haben, so fand auch
hier die auf Verständigung mit den Gehülfen gerichtete Haltung des
Prinzipalvereins bei den Prinzipalen in Rheinland-Westfalen die
entschiedenste Mißbilligung, und da sie in der rheinisch-westfälischen
Sektion der Berufsgenossenschaft die Mehrheit hatten, so war es
begreiflich, daß deren Vorstand sich zum Organ der Opposition machte,
ja dieser Widerstand ging so weit, daß die Sektion nicht allein auf
ihrer Weigerung, den vereinbarten Tarif einzuführen, selbst dann
verharrte, als der Prinzipalverein ihn in formgerechter Abstimmung mit
214 gegen 93 Stimmen angenommen hatte, sondern sogar eine regelrechte
Agitation gegen denselben einleitete. Der Vereinsvorstand war außer
stande, diesen Widerstand zu brechen und die getroffene Vereinbarung
bei seinen Mitgliedern zur Anerkennung zu bringen. Es war deshalb ein
Beweis großer Selbstverleugnung, daß der Gehülfenverband sich in neue
Unterhandlungen einließ, die dahin führte, daß man sich über einen
neuen Tarif einigte, der mit dem 1. Januar 1889 in Kraft trat.
Aber dieser wurde bald von den Gehülfen gekündigt, und erst nach
langen Verhandlungen, die vom 11.-14. September 1889 in $Stettin$
stattfanden, gelangte man endlich zu einem Abkommen, welches vom
1. Oktober 1890 ob gelten sollte und insbesondere den wichtigen
Beschluß enthielt, daß die tariftreuen Prinzipale nur solche Gehülfen
beschäftigen sollten, die nachweislich zu tarifmäßigen Bedingungen
gearbeitet haben und in tariftreuen Geschäften ausgebildet sind, wie
man es ebenso den Gehülfen zur Pflicht machte, nur bei tariftreuen
Prinzipalen in Arbeit zu treten. Man hatte nämlich längst eingesehen,
daß der Interessengegensatz nicht bestehe zwischen Prinzipalen und
Gehülfen, sondern zwischen diesen beiden Klassen, soweit sie ihr wahres
Interesse im Auge haben, auf der $einen$, und den Tarifgegnern unter
Prinzipalen und Gehülfen auf der $andern$ Seite. Der schlimmste Feind
der gemeinsamen Interessen ist die Schmutzkonkurrenz, welche die Preise
drückt; ihr kann man nur durch gemeinsame Thätigkeit entgegentreten.
Um $Tarifverhandlungen$ leichter zum Abschluß bringen zu können, wurde
von den Gehülfen eine Aenderung dahin beantragt, daß $an Stelle der
Gesamtheit der Prinzipale und Gehülfen vielmehr die beiderseitigen
Organisationen als vertragschließende Teile treten$ sollten, doch wurde
der Antrag von den Prinzipalen abgelehnt. Dagegen wurde ein ganz neues
Prinzip in den Stettiner Tarif eingeführt, indem es dort in § 32 heißt:
»Der Prinzipal ist verbunden, die bei ihm konditionierenden Gehülfen
voll zu beschäftigen und dieselben bei unzureichender Arbeit für
etwaige Zeitversäumnis nach dem Durchschnittsverdienste der letzten 30
Arbeitstage zu entschädigen.«
Den lokalen Schiedsgerichten hat man an einzelnen Orten, so z. B. in
Leipzig, einen $gemeinsamen Arbeitsnachweis$ angeschlossen, der unter
einem vom Schiedsgerichte gewählten, aus einem Prinzipal und einem
Gehülfen bestehenden Vorstande durch einen Gehülfen besorgt wird, wobei
die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet; für jede erfolgreiche
Anmeldung sind 50 Pf. zu entrichten. Leider haben die Leipziger
Gehülfen diesen gemeinsamen Arbeitsnachweis nach einiger Zeit gekündigt
und einen solchen einseitig eingerichtet, doch sind sie hierbei von
dem Einigungsamte nachdrücklich bekämpft. Abgesehen von diesem Falle
haben sich die Gehülfen regelmäßig durchaus den getroffenen Abmachungen
gefügt, während es dem Prinzipalverein nur selten gelungen ist, seine
Mitglieder zur Befolgung derselben anzuhalten.
Hatte sich bisher die Entwickelung im Buchdruckergewerbe durchaus in
einer Richtung vollzogen, welche die besten Hoffnungen für die Zukunft
gestattete, so wurde dieselbe leider durch den großen Streik von 1891
in höchst bedauerlicher Weise unterbrochen. Angesichts der großen
und immer mehr steigenden Arbeitslosigkeit[101] und der zunehmenden
Lehrlingszüchterei[102] hatte die in Berlin vom 23. bis 25. Juni
1891 abgehaltene VI. Generalversammlung des U. V. D. B. beschlossen,
an der schon früher angeregten Forderung einer Herabsetzung der bis
dahin üblichen Arbeitszeit von 10 auf 9 Stunden, sowie der energischen
Durchführung des Tarifs seitens der Prinzipale mit Nachdruck
festzuhalten. In Ausführung dieser Beschlüsse hatte man am 1. Juli
1891 den Tarif gekündigt, so daß dessen Gültigkeit am 1. Januar 1892
ablief[103].
[101] Nach den sehr wertvollen von dem Verbande geführten Tabellen
hat die Zahl der Arbeitslosen in den Jahren 1880-1893 zwischen
5 und 9% geschwankt, ist aber im Durchschnitt stets gestiegen.
Die an Arbeitslose gewährte Unterstützung belief sich 1890 auf
180000 Mk.
[102] Dieselbe wird vorzugsweise in den kleinen Druckereien betrieben.
Nach der Reichsstatistik von 1895, Tab. XIII, kommt in
Deutschland ein Lehrling im Großbetriebe auf 5,35, im
Kleinbetriebe auf 1,33 Gehülfen. Die späteren Zählungen haben
Lehrlinge und Gehülfen nicht getrennt, doch ist das Verhältnis
zweifellos nicht günstiger geworden, viele kleine Druckereien
arbeiten fast nur mit Lehrlingen. Vergl. hierzu die Seite 265
mitgeteilte Lehrlingsskala.
[103] Seitens der Prinzipale würde dies allerdings bestritten, indem
man die §§ 40 und 42 des Tarifs, welche bestimmen, daß derselbe
so lange in Gültigkeit bleibe, bis eine Aenderung beschlossen
sei, dahin auslegte, daß der Tarif nicht einseitig aufgehoben,
sondern nur durch eine beiderseitige Vereinbarung beseitigt
werden könne. Diese Auffassung erscheint jedoch unberechtigt,
zumal es dem Prinzipalverein keineswegs gelungen war, die
Ausführung des Tarifes bei seinen Mitgliedern durchzusetzen.
Vergl. $Gerstenberg$ a. a. O., S. 170.
Die Tarifkommission, die nach den bestehenden Vereinbarungen nunmehr
die Feststellung eines neuen Tarifes zu betreiben hatte, tagte vom
6. bis 8. Oktober 1891 in Leipzig. Die Gehülfen forderten einerseits
Herabsetzung der Arbeitszeit auf 9 Stunden und andererseits, um den
dadurch entstehenden Ausfall auszugleichen, eine Lohnerhöhung von 10%.
Die Prinzipale waren zu einer Lohnerhöhung von 7-1/2% bereit, lehnten
aber die Verkürzung der Arbeitszeit entschieden ab. Da nun aber die
Gehülfen aus dem angegebenen Grunde, nämlich um der Arbeitslosigkeit
zu steuern, gerade auf den letzteren Punkt das Hauptgewicht legten und
deshalb glaubten, mindestens eine Herabsetzung auf 9-1/2 Stunden bei
Erhöhung der Grundpositionen um 5% festhalten zu müssen, während die
Prinzipale hierauf nicht eingehen wollten, so mußten die Verhandlungen
abgebrochen werden, indem zugleich die Gehülfenmitglieder der
Tarifkommission ihr Mandat für erloschen erklärten.
Auf Veranlassung des U. V. D. B. fanden am 22. Oktober 1891 an allen
Orten Buchdruckerversammlungen statt, welche beschlossen, überall da,
wo die Forderungen nicht bewilligt würden, am 24. desselben Monats
die Arbeit zu kündigen. Dies wurde denn auch ausgeführt, und da dem
Beschlusse fast überall Folge gegeben wurde, so konnte der Vorstand am
28. Oktober bekannt machen, daß mehr als 12000 Gehülfen in Kündigung
ständen, während etwa 3000 die Forderungen bewilligt erhalten hätten.
Aber die Gehülfen hatten sich zu sehr auf ihre wohlgefüllten Kassen
verlassen und im übrigen die Zeit des Kampfes ungünstig gewählt. Bald
machte eine Anzahl von Gehülfen in den kleinen Druckorten die Kündigung
rückgängig, so daß nur etwa 8 bis 9000 den Streik durchführten. Ebenso
war die anfangs gezahlte Unterstützung von täglich 2 Mk. zu hoch, als
daß sie nicht bald zu einer Erschöpfung der Kasse hätte führen müssen.
Allerdings erhielten die Gehülfen Unterstützung aus Arbeiterkreisen
aller Länder, insbesondere von den englischen trade unions 3520 Pfd.
St., außerdem aber aus fast allen Staaten Europas, sowie aus Amerika
und Australien, so daß der Rechenschaftsbericht für die Zeit vom
1. April 1891/92 als Ergebnis der »freiwilligen Sammlungen« 270361
Mk. aufführen konnte. Aber diese Anlehnung an die internationale
Arbeiterbewegung, ja geradezu eine Hinneigung zu einem Anschlusse
an die Sozialdemokratie[104], wie sie je länger um so entschiedener
in dem Organe der Gehülfenschaft, dem »Korrespondent«, hervortrat,
trug dazu bei, den Gehülfen die Sympathien in der öffentlichen
Meinung und bei den Regierungen zu rauben. Insbesondere die letzteren
nahmen eine feindselige Haltung ein und haben dadurch wesentlich
dazu beigetragen, den Ausstand zum Scheitern zu bringen. So wurde in
Stuttgart, wo der Sitz der Verbandsinvalidenkasse sich befand, in
Anlaß eines Beschlusses, derselben 24000 Mk. zu Unterstützungszwecken
zu entnehmen, die Sequestrierung der Kasse verfügt. Vor allem aber
nahm die preußische Polizei den Kampf auf. Auf eine Eingabe des
Prinzipalvereins au den Minister des Innern vom 4. Dezember 1891, in
welcher die Auszahlung von Streikgeldern als statutenwidrig angefochten
wurde, erhielt derselbe am 12. desselben Monats eine zustimmende
Antwort, und am 30. desselben Monats wurde dem Vorstande des U. V.
durch Verfügung des Polizeipräsidenten in Berlin die weitere Gewährung
von Unterstützungen aus Vereinsmitteln an Streikende, zugleich aber
auch die fernere Erhebung von Extrasteuern verboten. Dabei stützte
man sich auf eine Bestimmung des Statuts, deren Aenderung bereits
durch die Generalversammlung beschlossen war. Die Genehmigung dieser
Aenderung war auch schon beim Minister nachgesucht und von diesem in
einem Reskripte vom 6. Oktober 1891 insofern in Aussicht gestellt,
als nur noch geringfügige redaktionelle Aenderungen erfordert wurden.
Jetzt wurde die Genehmigung zunächst hinausgezögert und dann gänzlich
verweigert[105]. Das ganze Verfahren des Polizeipräsidenten ist später
auf erhobene Verwaltungsklage durch die Urteile des Bezirksausschusses
vom 29. März 1892 und des Oberverwaltungsgerichts vom 5. Januar 1893
für ungesetzlich erklärt, aber damit konnte natürlich die einmal
eingetretene Schädigung nicht wieder beseitigt werden.
[104] Auf sozialdemokratischer Seite hat man später behauptet, auf das
Bedenken der ungünstigen Zeitverhältnisse hingewiesen und vom
Streik abgeraten zu haben. Vgl. A. $Braun$ im Sozialpolit.
Zentralblatt Nr. 4 vom 25. Januar 1892.
[105] Die vorstehende Darstellung stützt sich auf $Gerstenberg$
a. a. O., S. 175 ff., wo das Nähere nachzulesen ist.
Das Verfahren des Ministers des Innern stand hierbei in einem
wunderbaren Gegensatze zu demjenigen des Handelsministers Freiherrn
von $Berlepsch$, der sich durch Vermittelung des Privatdozenten
Dr. v. $Schultze-Gävernitz$ in Leipzig bereit erklärte, unter der
Voraussetzung der Zustimmung beider Teile eine Vermittelung zu
übernehmen. Aber ebenso, wie die schon vorher von privater Seite
($Freund$ und $Böhmert$) angebotene Vermittelung, scheiterte auch
dieser Versuch daran, daß die Prinzipale erklärten, von ihrem
Standpunkte nicht abgehen zu können.
Unter diesen Umständen blieb den Gehülfen nichts übrig, als
nachzugeben, und nachdem am 10. Januar 1892 eine Konferenz von
Vertretern der bedeutendsten Druckorte die Notwendigkeit einer
Beendigung des Streiks anerkannt hatte, wurde am 13. desselben Monats
von einer gemeinsamen Versammlung der beiderseitigen Vertreter ein
$Abkommen$ geschlossen, welches nach den beiden Hauptunterhändlern
$Döblin$ und $Büxenstein$ benannt wird. Von denselben wurde die
Wiederaufnahme der Arbeit unter den Bedingungen des alten Tarifs
vereinbart. Nachdem die der Form halber noch vorbehaltene Zustimmung
der einzuberufenden Gehülfenversammlungen am 16. Januar erteilt war,
wurde am 18. desselben Monats der Streik von beiden Seiten formell für
beendigt erklärt.
Der durch 10 Wochen fortgesetzte Ausstand, der übrigens von den
Gehülfen unter strenge Fernhaltung aller Gesetzwidrigkeiten geführt
ist, hat denselben außerordentlich hohe Opfer gekostet. Allerdings
scheint die im »Korrespondent« (Nr. 117 von 1893) angegebene Nummer
von 2741119 Mk. sehr hoch zu sein, aber immerhin ergeben die
Rechnungsablagen eine Gesamtausgabe der Verbandskasse von 999610 Mk.,
wobei die lokalen Aufwendungen nicht einbegriffen sind[106].
[106] Eine eingehende Darstellung des Streiks und der Verhältnisse,
die ihm zu Grunde lagen, giebt $Tiedemann$ in der Zeitschr.
f. d. ges. Staatswissenschaft, Jahrg. 53, S. 209 bis 286. Der
Verfasser macht den Gehülfen den Vorwurf, daß sie in Stettin
ihre übrigen Forderungen aufgegeben hätten zu Gunsten des
Zugeständnisses, künftig den Tarif durch Vereinbarungen der
beiderseitigen Verbände festzusetzen. Dies sei allerdings
ein äußerst wertvolles Prinzip, aber die Entwicklung sei
in Deutschland noch nicht so weit vorgeschritten, daß es
durchführbar erschiene. So habe denn auch der Erfolg bewiesen,
daß die Durchführung seitens des Prinzipalvereins kaum
ernsthaft versucht sei. Ferner hätten sie dadurch, daß sie den
in Stettin vereinbarten Tarif auf 2 Jahre festgelegt hätten,
den Prinzipalen die Möglichkeit gegeben, sich auf den schon
damals zu erwartenden Streik in ausgiebigster Weise zu rüsten,
was auch dadurch geschehen sei, daß, soweit irgend möglich,
alle Aufträge vorher erledigt und so künstlich für die Dauer
des Streiks eine Zeit der Geschäftsstille geschaffen sei. Das
unbegreifliche Eingreifen des Preußischen Ministers des Innern
sei darauf zurückzuführen, daß dort sich die später herrschend
gewordene Politik der Bekämpfung aller Arbeiterorganisationen
bereits damals geltend gemacht habe. In der That sei durch
dieses Vorgehen, obgleich es bei der bereits eingetretenen
Erschöpfung der Kasse einen wirklichen Einfluß auf das Ergebnis
des Streiks kaum mehr gehabt habe, eine tiefe Erbitterung der
bis dahin antisozialistischen Buchdrucker und ihre Ueberführung
in das Lager der Sozialdemokratie bewirkt. Der Verband habe
jetzt, unter dem Drucke der Verhältnisse, sein früheres und
durchaus notwendiges Prinzip, nur solchen Mitgliedern Beitritt
zu gestatten, die zu den tarifmäßigen Preisen arbeiteten,
fallen gelassen und sei damit dem Ideale eines Gewerkvereins
untreu geworden. Das Hauptziel müsse sein, der verhängnisvollen
Lehrlingszüchterei entgegen zu wirken.
Das bisherige günstige Verhältnis zwischen Prinzipalen und Gehülfen war
naturgemäß jetzt völlig zerstört. Allerdings wollte der Prinzipalverein
die frühere Tarifgemeinschaft fortsetzen und forderte am 8. April 1892
die Gehülfen auf, an Stelle der früheren Vertreter, die wie erwähnt,
ihre Aemter am 22. Oktober 1891 niedergelegt hatten, andere zu wählen.
Nachdem man sich zunächst dieser Wahl zu entziehen gesucht hatte,
empfahl man dann, überall die Wiederwahl der früheren Vertreter, die
dann auch fast überall mit großer Mehrheit erfolgte. Obgleich die
Gehülfenschaft hierbei offenbar durchaus in ihrem Rechte war, erklärte
der Vorstand des Prinzipalvereins diese Wahl für eine Ablehnung der
Tarifgemeinschaft und $lösten die Tarifkommission einseitig auf$.
Auf der am 19. Juni 1892 in Breslau abgehaltenen Generalversammlung
wurde dieses Vorgehen des Vorstandes vielfach angegriffen, dann aber
doch beschlossen, sich auf den Boden der geschaffenen Thatsachen
zu stellen und unter Vorbehalt späterer Vereinbarungen mit der
Gehülfenschaft zunächst selbständig gewisse Aenderungen des alten
Tarifes vorzunehmen, von dem später die Gehülfen behaupteten, daß
sie eine durchschnittliche Herabsetzung um 10-15% bedeuteten. Doch
ist das Inkrafttreten dieses Tarifs bisher hauptsächlich durch den
Widerstand der Berliner und Stuttgarter Prinzipale gehindert. Außerdem
beschloß man die Begründung einer $Unterstützungskasse für arbeitslose
Gehülfen$, zu der die Gehülfen wie die Prinzipale je 10 Pfennig
wöchentlich beizusteuern haben. Dafür wird ein Tagegeld von 1 Mk.
bis zu 140 Tagen gewährt, doch ist den Gehülfen keine beschließende
Mitwirkung bei der Verwaltung eingeräumt. Trotz des Widerspruches der
Gehülfen ist diese Kasse am 1. Januar 1893 ins Leben getreten und mit
derselben zugleich eine $Invalidenzuschußkasse$ in der Art verbunden,
daß die Mitgliedschaft der einen Kasse die der anderen nach sich zieht.
Nach den Erfahrungen, welche die Gehülfenschaft hinsichtlich des
Eingreifens der staatlichen Behörden gemacht hatte, war es ihr nicht zu
verdenken, daß sie versuchte, eine dieser Störung weniger ausgesetzte
Organisation zu schaffen. Der bisherige Unterstützungsverein hatte
die juristische Form einer eingeschriebenen Hülfskasse gehabt
und war deßhalb den Bestimmungen des Gesetzes vom 7. April 1876
insbesondere auch hinsichtlich der obrigkeitlichen Bestätigung der
Statuten (§ 4) unterworfen gewesen. Um dem zu entgehen, beschloß man
auf der 7. Generalversammlung, die vom 28. Juni bis 2. Juli 1892 in
Stuttgart stattfand, die $Auflösung des Unterstützungsvereins$ und
die Neugründung des »$Verbandes deutscher Buchdrucker$«, indem man
damit an die frühere Entwicklung bis zum Jahre 1878 anknüpfte. Bei der
statutengemäß über diesen Beschluß vorgenommenen Urabstimmung in den
Tagen vom 17. bis 21. November 1892 wurde derselbe mit 13085 von 13722
abgegebenen Stimmen genehmigt.
Gleichzeitig beschloß man die bisher bestehenden $einzelnen Kassen
aufzulösen$ und deren Leistungen alle auf die einzige allgemeine
Verbandskasse zu übernehmen. Um staatlichen Eingriffen sich zu
entziehen, wurde zugleich beschlossen, die $Unterstützungen$ künftig
$in das diskretionäre Ermessen des Vorstandes zu stellen$ und ihnen
dadurch den Karakter eines Rechtsanspruches zu nehmen, eine höchst
bedenkliche Maßregel, die nur durch den äußern Zwang entschuldigt
werden kann.
Ausgeführt wurde dieser Auflösungsbeschluß zunächst nur hinsichtlich
der $Kranken- und Begräbniskasse$, die ihn in ihrer am 13. November
1892 in Berlin abgehaltenen Generalversammlung bestätigte. Man wollte
dabei zugleich den Erschwerungen des neuen Krankenversicherungsgesetzes
entgehen und faßte ins Auge, den Mitgliedern zu den aus den
Zwangskassen bezogenen Krankengeldern einen Zuschuß zu geben, und
zwar in Höhe von wöchentlich 7 Mk. bei einem Wochenbeitrage von 30
Pfennig. Die dem Vorstande übertragene Liquidation der bisherigen Kasse
war am 20. Juni 1894 beendigt, und da mit verschiedenen Ausnahmen
die Mitglieder auf den ihnen statutengemäß zustehenden Rest des
verbleibenden Vermögens zu Gunsten des Verbandes verzichteten -- wobei
die Einzelnen Beträge von 60-80 Mk. aufgaben -- so konnte demselben
der Betrag von 276923 Mk. 51 Pfennig zugeführt werden. Ein Beispiel
anerkennenswerther Opferwilligkeit!
Hinsichtlich der $Zentral-Invalidenkasse$, deren Sequestration durch
einen am 18. März 1892 abgeschlossenen Vergleich beendigt war, beschloß
man, die Kasse zwar einstweilen fortbestehen zu lassen, solange
nicht von den Behörden weitere Schwierigkeiten gemacht würden, im
letzteren Falle aber gleichfalls die Auflösung herbeizuführen. Die
Prinzipale suchten dann durchzusetzen, daß auch die aus dem Verbande
ausgeschiedenen Buchdrucker an der Kasse teilnehmen dürften, und da ein
gerichtliches Urteil dieser Auffassung beitrat, die Verbandsmitglieder
aber die Vorteile der Kasse den nicht organisierten Gehülfen nicht
zukommen lassen wollten, so beschloß die am 3. Juli 1893 in Weimar
abgehaltene außerordentliche Generalversammlung die Liquidation der
Kasse. Aehnlich erging es der Invalidenkasse, welche der Gau Bayern für
sich gegründet hatte; auch hier erfolgte wegen des gleichen Grundes
in der Ostern 1893 in München abgehaltenen Generalversammlung die
Liquidation. Die Aufgaben beider Kosten wurden auf die Verbandskasse
übernommen.
Hinsichtlich des Tarifs protestirte der Verband gegen dessen einseitige
Festsetzung durch die Prinzipale, bevollmächtigte aber seinen Vorstand,
mit den letzteren eine Vereinbarung zu treffen.
Ebenso erhielt der Vorstand den Auftrag, mit den übrigen graphischen
Arbeiterorganisationen (Schriftschneiderei, Holzschneiderei,
Messinglinienfabrikation, Stein-, Metall- und Farbdruckerei), zum Zweck
der Abschließung eines Vertrages über gegenseitige Unterstützung in
Streikfällen in Verhandlungen zu treten.
Wie schon an anderer Stelle erwähnt, hat sich der Verein auch auf dem
vom 13. bis 18. März 1892 in Halberstadt abgehaltenen ersten deutschen
Gewerkschaftskongresse beteiligt und ist damit völlig in den Verband
der durch die $Generalkommission in Hamburg$ vertretenen Gewerkschaften
eingetreten.
Aus den Verhandlungen der vom 17. bis 21. Juni 1895 in $Breslau$
abgehaltenen $ersten Generalversammlung$ des neuen Verbandes und dem
dort erstatteten Berichte ist folgendes zu erwähnen:
Ueber den $Tarif$ war mit den Prinzipalen eine Einigung noch nicht
erzielt. Der Vorschlag der letzteren, zum Zwecke der Verständigung eine
Kommission von je 9 Gehülfen und Prinzipalen niederzusetzen, wobei von
den Gehülfenvertretern nur 5 durch den Verband, die übrigen aber durch
die nicht zum Verbände gehörigen Gehülfen gewählt werden sollten, wurde
mit Entrüstung abgelehnt, indem zugleich darauf hingewiesen wurde,
daß auch der Prinzipalverein nur ein Viertel sämtlicher Prinzipale
vereinige und trotzdem die Vertretung des gesamten Gewerbes beanspruche.
Die Verhandlung mit den übrigen graphischen Gewerben über den
Abschluß eines Kartells hatte ergeben, daß man zu einer gegenseitigen
Unterstützung bereit ist, aber von der Sammlung eines gemeinsamen Fonds
zunächst noch absehen will.
Der Beitrag der Mitglieder ist auf wöchentlich 1 Mk. 10 Pf.
festgesetzt, doch sind Arbeitslose befreit. Arbeitslose Mitglieder
können, je nachdem ihre Mitgliedschaft 100, 150 oder 750 Wochen
gedauert hat, Unterstützung bis zu 10, 20 oder 40 Wochen erhalten;
dieselbe beträgt täglich 1 Mk. Der Krankengeldzuschuß ist auf täglich
1 Mk. 40 Pf. festgesetzt und wird je nach der Dauer der Mitgliedschaft
für 13, 26 oder 52 Wochen gewährt. Die Invalidenbeihülfe beträgt 1 Mk.
täglich, das Begräbnisgeld 50 bis 100 Mk.
Die Organisation des Verbandes hat Deutschland in 22 Gaue[107]
eingeteilt, die in Breslau durch 64 Abgeordnete vertreten waren. --
[107] Die Gaue sind folgende: 1. Bayern. 2. Berlin. 3. Dresden.
4. Erzgebirge-Vogtland. 5. Frankfurt a. M. Hessen.
6. Hamburg-Altona. 7. Hannover. 8. Mecklenburg-Lübeck.
9. Mittelrhein. 10. Nordwest. 11. Oberrhein. 12. Oder.
13. Osterland-Thüringen. 14. Ostpreußen. 15. Posen.
16. Rheinland-Westfalen. 17. An der Saale. 18. Schlesien.
19. Schleswig-Holstein. 20. Westpreußen. 21. Württemberg. Dazu
kommt noch die selbständige Mitgliedschaft Leipzig.
Das Verhältnis zwischen den Prinzipalen und Gehülfen blieb zunächst
ein sehr gespanntes; die Tarifgemeinschaft, sowie Schiedsgericht und
Einigungsamt waren aufgelöst und es fehlte mithin an allen Formen,
auftauchende Schwierigkeiten beizulegen. Die Gehülfen waren großenteils
gezwungen, den von den Prinzipalen geschaffenen Unterstützungskassen
beizutreten und deren Arbeitsnachweis zu benutzen. Die
Lehrlingszüchterei wurde immer stärker betrieben und ein Bericht des
Gehülfenverbandes stellte fest, daß 5000 Lehrlinge über die vereinbarte
Zahl beschäftigt würden. Durch den Unmut über diese Zustände, denen
man einstweilen machtlos gegenüberstand, wurden die Gehülfen immer
mehr in eine Stimmung hineingetrieben, die jede spätere gemeinsame
Thätigkeit mit den Prinzipalen auszuschließen drohte. Unter diesen
Umständen machte sich auf beiden Seiten allmählich die Ueberzeugung
geltend, daß der Versuch, zu geregelten Verhältnissen zu gelangen, von
neuem unternommen werden müsse. Der Gehülfenvorstand hat sich später
gegenüber Angriffen, die ihm zu weitgehendes Entgegenkommen vorwarfen,
darauf berufen, daß er zunächst dafür eingetreten sei, die bei dem
großen Streik aufgestellten Forderungen von neuem aufzunehmen und es
auf einen neuen Kampf ankommen zu lassen, daß aber nicht allein die
Gau- und Bezirksvorstände angesichts der durch den Streik geschwächten
Kräfte gegen diesen Plan sich erklärt hätten, sondern daß auch die
Stimmung in den Gehülfenkreisen durchgängig gegen denselben gewesen sei.
Der äußere Verlauf der Verhandlungen war folgender:
Schon im Herbst 1894 hatten an verschiedenen Orten
Gehülfenversammlungen stattgefunden, in denen man beschlossen hatte,
mit den örtlichen Vereinen der Prinzipale Fühlung zu nehmen, da man in
dem Prinzipalverein einen widerstrebenden Faktor sah. Demgegenüber sah
sich der Vorstand des letzteren veranlaßt, am 26. November 1894 eine
öffentliche Erklärung dahin zu erlassen, daß der mit dem 1. Januar 1893
in Kraft getretene Prinzipaltarif nach seiner ausdrücklichen Bestimmung
so lange in Kraft stehe, bis durch eine Verständigung zwischen den
beiderseitigen Gesamtheiten eine Abänderung herbeigeführt und daß es
deshalb unzulässig sei, in örtliche Sonderverhandlungen einzutreten.
Unter diesen Umständen wandte sich der Verbandsvorstand am 11. Dezember
1894 an den Vorstand des Prinzipalvereins mit der Frage, unter welchen
Bedingungen hinsichtlich der beiderseitigen Vertretung Verhandlungen
mit der Gehülfenschaft in Aussicht genommen seien. Die am 28. desselben
Monats erfolgte Antwort ging dahin, daß um bestimmte Vorschläge gebeten
wurde. Der Verbandsvorstand schlug darauf am 5. Januar 1895 vor, daß
in Verfolg des früher getroffenen Büxenstein-Döblin'schen Abkommens
zwischen je 12 Vertretern der Prinzipalität und der Gehülfenschaft
Verhandlungen über Schaffung eines neuen Tarifes stattfinden sollten.
Der Vereinsvorstand antwortete am 6. März 1895, daß freilich der am
1. Januar 1893 eingeführte Tarif in Kraft bestehe, daß er aber bereit
sei, Wünsche auf Abänderung entgegenzunehmen und vorschlage, für
Verhandlungen mit dem aus 9 Mitgliedern bestehenden Tarifausschusse
des Vereins 5 Verbandsmitglieder zu bestimmen, während der Vorstand
sich vorbehalte, fernere 4 Gehilfen aus dem Kreise der Nichtverbändler
zu ernennen bezw. wählen zu lassen. Der Verbandsvorstand erklärte
hierauf am 18. März 1895, daß er die beiderseitige Vertretung von 9
Mitgliedern annehme, aber die Art der Wahl beanstande. Nachdem der
Vereinsvorstand am 9. April sich nochmals dahin geäußert hatte, daß
er die Urabstimmung seitens der ganzen Gehülfenschaft vorschlage,
erklärte der Verbandsvorstand am 24. desselben Monats, daß er
bei der Wichtigkeit der Sache die Entscheidung der am 11. Juni
stattfindenden Generalversammlung des Verbandes vorbehalten müsse. In
dieser wurde dann der Vorschlag des Prinzipalvereins als die Würde
der Gehülfenschaft verletzend energisch zurückgewiesen, und die
Verhandlungen waren somit vorläufig gescheitert.
Da jedoch die Mißstimmung unter den Gehülfen immer drohender
und die Neigung zu einem neuen Streik immer größer wurde, zumal
nicht allein die allgemeine Geschäftslage hierfür günstig zu sein
schien, sondern auch die Vereinbarung eines Normallohntarifs mit
neunstündiger Arbeitszeit zwischen den Prinzipalen und Gehülfen in
Oesterreich einen unmittelbaren Anstoß gab, machte sich auch in
Prinzipalskreisen öffentlich die Ansicht geltend, daß es erforderlich
sei, durch Entgegenkommen gegen die Wünsche der Gehülfen ein neues
Vertragsverhältnis anzubahnen, um den agitatorischen Elementen
unter den letzteren den Boden zu entziehen. Es war wohl eine Folge
dieser Ermunterung, daß Ende Februar und Anfang März 1896 an den
verschiedensten Orten große Gehülfenversammlungen stattfanden, in denen
ein neuer Tarif gefordert wurde. Insbesondere eine am 21. Februar in
Leipzig abgehaltene Versammlung, in welcher der Verbandsvorsitzende
$Döblin$ Bericht erstattete, erklärte sich in diesem Sinne. Bereits
am 24. desselben Monats beantragte der Verbandsvorstand, dem in der
Versammlung erhaltenen Auftrage entsprechend, bei dem Vereinsvorstande
die Anberaumung einer gemeinsamen Verhandlung, indem er als Forderungen
der Gehülfen geltend machte: 1. möglichste Verkürzung der Arbeitszeit,
2. eine dementsprechende Lohnerhöhung, 3. Präzisierung der durch die
Praxis als streitig empfundenen Paragraphen des Tarifs. Versammlungen,
die an andern Orten abgehalten wurden, schlossen sich fast überall den
Leipziger Beschlüssen an und bezeichneten als Forderungen: Arbeitszeit
von 9 Stunden, Lohnerhöhung bei Berechnung um 5%, bei dem gewissen
Gelde um 15%.
Der Vorstand des Prinzipalvereins ging, nachdem am 3. März eine
persönliche Besprechung der beiden Vorsitzenden stattgefunden hatte,
auf den Vorschlag ein, und so traten am 11. März 1896 zum ersten Male
seit 4 Jahren wieder Vertreter des Gehülfenverbandes mit denjenigen
der Prinzipale zu gemeinsamer Beratung zusammen. Die schwierigen
Verhandlungen, bei denen beide Teile große Mäßigung und weitgehendes
Entgegenkommen bewiesen, endeten mit Annahme folgenden Beschlusses:
»Der Vorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins erklärt sich bereit,
dem Antrage der Gehülfenschaft auf Zusammentritt beiderseitiger
Tarifvertreter zu entsprechen, und werden zu den vorzunehmenden Wahlen,
Beratungen und Beschlußfassungen mit den Gehülfenvertretern die
folgenden Termine vereinbart:
1. Die erforderlichen Gehülfenvertreterwahlen werden durch das
Einigungsamt des Gewerbegerichtes der Stadt Leipzig ausgeschrieben
und sind durch Urwahlen bis zum 25. März zu erledigen;
2. Anträge für den Tarifausschuß sind bis zum 8. April bei dem
Einigungsamte des Gewerbegerichtes zu Leipzig einzureichen und
hat die Veröffentlichung in der »Zeitschrift für Deutschlands
Buchdrucker« und im »Correspondent« durch die in Leipzig ansässigen
Prinzipals- bezw. Gehülfenmitglieder des Tarifausschusses zu
erfolgen;
3. am 15. April tritt der Tarifausschuß der Prinzipale mit
den gewählten Tarifvertretern unter Zulassung von je zwei
Vorstandsmitgliedern des Deutschen Buchdrucker-Vereins und des
Verbandes der Deutschen Buchdrucker und zwei Nichtverbandsgehülfen,
letztere sechs mit beratender Stimme, zu Verhandlungen in Leipzig
zusammen;
4. der Vorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins erklärt,
den vereinbarten Tarif der Hauptversammlung des Deutschen
Buchdrucker-Vereins zur Annahme zu unterbreiten, und soll der Tarif
spätestens am 15. Mai d. J. in Kraft treten.
Die anwesenden Prinzipalsvertreter erklären für sich persönlich, in
ihren Kreisen für eine mäßige Verkürzung der Arbeitszeit und eine
Aufbesserung der Grundpositionen des Tarifs wirken zu wollen. Auch
erklären sie sich bereit, die Prinzipalität von diesen Beschlüssen
sofort in Kenntniß zu setzen und an dieselbe eindringlich das
Ersuchen zu richten, den gegenwärtigen Zustand bis zum Abschlusse
der Verhandlungen als Friedensstand zu betrachten und keinerlei
Maßnahmen an den Personalen vorzunehmen. Anderseits erklären
die Gehülfenvertreter, dafür sorgen zu wollen, daß bis zu dem
oben erwähnten Schlußtermin Ausstände oder sonstige gewaltsame
Auseinandersetzungen nicht stattfinden.«
Man wollte auf Seiten der Gehülfen nicht eine Verhandlung zwischen den
beiderseitigen Verbänden, sondern zwischen Vertretern der Gesamtheit;
auf Seite der Prinzipale hielt man dagegen an dem Standpunkte fest,
daß der Prinzipalverein zur Vertretung der Gesamtheit befugt sei.
Schließlich gaben die Gehülfen in diesem Punkte nach. Interessant war,
daß in einer ganz Deutschland berührenden Angelegenheit eine lokale
Behörde, das Leipziger Einigungsamt, eine Thätigkeit übernahm, die von
allen Seiten anerkannt wurde.
Die vom Einigungsamte ausgeschriebenen Wahlen zum Tarifausschusse
fanden vom 20. bis 25. März statt und ergaben ausschließlich
Verbandsmitglieder; der von den Prinzipalen begünstigte »Gutenbergbund«
erwies sich als völlig machtlos. Schon nach dem Ausfalle der Wahlen
konnte man beurteilen, daß die grundsätzlich der Schaffung der
Tarifgemeinschaft günstige Stimmung gesiegt hatte. Immerhin machte die
Verständigung große Schwierigkeiten und in den durch 3 Tage vom 15. bis
17. April fortgesetzten Verhandlungen drohte häufig die Einigung zu
scheitern. Schließlich aber gelang diese, indem man einstimmig folgende
Beschlüsse faßte:
1. Die Grundpreise für Berechnung werden um 2 Pfennig für 1000
Buchstaben erhöht;