2. gründliche Regelung bezw. Besserung des Lehrlingswesens;

3. Errichtung und Erweiterung von Kranken-, Invaliden- und

Viatikumskassen, Regelung der weiteren Unterstützungskassen,

Förderung von Produktivgenossenschaften;

4. Hebung und Förderung der geistigen Fähigkeiten, würdige Pflege

der Kollegialität, Hebung der Moral, Anschaffung von Bibliotheken,

Einführung von Unterrichtsstunden, wissenschaftlichen und

technischen Vorträgen u. s. w., festes Zusammenhalten in allen

Lagen und Gefahren des Berufes; gegenseitige Unterstützung.

An der Spitze des Verbandes stand eine fünfgliedrige Kommission und der

Präsident. Organ ist der »Correspondent für Deutschlands Buchdrucker

und Schriftgießer«.

Der Verband hat das so abgegrenzte Gebiet später ausgebaut. Zunächst

wurde schon 1868 in Berlin die Gründung einer $Zentral-Invalidenkasse$

beschlossen, deren Mitgliedschaft seit dem 1. Januar 1876 obligatorisch

ist. Da später der Betrieb der Geschäfte in Bayern verboten

wurde, so errichtete man dort eine besondere Invalidenkasse für

Bayern. Mit dem 1. Oktober 1875 trat eine $Reisekasse$ ins Leben,

aus welcher reisende Mitglieder täglich 1 Mk. 25 Pf. erhalten.

Die $Arbeitslosenunterstützung$ am Orte war schon 1875 von einer

dazu bestellten Kommission, die vom 11. bis 15. April in Gotha

tagte, beschlossen, wurde dann aber bei vorgenommener Urabstimmung

abgelehnt. Auf dem vom 24. bis 27. Mai 1876 in Leipzig abgehaltenen V.

Verbandstage wurde die Arbeitslosenunterstützung im Prinzip genehmigt

und dieser Beschluß auf der vom 2. bis 5. September 1879 in Hannover

abgehaltenen ersten Generalversammlung des »Unterstützungsvereins

deutscher Buchdrucker« wiederholt, indem zugleich die baldige

Gründung einer $Zentralkrankenkasse$ beschlossen wurde. Die

Arbeitslosenunterstützung trat darauf mit dem 1. Januar 1880, die

Zentralkrankenkasse mit dem 3. Juli 1881 in Thätigkeit. Auf der vom

28. bis 30. Mai 1885 in Berlin abgehaltenen III. Generalversammlung

wurde dann auch die Einführung des $Rechtsschutzes$ beschlossen. Am

22. März 1873 wurde die Leipziger $Produktivgenossenschaft$ gegründet,

doch wurde am 2. September 1879 deren Liquidation beschlossen und das

Unternehmen im Oktober 1879 verkauft.

Die notwendige Ergänzung des Gehülfenverbandes war ein

$Prinzipalverein$, der auf einer am 15. August 1889 in Mainz tagenden

Versammlung unter dem Namen »Deutscher Buchdruckerverein«[99] von

85 Prinzipalen gegründet wurde. Der Vorstand aus 9 Mitgliedern hat

seinen Sitz in Leipzig, mit einem besoldeten Sekretär. Das Organ

waren zunächst die »Annalen der Typographie«, dann von 1875-1888 die

»Mitteilungen des Deutschen Buchdruckervereins« und seit 1889 die

»Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker«.

[99] Wir werden uns mit dem deutschen Buchdruckerverein noch an anderer

Stelle (vgl. unten III. Teil) zu beschäftigen haben; hier ist

über denselben nur dasjenige mitzuteilen, was zum Verständnisse

seines Verhältnisses zu der Gehülfenorganisation erforderlich ist.

Als $Zweck$ bezeichnete der Verein neben einer »geordneten

Organisation« auch »die thunlichste Förderung der materiellen und

geistigen Interessen der Gehülfen, worin der Verein sowohl eine

zeitgemäße Berechtigung, als auch das eigene Interesse seiner

Mitglieder erkennt«; aber die zu diesen Zwecken zu gründenden Kassen

für Kranken-, Begräbnis-, Witwen-, Invaliden- und Reise-Unterstützung

sollen $allen$ Gehülfen zu Gute kommen, und der Verein will

deshalb »mit aller Energie den Bestrebungen der Gehülfen-Vereine

entgegentreten, die die Unterstützung aus solchen Kassen, namentlich

die Gewährung des Reisegeldes nur ihren eigenen Mitgliedern gewähren

wollen«.

Diese feindliche Haltung gegen den Gehülfenverband zeigte sich denn

auch sofort darin, daß der Vorstand sich im Oktober 1889 nicht an

diesen, sondern an $alle$ Gehülfenvereine Deutschlands mit der

Aufforderung wandte, »sich darüber zu äußern, in welcher Weise

der Deutsche Buchdruckerverein nach ihrer Ansicht das Interesse

der Gehülfen fördern könne«. Aber der Gehülfenverband erreichte

es, daß diese Anfragen mit der einzigen Ausnahme des Leipziger

Buchdruckervereins unbeantwortet blieben. Der Hamburger Gehülfenverein

gab der herrschenden Stimmung Ausdruck durch die Antwort seines

Vorsitzenden: »Wünsche, die die Gehülfenschaft bei Beratung der

Statuten Ihres Vereins geltend machen möchte, kann ich mich nicht

veranlaßt fühlen zu deklarieren, denn nach meiner Ueberzeugung ist die

Zeit vorüber, wo man in patriarchalischer Weise Wünsche an den Stufen

des Thrones niederlegte, sondern jetzt verständigt man sich auf der

Grundlage, daß alle Menschen gleichberechtigt sind, ob Arbeitgeber und

-nehmer«.

Die gegenseitigen Streitigkeiten setzten sich ununterbrochen fort,

insbesondere als die wichtige Frage der $Lohnregulierung$ immer

brennender wurde. Man bezahlte den Lohn einerseits in dem »gewissen

Gelde«, d. h. einem festen Wochensatze, andererseits aber nach der

Arbeitsleistung als Akkordlohn. Die Gehülfen forderten nun nicht

nur eine Erhöhung des Lohnes, sondern eine ihnen günstigere Art der

Berechnung, indem an die Stelle des »1000 n-Tarifes«, nach welchem der

Raum nach dem Normalmaße des n gemessen wird, der »Alphabet-Tarif«,

bei welchem die Gesamtheit der Buchstaben des Alphabetes die

Einheit bildet, treten sollte. Der Prinzipalverein war nun zu

einem Entgegenkommen an sich bereit, lehnte aber jede Verhandlung

mit dem Gehülfenverbande, obgleich demselben die Mehrheit aller

Gehülfen angehörte, ab und forderte die gesamte Gehülfenschaft auf,

Vertreter zu wählen. Diese Wahl wurde aber fast überall abgelehnt,

und nachdem der von dem Gehülfenverbande aufgeteilte Tarif von dem

Prinzipalvereine verworfen war, kündigten zunächst in Leipzig die große

Mehrzahl der Gehülfen zum 1. Februar 1873. Die Leipziger Prinzipale

wandten sich hierauf an den Prinzipalverein mit dem Antrage, gemäß

des Vereinsstatutes nunmehr die Entlassung aller Mitglieder des

Gehülfenverbandes herbeizuführen. Der Vereinsvorstand stimmte auch

diesem Verlangen zu, aber thatsächlich wurde ihm nur sehr lässig

Folge gegeben, so daß die Aussperrung nur etwa 2000 Gehülfen umfaßte.

Angesichts dieser Verhältnisse sah sich der Prinzipalverein zum

Rückzuge gezwungen und nachdem man im wesentlichen den Forderungen des

Gehülfenverbandes hatte nachgeben müssen, die eine Lohnerhöhung um etwa

20-25% darstellten, wurde am 21. April 1873 die Arbeitseinstellung und

Aussperrung für beendigt erklärt. Der neue Normaltarif wurde, nachdem

eine vom 1.-5. Mai 1873 in Leipzig abgehaltene gemeinsame Versammlung

ihn endgültig festgestellt hatte, am 9. Mai 1873 allgemein eingeführt.

Der Tarif wurde zunächst für die Zeit bis zum 1. Juli 1876 vereinbart,

doch sollte er, falls nicht von einer der beiden Parteien bis zum 1.

April 1876 die Kündigung erfolgt wäre, fortbestehen und nur durch

vierteljährliche Kündigung aufgehoben werden können. Um Streitigkeiten

zu entscheiden wurde für jeden der 12 Kreise, in welche man das

deutsche Reich einteilte, ein $Schiedsamt$ eingerichtet, bestehend

aus 3 Prinzipalen und 3 Gehülfen; den Vorsitz führt ein Prinzipal,

falls die Klage von einem Gehülfen ausgeht, und umgekehrt. Auch

Nichtverbandsmitglieder dürfen sich an das Schiedsamt wenden. Als

Berufungsinstanz gilt das aus je einem von den Kreisen gewählten

Prinzipal- und Gehülfenvertreter gebildete $Einigungsamt$ in Leipzig.

Falls von einer der beiden Parteien eine Abänderung des Tarifes

verlangt wird, tritt das Einigungsamt als $Tarif-Revisionskommission$

in Thätigkeit, doch sind deren Beschlüsse der Abstimmung seitens der

Kreise zu unterwerfen.

Aber hatte man auf diese Weise der Entstehung von Streitigkeiten

theoretisch auf das Beste vorgebeugt, so scheiterte doch die Sache

bald daran, daß der Prinzipalverein nicht allein zu wenig Mitglieder

besaß, um seinen Beschlüssen den erforderlichen Nachdruck zu geben,

sondern sich nicht einmal imstande zeigte, seine eigenen Mitglieder

zur Anerkennung seiner Abmachungen zu zwingen. Dazu kam die in den

nächsten Jahren ungünstige allgemeine Geschäftslage, und obgleich die

Gehülfen sich sowohl 1876 als 1878 den von den Prinzipalen beantragten

und von der Tarifrevisionskommission beschlossenen Lohnherabsetzungen

fügten, wobei insbesondere der Verbandsvorstand Ehrlichkeit und Einfluß

genug bewies, um selbst einzelne Widerstände zu beseitigen, ließ man

doch 1878 die $Schiedsämter$ und das $Einigungsamt$ wieder fallen und

übertrug die Verhandlung über Tarifänderungsanträge einer $besonderen

Tarifrevisionskommission$ aus 24 Mitgliedern. Der neue Tarif trat

mit dem 1. Oktober 1878 in Kraft, nachdem er in Urabstimmung von

254 Prinzipalen gegen 16 und von 2832 Gehülfen gegen 537 angenommen

war, aber thatsächlich wurde er nur in der Minderzahl der Geschäfte

eingeführt, und eine 1879 vorgenommene Umfrage ergab, daß er unter 2715

Prinzipalen nur von 654 beobachtet wurde, ja an verschiedenen Orten

z. B. Berlin hatten sich besondere Prinzipalvereine gebildet, die sich

in Gegensatz zu dem Hauptverein stellten.

Eine schwere Krisis und bedauerliche Unterbrechung des bisherigen

erfreulichen Fortschrittes brachte die Zeit des $Sozialistengesetzes$.

Wie die sächsischen Behörden sich überhaupt vor fast allen übrigen

dadurch nicht zu ihrem Ruhme ausgezeichnet haben, daß sie unter

der Herrschaft des Gesetzes Alles unterdrückten, was irgendwie nach

Arbeiterorganisation und Arbeiterbewegung aussah, so glaubten sie

auch hier die Sozialdemokratie dadurch zu schädigen, daß sie ihren

gefährlichsten Gegner vernichteten. Um derartigen Angriffen und

dem Verdachte, daß politische Zwecke verfolgt würden, thunlichst

vorzubeugen, beschloß, wie schon erwähnt, der Verband am 21.

November 1878 seine Auflösung, indem gleichzeitig der lediglich die

Unterstützung seiner Mitglieder bezweckender »$Unterstützungsverein

Deutscher Buchdrucker$« mit dem Sitze in Leipzig gegründet wurde.

Aber dieser Vorsicht ungeachtet wurde der neue Verein am 5. März 1879

polizeilich aufgelöst. Derselbe verlegte deshalb seinen Sitz nach

Stuttgart, wo man mehr sozialpolitisches Verständnis zeigte. Auch in

Bayern wurde jetzt plötzlich der Verband für einen solchen politischen

Karakters erklärt und den bayrischen Vereinen die Beteiligung

untersagt, bis man sie 1889 wieder gestattete. Aehnliches bereitete man

1885 in Preußen vor, sah aber merkwürdigerweise von weiteren Schritten

ab, als der Verband seinen $Sitz nach Berlin verlegte$; nur die dem

Verbande angehörige Invalidenkasse blieb in Stuttgart.

Die neue $Sozialversicherungsgesetzgebung$ bot zunächst erhebliche

Schwierigkeiten für das Kassenwesen des Verbandes, doch gelang es sich

derselben anzupassen und daraufhin war die Wirkung ähnlich wie bei den

Hirsch-Duncker'schen Vereinen, daß die Arbeiter sich um so stärker

beteiligten, um den Zwangskassen zu entgehen.

Nachdem man einige Jahre ohne schiedsgerichtliche Instanz gelebt

hatte, machte sich deren Notwendigkeit von neuem zwingend geltend,

und nach einer seitens der Gehülfen Anfang 1886 erfolgten Kündigung

des Tarifes trat man am 16. August 1886 in Leipzig zu Verhandlungen

zusammen, die neben einer geringen Lohnerhöhung und anderen Aenderungen

zu einer $Wiederherstellung der lokalen Schiedsgerichte und des

Einigungsamtes$ als Berufungsinstanz führten, doch sollten bei den

Wahlen nur diejenigen Prinzipale und Gehülfen stimmberechtigt sein,

die den Tarif anerkannten und nach demselben arbeiteten. Hierdurch

wurde ein ganz neues Organ geschaffen, nämlich die $Tarifgemeinschaft$,

eine Vereinigung von Prinzipalen und Gehülfen, die den beiderseitigen

Vereinen mit einer gewissen Selbständigkeit gegenübersteht.

Ein weiteres wichtiges Ergebnis dieser Verhandlungen bestand in der

Festsetzung einer $Skala über das Verhältnis der Lehrlinge$ zu den

Gehülfen, die innerhalb 6 Jahren durchgeführt werden sollte[100].

[100] Nach derselben durften gehalten werden:

I. Setzer: II. Drucker:

auf -- bis 3 Geh. 1 Lehrl. auf -- bis 2 Geh. 1 Lehrl.

auf 4 " 7 " 2 " auf 3 bis 5 " 2 "

" 8 " 12 " 3 " " 6 " 9 " 3 "

" 13 " 18 " 4 " " 10 " 14 " 4 "

" 19 " 24 " 5 " " 15 " 20 " 5 "

" 25 " 30 " 6 "

auf fernere 8 Geh. 1 Lehrl. mehr. auf fernere 6 Geh. 1 Lehrl. mehr.

In noch höherem Grade, als bei den Gehülfen, führte die Einführung der

staatlichen Zwangsversicherung für den Prinzipalverein eine Stärkung

herbei, indem dessen Mitgliederzahl von 277 im Jahre 1885 sich 1886

plötzlich auf 1104 erhob. Aber man that jetzt einen verhängnisvollen

Schritt. Durch das Unfallversicherungsgesetz waren die sämtlichen

Prinzipale zu einer neuen Zwangsvereinigung, der Berufsgenossenschaft,

zusammengeschlossen und so mochte der Gedanke nahe liegen, den

bestehenden Verein an diese anzuschließen. In der That ging man diesen

Weg, indem man in Anlehnung an die 9 Sektionen der Berufsgenossenschaft

auch 9 Sektionen des Vereins bildete und beide örtlich zusammenfallen

ließ, ja man machte die Sektionsvorstände der ersteren zugleich zu

solchen des letzteren. Das war aber ein schwerer Fehler, denn auf diese

Weise legte man wichtige Aufgaben zum Teil in die Hände von Personen,

die zu ihrer Erfüllung durchaus nicht geneigt waren und dem Vereine

und seiner verständigen sozialpolitischen Tendenz völlig ablehnend, ja

feindlich gegenüberstanden.

Das sollte sich sofort zeigen bei der Ausführung der getroffenen

Vereinbarungen. Wie auf allen Gebieten der Sozialpolitik die

Industriellen in Rheinland-Westfalen sich stets als Vertreter des

engherzigsten Unternehmerstandpunktes erwiesen haben, so fand auch

hier die auf Verständigung mit den Gehülfen gerichtete Haltung des

Prinzipalvereins bei den Prinzipalen in Rheinland-Westfalen die

entschiedenste Mißbilligung, und da sie in der rheinisch-westfälischen

Sektion der Berufsgenossenschaft die Mehrheit hatten, so war es

begreiflich, daß deren Vorstand sich zum Organ der Opposition machte,

ja dieser Widerstand ging so weit, daß die Sektion nicht allein auf

ihrer Weigerung, den vereinbarten Tarif einzuführen, selbst dann

verharrte, als der Prinzipalverein ihn in formgerechter Abstimmung mit

214 gegen 93 Stimmen angenommen hatte, sondern sogar eine regelrechte

Agitation gegen denselben einleitete. Der Vereinsvorstand war außer

stande, diesen Widerstand zu brechen und die getroffene Vereinbarung

bei seinen Mitgliedern zur Anerkennung zu bringen. Es war deshalb ein

Beweis großer Selbstverleugnung, daß der Gehülfenverband sich in neue

Unterhandlungen einließ, die dahin führte, daß man sich über einen

neuen Tarif einigte, der mit dem 1. Januar 1889 in Kraft trat.

Aber dieser wurde bald von den Gehülfen gekündigt, und erst nach

langen Verhandlungen, die vom 11.-14. September 1889 in $Stettin$

stattfanden, gelangte man endlich zu einem Abkommen, welches vom

1. Oktober 1890 ob gelten sollte und insbesondere den wichtigen

Beschluß enthielt, daß die tariftreuen Prinzipale nur solche Gehülfen

beschäftigen sollten, die nachweislich zu tarifmäßigen Bedingungen

gearbeitet haben und in tariftreuen Geschäften ausgebildet sind, wie

man es ebenso den Gehülfen zur Pflicht machte, nur bei tariftreuen

Prinzipalen in Arbeit zu treten. Man hatte nämlich längst eingesehen,

daß der Interessengegensatz nicht bestehe zwischen Prinzipalen und

Gehülfen, sondern zwischen diesen beiden Klassen, soweit sie ihr wahres

Interesse im Auge haben, auf der $einen$, und den Tarifgegnern unter

Prinzipalen und Gehülfen auf der $andern$ Seite. Der schlimmste Feind

der gemeinsamen Interessen ist die Schmutzkonkurrenz, welche die Preise

drückt; ihr kann man nur durch gemeinsame Thätigkeit entgegentreten.

Um $Tarifverhandlungen$ leichter zum Abschluß bringen zu können, wurde

von den Gehülfen eine Aenderung dahin beantragt, daß $an Stelle der

Gesamtheit der Prinzipale und Gehülfen vielmehr die beiderseitigen

Organisationen als vertragschließende Teile treten$ sollten, doch wurde

der Antrag von den Prinzipalen abgelehnt. Dagegen wurde ein ganz neues

Prinzip in den Stettiner Tarif eingeführt, indem es dort in § 32 heißt:

»Der Prinzipal ist verbunden, die bei ihm konditionierenden Gehülfen

voll zu beschäftigen und dieselben bei unzureichender Arbeit für

etwaige Zeitversäumnis nach dem Durchschnittsverdienste der letzten 30

Arbeitstage zu entschädigen.«

Den lokalen Schiedsgerichten hat man an einzelnen Orten, so z. B. in

Leipzig, einen $gemeinsamen Arbeitsnachweis$ angeschlossen, der unter

einem vom Schiedsgerichte gewählten, aus einem Prinzipal und einem

Gehülfen bestehenden Vorstande durch einen Gehülfen besorgt wird, wobei

die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet; für jede erfolgreiche

Anmeldung sind 50 Pf. zu entrichten. Leider haben die Leipziger

Gehülfen diesen gemeinsamen Arbeitsnachweis nach einiger Zeit gekündigt

und einen solchen einseitig eingerichtet, doch sind sie hierbei von

dem Einigungsamte nachdrücklich bekämpft. Abgesehen von diesem Falle

haben sich die Gehülfen regelmäßig durchaus den getroffenen Abmachungen

gefügt, während es dem Prinzipalverein nur selten gelungen ist, seine

Mitglieder zur Befolgung derselben anzuhalten.

Hatte sich bisher die Entwickelung im Buchdruckergewerbe durchaus in

einer Richtung vollzogen, welche die besten Hoffnungen für die Zukunft

gestattete, so wurde dieselbe leider durch den großen Streik von 1891

in höchst bedauerlicher Weise unterbrochen. Angesichts der großen

und immer mehr steigenden Arbeitslosigkeit[101] und der zunehmenden

Lehrlingszüchterei[102] hatte die in Berlin vom 23. bis 25. Juni

1891 abgehaltene VI. Generalversammlung des U. V. D. B. beschlossen,

an der schon früher angeregten Forderung einer Herabsetzung der bis

dahin üblichen Arbeitszeit von 10 auf 9 Stunden, sowie der energischen

Durchführung des Tarifs seitens der Prinzipale mit Nachdruck

festzuhalten. In Ausführung dieser Beschlüsse hatte man am 1. Juli

1891 den Tarif gekündigt, so daß dessen Gültigkeit am 1. Januar 1892

ablief[103].

[101] Nach den sehr wertvollen von dem Verbande geführten Tabellen

hat die Zahl der Arbeitslosen in den Jahren 1880-1893 zwischen

5 und 9% geschwankt, ist aber im Durchschnitt stets gestiegen.

Die an Arbeitslose gewährte Unterstützung belief sich 1890 auf

180000 Mk.

[102] Dieselbe wird vorzugsweise in den kleinen Druckereien betrieben.

Nach der Reichsstatistik von 1895, Tab. XIII, kommt in

Deutschland ein Lehrling im Großbetriebe auf 5,35, im

Kleinbetriebe auf 1,33 Gehülfen. Die späteren Zählungen haben

Lehrlinge und Gehülfen nicht getrennt, doch ist das Verhältnis

zweifellos nicht günstiger geworden, viele kleine Druckereien

arbeiten fast nur mit Lehrlingen. Vergl. hierzu die Seite 265

mitgeteilte Lehrlingsskala.

[103] Seitens der Prinzipale würde dies allerdings bestritten, indem

man die §§ 40 und 42 des Tarifs, welche bestimmen, daß derselbe

so lange in Gültigkeit bleibe, bis eine Aenderung beschlossen

sei, dahin auslegte, daß der Tarif nicht einseitig aufgehoben,

sondern nur durch eine beiderseitige Vereinbarung beseitigt

werden könne. Diese Auffassung erscheint jedoch unberechtigt,

zumal es dem Prinzipalverein keineswegs gelungen war, die

Ausführung des Tarifes bei seinen Mitgliedern durchzusetzen.

Vergl. $Gerstenberg$ a. a. O., S. 170.

Die Tarifkommission, die nach den bestehenden Vereinbarungen nunmehr

die Feststellung eines neuen Tarifes zu betreiben hatte, tagte vom

6. bis 8. Oktober 1891 in Leipzig. Die Gehülfen forderten einerseits

Herabsetzung der Arbeitszeit auf 9 Stunden und andererseits, um den

dadurch entstehenden Ausfall auszugleichen, eine Lohnerhöhung von 10%.

Die Prinzipale waren zu einer Lohnerhöhung von 7-1/2% bereit, lehnten

aber die Verkürzung der Arbeitszeit entschieden ab. Da nun aber die

Gehülfen aus dem angegebenen Grunde, nämlich um der Arbeitslosigkeit

zu steuern, gerade auf den letzteren Punkt das Hauptgewicht legten und

deshalb glaubten, mindestens eine Herabsetzung auf 9-1/2 Stunden bei

Erhöhung der Grundpositionen um 5% festhalten zu müssen, während die

Prinzipale hierauf nicht eingehen wollten, so mußten die Verhandlungen

abgebrochen werden, indem zugleich die Gehülfenmitglieder der

Tarifkommission ihr Mandat für erloschen erklärten.

Auf Veranlassung des U. V. D. B. fanden am 22. Oktober 1891 an allen

Orten Buchdruckerversammlungen statt, welche beschlossen, überall da,

wo die Forderungen nicht bewilligt würden, am 24. desselben Monats

die Arbeit zu kündigen. Dies wurde denn auch ausgeführt, und da dem

Beschlusse fast überall Folge gegeben wurde, so konnte der Vorstand am

28. Oktober bekannt machen, daß mehr als 12000 Gehülfen in Kündigung

ständen, während etwa 3000 die Forderungen bewilligt erhalten hätten.

Aber die Gehülfen hatten sich zu sehr auf ihre wohlgefüllten Kassen

verlassen und im übrigen die Zeit des Kampfes ungünstig gewählt. Bald

machte eine Anzahl von Gehülfen in den kleinen Druckorten die Kündigung

rückgängig, so daß nur etwa 8 bis 9000 den Streik durchführten. Ebenso

war die anfangs gezahlte Unterstützung von täglich 2 Mk. zu hoch, als

daß sie nicht bald zu einer Erschöpfung der Kasse hätte führen müssen.

Allerdings erhielten die Gehülfen Unterstützung aus Arbeiterkreisen

aller Länder, insbesondere von den englischen trade unions 3520 Pfd.

St., außerdem aber aus fast allen Staaten Europas, sowie aus Amerika

und Australien, so daß der Rechenschaftsbericht für die Zeit vom

1. April 1891/92 als Ergebnis der »freiwilligen Sammlungen« 270361

Mk. aufführen konnte. Aber diese Anlehnung an die internationale

Arbeiterbewegung, ja geradezu eine Hinneigung zu einem Anschlusse

an die Sozialdemokratie[104], wie sie je länger um so entschiedener

in dem Organe der Gehülfenschaft, dem »Korrespondent«, hervortrat,

trug dazu bei, den Gehülfen die Sympathien in der öffentlichen

Meinung und bei den Regierungen zu rauben. Insbesondere die letzteren

nahmen eine feindselige Haltung ein und haben dadurch wesentlich

dazu beigetragen, den Ausstand zum Scheitern zu bringen. So wurde in

Stuttgart, wo der Sitz der Verbandsinvalidenkasse sich befand, in

Anlaß eines Beschlusses, derselben 24000 Mk. zu Unterstützungszwecken

zu entnehmen, die Sequestrierung der Kasse verfügt. Vor allem aber

nahm die preußische Polizei den Kampf auf. Auf eine Eingabe des

Prinzipalvereins au den Minister des Innern vom 4. Dezember 1891, in

welcher die Auszahlung von Streikgeldern als statutenwidrig angefochten

wurde, erhielt derselbe am 12. desselben Monats eine zustimmende

Antwort, und am 30. desselben Monats wurde dem Vorstande des U. V.

durch Verfügung des Polizeipräsidenten in Berlin die weitere Gewährung

von Unterstützungen aus Vereinsmitteln an Streikende, zugleich aber

auch die fernere Erhebung von Extrasteuern verboten. Dabei stützte

man sich auf eine Bestimmung des Statuts, deren Aenderung bereits

durch die Generalversammlung beschlossen war. Die Genehmigung dieser

Aenderung war auch schon beim Minister nachgesucht und von diesem in

einem Reskripte vom 6. Oktober 1891 insofern in Aussicht gestellt,

als nur noch geringfügige redaktionelle Aenderungen erfordert wurden.

Jetzt wurde die Genehmigung zunächst hinausgezögert und dann gänzlich

verweigert[105]. Das ganze Verfahren des Polizeipräsidenten ist später

auf erhobene Verwaltungsklage durch die Urteile des Bezirksausschusses

vom 29. März 1892 und des Oberverwaltungsgerichts vom 5. Januar 1893

für ungesetzlich erklärt, aber damit konnte natürlich die einmal

eingetretene Schädigung nicht wieder beseitigt werden.

[104] Auf sozialdemokratischer Seite hat man später behauptet, auf das

Bedenken der ungünstigen Zeitverhältnisse hingewiesen und vom

Streik abgeraten zu haben. Vgl. A. $Braun$ im Sozialpolit.

Zentralblatt Nr. 4 vom 25. Januar 1892.

[105] Die vorstehende Darstellung stützt sich auf $Gerstenberg$

a. a. O., S. 175 ff., wo das Nähere nachzulesen ist.

Das Verfahren des Ministers des Innern stand hierbei in einem

wunderbaren Gegensatze zu demjenigen des Handelsministers Freiherrn

von $Berlepsch$, der sich durch Vermittelung des Privatdozenten

Dr. v. $Schultze-Gävernitz$ in Leipzig bereit erklärte, unter der

Voraussetzung der Zustimmung beider Teile eine Vermittelung zu

übernehmen. Aber ebenso, wie die schon vorher von privater Seite

($Freund$ und $Böhmert$) angebotene Vermittelung, scheiterte auch

dieser Versuch daran, daß die Prinzipale erklärten, von ihrem

Standpunkte nicht abgehen zu können.

Unter diesen Umständen blieb den Gehülfen nichts übrig, als

nachzugeben, und nachdem am 10. Januar 1892 eine Konferenz von

Vertretern der bedeutendsten Druckorte die Notwendigkeit einer

Beendigung des Streiks anerkannt hatte, wurde am 13. desselben Monats

von einer gemeinsamen Versammlung der beiderseitigen Vertreter ein

$Abkommen$ geschlossen, welches nach den beiden Hauptunterhändlern

$Döblin$ und $Büxenstein$ benannt wird. Von denselben wurde die

Wiederaufnahme der Arbeit unter den Bedingungen des alten Tarifs

vereinbart. Nachdem die der Form halber noch vorbehaltene Zustimmung

der einzuberufenden Gehülfenversammlungen am 16. Januar erteilt war,

wurde am 18. desselben Monats der Streik von beiden Seiten formell für

beendigt erklärt.

Der durch 10 Wochen fortgesetzte Ausstand, der übrigens von den

Gehülfen unter strenge Fernhaltung aller Gesetzwidrigkeiten geführt

ist, hat denselben außerordentlich hohe Opfer gekostet. Allerdings

scheint die im »Korrespondent« (Nr. 117 von 1893) angegebene Nummer

von 2741119 Mk. sehr hoch zu sein, aber immerhin ergeben die

Rechnungsablagen eine Gesamtausgabe der Verbandskasse von 999610 Mk.,

wobei die lokalen Aufwendungen nicht einbegriffen sind[106].

[106] Eine eingehende Darstellung des Streiks und der Verhältnisse,

die ihm zu Grunde lagen, giebt $Tiedemann$ in der Zeitschr.

f. d. ges. Staatswissenschaft, Jahrg. 53, S. 209 bis 286. Der

Verfasser macht den Gehülfen den Vorwurf, daß sie in Stettin

ihre übrigen Forderungen aufgegeben hätten zu Gunsten des

Zugeständnisses, künftig den Tarif durch Vereinbarungen der

beiderseitigen Verbände festzusetzen. Dies sei allerdings

ein äußerst wertvolles Prinzip, aber die Entwicklung sei

in Deutschland noch nicht so weit vorgeschritten, daß es

durchführbar erschiene. So habe denn auch der Erfolg bewiesen,

daß die Durchführung seitens des Prinzipalvereins kaum

ernsthaft versucht sei. Ferner hätten sie dadurch, daß sie den

in Stettin vereinbarten Tarif auf 2 Jahre festgelegt hätten,

den Prinzipalen die Möglichkeit gegeben, sich auf den schon

damals zu erwartenden Streik in ausgiebigster Weise zu rüsten,

was auch dadurch geschehen sei, daß, soweit irgend möglich,

alle Aufträge vorher erledigt und so künstlich für die Dauer

des Streiks eine Zeit der Geschäftsstille geschaffen sei. Das

unbegreifliche Eingreifen des Preußischen Ministers des Innern

sei darauf zurückzuführen, daß dort sich die später herrschend

gewordene Politik der Bekämpfung aller Arbeiterorganisationen

bereits damals geltend gemacht habe. In der That sei durch

dieses Vorgehen, obgleich es bei der bereits eingetretenen

Erschöpfung der Kasse einen wirklichen Einfluß auf das Ergebnis

des Streiks kaum mehr gehabt habe, eine tiefe Erbitterung der

bis dahin antisozialistischen Buchdrucker und ihre Ueberführung

in das Lager der Sozialdemokratie bewirkt. Der Verband habe

jetzt, unter dem Drucke der Verhältnisse, sein früheres und

durchaus notwendiges Prinzip, nur solchen Mitgliedern Beitritt

zu gestatten, die zu den tarifmäßigen Preisen arbeiteten,

fallen gelassen und sei damit dem Ideale eines Gewerkvereins

untreu geworden. Das Hauptziel müsse sein, der verhängnisvollen

Lehrlingszüchterei entgegen zu wirken.

Das bisherige günstige Verhältnis zwischen Prinzipalen und Gehülfen war

naturgemäß jetzt völlig zerstört. Allerdings wollte der Prinzipalverein

die frühere Tarifgemeinschaft fortsetzen und forderte am 8. April 1892

die Gehülfen auf, an Stelle der früheren Vertreter, die wie erwähnt,

ihre Aemter am 22. Oktober 1891 niedergelegt hatten, andere zu wählen.

Nachdem man sich zunächst dieser Wahl zu entziehen gesucht hatte,

empfahl man dann, überall die Wiederwahl der früheren Vertreter, die

dann auch fast überall mit großer Mehrheit erfolgte. Obgleich die

Gehülfenschaft hierbei offenbar durchaus in ihrem Rechte war, erklärte

der Vorstand des Prinzipalvereins diese Wahl für eine Ablehnung der

Tarifgemeinschaft und $lösten die Tarifkommission einseitig auf$.

Auf der am 19. Juni 1892 in Breslau abgehaltenen Generalversammlung

wurde dieses Vorgehen des Vorstandes vielfach angegriffen, dann aber

doch beschlossen, sich auf den Boden der geschaffenen Thatsachen

zu stellen und unter Vorbehalt späterer Vereinbarungen mit der

Gehülfenschaft zunächst selbständig gewisse Aenderungen des alten

Tarifes vorzunehmen, von dem später die Gehülfen behaupteten, daß

sie eine durchschnittliche Herabsetzung um 10-15% bedeuteten. Doch

ist das Inkrafttreten dieses Tarifs bisher hauptsächlich durch den

Widerstand der Berliner und Stuttgarter Prinzipale gehindert. Außerdem

beschloß man die Begründung einer $Unterstützungskasse für arbeitslose

Gehülfen$, zu der die Gehülfen wie die Prinzipale je 10 Pfennig

wöchentlich beizusteuern haben. Dafür wird ein Tagegeld von 1 Mk.

bis zu 140 Tagen gewährt, doch ist den Gehülfen keine beschließende

Mitwirkung bei der Verwaltung eingeräumt. Trotz des Widerspruches der

Gehülfen ist diese Kasse am 1. Januar 1893 ins Leben getreten und mit

derselben zugleich eine $Invalidenzuschußkasse$ in der Art verbunden,

daß die Mitgliedschaft der einen Kasse die der anderen nach sich zieht.

Nach den Erfahrungen, welche die Gehülfenschaft hinsichtlich des

Eingreifens der staatlichen Behörden gemacht hatte, war es ihr nicht zu

verdenken, daß sie versuchte, eine dieser Störung weniger ausgesetzte

Organisation zu schaffen. Der bisherige Unterstützungsverein hatte

die juristische Form einer eingeschriebenen Hülfskasse gehabt

und war deßhalb den Bestimmungen des Gesetzes vom 7. April 1876

insbesondere auch hinsichtlich der obrigkeitlichen Bestätigung der

Statuten (§ 4) unterworfen gewesen. Um dem zu entgehen, beschloß man

auf der 7. Generalversammlung, die vom 28. Juni bis 2. Juli 1892 in

Stuttgart stattfand, die $Auflösung des Unterstützungsvereins$ und

die Neugründung des »$Verbandes deutscher Buchdrucker$«, indem man

damit an die frühere Entwicklung bis zum Jahre 1878 anknüpfte. Bei der

statutengemäß über diesen Beschluß vorgenommenen Urabstimmung in den

Tagen vom 17. bis 21. November 1892 wurde derselbe mit 13085 von 13722

abgegebenen Stimmen genehmigt.

Gleichzeitig beschloß man die bisher bestehenden $einzelnen Kassen

aufzulösen$ und deren Leistungen alle auf die einzige allgemeine

Verbandskasse zu übernehmen. Um staatlichen Eingriffen sich zu

entziehen, wurde zugleich beschlossen, die $Unterstützungen$ künftig

$in das diskretionäre Ermessen des Vorstandes zu stellen$ und ihnen

dadurch den Karakter eines Rechtsanspruches zu nehmen, eine höchst

bedenkliche Maßregel, die nur durch den äußern Zwang entschuldigt

werden kann.

Ausgeführt wurde dieser Auflösungsbeschluß zunächst nur hinsichtlich

der $Kranken- und Begräbniskasse$, die ihn in ihrer am 13. November

1892 in Berlin abgehaltenen Generalversammlung bestätigte. Man wollte

dabei zugleich den Erschwerungen des neuen Krankenversicherungsgesetzes

entgehen und faßte ins Auge, den Mitgliedern zu den aus den

Zwangskassen bezogenen Krankengeldern einen Zuschuß zu geben, und

zwar in Höhe von wöchentlich 7 Mk. bei einem Wochenbeitrage von 30

Pfennig. Die dem Vorstande übertragene Liquidation der bisherigen Kasse

war am 20. Juni 1894 beendigt, und da mit verschiedenen Ausnahmen

die Mitglieder auf den ihnen statutengemäß zustehenden Rest des

verbleibenden Vermögens zu Gunsten des Verbandes verzichteten -- wobei

die Einzelnen Beträge von 60-80 Mk. aufgaben -- so konnte demselben

der Betrag von 276923 Mk. 51 Pfennig zugeführt werden. Ein Beispiel

anerkennenswerther Opferwilligkeit!

Hinsichtlich der $Zentral-Invalidenkasse$, deren Sequestration durch

einen am 18. März 1892 abgeschlossenen Vergleich beendigt war, beschloß

man, die Kasse zwar einstweilen fortbestehen zu lassen, solange

nicht von den Behörden weitere Schwierigkeiten gemacht würden, im

letzteren Falle aber gleichfalls die Auflösung herbeizuführen. Die

Prinzipale suchten dann durchzusetzen, daß auch die aus dem Verbande

ausgeschiedenen Buchdrucker an der Kasse teilnehmen dürften, und da ein

gerichtliches Urteil dieser Auffassung beitrat, die Verbandsmitglieder

aber die Vorteile der Kasse den nicht organisierten Gehülfen nicht

zukommen lassen wollten, so beschloß die am 3. Juli 1893 in Weimar

abgehaltene außerordentliche Generalversammlung die Liquidation der

Kasse. Aehnlich erging es der Invalidenkasse, welche der Gau Bayern für

sich gegründet hatte; auch hier erfolgte wegen des gleichen Grundes

in der Ostern 1893 in München abgehaltenen Generalversammlung die

Liquidation. Die Aufgaben beider Kosten wurden auf die Verbandskasse

übernommen.

Hinsichtlich des Tarifs protestirte der Verband gegen dessen einseitige

Festsetzung durch die Prinzipale, bevollmächtigte aber seinen Vorstand,

mit den letzteren eine Vereinbarung zu treffen.

Ebenso erhielt der Vorstand den Auftrag, mit den übrigen graphischen

Arbeiterorganisationen (Schriftschneiderei, Holzschneiderei,

Messinglinienfabrikation, Stein-, Metall- und Farbdruckerei), zum Zweck

der Abschließung eines Vertrages über gegenseitige Unterstützung in

Streikfällen in Verhandlungen zu treten.

Wie schon an anderer Stelle erwähnt, hat sich der Verein auch auf dem

vom 13. bis 18. März 1892 in Halberstadt abgehaltenen ersten deutschen

Gewerkschaftskongresse beteiligt und ist damit völlig in den Verband

der durch die $Generalkommission in Hamburg$ vertretenen Gewerkschaften

eingetreten.

Aus den Verhandlungen der vom 17. bis 21. Juni 1895 in $Breslau$

abgehaltenen $ersten Generalversammlung$ des neuen Verbandes und dem

dort erstatteten Berichte ist folgendes zu erwähnen:

Ueber den $Tarif$ war mit den Prinzipalen eine Einigung noch nicht

erzielt. Der Vorschlag der letzteren, zum Zwecke der Verständigung eine

Kommission von je 9 Gehülfen und Prinzipalen niederzusetzen, wobei von

den Gehülfenvertretern nur 5 durch den Verband, die übrigen aber durch

die nicht zum Verbände gehörigen Gehülfen gewählt werden sollten, wurde

mit Entrüstung abgelehnt, indem zugleich darauf hingewiesen wurde,

daß auch der Prinzipalverein nur ein Viertel sämtlicher Prinzipale

vereinige und trotzdem die Vertretung des gesamten Gewerbes beanspruche.

Die Verhandlung mit den übrigen graphischen Gewerben über den

Abschluß eines Kartells hatte ergeben, daß man zu einer gegenseitigen

Unterstützung bereit ist, aber von der Sammlung eines gemeinsamen Fonds

zunächst noch absehen will.

Der Beitrag der Mitglieder ist auf wöchentlich 1 Mk. 10 Pf.

festgesetzt, doch sind Arbeitslose befreit. Arbeitslose Mitglieder

können, je nachdem ihre Mitgliedschaft 100, 150 oder 750 Wochen

gedauert hat, Unterstützung bis zu 10, 20 oder 40 Wochen erhalten;

dieselbe beträgt täglich 1 Mk. Der Krankengeldzuschuß ist auf täglich

1 Mk. 40 Pf. festgesetzt und wird je nach der Dauer der Mitgliedschaft

für 13, 26 oder 52 Wochen gewährt. Die Invalidenbeihülfe beträgt 1 Mk.

täglich, das Begräbnisgeld 50 bis 100 Mk.

Die Organisation des Verbandes hat Deutschland in 22 Gaue[107]

eingeteilt, die in Breslau durch 64 Abgeordnete vertreten waren. --

[107] Die Gaue sind folgende: 1. Bayern. 2. Berlin. 3. Dresden.

4. Erzgebirge-Vogtland. 5. Frankfurt a. M. Hessen.

6. Hamburg-Altona. 7. Hannover. 8. Mecklenburg-Lübeck.

9. Mittelrhein. 10. Nordwest. 11. Oberrhein. 12. Oder.

13. Osterland-Thüringen. 14. Ostpreußen. 15. Posen.

16. Rheinland-Westfalen. 17. An der Saale. 18. Schlesien.

19. Schleswig-Holstein. 20. Westpreußen. 21. Württemberg. Dazu

kommt noch die selbständige Mitgliedschaft Leipzig.

Das Verhältnis zwischen den Prinzipalen und Gehülfen blieb zunächst

ein sehr gespanntes; die Tarifgemeinschaft, sowie Schiedsgericht und

Einigungsamt waren aufgelöst und es fehlte mithin an allen Formen,

auftauchende Schwierigkeiten beizulegen. Die Gehülfen waren großenteils

gezwungen, den von den Prinzipalen geschaffenen Unterstützungskassen

beizutreten und deren Arbeitsnachweis zu benutzen. Die

Lehrlingszüchterei wurde immer stärker betrieben und ein Bericht des

Gehülfenverbandes stellte fest, daß 5000 Lehrlinge über die vereinbarte

Zahl beschäftigt würden. Durch den Unmut über diese Zustände, denen

man einstweilen machtlos gegenüberstand, wurden die Gehülfen immer

mehr in eine Stimmung hineingetrieben, die jede spätere gemeinsame

Thätigkeit mit den Prinzipalen auszuschließen drohte. Unter diesen

Umständen machte sich auf beiden Seiten allmählich die Ueberzeugung

geltend, daß der Versuch, zu geregelten Verhältnissen zu gelangen, von

neuem unternommen werden müsse. Der Gehülfenvorstand hat sich später

gegenüber Angriffen, die ihm zu weitgehendes Entgegenkommen vorwarfen,

darauf berufen, daß er zunächst dafür eingetreten sei, die bei dem

großen Streik aufgestellten Forderungen von neuem aufzunehmen und es

auf einen neuen Kampf ankommen zu lassen, daß aber nicht allein die

Gau- und Bezirksvorstände angesichts der durch den Streik geschwächten

Kräfte gegen diesen Plan sich erklärt hätten, sondern daß auch die

Stimmung in den Gehülfenkreisen durchgängig gegen denselben gewesen sei.

Der äußere Verlauf der Verhandlungen war folgender:

Schon im Herbst 1894 hatten an verschiedenen Orten

Gehülfenversammlungen stattgefunden, in denen man beschlossen hatte,

mit den örtlichen Vereinen der Prinzipale Fühlung zu nehmen, da man in

dem Prinzipalverein einen widerstrebenden Faktor sah. Demgegenüber sah

sich der Vorstand des letzteren veranlaßt, am 26. November 1894 eine

öffentliche Erklärung dahin zu erlassen, daß der mit dem 1. Januar 1893

in Kraft getretene Prinzipaltarif nach seiner ausdrücklichen Bestimmung

so lange in Kraft stehe, bis durch eine Verständigung zwischen den

beiderseitigen Gesamtheiten eine Abänderung herbeigeführt und daß es

deshalb unzulässig sei, in örtliche Sonderverhandlungen einzutreten.

Unter diesen Umständen wandte sich der Verbandsvorstand am 11. Dezember

1894 an den Vorstand des Prinzipalvereins mit der Frage, unter welchen

Bedingungen hinsichtlich der beiderseitigen Vertretung Verhandlungen

mit der Gehülfenschaft in Aussicht genommen seien. Die am 28. desselben

Monats erfolgte Antwort ging dahin, daß um bestimmte Vorschläge gebeten

wurde. Der Verbandsvorstand schlug darauf am 5. Januar 1895 vor, daß

in Verfolg des früher getroffenen Büxenstein-Döblin'schen Abkommens

zwischen je 12 Vertretern der Prinzipalität und der Gehülfenschaft

Verhandlungen über Schaffung eines neuen Tarifes stattfinden sollten.

Der Vereinsvorstand antwortete am 6. März 1895, daß freilich der am

1. Januar 1893 eingeführte Tarif in Kraft bestehe, daß er aber bereit

sei, Wünsche auf Abänderung entgegenzunehmen und vorschlage, für

Verhandlungen mit dem aus 9 Mitgliedern bestehenden Tarifausschusse

des Vereins 5 Verbandsmitglieder zu bestimmen, während der Vorstand

sich vorbehalte, fernere 4 Gehilfen aus dem Kreise der Nichtverbändler

zu ernennen bezw. wählen zu lassen. Der Verbandsvorstand erklärte

hierauf am 18. März 1895, daß er die beiderseitige Vertretung von 9

Mitgliedern annehme, aber die Art der Wahl beanstande. Nachdem der

Vereinsvorstand am 9. April sich nochmals dahin geäußert hatte, daß

er die Urabstimmung seitens der ganzen Gehülfenschaft vorschlage,

erklärte der Verbandsvorstand am 24. desselben Monats, daß er

bei der Wichtigkeit der Sache die Entscheidung der am 11. Juni

stattfindenden Generalversammlung des Verbandes vorbehalten müsse. In

dieser wurde dann der Vorschlag des Prinzipalvereins als die Würde

der Gehülfenschaft verletzend energisch zurückgewiesen, und die

Verhandlungen waren somit vorläufig gescheitert.

Da jedoch die Mißstimmung unter den Gehülfen immer drohender

und die Neigung zu einem neuen Streik immer größer wurde, zumal

nicht allein die allgemeine Geschäftslage hierfür günstig zu sein

schien, sondern auch die Vereinbarung eines Normallohntarifs mit

neunstündiger Arbeitszeit zwischen den Prinzipalen und Gehülfen in

Oesterreich einen unmittelbaren Anstoß gab, machte sich auch in

Prinzipalskreisen öffentlich die Ansicht geltend, daß es erforderlich

sei, durch Entgegenkommen gegen die Wünsche der Gehülfen ein neues

Vertragsverhältnis anzubahnen, um den agitatorischen Elementen

unter den letzteren den Boden zu entziehen. Es war wohl eine Folge

dieser Ermunterung, daß Ende Februar und Anfang März 1896 an den

verschiedensten Orten große Gehülfenversammlungen stattfanden, in denen

ein neuer Tarif gefordert wurde. Insbesondere eine am 21. Februar in

Leipzig abgehaltene Versammlung, in welcher der Verbandsvorsitzende

$Döblin$ Bericht erstattete, erklärte sich in diesem Sinne. Bereits

am 24. desselben Monats beantragte der Verbandsvorstand, dem in der

Versammlung erhaltenen Auftrage entsprechend, bei dem Vereinsvorstande

die Anberaumung einer gemeinsamen Verhandlung, indem er als Forderungen

der Gehülfen geltend machte: 1. möglichste Verkürzung der Arbeitszeit,

2. eine dementsprechende Lohnerhöhung, 3. Präzisierung der durch die

Praxis als streitig empfundenen Paragraphen des Tarifs. Versammlungen,

die an andern Orten abgehalten wurden, schlossen sich fast überall den

Leipziger Beschlüssen an und bezeichneten als Forderungen: Arbeitszeit

von 9 Stunden, Lohnerhöhung bei Berechnung um 5%, bei dem gewissen

Gelde um 15%.

Der Vorstand des Prinzipalvereins ging, nachdem am 3. März eine

persönliche Besprechung der beiden Vorsitzenden stattgefunden hatte,

auf den Vorschlag ein, und so traten am 11. März 1896 zum ersten Male

seit 4 Jahren wieder Vertreter des Gehülfenverbandes mit denjenigen

der Prinzipale zu gemeinsamer Beratung zusammen. Die schwierigen

Verhandlungen, bei denen beide Teile große Mäßigung und weitgehendes

Entgegenkommen bewiesen, endeten mit Annahme folgenden Beschlusses:

»Der Vorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins erklärt sich bereit,

dem Antrage der Gehülfenschaft auf Zusammentritt beiderseitiger

Tarifvertreter zu entsprechen, und werden zu den vorzunehmenden Wahlen,

Beratungen und Beschlußfassungen mit den Gehülfenvertretern die

folgenden Termine vereinbart:

1. Die erforderlichen Gehülfenvertreterwahlen werden durch das

Einigungsamt des Gewerbegerichtes der Stadt Leipzig ausgeschrieben

und sind durch Urwahlen bis zum 25. März zu erledigen;

2. Anträge für den Tarifausschuß sind bis zum 8. April bei dem

Einigungsamte des Gewerbegerichtes zu Leipzig einzureichen und

hat die Veröffentlichung in der »Zeitschrift für Deutschlands

Buchdrucker« und im »Correspondent« durch die in Leipzig ansässigen

Prinzipals- bezw. Gehülfenmitglieder des Tarifausschusses zu

erfolgen;

3. am 15. April tritt der Tarifausschuß der Prinzipale mit

den gewählten Tarifvertretern unter Zulassung von je zwei

Vorstandsmitgliedern des Deutschen Buchdrucker-Vereins und des

Verbandes der Deutschen Buchdrucker und zwei Nichtverbandsgehülfen,

letztere sechs mit beratender Stimme, zu Verhandlungen in Leipzig

zusammen;

4. der Vorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins erklärt,

den vereinbarten Tarif der Hauptversammlung des Deutschen

Buchdrucker-Vereins zur Annahme zu unterbreiten, und soll der Tarif

spätestens am 15. Mai d. J. in Kraft treten.

Die anwesenden Prinzipalsvertreter erklären für sich persönlich, in

ihren Kreisen für eine mäßige Verkürzung der Arbeitszeit und eine

Aufbesserung der Grundpositionen des Tarifs wirken zu wollen. Auch

erklären sie sich bereit, die Prinzipalität von diesen Beschlüssen

sofort in Kenntniß zu setzen und an dieselbe eindringlich das

Ersuchen zu richten, den gegenwärtigen Zustand bis zum Abschlusse

der Verhandlungen als Friedensstand zu betrachten und keinerlei

Maßnahmen an den Personalen vorzunehmen. Anderseits erklären

die Gehülfenvertreter, dafür sorgen zu wollen, daß bis zu dem

oben erwähnten Schlußtermin Ausstände oder sonstige gewaltsame

Auseinandersetzungen nicht stattfinden.«

Man wollte auf Seiten der Gehülfen nicht eine Verhandlung zwischen den

beiderseitigen Verbänden, sondern zwischen Vertretern der Gesamtheit;

auf Seite der Prinzipale hielt man dagegen an dem Standpunkte fest,

daß der Prinzipalverein zur Vertretung der Gesamtheit befugt sei.

Schließlich gaben die Gehülfen in diesem Punkte nach. Interessant war,

daß in einer ganz Deutschland berührenden Angelegenheit eine lokale

Behörde, das Leipziger Einigungsamt, eine Thätigkeit übernahm, die von

allen Seiten anerkannt wurde.

Die vom Einigungsamte ausgeschriebenen Wahlen zum Tarifausschusse

fanden vom 20. bis 25. März statt und ergaben ausschließlich

Verbandsmitglieder; der von den Prinzipalen begünstigte »Gutenbergbund«

erwies sich als völlig machtlos. Schon nach dem Ausfalle der Wahlen

konnte man beurteilen, daß die grundsätzlich der Schaffung der

Tarifgemeinschaft günstige Stimmung gesiegt hatte. Immerhin machte die

Verständigung große Schwierigkeiten und in den durch 3 Tage vom 15. bis

17. April fortgesetzten Verhandlungen drohte häufig die Einigung zu

scheitern. Schließlich aber gelang diese, indem man einstimmig folgende

Beschlüsse faßte:

1. Die Grundpreise für Berechnung werden um 2 Pfennig für 1000

Buchstaben erhöht;

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 131 / 323 题