1. daß der sogenannte gewerkschaftliche Kampf um Verbesserung der
Lage der Arbeiter auf dem Boden der heute bestehenden Ordnung
nicht geführt werden kann, ohne das Verhältnis der Arbeiter zu
dem heutigen Staate und seinen Organen der Gesetzgebung und
Verwaltung scharf und bestimmt zu berühren;
2. daß der gewerkschaftliche Kampf also von dem politischen Kampfe
um die politische Macht und deren Erweiterung nicht zu trennen
ist;
3. daß weder eine wesentliche Verbesserung der Lage der Arbeiter
noch eine Vermehrung ihrer Rechte von der Humanität oder von dem
guten Willen der heutigen Gesellschaft zu erwarten ist, sondern
anerkanntermaßen nur der Kampf ums Recht das Recht bildet;
4. daß dieser Kampf aber nur dann mit dem nötigen Nachdruck und der
nötigen Einheitlichkeit von den Arbeitern geführt werden kann,
wenn er in seinem Karakter als Klassenkampf der Arbeiterklasse
gegen ihre Ausbeuter erkannt und geführt wird;
5. daß dieser notwendige und unvermeidliche Klassenkampf nur unter
engem und bewußtem Anschlusse an die Grundsätze und Taktik der
sozialdemokratischen Partei Deutschlands mit Aussicht auf Erfolg
geführt werden kann,
erklärt der zu Halle a. S. tagende erste Kongreß der
lokalorganisierten, nur auf dem Boden des Vertrauensmännersystems
zentralisierten Gewerkschaften Deutschlands:
I. Eine Trennung der gewerkschaftlichen Bewegung von der bewußten
sozialdemokratischen Politik ist unmöglich, ohne den Kampf um die
Verbesserung der Lage der Arbeiter auf den Boden der heutigen
Ordnung aussichtslos zu machen und zu lähmen.
II. Daß die Bemühungen, von welcher Seite sie auch kommen mögen, den
Zusammenhang mit der Sozialdemokratie zu lockern oder zu
durchbrechen, als arbeiterfeindliche zu betrachten sind.
III. Daß Organisationsformen der gewerkschaftlichen Bewegung, die sie
in dem Kampfe um die politischen Ziele hindern, als fehlerhaft
und verwerflich zu betrachten sind. Der Kongreß sieht in der
Form der Organisation, die sich die sozialdemokratische Partei
Deutschlands auf den Kongreß zu Halle a. S. 1890 gegeben hat,
mit Rücksicht auf die bestehende Vereinsgesetzgebung auch für
die gewerkschaftliche Organisation die zweckmäßigste und beste
Einrichtung zur Verfolgung aller Ziele der Gewerkschaftsbewegung.
Die Teilnehmer waren in ihren Angriffen gegen die Zentralorganisation
und insbesondere die Generalkommission so scharf, daß selbst die der
Lokalorganisation sympathisch gegenüberstehenden sozialdemokratischen
Blätter dies tadelten. Dementsprechend ist denn andererseits auch
der oben erwähnte Bericht der Generalkommission gehalten, indem den
lokal Organisierten der Vorwurf gemacht wird, daß sie mit ihren
Begriffsvermögen zu kurz gekommen seien, und daß ihre Führer sich
durch egoistische Gründe leiten ließen. Uebrigens waren auch nicht
sozialdemokratische Arbeiter vertreten, denn ein Abgeordneter aus
Solingen erklärte, daß die gefaßten Beschlüsse 300 der durch ihn
vertretenen 400 Mitglieder zum Ausscheiden zwingen würden, da sie von
der Sozialdemokratie nichts wissen wollten.
Aus den übrigen Beschlüssen ist zu erwähnen, daß eine
»Geschäftskommission« aus 5 Personen mit dem Sitze in Berlin geschaffen
wurde um die planmäßige Agitation zu betreiben. Jede Lokalorganisation
soll an jedem Orte einen Vertrauensmann wählen, der die Sammlungen
zum Agitationsfonds zu leiten und sämtliche Verhältnisse nach den
Beschlüssen des Kongresses zu regeln hat. Der Kongreß proklamiert die
unbedingte Solidarität der Lokalorganisierten mit allen Arbeitern ohne
Rücksicht auf die Organisation und die politische Anschauung, soweit
sie auf den Boden des Klassenkampfes stehen. Es soll eine Broschüre
über Wesen und Form der Lokalorganisation und ein wöchentliches Organ
herausgegeben werden.
Vom 12.-14. April 1898 hat dann der $zweite Kongreß$ der
»lokalorganisierten und durch Vertrauensmänner zentralisirten
Gewerkschaften Deutschlands« in $Berlin$ stattgefunden. Der Erfolg des
verflossenen Jahres war ein höchst geringer gewesen. Der Bericht der
Geschäftskommission klagt darüber, daß ihre Thätigkeit gehemmt war, da
sie von den Delegierten des ersten Kongresses nicht unterstützt sei,
die Anerbietungen der Kommission, Redner zu schicken und Versammlungen
abzuhalten, seien in verschiedenen Orten nicht angenommen, an andern
Orten seien ihre Mitglieder nicht eingeladen um zu belehren, sondern
um sie in langen Reden, auf die sie nichts erwidern durften, todt zu
reden. Auch an Geld habe es gefehlt und die Kommission habe stets
betteln müssen; die Einführung des unter dem Titel »Einigkeit« ins
Leben gerufenen Blattes sei auf Schwierigkeiten gestoßen, sodaß
fortwährend Geld habe zugeschossen werden müssen; deshalb hätten auch
die Agitationsreisen nicht in der nötigen Ausdehnung gemacht werden
können.
Auf dem Kongresse waren 28 Vertreter aus 16 Orten anwesend, doch
sind dabei die Vororte von Berlin als selbständige Orte gezählt.
Außer Berlin waren vertreten Königsberg, Halle, Solingen, Jüterbogk,
Brandenburg, Braunschweig und Breslau. Die Zahl der Mitglieder wurde
auch dieses Mal nicht angegeben, sodaß die Annahme nahe liegt, daß
diese Zahl zurückgegangen ist, zumal einige Vertreter dies aus ihren
Vereinen berichteten. Auch über Einnahmen und Ausgaben hat man jede
Angabe vermieden. Die Thätigkeit der Vereine hat sich wesentlich auf
Kampf gegen die Zentralverbände und die Generalkommission beschränkt,
wenigstens wird von einer weiteren Wirksamkeit nicht berichtet.
Auch in den Verhandlungen bildeten die Anklagen gegen diese den
Hauptbestandteil und es wurde beschlossen, den Kampf rücksichtslos
fortzusetzen. Man erklärte sich gegen Arbeitslosenunterstützung, da
man damit nur dem Staate eine ihm obliegende Aufgabe abnehme und die
Gewerkschaften durch Unterstützungseinrichtungen versumpften. Doch
soll Reiseunterstützung an die beteiligten Vereine gezahlt werden.
Bei Streiks sollen diese sich gegenseitig helfen, indem über die
Aufbringung der Mittel jeder Ort und Beruf selbständig bestimmt. An die
Geschäftskommission, deren Sitz in Berlin verbleibt, hat jeder Verein
vierteljährlich für jedes Mitglied 5 Pf. abzuführen.
Der $dritte Kongreß$ ist vom 4. bis 6. April 1899 in Braunschweig
abgehalten unter Beteiligung von 29 Delegierten aus 18 Orten und
13 Berufen. Die Anzahl der Mitglieder ist in Zeitungsberichten auf
5000 bezeichnet, doch wurden auf dem Kongresse Angaben nur über
einzelne Vereine gemacht. Die Einnahmen haben einschließlich eines
bis auf 100 Mk. zurückbezahlten Darlehens von 5200 Mk. 7345 Mk., die
Ausgaben 6876 Mk. betragen. Der Preßfonds hatte eine Einnahme von
11129 Mk. gegen 10200 Mk. Ausgabe. Das Organ »Die Einigkeit« erscheint
in einer Auflage von 5140; es wurde beschlossen, den Vereinen die
obligatorische Einführung zu empfehlen. An die Geschäftskommission
haben die Vereine für jedes Mitglied vierteljährlich 5 Pf. abzuführen.
Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag wieder in den Angriffen gegen
die Zentralorganisationen; es wurde beschlossen, »für die Zukunft jede
Rücksicht auf ein friedliches Zusammenarbeiten fallen zu lassen«.