In Erwägung

1. daß der sogenannte gewerkschaftliche Kampf um Verbesserung der

Lage der Arbeiter auf dem Boden der heute bestehenden Ordnung

nicht geführt werden kann, ohne das Verhältnis der Arbeiter zu

dem heutigen Staate und seinen Organen der Gesetzgebung und

Verwaltung scharf und bestimmt zu berühren;

2. daß der gewerkschaftliche Kampf also von dem politischen Kampfe

um die politische Macht und deren Erweiterung nicht zu trennen

ist;

3. daß weder eine wesentliche Verbesserung der Lage der Arbeiter

noch eine Vermehrung ihrer Rechte von der Humanität oder von dem

guten Willen der heutigen Gesellschaft zu erwarten ist, sondern

anerkanntermaßen nur der Kampf ums Recht das Recht bildet;

4. daß dieser Kampf aber nur dann mit dem nötigen Nachdruck und der

nötigen Einheitlichkeit von den Arbeitern geführt werden kann,

wenn er in seinem Karakter als Klassenkampf der Arbeiterklasse

gegen ihre Ausbeuter erkannt und geführt wird;

5. daß dieser notwendige und unvermeidliche Klassenkampf nur unter

engem und bewußtem Anschlusse an die Grundsätze und Taktik der

sozialdemokratischen Partei Deutschlands mit Aussicht auf Erfolg

geführt werden kann,

erklärt der zu Halle a. S. tagende erste Kongreß der

lokalorganisierten, nur auf dem Boden des Vertrauensmännersystems

zentralisierten Gewerkschaften Deutschlands:

I. Eine Trennung der gewerkschaftlichen Bewegung von der bewußten

sozialdemokratischen Politik ist unmöglich, ohne den Kampf um die

Verbesserung der Lage der Arbeiter auf den Boden der heutigen

Ordnung aussichtslos zu machen und zu lähmen.

II. Daß die Bemühungen, von welcher Seite sie auch kommen mögen, den

Zusammenhang mit der Sozialdemokratie zu lockern oder zu

durchbrechen, als arbeiterfeindliche zu betrachten sind.

III. Daß Organisationsformen der gewerkschaftlichen Bewegung, die sie

in dem Kampfe um die politischen Ziele hindern, als fehlerhaft

und verwerflich zu betrachten sind. Der Kongreß sieht in der

Form der Organisation, die sich die sozialdemokratische Partei

Deutschlands auf den Kongreß zu Halle a. S. 1890 gegeben hat,

mit Rücksicht auf die bestehende Vereinsgesetzgebung auch für

die gewerkschaftliche Organisation die zweckmäßigste und beste

Einrichtung zur Verfolgung aller Ziele der Gewerkschaftsbewegung.

Die Teilnehmer waren in ihren Angriffen gegen die Zentralorganisation

und insbesondere die Generalkommission so scharf, daß selbst die der

Lokalorganisation sympathisch gegenüberstehenden sozialdemokratischen

Blätter dies tadelten. Dementsprechend ist denn andererseits auch

der oben erwähnte Bericht der Generalkommission gehalten, indem den

lokal Organisierten der Vorwurf gemacht wird, daß sie mit ihren

Begriffsvermögen zu kurz gekommen seien, und daß ihre Führer sich

durch egoistische Gründe leiten ließen. Uebrigens waren auch nicht

sozialdemokratische Arbeiter vertreten, denn ein Abgeordneter aus

Solingen erklärte, daß die gefaßten Beschlüsse 300 der durch ihn

vertretenen 400 Mitglieder zum Ausscheiden zwingen würden, da sie von

der Sozialdemokratie nichts wissen wollten.

Aus den übrigen Beschlüssen ist zu erwähnen, daß eine

»Geschäftskommission« aus 5 Personen mit dem Sitze in Berlin geschaffen

wurde um die planmäßige Agitation zu betreiben. Jede Lokalorganisation

soll an jedem Orte einen Vertrauensmann wählen, der die Sammlungen

zum Agitationsfonds zu leiten und sämtliche Verhältnisse nach den

Beschlüssen des Kongresses zu regeln hat. Der Kongreß proklamiert die

unbedingte Solidarität der Lokalorganisierten mit allen Arbeitern ohne

Rücksicht auf die Organisation und die politische Anschauung, soweit

sie auf den Boden des Klassenkampfes stehen. Es soll eine Broschüre

über Wesen und Form der Lokalorganisation und ein wöchentliches Organ

herausgegeben werden.

Vom 12.-14. April 1898 hat dann der $zweite Kongreß$ der

»lokalorganisierten und durch Vertrauensmänner zentralisirten

Gewerkschaften Deutschlands« in $Berlin$ stattgefunden. Der Erfolg des

verflossenen Jahres war ein höchst geringer gewesen. Der Bericht der

Geschäftskommission klagt darüber, daß ihre Thätigkeit gehemmt war, da

sie von den Delegierten des ersten Kongresses nicht unterstützt sei,

die Anerbietungen der Kommission, Redner zu schicken und Versammlungen

abzuhalten, seien in verschiedenen Orten nicht angenommen, an andern

Orten seien ihre Mitglieder nicht eingeladen um zu belehren, sondern

um sie in langen Reden, auf die sie nichts erwidern durften, todt zu

reden. Auch an Geld habe es gefehlt und die Kommission habe stets

betteln müssen; die Einführung des unter dem Titel »Einigkeit« ins

Leben gerufenen Blattes sei auf Schwierigkeiten gestoßen, sodaß

fortwährend Geld habe zugeschossen werden müssen; deshalb hätten auch

die Agitationsreisen nicht in der nötigen Ausdehnung gemacht werden

können.

Auf dem Kongresse waren 28 Vertreter aus 16 Orten anwesend, doch

sind dabei die Vororte von Berlin als selbständige Orte gezählt.

Außer Berlin waren vertreten Königsberg, Halle, Solingen, Jüterbogk,

Brandenburg, Braunschweig und Breslau. Die Zahl der Mitglieder wurde

auch dieses Mal nicht angegeben, sodaß die Annahme nahe liegt, daß

diese Zahl zurückgegangen ist, zumal einige Vertreter dies aus ihren

Vereinen berichteten. Auch über Einnahmen und Ausgaben hat man jede

Angabe vermieden. Die Thätigkeit der Vereine hat sich wesentlich auf

Kampf gegen die Zentralverbände und die Generalkommission beschränkt,

wenigstens wird von einer weiteren Wirksamkeit nicht berichtet.

Auch in den Verhandlungen bildeten die Anklagen gegen diese den

Hauptbestandteil und es wurde beschlossen, den Kampf rücksichtslos

fortzusetzen. Man erklärte sich gegen Arbeitslosenunterstützung, da

man damit nur dem Staate eine ihm obliegende Aufgabe abnehme und die

Gewerkschaften durch Unterstützungseinrichtungen versumpften. Doch

soll Reiseunterstützung an die beteiligten Vereine gezahlt werden.

Bei Streiks sollen diese sich gegenseitig helfen, indem über die

Aufbringung der Mittel jeder Ort und Beruf selbständig bestimmt. An die

Geschäftskommission, deren Sitz in Berlin verbleibt, hat jeder Verein

vierteljährlich für jedes Mitglied 5 Pf. abzuführen.

Der $dritte Kongreß$ ist vom 4. bis 6. April 1899 in Braunschweig

abgehalten unter Beteiligung von 29 Delegierten aus 18 Orten und

13 Berufen. Die Anzahl der Mitglieder ist in Zeitungsberichten auf

5000 bezeichnet, doch wurden auf dem Kongresse Angaben nur über

einzelne Vereine gemacht. Die Einnahmen haben einschließlich eines

bis auf 100 Mk. zurückbezahlten Darlehens von 5200 Mk. 7345 Mk., die

Ausgaben 6876 Mk. betragen. Der Preßfonds hatte eine Einnahme von

11129 Mk. gegen 10200 Mk. Ausgabe. Das Organ »Die Einigkeit« erscheint

in einer Auflage von 5140; es wurde beschlossen, den Vereinen die

obligatorische Einführung zu empfehlen. An die Geschäftskommission

haben die Vereine für jedes Mitglied vierteljährlich 5 Pf. abzuführen.

Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag wieder in den Angriffen gegen

die Zentralorganisationen; es wurde beschlossen, »für die Zukunft jede

Rücksicht auf ein friedliches Zusammenarbeiten fallen zu lassen«.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 122 / 323 题