1. in der Betreibung der $Agitation$;
2. in der Führung einer einheitlichen $Gewerkschaftsstatistik$;
3. in der $Streikstatistik$;
4. in der Herausgabe eines $Blattes$, welches insbesondere die
Verbindung sämtlicher Gewerkschaften unterhalten soll;
5. in der Anknüpfung und Unterhaltung $internationaler Beziehungen$.
Jede zentralisierte Gewerkschaft hat für jedes Mitglied vierteljährlich
5 Pf. an die Generalkommission abzuführen; der von der letzteren
vorgeschlagene Satz von 10 Pf. wurde auf die Hälfte herabgesetzt,
nachdem man die Streikunterstützung gestrichen hatte. Gewerkschaften,
welche ihre Beiträge nicht zahlen, verlieren Sitz und Stimme auf
dem Gewerkschaftskongreß. Dieser ist von der Generalkommission
unter Zustimmung der Mehrheit der Zentralvorstände einzuberufen.
Den einzelnen Verbänden ist die Erhöhung der Mitgliederbeiträge zur
Ansammlung ausreichender Fonds zur Pflicht gemacht.
Als Gegenstände der $Kartellverträge$ sind empfohlen:
1. die gegenseitige Unterstützung bei Ausständen und Aussperrungen;
2. die gegenseitige Unterstützung reisender Mitglieder;
3. die gemeinschaftliche Betreibung der Agitation;
4. die gemeinschaftliche Veranstaltung statistischer Erhebungen;
5. die Zentralisierung von Herbergen und Arbeitsnachweisen;
6. die Schaffung eines gemeinsamen Organes;
7. die Erleichterung des Uebertrittes von einer Organisation in die
andere, insbesondere ohne Eintrittsgeld bei Ortswechsel.
Von den übrigen Beschlüssen des Kongresses ist noch folgendes
hervorzuheben:
Die der bisherigen Generalkommission gemachten Vorwürfe richteten
sich vorzugsweise gegen die Aufnahme des Darlehns von 106950 Mk.
und die Verwendung der Mai-Sammlungen zu dessen Deckung, gegen die
Begünstigung der Hamburger Gewerkschaften, insbesondere die zu weit
gehende Unterstützung des dortigen Tabakarbeiterausstandes, gegen die
Herausgabe des »Korrespondenzblattes« und die unzureichende Pflege der
internationalen Beziehungen. Es gelang jedoch den Mitgliedern, diese
Vorwürfe, die vorzugsweise von der grundsätzlichen Opposition, nämlich
den Vertretern der Lokalorganisationen, ausgingen, im wesentlichen zu
widerlegen und einem Tadelsvotum zu entgehen.
Hinsichtlich der $weiblichen Arbeiter$, von denen eine Vertreterin in
die Generalkommission aufgenommen wurde, beschloß man, den bestehenden
Organisationen zu empfehlen, auch Frauen als gleichberechtigte
Mitglieder aufzunehmen und von der Bildung besonderer Gewerkschaften
für Arbeiterinnen abzusehen.
Die bisher schon übliche Einrichtung der $Kontrollmarken$, d. h.
eines an den Fabrikaten angebrachten Zeichens dafür, daß der
Fabrikant in seinem Geschäfte die von den Gewerkschaften geforderten
Arbeitsbedingungen eingeführt habe, ohne welches die Arbeiter die Ware
nicht kaufen dürfen, wurde ohne Debatte zur allgemeinen Nachahmung
empfohlen.
Ebenso fand einstimmige Annahme eine Resolution, welche die Forderung
möglichster $Beseitigung der Akkordarbeit$ mit der Begründung erhebt,
daß dadurch die Erreichung eines Maximalarbeitstages und eines für alle
Arbeiter gleichen oder wenigstens eines Minimallohnes vorbereitet werde.
Die große Streitfrage, ob die bei Gelegenheit der $Maifeier$
aufkommenden Gelder der politischen oder der gewerkschaftlichen
Bewegung zufließen sollten, wurde dahin erledigt, daß von einer
allgemeinen Maisammlung für gewerkschaftliche Zwecke Abstand genommen,
den einzelnen Orten und Gewerben aber überlassen wurde, in ihren
Kreisen Sammlungen zu veranstalten.
Um das $Defizit der Generalkommission$, das insbesondere durch
Unterstützung des Buchdruckerausstandes herbeigeführt war, zu decken,
wurde eine freiwillige Sammlung durch Ausgabe von 10-Pf.-Marken
beschlossen.
Von der _American Federation of Labor_ war an den Kongreß der Vorschlag
gerichtet, den bei Gelegenheit der Weltausstellung in Chicago zu
veranstaltenden internationalen Kongreß durch Delegierte zu beschicken.
Man beschloß jedoch mit Rücksicht auf die damit verbundenen
erheblichen Kosten hiervon abzusehen.
Das $Ergebnis$ dieses ersten Deutschen Gewerkschaftskongresses
können wir kurz dahin zusammenfassen, daß die $Organisationsfrage$
zu einem vorläufigen Abschlusse gelangt ist, und zwar im Sinne der
$Zentralisation$. Allerdings giebt es auch künftig noch lokale
Vereinigungen, aber dieselben werden seitens des Gewerkschaftsverbandes
nur dann anerkannt, wenn für sie ein Zentralverband nicht besteht.
Diese Zentralverbände, welche nach Gewerben (Berufen, Branchen)
abgegrenzt sind, bilden die Einheit und die Grundform der Organisation,
aber dieselben gliedern sich einerseits nach unten zu örtlichen
Zweigvereinen und suchen andererseits untereinander einen weiteren
Zusammenschluß anzubahnen.
Der Kongreß hat, wie mitgeteilt, den Industrieverband in erster Linie
empfohlen, und demgemäß sind seitdem außer dem Metallarbeiterverbande,
der bereits bestand, noch ferner der »Verband der Deutschen
Holzarbeiter« auf dem ersten Holzarbeiterkongresse, der vom 4. bis
7. April 1893 in Kassel tagte, und der »Verband der Lederarbeiter
Deutschlands« ins Leben getreten, indem die am 2./3. April 1893 in
Altona abgehaltene Generalversammlung des Zentralvereins Deutscher
Gerber und Lederzurichter dem von dem Deutschen Weißgerberverbande in
seiner Generalversammlung vom 8. August 1892 in Altenburg gefaßten
Beschlusse beitrat.
Während es sich bei diesen Formen um Verbindungen der
Zentralorganisationen handelt, hat man dem Zwecke der gegenseitigen
Annäherung und Unterstützung außerdem, entsprechend dem
Kongreßbeschlusse, durch $Kartelle$ unter den lokalen Vereinen
Rechnung getragen, indem die am Orte vertretenen Gruppen der einzelnen
Berufe je nach ihrer Stärke Delegierte wählen, welche zusammen das
$Kartell$ bilden, das seinerseits einen Vorstand unter dem Namen
einer »$Kartellkommission$« wählt. Hierbei hatte man aber sich mit
der Vereinsgesetzgebung auseinander zu setzen, welche einerseits
für politische Vereine die gegenseitige Verbindung verbietet
und andererseits für alle Vereine, die sich mit öffentlichen
Angelegenheiten beschäftigen, die Einreichung der Statuten und der
Mitgliederliste sowie aller Veränderungen derselben vorschreibt.
Zur Umgehung dieser Schwierigkeit benutzt man zwei Wege. Der $eine$
ist der, daß man die Delegierten von den einzelnen Vereinen in der
Weise wählen läßt, daß sie lediglich als Vertreter dieser Vereine
auftreten, nicht aber selbst einen Verein bilden; aber dann ist die
Einrichtung eine Verbindung der Vereine untereinander, und es muß dann
die Politik ausgeschlossen werden. Der $andere$ Weg besteht darin, daß
man die Delegierten nicht von den Vereinen, sondern in öffentlichen
Versammlungen der betreffenden Berufsgenossen wählen läßt, dann ist
von einer Verbindung von Vereinen nicht die Rede, das Kartell darf
sich mit Politik beschäftigen, ist aber nun seinerseits ein Verein,
der Statut und Mitgliederliste einreichen muß. Die Generalkommission
hat für beide Formen Musterstatute ausgearbeitet und bekannt gemacht,
ja denselben noch eine dritte Form hinzugefügt, nach welcher die in
öffentlichen Versammlungen gewählten Delegierten sich gar nicht als
Verein organisieren, sondern wenn sie beraten wollen, hierfür eine
öffentliche Versammlung einberufen; in diesem Falle besteht dann auch
keine Kartellkommission, sondern es wird lediglich ein Vertrauensmann
mit weitgehenden Befugnissen gewählt. Es muß dahingestellt bleiben,
ob diese dritte Form wirklich den beabsichtigten Zweck erreicht,
jedenfalls wird sie als ganz lose Verbindung der Berufsgenossen ihrer
Hauptaufgabe nur in unvollkommener Weise gerecht.
Die Thätigkeit der $Kartelle$ ist in dem Kongreßbeschlusse im
allgemeinen bezeichnet. Der Schwerpunkt liegt in der Regelung der
$Streiks$. Diese werden von dem Kartell nur dann unterstützt, wenn
sie von dem Zentralverbande des betreffenden Berufes oder in dessen
Ermangelung von der Kartellkommission gebilligt sind. $Boykotts$
können nur von dem Kartell mit zwei Drittel Mehrheit beschlossen
werden. Regelmäßig soll die Kartellkommission vorher eine gütliche
Verständigung mit den Arbeitgebern versuchen. Zur Deckung der Ausgaben
sind für jedes Mitglied vierteljährlich 5 Pf. in die Kartellkasse
einzuzahlen. Aus derselben werden die Kosten der Agitation, des
Herbergswesens, des Arbeitsnachweises, der Statistik u. s. w.,
nicht aber diejenigen der Streiks bestritten, hierfür sind vielmehr
freiwillige Sammlungen zu veranstalten; mit drei Viertel Mehrheit darf
das Kartell auch die Aufnahme von Darlehen beschließen.
In neuerer Zeit ist den Gewerkschaften durch eine Aenderung der
Rechtsprechung in Preußen eine erhebliche Schwierigkeit erwachsen.
Bisher hatte man, um der polizeilichen Aufsicht zu entgehen, von
der Bildung eigentlicher Zweigvereine abgesehen, alle Mitglieder
gehören unmittelbar dem Zentralverbande an, und an den einzelnen
Orten bestehen lediglich »Zahlstellen« zur Einsammlung der Beiträge,
Annahme von Mitgliederanmeldungen und Verteilung der Fachzeitschrift.
Der Gedankenaustausch wird in öffentlichen, nicht auf die Mitglieder
beschränkten Versammlungen vorgenommen. Nun hat jedoch das
Kammergericht durch Entscheidung vom 3. Oktober 1892 ausgesprochen, daß
diese Zahlstellen als Vereine anzusehen seien. Dadurch ist, solange die
Politik fern gehalten wird, eine Schwierigkeit für die Verbindung mit
der Zentralleitung einstweilen noch nicht geschaffen, wohl aber ist die
polizeiliche Anmeldung der Mitglieder erforderlich.
Eine Wiederholung des in Halberstadt abgehaltenen
Gewerkschaftskongresses in Zwischenräumen von etwa 3 Jahren lag
wohl von Anfang an in der Absicht der Generalkommission, ging doch
deren Ziel zweifellos auf einen selbstständigen organischen Ausbau
des Gewerkschaftsverbandes neben dem Verbande der politischen
Partei. Aber hatte die letztere schon den Halberstädter Kongreß mit
offen kundgegebenem Mißtrauen empfangen, so trat diese Abneigung
noch entschiedener hervor, als es sich darum handelte, durch eine
Wiederholung den Weg der Erhebung der Kongresse zu einer ständigen
Einrichtung zu betreten. Man benutzte deshalb Andeutungen über
gewisse »dunkele Pläne«, die angeblich von der Generalkommission
verfolgt würden und auf die unten zurückzukommen sein wird, um die
Gewerkschaften gegen ihre Leitung aufzuhetzen, indem der »Vorwärts«
einen Artikel des »Handschuhmacher«, der von Plänen sprach, die geheim
gehalten werden müßten, aber geeignet wären, eine Zersplitterung in
der Arbeiterbewegung herbeizuführen, abdruckte und die Frage stellte:
»Was geht vor?« Der Zweck wurde auch insofern erreicht, als die
Generalkommission nach einer Umfrage bei den Zentralvorständen ihren
Plan für das Jahr 1895 fallen ließ. Die Folge dieser Aufhetzung war
dann ferner, daß sowohl die Hutmacher als auch die Tabakarbeiter
beschlossen, ihre Beitragsleistung an die Generalkommission
einzustellen. Von den Tabakarbeitern war dies um so rücksichtsloser,
als gerade das zu ihrer Unterstützung von der Generalkommission
aufgenommene Darlehen von 106950 Mk. den Hauptgrund der gegen diese
erhobenen Vorwürfe bildete.
Für das Jahr 1896 dagegen wurde die Absicht, einen Kongreß in Berlin
und zwar am 4. Mai abzuhalten, von der Generalkommission bereits
am 25. November 1895 bekannt gegeben. Dabei wurde der Vorschlag
gemacht, auch die Delegierten derjenigen Zentralverbände, die
keine Beiträge an die Generalkommission gezahlt hätten, sowie die
Handelsangestellten, Handelshülfsarbeiter und Gastwirtsgehülfen und
endlich Lokalorganisationen derjenigen Berufe zuzulassen, für welche
Zentralverbände nicht bestehen. Diese Vorschläge wurden angenommen.
Die Generalkommission hatte sich an das Gewerkschaftskartell in
Berlin mit dem Antrage gewandt, die Vorbereitung für den Kongreß
zu übernehmen, doch war dies, wie zu erwarten, abgelehnt, da in
Berlin die Lokalorganisationen überwiegen. So mußte von den Berliner
Zentralorganisationen ein besonderes Lokalkomitee gebildet werden, um
die Vorarbeiten zu erledigen.
Vom 4. bis 8. Mai 1896 hat nun der »$zweite Kongreß der Gewerkschaften
Deutschlands$« in Berlin stattgefunden. Auf demselben waren 48
Zentralorganisationen durch 129 Abgeordnete, 6 lokal organisierte
Verbände durch 8 Abgeordnete und 11 Zweigvereine der Tabakarbeiter
durch 2 Abgeordnete, insgesamt 271141 Mitglieder durch 139 Abgeordnete
vertreten. Die Hutmacher und Tabakarbeiter fehlten, letztere mit
Ausnahme der 11 Zweigvereine.
Aus dem vom Vorsitzenden $Legien$ erstatteten Berichte ist folgendes
hervorzuheben.
Seit dem Halberstädter Kongresse sind eine Anzahl Organisationen
gebildet, die sich später wieder aufgelöst haben, nämlich die
Fabrikarbeiterinnen, die Näherinnen, die Porzellan- und Glasmaler
und die Posamentiere. Der Zentralverein der Frauen und Mädchen
wird nach Aenderung seiner Statuten nicht mehr als Gewerkschaft
betrachtet. Dagegen ist der 1891 aus dem Hirsch-Duncker'schen
Verbande ausgeschiedene Gewerkverein der Porzellanarbeiter, dessen
Mitgliederzahl sich seitdem von 4000 auf 7300 gehoben hat, dem
Verbande der Gewerkschaften am 1. Januar 1893 beigetreten. Die
Weißgerber und die Lohgerber haben sich Anfang 1893 zu einem Verbande
der Lederarbeiter vereinigt. Am 1. April 1894 haben die Maler
ihren Anschluß an die Generalkommission erklärt. Die Agitation ist
hauptsächlich auf die östlichen Provinzen Preußens gerichtet, wo
Organisationen mit insgesamt 2168 Mitgliedern gegründet sind. Dagegen
ist die Agitation unter den Lippe'schen Zieglern erfolglos geblieben;
ein ins Leben gerufener Verband hat sich wieder aufgelöst.
Ueber die zur Kenntnis der Generalkommission gelangten Streiks giebt
der Bericht folgende Tabelle.
Spaltenüberschriften:
A = Anzahl der Gewerbe, in denen Streiks vorkamen
B = Anzahl der Streiks
C = Zahl der beteiligten Personen
D = Dauer des Streiks in Wochen
===================================================
$Jahr$ | A | B | C | D | Gesamtausgabe
=========+====+=====+=======+======+===============
1890/91 | 27 | 226 | 38536 | 1348 | 2094922 Mk.
1892 | 21 | 73 | 3022 | 507 | 84638 "
1893 | 26 | 116 | 9356 | 568 | 172001 "
1894 | 27 | 131 | 7328 | 879 | 354297 "
Der Bericht schätzt, daß zu diesen Zahlen noch etwa 6000 Streikende und
900000 Mk. Ausgabe hinzukommen, sodaß in den 5 Jahren 64000 Personen
mit einer Gesamtausgabe von 3600000 Mk. an Streiks beteiligt waren.
Das Korrespondenzblatt erscheint in einer Auflage von 5300. Außerdem
sind verschiedene Agitationsschriften vertrieben.
Der Bericht erwähnt, daß ein Vertreter der Generalkommission an dem
vom Freien deutschen Hochstift einberufenen am 8. Oktober 1893 in
Frankfurt a. M. abgehaltenen Sozialen Kongreß zur Beratung der Frage
der Arbeitslosigkeit und Arbeitsvermittelung teilgenommen, daß man es
aber abgelehnt habe, sich bei der Einladung zu einer Konferenz der
bei der Arbeitsvermittelung praktisch thätigen Personen im März 1894
beteiligen.
Auch die internationalen Beziehungen sind gepflegt. Mit der
Gewerkschaftskommission in Oesterreich, dem Schweizerischen
Gewerkschaftsbunde, der _Fédération nationale des Bourses du travail_
in Paris und den _Syndicats et groupes corporatifs de France_ in
Troyes, mit dem _Board of Trade_ und dem _Trades Union Congress
Parliamentary Committee_ in England, der _American Federation of Labor_
sind Nachrichten ausgetauscht, zu den Kongressen der österreichischen
Gewerkschaften und des schweizerischen Gewerkschaftsbundes wurden
Vertreter geschickt.
Der in dem Berichte vorherrschende Grundzug einer gewissen Resignation
tritt besonders hervor in den Schlußworten: »Arbeitsfreudigkeit
und thätiges Eingreifen in alle die Gewerkschaften berührenden
Angelegenheiten wird nicht erzeugt, wenn zu befürchten steht, daß
diese oder jene Unternehmung auf Widerstand stoßen und neue Angriffe
hervorrufen wird. Nur durch einmütiges Zusammenwirken aller denselben
Ziele Zustrebenden kann Großes erreicht werden.«
Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag in den gegen die
Generalkommission und ihre bisherige Wirksamkeit gerichteten und auf
ihre Beseitigung abzielenden Angriffen, in denen sich teils allgemeine
Oppositionslust und Partikularismus, teils die Anschauung geltend
macht, daß die Generalkommission auf eine gegnerische Stellung der
Gewerkschaften zu der politischen Partei hin arbeite. Träger der
Opposition waren insbesondere die Metallarbeiter, die einfach die
Aufhebung der Generalkommission beantragten. Andere Anträge bezweckten,
sie durch einen bloßen Generalsekretär oder einen aus den Vorsitzenden
der einzelnen Gewerkschaften bestehenden Verein (Gewerkschaftsbund) zu
ersetzen, oder nur die Beiträge zu ermäßigen. Umgekehrt wurde auch die
Wiederausdehnung der Thätigkeit der Generalkommission auf das ihr in
Halberstadt entzogene Gebiet der Streikunterstützung und eine Erhöhung
der Beiträge beantragt.
Die Angriffe richteten sich in erster Linie gegen die bereits
erwähnten »dunklen Pläne«. Der Hauptwortführer der Opposition,
$Schlicke$-Stuttgart, äußerte: »Ich kann die Entrüstung der einzelnen
Gewerkschaften sehr wohl begreifen. In der Generalkommission glaubt
man jetzt das Gegengewicht gegen den Parteivorstand zu besitzen, dem
die Gewerkschaftsbewegung ein Dorn im Auge sein soll.« Daneben wurde
geltend gemacht, die Kommission habe nichts geleistet; die Statistik
sei bei dem gegenwärtigen Stande der Bewegung nur von zweifelhaftem
Werte; die Kosten des Korrespondenzblattes von jährlich 14000 M. seien
überflüssig; nötig sei vor allem eine Verschmelzung der kleineren
Organisationen mit größeren, während gerade die Generalkommission den
»Kastendünkel« Vorschub geleistet habe.
Der Vorsitzende $Legien$ erklärte, die viel besprochenen »dunklen
Pläne« seien lediglich dahin gegangen, neben dem Kongresse der
Gewerkschaften einen solchen von dem Lokalkomitee des Kongreßortes
einberufen zu lassen, zu dem die Vertreter in öffentlichen
Versammlungen gewählt würden. Dieser Kongreß habe sich mit den
Fragen der Vereinsgesetzgebung, den Arbeiterschutzgesetzen, der
Fabrikinspektion u. s. w. beschäftigen sollen. Dieser Plan sei den 300
Vorstandsmitgliedern der Gewerkschaften bekannt gewesen, also durchaus
nicht geheim gehalten, auch der »Vorwärts« habe nicht, um ihn zu
erfahren, eine öffentliche Anfrage nötig gehabt, sondern, da ebensowohl
seine Redakteure wie 2 Mitglieder der Generalkommission im Reichstage
säßen, sich nur bei diesen zu erkundigen brauchen. Wenn man übrigens
der Kommission die Mittel beschneide und sie so wenig unterstütze, so
sei es unberechtigt, sich gleichzeitig über ihre zu geringe Wirksamkeit
zu beklagen.
Auch von anderen Seiten wurden die Angriffe scharf abgewiesen und die
Kommission energisch verteidigt. $Faber$ (Goldarbeiter) erklärte,
ein Gegensatz zwischen Partei und Gewerkschaftsbewegung bestehe
nicht, der Streit zwischen $Auer$ und $Legien$ gehe nur diese beiden
persönlich an. $Fricke$ (Maler) meinte, $Legien$ hätte $Auer$ ganz
anders abführen sollen für seine Liebenswürdigkeiten. $Lehrich$ (Maler)
will für die Gewerkschaften eine Spitze haben, die es verhindert,
daß die Gewerkschaften zum politischen Hausknecht degradiert werden;
wenn beschlossen werden sollte, daß der politische Weg eingeschlagen
werde, so seien sowohl die Generalkommission als die Zentralverbände
überflüssig. Besonders die Buchdrucker stellten sich auf diese Seite.
Ihre Redner, $Massini$ und $Döblin$, erklärten: »Wir Gewerkschaften
dürfen keineswegs unter die Botmäßigkeit der Partei kommen; wir sind
ein souveränes Volk und brauchen keinen Rat und keine Bevormundung
von anderer Seite.« »Von der politischen Partei dürfen wir uns nicht
abhängig machen, und es wäre schon ein Erfolg, wenn man im politischen
Lager die Berechtigung der Gewerkschaftsbewegung voll anerkennen
würde.« $Massini$ äußerte auch: »Ich habe nicht viel im Sinn mit der
Internationalität; deshalb lege ich auch keinen so großen Wert auf die
Anknüpfung internationaler Beziehungen.«
Der Erfolg der zweitägigen zum Teil recht erregten Verhandlungen war,
daß auch die Gegner der Kommission, nachdem sie ihrem Aerger Luft
gemacht hatten, friedlicher wurden und selbst die Notwendigkeit einer
Zusammenfassung betonten. Es war logisch berechtigt und taktisch
geschickt, daß man zunächst über die Grundfrage abstimmte, ob man
überhaupt prinzipiell eine zusammenschließende Vertretung sämtlicher
Gewerkschaften wolle. Nachdem diese Frage durch 133 Vertreter von
262926[79] Mitgliedern gegen 5 Vertreter von 8215 Mitgliedern
bejaht war, handelte es sich ferner um die weitere Ausgestaltung,
insbesondere die Befugnisse des Zentralorganes. Der Antrag der
Generalkommission auf Errichtung eines $gemeinsamen Streikfonds$
wurde mit 104 gegen 18 Stimmen abgelehnt, darauf aber der Antrag, die
zu bildende Zusammenfassung »Gewerkschaftsausschuß« zu nennen, mit
Stimmengleichheit abgelehnt und die Bezeichnung »$Generalkommission$«
beibehalten.
[79] Nach Hinzurechnung der Stimmen der Bäcker, deren Vertreter bei der
Abstimmung fehlte, aber nachträglich für den Antrag stimmte.
Die Organisation und Aufgabe derselben ergiebt sich aus folgender vom
Kongresse angenommene Resolution:
»Der Gewerkschaftskongreß wählt eine aus 5 Mitgliedern bestehende
Generalkommission. Zur Unterstützung derselben werden von den
Zentralvorständen der Gewerkschaften, die am Sitze der Kommission
eine Verwaltungsstelle haben und regelmäßige Beiträge an den Ausschuß
zahlen, je ein Vertreter ernannt. Die Zuziehung dieser Vertreter zu
den Versammlungen der Kommission hat nach Bedarf mindestens aber
allvierteljährlich einmal zu erfolgen. Am Anfang einer Geschäftsperiode
der Generalkommission sind in einer gemeinsamen Sitzung eine
Geschäftsordnung für die Generalkommission, die Verteilung der Aemter
und eventuelle Besoldungen und Remunerationen festzusetzen. Auch die
berechtigten Lokalorganisationen haben Stimme in der obenbezeichneten
Vertretung.
Die Aufgaben der Generalkommission sind:
1. Die gewerkschaftliche Agitation namentlich in denjenigen Gegenden,
Industrien und Berufen, deren Arbeiter nicht oder nicht genügend
organisiert sind, zu fördern und den Zusammenschluß der kleinen
Verbände und Lokalorganisationen zu Industrieverbänden anzustreben.
2. Die von den Gewerkschaften aufgenommenen Statistiken, soweit sie
allgemeines Interesse haben, zusammenzustellen und solche über Stärke,
Leistungen und Entwickelung der Gewerkschaften, sowie solche über
sämtliche Streiks selbstständig aufzunehmen.
3. Das »Korrespondenzblatt« erscheint in der bisherigen Weise weiter.
Es soll den Vorständen der Gewerkschaften, den Vorsitzenden der
Gewerkschaftskartelle, den Vorsitzenden der Agitationskomitees und
der Parteipresse unentgeltlich übersandt werden. Kurze, wichtige
Publikationen sollen allen Gewerkschaftsblättern zum Abdruck zugehen.
(Anträge auf Vergrößerung des »Korrespondenzblatt« wurden
abgelehnt. Ebenso fiel der Antrag der Kommission, welcher den
Buchdrucker-»Korrespondent« als Publikationsorgan vorschlug.)
4. Die Generalkommission hat internationale Beziehungen zu den
Gewerkschaften anderer Länder zu pflegen.
5. Die Generalkommission hat die allgemeinen deutschen
Gewerkschaftskongresse einzuberufen und die hierzu nötigen Vorarbeiten
zu erledigen.
Diese Kongresse sind nach Bedürfnis, mindestens jedoch alle drei Jahre
einzuberufen.
Zur Teilnahme an diesen Kongressen sind sämtliche Zentralorganisationen
und Lokalorganisationen berechtigt, die verhindert sind, sich zentral
zu organisieren. In Zweifelsfällen entscheidet die Gesamtkommission.
Ausgeschlossen von der Teilnahme an den Kongressen sind alle
Gewerkschaften, welche ohne genügende Entschuldigung mit drei
Quartalsbeiträgen im Rückstande sind.
Auf Antrag der Hälfte der bei der Generalkommission beteiligten
Gewerkschaften ist die Generalkommission verpflichtet, einen Kongreß
einzuberufen.
Die Kommission kann zu denjenigen Berufskongressen, wo es nötig
erscheint, einen Vertreter entsenden.
Die Gewerkschaften sind berechtigt, für je 3000 Mitglieder einen
Delegierten zu wählen. Die Zahl der Delegierten einer Gewerkschaft
darf 6 nicht überschreiten. Kleinere Gewerkschaften wählen einen
Delegierten. Wichtige Anträge entscheidet die Zahl der durch die
Delegierten vertretenen Mitglieder.«
Die Annahme dieser Anträge erfolgte mit 86 gegen 43 Stimmen (152763
gegen 99738 Mitglieder). Darauf drohte jedoch ein großer Streit,
indem die beiden großen Verbände der Holzarbeiter und Metallarbeiter
erklärten, wegen der durch Beschränkung der Vertreterzahl auf sechs
ihnen zugefügten Benachteiligung auf die Vertretung in der Kommission
ganz zu verzichten; derselbe wurde dadurch beigelegt, daß man diese
Bestimmung mit 79 gegen 29 Stimmen wieder beseitigte. Das Verhältnis
bei der nunmehr vorgenommenen neuen Abstimmung war, daß die Resolution
von 113 Vertretern von 214502 Mitgliedern gegen 16 Vertreter von 37999
Mitgliedern angenommen wurde.
Auch Hamburg wurde gegen mehrfachen Widerspruch wieder als Sitz der
Kommission bestimmt und $Legien$ als Vorsitzender wiedergewählt.
Dagegen wurde der Beitrag, den die Gewerkschaften vierteljährlich für
jedes Mitglied zu zahlen haben, von 5 Pf. auf 3 Pf. herabgesetzt, indem
65 Vertreter von 113548 Mitgliedern für 5 Pf., aber 58 Vertreter von
131373 Mitgliedern für 3 Pf. stimmten.
Ein Beratungsgegenstand, bei dem es sich gleichfalls um eine
Verschiedenheit des grundsätzlichen Standpunktes handelte, war
die Frage der $Arbeitslosenunterstützung$. Der Referent $Eichler$
(Buchdrucker) begründet diese Einrichtung, die bei den Buchdruckern und
bei den englischen Gewerkschaften schon lange besteht, mit dem Hinweise
darauf, daß sie geeignet sei, die Mitglieder, die erfahrungsgemäß
nach ihrem Beitritte bald wieder der Organisation den Rücken kehrten,
bei derselben zu erhalten. Die Buchdrucker hätten es gerade dieser
Einrichtung zu danken, daß nach dem verlorenen großen Streik ihr
Mitgliederstand nicht herabgegangen sei, sondern sich sogar gehoben
habe. Außerdem sei es auch für die Lohnfrage von höchster Wichtigkeit,
zu hindern, daß nicht die Arbeitslosen den Lohn drückten.
Der Korreferent $Fricke$ (Maler) bekämpft die Arbeitslosenunterstützung
als eine kapitalistische Einrichtung, die dem Klassenkarakter der
modernen Arbeiterbewegung zuwiderlaufe, indem sie den Arbeitern
ein Interesse am modernen Kapitalismus einflöße, und daß keine
Veranlassung vorliege, dem Staate seine Pflichten für das Volk
abzunehmen, derselbe vielmehr zu zwingen sei, die erforderliche
Fürsorge seinerseits zu übernehmen. Es sei auf die freien Hülfskassen
zu verweisen, an denen man sehe, wohin das Unterstützungssystem führe;
mit ganz wenigen Ausnahmen seien diejenigen, die in den Krankenkassen
Verwaltungsämter inne hätten, nicht mehr zu bewegen, sich praktisch an
der Verwirklichung dessen, was die moderne Arbeiterbewegung erstrebe,
zu beteiligen. Man müsse prinzipiell die Arbeitslosenunterstützung
ablehnen, weil man damit die Arbeiter nur von dem Ziele der endgültigen
Befreiung der Arbeiterklasse ablenke.
Trotz dieser Einwendungen wurde mit großer Mehrheit folgende Resolution
angenommen:
»In der Erwägung, daß die Arbeitslosenunterstützung -- abgesehen von
deren humanitärem Karakter -- die Stabilität des Mitgliederstandes
in den einzelnen Organisationen in hohem Maße garantiert und in der
weiteren Erwägung, daß durch diese Unterstützung auf die Lohn- und
Arbeitsverhältnisse verbessernd eingewirkt werden kann, indem das
Angebot der arbeitslosen Hände unter den jeweilig geltenden Lohn-
und Arbeitsbedingungen wenn auch nicht vollständig beseitigt, so
doch ganz bedeutend vermindert wird, erkennt der zweite deutsche
Gewerkschaftskongreß in diesem Unterstützungszweige einen bedeutenden,
ja notwendigen Förderer der gewerkschaftlichen Organisationen,
der keineswegs geeignet ist, den Klassen- und Kampfeskarakter der
Organisationen zu verwischen.
Der Kongreß empfiehlt deshalb den deutschen Gewerkschaften überall
da, wo sich der Einführung der Arbeitslosenunterstützung keine
Schwierigkeiten bieten, eine solche einzuführen.«
Im Zusammenhange hiermit stand das fernere Thema der
$Arbeitsvermittelung$. Gegen einzelne Stimmen, welche sich zu
Gunsten kommunaler Arbeitsnachweise aussprachen, wurde eine
Resolution angenommen, welche nicht allein jede Arbeitsvermittlung
durch gemeinsame Thätigkeit der Arbeiter und Arbeitgeber, als dem
unausgleichbaren Gegensatze zwischen Kapital und Arbeit zuwiderlaufend,
verwirft, sondern auch wegen des Uebergewichts der kapitalistischen
Interessen in der Gemeindeverwaltung deren Eingreifen ablehnt, den
Arbeitsnachweis ausschließlich den Gewerkschaften vorbehält, wobei der
Staat oder die Gemeinde die pekuniären Mittel wie bei den Handelsbörsen
zu gewähren habe und deshalb »die Arbeiter aller Orte vor jeglichem
Experimente auf einer anderen Grundlage als der alleinigen Leitung von
Arbeitsnachweisen durch die Organisationen der Arbeiter warnt«. Die
Arbeitsvermittelung gegen Entgelt soll gesetzlich als Wucher behandelt
und verboten werden.
Nachdem endlich noch Resolutionen gegen das $Schwitzsystem$
zu Gunsten der Konfektionsarbeiter und der Einführung von
$Betriebswerkstätten$, gegen die Ausführungsvorschriften zur Ausführung
des Arbeiterschutzgesetzes im $Müllergewerbe$, sowie zur Bekämpfung
von Mißständen im $Baugewerbe$ und wegen der Agitation unter den
Arbeiterinnen angenommen waren, wurde der Kongreß von dem Vorsitzenden
geschlossen mit dem Ausdrucke der Hoffnung, daß nach den jetzigen
Beschlüssen der Bestand der Generalkommission gesichert sei und die
späteren Kongresse sich eingehender mit anderen gewerkschaftlichen
Fragen beschäftigen könnten, sowie mit dem Hinweise darauf, daß die
politische Freiheit ohne die wirtschaftliche Gleichstellung leerer
Schall sei und mit einem Hoch auf die Gewerkschaftsbewegung, die
Befreiung der Arbeit und auf eine schönere Zukunft.
Die Bedeutung dieses zweiten Kongresses liegt hauptsächlich in der
Auseinandersetzung der Anhänger einer kräftigen $zentralisierten$
Gewerkschaftsbewegung mit den $föderalistischen$ Elementen[80].
Im ganzen waren die letzteren zugleich Vertreter der radikaleren
Richtung, die das Heil der Zukunft wesentlich nur von der Erringung
der $politischen$ Macht erhofft und deshalb die $gewerkschaftliche$
durchaus in engem Anschlusse an die politische Bewegung zu
halten sucht, während ihre Gegner, obgleich sie aus taktischen
Gründen Vorsicht üben müssen, sich doch thatsächlich immer
mehr zu dem entwickeln, was man als »Nur-Gewerkschaftler« oder
»Nichts-als-Gewerkschaftler« bezeichnet. In Berlin erfolgte nicht
wie in Halberstadt durch den Ausschluß der Lokalorganisierten eine
Spaltung, sondern im ganzen siegte die konservativere Richtung, denn
wenn auch die Entziehung der Streikunterstützung und die Ermäßigung
des Beitrages von 5 auf 3 Pf. eine Schwächung der Generalkommission
bedeutet, auch in der Herabsetzung der Mitgliederzahl von 7 auf
5 und in der Beifügung der Vorsitzenden der Zentralverbände als
außerordentlicher Mitglieder eine Maßregel gegen allzugroße
Selbständigkeitsgelüste zu sehen ist, so sind doch nicht allein die
gegen die Existenz der Kommission gerichteten Angriffe abgeschlagen,
sondern es ist doch auch im wesentlichen beim alten geblieben,
ja in der Annahme des Grundsatzes der Arbeitslosenunterstützung
liegt ein prinzipiell sehr wichtiger Schritt zur Annäherung an den
englischen Trade-Unionismus der älteren Richtung und ein Bekenntnis
zur praktischen Arbeit auf dem Boden der bestehenden Verhältnisse
im Gegensatze zu fruchtlosen doktrinären Phrasen. Eine wertvolle
Unterstützung hat hierbei zweifellos die gemäßigte Richtung durch den
Beitritt der Buchdrucker erhalten, und unter diesem Gesichtspunkte
gewinnen die im folgenden Abschnitte darzustellenden Verhältnisse der
letzteren in ihrer jüngsten Entwickelung ein doppeltes Interesse.
[80] $Biermer$ im Handw. d. Staatsw., II. Erg. Band, S. 388, bezeichnet
als Gegner der Generalkommission die auf ihre Selbständigkeit
eifersüchtigen örtlichen Gewerkschaftskartelle.
Seit dem Schlusse des Kongresses hat sich übrigens in der Haltung des,
wie bemerkt, aus dem Verbande ausgeschiedenen Unterstützungsvereins
deutscher Tabakarbeiter insofern ein Umschwung vollzogen, als derselbe
auf seiner am 12. bis 17. Juli 1896 in Stuttgart abgehaltenen
Generalversammlung beschlossen hat, zwar die bisherige Haltung seines
Vorstandes zu billigen, aber von jetzt ab sich der Generalkommission
wieder anzuschließen.
$Der dritte Gewerkschaftskongreß$ ist vom 8.-13. Mai 1899 in Frankfurt
a. M. unter Beteiligung von 130 Abgeordneten als Vertretern von 495138
Mitgliedern abgehalten. Auch die dänischen und österreichischen
Gewerkschaften sowie das Schweizerische Arbeitersekretariat waren
vertreten.
Aus dem Geschäftsberichte der Generalkommission ist zu erwähnen, daß
dieselbe eine Erhebung über die Lage der graphischen Arbeiterinnen
durchgeführt, dagegen den ihr erteilten Auftrag wegen einer solchen
bezüglich der Hausindustrie und des Schwitzsystems noch nicht
erledigt hat. Nach der aufgenommenen Streikstatistik kommen auf 1000
organisierte Arbeiter nur 3,3 Bestrafte. Die Höhe der monatlichen
Beiträge beläuft sich auf 2913 Mk. Die Generalkommission hat zum Zweck
der Agitation in Triest und Trient italienische Sekretäre eingesetzt,
auch ein besonderes Blatt »_L'Operaio Italiano_« ins Leben gerufen,
welches seit dem 18. Juni 1898 erscheint. Im übrigen ist die Agitation
wirksam insbesondere in Ost- und Westpreußen, Posen und Oberschlesien
unter den Landarbeitern betrieben, außerdem unter den Seeleuten, unter
denen man einen Seemannsverband errichtet hat, dagegen ist sie unter
den Zieglern »ohne nennenswerten Erfolg geblieben«.
Der karakteristische Moment des Kongresses das am deutlichsten die
ihn beherrschende Grundauffassung erkennen läßt, trat am schärfsten
hervor bei der Stellungnahme gegenüber den unter den Buchdruckern
ausgebrochenen Streitigkeiten. Wie an anderer Stelle[81] eingehender zu
erwähnen ist, hat die im Jahre 1896 wieder begründete Tarifgemeinschaft
mit den Prinzipalen zu den erbittertsten Kämpfen im Lager der Gehülfen
geführt, Kämpfe, die sich freilich formell um die Einzelheiten
des getroffenen Abkommens, insbesondere dessen fünfjährige Dauer
drehten, in Wahrheit aber die Stellung zu der Sozialdemokratie zur
Unterlage hatten. $Gasch$, der Führer der Opposition, der aus dem
Buchdruckerverbande ausgeschlossen war und eine »Gewerkschaft der
Buchdrucker« begründet hatte, machte dem ersteren vor allem den
Vorwurf, daß er nicht »auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung
stehe«.
[81] Vgl. unten S. 280 ff.
Der Streitpunkt wurde gleich bei der Prüfung der Mandate berührt, indem
es sich darum handelte, ob der Vertreter der Buchdruckergewerkschaft,
$Pollender$, zu den Verhandlungen des Kongresses zuzulassen sei.
Die Vertreter des Verbandes bekämpften diese Forderung auf das
entschiedenste und brachten mit hinreichender Deutlichkeit zum
Ausdruck, daß der Verband von der zu betreffenden Entscheidung seine
fernere Teilnahme abhängig mache. Die nach erregten Verhandlungen
eingesetzte Kommission beschloß mit vier gegen drei Stimmen, den
Verband als die einzige rechtmäßige Organisation der Buchdrucker
anzuerkennen und nur deren Vertreter zum Kongresse zuzulassen, dagegen
das Mandat von $Pollender$ als ungültig zurückzuweisen. Dieser Antrag
wurde schließlich mit großer Mehrheit angenommen, indem 96 Abgeordnete,
die 347034 Mitglieder vertraten, dafür und nur 26, die 116323
Mitglieder vertraten, dagegen stimmten.
Hatte bei dieser Frage der Kongreß eine inhaltliche Stellungnahme zu
der unter den Buchdruckern hervorgetretenen Meinungsverschiedenheit
insofern noch nicht nötig gehabt und sogar ausdrücklich vermieden, als
er seine Entscheidung lediglich auf den Gesichtspunkt stützte, daß
jede Organisation nach eigenem Ermessen über ihre Angelegenheit zu
bestimmen und die Minderheit sich der Mehrheit zu fügen habe, so war
dies dagegen bei dem ferneren Punkte der Tagesordnung: »$Tarife und
Tarifgemeinschaften$« nicht möglich, vielmehr mußte die grundsätzliche
Haltung gegenüber dem Unternehmertume zur Entscheidung gebracht
werden. Aber hier ergab sich die bedeutungsvolle Thatsache, daß
die Tarifgemeinschaft als solche, die doch dem Grundsatze von der
unversöhnlichen Gegensätzlichkeit der Interessen zwischen Arbeitern
und Unternehmern offen ins Gesicht schlägt, Gegner auf dem Kongresse
so gut wie gar nicht hatte, denn selbst $Pollender$, den man freilich
als Korreferent abgelehnt, aber als Redner zum Worte gelassen hatte,
bekämpfte nur die Bedingungen, die von dem Buchdruckerverbande den
Prinzipalen zugestanden waren. Schließlich wurde mit allen gegen 4
Stimmen folgender Beschluß angenommen.
»Tarifliche Vereinbarungen, welche die Lohn- und Arbeitsbedingungen für
eine bestimmte Zeit regeln, sind als Beweis der Gleichberechtigung der
Arbeiter seitens der Unternehmer bei Festsetzung der Arbeitsbedingungen
zu erachten und in den Berufen erstrebenswert, in welchen sowohl eine
starke Organisation der Unternehmer, wie auch der Arbeiter vorhanden
ist, welche eine Gewähr für Aufrechterhaltung und Durchführung des
Vereinbarten bieten. Dauer und Umfang der jeweiligen Vereinbarungen
lassen sich nicht schematisieren, sondern hängen von den Eigenarten des
betreffenden Berufes ab.«
Auch die übrigen Gegenstände der Verhandlungen hatten fast ausnahmslos
die Bedeutung grundsätzlicher Entscheidungen für die Auffassung der
gewerkschaftlichen Aufgabe und insbesondere die Stellung zu der
Politik und der sozialdemokratischen Partei. Dies gilt in erster
Linie für den Antrag wegen Errichtung einer $Zentralstelle für
Arbeiterversicherung und Arbeiterschutz$. Wie früher erwähnt, war
der Vorschlag, das Interesse der Arbeiter an den Gewerkschaften
dadurch zu heben, daß diese sich mit Arbeiterschutzfragen
beschäftigen sollten, zuerst von $Quarck$ gemacht, hatte aber
einen großen Entrüstungssturm hervorgerufen. Trotzdem hatte eine
von den Redakteuren der Gewerkschaftspresse am 17. August 1898 in
Gotha abgehaltene Konferenz den Beschluß gefaßt, dem Kongresse
etwas ganz Aehnliches zu empfehlen, nämlich zu beantragen, daß in
Verbindung mit der Generalkommission eine Zentralstelle errichtet
werde, welche die Arbeiterversicherungs- und Arbeiterschutzgesetze
in gemeinverständlicher Weise für die Gewerkschaftspresse bearbeiten
und dadurch eine nutzbringende Beeinflussung der Ausgestaltung und
Handhabung herbeiführen, sowie endlich die Wahlen der Arbeitervertreter
zu den Versicherungskörperschaften organisieren sollte. Wie begreiflich
stieß dieser von dem bestellten Referenten $Bringmann$ befürwortete
Antrag auf den entschiedensten Widerspruch derjenigen Richtung, welche
ängstlich darüber wachen zu müssen glaubt, daß die Gewerkschaften
sich nicht etwa zu Konkurrenten der sozialdemokratischen Partei
entwickeln und ihrer Oberleitung entziehen könnten. Der Hauptwortführer
dieser Anschauung, der Redakteur des »Vorwärts«, $Pötzsch$ sah in
dem Antrage ein Mißtrauen gegenüber der Reichstagsfraktion, und
obgleich insbesondere von den Buchdruckern betont wurde, daß die
Gewerkschaften »nicht ein Anhängsel irgend einer politischen Partei,
sondern vollkommen »selbstständige Institutionen« seien, welche die
Verpflichtung hätten, je nach ihrer Stärke und ihrem Einfluße auf dem
Wirtschaftsgebiete die höchsten Probleme wirtschaftlicher und sozialer
Fragen praktisch in Angriff zu nehmen und zu beeinflussen«, so gelang
es doch nicht, diesen Standpunkt zur völligen Anerkennung zu bringen,
vielmehr beschränkte man sich schließlich darauf, unter die später
zu erwähnenden Aufgaben der Generalkommission auch die Aufklärung
der Arbeiter über die Bedeutung der Arbeiterversicherung und eine
Einflußnahme auf die betreffenden Wahlen aufzunehmen.
Von nicht geringerer prinzipieller Bedeutung waren die Verhandlungen
über die Frage der $Arbeitsvermittlung$. Es kann nicht wohl zweifelhaft
sein und ist auch eigentlich niemals bestritten, daß diese, rein
technisch betrachtet, d. h. lediglich mit Rücksicht auf ihren Zweck
eines Ausgleiches zwischen Angebot und Nachfrage, am besten wirken
wird, wenn die beiden beteiligten wirtschaftlichen Gruppen, Unternehmer
und Arbeiter, an ihr gleichmäßig beteiligt sind und jede Nebenabsicht,
insbesondere die Verwendung im einseitigen Interesse einer von beiden
Parteien fern gehalten wird. Aber bisher haben beide Teile sich noch
nicht entschließen können, die Arbeitsvermittlung auf ihre angegebene
natürliche Aufgabe zu beschränken und auf ihre Verwendung als
wirtschaftlichen Kampfmittels zu verzichten.
Anfangs hatten in erster Linie die Arbeiter und insbesondere die
Gewerkschaften sich auf diesen Standpunkt gestellt und z. B. auf
dem von dem Freien deutschen Hochstift berufenen, am 8. Oktober
1893 in Frankfurt a. M. abgehaltenen Kongresse zur Verhandlung über
Arbeitslosigkeit und Arbeitsvermittlung die von neutraler Seite
gemachten Vorschläge der Uebertragung dieser Aufgabe auf staatliche
und gemeindliche Organe entschieden bekämpft. Auch der Berliner
Gewerkschaftskongreß hatte die gleiche Stellung eingenommen und
beschlossen, daß »jede Erwägung der Möglichkeit einer gemeinsam
geführten Arbeitsvermittlung zwischen Arbeitern und Arbeitgebern
grundsätzlich abzulehnen« sei. Inzwischen hatten auch die meisten
Unternehmerorganisationen diese Auffassung sich zu eigen gemacht
und auf der am 5. September 1898 in Leipzig abgehaltenen, von dem
Arbeitgeberbunde Hamburg-Altona einberufenen Arbeitsnachweiskonferenz
im Gegensatz zu der von dem Verbande der deutschen Arbeitsnachweise
veranstalteten gleichartigen Versammlung in München vom 27. bis 28.
September 1898 beschlossen, den Arbeitsnachweis ausschließlich für die
Unternehmer in Anspruch zu nehmen. Auf dem Gewerkschaftskongresse waren
die Ansichten geteilt. Von dem Referenten $Leipart$ (Holzarbeiter)
wurde der in Berlin gefaßte Beschluß als ein »übertriebener
Radikalismus« bezeichnet, »der unserer Gewerkschaftsbewegung ganz und
gar nicht ansteht« und an der Hand umfaßenden Materials bewiesen,
daß nicht allein schon viele Gewerkschaften gemeinsam mit den
Unternehmern Arbeitsnachweise eingerichtet, sondern daß sogar die
sozialdemokratische Fraktion durch ihre Anträge auf Schaffung von
Arbeitskammern und Arbeitsämtern diese Forderung aufgenommen habe;
deshalb seien in erster Linie kommunale Anstalten zu empfehlen.
Von der Gegenseite, insbesondere von $Pötzsch$ wurde nicht allein
dieser letztere Vorschlag unter Hinweis darauf bekämpft, daß nach der
bestehenden Gesetzgebung in den Gemeindeverwaltungen der überwiegende
Einfluß in den Händen der Unternehmer liege, sondern überhaupt daran
festgehalten, daß grundsätzlich die Arbeitsvermittlung in die Hände der
Arbeiter gehöre.
Das Ergebnis der ausgedehnten Verhandlungen war ein Beschluß, der
freilich prinzipiell den radikalen Standpunkt billigt, aber doch sowohl
paritätische wie kommunale Arbeitsnachweise zuläßt. Der Wortlaut ist
folgender:
»Die gewerkschaftliche Arbeitsvermittlung ist ein wertvolles Mittel zur
Hebung der Lage der Arbeiter und zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen
Existenz. Der Kongreß hält deshalb nach wie vor an dem grundsätzlichen
Standpunkt fest, daß der Arbeitsnachweis den Arbeiterorganisationen
gebührt.
Die Mitwirkung von Staat und Gemeinde bei der Arbeitsvermittlung kann
deshalb nur darauf beschränkt sein, die Mittel für die dazu notwendigen
Einrichtungen und deren Erhaltung zur Verfügung zu stellen.
Der Kongreß erkennt dagegen an, daß es unter den gegenwärtig
bestehenden Verhältnissen an manchen Orten für eine Reihe von
Berufen von Vorteil sein kann, sich an kommunalen Arbeitsnachweisen
zu beteiligen. Dieselben sind jedoch nach folgenden Grundsätzen
auszugestalten:
a) Verwaltung durch eine von in gleicher Zahl von den Arbeitgebern
und Arbeitnehmern je in freier Wohl gewählten direkten Vertretern,
zusammengesetzte Kommission, unter Leitung eines unparteiischen
Vorsitzenden;
b) Führung der Geschäfte durch aus den Reihen der Arbeiter
hervorgegangene Beamte; Wahl derselben durch die Verwaltungskommission;
c) Ablehnung der Vermittlung von Arbeitskräften an solche Arbeitgeber
und Dienstherren, welche notorisch ihre Pflichten als Arbeitgeber
nicht erfüllen, sowie an solche Arbeitgeber, welche bei ausbrechenden
Differenzen mit ihren Arbeitern in keine Verhandlungen zur Beilegung
derselben mit der zuständigen Arbeiterorganisation eintreten wollen;
d) genaue Feststellungen über die Lohnbedingungen und Veröffentlichung
derselben mit den übrigen Ergebnissen der Arbeitsnachweisstatistik;
e) vertragsmäßige Verpflichtung der Arbeitgeber, die vor dem Arbeitsamt
angegebenen Arbeits- und Lohnbedingungen nach erfolgter Anstellung
auch zu erfüllen, um den Arbeiter oder Dienstboten vor Täuschung oder
Benachteiligung zu schützen;
f) vollständige Gebührenfreiheit und Uebernahme der gesamten Kosten auf
die Gemeinde- oder Staatskasse.
Wo kommunale Arbeitsämter errichtet werden, hat die organisierte
Arbeiterschaft ihren berechtigten Einfluß geltend zu machen und für
die Durchführung vorstehender Forderungen einzutreten, ohne daß die
einzelne Gewerkschaft verpflichtet werden kann, den etwa bestehenden,
gut funktionierenden Facharbeitsnachweis ohne besonderen Grund
aufzuheben. Derartige Facharbeitsnachweise sind jedoch möglichst
mit dem städtischen Arbeitsamt in Verbindung zu bringen, um eine
vollständige Arbeitsnachweisstatistik zu ermöglichen.
Paritätische Arbeitsnachweise sind nicht zu verwerfen, wenn es dadurch
den Arbeitern gelingt, zugleich ihre Lohn- und Arbeitsverhältnisse
günstiger und stabiler zu gestalten.
In den Arbeitsnachweisen der Innungen fällt den gewerkschaftlich
organisierten Arbeiten ebenfalls die Aufgabe zu, diese, wenn sie einmal
geschaffen, nach Möglichkeit im Interesse der Arbeiter auszugestalten.«
Auch bei dem ferneren Beratungsgegenstande, der Stellung der
$Gewerkschaftskartelle$, handelte es sich um den Gegensatz zwischen
der radikalen und der gemäßigten Richtung. Die Kartelle, d. h. die
örtlichen Vereinigungen aller dort vertretenen Gewerkschaften bilden
offenbar einen Ansatz zu der Verschmelzung der Arbeiter zu einer
umfassenden Organisation ohne Unterschied des Berufes, wie sie in
England R. $Owen$ in seiner _Consolidated trades union_[82] angestrebt
hatte, wie sie den »Internationalen Gewerksgenossenschaften«[83]
zu Grunde lag, wie man sie in Amerika in der _National labour
union_[84] versucht hatte und wie sie auch auf dem Halberstädter
Gewerkschaftskongresse als Ideal empfohlen war, das man unter
Ueberwindung des »Berufsdünkels und Kastengeistes« erreichen müsse[85].
Aber ferner ist es eine längst beobachtete Thatsache der praktischen
Erfahrung, daß bei Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Arbeitern
ein Ausgleich leichter möglich ist, solange der Streik auf die
unmittelbar Beteiligten beschränkt bleibt, als wenn Berufsfremde
sich einmischen[86]. So hatten auch die Gewerkschaftskartelle schon
wiederholt die Fortsetzung von Streiks durchgesetzt, die von den
Nächstbeteiligten längst als aussichtslos erkannt waren. War schon
aus diesem Grunde die gemäßigte Richtung ihnen nicht günstig gesinnt,
so hatten sie sich eine weitere Gegnerschaft dadurch geschaffen,
daß sie in einer Art Rivalitätsstellung gegen die Vorstände der
Zentralorganisationen getreten waren. Am schärfsten zugespitzt hatte
sich dieser Gegensatz in der seitens der Kartelle erhobenen Forderung,
auf dem Kongresse eine besondere Vertretung zu erhalten, die sie,
nachdem die Generalkommission dies verweigert hatte, durch die Drohung
durchzusetzen suchten, einen eigenen Sonderkongreß zu berufen. Auf dem
Kongresse bezeichnete die insbesondere durch den Referenten $Päplow$
(Maurer) vertretene gemäßigte Richtung die Kartelle geradezu als ein
»notwendiges Uebel« und betonte, daß es zwecklos, ja schädlich sei,
innerlich bereits verlorene Streiks noch künstlich halten zu wollen,
daß überhaupt ein Streik nur dann berechtigt sei, wenn die Organisation
die erforderlichen Mittel besitze, um ihn aus eigener Kraft
durchzuführen, und daß nicht stets der Klingelbeutel umhergehen dürfe,
daß aber die jetzigen Zustände gerade durch die mit dem Eingreifen
der Kartelle verbundene Regellosigkeit der Streikunterstützung
herbeigeführt seien. Demgemäß forderte man vor Allem, daß den Kartellen
jeder Einfluß auf die Streiks entzogen werde, was insofern mit einer
gewissen Schwierigkeit verknüpft war, als jene sich wesentlich um
die Beschaffung der Streikgelder bemüht hatten und es deshalb der
Billigkeit zu entsprechen schien, ihnen auch einen Einfluß auf den
Verlauf der Streiks einzuräumen. Trotzdem stellte sich schließlich
der Kongreß im wesentlichen auf diesen Standpunkt, indem er folgenden
Beschluß einstimmig annahm:
»Die Gewerkschaftskartelle haben die gemeinsamen gewerkschaftlichen
Interessen ihres Ortes zu vertreten, wie Regelung des Arbeitsnachweises
und des Herbergswesens, der Statistik, Bibliotheken, Errichtung von
Arbeitersekretariaten &c. Sie haben die Arbeiterinteressen gegenüber
den Behörden: Gewerbeinspektion, Gemeindeverwaltung &c. und bei Wahlen
zu Gewerbegerichten und Versicherungsanstalten zu wahren. Sie haben
weiter im Einverständniß mit den betr. Organisationsleitungen die
Agitation unter den Berufen, deren Organisation aus eigener Kraft dazu
nicht im Stande sind, zu unterstützen.
Die Beschlußfassung über Streiks ist ausschließlich Aufgabe der
Vorstände der Zentralverbände.
Die Kartelle sind verpflichtet, dem Zentralvorstand der Organisation,
die am Orte in einen Streik eintreten will oder sich im Streik
befindet, auf Erfordern einen Situationsbericht zu geben. Materielle
Unterstützung für Streiks wird seitens des Kartells nur dann gewährt,
wenn der Zentralvorstand, der im Streik befindlichen Organisation dies
beantragt oder seine Zustimmung erteilt hat. Ueber die Taktik bei
Lohnbewegungen und bei auftauchenden Fragen innerhalb ihres Gewerbes
entscheidet die betreffende Gewerkschaft selbstständig.«
[82] Siehe oben S. 5.
[83] Siehe oben S. 202.
[84] Siebe oben S. 160.
[85] Siehe oben S. 220.
[86] Ein Beispiel bietet der Hamburger Hafenarbeiterstreik, bei dem
die unmittelbar Beteiligten, die Rheder, ihrer Neigung, den
Arbeitern entgegenzukommen, nur deshalb nicht folgen konnten,
weil sie die Entscheidung in die Hände des Arbeitgeberverbandes
gelegt hatten.
Von je her hat das $Kassenwesen$ einen Prüfstein dafür geboten, ob
Arbeiterorganisationen sich auf den gemäßigten, rein gewerkschaftlichen
oder auf den politisch-revolutionären Standpunkt stellen. Sind auch in
der deutschen Gewerkschaftsbewegung die Angriffe auf »Kassensimpelei«
allmählich fast verstummt, indem man den Wert der Kassen für einen
festen und gleichmäßigen Mitgliederbestand zu schätzen gelernt
hat, so hat doch noch bis in die neueste Zeit der Radikalismus
an einem Punkte den Kampf fortgesetzt, nämlich hinsichtlich der
$Arbeitslosenunterstützung$. Hier glaubte man geltend machen zu können,
daß es Pflicht des Staates sei, für die Arbeitslosen zu sorgen, und
daß die Arbeiterklasse gar keine Veranlassung habe, dem Staate diese
Last abzunehmen. Aber obgleich auch bürgerliche Sozialreformer[87]
aus diesem Grunde die staatliche Arbeitslosenversicherung gefordert
haben, so hat doch in gewerkschaftlichen Kreisen immer mehr die Ansicht
die Oberhand gewonnen, daß gerade die Arbeitslosenunterstützung
ein unentbehrliches Mittel sei, um die Organisationen stark
und leistungsfähig zu machen; und nachdem schließlich auch die
Metallarbeiter auf ihrem 1898 in Braunschweig abgehaltenen Kongresse
ihren früheren abweichenden Standpunkt aufgegeben hatten, konnte
man von einer Streitfrage kaum mehr sprechen. Immerhin ist es von
Interesse, daß der Gewerkschaftskongreß die Generalkommission
beauftragte, bei den einzelnen gewerkschaftlichen Organisationen auf
die Durchführung der Arbeitslosenunterstützung hinzuwirken.
[87] Z. B. Leopold $Sonnemann$ und die deutsche Volkspartei. Vgl.
»Soziale Praxis«, VI, Nr. 45; VII, Nr. 1.
Nach einem Referate von $Legien$ über das $Koalitionsrecht$ beschloß
der Kongreß einstimmig, gegen jede Beeinträchtigung desselben zu
protestieren, wobei darauf hingewiesen wurde, daß den heutigen
Verhältnissen nicht mehr der individuelle, sondern nur noch der
kollektive Abschluß des Arbeitsvertrages durch die beiderseitigen
Organisationen entspreche, daß auch die organisierten Arbeiter stets
eine friedliche Vereinbarung gesucht hätten, bevor sie zum Streik
griffen, daß aber, von einigen Ausnahmen abgesehen, die Unternehmer
es rücksichtslos zurückgewiesen hätten, die Organisation der Arbeiter
als berechtigten Faktor bei der Festsetzung der Arbeitsbedingungen
anzuerkennen, dadurch aber jede friedliche Verständigung abgelehnt und
die Arbeiter zum Streik gezwungen hätten.
Hinsichtlich der $Gewerbeinspektion$ wurde beschlossen, den
Arbeitern die Bildung von Beschwerdekommissionen in Anschluß an
die Gewerkschaftskartelle zu empfehlen, um durch diese mit den
Aufsichtsbeamten mündlich in Beziehung zu treten, »wobei die mancherlei
Eigentümlichkeiten jener Beamten in Kauf zu nehmen sind«. Sehr gerühmt
wurde dabei die in Württemberg bestehende Einrichtung, daß jährlich
ein Mal eine Konferenz zwischen sämtlichen Gewerbeaufsichtsbeamten und
den Vertretern der Arbeiterorganisationen stattfindet. Man forderte
übrigens die Ausdehnung der Gewerbeinspektion auf Handwerk, Klein- und
Hausindustrie, Handel, Transport und Verkehr, Vermehrung der Beamten
unter Zuziehung von Gehülfen und Gehülfinnen aus Arbeiterkreisen,
Ausstattung der Beamten mit eigenem Vollzugsrecht und voller
Unabhängigkeit sowie Zentralisierung in einer Reichsinspektion.
Die $Arbeitersekretariate$ wurden als ein bedeutsamer Fortschritt der
Arbeiterorganisation anerkannt, gleichwohl aber von Ueberhastung bei
deren Gründung gewarnt, so lange nicht die erforderlichen erheblichen
Geldmittel sichergestellt seien.
Die Lage der $Gewerkschaftsbeamten$, zu denen vor allem auch
die Redakteure der Fachblätter gehören, war bisher eine sehr
unbefriedigende gewesen, indem nicht allein ihre Gehälter sehr gering
bemessen, sondern insbesondere ein Recht auf Pension nicht anerkannt
war. Von dem Referenten $Rexhäuser$ (Buchdrucker) wurde unter Berufung
auf die Ausführung von S. u. B. $Webb$[88] darauf hingewiesen, daß
die englischen Gewerkvereine nicht eher zu durchgreifender Bedeutung
gelangt seien, als bis sie durch Anstellung ständiger und gut bezahlter
Beamten sich Personen von einer höheren Bildung geschaffen hätten,
als sie ein gewöhnlicher Arbeiter besitzen könne. Es sei nicht mehr
angängig, gemaßregelte Arbeiter ohne Rücksicht auf ihre Fähigkeiten
durch solche Stellungen zu versorgen, und wenn von gegnerischer Seite
der Einwand erhoben sei, daß Beamten dieser Art »das proletarische
Gefühl verloren gehe,« so sei dies nicht als maßgebend anzusehen. In
der That fand auf dem Kongresse der Standpunkt des Referenten keinen
Widerspruch, vielmehr wurde mit allen gegen vier Stimmen beschlossen,
den Gewerkschaften die Befolgung dieser Grundsätze, insbesondere die
bessere Bezahlung und demnächstige Pensionierung ihrer Beamten zur
Pflicht zu machen.
[88] Vgl. oben S. 12.
Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildeten die Aufgaben der
$Generalkommission$. Während 1876 in Berlin die Existenzberechtigung
einer solchen Zentralinstanz stark in Frage gestellt und schließlich
nur mit einer geringen Mehrheit anerkannt wurde, war jetzt von einem
solchen Zweifel keine Rede mehr, vielmehr wurde deren Wirkungskreis
nicht unerheblich erweitert, indem man ihr die Aufgabe zuwies, in
dem zu vergrößernden »Correspondenzblatte« ein Zentralorgan für die
ganze Organisationsbewegung zu schaffen, insbesondere nicht nur alles
auf die deutschen Gewerkschaften bezügliche Material zu sammeln,
sondern ebenso die Unternehmerorganisationen und die ausländische
Entwickelung, sowie endlich die internationalen Beziehungen zu
verfolgen[89]. Zu diesem Zwecke wurde beschlossen, außer den bisherigen
beiden besoldeten Beamten der Generalkommission noch einen dritten
fest anzustellen. Die Zahl der Mitglieder wurde von fünf auf sieben
erhöht. Der Gewerkschaftsausschuß wurde beibehalten, ebenso der Beitrag
von 3 Pf. Ueber einen Antrag der Hamburger Buchbinder auf Gründung
eines Gewerkschaftsbundes- und einer Streik-Reservekasse, wurde zur
Tagesordnung übergegangen. Der ablehnende Standpunkt gegenüber den
Lokalorganisationen wurde von neuem festgelegt durch den Beschluß,
dieselben nur insoweit zu den Gewerkschaftskongressen zuzulassen, wie
sie verhindert sind, sich zentral zu organisieren.
[89] Wer, wie ich bei der vorliegenden Arbeit, den bisherigen Mangel
ausreichender Litteratur auf allen diesen Gebieten hat
schmerzlich empfinden müssen (vgl. oben Vorwort), wird diesen
Entschluß besonders freudig begrüßen.
Der Wortlaut des gefaßten Beschlusses ist folgender:
»Der Gewerkschaftskongreß wählt die aus sieben Mitgliedern bestehende
»Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands.« Zur Unterstützung
derselben wird von den Zentralvorständen der Gewerkschaften, die
regelmäßig Beiträge an die Generalkommission zahlen, und den dazu
berechtigten Lokalorganisationen je ein Vertreter ernannt. Diese
Vertretung führt den Namen »Gewerkschaftsausschuß.« Der Zusammentritt
dieses Ausschusses hat nach Bedarf, mindestens aber vierteljährlich
einmal, zu erfolgen.
Jede Gewerkschaft hat vierteljährlich an die Generalkommission einen
Beitrag von 3 Pf. pro Kopf ihrer Mitglieder zu zahlen.
Am Anfang einer Geschäftsperiode der Generalkommission sind in einer
gemeinsamen Sitzung mit dem Gewerkschaftsausschuß eine Geschäftsordnung
für den Ausschuß, die Verteilung der Aemter der Generalkommission und
eventuelle Besoldungen und Remunerationen festzusetzen.
Die Aufgaben der Generalkommission sind:
1. Die gewerkschaftliche Agitation namentlich in denjenigen Gegenden,
Industrien und Berufen, deren Arbeiter nicht oder nicht genügend
organisiert sind, zu fördern und den Zusammenschluß kleiner,
existenzunfähiger Verbände und Lokalorganisationen zu leistungsfähigen
Zentralverbänden anzustreben.
2. Die von den Gewerkschaften aufgenommenen Statistiken, soweit sie
allgemeines Interesse haben, zusammenzustellen und solche über Stärke,
Leistungen und Entwickelung der Gewerkschaften, sowie solche über
sämtliche Streiks selbstständig aufzunehmen.
3. Ein Blatt herauszugeben und den Vorständen der Zentralvereine
in genügender Zahl zur Versendung an deren Zahlstellen, sowie den
Gewerkschaftskartellen und Agitationskomissionen zuzusenden, welches
die Verbindung sämtlicher Gewerkschaften mit ihr zu unterhalten, die
nötigen Bekanntmachungen zu veröffentlichen und, soweit geboten, deren
rechtzeitige Bekanntmachung in der Tagespresse herbeizuführen hat.
Kurze Publikationen sind der Arbeiterpresse zur Veröffentlichung direkt
zuzusenden.
4. Pflege der internationalen Beziehungen zu den Gewerkschaften anderer
Länder, sowie Sammlungen und Nutzbarmachung des über Entstehung und
Entwickelung dieser Beziehungen in den einzelnen Gewerkschaften
vorhandenen Materials.
5. Soweit die der Generalkommission zur Verfügung stehenden Mittel
hierzu ausreichen und die Gewinnung geeigneter Personen hierfür möglich:
a) Sammlung und Nutzbarmachung des in den amtlichen Publikationen des
Reiches, der Einzelstaaten und Gemeinden (als Statistik des Deutschen
Reiches, Jahresberichte der Fabrikinspektoren, der statistischen
Landes- und städtischen Aemter &c.), ferner in den Berichten der
Handels- und Gewerbekammern, der Versicherungsbehörden, Krankenkassen
&c., sowie in Zeitschriften und sonstigen Druckwerken sich immer mehr
anhäufenden Agitationsmaterials speziell für die Gewerkschaftsbewegung.
b) Erweiterung des »Correspondenzblattes,« so daß dasselbe eine
regelmäßige Uebersicht über alle Vorgänge in den deutschen wie
auch ausländischen Gewerkschaften, über die Streikbewegung,
über die innere Einrichtung und Verwaltung der verschiedenen
Organisationen, über wichtigere Diskussionen in den Fachblättern,
besondere Eigentümlichkeiten einzelner Berufe und deren Einwirkung
auf die Organisation, Auszüge aus den regelmäßigen Abrechnungen
der einzelnen Verbände, Berichte über die Geschäftslage, über die
Unternehmerorganisationen, über wichtige Prozesse etc., sowie auch das
nach der Aufgabe unter a) bearbeitete Material enthält.
c) Herausgabe eines Jahresberichtes der Generalkommission, welcher als
Handbuch für alle wichtigeren Vorkommnisse im Geschäftsleben von den
Gewerkschaftsbeamten, Redakteuren, Rednern, wie von allen Mitgliedern
und sonstigen Interessenten benutzt werden kann. In dem Jahresberichte
sind die jährlichen statistischen Ausweise über die Zahl und Stärke der
deutschen Gewerkschaften und deren Einnahmen und Ausgaben nebst der
Streikstatistik zu veröffentlichen.
d) Die Aufklärung der Arbeiter durch geeignete Publikationen über
die Bedeutung der staatlichen Arbeiterversicherung und die Wahl der
Arbeitervertreter zu den hier in Betracht kommenden Körperschaften;
ferner: Leitung aller diesbezüglichen Wahlen, welche die Einwirkung von
einer Zentralstelle aus erfordern.
6. Die allgemeinen deutschen Gewerkschaftskongresse einzuberufen und
die hierzu nötigen Vorarbeiten zu erledigen.
Diese Kongresse sind nach Bedürfnis, mindestens jedoch alle drei Jahre,
einzuberufen. Auf Antrag der Hälfte der bei der Generalkommission
angeschlossenen Gewerkschaften ist die Generalkommission verpflichtet,
einen Kongreß einzuberufen.
Zur Teilnahme an diesen Kongressen sind sämtliche Zentralorganisationen
und solche Lokalorganisationen berechtigt, welche verhindert sind,
sich zentral zu organisieren. Ausgeschlossen von der Teilnahme an
den Kongressen sind alle Gewerkschaften, welche ohne genügende
Entschuldigung mit drei Quartalsbeiträgen im Rückstande sind.
Die Gewerkschaften sind berechtigt, für je 3000 Mitglieder einen
Delegierten zu wählen. Kleinere Gewerkschaften wählen einen
Delegierten. Wichtige Anträge entscheidet die Zahl der durch die
Delegierten vertretenen Mitglieder. Die Generalkommission kann zu
denjenigen Berufskongressen, wo es nötig erscheint, einen Vertreter
entsenden.«
Für die prinzipielle Bedeutung des Kongresses ist von großem Interesse
das Schlußwort des Vorsitzenden $Bömelburg$. Er betonte den ungemeinen
Fortschritt, den die Gewerkschaftsbewegung seit den früheren beiden
Kongressen gemacht habe; die damals erörterten Streitfragen hätten
längst aufgehört, solche zu sein, insbesondere werde die Notwendigkeit,
die Macht der deutschen Gewerkschaftsbewegung in einer einheitlichen
Spitze zum Ausdruck zu bringen, von keiner Seite mehr beanstandet,
ja die »dunkeln Pläne« der Generalkommission, die damals so heftige
Angriffe erfahren hätten[90], seien auf diesem Kongresse verwirklicht.
Die Gegner der Arbeiterbewegung suchten zwischen der gewerkschaftlichen
und der politischen einen Gegensatz zu konstruieren. Das Verhältnis
beider sei so zu bezeichnen, daß die Gewerkschaften keinerlei Zwang
hinsichtlich der politischen und religiösen Ueberzeugung auszuüben
versuchten, daß sie konservative freisinnige, ultramontane,
protestantische, katholische und atheistische Mitglieder willkommen
hießen, daß aber bisher in der deutschen gewerkschaftlichen Bewegung
die Sozialdemokratie als die beste Vertreterin der arbeitenden
Bevölkerung betrachtet sei und dies auch für die Folgezeit wohl so
bleiben werde. Deshalb seien auch die Mitglieder der Gewerkschaften zum
größten Teile Sozialdemokraten und erhofften die Herbeiführung einer
durchgreifenden Verbesserung der Lage des arbeitenden Volkes von der
Ersetzung der bisherigen kapitalistischen durch die kollektivistische
Wirtschaftsordnung.
[90] Vgl. oben S. 225.
Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Frankfurter Kongreß
einen großen äußeren und inneren Fortschritt der deutschen
Gewerkschaftsbewegung bedeutet. Man hat sich von vielen Vorurteilen
der früheren Zeit losgesagt und mit der Macht der Phrase, insbesondere
der revolutionären Phrase endgültig gebrochen, indem man sich klar
und offen auf den allein möglichen Boden aller gewerkschaftlichen
Thätigkeit stellte, nämlich im Rahmen der bestehenden Verhältnisse und
ohne Rücksicht auf deren Berechtigung oder Nichtberechtigung durch
Zusammenfassung der Kräfte eine möglichst weitgehende Besserung in der
wirtschaftlichen Lage der Arbeiterklasse herbeizuführen. Man ist sich
dabei des naturgemäßen Gegensatzes gegen das Unternehmertum voll bewußt
geblieben, hat aber ebensowenig verkannt, daß gemeinsame Interessen
bestehen, zu deren Förderung ein Zusammenwirken mit den Arbeitgebern
das innerlich berechtigte Mittel ist. Man hat endlich auch offen zum
Ausdrucke gebracht, daß die aufstrebende Arbeiterschaft in denjenigen
bürgerlichen Elementen, die dies als naturnotwendig und vollberechtigt
anerkennen und ihrerseits zu fördern versuchen, einen wertvollen
Bundesgenossen besitzt, dessen Hülfe man nicht in rauhbeinigem
Selbstgefühl abweisen soll. Kurz der 3. Gewerkschaftskongreß
bedeutet eine erhebliche und hoch erfreuliche Annäherung an das
gewerkschaftliche Ideal, und es ist zu hoffen, daß durch ihn die
Richtung auf dieses hin endgültig und dauernd festgelegt ist. --
Die $Statistik der Gewerkschaften$ ist, wie oben mitgeteilt, Aufgabe
der Generalkommission. Diese hat sich denn auch seit ihrem Bestehen
die Sammlung möglichst genauer Ziffern angelegen sein lassen, allein
erst für das Jahr 1892 ist es ihr gelungen, die erforderte Auskunft von
den einzelnen Verbänden bis auf einige Ausnahmen zu erhalten. Aus den
früheren Jahren sind meist nur dürftige Anhaltspunkte vorhanden, mit
einziger Ausnahme der bereits oben (S. 209) erwähnten Privatarbeit des
Hamburger Buchhändlers A. $Geib$ aus dem Jahre 1877, die in Nr. 4 des
»Pionier« am 26. Januar 1878 veröffentlicht ist und auf gute Quellen
gegründet zu sein scheint.
Nach dieser Zusammenstellung gab es 1877 30 Organisationen, darunter
25 Zentralverbände mit 1266 Zweigvereinen und 5 Lokalvereinen. Die
Mitgliederzahl betrug 49055, die durchschnittliche Monatseinnahme 33551
Mk. Von dem monatlichen Ueberschusse zu rund 8000 Mk. entfielen allein
3538 Mk. auf die Buchdrucker. Es erschienen 15 Gewerkschaftsblätter
mit 37025 Abonnenten. Die damalige Anzahl der in den betreffenden
Berufen vorhandenen Arbeiter wird auf 2000000 angegeben, so daß etwa
2-1/2% organisiert waren. Nur die Buchdrucker und die Schiffszimmerer
erreichten eine Beteiligung von etwa der Hälfte aller Beschäftigten.
Die absolut stärkste Vereinigung war die der Tabakarbeiter mit 8100
Mitgliedern in 170 Orten.
Nach $Zacher$ soll die Anzahl der unter sozialdemokratischem Einflusse
organisierten Arbeiter im Jahre 1886: 81200, im Jahre 1888: 89700 und
im Jahre 1889: 121647 betragen haben.
$Oldenberg$ hat in seinem Artikel »Gewerkvereine« im Ergänzungsbande
des Handw. d. St.-W. S. 384 ff. aus den an den Minister erstatteten
Berichten der Polizeibehörden geschöpft, die zum Teil von den Angaben
der Generalkommission abweichen und zwar meist höher sind, da sie auch
die lokalorganisierten Arbeiter umfassen. $Oldenberg$ berechnet nach
diesen beiden Quellen folgende Durchschnittszahlen:
1885/86 100356 Frühjahr 1892 300815
1887/88 103330 März 1892 279594
Frühjahr 1889 135353 Ende 1892 236516
" 1890 277098 Frühjahr 1893 242555
Ende 1890 320213 Ende 1893 249985
Frühjahr 1891 277474 Frühjahr 1894 255622
Ende 1891 269988 Letztes Datum 273451
Die erste Aufzeichnung der $Generalkommission$ ist für das Jahr 1890
gemacht und berechnet 301200 Mitglieder in 58 Organisationen. Auf dem
Halberstädter Gewerkschaftskongresse waren nach Ausweis des Berichtes
305519 Arbeiter durch 208 Delegierte vertreten. Aber die Zahlen sind
offenbar in den einzelnen Gruppen nach oben abgerundet und deshalb
erheblich zu hoch.
Für die folgenden Jahre ist die Aufzeichnung genauer und giebt folgende
Zahlen:
Es bestanden $1891$ 65 Zentralorganisationen -- wovon 4 durch
Vertrauensmänner zentralisiert -- von denen 55 die erforderten Angaben
machten. Diese umfaßten 176664 Arbeiter. Die Mitgliederzahl der
fehlenden 10 Organisationen wird nach den entsprechenden Angaben für
1892 auf 101365 berechnet, wozu auch die Mitglieder der Lokalvereine
kommen, die auf 10000 geschätzt werden, so daß die Gesamtzahl der
in den Gewerkschaften organisierten Arbeiter sich auf etwa 288000
berechnet. Die jährliche Einnahme betrug 1116588 Mk., die Anzahl
der Fachorgane 44, deren Kosten sich auf 154015 Mk. beliefen. Für
Streiks wurden 1037789 Mk., für Reiseunterstützung 144338 Mk. für
Arbeitslosenunterstützung 64290 Mk., an Verwaltungskosten 155676 Mk.
ausgegeben. Der Vermögensbestand betrug 427058 Mk.
Im Jahre $1892$ gab es 57 Zentralorganisationen, von denen 52 mit
3959 Zweigvereinen und 227023 Mitgliedern berichteten. Die fehlenden
5 hatten nach den Angaben früherer Jahre 10271 Mitglieder, wozu 6
Lokalvereinigungen mit einem von den Zentralvorständen auf 7640
ermittelten Bestande kommen, so daß die Gesamtzahl der organisierten
Arbeiter 244934 betrug. Das bedeutet also eine Abnahme von 43000 gegen
1891, die wesentlich auf die Bergarbeiter entfällt; den Hauptanteil
dieses Rückganges hatte der Bergarbeiterverband für Westfalen
aufzuweisen, dessen Bestand von 45000 auf 15300 zurückgegangen war. Die
Verminderung der Zentralorganisationen war die Folge der Vereinigung
verwandter Verbände.
Die Jahreseinnahme betrug 2031922 Mk., die Ausgabe für die Fachorgane
285475 Mk., für Streiks 44943 Mk., für Reiseunterstützung 382607 Mk.,
für Arbeitslosenunterstützung 357087 Mk., für Verwaltungskosten 204427
Mk. Der Vermögensbestand belief sich auf 646415 Mk.
Im Jahr $1893$ vereinigten sich, wie schon erwähnt, auf dem vom 4. bis
7. April in Cassel abgehaltenen Kongresse die Bürstenmacher, Drechsler,
Stellmacher und Tischler zu dem deutschen Holzarbeiterverbande.
Da sich außerdem der Gasarbeiterverband und der Verband der
Posamentiere auflöste, so ergiebt sich, indem man den Zentralverein
der Frauen und Mädchen, weil er nur Bildungszwecken dient, jetzt
als Gewerkschaft nicht mehr mitzählt, für Ende 1893 eine Zahl von
51 Zentralorganisationen, von denen 50 Angaben gemacht haben. Nach
diesen betrug die Mitgliederzahl 221530. Rechnet man dazu die
fehlende eine Organisation der Steinmetzen mit 2000 und den auf 6280
geschätzten Bestand der Lokalorganisationen, so ergiebt sich eine
Gesamtzahl der in Gewerkschaften organisierten Arbeiter von 229810.
Die Bergarbeiter in Westfalen sind gegen 1892 mit 15300 noch weiter
auf 11174 zurückgegangen, der Rechtsschutzverein der Bergleute des
Saargebietes mit 22400 Mitgliedern ist aufgelöst, dagegen haben 26
andere Organisationen um insgesamt 19739 zugenommen.
Die Jahreseinnahme betrug 2224367 Mk., die Ausgabe für die Fachorgane
292158 Mk., für Streiks 65356 Mk., für Reiseunterstützung 328748 Mk.,
für Arbeitslosenunterstützung 220926 Mk., für Verwaltungskosten 227129
Mk. Der Vermögensbestand belief sich auf 607033 Mk.
Im Jahre $1894$ ist der sächsische Bergarbeiterverband aufgelöst,
dagegen sind Verbände der Schlachter, der süddeutschen Mühlenarbeiter,
der Bureauangestellten, der Flößer und der Binnenschiffer neu
gegründet, so daß, indem die Organisation der Steinarbeiter, die
keine Zweigvereine, sondern nur Vertrauensmänner in den einzelnen
Orten besitzt, nicht mehr mitgezählt ist, sich Ende 1894 54
Zentralverbände ergaben. Von diesen haben 46 mit 4217 Zweigvereinen
und 230225 Mitgliedern sowie 2 durch Vertrauensmänner zentralisierte
Organisationen mit 133 Zweigvereinen und 8388 Mitgliedern Angaben
gemacht. Rechnet man für die fehlenden Verbände und 2 fernere
Vertrauensmännerorganisationen deren nach den Angaben für 1893
ermittelte Ziffern mit 8615 bezw. 3888 und endlich 5550 Mitglieder
der Lokalorganisationen hinzu, so ergiebt sich ein Gesamtbestand der
gewerkschaftlich organisierten Arbeiter von 256666[91]. Dabei ist
allerdings zu bemerken, daß die Ziffern für 1891, 1892 und 1893 den
Bestand am Schlusse des Jahres wiedergeben, während diejenigen für 1894
den Durchschnitt aus den Vierteljahrsziffern darstellen, doch hat diese
Verschiedenheit auf die Vergleichbarkeit keinen in Betracht kommenden
Einfluß. Die Jahreseinnahme der 40 Organisationen, deren Angaben
vorliegen, betrug 2685564 Mk., die Ausgabe für die Verbandsorgane
265957 Mk., für Streiks 188980 Mk., für Reiseunterstützung 350455 Mk.,
für Arbeitslosenunterstützung 239750 Mk., für Verwaltungskosten 154408
Mk. Der Vermögensbestand belief sich auf 1148020 Mk. Der Bericht der
Generalkommission für 1894 weist zur Entkräftung der Behauptung, daß
die Gewerkschaften Streikvereine wären, darauf hin, daß, während die
Ausgaben der aufgeführten Verbände für Rechtsschutz, Gemaßregelten-,
Reise-, Arbeitslosen-, Kranken- und Invalidenunterstützung,
Umzugskosten und Beihilfe in Not- und Sterbefällen sich auf 1078455,90
Mk. belaufen, die Streikunterstützung nur 179703,76 Mk. betrage.
[91] Der Bericht der Generalkommission giebt als Gesamtzahl nur 252044,
doch scheint dies den mitgeteilten Einzelziffern nicht zu
entsprechen.
Auch der Bericht für $1895$ erhebt die alte Klage über mangelhafte
und verspätete Angaben der Verbandsleitungen. Die Ziffern der
Müller, Seiler, Tabakarbeiter und Steinarbeiter haben deshalb aus
1894 übernommen werden müssen. Als Gesamtergebnis des Berichtsjahres
wird bezeichnet eine erhebliche Zunahme des Mitgliederbestandes,
aber eine Verringerung des Vermögensbestandes infolge großer und
andauernder Lohnkämpfe. Die Zahl der Zentralorganisationen hat sich um
5 verringert. Die Verbände der Kürschner und Plätterinnen haben sich
infolge geringer Beteiligung aufgelöst; der Verband der Schlachter wird
in Ermangelung von Lebenszeichen als tot betrachtet. Die Formenstecher
haben sich den Lithographen, die Korbmacher den Holzarbeitern, die
süddeutschen Müller dem allgemeinen Müllerverbande angeschlossen.
Dagegen ist Anfang 1896 der Verband der Werftarbeiter neu gegründet.
Danach bestanden 1895 -- abgesehen von den noch nicht berücksichtigten
Werftarbeitern -- 49 Zentralverbände und 4 durch Vertrauensmänner
zentralisierte Organisationen mit insgesamt 259175 Mitgliedern nebst
10781 in den Lokalorganisationen. Der Bericht führt jedoch aus,
daß hierin die volle Zunahme nicht zum Ausdruck gelange, weil der
sächsische Bergarbeiterverband mit 8821 Mitgliedern durch die Behörden
aufgelöst sei, während diese Mitglieder deshalb der Bewegung nicht
verloren gegangen seien. Der Bericht betont wiederholt die Unsicherheit
der angegebenen Zahlen und ihre Unvergleichbarkeit mit anderen Jahren,
da viele Vorstände, insbesondere der Lokalorganisationen überhaupt,
keine Angaben gemacht hätten und diejenigen Zahlen, die auf Grund
solcher Angaben eingestellt wären, sich zum Teil auf andere Verbände,
als in den Vorjahren, bezögen.
Der Bericht bemerkt, daß die Gesamtzahl der Mitglieder 1889/90 größer
gewesen sei, als 1894/95, wie denn stets bei aufsteigender Konjunktur
ein Wachstum, bei niedergehender ein Sinken stattfinde, daß aber seit
1894 ein Aufschwung beginne, der sich voraussichtlich noch fortsetzen
werde. Sehr nachdrücklich wird die Herbeiziehung der Frauen zur
Organisation empfohlen.
Die Jahreseinnahme hat sich von 2643015 Mk. bei 40 Organisationen
im Jahre 1894 auf 2745617 Mk. in 44 Organisationen gehoben, doch
beziehen sich auch hier die Ziffern nicht auf dieselben Verbände. Der
Löwenanteil entfällt auf die Buchdrucker mit 1032460 Mk., dann folgen
die Metallarbeiter mit 280262 Mk., die Holzarbeiter mit 205498 Mk., die
Porzellanarbeiter mit 195739 Mk., die Maurer mit 109848 Mk. u. s. w.
Die Gesamtausgabe der 43 Organisationen im Jahre 1894 von 2135609
Mk. war bei 44 Organisationen im Jahre 1895 auf 2140985 Mk., der
Kassenbestand am Ende beider Jahre von 1319295 Mk. (bei 41) auf
1640438 Mk. (bei 44) gestiegen. Derselbe betrug auf den Kopf des
Mitgliedes bei den Buchdruckern 49,12 Mk., den Hutmachern 34,80
Mk., den Zigarrensortierern 18,69 Mk., den Bildhauern 15,06 Mk., den
Handschuhmachern 14,47 Mk., den Buchbindern 11,49 Mk., bei den übrigen
unter 10 Mk. Der Bericht weist zum Schlusse darauf hin, daß bisher in
Deutschland von 100 Industriearbeitern nur 5 organisiert seien und
daß die meisten Organisationen es scheuten, durch höhere Beiträge die
Füllung der Kassen zu erreichen, ohne die ein kräftiger Widerstand im
Falle des Kampfes unmöglich sei.
Der Bericht für $1896$ erklärt, daß zum erstenmale die Beschaffung
des statistischen Materials wenigstens hinsichtlich der wichtigsten
Zahlen für alle Organisationen erreicht sei. Von den am Schlusse
des Jahres 1895 vorhandenen 49 Zentralverbänden hat sich 1896 der
Verband der Seiler dem Textilarbeiterverbande angeschlossen. Dagegen
wurde der Verband der Gasarbeiter neu begründet, so daß am Schlusse
des Jahres 1896 48 Zentralverbände bestanden. Daneben gab es 2 durch
Vertrauensmänner zentralisierte Organisationen.
Die Mitgliederzahl hat sich, wie schon der Bericht für 1895
vorausgesagt hatte, 1896 sehr bedeutend, nämlich von 259175 auf 329230,
also um 70055, gehoben. Dazu kommen noch 5873 Lokalorganisierte.
Die Gesamteinnahme von 49 Organisationen betrug 3616444 Mk., dazu
ist noch zu rechnen die Einnahme der Tabakarbeiter, die keine Angabe
gemacht hatten und in dem Berichte auf 140000 Mk. geschätzt wird.
Für die Gasarbeiter, die noch nicht ein volles Jahr bestanden, lagen
ebenfalls noch keine Angaben vor. Uebrigens entfallen von der obigen
Einnahme allein 1115163 Mk. auf die Buchdrucker. Die Jahresausgabe
betrug in 50 Organisationen (ausschließlich der Gasarbeiter) 3323713
Mk., wovon auf das Verbandsorgan bei 44 Verbänden 362708 Mk., auf
Agitation 86676 Mk., auf Rechtsschutz 18349 Mk., auf Reiseunterstützung
in 31 Verbänden 310000 Mk., auf Arbeitslosenunterstützung in 13
Verbänden 243201 Mk., auf Krankenunterstützung in 9 Verbänden 430038
Mk. und auf Verwaltungskosten 187599 Mk. entfielen. Für Streiks waren
944344 Mk. verausgabt gegen 704528 Mk. im Jahre 1895. Der Kassenbestand
betrug bei 47 Verbänden 2323677 Mk., woran die Buchdrucker mit 1265297
Mk. beteiligt waren.
Im Jahre $1897$ sind 5 neue Verbände gegründet, die sämtlich auf einem
Zusammenschluß von Lokalvereinen beruhen, deren Mitglieder deshalb
zum Teil in den früheren statistischen Ziffern mit enthalten sind.
Es sind dies die Verbände der Gastwirtsgehülfen, der Graveure, der
Handlungsgehülfen, der Handelshülfsarbeiter und der Seeleute. Damit
ist die Zahl der Zentralverbände auf 52 und unter Zurechnung von 4
durch Vertrauensmänner zentralisierten Organisationen auf 56 gestiegen.
Die Mitgliederzahl ist um 83129 = 25,2 % gewachsen und betrug Ende
1897 412359, wovon 14644 Frauen waren. Unter Hinzurechnung der von
den Zentralverbänden auf 6803 angegebenen Lokalorganisationen ergiebt
sich mithin eine Gesamtzahl von 419162. Von den nach der Berufszählung
vom 14. Juni 1895 in den betreffenden Gewerben beschäftigten 5064034
männlichen und 1101701 weiblichen Arbeitern waren mithin 7,53 % bezw.
1,05 %, im Durchschnitt 6,66 % in den sozialistischen Gewerkschaften
organisiert.
Im Jahre 1898 hat sich die Zahl der Organisationen auf 59, diejenigen
der Mitglieder auf 491955 (also um 79596) vermehrt. Darunter befanden
sich 13009 weibliche. Die Zahl der Lokalorganisierten wird auf 15792
geschätzt.
Der Bericht der Generalkommission bemerkt zu diesen Ziffern, daß
sie ungünstiger schienen, als sie in Wahrheit seien, denn man müsse
berücksichtigen, daß die Organisation auf dem Lande gegen die in den
Städten sehr zurückgeblieben sei und daß deshalb bei einer Stadt und
Land nicht sondernden Durchschnittsberechnung die städtischen Ziffern
durch die ländlichen herabgedrückt würden; in den Städten aber liege
der Schwerpunkt der Bewegung und die dort errungenen Vorteile kämen
schließlich auch den ländlichen Arbeitern zu statten, in den Städten
aber sei die Organisation so weit vorgeschritten, daß in einzelnen
Orten fast zwei Drittel aller Arbeiter organisiert seien.
Ebenso erwähnt der Bericht, daß, abgesehen von den Hirsch-Duncker'schen
Gewerkvereinen, auch noch andere Arbeiterorganisationen vorhanden
seien, die nicht »auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung« ständen.
Solche Vereine beständen nach Ermittelungen der Zentralverbände
bei den Brauern 28 Vereine mit 3200 Mitgliedern
" " Buchdruckern 2 " " 2000 "
" " Gärtnern 1 " " 800 "
" " Hafenarbeitern 1 " " 140 "
" " Konditoren 2 " " 700 "
" " Porzellanarbeitern 21 " " 518 "
" " Steinsetzern 3 " " 300 "
--------------------------------------------------------------
zusammen 58 Vereine mit 7758 Mitgliedern.
Endlich kommen noch die später[92] zu erwähnenden Organisationen in
Betracht, die nur zum Teil einen ausgesprochenen gewerkschaftlichen
Karakter haben, so daß sie den Uebergang bilden zu Vereinen, die diesen
ganz vermissen lassen.
[92] Vergl. unten die unter Ziffer 6-11 aufgeführten Vereinigungen.
Die Verteilung der Mitglieder, der Einnahmen, Ausgaben und der
Kassenbestände auf die $einzelnen Berufe$ ergiebt die folgende
Tabelle:
Spaltenüberschriften:
A = Zweigvereine
B = Mitglieder der Organisation
C = Berufsangehörige
D = Prozentsatz der Organisation
E = Lokalorganisierte
====================================================================
Nr.| $Verband$[93] | A | B | C | D | E
===+========================+======+========+========+=======+======
1.|Bäcker | 42 | 1635| 129527 | 1,27 | 80
2.|Barbiere | 21 | 588| 30789 | 1,91 | --
3.|Bauarbeiter | 82 | 4339| 371762 | 1,16 | ?
4.|Bergarbeiter | 190 | 18000| 534157 | 3,36 | --
5.|Bildhauer | 88 | 3327| 6000 | 55,45 | --
6.|Bötticher | 89 | 4150| 31483 | 13,22 | --
7.|Brauer | 106 | 8133| 71482 | 11,37 | --
8.|Buchbinder | 59 | 6258| 46280 | 13,52 | 30
9.|Buchdrucker | 899 | 22865| 37000 | 61,80 | 200
10.|Bureauangestellte | 3 | 260| ? | ? | --
11.|Dachdecker | 76 | 1800| 21844 | 8,23 | --
12.|Fabrikarbeiter | 127 | 15639| 208737 | 7,50 | --
13.|Former | 90 | 4853| 70804 | 6,85 | 200
14.|Gärtner | 18 | 350| 79001 | 0,45 | --
15.|Gasarbeiter | 10 | 924| 12113 | 7,62 | --
16.|Glasarbeiter | 18 | 4024| 47528 | 8,47 | --
17.|Glaser | 64 | 1195| 11033 | 10,83 | --
18.|Graveure | 17 | 752| 9519 | 7,95 | 40
19.|Hafenarbeiter | 39 | 11000| 28981 | 37,95 | --
20.|Handelshülfsarbeiter | 32 | 2703| 175336 | 1,53 | 1800
21.|Handlungsgehülfen | 13 | 225| 270053 | 0,08 | 350
22.|Handschuhmacher | 39 | 2970| 9381 | 31,66 | --
23.|Holzarb. (Verband) | 475 | 40876| 372635 | 10,91 | ?
24.| " (Hülfsarb.) | 8 | 921| 66047 | 1,39 | --
25.|Hutmacher | 44 | 2688| 15521 | 17,34 | 40
26.|Konditoren | 12 | 452| 20418 | 2,21 | --
27.|Kupferschmiede | 57 | 3284| 9769 | 33,51 | --
28.|Lagerhalter | -- | 267| -- | -- | --
29.|Lederarbeiter | 90 | 4136| 42015 | 9,84 | 150
30.|Lithographen | 95 | 5189| 23781 | 21,80 | 100
31.|Maler | 167 | 6861| 95419 | 7,19 | --
32.|Maurer | 530 | 42652| 372416 | 11,45 | 2312
33.|Metallarbeiter | 427 | 59890| 645536 | 9,27 | ?
34.|Müller | 42 | 1072| 66849 | 1,60 | 70
35.|Porzellanarbeiter | 128 | 8668| 41141 | 21,06 | 566
36.|Sattler u. Tapezierer | 57 | 2151| 41914 | 5,10 | 50
37.|Seeleute | ? | 2444| 15294 | 16,00 | --
38.|Schiffszimmerer | 11 | 1259| -- | -- | --
39.|Schmiede | 27 | 2190| 130768 | 1,67 | --
40.|Schneider | 215 | 9041| 328931 | 2,74 | ?
41.|Schuhmacher | 233 | 14935| 162931 | 9,18 | --
42.|Steinarbeiter | 160 | 11500| 125195 | 9,19 | --
43.|Steinsetzer | 95 | 2980| 17053 | 17,52 | 220
44.|Stukkateure | 34 | 1325| 12089 | 10,95 | ?
45.|Textilarbeiter | 194 | 22648| 697523 | 3,25 | --
46.|Töpfer | 127 | 4416| 36891 | 11,96 | 95
47.|Vergolder | 18 | 1029| 15957 | 6,44 | --
48.|Werftarbeiter | 13 | 2526| 20116 | 12,56 | 200
49.|Xylographen | 3 | 132| -- | -- | --
50.|Zigarrensortierer | 25 | 685| -- | 15,43 | --
51.|Zimmerer | 306 | 17620| 155475 | 11,33 | ?
52.|Gastwirtsgehülfen[94] | 11 | 1108| 258152 | 0,43 | --
53.|Gold- u. Silberarb.[94] | 14 | 1401| 31764 | 4,40 | 150
54.|Tabakarbeiter[94] | 375 | 17951| 120767 | 15,43 | --
55.|Tapeziere[94] | 36 | 1344| 20558 | 6,53 | 150
============================+======+=======+=========+=======+======
Insgesamt | 6151 | 410864| 6165735 | 6,66 | 6803
Spaltenüberschriften:
F = Jahreseinnahme in Mark
G = Jahresausgabe in Mark
H = Vermögensbestand in Mark
===================================================================
Nr.| $Verband$[93] | F | G | H
===+========================+============+============+============
1.|Bäcker | 14555,11 | 12542,40 | 2012,71
2.|Barbiere | 1690,28 | 1393,17 | 297,11
3.|Bauarbeiter | 21051,56 | 27239,69 | 10270,72
4.|Bergarbeiter | 48847,70 | 29923,03 | 15554,35
5.|Bildhauer | 83785,55 | 75612,17 | 61635,97
6.|Bötticher | 33169,73 | 26071,04 | 12280,48
7.|Brauer | 57630,24 | 49970,69 | 19804,14
8.|Buchbinder | 89039,20 | 63963,61 | 62779,54
9.|Buchdrucker | 1212694,10 | 840811,71 | 1636007,34
10.|Bureauangestellte | 1716,59 | 1726,74 | 34,20
11.|Dachdecker | 4800 | 5806 | 650,12
12.|Fabrikarbeiter | ? | 52977,13 | 26673,74
13.|Former | 41848,99 | 44974,58 | 22201,04
14.|Gärtner | 2677,62 | 2588,85 | 88,77
15.|Gasarbeiter | 3614,50 | 4024,64 | 847,10
16.|Glasarbeiter | 28858,52 | 39042,40 | 10479,09
17.|Glaser | 9142,39 | 8999,13 | 13416,56
18.|Graveure | 9269,17 | 2385,99 | 4236,40
19.|Hafenarbeiter | 25803,86 | 44856,19 | 12216,96
20.|Handelshülfsarbeiter | 17465,92 | 13998,32 | 3467,60
21.|Handlungsgehülfen | 1406,61 | 1142,58 | 264,03
22.|Handschuhmacher | 51573,79 | 38209,32 | 48388,66
23.|Holzarb. (Verband) | 377927,79 | 303534,15 | 123263,24
24.| " (Hülfsarb.) | 3021,36 | 2009,09 | 1739,74
25.|Hutmacher | 63303,32 | 82417,92 | 86327,01
26.|Konditoren | 3411,45 | 2202,58 | 1645
27.|Kupferschmiede | 83988,61 | 25646,69 | 58351,92
28.|Lagerhalter | 2346,26 | 1262,15 | 1084,11
29.|Lederarbeiter | 51420,43 | 29451,91 | 31524,39
30.|Lithographen | 42651,58 | 37167,71 | 5483,87
31.|Maler | 44720,78 | 40375,38 | 20159,45
32.|Maurer | 371654,20 | 372727,63 | 69987,96
33.|Metallarbeiter | 479522,47 | 366893,59 | 176291,25
34.|Müller | 6027,10 | 5556,86 | 1716,84
35.|Porzellanarbeiter | 127192,82 | 106662,32 | 143910,01
36.|Sattler u. Tapezierer | 12966,81 | 8739,51 | 9477,57
37.|Seeleute | 16637,80 | 16129,10 | 2772,10
38.|Schiffszimmerer | 7910,45 | 6915,25 | 4599,91
39.|Schmiede | 14229,25 | 12285,46 | 4706,83
40.|Schneider | 62496,70 | 45782,87 | 38772,39
41.|Schuhmacher | 91667,13 | 97549,14 | 10165,49
42.|Steinarbeiter | 55134 | 41338,90 | 13795,88
43.|Steinsetzer | 22247,45 | 21210,29 | 5319,47
44.|Stukkateure | 7885,24 | 5190,44 | 7139,24
45.|Textilarbeiter | 114306,58 | 84276,43 | 23913,72
46.|Töpfer | 35934,62 | 41828,91 | 9926,95
47.|Vergolder | 9228,80 | 8319,43 | 8881,54
48.|Werftarbeiter | 21103,27 | 16523,76 | 6593
49.|Xylographen | 3782,10 | 4530,71 | 16068,46
50.|Zigarrensortierer | 14623,70 | 8890,95 | 20105,44
51.|Zimmerer | 175703,46 | 161164,77 | 84095,22
52.|Gastwirtsgehülfen[94] | -- | -- | --
53.|Gold- u. Silberarb.[94] | -- | -- | --
54.|Tabakarbeiter[94] | -- | -- | 197963,63
55.|Tapeziere[94] | -- | -- | --
============================+============+============+============
Insgesamt | 4083696,96 | 3542807,87 | 2951424,63
[93] Der Verband der Eisenbahnarbeiter ist nicht aufgenommen, da
er mit Rücksicht auf die Eisenbahnbehörden glaubt, Angaben nicht
veröffentlichen zu dürfen.
[94] Ortsverbände.
In der folgenden Tabelle sind die $wichtigsten Posten der Ausgabe$,
nämlich die Arbeitslosen-, Kranken-, Invaliden- und Reiseunterstützung,
die Kosten des Verbandsorganes und die für Streiks verausgabten Beträge
nach ihrer absoluten wie nach ihrer relativen Höhe nachgewiesen.
Spaltenüberschriften:
A = Arbeitslosenunterstützung
B = Kranken- u. Invalidenunterstützung, Sterbegeld
C = Reiseunterstützung
UM = Ueberhaupt Mark
AKM = Auf den Kopf Mark
=======================================================================
| | A | B | C
Nr.| $Verband$ |-------+------+-------+------+-------+-----
| | UM | AKM | UM | AKM | UM | AKM
===+=======================+=======+======+=======+======+=======+=====
1.|Bäcker | -- | -- | -- | -- | 388| 0,30
2.|Barbiere | -- | -- | -- | -- | -- | --
3.|Bauarbeiter | -- | -- | -- | -- | 461| 0,10
4.|Bergarbeiter | -- | -- | -- | -- | -- | --
5.|Bildhauer | 33430| 10,04| 9722| 2,91| 7610| 2,28
6.|Bötticher | -- | -- | 284| 0,07| 3373| 0,81
7.|Brauer | 4007| 0,49| 864| 0,10| 3070| 0,38
8.|Buchbinder | 14284| 2,28| -- | -- | -- | --
9.|Buchdrucker | 132779| 5,81| 428787| 17,74| 137388| 6,01
10.|Bureauangestellte | -- | -- | -- | -- | -- | --
11.|Dachdecker | -- | -- | -- | -- | -- | --
12.|Fabrikarbeiter | -- | -- | 665| 0,04| 2983| 0,19
13.|Former | 283| 0,05| 15| -- | 4835| 0,99
14.|Gärtner | -- | -- | -- | -- | -- | --
15.|Gasarbeiter | -- | -- | 613| 0,66| -- | --
16.|Glasarbeiter | 4440| 1,10| 4820| 1,19| 22| --
17.|Glaser | 721| 0,60| -- | -- | 965| 0,80
18.|Graveure | 475| 0,63| -- | -- | 445| 0,59
19.|Hafenarbeiter | -- | -- | -- | -- | -- | --
20.|Handelshülfsarbeiter | -- | -- | 852| 0,31| -- | --
21.|Handlungsgehülfen | -- | -- | -- | -- | -- | --
22.|Handschuhmacher | 5128| 1,72| 225| 0,07| 1567| 0,53
23.|Holzarbeiter (Verband) | -- | -- | 4736| 0,11| 19676| 0,48
24.| " (Hülfsarb.) | -- | -- | -- | -- | -- | --
25.|Hutmacher | 19015| 7,07| 40028| 14,88| 2736| 1,01
26.|Konditoren | 247| 0,54| -- | -- | -- | --
27.|Kupferschmiede | 6018| 1,83| 465| 0,14| 5068| 1,54
28.|Lagerhalter | -- | -- | -- | -- | -- | --
29.|Lederarbeiter | 1163| 0,28| 1607| 0,39| 10493| 2,53
30.|Lithographen | -- | -- | 464| 0,09| 7254| 1,40
31.|Maler | -- | -- | 215| 0,03| 779| 0,11
32.|Maurer | -- | -- | -- | -- | 3309| 0,08
33.|Metallarbeiter | 1236| 0,02| 5611| 0,11| 21965| 0,36
34.|Müller | -- | -- | 873| 0,81| -- | --
35.|Porzellanarbeiter | 33552| 3,87| 34175| 3,96| -- | --
36.|Sattler | -- | -- | 640| 0,30| 882| 0,41
37.|Schiffszimmerer | -- | -- | -- | -- | -- | --
38.|Schmiede | -- | -- | -- | -- | 538| 0,24
39.|Schneider | -- | -- | 289| 0,03| 7361| 0,81
40.|Schuhmacher | -- | -- | 2481| 0,16| 5358| 0,36
41.|Steinarbeiter | -- | -- | -- | -- | -- | --
42.|Steinsetzer | -- | -- | 728| 0,24| 466| 0,15
43.|Stukkateure | 50 | 0,04| -- | -- | 275| 0,21
44.|Tabakarbeiter | -- | -- | 43361| 2,41| 27718| 1,54
45.|Textilarbeiter | -- | -- | -- | -- | 7112| 0,31
46.|Töpfer | -- | -- | -- | -- | 3299| 0,74
47.|Vergolder | -- | -- | 149| 0,14| 134| 0,13
48.|Werftarbeiter | -- | -- | -- | -- | -- | --
49.|Xylographen | 801| 6,07| 40| 0,30| 6| 0,04
50.|Zigarrensortierer | 2697| 3,91| 3282| 4,79| 556| 0,81
51.|Zimmerer | -- | -- | -- | -- | 944| 0,05
===========================+=======+======+=======+======+=======+=====
Insgesamt | 289036| | 587488| | 289036|
Spaltenüberschriften:
D = Verbandsorgan
E = Streikunterstützung
UM = Ueberhaupt Mark
AKM = Auf den Kopf Mark
========================================================
| | D | E
Nr.| $Verband$ |-------+------+-------+-----
| | UM | AKM | UM | AKM
===+=======================+=======+======+=======+=====
1.|Bäcker | 3055| 1,86| 547| 0,33
2.|Barbiere | 634| 1,08| 12| 0,02
3.|Bauarbeiter | 4848| 1,12| 10665| 2,45
4.|Bergarbeiter | 13727| 0,76| 2270| 0,13
5.|Bildhauer | 6800| 2,04| 4189| 1,25
6.|Bötticher | 8680| 2,09| 1950| 0,46
7.|Brauer | 10083| 1,24| 4980| 0,61
8.|Buchbinder | 12916| 2,06| 7605| 1,21
9.|Buchdrucker | -- | -- | 81507| 3,56
10.|Bureauangestellte | 812| 3,12| -- | --
11.|Dachdecker | 2226| 1,23| 2190| 1,21
12.|Fabrikarbeiter | 6477| 0,41| 13269| 0,85
13.|Former | 8292| 1,71| 14041| 2,89
14.|Gärtner | 1150| 3,18| -- | --
15.|Gasarbeiter | 298| 0,32| 34| 0,04
16.|Glasarbeiter | 6845| 1,70| 1170| 0,28
17.|Glaser | 3457| 2,89| 1054| 0,88
18.|Graveure | 816| 1,08| -- | --
19.|Hafenarbeiter | 781| 0,07| 12492| 1,13
20.|Handelshülfsarbeiter | 1610| 0,59| 229| 0,08
21.|Handlungsgehülfen | 453| 2,01| -- | --
22.|Handschuhmacher | 4396| 1,48| 17923| 6,03
23.|Holzarbeiter (Verband) | 51951| 1,27| 96643| 2,36
24.| " (Hülfsarb.) | -- | -- | 705| 0,78
25.|Hutmacher | 5589| 2,08| 9152| 3,40
26.|Konditoren | 949| 2,10| -- | --
27.|Kupferschmiede | 3894| 1,18| 750| 0,23
28.|Lagerhalter | -- | -- | 250| 0,94
29.|Lederarbeiter | 3692| 0,89| 5559| 1,34
30.|Lithographen | 7750| 1,49| 11253| 2,17
31.|Maler | 10382| 1,51| 3420| 0,50
32.|Maurer | 48850| 1,12| 192477| 4,49
33.|Metallarbeiter | 61400| 1,02| 110966| 1,82
34.|Müller | 2323| 2,16| 92| 0,08
35.|Porzellanarbeiter | 7964| 0,92| 11060| 1,27
36.|Sattler | 2899| 1,35| 700| 0,32
37.|Schiffszimmerer | 2002| 1,59| 450| 0,36
38.|Schmiede | 5442| 2,48| 550| 0,25
39.|Schneider | 14109| 1,56| 2906| 0,32
40.|Schuhmacher | 14840| 0,99| 51864| 3,47
41.|Steinarbeiter | -- | -- | 26324| 2,28
42.|Steinsetzer | 3355| 1,12| 9082| 3,05
43.|Stukkateure | 1953| 1,47| 1458| 1,09
44.|Tabakarbeiter | 26467| 1,42| 55410| 3,09
45.|Textilarbeiter | 25587| 1,13| 43215| 1,20
46.|Töpfer | 4391| 0,99| 18709| 4,22
47.|Vergolder | 1136| 1,10| 600| 0,57
48.|Werftarbeiter | -- | -- | 14927| 5,90
49.|Xylographen | 2215| 16,79| 138| 1,05
50.|Zigarrensortierer | 65| 0,09| -- | --
51.|Zimmerer | 31698| 1,80| 36971| 2,10
===========================+=======+======+=======+=====
Insgesamt | 439259| | 881758|
Aus diesen Zahlen ergiebt sich, daß es durchaus unberechtigt ist, die
Gewerkschaften als reine oder auch nur überwiegend als Streikvereine
darzustellen, wie es Graf $Posadowsky$ im Reichstage that. Allerdings
haben 1897 die Zentralverbände 881758 Mk. für Streiks ausgegeben, und
die Gesamtsumme, die die Streiks erfordert haben, beläuft sich sogar
auf 1267308 Mk., indem nicht alle Streikgelder durch die Zentralkassen
laufen. Aber dem stehen 1197960 Mk. an Unterstützungen gegenüber,
nämlich
Rechtsschutz in 37 Verbänden 30147 Mk.
Gemaßregeltenunterstützung " 25 " 30973 "
Reiseunterstützung " 33 " 289036 "
Arbeitslosenunterstützung " 18 " 260316 "
Krankenunterstützung " 14 " 454494 "
Invalidenunterstützung " 3 " 68688 "
Beihülfe in Not- und Sterbefällen " 21 " 64906 "
------------
1197960 Mk.
Noch günstiger stellt sich die Rechnung, wenn man den
Unterstützungsbeträgen noch die Kosten für das Verbandsorgan (439259
Mk.) hinzurechnet; dann stehen den 881758 Mk. oder auch 1267308 Mk. für
Streiks 1637219 Mk. gegenüber.
Die $Beiträge$ schwankten zwischen 6,9 Pf. und 1 Mk. 10 Pf.
wöchentlich. Sie betrugen bei den Buchdruckern 1 Mk. 10 Pf., den
Bildhauern 50 Pf., den Hafenarbeitern 9,2 Pf., den Kupferschmieden
25-30 Pf., den Handschuhmachern 35 Pf., den Lithographen 20 Pf.,
den Porzellanarbeitern 10-35 Pf., den Steinsetzern 10,11 Pf., den
Hutmachern 25-45 Pf., den Seeleuten 19 Pf., den Tabakarbeitern 10-20
Pf., den Zigarrensortierern 25-75 Pf., den Schiffszimmerern 15 Pf., den
Werftarbeitern 10 Pf., den Buchbindern 35 Pf., den Böttchern 11,5 Pf.,
den Töpfern 15-20 Pf., den Maurern 15-20 Pf., den Brauern 20 Pf., den
Zimmerern 10-30 Pf., den Stuckateuren 10 bis 20 Pf., den Holzarbeitern
(Verband) 20 Pf., den Glasern 15 Pf., den Lederarbeitern 25 Pf., den
Metallarbeitern 20 Pf., den Steinarbeitern 10-50 Pf., den Schuhmachern
15 Pf., den Glasarbeitern 30 Pf., den Dachdeckern 10,4 Pf., den
Graveuren 30 Pf., den Gasarbeitern 15 Pf., den Fabrikarbeitern 10 Pf.,
den Malern 10-20 Pf., den Formern 20 Pf., den Tapezierern 15 Pf., den
Vergoldern 20 Pf., den Sattlern 15 Pf., den Gold- und Silberarbeitern
20 Pf., den Bergarbeitern 6,9 Pf., den Textilarbeitern 10 Pf., den
Schneidern 15 Pf., den Konditoren 30 Pf., den Barbierern 20 Pf., den
Schmieden 20 Pf., den Müllern 13,8 Pf., den Handelshülfsarbeitern 20
Pf., den Holzarbeitern (Hülfsarbeiter) 15 Pf., den Bäckern 18,11 Pf.,
den Bauarbeitern 15 Pf., den Gärtnern 15-20 Pf., den Gastwirtsgehülfen
30 Pf., den Handlungsgehülfen 23 Pf. und den Lagerhaltern 11,5 Pf.
Es hat Interesse, auch die $Entwickelung der Gewerkschaften in
den letzten Jahren$ in Ziffern zu verfolgen. Diese ist, was den
Mitgliederbestand betrifft, ersichtlich aus folgender Zusammenstellung:
===================================================================
| Zentral-Organisationen
| +-----------------------------------------------------
| | Zweigvereine
| | +--------------------------------------------
| | | Mitglieder
Jahr | | | +--------------------------------
| | | | Darunter weibliche
| | | | +---------------------
| | | | | In Lokalvereinen
| | | | | +----------
| | | | | | Zusammen
======+======+========+===========+==========+==========+==========
1891 | 62 | -- | 277659 | -- | 10000 | 287659
1892 | 56 | 3959 | 237094 | 4355 | 7640 | 244734
1893 | 51 | 4133 | 223530 | 5384 | 6280 | 229810
1894 | 54 | 4350 | 246494 | 5251 | 5550 | 252044
1895 | 53 | 4819 | 259175 | 6697 | 10781 | 269956
1896 | 51 | 5430 | 329230 | 15265 | 5858 | 335088
1897 | 56 | 6151 | 412359 | 14644 | 6803 | 419162
1898 | 59 | -- | 491955 | 13009 | 15792 | 507747
Das $Verhältnis der verschiedenen Ausgabeposten$ in den einzelnen
Jahren und das Wachstum der Leistungen zeigt folgende Uebersicht:
Spaltenüberschriften:
A = Rechtsschutz
B = Gemaßregeltenunterstützung
C = Reiseunterstützung
D = Arbeitslosenunterstützung
E = Krankenunterstützung
=========================================================
Im | A | B | C | D | E
Jahre | Mk. | Mk. | Mk. | Mk. | Mk.
=======+========+========+=========+===========+=========
1891 | 10843 | 14737 | 144338 | [95]64290 | [95]--
1892 | 9705 | 236964 | 382607 | 357087 | --
1893 | 12542 | 28321 | 328748 | 220926 | 304648
1894 | 12902 | 14630 | 350455 | 239750 | 425489
1895 | 15871 | 40307 | 302603 | 196912 | 454114
1896 | 18349 | 37346 | 310000 | 243201 | 430038
1897 | 30147 | 30973 | 289036 | 260316 | 454494
=======+========+========+=========+===========+=========
Summa | 110359 | 403278 | 2107787 | 1582482 | 2068783
Spaltenüberschriften:
F = Invalidenunterstützung
G = Beihülfe in Not- und Sterbefällen
H = Zusammen
I = Streikunterstützung
J = Verbandsorgan
=========================================================
Im | F | G | H | I | J
Jahre | Mk. | Mk | Mk. | Mk. | Mk.
=======+=========+=========+=========+=========+=========
1891 | [95]-- | [95]-- | 234298 | 1037789 | 154015
1892 | 21972 | 25284 | 1033619 | 44943 | 285475
1893 | [95]-- | 41762 | 936947 | 65356 | 292157
1894 | [95]-- | 41744 | 1084970 | 188980 | 265957
1895 | [95]-- | 42080 | 1051887 | 253589 | 274398
1896 | 57947 | 53837 | 1150718 | 944372 | 362708
1897 | 68088 | 64906 | 1197960 | 881758 | 439259
=======+=========+=========+=========+=========+=========
Summa | 148007 | 269613 | 6690309 | 3416787 | 2073969
[95] Für 1891 sind diese Ausgaben in der Statistik nicht geführt und
bis 1896 ist die Invalidenunterstützung nicht getrennt
berechnet, sondern in der Ausgabe für Krankenunterstützung
enthalten.
Auch hier tritt hervor, daß der Schwerpunkt der Thätigkeit nicht
auf dem Gebiete der Arbeitseinstellungen liegt, denn in den Jahren
1891-1897 steht den für Streikunterstützung verausgabten 3416787 Mk.
eine Gesamtsumme für Unterstützungen von 6690309 Mk. gegenüber, die
sich unter Hinzurechnung der Ausgabe für das Verbandsorgan sogar auf
8764278 Mk. erhöht.