Die Aufgaben der Generalkommission bestehen

1. in der Betreibung der $Agitation$;

2. in der Führung einer einheitlichen $Gewerkschaftsstatistik$;

3. in der $Streikstatistik$;

4. in der Herausgabe eines $Blattes$, welches insbesondere die

Verbindung sämtlicher Gewerkschaften unterhalten soll;

5. in der Anknüpfung und Unterhaltung $internationaler Beziehungen$.

Jede zentralisierte Gewerkschaft hat für jedes Mitglied vierteljährlich

5 Pf. an die Generalkommission abzuführen; der von der letzteren

vorgeschlagene Satz von 10 Pf. wurde auf die Hälfte herabgesetzt,

nachdem man die Streikunterstützung gestrichen hatte. Gewerkschaften,

welche ihre Beiträge nicht zahlen, verlieren Sitz und Stimme auf

dem Gewerkschaftskongreß. Dieser ist von der Generalkommission

unter Zustimmung der Mehrheit der Zentralvorstände einzuberufen.

Den einzelnen Verbänden ist die Erhöhung der Mitgliederbeiträge zur

Ansammlung ausreichender Fonds zur Pflicht gemacht.

Als Gegenstände der $Kartellverträge$ sind empfohlen:

1. die gegenseitige Unterstützung bei Ausständen und Aussperrungen;

2. die gegenseitige Unterstützung reisender Mitglieder;

3. die gemeinschaftliche Betreibung der Agitation;

4. die gemeinschaftliche Veranstaltung statistischer Erhebungen;

5. die Zentralisierung von Herbergen und Arbeitsnachweisen;

6. die Schaffung eines gemeinsamen Organes;

7. die Erleichterung des Uebertrittes von einer Organisation in die

andere, insbesondere ohne Eintrittsgeld bei Ortswechsel.

Von den übrigen Beschlüssen des Kongresses ist noch folgendes

hervorzuheben:

Die der bisherigen Generalkommission gemachten Vorwürfe richteten

sich vorzugsweise gegen die Aufnahme des Darlehns von 106950 Mk.

und die Verwendung der Mai-Sammlungen zu dessen Deckung, gegen die

Begünstigung der Hamburger Gewerkschaften, insbesondere die zu weit

gehende Unterstützung des dortigen Tabakarbeiterausstandes, gegen die

Herausgabe des »Korrespondenzblattes« und die unzureichende Pflege der

internationalen Beziehungen. Es gelang jedoch den Mitgliedern, diese

Vorwürfe, die vorzugsweise von der grundsätzlichen Opposition, nämlich

den Vertretern der Lokalorganisationen, ausgingen, im wesentlichen zu

widerlegen und einem Tadelsvotum zu entgehen.

Hinsichtlich der $weiblichen Arbeiter$, von denen eine Vertreterin in

die Generalkommission aufgenommen wurde, beschloß man, den bestehenden

Organisationen zu empfehlen, auch Frauen als gleichberechtigte

Mitglieder aufzunehmen und von der Bildung besonderer Gewerkschaften

für Arbeiterinnen abzusehen.

Die bisher schon übliche Einrichtung der $Kontrollmarken$, d. h.

eines an den Fabrikaten angebrachten Zeichens dafür, daß der

Fabrikant in seinem Geschäfte die von den Gewerkschaften geforderten

Arbeitsbedingungen eingeführt habe, ohne welches die Arbeiter die Ware

nicht kaufen dürfen, wurde ohne Debatte zur allgemeinen Nachahmung

empfohlen.

Ebenso fand einstimmige Annahme eine Resolution, welche die Forderung

möglichster $Beseitigung der Akkordarbeit$ mit der Begründung erhebt,

daß dadurch die Erreichung eines Maximalarbeitstages und eines für alle

Arbeiter gleichen oder wenigstens eines Minimallohnes vorbereitet werde.

Die große Streitfrage, ob die bei Gelegenheit der $Maifeier$

aufkommenden Gelder der politischen oder der gewerkschaftlichen

Bewegung zufließen sollten, wurde dahin erledigt, daß von einer

allgemeinen Maisammlung für gewerkschaftliche Zwecke Abstand genommen,

den einzelnen Orten und Gewerben aber überlassen wurde, in ihren

Kreisen Sammlungen zu veranstalten.

Um das $Defizit der Generalkommission$, das insbesondere durch

Unterstützung des Buchdruckerausstandes herbeigeführt war, zu decken,

wurde eine freiwillige Sammlung durch Ausgabe von 10-Pf.-Marken

beschlossen.

Von der _American Federation of Labor_ war an den Kongreß der Vorschlag

gerichtet, den bei Gelegenheit der Weltausstellung in Chicago zu

veranstaltenden internationalen Kongreß durch Delegierte zu beschicken.

Man beschloß jedoch mit Rücksicht auf die damit verbundenen

erheblichen Kosten hiervon abzusehen.

Das $Ergebnis$ dieses ersten Deutschen Gewerkschaftskongresses

können wir kurz dahin zusammenfassen, daß die $Organisationsfrage$

zu einem vorläufigen Abschlusse gelangt ist, und zwar im Sinne der

$Zentralisation$. Allerdings giebt es auch künftig noch lokale

Vereinigungen, aber dieselben werden seitens des Gewerkschaftsverbandes

nur dann anerkannt, wenn für sie ein Zentralverband nicht besteht.

Diese Zentralverbände, welche nach Gewerben (Berufen, Branchen)

abgegrenzt sind, bilden die Einheit und die Grundform der Organisation,

aber dieselben gliedern sich einerseits nach unten zu örtlichen

Zweigvereinen und suchen andererseits untereinander einen weiteren

Zusammenschluß anzubahnen.

Der Kongreß hat, wie mitgeteilt, den Industrieverband in erster Linie

empfohlen, und demgemäß sind seitdem außer dem Metallarbeiterverbande,

der bereits bestand, noch ferner der »Verband der Deutschen

Holzarbeiter« auf dem ersten Holzarbeiterkongresse, der vom 4. bis

7. April 1893 in Kassel tagte, und der »Verband der Lederarbeiter

Deutschlands« ins Leben getreten, indem die am 2./3. April 1893 in

Altona abgehaltene Generalversammlung des Zentralvereins Deutscher

Gerber und Lederzurichter dem von dem Deutschen Weißgerberverbande in

seiner Generalversammlung vom 8. August 1892 in Altenburg gefaßten

Beschlusse beitrat.

Während es sich bei diesen Formen um Verbindungen der

Zentralorganisationen handelt, hat man dem Zwecke der gegenseitigen

Annäherung und Unterstützung außerdem, entsprechend dem

Kongreßbeschlusse, durch $Kartelle$ unter den lokalen Vereinen

Rechnung getragen, indem die am Orte vertretenen Gruppen der einzelnen

Berufe je nach ihrer Stärke Delegierte wählen, welche zusammen das

$Kartell$ bilden, das seinerseits einen Vorstand unter dem Namen

einer »$Kartellkommission$« wählt. Hierbei hatte man aber sich mit

der Vereinsgesetzgebung auseinander zu setzen, welche einerseits

für politische Vereine die gegenseitige Verbindung verbietet

und andererseits für alle Vereine, die sich mit öffentlichen

Angelegenheiten beschäftigen, die Einreichung der Statuten und der

Mitgliederliste sowie aller Veränderungen derselben vorschreibt.

Zur Umgehung dieser Schwierigkeit benutzt man zwei Wege. Der $eine$

ist der, daß man die Delegierten von den einzelnen Vereinen in der

Weise wählen läßt, daß sie lediglich als Vertreter dieser Vereine

auftreten, nicht aber selbst einen Verein bilden; aber dann ist die

Einrichtung eine Verbindung der Vereine untereinander, und es muß dann

die Politik ausgeschlossen werden. Der $andere$ Weg besteht darin, daß

man die Delegierten nicht von den Vereinen, sondern in öffentlichen

Versammlungen der betreffenden Berufsgenossen wählen läßt, dann ist

von einer Verbindung von Vereinen nicht die Rede, das Kartell darf

sich mit Politik beschäftigen, ist aber nun seinerseits ein Verein,

der Statut und Mitgliederliste einreichen muß. Die Generalkommission

hat für beide Formen Musterstatute ausgearbeitet und bekannt gemacht,

ja denselben noch eine dritte Form hinzugefügt, nach welcher die in

öffentlichen Versammlungen gewählten Delegierten sich gar nicht als

Verein organisieren, sondern wenn sie beraten wollen, hierfür eine

öffentliche Versammlung einberufen; in diesem Falle besteht dann auch

keine Kartellkommission, sondern es wird lediglich ein Vertrauensmann

mit weitgehenden Befugnissen gewählt. Es muß dahingestellt bleiben,

ob diese dritte Form wirklich den beabsichtigten Zweck erreicht,

jedenfalls wird sie als ganz lose Verbindung der Berufsgenossen ihrer

Hauptaufgabe nur in unvollkommener Weise gerecht.

Die Thätigkeit der $Kartelle$ ist in dem Kongreßbeschlusse im

allgemeinen bezeichnet. Der Schwerpunkt liegt in der Regelung der

$Streiks$. Diese werden von dem Kartell nur dann unterstützt, wenn

sie von dem Zentralverbande des betreffenden Berufes oder in dessen

Ermangelung von der Kartellkommission gebilligt sind. $Boykotts$

können nur von dem Kartell mit zwei Drittel Mehrheit beschlossen

werden. Regelmäßig soll die Kartellkommission vorher eine gütliche

Verständigung mit den Arbeitgebern versuchen. Zur Deckung der Ausgaben

sind für jedes Mitglied vierteljährlich 5 Pf. in die Kartellkasse

einzuzahlen. Aus derselben werden die Kosten der Agitation, des

Herbergswesens, des Arbeitsnachweises, der Statistik u. s. w.,

nicht aber diejenigen der Streiks bestritten, hierfür sind vielmehr

freiwillige Sammlungen zu veranstalten; mit drei Viertel Mehrheit darf

das Kartell auch die Aufnahme von Darlehen beschließen.

In neuerer Zeit ist den Gewerkschaften durch eine Aenderung der

Rechtsprechung in Preußen eine erhebliche Schwierigkeit erwachsen.

Bisher hatte man, um der polizeilichen Aufsicht zu entgehen, von

der Bildung eigentlicher Zweigvereine abgesehen, alle Mitglieder

gehören unmittelbar dem Zentralverbande an, und an den einzelnen

Orten bestehen lediglich »Zahlstellen« zur Einsammlung der Beiträge,

Annahme von Mitgliederanmeldungen und Verteilung der Fachzeitschrift.

Der Gedankenaustausch wird in öffentlichen, nicht auf die Mitglieder

beschränkten Versammlungen vorgenommen. Nun hat jedoch das

Kammergericht durch Entscheidung vom 3. Oktober 1892 ausgesprochen, daß

diese Zahlstellen als Vereine anzusehen seien. Dadurch ist, solange die

Politik fern gehalten wird, eine Schwierigkeit für die Verbindung mit

der Zentralleitung einstweilen noch nicht geschaffen, wohl aber ist die

polizeiliche Anmeldung der Mitglieder erforderlich.

Eine Wiederholung des in Halberstadt abgehaltenen

Gewerkschaftskongresses in Zwischenräumen von etwa 3 Jahren lag

wohl von Anfang an in der Absicht der Generalkommission, ging doch

deren Ziel zweifellos auf einen selbstständigen organischen Ausbau

des Gewerkschaftsverbandes neben dem Verbande der politischen

Partei. Aber hatte die letztere schon den Halberstädter Kongreß mit

offen kundgegebenem Mißtrauen empfangen, so trat diese Abneigung

noch entschiedener hervor, als es sich darum handelte, durch eine

Wiederholung den Weg der Erhebung der Kongresse zu einer ständigen

Einrichtung zu betreten. Man benutzte deshalb Andeutungen über

gewisse »dunkele Pläne«, die angeblich von der Generalkommission

verfolgt würden und auf die unten zurückzukommen sein wird, um die

Gewerkschaften gegen ihre Leitung aufzuhetzen, indem der »Vorwärts«

einen Artikel des »Handschuhmacher«, der von Plänen sprach, die geheim

gehalten werden müßten, aber geeignet wären, eine Zersplitterung in

der Arbeiterbewegung herbeizuführen, abdruckte und die Frage stellte:

»Was geht vor?« Der Zweck wurde auch insofern erreicht, als die

Generalkommission nach einer Umfrage bei den Zentralvorständen ihren

Plan für das Jahr 1895 fallen ließ. Die Folge dieser Aufhetzung war

dann ferner, daß sowohl die Hutmacher als auch die Tabakarbeiter

beschlossen, ihre Beitragsleistung an die Generalkommission

einzustellen. Von den Tabakarbeitern war dies um so rücksichtsloser,

als gerade das zu ihrer Unterstützung von der Generalkommission

aufgenommene Darlehen von 106950 Mk. den Hauptgrund der gegen diese

erhobenen Vorwürfe bildete.

Für das Jahr 1896 dagegen wurde die Absicht, einen Kongreß in Berlin

und zwar am 4. Mai abzuhalten, von der Generalkommission bereits

am 25. November 1895 bekannt gegeben. Dabei wurde der Vorschlag

gemacht, auch die Delegierten derjenigen Zentralverbände, die

keine Beiträge an die Generalkommission gezahlt hätten, sowie die

Handelsangestellten, Handelshülfsarbeiter und Gastwirtsgehülfen und

endlich Lokalorganisationen derjenigen Berufe zuzulassen, für welche

Zentralverbände nicht bestehen. Diese Vorschläge wurden angenommen.

Die Generalkommission hatte sich an das Gewerkschaftskartell in

Berlin mit dem Antrage gewandt, die Vorbereitung für den Kongreß

zu übernehmen, doch war dies, wie zu erwarten, abgelehnt, da in

Berlin die Lokalorganisationen überwiegen. So mußte von den Berliner

Zentralorganisationen ein besonderes Lokalkomitee gebildet werden, um

die Vorarbeiten zu erledigen.

Vom 4. bis 8. Mai 1896 hat nun der »$zweite Kongreß der Gewerkschaften

Deutschlands$« in Berlin stattgefunden. Auf demselben waren 48

Zentralorganisationen durch 129 Abgeordnete, 6 lokal organisierte

Verbände durch 8 Abgeordnete und 11 Zweigvereine der Tabakarbeiter

durch 2 Abgeordnete, insgesamt 271141 Mitglieder durch 139 Abgeordnete

vertreten. Die Hutmacher und Tabakarbeiter fehlten, letztere mit

Ausnahme der 11 Zweigvereine.

Aus dem vom Vorsitzenden $Legien$ erstatteten Berichte ist folgendes

hervorzuheben.

Seit dem Halberstädter Kongresse sind eine Anzahl Organisationen

gebildet, die sich später wieder aufgelöst haben, nämlich die

Fabrikarbeiterinnen, die Näherinnen, die Porzellan- und Glasmaler

und die Posamentiere. Der Zentralverein der Frauen und Mädchen

wird nach Aenderung seiner Statuten nicht mehr als Gewerkschaft

betrachtet. Dagegen ist der 1891 aus dem Hirsch-Duncker'schen

Verbande ausgeschiedene Gewerkverein der Porzellanarbeiter, dessen

Mitgliederzahl sich seitdem von 4000 auf 7300 gehoben hat, dem

Verbande der Gewerkschaften am 1. Januar 1893 beigetreten. Die

Weißgerber und die Lohgerber haben sich Anfang 1893 zu einem Verbande

der Lederarbeiter vereinigt. Am 1. April 1894 haben die Maler

ihren Anschluß an die Generalkommission erklärt. Die Agitation ist

hauptsächlich auf die östlichen Provinzen Preußens gerichtet, wo

Organisationen mit insgesamt 2168 Mitgliedern gegründet sind. Dagegen

ist die Agitation unter den Lippe'schen Zieglern erfolglos geblieben;

ein ins Leben gerufener Verband hat sich wieder aufgelöst.

Ueber die zur Kenntnis der Generalkommission gelangten Streiks giebt

der Bericht folgende Tabelle.

Spaltenüberschriften:

A = Anzahl der Gewerbe, in denen Streiks vorkamen

B = Anzahl der Streiks

C = Zahl der beteiligten Personen

D = Dauer des Streiks in Wochen

===================================================

$Jahr$ | A | B | C | D | Gesamtausgabe

=========+====+=====+=======+======+===============

1890/91 | 27 | 226 | 38536 | 1348 | 2094922 Mk.

1892 | 21 | 73 | 3022 | 507 | 84638 "

1893 | 26 | 116 | 9356 | 568 | 172001 "

1894 | 27 | 131 | 7328 | 879 | 354297 "

Der Bericht schätzt, daß zu diesen Zahlen noch etwa 6000 Streikende und

900000 Mk. Ausgabe hinzukommen, sodaß in den 5 Jahren 64000 Personen

mit einer Gesamtausgabe von 3600000 Mk. an Streiks beteiligt waren.

Das Korrespondenzblatt erscheint in einer Auflage von 5300. Außerdem

sind verschiedene Agitationsschriften vertrieben.

Der Bericht erwähnt, daß ein Vertreter der Generalkommission an dem

vom Freien deutschen Hochstift einberufenen am 8. Oktober 1893 in

Frankfurt a. M. abgehaltenen Sozialen Kongreß zur Beratung der Frage

der Arbeitslosigkeit und Arbeitsvermittelung teilgenommen, daß man es

aber abgelehnt habe, sich bei der Einladung zu einer Konferenz der

bei der Arbeitsvermittelung praktisch thätigen Personen im März 1894

beteiligen.

Auch die internationalen Beziehungen sind gepflegt. Mit der

Gewerkschaftskommission in Oesterreich, dem Schweizerischen

Gewerkschaftsbunde, der _Fédération nationale des Bourses du travail_

in Paris und den _Syndicats et groupes corporatifs de France_ in

Troyes, mit dem _Board of Trade_ und dem _Trades Union Congress

Parliamentary Committee_ in England, der _American Federation of Labor_

sind Nachrichten ausgetauscht, zu den Kongressen der österreichischen

Gewerkschaften und des schweizerischen Gewerkschaftsbundes wurden

Vertreter geschickt.

Der in dem Berichte vorherrschende Grundzug einer gewissen Resignation

tritt besonders hervor in den Schlußworten: »Arbeitsfreudigkeit

und thätiges Eingreifen in alle die Gewerkschaften berührenden

Angelegenheiten wird nicht erzeugt, wenn zu befürchten steht, daß

diese oder jene Unternehmung auf Widerstand stoßen und neue Angriffe

hervorrufen wird. Nur durch einmütiges Zusammenwirken aller denselben

Ziele Zustrebenden kann Großes erreicht werden.«

Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag in den gegen die

Generalkommission und ihre bisherige Wirksamkeit gerichteten und auf

ihre Beseitigung abzielenden Angriffen, in denen sich teils allgemeine

Oppositionslust und Partikularismus, teils die Anschauung geltend

macht, daß die Generalkommission auf eine gegnerische Stellung der

Gewerkschaften zu der politischen Partei hin arbeite. Träger der

Opposition waren insbesondere die Metallarbeiter, die einfach die

Aufhebung der Generalkommission beantragten. Andere Anträge bezweckten,

sie durch einen bloßen Generalsekretär oder einen aus den Vorsitzenden

der einzelnen Gewerkschaften bestehenden Verein (Gewerkschaftsbund) zu

ersetzen, oder nur die Beiträge zu ermäßigen. Umgekehrt wurde auch die

Wiederausdehnung der Thätigkeit der Generalkommission auf das ihr in

Halberstadt entzogene Gebiet der Streikunterstützung und eine Erhöhung

der Beiträge beantragt.

Die Angriffe richteten sich in erster Linie gegen die bereits

erwähnten »dunklen Pläne«. Der Hauptwortführer der Opposition,

$Schlicke$-Stuttgart, äußerte: »Ich kann die Entrüstung der einzelnen

Gewerkschaften sehr wohl begreifen. In der Generalkommission glaubt

man jetzt das Gegengewicht gegen den Parteivorstand zu besitzen, dem

die Gewerkschaftsbewegung ein Dorn im Auge sein soll.« Daneben wurde

geltend gemacht, die Kommission habe nichts geleistet; die Statistik

sei bei dem gegenwärtigen Stande der Bewegung nur von zweifelhaftem

Werte; die Kosten des Korrespondenzblattes von jährlich 14000 M. seien

überflüssig; nötig sei vor allem eine Verschmelzung der kleineren

Organisationen mit größeren, während gerade die Generalkommission den

»Kastendünkel« Vorschub geleistet habe.

Der Vorsitzende $Legien$ erklärte, die viel besprochenen »dunklen

Pläne« seien lediglich dahin gegangen, neben dem Kongresse der

Gewerkschaften einen solchen von dem Lokalkomitee des Kongreßortes

einberufen zu lassen, zu dem die Vertreter in öffentlichen

Versammlungen gewählt würden. Dieser Kongreß habe sich mit den

Fragen der Vereinsgesetzgebung, den Arbeiterschutzgesetzen, der

Fabrikinspektion u. s. w. beschäftigen sollen. Dieser Plan sei den 300

Vorstandsmitgliedern der Gewerkschaften bekannt gewesen, also durchaus

nicht geheim gehalten, auch der »Vorwärts« habe nicht, um ihn zu

erfahren, eine öffentliche Anfrage nötig gehabt, sondern, da ebensowohl

seine Redakteure wie 2 Mitglieder der Generalkommission im Reichstage

säßen, sich nur bei diesen zu erkundigen brauchen. Wenn man übrigens

der Kommission die Mittel beschneide und sie so wenig unterstütze, so

sei es unberechtigt, sich gleichzeitig über ihre zu geringe Wirksamkeit

zu beklagen.

Auch von anderen Seiten wurden die Angriffe scharf abgewiesen und die

Kommission energisch verteidigt. $Faber$ (Goldarbeiter) erklärte,

ein Gegensatz zwischen Partei und Gewerkschaftsbewegung bestehe

nicht, der Streit zwischen $Auer$ und $Legien$ gehe nur diese beiden

persönlich an. $Fricke$ (Maler) meinte, $Legien$ hätte $Auer$ ganz

anders abführen sollen für seine Liebenswürdigkeiten. $Lehrich$ (Maler)

will für die Gewerkschaften eine Spitze haben, die es verhindert,

daß die Gewerkschaften zum politischen Hausknecht degradiert werden;

wenn beschlossen werden sollte, daß der politische Weg eingeschlagen

werde, so seien sowohl die Generalkommission als die Zentralverbände

überflüssig. Besonders die Buchdrucker stellten sich auf diese Seite.

Ihre Redner, $Massini$ und $Döblin$, erklärten: »Wir Gewerkschaften

dürfen keineswegs unter die Botmäßigkeit der Partei kommen; wir sind

ein souveränes Volk und brauchen keinen Rat und keine Bevormundung

von anderer Seite.« »Von der politischen Partei dürfen wir uns nicht

abhängig machen, und es wäre schon ein Erfolg, wenn man im politischen

Lager die Berechtigung der Gewerkschaftsbewegung voll anerkennen

würde.« $Massini$ äußerte auch: »Ich habe nicht viel im Sinn mit der

Internationalität; deshalb lege ich auch keinen so großen Wert auf die

Anknüpfung internationaler Beziehungen.«

Der Erfolg der zweitägigen zum Teil recht erregten Verhandlungen war,

daß auch die Gegner der Kommission, nachdem sie ihrem Aerger Luft

gemacht hatten, friedlicher wurden und selbst die Notwendigkeit einer

Zusammenfassung betonten. Es war logisch berechtigt und taktisch

geschickt, daß man zunächst über die Grundfrage abstimmte, ob man

überhaupt prinzipiell eine zusammenschließende Vertretung sämtlicher

Gewerkschaften wolle. Nachdem diese Frage durch 133 Vertreter von

262926[79] Mitgliedern gegen 5 Vertreter von 8215 Mitgliedern

bejaht war, handelte es sich ferner um die weitere Ausgestaltung,

insbesondere die Befugnisse des Zentralorganes. Der Antrag der

Generalkommission auf Errichtung eines $gemeinsamen Streikfonds$

wurde mit 104 gegen 18 Stimmen abgelehnt, darauf aber der Antrag, die

zu bildende Zusammenfassung »Gewerkschaftsausschuß« zu nennen, mit

Stimmengleichheit abgelehnt und die Bezeichnung »$Generalkommission$«

beibehalten.

[79] Nach Hinzurechnung der Stimmen der Bäcker, deren Vertreter bei der

Abstimmung fehlte, aber nachträglich für den Antrag stimmte.

Die Organisation und Aufgabe derselben ergiebt sich aus folgender vom

Kongresse angenommene Resolution:

»Der Gewerkschaftskongreß wählt eine aus 5 Mitgliedern bestehende

Generalkommission. Zur Unterstützung derselben werden von den

Zentralvorständen der Gewerkschaften, die am Sitze der Kommission

eine Verwaltungsstelle haben und regelmäßige Beiträge an den Ausschuß

zahlen, je ein Vertreter ernannt. Die Zuziehung dieser Vertreter zu

den Versammlungen der Kommission hat nach Bedarf mindestens aber

allvierteljährlich einmal zu erfolgen. Am Anfang einer Geschäftsperiode

der Generalkommission sind in einer gemeinsamen Sitzung eine

Geschäftsordnung für die Generalkommission, die Verteilung der Aemter

und eventuelle Besoldungen und Remunerationen festzusetzen. Auch die

berechtigten Lokalorganisationen haben Stimme in der obenbezeichneten

Vertretung.

Die Aufgaben der Generalkommission sind:

1. Die gewerkschaftliche Agitation namentlich in denjenigen Gegenden,

Industrien und Berufen, deren Arbeiter nicht oder nicht genügend

organisiert sind, zu fördern und den Zusammenschluß der kleinen

Verbände und Lokalorganisationen zu Industrieverbänden anzustreben.

2. Die von den Gewerkschaften aufgenommenen Statistiken, soweit sie

allgemeines Interesse haben, zusammenzustellen und solche über Stärke,

Leistungen und Entwickelung der Gewerkschaften, sowie solche über

sämtliche Streiks selbstständig aufzunehmen.

3. Das »Korrespondenzblatt« erscheint in der bisherigen Weise weiter.

Es soll den Vorständen der Gewerkschaften, den Vorsitzenden der

Gewerkschaftskartelle, den Vorsitzenden der Agitationskomitees und

der Parteipresse unentgeltlich übersandt werden. Kurze, wichtige

Publikationen sollen allen Gewerkschaftsblättern zum Abdruck zugehen.

(Anträge auf Vergrößerung des »Korrespondenzblatt« wurden

abgelehnt. Ebenso fiel der Antrag der Kommission, welcher den

Buchdrucker-»Korrespondent« als Publikationsorgan vorschlug.)

4. Die Generalkommission hat internationale Beziehungen zu den

Gewerkschaften anderer Länder zu pflegen.

5. Die Generalkommission hat die allgemeinen deutschen

Gewerkschaftskongresse einzuberufen und die hierzu nötigen Vorarbeiten

zu erledigen.

Diese Kongresse sind nach Bedürfnis, mindestens jedoch alle drei Jahre

einzuberufen.

Zur Teilnahme an diesen Kongressen sind sämtliche Zentralorganisationen

und Lokalorganisationen berechtigt, die verhindert sind, sich zentral

zu organisieren. In Zweifelsfällen entscheidet die Gesamtkommission.

Ausgeschlossen von der Teilnahme an den Kongressen sind alle

Gewerkschaften, welche ohne genügende Entschuldigung mit drei

Quartalsbeiträgen im Rückstande sind.

Auf Antrag der Hälfte der bei der Generalkommission beteiligten

Gewerkschaften ist die Generalkommission verpflichtet, einen Kongreß

einzuberufen.

Die Kommission kann zu denjenigen Berufskongressen, wo es nötig

erscheint, einen Vertreter entsenden.

Die Gewerkschaften sind berechtigt, für je 3000 Mitglieder einen

Delegierten zu wählen. Die Zahl der Delegierten einer Gewerkschaft

darf 6 nicht überschreiten. Kleinere Gewerkschaften wählen einen

Delegierten. Wichtige Anträge entscheidet die Zahl der durch die

Delegierten vertretenen Mitglieder.«

Die Annahme dieser Anträge erfolgte mit 86 gegen 43 Stimmen (152763

gegen 99738 Mitglieder). Darauf drohte jedoch ein großer Streit,

indem die beiden großen Verbände der Holzarbeiter und Metallarbeiter

erklärten, wegen der durch Beschränkung der Vertreterzahl auf sechs

ihnen zugefügten Benachteiligung auf die Vertretung in der Kommission

ganz zu verzichten; derselbe wurde dadurch beigelegt, daß man diese

Bestimmung mit 79 gegen 29 Stimmen wieder beseitigte. Das Verhältnis

bei der nunmehr vorgenommenen neuen Abstimmung war, daß die Resolution

von 113 Vertretern von 214502 Mitgliedern gegen 16 Vertreter von 37999

Mitgliedern angenommen wurde.

Auch Hamburg wurde gegen mehrfachen Widerspruch wieder als Sitz der

Kommission bestimmt und $Legien$ als Vorsitzender wiedergewählt.

Dagegen wurde der Beitrag, den die Gewerkschaften vierteljährlich für

jedes Mitglied zu zahlen haben, von 5 Pf. auf 3 Pf. herabgesetzt, indem

65 Vertreter von 113548 Mitgliedern für 5 Pf., aber 58 Vertreter von

131373 Mitgliedern für 3 Pf. stimmten.

Ein Beratungsgegenstand, bei dem es sich gleichfalls um eine

Verschiedenheit des grundsätzlichen Standpunktes handelte, war

die Frage der $Arbeitslosenunterstützung$. Der Referent $Eichler$

(Buchdrucker) begründet diese Einrichtung, die bei den Buchdruckern und

bei den englischen Gewerkschaften schon lange besteht, mit dem Hinweise

darauf, daß sie geeignet sei, die Mitglieder, die erfahrungsgemäß

nach ihrem Beitritte bald wieder der Organisation den Rücken kehrten,

bei derselben zu erhalten. Die Buchdrucker hätten es gerade dieser

Einrichtung zu danken, daß nach dem verlorenen großen Streik ihr

Mitgliederstand nicht herabgegangen sei, sondern sich sogar gehoben

habe. Außerdem sei es auch für die Lohnfrage von höchster Wichtigkeit,

zu hindern, daß nicht die Arbeitslosen den Lohn drückten.

Der Korreferent $Fricke$ (Maler) bekämpft die Arbeitslosenunterstützung

als eine kapitalistische Einrichtung, die dem Klassenkarakter der

modernen Arbeiterbewegung zuwiderlaufe, indem sie den Arbeitern

ein Interesse am modernen Kapitalismus einflöße, und daß keine

Veranlassung vorliege, dem Staate seine Pflichten für das Volk

abzunehmen, derselbe vielmehr zu zwingen sei, die erforderliche

Fürsorge seinerseits zu übernehmen. Es sei auf die freien Hülfskassen

zu verweisen, an denen man sehe, wohin das Unterstützungssystem führe;

mit ganz wenigen Ausnahmen seien diejenigen, die in den Krankenkassen

Verwaltungsämter inne hätten, nicht mehr zu bewegen, sich praktisch an

der Verwirklichung dessen, was die moderne Arbeiterbewegung erstrebe,

zu beteiligen. Man müsse prinzipiell die Arbeitslosenunterstützung

ablehnen, weil man damit die Arbeiter nur von dem Ziele der endgültigen

Befreiung der Arbeiterklasse ablenke.

Trotz dieser Einwendungen wurde mit großer Mehrheit folgende Resolution

angenommen:

»In der Erwägung, daß die Arbeitslosenunterstützung -- abgesehen von

deren humanitärem Karakter -- die Stabilität des Mitgliederstandes

in den einzelnen Organisationen in hohem Maße garantiert und in der

weiteren Erwägung, daß durch diese Unterstützung auf die Lohn- und

Arbeitsverhältnisse verbessernd eingewirkt werden kann, indem das

Angebot der arbeitslosen Hände unter den jeweilig geltenden Lohn-

und Arbeitsbedingungen wenn auch nicht vollständig beseitigt, so

doch ganz bedeutend vermindert wird, erkennt der zweite deutsche

Gewerkschaftskongreß in diesem Unterstützungszweige einen bedeutenden,

ja notwendigen Förderer der gewerkschaftlichen Organisationen,

der keineswegs geeignet ist, den Klassen- und Kampfeskarakter der

Organisationen zu verwischen.

Der Kongreß empfiehlt deshalb den deutschen Gewerkschaften überall

da, wo sich der Einführung der Arbeitslosenunterstützung keine

Schwierigkeiten bieten, eine solche einzuführen.«

Im Zusammenhange hiermit stand das fernere Thema der

$Arbeitsvermittelung$. Gegen einzelne Stimmen, welche sich zu

Gunsten kommunaler Arbeitsnachweise aussprachen, wurde eine

Resolution angenommen, welche nicht allein jede Arbeitsvermittlung

durch gemeinsame Thätigkeit der Arbeiter und Arbeitgeber, als dem

unausgleichbaren Gegensatze zwischen Kapital und Arbeit zuwiderlaufend,

verwirft, sondern auch wegen des Uebergewichts der kapitalistischen

Interessen in der Gemeindeverwaltung deren Eingreifen ablehnt, den

Arbeitsnachweis ausschließlich den Gewerkschaften vorbehält, wobei der

Staat oder die Gemeinde die pekuniären Mittel wie bei den Handelsbörsen

zu gewähren habe und deshalb »die Arbeiter aller Orte vor jeglichem

Experimente auf einer anderen Grundlage als der alleinigen Leitung von

Arbeitsnachweisen durch die Organisationen der Arbeiter warnt«. Die

Arbeitsvermittelung gegen Entgelt soll gesetzlich als Wucher behandelt

und verboten werden.

Nachdem endlich noch Resolutionen gegen das $Schwitzsystem$

zu Gunsten der Konfektionsarbeiter und der Einführung von

$Betriebswerkstätten$, gegen die Ausführungsvorschriften zur Ausführung

des Arbeiterschutzgesetzes im $Müllergewerbe$, sowie zur Bekämpfung

von Mißständen im $Baugewerbe$ und wegen der Agitation unter den

Arbeiterinnen angenommen waren, wurde der Kongreß von dem Vorsitzenden

geschlossen mit dem Ausdrucke der Hoffnung, daß nach den jetzigen

Beschlüssen der Bestand der Generalkommission gesichert sei und die

späteren Kongresse sich eingehender mit anderen gewerkschaftlichen

Fragen beschäftigen könnten, sowie mit dem Hinweise darauf, daß die

politische Freiheit ohne die wirtschaftliche Gleichstellung leerer

Schall sei und mit einem Hoch auf die Gewerkschaftsbewegung, die

Befreiung der Arbeit und auf eine schönere Zukunft.

Die Bedeutung dieses zweiten Kongresses liegt hauptsächlich in der

Auseinandersetzung der Anhänger einer kräftigen $zentralisierten$

Gewerkschaftsbewegung mit den $föderalistischen$ Elementen[80].

Im ganzen waren die letzteren zugleich Vertreter der radikaleren

Richtung, die das Heil der Zukunft wesentlich nur von der Erringung

der $politischen$ Macht erhofft und deshalb die $gewerkschaftliche$

durchaus in engem Anschlusse an die politische Bewegung zu

halten sucht, während ihre Gegner, obgleich sie aus taktischen

Gründen Vorsicht üben müssen, sich doch thatsächlich immer

mehr zu dem entwickeln, was man als »Nur-Gewerkschaftler« oder

»Nichts-als-Gewerkschaftler« bezeichnet. In Berlin erfolgte nicht

wie in Halberstadt durch den Ausschluß der Lokalorganisierten eine

Spaltung, sondern im ganzen siegte die konservativere Richtung, denn

wenn auch die Entziehung der Streikunterstützung und die Ermäßigung

des Beitrages von 5 auf 3 Pf. eine Schwächung der Generalkommission

bedeutet, auch in der Herabsetzung der Mitgliederzahl von 7 auf

5 und in der Beifügung der Vorsitzenden der Zentralverbände als

außerordentlicher Mitglieder eine Maßregel gegen allzugroße

Selbständigkeitsgelüste zu sehen ist, so sind doch nicht allein die

gegen die Existenz der Kommission gerichteten Angriffe abgeschlagen,

sondern es ist doch auch im wesentlichen beim alten geblieben,

ja in der Annahme des Grundsatzes der Arbeitslosenunterstützung

liegt ein prinzipiell sehr wichtiger Schritt zur Annäherung an den

englischen Trade-Unionismus der älteren Richtung und ein Bekenntnis

zur praktischen Arbeit auf dem Boden der bestehenden Verhältnisse

im Gegensatze zu fruchtlosen doktrinären Phrasen. Eine wertvolle

Unterstützung hat hierbei zweifellos die gemäßigte Richtung durch den

Beitritt der Buchdrucker erhalten, und unter diesem Gesichtspunkte

gewinnen die im folgenden Abschnitte darzustellenden Verhältnisse der

letzteren in ihrer jüngsten Entwickelung ein doppeltes Interesse.

[80] $Biermer$ im Handw. d. Staatsw., II. Erg. Band, S. 388, bezeichnet

als Gegner der Generalkommission die auf ihre Selbständigkeit

eifersüchtigen örtlichen Gewerkschaftskartelle.

Seit dem Schlusse des Kongresses hat sich übrigens in der Haltung des,

wie bemerkt, aus dem Verbande ausgeschiedenen Unterstützungsvereins

deutscher Tabakarbeiter insofern ein Umschwung vollzogen, als derselbe

auf seiner am 12. bis 17. Juli 1896 in Stuttgart abgehaltenen

Generalversammlung beschlossen hat, zwar die bisherige Haltung seines

Vorstandes zu billigen, aber von jetzt ab sich der Generalkommission

wieder anzuschließen.

$Der dritte Gewerkschaftskongreß$ ist vom 8.-13. Mai 1899 in Frankfurt

a. M. unter Beteiligung von 130 Abgeordneten als Vertretern von 495138

Mitgliedern abgehalten. Auch die dänischen und österreichischen

Gewerkschaften sowie das Schweizerische Arbeitersekretariat waren

vertreten.

Aus dem Geschäftsberichte der Generalkommission ist zu erwähnen, daß

dieselbe eine Erhebung über die Lage der graphischen Arbeiterinnen

durchgeführt, dagegen den ihr erteilten Auftrag wegen einer solchen

bezüglich der Hausindustrie und des Schwitzsystems noch nicht

erledigt hat. Nach der aufgenommenen Streikstatistik kommen auf 1000

organisierte Arbeiter nur 3,3 Bestrafte. Die Höhe der monatlichen

Beiträge beläuft sich auf 2913 Mk. Die Generalkommission hat zum Zweck

der Agitation in Triest und Trient italienische Sekretäre eingesetzt,

auch ein besonderes Blatt »_L'Operaio Italiano_« ins Leben gerufen,

welches seit dem 18. Juni 1898 erscheint. Im übrigen ist die Agitation

wirksam insbesondere in Ost- und Westpreußen, Posen und Oberschlesien

unter den Landarbeitern betrieben, außerdem unter den Seeleuten, unter

denen man einen Seemannsverband errichtet hat, dagegen ist sie unter

den Zieglern »ohne nennenswerten Erfolg geblieben«.

Der karakteristische Moment des Kongresses das am deutlichsten die

ihn beherrschende Grundauffassung erkennen läßt, trat am schärfsten

hervor bei der Stellungnahme gegenüber den unter den Buchdruckern

ausgebrochenen Streitigkeiten. Wie an anderer Stelle[81] eingehender zu

erwähnen ist, hat die im Jahre 1896 wieder begründete Tarifgemeinschaft

mit den Prinzipalen zu den erbittertsten Kämpfen im Lager der Gehülfen

geführt, Kämpfe, die sich freilich formell um die Einzelheiten

des getroffenen Abkommens, insbesondere dessen fünfjährige Dauer

drehten, in Wahrheit aber die Stellung zu der Sozialdemokratie zur

Unterlage hatten. $Gasch$, der Führer der Opposition, der aus dem

Buchdruckerverbande ausgeschlossen war und eine »Gewerkschaft der

Buchdrucker« begründet hatte, machte dem ersteren vor allem den

Vorwurf, daß er nicht »auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung

stehe«.

[81] Vgl. unten S. 280 ff.

Der Streitpunkt wurde gleich bei der Prüfung der Mandate berührt, indem

es sich darum handelte, ob der Vertreter der Buchdruckergewerkschaft,

$Pollender$, zu den Verhandlungen des Kongresses zuzulassen sei.

Die Vertreter des Verbandes bekämpften diese Forderung auf das

entschiedenste und brachten mit hinreichender Deutlichkeit zum

Ausdruck, daß der Verband von der zu betreffenden Entscheidung seine

fernere Teilnahme abhängig mache. Die nach erregten Verhandlungen

eingesetzte Kommission beschloß mit vier gegen drei Stimmen, den

Verband als die einzige rechtmäßige Organisation der Buchdrucker

anzuerkennen und nur deren Vertreter zum Kongresse zuzulassen, dagegen

das Mandat von $Pollender$ als ungültig zurückzuweisen. Dieser Antrag

wurde schließlich mit großer Mehrheit angenommen, indem 96 Abgeordnete,

die 347034 Mitglieder vertraten, dafür und nur 26, die 116323

Mitglieder vertraten, dagegen stimmten.

Hatte bei dieser Frage der Kongreß eine inhaltliche Stellungnahme zu

der unter den Buchdruckern hervorgetretenen Meinungsverschiedenheit

insofern noch nicht nötig gehabt und sogar ausdrücklich vermieden, als

er seine Entscheidung lediglich auf den Gesichtspunkt stützte, daß

jede Organisation nach eigenem Ermessen über ihre Angelegenheit zu

bestimmen und die Minderheit sich der Mehrheit zu fügen habe, so war

dies dagegen bei dem ferneren Punkte der Tagesordnung: »$Tarife und

Tarifgemeinschaften$« nicht möglich, vielmehr mußte die grundsätzliche

Haltung gegenüber dem Unternehmertume zur Entscheidung gebracht

werden. Aber hier ergab sich die bedeutungsvolle Thatsache, daß

die Tarifgemeinschaft als solche, die doch dem Grundsatze von der

unversöhnlichen Gegensätzlichkeit der Interessen zwischen Arbeitern

und Unternehmern offen ins Gesicht schlägt, Gegner auf dem Kongresse

so gut wie gar nicht hatte, denn selbst $Pollender$, den man freilich

als Korreferent abgelehnt, aber als Redner zum Worte gelassen hatte,

bekämpfte nur die Bedingungen, die von dem Buchdruckerverbande den

Prinzipalen zugestanden waren. Schließlich wurde mit allen gegen 4

Stimmen folgender Beschluß angenommen.

»Tarifliche Vereinbarungen, welche die Lohn- und Arbeitsbedingungen für

eine bestimmte Zeit regeln, sind als Beweis der Gleichberechtigung der

Arbeiter seitens der Unternehmer bei Festsetzung der Arbeitsbedingungen

zu erachten und in den Berufen erstrebenswert, in welchen sowohl eine

starke Organisation der Unternehmer, wie auch der Arbeiter vorhanden

ist, welche eine Gewähr für Aufrechterhaltung und Durchführung des

Vereinbarten bieten. Dauer und Umfang der jeweiligen Vereinbarungen

lassen sich nicht schematisieren, sondern hängen von den Eigenarten des

betreffenden Berufes ab.«

Auch die übrigen Gegenstände der Verhandlungen hatten fast ausnahmslos

die Bedeutung grundsätzlicher Entscheidungen für die Auffassung der

gewerkschaftlichen Aufgabe und insbesondere die Stellung zu der

Politik und der sozialdemokratischen Partei. Dies gilt in erster

Linie für den Antrag wegen Errichtung einer $Zentralstelle für

Arbeiterversicherung und Arbeiterschutz$. Wie früher erwähnt, war

der Vorschlag, das Interesse der Arbeiter an den Gewerkschaften

dadurch zu heben, daß diese sich mit Arbeiterschutzfragen

beschäftigen sollten, zuerst von $Quarck$ gemacht, hatte aber

einen großen Entrüstungssturm hervorgerufen. Trotzdem hatte eine

von den Redakteuren der Gewerkschaftspresse am 17. August 1898 in

Gotha abgehaltene Konferenz den Beschluß gefaßt, dem Kongresse

etwas ganz Aehnliches zu empfehlen, nämlich zu beantragen, daß in

Verbindung mit der Generalkommission eine Zentralstelle errichtet

werde, welche die Arbeiterversicherungs- und Arbeiterschutzgesetze

in gemeinverständlicher Weise für die Gewerkschaftspresse bearbeiten

und dadurch eine nutzbringende Beeinflussung der Ausgestaltung und

Handhabung herbeiführen, sowie endlich die Wahlen der Arbeitervertreter

zu den Versicherungskörperschaften organisieren sollte. Wie begreiflich

stieß dieser von dem bestellten Referenten $Bringmann$ befürwortete

Antrag auf den entschiedensten Widerspruch derjenigen Richtung, welche

ängstlich darüber wachen zu müssen glaubt, daß die Gewerkschaften

sich nicht etwa zu Konkurrenten der sozialdemokratischen Partei

entwickeln und ihrer Oberleitung entziehen könnten. Der Hauptwortführer

dieser Anschauung, der Redakteur des »Vorwärts«, $Pötzsch$ sah in

dem Antrage ein Mißtrauen gegenüber der Reichstagsfraktion, und

obgleich insbesondere von den Buchdruckern betont wurde, daß die

Gewerkschaften »nicht ein Anhängsel irgend einer politischen Partei,

sondern vollkommen »selbstständige Institutionen« seien, welche die

Verpflichtung hätten, je nach ihrer Stärke und ihrem Einfluße auf dem

Wirtschaftsgebiete die höchsten Probleme wirtschaftlicher und sozialer

Fragen praktisch in Angriff zu nehmen und zu beeinflussen«, so gelang

es doch nicht, diesen Standpunkt zur völligen Anerkennung zu bringen,

vielmehr beschränkte man sich schließlich darauf, unter die später

zu erwähnenden Aufgaben der Generalkommission auch die Aufklärung

der Arbeiter über die Bedeutung der Arbeiterversicherung und eine

Einflußnahme auf die betreffenden Wahlen aufzunehmen.

Von nicht geringerer prinzipieller Bedeutung waren die Verhandlungen

über die Frage der $Arbeitsvermittlung$. Es kann nicht wohl zweifelhaft

sein und ist auch eigentlich niemals bestritten, daß diese, rein

technisch betrachtet, d. h. lediglich mit Rücksicht auf ihren Zweck

eines Ausgleiches zwischen Angebot und Nachfrage, am besten wirken

wird, wenn die beiden beteiligten wirtschaftlichen Gruppen, Unternehmer

und Arbeiter, an ihr gleichmäßig beteiligt sind und jede Nebenabsicht,

insbesondere die Verwendung im einseitigen Interesse einer von beiden

Parteien fern gehalten wird. Aber bisher haben beide Teile sich noch

nicht entschließen können, die Arbeitsvermittlung auf ihre angegebene

natürliche Aufgabe zu beschränken und auf ihre Verwendung als

wirtschaftlichen Kampfmittels zu verzichten.

Anfangs hatten in erster Linie die Arbeiter und insbesondere die

Gewerkschaften sich auf diesen Standpunkt gestellt und z. B. auf

dem von dem Freien deutschen Hochstift berufenen, am 8. Oktober

1893 in Frankfurt a. M. abgehaltenen Kongresse zur Verhandlung über

Arbeitslosigkeit und Arbeitsvermittlung die von neutraler Seite

gemachten Vorschläge der Uebertragung dieser Aufgabe auf staatliche

und gemeindliche Organe entschieden bekämpft. Auch der Berliner

Gewerkschaftskongreß hatte die gleiche Stellung eingenommen und

beschlossen, daß »jede Erwägung der Möglichkeit einer gemeinsam

geführten Arbeitsvermittlung zwischen Arbeitern und Arbeitgebern

grundsätzlich abzulehnen« sei. Inzwischen hatten auch die meisten

Unternehmerorganisationen diese Auffassung sich zu eigen gemacht

und auf der am 5. September 1898 in Leipzig abgehaltenen, von dem

Arbeitgeberbunde Hamburg-Altona einberufenen Arbeitsnachweiskonferenz

im Gegensatz zu der von dem Verbande der deutschen Arbeitsnachweise

veranstalteten gleichartigen Versammlung in München vom 27. bis 28.

September 1898 beschlossen, den Arbeitsnachweis ausschließlich für die

Unternehmer in Anspruch zu nehmen. Auf dem Gewerkschaftskongresse waren

die Ansichten geteilt. Von dem Referenten $Leipart$ (Holzarbeiter)

wurde der in Berlin gefaßte Beschluß als ein »übertriebener

Radikalismus« bezeichnet, »der unserer Gewerkschaftsbewegung ganz und

gar nicht ansteht« und an der Hand umfaßenden Materials bewiesen,

daß nicht allein schon viele Gewerkschaften gemeinsam mit den

Unternehmern Arbeitsnachweise eingerichtet, sondern daß sogar die

sozialdemokratische Fraktion durch ihre Anträge auf Schaffung von

Arbeitskammern und Arbeitsämtern diese Forderung aufgenommen habe;

deshalb seien in erster Linie kommunale Anstalten zu empfehlen.

Von der Gegenseite, insbesondere von $Pötzsch$ wurde nicht allein

dieser letztere Vorschlag unter Hinweis darauf bekämpft, daß nach der

bestehenden Gesetzgebung in den Gemeindeverwaltungen der überwiegende

Einfluß in den Händen der Unternehmer liege, sondern überhaupt daran

festgehalten, daß grundsätzlich die Arbeitsvermittlung in die Hände der

Arbeiter gehöre.

Das Ergebnis der ausgedehnten Verhandlungen war ein Beschluß, der

freilich prinzipiell den radikalen Standpunkt billigt, aber doch sowohl

paritätische wie kommunale Arbeitsnachweise zuläßt. Der Wortlaut ist

folgender:

»Die gewerkschaftliche Arbeitsvermittlung ist ein wertvolles Mittel zur

Hebung der Lage der Arbeiter und zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen

Existenz. Der Kongreß hält deshalb nach wie vor an dem grundsätzlichen

Standpunkt fest, daß der Arbeitsnachweis den Arbeiterorganisationen

gebührt.

Die Mitwirkung von Staat und Gemeinde bei der Arbeitsvermittlung kann

deshalb nur darauf beschränkt sein, die Mittel für die dazu notwendigen

Einrichtungen und deren Erhaltung zur Verfügung zu stellen.

Der Kongreß erkennt dagegen an, daß es unter den gegenwärtig

bestehenden Verhältnissen an manchen Orten für eine Reihe von

Berufen von Vorteil sein kann, sich an kommunalen Arbeitsnachweisen

zu beteiligen. Dieselben sind jedoch nach folgenden Grundsätzen

auszugestalten:

a) Verwaltung durch eine von in gleicher Zahl von den Arbeitgebern

und Arbeitnehmern je in freier Wohl gewählten direkten Vertretern,

zusammengesetzte Kommission, unter Leitung eines unparteiischen

Vorsitzenden;

b) Führung der Geschäfte durch aus den Reihen der Arbeiter

hervorgegangene Beamte; Wahl derselben durch die Verwaltungskommission;

c) Ablehnung der Vermittlung von Arbeitskräften an solche Arbeitgeber

und Dienstherren, welche notorisch ihre Pflichten als Arbeitgeber

nicht erfüllen, sowie an solche Arbeitgeber, welche bei ausbrechenden

Differenzen mit ihren Arbeitern in keine Verhandlungen zur Beilegung

derselben mit der zuständigen Arbeiterorganisation eintreten wollen;

d) genaue Feststellungen über die Lohnbedingungen und Veröffentlichung

derselben mit den übrigen Ergebnissen der Arbeitsnachweisstatistik;

e) vertragsmäßige Verpflichtung der Arbeitgeber, die vor dem Arbeitsamt

angegebenen Arbeits- und Lohnbedingungen nach erfolgter Anstellung

auch zu erfüllen, um den Arbeiter oder Dienstboten vor Täuschung oder

Benachteiligung zu schützen;

f) vollständige Gebührenfreiheit und Uebernahme der gesamten Kosten auf

die Gemeinde- oder Staatskasse.

Wo kommunale Arbeitsämter errichtet werden, hat die organisierte

Arbeiterschaft ihren berechtigten Einfluß geltend zu machen und für

die Durchführung vorstehender Forderungen einzutreten, ohne daß die

einzelne Gewerkschaft verpflichtet werden kann, den etwa bestehenden,

gut funktionierenden Facharbeitsnachweis ohne besonderen Grund

aufzuheben. Derartige Facharbeitsnachweise sind jedoch möglichst

mit dem städtischen Arbeitsamt in Verbindung zu bringen, um eine

vollständige Arbeitsnachweisstatistik zu ermöglichen.

Paritätische Arbeitsnachweise sind nicht zu verwerfen, wenn es dadurch

den Arbeitern gelingt, zugleich ihre Lohn- und Arbeitsverhältnisse

günstiger und stabiler zu gestalten.

In den Arbeitsnachweisen der Innungen fällt den gewerkschaftlich

organisierten Arbeiten ebenfalls die Aufgabe zu, diese, wenn sie einmal

geschaffen, nach Möglichkeit im Interesse der Arbeiter auszugestalten.«

Auch bei dem ferneren Beratungsgegenstande, der Stellung der

$Gewerkschaftskartelle$, handelte es sich um den Gegensatz zwischen

der radikalen und der gemäßigten Richtung. Die Kartelle, d. h. die

örtlichen Vereinigungen aller dort vertretenen Gewerkschaften bilden

offenbar einen Ansatz zu der Verschmelzung der Arbeiter zu einer

umfassenden Organisation ohne Unterschied des Berufes, wie sie in

England R. $Owen$ in seiner _Consolidated trades union_[82] angestrebt

hatte, wie sie den »Internationalen Gewerksgenossenschaften«[83]

zu Grunde lag, wie man sie in Amerika in der _National labour

union_[84] versucht hatte und wie sie auch auf dem Halberstädter

Gewerkschaftskongresse als Ideal empfohlen war, das man unter

Ueberwindung des »Berufsdünkels und Kastengeistes« erreichen müsse[85].

Aber ferner ist es eine längst beobachtete Thatsache der praktischen

Erfahrung, daß bei Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Arbeitern

ein Ausgleich leichter möglich ist, solange der Streik auf die

unmittelbar Beteiligten beschränkt bleibt, als wenn Berufsfremde

sich einmischen[86]. So hatten auch die Gewerkschaftskartelle schon

wiederholt die Fortsetzung von Streiks durchgesetzt, die von den

Nächstbeteiligten längst als aussichtslos erkannt waren. War schon

aus diesem Grunde die gemäßigte Richtung ihnen nicht günstig gesinnt,

so hatten sie sich eine weitere Gegnerschaft dadurch geschaffen,

daß sie in einer Art Rivalitätsstellung gegen die Vorstände der

Zentralorganisationen getreten waren. Am schärfsten zugespitzt hatte

sich dieser Gegensatz in der seitens der Kartelle erhobenen Forderung,

auf dem Kongresse eine besondere Vertretung zu erhalten, die sie,

nachdem die Generalkommission dies verweigert hatte, durch die Drohung

durchzusetzen suchten, einen eigenen Sonderkongreß zu berufen. Auf dem

Kongresse bezeichnete die insbesondere durch den Referenten $Päplow$

(Maurer) vertretene gemäßigte Richtung die Kartelle geradezu als ein

»notwendiges Uebel« und betonte, daß es zwecklos, ja schädlich sei,

innerlich bereits verlorene Streiks noch künstlich halten zu wollen,

daß überhaupt ein Streik nur dann berechtigt sei, wenn die Organisation

die erforderlichen Mittel besitze, um ihn aus eigener Kraft

durchzuführen, und daß nicht stets der Klingelbeutel umhergehen dürfe,

daß aber die jetzigen Zustände gerade durch die mit dem Eingreifen

der Kartelle verbundene Regellosigkeit der Streikunterstützung

herbeigeführt seien. Demgemäß forderte man vor Allem, daß den Kartellen

jeder Einfluß auf die Streiks entzogen werde, was insofern mit einer

gewissen Schwierigkeit verknüpft war, als jene sich wesentlich um

die Beschaffung der Streikgelder bemüht hatten und es deshalb der

Billigkeit zu entsprechen schien, ihnen auch einen Einfluß auf den

Verlauf der Streiks einzuräumen. Trotzdem stellte sich schließlich

der Kongreß im wesentlichen auf diesen Standpunkt, indem er folgenden

Beschluß einstimmig annahm:

»Die Gewerkschaftskartelle haben die gemeinsamen gewerkschaftlichen

Interessen ihres Ortes zu vertreten, wie Regelung des Arbeitsnachweises

und des Herbergswesens, der Statistik, Bibliotheken, Errichtung von

Arbeitersekretariaten &c. Sie haben die Arbeiterinteressen gegenüber

den Behörden: Gewerbeinspektion, Gemeindeverwaltung &c. und bei Wahlen

zu Gewerbegerichten und Versicherungsanstalten zu wahren. Sie haben

weiter im Einverständniß mit den betr. Organisationsleitungen die

Agitation unter den Berufen, deren Organisation aus eigener Kraft dazu

nicht im Stande sind, zu unterstützen.

Die Beschlußfassung über Streiks ist ausschließlich Aufgabe der

Vorstände der Zentralverbände.

Die Kartelle sind verpflichtet, dem Zentralvorstand der Organisation,

die am Orte in einen Streik eintreten will oder sich im Streik

befindet, auf Erfordern einen Situationsbericht zu geben. Materielle

Unterstützung für Streiks wird seitens des Kartells nur dann gewährt,

wenn der Zentralvorstand, der im Streik befindlichen Organisation dies

beantragt oder seine Zustimmung erteilt hat. Ueber die Taktik bei

Lohnbewegungen und bei auftauchenden Fragen innerhalb ihres Gewerbes

entscheidet die betreffende Gewerkschaft selbstständig.«

[82] Siehe oben S. 5.

[83] Siehe oben S. 202.

[84] Siebe oben S. 160.

[85] Siehe oben S. 220.

[86] Ein Beispiel bietet der Hamburger Hafenarbeiterstreik, bei dem

die unmittelbar Beteiligten, die Rheder, ihrer Neigung, den

Arbeitern entgegenzukommen, nur deshalb nicht folgen konnten,

weil sie die Entscheidung in die Hände des Arbeitgeberverbandes

gelegt hatten.

Von je her hat das $Kassenwesen$ einen Prüfstein dafür geboten, ob

Arbeiterorganisationen sich auf den gemäßigten, rein gewerkschaftlichen

oder auf den politisch-revolutionären Standpunkt stellen. Sind auch in

der deutschen Gewerkschaftsbewegung die Angriffe auf »Kassensimpelei«

allmählich fast verstummt, indem man den Wert der Kassen für einen

festen und gleichmäßigen Mitgliederbestand zu schätzen gelernt

hat, so hat doch noch bis in die neueste Zeit der Radikalismus

an einem Punkte den Kampf fortgesetzt, nämlich hinsichtlich der

$Arbeitslosenunterstützung$. Hier glaubte man geltend machen zu können,

daß es Pflicht des Staates sei, für die Arbeitslosen zu sorgen, und

daß die Arbeiterklasse gar keine Veranlassung habe, dem Staate diese

Last abzunehmen. Aber obgleich auch bürgerliche Sozialreformer[87]

aus diesem Grunde die staatliche Arbeitslosenversicherung gefordert

haben, so hat doch in gewerkschaftlichen Kreisen immer mehr die Ansicht

die Oberhand gewonnen, daß gerade die Arbeitslosenunterstützung

ein unentbehrliches Mittel sei, um die Organisationen stark

und leistungsfähig zu machen; und nachdem schließlich auch die

Metallarbeiter auf ihrem 1898 in Braunschweig abgehaltenen Kongresse

ihren früheren abweichenden Standpunkt aufgegeben hatten, konnte

man von einer Streitfrage kaum mehr sprechen. Immerhin ist es von

Interesse, daß der Gewerkschaftskongreß die Generalkommission

beauftragte, bei den einzelnen gewerkschaftlichen Organisationen auf

die Durchführung der Arbeitslosenunterstützung hinzuwirken.

[87] Z. B. Leopold $Sonnemann$ und die deutsche Volkspartei. Vgl.

»Soziale Praxis«, VI, Nr. 45; VII, Nr. 1.

Nach einem Referate von $Legien$ über das $Koalitionsrecht$ beschloß

der Kongreß einstimmig, gegen jede Beeinträchtigung desselben zu

protestieren, wobei darauf hingewiesen wurde, daß den heutigen

Verhältnissen nicht mehr der individuelle, sondern nur noch der

kollektive Abschluß des Arbeitsvertrages durch die beiderseitigen

Organisationen entspreche, daß auch die organisierten Arbeiter stets

eine friedliche Vereinbarung gesucht hätten, bevor sie zum Streik

griffen, daß aber, von einigen Ausnahmen abgesehen, die Unternehmer

es rücksichtslos zurückgewiesen hätten, die Organisation der Arbeiter

als berechtigten Faktor bei der Festsetzung der Arbeitsbedingungen

anzuerkennen, dadurch aber jede friedliche Verständigung abgelehnt und

die Arbeiter zum Streik gezwungen hätten.

Hinsichtlich der $Gewerbeinspektion$ wurde beschlossen, den

Arbeitern die Bildung von Beschwerdekommissionen in Anschluß an

die Gewerkschaftskartelle zu empfehlen, um durch diese mit den

Aufsichtsbeamten mündlich in Beziehung zu treten, »wobei die mancherlei

Eigentümlichkeiten jener Beamten in Kauf zu nehmen sind«. Sehr gerühmt

wurde dabei die in Württemberg bestehende Einrichtung, daß jährlich

ein Mal eine Konferenz zwischen sämtlichen Gewerbeaufsichtsbeamten und

den Vertretern der Arbeiterorganisationen stattfindet. Man forderte

übrigens die Ausdehnung der Gewerbeinspektion auf Handwerk, Klein- und

Hausindustrie, Handel, Transport und Verkehr, Vermehrung der Beamten

unter Zuziehung von Gehülfen und Gehülfinnen aus Arbeiterkreisen,

Ausstattung der Beamten mit eigenem Vollzugsrecht und voller

Unabhängigkeit sowie Zentralisierung in einer Reichsinspektion.

Die $Arbeitersekretariate$ wurden als ein bedeutsamer Fortschritt der

Arbeiterorganisation anerkannt, gleichwohl aber von Ueberhastung bei

deren Gründung gewarnt, so lange nicht die erforderlichen erheblichen

Geldmittel sichergestellt seien.

Die Lage der $Gewerkschaftsbeamten$, zu denen vor allem auch

die Redakteure der Fachblätter gehören, war bisher eine sehr

unbefriedigende gewesen, indem nicht allein ihre Gehälter sehr gering

bemessen, sondern insbesondere ein Recht auf Pension nicht anerkannt

war. Von dem Referenten $Rexhäuser$ (Buchdrucker) wurde unter Berufung

auf die Ausführung von S. u. B. $Webb$[88] darauf hingewiesen, daß

die englischen Gewerkvereine nicht eher zu durchgreifender Bedeutung

gelangt seien, als bis sie durch Anstellung ständiger und gut bezahlter

Beamten sich Personen von einer höheren Bildung geschaffen hätten,

als sie ein gewöhnlicher Arbeiter besitzen könne. Es sei nicht mehr

angängig, gemaßregelte Arbeiter ohne Rücksicht auf ihre Fähigkeiten

durch solche Stellungen zu versorgen, und wenn von gegnerischer Seite

der Einwand erhoben sei, daß Beamten dieser Art »das proletarische

Gefühl verloren gehe,« so sei dies nicht als maßgebend anzusehen. In

der That fand auf dem Kongresse der Standpunkt des Referenten keinen

Widerspruch, vielmehr wurde mit allen gegen vier Stimmen beschlossen,

den Gewerkschaften die Befolgung dieser Grundsätze, insbesondere die

bessere Bezahlung und demnächstige Pensionierung ihrer Beamten zur

Pflicht zu machen.

[88] Vgl. oben S. 12.

Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildeten die Aufgaben der

$Generalkommission$. Während 1876 in Berlin die Existenzberechtigung

einer solchen Zentralinstanz stark in Frage gestellt und schließlich

nur mit einer geringen Mehrheit anerkannt wurde, war jetzt von einem

solchen Zweifel keine Rede mehr, vielmehr wurde deren Wirkungskreis

nicht unerheblich erweitert, indem man ihr die Aufgabe zuwies, in

dem zu vergrößernden »Correspondenzblatte« ein Zentralorgan für die

ganze Organisationsbewegung zu schaffen, insbesondere nicht nur alles

auf die deutschen Gewerkschaften bezügliche Material zu sammeln,

sondern ebenso die Unternehmerorganisationen und die ausländische

Entwickelung, sowie endlich die internationalen Beziehungen zu

verfolgen[89]. Zu diesem Zwecke wurde beschlossen, außer den bisherigen

beiden besoldeten Beamten der Generalkommission noch einen dritten

fest anzustellen. Die Zahl der Mitglieder wurde von fünf auf sieben

erhöht. Der Gewerkschaftsausschuß wurde beibehalten, ebenso der Beitrag

von 3 Pf. Ueber einen Antrag der Hamburger Buchbinder auf Gründung

eines Gewerkschaftsbundes- und einer Streik-Reservekasse, wurde zur

Tagesordnung übergegangen. Der ablehnende Standpunkt gegenüber den

Lokalorganisationen wurde von neuem festgelegt durch den Beschluß,

dieselben nur insoweit zu den Gewerkschaftskongressen zuzulassen, wie

sie verhindert sind, sich zentral zu organisieren.

[89] Wer, wie ich bei der vorliegenden Arbeit, den bisherigen Mangel

ausreichender Litteratur auf allen diesen Gebieten hat

schmerzlich empfinden müssen (vgl. oben Vorwort), wird diesen

Entschluß besonders freudig begrüßen.

Der Wortlaut des gefaßten Beschlusses ist folgender:

»Der Gewerkschaftskongreß wählt die aus sieben Mitgliedern bestehende

»Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands.« Zur Unterstützung

derselben wird von den Zentralvorständen der Gewerkschaften, die

regelmäßig Beiträge an die Generalkommission zahlen, und den dazu

berechtigten Lokalorganisationen je ein Vertreter ernannt. Diese

Vertretung führt den Namen »Gewerkschaftsausschuß.« Der Zusammentritt

dieses Ausschusses hat nach Bedarf, mindestens aber vierteljährlich

einmal, zu erfolgen.

Jede Gewerkschaft hat vierteljährlich an die Generalkommission einen

Beitrag von 3 Pf. pro Kopf ihrer Mitglieder zu zahlen.

Am Anfang einer Geschäftsperiode der Generalkommission sind in einer

gemeinsamen Sitzung mit dem Gewerkschaftsausschuß eine Geschäftsordnung

für den Ausschuß, die Verteilung der Aemter der Generalkommission und

eventuelle Besoldungen und Remunerationen festzusetzen.

Die Aufgaben der Generalkommission sind:

1. Die gewerkschaftliche Agitation namentlich in denjenigen Gegenden,

Industrien und Berufen, deren Arbeiter nicht oder nicht genügend

organisiert sind, zu fördern und den Zusammenschluß kleiner,

existenzunfähiger Verbände und Lokalorganisationen zu leistungsfähigen

Zentralverbänden anzustreben.

2. Die von den Gewerkschaften aufgenommenen Statistiken, soweit sie

allgemeines Interesse haben, zusammenzustellen und solche über Stärke,

Leistungen und Entwickelung der Gewerkschaften, sowie solche über

sämtliche Streiks selbstständig aufzunehmen.

3. Ein Blatt herauszugeben und den Vorständen der Zentralvereine

in genügender Zahl zur Versendung an deren Zahlstellen, sowie den

Gewerkschaftskartellen und Agitationskomissionen zuzusenden, welches

die Verbindung sämtlicher Gewerkschaften mit ihr zu unterhalten, die

nötigen Bekanntmachungen zu veröffentlichen und, soweit geboten, deren

rechtzeitige Bekanntmachung in der Tagespresse herbeizuführen hat.

Kurze Publikationen sind der Arbeiterpresse zur Veröffentlichung direkt

zuzusenden.

4. Pflege der internationalen Beziehungen zu den Gewerkschaften anderer

Länder, sowie Sammlungen und Nutzbarmachung des über Entstehung und

Entwickelung dieser Beziehungen in den einzelnen Gewerkschaften

vorhandenen Materials.

5. Soweit die der Generalkommission zur Verfügung stehenden Mittel

hierzu ausreichen und die Gewinnung geeigneter Personen hierfür möglich:

a) Sammlung und Nutzbarmachung des in den amtlichen Publikationen des

Reiches, der Einzelstaaten und Gemeinden (als Statistik des Deutschen

Reiches, Jahresberichte der Fabrikinspektoren, der statistischen

Landes- und städtischen Aemter &c.), ferner in den Berichten der

Handels- und Gewerbekammern, der Versicherungsbehörden, Krankenkassen

&c., sowie in Zeitschriften und sonstigen Druckwerken sich immer mehr

anhäufenden Agitationsmaterials speziell für die Gewerkschaftsbewegung.

b) Erweiterung des »Correspondenzblattes,« so daß dasselbe eine

regelmäßige Uebersicht über alle Vorgänge in den deutschen wie

auch ausländischen Gewerkschaften, über die Streikbewegung,

über die innere Einrichtung und Verwaltung der verschiedenen

Organisationen, über wichtigere Diskussionen in den Fachblättern,

besondere Eigentümlichkeiten einzelner Berufe und deren Einwirkung

auf die Organisation, Auszüge aus den regelmäßigen Abrechnungen

der einzelnen Verbände, Berichte über die Geschäftslage, über die

Unternehmerorganisationen, über wichtige Prozesse etc., sowie auch das

nach der Aufgabe unter a) bearbeitete Material enthält.

c) Herausgabe eines Jahresberichtes der Generalkommission, welcher als

Handbuch für alle wichtigeren Vorkommnisse im Geschäftsleben von den

Gewerkschaftsbeamten, Redakteuren, Rednern, wie von allen Mitgliedern

und sonstigen Interessenten benutzt werden kann. In dem Jahresberichte

sind die jährlichen statistischen Ausweise über die Zahl und Stärke der

deutschen Gewerkschaften und deren Einnahmen und Ausgaben nebst der

Streikstatistik zu veröffentlichen.

d) Die Aufklärung der Arbeiter durch geeignete Publikationen über

die Bedeutung der staatlichen Arbeiterversicherung und die Wahl der

Arbeitervertreter zu den hier in Betracht kommenden Körperschaften;

ferner: Leitung aller diesbezüglichen Wahlen, welche die Einwirkung von

einer Zentralstelle aus erfordern.

6. Die allgemeinen deutschen Gewerkschaftskongresse einzuberufen und

die hierzu nötigen Vorarbeiten zu erledigen.

Diese Kongresse sind nach Bedürfnis, mindestens jedoch alle drei Jahre,

einzuberufen. Auf Antrag der Hälfte der bei der Generalkommission

angeschlossenen Gewerkschaften ist die Generalkommission verpflichtet,

einen Kongreß einzuberufen.

Zur Teilnahme an diesen Kongressen sind sämtliche Zentralorganisationen

und solche Lokalorganisationen berechtigt, welche verhindert sind,

sich zentral zu organisieren. Ausgeschlossen von der Teilnahme an

den Kongressen sind alle Gewerkschaften, welche ohne genügende

Entschuldigung mit drei Quartalsbeiträgen im Rückstande sind.

Die Gewerkschaften sind berechtigt, für je 3000 Mitglieder einen

Delegierten zu wählen. Kleinere Gewerkschaften wählen einen

Delegierten. Wichtige Anträge entscheidet die Zahl der durch die

Delegierten vertretenen Mitglieder. Die Generalkommission kann zu

denjenigen Berufskongressen, wo es nötig erscheint, einen Vertreter

entsenden.«

Für die prinzipielle Bedeutung des Kongresses ist von großem Interesse

das Schlußwort des Vorsitzenden $Bömelburg$. Er betonte den ungemeinen

Fortschritt, den die Gewerkschaftsbewegung seit den früheren beiden

Kongressen gemacht habe; die damals erörterten Streitfragen hätten

längst aufgehört, solche zu sein, insbesondere werde die Notwendigkeit,

die Macht der deutschen Gewerkschaftsbewegung in einer einheitlichen

Spitze zum Ausdruck zu bringen, von keiner Seite mehr beanstandet,

ja die »dunkeln Pläne« der Generalkommission, die damals so heftige

Angriffe erfahren hätten[90], seien auf diesem Kongresse verwirklicht.

Die Gegner der Arbeiterbewegung suchten zwischen der gewerkschaftlichen

und der politischen einen Gegensatz zu konstruieren. Das Verhältnis

beider sei so zu bezeichnen, daß die Gewerkschaften keinerlei Zwang

hinsichtlich der politischen und religiösen Ueberzeugung auszuüben

versuchten, daß sie konservative freisinnige, ultramontane,

protestantische, katholische und atheistische Mitglieder willkommen

hießen, daß aber bisher in der deutschen gewerkschaftlichen Bewegung

die Sozialdemokratie als die beste Vertreterin der arbeitenden

Bevölkerung betrachtet sei und dies auch für die Folgezeit wohl so

bleiben werde. Deshalb seien auch die Mitglieder der Gewerkschaften zum

größten Teile Sozialdemokraten und erhofften die Herbeiführung einer

durchgreifenden Verbesserung der Lage des arbeitenden Volkes von der

Ersetzung der bisherigen kapitalistischen durch die kollektivistische

Wirtschaftsordnung.

[90] Vgl. oben S. 225.

Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Frankfurter Kongreß

einen großen äußeren und inneren Fortschritt der deutschen

Gewerkschaftsbewegung bedeutet. Man hat sich von vielen Vorurteilen

der früheren Zeit losgesagt und mit der Macht der Phrase, insbesondere

der revolutionären Phrase endgültig gebrochen, indem man sich klar

und offen auf den allein möglichen Boden aller gewerkschaftlichen

Thätigkeit stellte, nämlich im Rahmen der bestehenden Verhältnisse und

ohne Rücksicht auf deren Berechtigung oder Nichtberechtigung durch

Zusammenfassung der Kräfte eine möglichst weitgehende Besserung in der

wirtschaftlichen Lage der Arbeiterklasse herbeizuführen. Man ist sich

dabei des naturgemäßen Gegensatzes gegen das Unternehmertum voll bewußt

geblieben, hat aber ebensowenig verkannt, daß gemeinsame Interessen

bestehen, zu deren Förderung ein Zusammenwirken mit den Arbeitgebern

das innerlich berechtigte Mittel ist. Man hat endlich auch offen zum

Ausdrucke gebracht, daß die aufstrebende Arbeiterschaft in denjenigen

bürgerlichen Elementen, die dies als naturnotwendig und vollberechtigt

anerkennen und ihrerseits zu fördern versuchen, einen wertvollen

Bundesgenossen besitzt, dessen Hülfe man nicht in rauhbeinigem

Selbstgefühl abweisen soll. Kurz der 3. Gewerkschaftskongreß

bedeutet eine erhebliche und hoch erfreuliche Annäherung an das

gewerkschaftliche Ideal, und es ist zu hoffen, daß durch ihn die

Richtung auf dieses hin endgültig und dauernd festgelegt ist. --

Die $Statistik der Gewerkschaften$ ist, wie oben mitgeteilt, Aufgabe

der Generalkommission. Diese hat sich denn auch seit ihrem Bestehen

die Sammlung möglichst genauer Ziffern angelegen sein lassen, allein

erst für das Jahr 1892 ist es ihr gelungen, die erforderte Auskunft von

den einzelnen Verbänden bis auf einige Ausnahmen zu erhalten. Aus den

früheren Jahren sind meist nur dürftige Anhaltspunkte vorhanden, mit

einziger Ausnahme der bereits oben (S. 209) erwähnten Privatarbeit des

Hamburger Buchhändlers A. $Geib$ aus dem Jahre 1877, die in Nr. 4 des

»Pionier« am 26. Januar 1878 veröffentlicht ist und auf gute Quellen

gegründet zu sein scheint.

Nach dieser Zusammenstellung gab es 1877 30 Organisationen, darunter

25 Zentralverbände mit 1266 Zweigvereinen und 5 Lokalvereinen. Die

Mitgliederzahl betrug 49055, die durchschnittliche Monatseinnahme 33551

Mk. Von dem monatlichen Ueberschusse zu rund 8000 Mk. entfielen allein

3538 Mk. auf die Buchdrucker. Es erschienen 15 Gewerkschaftsblätter

mit 37025 Abonnenten. Die damalige Anzahl der in den betreffenden

Berufen vorhandenen Arbeiter wird auf 2000000 angegeben, so daß etwa

2-1/2% organisiert waren. Nur die Buchdrucker und die Schiffszimmerer

erreichten eine Beteiligung von etwa der Hälfte aller Beschäftigten.

Die absolut stärkste Vereinigung war die der Tabakarbeiter mit 8100

Mitgliedern in 170 Orten.

Nach $Zacher$ soll die Anzahl der unter sozialdemokratischem Einflusse

organisierten Arbeiter im Jahre 1886: 81200, im Jahre 1888: 89700 und

im Jahre 1889: 121647 betragen haben.

$Oldenberg$ hat in seinem Artikel »Gewerkvereine« im Ergänzungsbande

des Handw. d. St.-W. S. 384 ff. aus den an den Minister erstatteten

Berichten der Polizeibehörden geschöpft, die zum Teil von den Angaben

der Generalkommission abweichen und zwar meist höher sind, da sie auch

die lokalorganisierten Arbeiter umfassen. $Oldenberg$ berechnet nach

diesen beiden Quellen folgende Durchschnittszahlen:

1885/86 100356 Frühjahr 1892 300815

1887/88 103330 März 1892 279594

Frühjahr 1889 135353 Ende 1892 236516

" 1890 277098 Frühjahr 1893 242555

Ende 1890 320213 Ende 1893 249985

Frühjahr 1891 277474 Frühjahr 1894 255622

Ende 1891 269988 Letztes Datum 273451

Die erste Aufzeichnung der $Generalkommission$ ist für das Jahr 1890

gemacht und berechnet 301200 Mitglieder in 58 Organisationen. Auf dem

Halberstädter Gewerkschaftskongresse waren nach Ausweis des Berichtes

305519 Arbeiter durch 208 Delegierte vertreten. Aber die Zahlen sind

offenbar in den einzelnen Gruppen nach oben abgerundet und deshalb

erheblich zu hoch.

Für die folgenden Jahre ist die Aufzeichnung genauer und giebt folgende

Zahlen:

Es bestanden $1891$ 65 Zentralorganisationen -- wovon 4 durch

Vertrauensmänner zentralisiert -- von denen 55 die erforderten Angaben

machten. Diese umfaßten 176664 Arbeiter. Die Mitgliederzahl der

fehlenden 10 Organisationen wird nach den entsprechenden Angaben für

1892 auf 101365 berechnet, wozu auch die Mitglieder der Lokalvereine

kommen, die auf 10000 geschätzt werden, so daß die Gesamtzahl der

in den Gewerkschaften organisierten Arbeiter sich auf etwa 288000

berechnet. Die jährliche Einnahme betrug 1116588 Mk., die Anzahl

der Fachorgane 44, deren Kosten sich auf 154015 Mk. beliefen. Für

Streiks wurden 1037789 Mk., für Reiseunterstützung 144338 Mk. für

Arbeitslosenunterstützung 64290 Mk., an Verwaltungskosten 155676 Mk.

ausgegeben. Der Vermögensbestand betrug 427058 Mk.

Im Jahre $1892$ gab es 57 Zentralorganisationen, von denen 52 mit

3959 Zweigvereinen und 227023 Mitgliedern berichteten. Die fehlenden

5 hatten nach den Angaben früherer Jahre 10271 Mitglieder, wozu 6

Lokalvereinigungen mit einem von den Zentralvorständen auf 7640

ermittelten Bestande kommen, so daß die Gesamtzahl der organisierten

Arbeiter 244934 betrug. Das bedeutet also eine Abnahme von 43000 gegen

1891, die wesentlich auf die Bergarbeiter entfällt; den Hauptanteil

dieses Rückganges hatte der Bergarbeiterverband für Westfalen

aufzuweisen, dessen Bestand von 45000 auf 15300 zurückgegangen war. Die

Verminderung der Zentralorganisationen war die Folge der Vereinigung

verwandter Verbände.

Die Jahreseinnahme betrug 2031922 Mk., die Ausgabe für die Fachorgane

285475 Mk., für Streiks 44943 Mk., für Reiseunterstützung 382607 Mk.,

für Arbeitslosenunterstützung 357087 Mk., für Verwaltungskosten 204427

Mk. Der Vermögensbestand belief sich auf 646415 Mk.

Im Jahr $1893$ vereinigten sich, wie schon erwähnt, auf dem vom 4. bis

7. April in Cassel abgehaltenen Kongresse die Bürstenmacher, Drechsler,

Stellmacher und Tischler zu dem deutschen Holzarbeiterverbande.

Da sich außerdem der Gasarbeiterverband und der Verband der

Posamentiere auflöste, so ergiebt sich, indem man den Zentralverein

der Frauen und Mädchen, weil er nur Bildungszwecken dient, jetzt

als Gewerkschaft nicht mehr mitzählt, für Ende 1893 eine Zahl von

51 Zentralorganisationen, von denen 50 Angaben gemacht haben. Nach

diesen betrug die Mitgliederzahl 221530. Rechnet man dazu die

fehlende eine Organisation der Steinmetzen mit 2000 und den auf 6280

geschätzten Bestand der Lokalorganisationen, so ergiebt sich eine

Gesamtzahl der in Gewerkschaften organisierten Arbeiter von 229810.

Die Bergarbeiter in Westfalen sind gegen 1892 mit 15300 noch weiter

auf 11174 zurückgegangen, der Rechtsschutzverein der Bergleute des

Saargebietes mit 22400 Mitgliedern ist aufgelöst, dagegen haben 26

andere Organisationen um insgesamt 19739 zugenommen.

Die Jahreseinnahme betrug 2224367 Mk., die Ausgabe für die Fachorgane

292158 Mk., für Streiks 65356 Mk., für Reiseunterstützung 328748 Mk.,

für Arbeitslosenunterstützung 220926 Mk., für Verwaltungskosten 227129

Mk. Der Vermögensbestand belief sich auf 607033 Mk.

Im Jahre $1894$ ist der sächsische Bergarbeiterverband aufgelöst,

dagegen sind Verbände der Schlachter, der süddeutschen Mühlenarbeiter,

der Bureauangestellten, der Flößer und der Binnenschiffer neu

gegründet, so daß, indem die Organisation der Steinarbeiter, die

keine Zweigvereine, sondern nur Vertrauensmänner in den einzelnen

Orten besitzt, nicht mehr mitgezählt ist, sich Ende 1894 54

Zentralverbände ergaben. Von diesen haben 46 mit 4217 Zweigvereinen

und 230225 Mitgliedern sowie 2 durch Vertrauensmänner zentralisierte

Organisationen mit 133 Zweigvereinen und 8388 Mitgliedern Angaben

gemacht. Rechnet man für die fehlenden Verbände und 2 fernere

Vertrauensmännerorganisationen deren nach den Angaben für 1893

ermittelte Ziffern mit 8615 bezw. 3888 und endlich 5550 Mitglieder

der Lokalorganisationen hinzu, so ergiebt sich ein Gesamtbestand der

gewerkschaftlich organisierten Arbeiter von 256666[91]. Dabei ist

allerdings zu bemerken, daß die Ziffern für 1891, 1892 und 1893 den

Bestand am Schlusse des Jahres wiedergeben, während diejenigen für 1894

den Durchschnitt aus den Vierteljahrsziffern darstellen, doch hat diese

Verschiedenheit auf die Vergleichbarkeit keinen in Betracht kommenden

Einfluß. Die Jahreseinnahme der 40 Organisationen, deren Angaben

vorliegen, betrug 2685564 Mk., die Ausgabe für die Verbandsorgane

265957 Mk., für Streiks 188980 Mk., für Reiseunterstützung 350455 Mk.,

für Arbeitslosenunterstützung 239750 Mk., für Verwaltungskosten 154408

Mk. Der Vermögensbestand belief sich auf 1148020 Mk. Der Bericht der

Generalkommission für 1894 weist zur Entkräftung der Behauptung, daß

die Gewerkschaften Streikvereine wären, darauf hin, daß, während die

Ausgaben der aufgeführten Verbände für Rechtsschutz, Gemaßregelten-,

Reise-, Arbeitslosen-, Kranken- und Invalidenunterstützung,

Umzugskosten und Beihilfe in Not- und Sterbefällen sich auf 1078455,90

Mk. belaufen, die Streikunterstützung nur 179703,76 Mk. betrage.

[91] Der Bericht der Generalkommission giebt als Gesamtzahl nur 252044,

doch scheint dies den mitgeteilten Einzelziffern nicht zu

entsprechen.

Auch der Bericht für $1895$ erhebt die alte Klage über mangelhafte

und verspätete Angaben der Verbandsleitungen. Die Ziffern der

Müller, Seiler, Tabakarbeiter und Steinarbeiter haben deshalb aus

1894 übernommen werden müssen. Als Gesamtergebnis des Berichtsjahres

wird bezeichnet eine erhebliche Zunahme des Mitgliederbestandes,

aber eine Verringerung des Vermögensbestandes infolge großer und

andauernder Lohnkämpfe. Die Zahl der Zentralorganisationen hat sich um

5 verringert. Die Verbände der Kürschner und Plätterinnen haben sich

infolge geringer Beteiligung aufgelöst; der Verband der Schlachter wird

in Ermangelung von Lebenszeichen als tot betrachtet. Die Formenstecher

haben sich den Lithographen, die Korbmacher den Holzarbeitern, die

süddeutschen Müller dem allgemeinen Müllerverbande angeschlossen.

Dagegen ist Anfang 1896 der Verband der Werftarbeiter neu gegründet.

Danach bestanden 1895 -- abgesehen von den noch nicht berücksichtigten

Werftarbeitern -- 49 Zentralverbände und 4 durch Vertrauensmänner

zentralisierte Organisationen mit insgesamt 259175 Mitgliedern nebst

10781 in den Lokalorganisationen. Der Bericht führt jedoch aus,

daß hierin die volle Zunahme nicht zum Ausdruck gelange, weil der

sächsische Bergarbeiterverband mit 8821 Mitgliedern durch die Behörden

aufgelöst sei, während diese Mitglieder deshalb der Bewegung nicht

verloren gegangen seien. Der Bericht betont wiederholt die Unsicherheit

der angegebenen Zahlen und ihre Unvergleichbarkeit mit anderen Jahren,

da viele Vorstände, insbesondere der Lokalorganisationen überhaupt,

keine Angaben gemacht hätten und diejenigen Zahlen, die auf Grund

solcher Angaben eingestellt wären, sich zum Teil auf andere Verbände,

als in den Vorjahren, bezögen.

Der Bericht bemerkt, daß die Gesamtzahl der Mitglieder 1889/90 größer

gewesen sei, als 1894/95, wie denn stets bei aufsteigender Konjunktur

ein Wachstum, bei niedergehender ein Sinken stattfinde, daß aber seit

1894 ein Aufschwung beginne, der sich voraussichtlich noch fortsetzen

werde. Sehr nachdrücklich wird die Herbeiziehung der Frauen zur

Organisation empfohlen.

Die Jahreseinnahme hat sich von 2643015 Mk. bei 40 Organisationen

im Jahre 1894 auf 2745617 Mk. in 44 Organisationen gehoben, doch

beziehen sich auch hier die Ziffern nicht auf dieselben Verbände. Der

Löwenanteil entfällt auf die Buchdrucker mit 1032460 Mk., dann folgen

die Metallarbeiter mit 280262 Mk., die Holzarbeiter mit 205498 Mk., die

Porzellanarbeiter mit 195739 Mk., die Maurer mit 109848 Mk. u. s. w.

Die Gesamtausgabe der 43 Organisationen im Jahre 1894 von 2135609

Mk. war bei 44 Organisationen im Jahre 1895 auf 2140985 Mk., der

Kassenbestand am Ende beider Jahre von 1319295 Mk. (bei 41) auf

1640438 Mk. (bei 44) gestiegen. Derselbe betrug auf den Kopf des

Mitgliedes bei den Buchdruckern 49,12 Mk., den Hutmachern 34,80

Mk., den Zigarrensortierern 18,69 Mk., den Bildhauern 15,06 Mk., den

Handschuhmachern 14,47 Mk., den Buchbindern 11,49 Mk., bei den übrigen

unter 10 Mk. Der Bericht weist zum Schlusse darauf hin, daß bisher in

Deutschland von 100 Industriearbeitern nur 5 organisiert seien und

daß die meisten Organisationen es scheuten, durch höhere Beiträge die

Füllung der Kassen zu erreichen, ohne die ein kräftiger Widerstand im

Falle des Kampfes unmöglich sei.

Der Bericht für $1896$ erklärt, daß zum erstenmale die Beschaffung

des statistischen Materials wenigstens hinsichtlich der wichtigsten

Zahlen für alle Organisationen erreicht sei. Von den am Schlusse

des Jahres 1895 vorhandenen 49 Zentralverbänden hat sich 1896 der

Verband der Seiler dem Textilarbeiterverbande angeschlossen. Dagegen

wurde der Verband der Gasarbeiter neu begründet, so daß am Schlusse

des Jahres 1896 48 Zentralverbände bestanden. Daneben gab es 2 durch

Vertrauensmänner zentralisierte Organisationen.

Die Mitgliederzahl hat sich, wie schon der Bericht für 1895

vorausgesagt hatte, 1896 sehr bedeutend, nämlich von 259175 auf 329230,

also um 70055, gehoben. Dazu kommen noch 5873 Lokalorganisierte.

Die Gesamteinnahme von 49 Organisationen betrug 3616444 Mk., dazu

ist noch zu rechnen die Einnahme der Tabakarbeiter, die keine Angabe

gemacht hatten und in dem Berichte auf 140000 Mk. geschätzt wird.

Für die Gasarbeiter, die noch nicht ein volles Jahr bestanden, lagen

ebenfalls noch keine Angaben vor. Uebrigens entfallen von der obigen

Einnahme allein 1115163 Mk. auf die Buchdrucker. Die Jahresausgabe

betrug in 50 Organisationen (ausschließlich der Gasarbeiter) 3323713

Mk., wovon auf das Verbandsorgan bei 44 Verbänden 362708 Mk., auf

Agitation 86676 Mk., auf Rechtsschutz 18349 Mk., auf Reiseunterstützung

in 31 Verbänden 310000 Mk., auf Arbeitslosenunterstützung in 13

Verbänden 243201 Mk., auf Krankenunterstützung in 9 Verbänden 430038

Mk. und auf Verwaltungskosten 187599 Mk. entfielen. Für Streiks waren

944344 Mk. verausgabt gegen 704528 Mk. im Jahre 1895. Der Kassenbestand

betrug bei 47 Verbänden 2323677 Mk., woran die Buchdrucker mit 1265297

Mk. beteiligt waren.

Im Jahre $1897$ sind 5 neue Verbände gegründet, die sämtlich auf einem

Zusammenschluß von Lokalvereinen beruhen, deren Mitglieder deshalb

zum Teil in den früheren statistischen Ziffern mit enthalten sind.

Es sind dies die Verbände der Gastwirtsgehülfen, der Graveure, der

Handlungsgehülfen, der Handelshülfsarbeiter und der Seeleute. Damit

ist die Zahl der Zentralverbände auf 52 und unter Zurechnung von 4

durch Vertrauensmänner zentralisierten Organisationen auf 56 gestiegen.

Die Mitgliederzahl ist um 83129 = 25,2 % gewachsen und betrug Ende

1897 412359, wovon 14644 Frauen waren. Unter Hinzurechnung der von

den Zentralverbänden auf 6803 angegebenen Lokalorganisationen ergiebt

sich mithin eine Gesamtzahl von 419162. Von den nach der Berufszählung

vom 14. Juni 1895 in den betreffenden Gewerben beschäftigten 5064034

männlichen und 1101701 weiblichen Arbeitern waren mithin 7,53 % bezw.

1,05 %, im Durchschnitt 6,66 % in den sozialistischen Gewerkschaften

organisiert.

Im Jahre 1898 hat sich die Zahl der Organisationen auf 59, diejenigen

der Mitglieder auf 491955 (also um 79596) vermehrt. Darunter befanden

sich 13009 weibliche. Die Zahl der Lokalorganisierten wird auf 15792

geschätzt.

Der Bericht der Generalkommission bemerkt zu diesen Ziffern, daß

sie ungünstiger schienen, als sie in Wahrheit seien, denn man müsse

berücksichtigen, daß die Organisation auf dem Lande gegen die in den

Städten sehr zurückgeblieben sei und daß deshalb bei einer Stadt und

Land nicht sondernden Durchschnittsberechnung die städtischen Ziffern

durch die ländlichen herabgedrückt würden; in den Städten aber liege

der Schwerpunkt der Bewegung und die dort errungenen Vorteile kämen

schließlich auch den ländlichen Arbeitern zu statten, in den Städten

aber sei die Organisation so weit vorgeschritten, daß in einzelnen

Orten fast zwei Drittel aller Arbeiter organisiert seien.

Ebenso erwähnt der Bericht, daß, abgesehen von den Hirsch-Duncker'schen

Gewerkvereinen, auch noch andere Arbeiterorganisationen vorhanden

seien, die nicht »auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung« ständen.

Solche Vereine beständen nach Ermittelungen der Zentralverbände

bei den Brauern 28 Vereine mit 3200 Mitgliedern

" " Buchdruckern 2 " " 2000 "

" " Gärtnern 1 " " 800 "

" " Hafenarbeitern 1 " " 140 "

" " Konditoren 2 " " 700 "

" " Porzellanarbeitern 21 " " 518 "

" " Steinsetzern 3 " " 300 "

--------------------------------------------------------------

zusammen 58 Vereine mit 7758 Mitgliedern.

Endlich kommen noch die später[92] zu erwähnenden Organisationen in

Betracht, die nur zum Teil einen ausgesprochenen gewerkschaftlichen

Karakter haben, so daß sie den Uebergang bilden zu Vereinen, die diesen

ganz vermissen lassen.

[92] Vergl. unten die unter Ziffer 6-11 aufgeführten Vereinigungen.

Die Verteilung der Mitglieder, der Einnahmen, Ausgaben und der

Kassenbestände auf die $einzelnen Berufe$ ergiebt die folgende

Tabelle:

Spaltenüberschriften:

A = Zweigvereine

B = Mitglieder der Organisation

C = Berufsangehörige

D = Prozentsatz der Organisation

E = Lokalorganisierte

====================================================================

Nr.| $Verband$[93] | A | B | C | D | E

===+========================+======+========+========+=======+======

1.|Bäcker | 42 | 1635| 129527 | 1,27 | 80

2.|Barbiere | 21 | 588| 30789 | 1,91 | --

3.|Bauarbeiter | 82 | 4339| 371762 | 1,16 | ?

4.|Bergarbeiter | 190 | 18000| 534157 | 3,36 | --

5.|Bildhauer | 88 | 3327| 6000 | 55,45 | --

6.|Bötticher | 89 | 4150| 31483 | 13,22 | --

7.|Brauer | 106 | 8133| 71482 | 11,37 | --

8.|Buchbinder | 59 | 6258| 46280 | 13,52 | 30

9.|Buchdrucker | 899 | 22865| 37000 | 61,80 | 200

10.|Bureauangestellte | 3 | 260| ? | ? | --

11.|Dachdecker | 76 | 1800| 21844 | 8,23 | --

12.|Fabrikarbeiter | 127 | 15639| 208737 | 7,50 | --

13.|Former | 90 | 4853| 70804 | 6,85 | 200

14.|Gärtner | 18 | 350| 79001 | 0,45 | --

15.|Gasarbeiter | 10 | 924| 12113 | 7,62 | --

16.|Glasarbeiter | 18 | 4024| 47528 | 8,47 | --

17.|Glaser | 64 | 1195| 11033 | 10,83 | --

18.|Graveure | 17 | 752| 9519 | 7,95 | 40

19.|Hafenarbeiter | 39 | 11000| 28981 | 37,95 | --

20.|Handelshülfsarbeiter | 32 | 2703| 175336 | 1,53 | 1800

21.|Handlungsgehülfen | 13 | 225| 270053 | 0,08 | 350

22.|Handschuhmacher | 39 | 2970| 9381 | 31,66 | --

23.|Holzarb. (Verband) | 475 | 40876| 372635 | 10,91 | ?

24.| " (Hülfsarb.) | 8 | 921| 66047 | 1,39 | --

25.|Hutmacher | 44 | 2688| 15521 | 17,34 | 40

26.|Konditoren | 12 | 452| 20418 | 2,21 | --

27.|Kupferschmiede | 57 | 3284| 9769 | 33,51 | --

28.|Lagerhalter | -- | 267| -- | -- | --

29.|Lederarbeiter | 90 | 4136| 42015 | 9,84 | 150

30.|Lithographen | 95 | 5189| 23781 | 21,80 | 100

31.|Maler | 167 | 6861| 95419 | 7,19 | --

32.|Maurer | 530 | 42652| 372416 | 11,45 | 2312

33.|Metallarbeiter | 427 | 59890| 645536 | 9,27 | ?

34.|Müller | 42 | 1072| 66849 | 1,60 | 70

35.|Porzellanarbeiter | 128 | 8668| 41141 | 21,06 | 566

36.|Sattler u. Tapezierer | 57 | 2151| 41914 | 5,10 | 50

37.|Seeleute | ? | 2444| 15294 | 16,00 | --

38.|Schiffszimmerer | 11 | 1259| -- | -- | --

39.|Schmiede | 27 | 2190| 130768 | 1,67 | --

40.|Schneider | 215 | 9041| 328931 | 2,74 | ?

41.|Schuhmacher | 233 | 14935| 162931 | 9,18 | --

42.|Steinarbeiter | 160 | 11500| 125195 | 9,19 | --

43.|Steinsetzer | 95 | 2980| 17053 | 17,52 | 220

44.|Stukkateure | 34 | 1325| 12089 | 10,95 | ?

45.|Textilarbeiter | 194 | 22648| 697523 | 3,25 | --

46.|Töpfer | 127 | 4416| 36891 | 11,96 | 95

47.|Vergolder | 18 | 1029| 15957 | 6,44 | --

48.|Werftarbeiter | 13 | 2526| 20116 | 12,56 | 200

49.|Xylographen | 3 | 132| -- | -- | --

50.|Zigarrensortierer | 25 | 685| -- | 15,43 | --

51.|Zimmerer | 306 | 17620| 155475 | 11,33 | ?

52.|Gastwirtsgehülfen[94] | 11 | 1108| 258152 | 0,43 | --

53.|Gold- u. Silberarb.[94] | 14 | 1401| 31764 | 4,40 | 150

54.|Tabakarbeiter[94] | 375 | 17951| 120767 | 15,43 | --

55.|Tapeziere[94] | 36 | 1344| 20558 | 6,53 | 150

============================+======+=======+=========+=======+======

Insgesamt | 6151 | 410864| 6165735 | 6,66 | 6803

Spaltenüberschriften:

F = Jahreseinnahme in Mark

G = Jahresausgabe in Mark

H = Vermögensbestand in Mark

===================================================================

Nr.| $Verband$[93] | F | G | H

===+========================+============+============+============

1.|Bäcker | 14555,11 | 12542,40 | 2012,71

2.|Barbiere | 1690,28 | 1393,17 | 297,11

3.|Bauarbeiter | 21051,56 | 27239,69 | 10270,72

4.|Bergarbeiter | 48847,70 | 29923,03 | 15554,35

5.|Bildhauer | 83785,55 | 75612,17 | 61635,97

6.|Bötticher | 33169,73 | 26071,04 | 12280,48

7.|Brauer | 57630,24 | 49970,69 | 19804,14

8.|Buchbinder | 89039,20 | 63963,61 | 62779,54

9.|Buchdrucker | 1212694,10 | 840811,71 | 1636007,34

10.|Bureauangestellte | 1716,59 | 1726,74 | 34,20

11.|Dachdecker | 4800 | 5806 | 650,12

12.|Fabrikarbeiter | ? | 52977,13 | 26673,74

13.|Former | 41848,99 | 44974,58 | 22201,04

14.|Gärtner | 2677,62 | 2588,85 | 88,77

15.|Gasarbeiter | 3614,50 | 4024,64 | 847,10

16.|Glasarbeiter | 28858,52 | 39042,40 | 10479,09

17.|Glaser | 9142,39 | 8999,13 | 13416,56

18.|Graveure | 9269,17 | 2385,99 | 4236,40

19.|Hafenarbeiter | 25803,86 | 44856,19 | 12216,96

20.|Handelshülfsarbeiter | 17465,92 | 13998,32 | 3467,60

21.|Handlungsgehülfen | 1406,61 | 1142,58 | 264,03

22.|Handschuhmacher | 51573,79 | 38209,32 | 48388,66

23.|Holzarb. (Verband) | 377927,79 | 303534,15 | 123263,24

24.| " (Hülfsarb.) | 3021,36 | 2009,09 | 1739,74

25.|Hutmacher | 63303,32 | 82417,92 | 86327,01

26.|Konditoren | 3411,45 | 2202,58 | 1645

27.|Kupferschmiede | 83988,61 | 25646,69 | 58351,92

28.|Lagerhalter | 2346,26 | 1262,15 | 1084,11

29.|Lederarbeiter | 51420,43 | 29451,91 | 31524,39

30.|Lithographen | 42651,58 | 37167,71 | 5483,87

31.|Maler | 44720,78 | 40375,38 | 20159,45

32.|Maurer | 371654,20 | 372727,63 | 69987,96

33.|Metallarbeiter | 479522,47 | 366893,59 | 176291,25

34.|Müller | 6027,10 | 5556,86 | 1716,84

35.|Porzellanarbeiter | 127192,82 | 106662,32 | 143910,01

36.|Sattler u. Tapezierer | 12966,81 | 8739,51 | 9477,57

37.|Seeleute | 16637,80 | 16129,10 | 2772,10

38.|Schiffszimmerer | 7910,45 | 6915,25 | 4599,91

39.|Schmiede | 14229,25 | 12285,46 | 4706,83

40.|Schneider | 62496,70 | 45782,87 | 38772,39

41.|Schuhmacher | 91667,13 | 97549,14 | 10165,49

42.|Steinarbeiter | 55134 | 41338,90 | 13795,88

43.|Steinsetzer | 22247,45 | 21210,29 | 5319,47

44.|Stukkateure | 7885,24 | 5190,44 | 7139,24

45.|Textilarbeiter | 114306,58 | 84276,43 | 23913,72

46.|Töpfer | 35934,62 | 41828,91 | 9926,95

47.|Vergolder | 9228,80 | 8319,43 | 8881,54

48.|Werftarbeiter | 21103,27 | 16523,76 | 6593

49.|Xylographen | 3782,10 | 4530,71 | 16068,46

50.|Zigarrensortierer | 14623,70 | 8890,95 | 20105,44

51.|Zimmerer | 175703,46 | 161164,77 | 84095,22

52.|Gastwirtsgehülfen[94] | -- | -- | --

53.|Gold- u. Silberarb.[94] | -- | -- | --

54.|Tabakarbeiter[94] | -- | -- | 197963,63

55.|Tapeziere[94] | -- | -- | --

============================+============+============+============

Insgesamt | 4083696,96 | 3542807,87 | 2951424,63

[93] Der Verband der Eisenbahnarbeiter ist nicht aufgenommen, da

er mit Rücksicht auf die Eisenbahnbehörden glaubt, Angaben nicht

veröffentlichen zu dürfen.

[94] Ortsverbände.

In der folgenden Tabelle sind die $wichtigsten Posten der Ausgabe$,

nämlich die Arbeitslosen-, Kranken-, Invaliden- und Reiseunterstützung,

die Kosten des Verbandsorganes und die für Streiks verausgabten Beträge

nach ihrer absoluten wie nach ihrer relativen Höhe nachgewiesen.

Spaltenüberschriften:

A = Arbeitslosenunterstützung

B = Kranken- u. Invalidenunterstützung, Sterbegeld

C = Reiseunterstützung

UM = Ueberhaupt Mark

AKM = Auf den Kopf Mark

=======================================================================

| | A | B | C

Nr.| $Verband$ |-------+------+-------+------+-------+-----

| | UM | AKM | UM | AKM | UM | AKM

===+=======================+=======+======+=======+======+=======+=====

1.|Bäcker | -- | -- | -- | -- | 388| 0,30

2.|Barbiere | -- | -- | -- | -- | -- | --

3.|Bauarbeiter | -- | -- | -- | -- | 461| 0,10

4.|Bergarbeiter | -- | -- | -- | -- | -- | --

5.|Bildhauer | 33430| 10,04| 9722| 2,91| 7610| 2,28

6.|Bötticher | -- | -- | 284| 0,07| 3373| 0,81

7.|Brauer | 4007| 0,49| 864| 0,10| 3070| 0,38

8.|Buchbinder | 14284| 2,28| -- | -- | -- | --

9.|Buchdrucker | 132779| 5,81| 428787| 17,74| 137388| 6,01

10.|Bureauangestellte | -- | -- | -- | -- | -- | --

11.|Dachdecker | -- | -- | -- | -- | -- | --

12.|Fabrikarbeiter | -- | -- | 665| 0,04| 2983| 0,19

13.|Former | 283| 0,05| 15| -- | 4835| 0,99

14.|Gärtner | -- | -- | -- | -- | -- | --

15.|Gasarbeiter | -- | -- | 613| 0,66| -- | --

16.|Glasarbeiter | 4440| 1,10| 4820| 1,19| 22| --

17.|Glaser | 721| 0,60| -- | -- | 965| 0,80

18.|Graveure | 475| 0,63| -- | -- | 445| 0,59

19.|Hafenarbeiter | -- | -- | -- | -- | -- | --

20.|Handelshülfsarbeiter | -- | -- | 852| 0,31| -- | --

21.|Handlungsgehülfen | -- | -- | -- | -- | -- | --

22.|Handschuhmacher | 5128| 1,72| 225| 0,07| 1567| 0,53

23.|Holzarbeiter (Verband) | -- | -- | 4736| 0,11| 19676| 0,48

24.| " (Hülfsarb.) | -- | -- | -- | -- | -- | --

25.|Hutmacher | 19015| 7,07| 40028| 14,88| 2736| 1,01

26.|Konditoren | 247| 0,54| -- | -- | -- | --

27.|Kupferschmiede | 6018| 1,83| 465| 0,14| 5068| 1,54

28.|Lagerhalter | -- | -- | -- | -- | -- | --

29.|Lederarbeiter | 1163| 0,28| 1607| 0,39| 10493| 2,53

30.|Lithographen | -- | -- | 464| 0,09| 7254| 1,40

31.|Maler | -- | -- | 215| 0,03| 779| 0,11

32.|Maurer | -- | -- | -- | -- | 3309| 0,08

33.|Metallarbeiter | 1236| 0,02| 5611| 0,11| 21965| 0,36

34.|Müller | -- | -- | 873| 0,81| -- | --

35.|Porzellanarbeiter | 33552| 3,87| 34175| 3,96| -- | --

36.|Sattler | -- | -- | 640| 0,30| 882| 0,41

37.|Schiffszimmerer | -- | -- | -- | -- | -- | --

38.|Schmiede | -- | -- | -- | -- | 538| 0,24

39.|Schneider | -- | -- | 289| 0,03| 7361| 0,81

40.|Schuhmacher | -- | -- | 2481| 0,16| 5358| 0,36

41.|Steinarbeiter | -- | -- | -- | -- | -- | --

42.|Steinsetzer | -- | -- | 728| 0,24| 466| 0,15

43.|Stukkateure | 50 | 0,04| -- | -- | 275| 0,21

44.|Tabakarbeiter | -- | -- | 43361| 2,41| 27718| 1,54

45.|Textilarbeiter | -- | -- | -- | -- | 7112| 0,31

46.|Töpfer | -- | -- | -- | -- | 3299| 0,74

47.|Vergolder | -- | -- | 149| 0,14| 134| 0,13

48.|Werftarbeiter | -- | -- | -- | -- | -- | --

49.|Xylographen | 801| 6,07| 40| 0,30| 6| 0,04

50.|Zigarrensortierer | 2697| 3,91| 3282| 4,79| 556| 0,81

51.|Zimmerer | -- | -- | -- | -- | 944| 0,05

===========================+=======+======+=======+======+=======+=====

Insgesamt | 289036| | 587488| | 289036|

Spaltenüberschriften:

D = Verbandsorgan

E = Streikunterstützung

UM = Ueberhaupt Mark

AKM = Auf den Kopf Mark

========================================================

| | D | E

Nr.| $Verband$ |-------+------+-------+-----

| | UM | AKM | UM | AKM

===+=======================+=======+======+=======+=====

1.|Bäcker | 3055| 1,86| 547| 0,33

2.|Barbiere | 634| 1,08| 12| 0,02

3.|Bauarbeiter | 4848| 1,12| 10665| 2,45

4.|Bergarbeiter | 13727| 0,76| 2270| 0,13

5.|Bildhauer | 6800| 2,04| 4189| 1,25

6.|Bötticher | 8680| 2,09| 1950| 0,46

7.|Brauer | 10083| 1,24| 4980| 0,61

8.|Buchbinder | 12916| 2,06| 7605| 1,21

9.|Buchdrucker | -- | -- | 81507| 3,56

10.|Bureauangestellte | 812| 3,12| -- | --

11.|Dachdecker | 2226| 1,23| 2190| 1,21

12.|Fabrikarbeiter | 6477| 0,41| 13269| 0,85

13.|Former | 8292| 1,71| 14041| 2,89

14.|Gärtner | 1150| 3,18| -- | --

15.|Gasarbeiter | 298| 0,32| 34| 0,04

16.|Glasarbeiter | 6845| 1,70| 1170| 0,28

17.|Glaser | 3457| 2,89| 1054| 0,88

18.|Graveure | 816| 1,08| -- | --

19.|Hafenarbeiter | 781| 0,07| 12492| 1,13

20.|Handelshülfsarbeiter | 1610| 0,59| 229| 0,08

21.|Handlungsgehülfen | 453| 2,01| -- | --

22.|Handschuhmacher | 4396| 1,48| 17923| 6,03

23.|Holzarbeiter (Verband) | 51951| 1,27| 96643| 2,36

24.| " (Hülfsarb.) | -- | -- | 705| 0,78

25.|Hutmacher | 5589| 2,08| 9152| 3,40

26.|Konditoren | 949| 2,10| -- | --

27.|Kupferschmiede | 3894| 1,18| 750| 0,23

28.|Lagerhalter | -- | -- | 250| 0,94

29.|Lederarbeiter | 3692| 0,89| 5559| 1,34

30.|Lithographen | 7750| 1,49| 11253| 2,17

31.|Maler | 10382| 1,51| 3420| 0,50

32.|Maurer | 48850| 1,12| 192477| 4,49

33.|Metallarbeiter | 61400| 1,02| 110966| 1,82

34.|Müller | 2323| 2,16| 92| 0,08

35.|Porzellanarbeiter | 7964| 0,92| 11060| 1,27

36.|Sattler | 2899| 1,35| 700| 0,32

37.|Schiffszimmerer | 2002| 1,59| 450| 0,36

38.|Schmiede | 5442| 2,48| 550| 0,25

39.|Schneider | 14109| 1,56| 2906| 0,32

40.|Schuhmacher | 14840| 0,99| 51864| 3,47

41.|Steinarbeiter | -- | -- | 26324| 2,28

42.|Steinsetzer | 3355| 1,12| 9082| 3,05

43.|Stukkateure | 1953| 1,47| 1458| 1,09

44.|Tabakarbeiter | 26467| 1,42| 55410| 3,09

45.|Textilarbeiter | 25587| 1,13| 43215| 1,20

46.|Töpfer | 4391| 0,99| 18709| 4,22

47.|Vergolder | 1136| 1,10| 600| 0,57

48.|Werftarbeiter | -- | -- | 14927| 5,90

49.|Xylographen | 2215| 16,79| 138| 1,05

50.|Zigarrensortierer | 65| 0,09| -- | --

51.|Zimmerer | 31698| 1,80| 36971| 2,10

===========================+=======+======+=======+=====

Insgesamt | 439259| | 881758|

Aus diesen Zahlen ergiebt sich, daß es durchaus unberechtigt ist, die

Gewerkschaften als reine oder auch nur überwiegend als Streikvereine

darzustellen, wie es Graf $Posadowsky$ im Reichstage that. Allerdings

haben 1897 die Zentralverbände 881758 Mk. für Streiks ausgegeben, und

die Gesamtsumme, die die Streiks erfordert haben, beläuft sich sogar

auf 1267308 Mk., indem nicht alle Streikgelder durch die Zentralkassen

laufen. Aber dem stehen 1197960 Mk. an Unterstützungen gegenüber,

nämlich

Rechtsschutz in 37 Verbänden 30147 Mk.

Gemaßregeltenunterstützung " 25 " 30973 "

Reiseunterstützung " 33 " 289036 "

Arbeitslosenunterstützung " 18 " 260316 "

Krankenunterstützung " 14 " 454494 "

Invalidenunterstützung " 3 " 68688 "

Beihülfe in Not- und Sterbefällen " 21 " 64906 "

------------

1197960 Mk.

Noch günstiger stellt sich die Rechnung, wenn man den

Unterstützungsbeträgen noch die Kosten für das Verbandsorgan (439259

Mk.) hinzurechnet; dann stehen den 881758 Mk. oder auch 1267308 Mk. für

Streiks 1637219 Mk. gegenüber.

Die $Beiträge$ schwankten zwischen 6,9 Pf. und 1 Mk. 10 Pf.

wöchentlich. Sie betrugen bei den Buchdruckern 1 Mk. 10 Pf., den

Bildhauern 50 Pf., den Hafenarbeitern 9,2 Pf., den Kupferschmieden

25-30 Pf., den Handschuhmachern 35 Pf., den Lithographen 20 Pf.,

den Porzellanarbeitern 10-35 Pf., den Steinsetzern 10,11 Pf., den

Hutmachern 25-45 Pf., den Seeleuten 19 Pf., den Tabakarbeitern 10-20

Pf., den Zigarrensortierern 25-75 Pf., den Schiffszimmerern 15 Pf., den

Werftarbeitern 10 Pf., den Buchbindern 35 Pf., den Böttchern 11,5 Pf.,

den Töpfern 15-20 Pf., den Maurern 15-20 Pf., den Brauern 20 Pf., den

Zimmerern 10-30 Pf., den Stuckateuren 10 bis 20 Pf., den Holzarbeitern

(Verband) 20 Pf., den Glasern 15 Pf., den Lederarbeitern 25 Pf., den

Metallarbeitern 20 Pf., den Steinarbeitern 10-50 Pf., den Schuhmachern

15 Pf., den Glasarbeitern 30 Pf., den Dachdeckern 10,4 Pf., den

Graveuren 30 Pf., den Gasarbeitern 15 Pf., den Fabrikarbeitern 10 Pf.,

den Malern 10-20 Pf., den Formern 20 Pf., den Tapezierern 15 Pf., den

Vergoldern 20 Pf., den Sattlern 15 Pf., den Gold- und Silberarbeitern

20 Pf., den Bergarbeitern 6,9 Pf., den Textilarbeitern 10 Pf., den

Schneidern 15 Pf., den Konditoren 30 Pf., den Barbierern 20 Pf., den

Schmieden 20 Pf., den Müllern 13,8 Pf., den Handelshülfsarbeitern 20

Pf., den Holzarbeitern (Hülfsarbeiter) 15 Pf., den Bäckern 18,11 Pf.,

den Bauarbeitern 15 Pf., den Gärtnern 15-20 Pf., den Gastwirtsgehülfen

30 Pf., den Handlungsgehülfen 23 Pf. und den Lagerhaltern 11,5 Pf.

Es hat Interesse, auch die $Entwickelung der Gewerkschaften in

den letzten Jahren$ in Ziffern zu verfolgen. Diese ist, was den

Mitgliederbestand betrifft, ersichtlich aus folgender Zusammenstellung:

===================================================================

| Zentral-Organisationen

| +-----------------------------------------------------

| | Zweigvereine

| | +--------------------------------------------

| | | Mitglieder

Jahr | | | +--------------------------------

| | | | Darunter weibliche

| | | | +---------------------

| | | | | In Lokalvereinen

| | | | | +----------

| | | | | | Zusammen

======+======+========+===========+==========+==========+==========

1891 | 62 | -- | 277659 | -- | 10000 | 287659

1892 | 56 | 3959 | 237094 | 4355 | 7640 | 244734

1893 | 51 | 4133 | 223530 | 5384 | 6280 | 229810

1894 | 54 | 4350 | 246494 | 5251 | 5550 | 252044

1895 | 53 | 4819 | 259175 | 6697 | 10781 | 269956

1896 | 51 | 5430 | 329230 | 15265 | 5858 | 335088

1897 | 56 | 6151 | 412359 | 14644 | 6803 | 419162

1898 | 59 | -- | 491955 | 13009 | 15792 | 507747

Das $Verhältnis der verschiedenen Ausgabeposten$ in den einzelnen

Jahren und das Wachstum der Leistungen zeigt folgende Uebersicht:

Spaltenüberschriften:

A = Rechtsschutz

B = Gemaßregeltenunterstützung

C = Reiseunterstützung

D = Arbeitslosenunterstützung

E = Krankenunterstützung

=========================================================

Im | A | B | C | D | E

Jahre | Mk. | Mk. | Mk. | Mk. | Mk.

=======+========+========+=========+===========+=========

1891 | 10843 | 14737 | 144338 | [95]64290 | [95]--

1892 | 9705 | 236964 | 382607 | 357087 | --

1893 | 12542 | 28321 | 328748 | 220926 | 304648

1894 | 12902 | 14630 | 350455 | 239750 | 425489

1895 | 15871 | 40307 | 302603 | 196912 | 454114

1896 | 18349 | 37346 | 310000 | 243201 | 430038

1897 | 30147 | 30973 | 289036 | 260316 | 454494

=======+========+========+=========+===========+=========

Summa | 110359 | 403278 | 2107787 | 1582482 | 2068783

Spaltenüberschriften:

F = Invalidenunterstützung

G = Beihülfe in Not- und Sterbefällen

H = Zusammen

I = Streikunterstützung

J = Verbandsorgan

=========================================================

Im | F | G | H | I | J

Jahre | Mk. | Mk | Mk. | Mk. | Mk.

=======+=========+=========+=========+=========+=========

1891 | [95]-- | [95]-- | 234298 | 1037789 | 154015

1892 | 21972 | 25284 | 1033619 | 44943 | 285475

1893 | [95]-- | 41762 | 936947 | 65356 | 292157

1894 | [95]-- | 41744 | 1084970 | 188980 | 265957

1895 | [95]-- | 42080 | 1051887 | 253589 | 274398

1896 | 57947 | 53837 | 1150718 | 944372 | 362708

1897 | 68088 | 64906 | 1197960 | 881758 | 439259

=======+=========+=========+=========+=========+=========

Summa | 148007 | 269613 | 6690309 | 3416787 | 2073969

[95] Für 1891 sind diese Ausgaben in der Statistik nicht geführt und

bis 1896 ist die Invalidenunterstützung nicht getrennt

berechnet, sondern in der Ausgabe für Krankenunterstützung

enthalten.

Auch hier tritt hervor, daß der Schwerpunkt der Thätigkeit nicht

auf dem Gebiete der Arbeitseinstellungen liegt, denn in den Jahren

1891-1897 steht den für Streikunterstützung verausgabten 3416787 Mk.

eine Gesamtsumme für Unterstützungen von 6690309 Mk. gegenüber, die

sich unter Hinzurechnung der Ausgabe für das Verbandsorgan sogar auf

8764278 Mk. erhöht.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 120 / 323 题