Die auf dem Gothaer Kongresse vollzogene Vereinigung der Lassalleaner
und Marxisten zu einer einheitlichen »sozialistischen Arbeiterpartei«
bot den Anlaß, jetzt auch die Bestrebungen auf Verschmelzung
der beiderseitigen gewerkschaftlichen Organisationen von neuem
aufzugreifen. Dies wurde dadurch erleichtert, daß auch die Marxisten
im Hinblick auf ihre recht geringen praktischen Erfolge den Gedanken
einer internationalen Ausgestaltung des Gewerkschaftswesens als ein
noch für lange Zeit unausführbares Ziel aufgegeben hatten. So trat
denn im Anschluß an den Parteikongreß in $Gotha$ am 28. und 29. Mai
1875 eine von beiden Richtungen beschickte $Gewerkschaftskonferenz$
zusammen, die sich dahin einigte, den bestehenden Vereinen desselben
Gewerbes den Zusammenschluß zur Pflicht zu machen. Zur Vorbereitung
eines allgemeinen Gewerkschaftskongresses wurde eine Kommission von
5 Personen mit dem Sitze in Berlin eingesetzt, mit der die Vorstände
der einzelnen Organisationen in Verbindung treten sollten; die
Konferenz erklärte ferner: »Es ist Pflicht der Gewerksgenossen, aus
den Gewerkschaftsorganisationen die Politik fern zu halten, dagegen
sich der sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands anzuschließen,
weil nur diese die politische und wirtschaftliche Stellung der Arbeiter
in vollem Maße zu einer menschenwürdigen zu machen vermag.« Die
bestehenden 13 Gewerkschaftsblätter zu einer einzigen zu verschmelzen,
hielt man für unthunlich, dagegen sollten die verwandten Berufe sich in
dieser Hinsicht zusammenthun. Auch die gemeinsame Wanderunterstützung
erklärte man für die erste Aufgabe, die erledigt werden müsse.
E. Die lokalen Fachvereine.
Während die bisher behandelten Bestrebungen sämtlich auf dem Grundsatze
der Zentralisation beruhten, indem man davon ausging, daß nur durch
Zusammenschluß wenn nicht der gesamten Arbeiterschaft, so doch
wenigstens aller Arbeiter eines bestimmten Gewerbes ein Erfolg zu
erzielen sei, hatten sich in der Stille, ohne daß man ihre Entstehung
im einzelnen verfolgen kann, in den größeren Städten örtliche
Vereine von Fachgenossen gebildet, die sich deshalb die Bezeichnung
»$Fachverein$« beilegten, und die, im Gegensatz zu den zentralisierten
Gewerkschaften, die Beschränkung auf einen bestimmten Ort als Grundsatz
aufstellten. Daß diese Bewegung von den großen Städten ausging, erklärt
sich sehr einfach, war doch die Organisation der Arbeiterschaft in
diesen erheblich weiter fortgeschritten, so daß von den seitens einer
über ein größeres Gebiet erstreckten Gewerkschaft gesammelten Geldern
das Meiste für die Betreibung der Organisation an den kleineren Orten
verwendet werden mußte, und deshalb, vom Standpunkte des Egoismus
betrachtet, die Arbeiterschaft der Großstädte nicht mit Unrecht den
Vorwurf gegen die Gewerkschaften erhob, daß sie für die Arbeiterschaft
der kleinen Orte die Last zu tragen habe. Dazu kam, daß man sich durch
die Abhängigkeit von den auswärts befindlichen Gewerkschaftsorganen
an freier Bewegung und rascher Ausnutzung augenblicklicher Vorteile
gehindert fühlte.
Aber auch abgesehen von diesen egoistischen Beweggründen hatten die
Lokalorganisationen zweifellos gewisse Vorzüge. In erster Linie fiel
bei ihnen die Schwierigkeit fort, daß sie sich nicht mit öffentlichen
Angelegenheiten beschäftigen durften, da dies nur in Frage kam, wenn
mehrere Vereine miteinander in Verbindung traten. Dadurch aber, daß man
politische Fragen in den Versammlungen behandeln durfte, erhielten
diese mehr Reiz und Anziehungskraft und gestatteten die Verwendung im
Sinne der sozialdemokratischen Agitation.
Dazu kommt, daß nicht allein die Opferwilligkeit für die dem Gebenden
aus unmittelbarer Nähe bekannten Aufgaben und Personen größer zu sein
pflegt, als für entfernte Kreise, und daß die Kontrolle und überhaupt
die Verwaltung sich erheblich vereinfachte. Machten die Anhänger
der Zentralorganisation geltend, daß nur sie die wichtige Aufgabe
der Wanderunterstützung zu erfüllen im stande seien, so wiesen dem
gegenüber die Vertreter der lokalen Vereine darauf hin, daß gerade
durch die Wanderunterstützung der Zuzug aus der Provinz in die großen
Städte erleichtert und so den Arbeitern der letzteren eine schwere
Konkurrenz geschaffen werde.
F. Die Wirkung des Sozialistengesetzes.
Das »Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der
Sozialdemokratie« vom 21. Oktober 1878 war, wie der Titel sagt,
nicht bestimmt zum Kampfe gegen die Sozialdemokratie als solche,
sondern gegen ihre »auf Umsturz gerichtete« Thätigkeit in
Vereinen, Versammlungen und der Presse, noch weniger aber gegen
die ganze Arbeiterbewegung und die aus derselben entspringenden
Interessenvertretungen. Machte dieser Grundgedanke in der Fassung
des Gesetzes einen noch so unklaren und der Auslegung der Behörden
weiten Spielraum lassenden Ausdruck gefunden haben, so kann man doch
von einer loyalen Handhabung, die bei der Beratung des Gesetzes im
Reichstage feierlich angelobt war, nicht mehr sprechen, wenn die
Anwendung der gegen die gedachten staatsumstürzenden Bestrebungen
gegebenen Machtmittel sich richtete gegen Bestrebungen, die, wie die
gewerkschaftlichen, sich grundsätzlich auf den Boden der bestehenden
Staats- und Wirtschaftsordnung stellten. Zweifellos giebt es für jene
staatsumstürzende Richtung, die allein auf dem Boden der Auffassung
erwachsen kann, daß die bestehende Ordnung in ihrer Grundlage verfehlt
und zu irgend welcher Besserung unfähig sei, keinen gefährlicheren
Feind, als Bestrebungen, die auf dem Boden eben dieser selben Ordnung
eine solche Besserung herbeizuführen und so den schlagendsten Beweis
für die Verkehrtheit jenes radikalen Ausgangspunktes zu liefern suchen.
Wir werden uns mit dem Verhältnisse der Gewerkschaftsbewegung zur
Sozialdemokratie an anderer Stelle[73] eingehender zu beschäftigen
haben und werden dort den Satz begründen: die Gewerkschaftsbewegung ist
der Todfeind der Sozialdemokratie. Daß also die zum Kampfe gegen die
letztere verpflichteten Behörden die erstere nicht, wie es natürlich
gewesen wäre, mit allen Mitteln unterstützten, war ein Beweis eines
unglaublich geringen Verständnisses auf sozialpolitischem Gebiete, wie
es uns allerdings bei dem dem realen Leben abgewandten Bureaukratismus
nicht wunder nehmen kann; daß man aber zwischen beiden einen
Unterschied gar nicht anerkannte, sondern alles, was auf Vertretung der
Arbeiterinteressen abzielte, mit den Waffen des Gesetzes bekämpfte,
läßt sich in der That nur so erklären, wie es ein sehr vorsichtiger
Beurteiler[74] thut mit den Worten: »Ist von staatlichen Organen doch
nur zu oft dann gerade in eine Bewegung einer Berufsvereinigung störend
eingegriffen worden, wo innerhalb der letzteren eine die spezifisch
gewerkschaftlichen Aufgaben ernst nehmende Richtung allgemach
die Oberhand über die große Zahl derer gewonnen hatte, denen die
Gewerkschaftsbewegung nur als Mittel zur Verfolgung politischer Ziele
gilt.« ... »Ohne tieferes Verständnis für die den Berufsorganisationen
bei der Weiterbildung unserer sozialen Verhältnisse zugefallene Rolle
waren manche Polizei- sowie andere Staatsbehörden bisher geneigt,
das Interesse der besitzenden Klasse und insbesondere dasjenige der
Arbeitgeber ohne weiteres mit dem der Gesamtheit zu identifizieren und
gegen die Fachvereinigungen der Arbeiter jedes nur irgend angängige
gesetzliche Hinderungsmittel in Anwendung zu bringen.«
[73] In dem in Aussicht genommenen II. Bande. Vergl. Vorwort.
[74] $Schmöle$ in dem eingangs angeführten Werke; Einleitung S. XVI.
Die Ausbreitung und die Leistungen der Gewerkschaften zur Zeit
des Erlasses des Sozialistengesetzes sind am besten zu ersehen
aus der im Jahre 1877 von dem Hamburger Buchhändler $Geib$ auf
privatem Wege aufgenommen und in Nr. 4 des »Pionier« vom 26. Januar
1878 veröffentlichten, neuerdings in dem »Korrespondenzblatt der
Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands« Nr. 30 von 1893
wieder abgedruckten $Statistik$. Nach dieser gab es damals 25
Gewerkschaften, welche zusammen mit 5 Lokalorganisationen 49055
Mitglieder in 1266 Ortsgruppen umfaßten; 18 derselben mit 22145
Personen zahlten einen Monatsbeitrag bis zu 40 Pf., nur 8 derselben
erhoben 60 Pf. oder darüber. Nach einer anderen Quelle[75] zählten
die Gewerkschaften damals 58000 Mitglieder in 29 Verbänden und 1300
Zweigvereinen mit 15 Gewerkschaftsblättern. Ueber die Ausbreitung
der lokalen Fachvereine fehlen alle Angaben, doch geht ihre nicht
geringe Bedeutung daraus hervor, daß auf dem von $York$ einberufenen
Erfurter Gewerkschaftskongresse von den insgesamt vertretenen 11358
Mitgliedern der Marx'schen Organisationen 6152 den internationalen
Gewerksgenossenschaften, dagegen 3768 lokalen Fachvereinen und 1438
freien Vereinigungen angehörten.
[75] $Schmöle$ im Handw. d. Staatsw. I, S. 22.
Von den in der Geib'schen Statistik aufgezählten 25 Verbänden sind bis
zum Ende des Jahres 1878 nicht weniger als 16 der Auflösung zum Opfer
gefallen. Die meisten der übrigen lösten sich, um dem zu entgehen,
freiwillig auf. Auch die lokalen Fachvereine hatten größtenteils
dasselbe Schicksal. Die ganze Arbeiterbewegung, die politische wie
die gewerkschaftliche, schien zunächst vom Erdboden verschwunden. Daß
man selbst Verbände, wie die der Buchdrucker, die in ausgesprochenem
Gegensatze zu der Sozialdemokratie standen, nicht verschonte[76],
zeigte deutlich den Karakter des obrigkeitlichen Schreckensregimentes.
[76] Vergl. unten.
G. Wiederaufleben der gewerkschaftlichen Bewegung.
Lag es zunächst wie ein Bann auf der ganzen Arbeiterschaft, so
suchten doch die Führer möglichst eine Fühlung der Genossen aufrecht
zu erhalten und benutzten hierzu in erster Linie die Gründung von
$Fachblättern$, die sich anfangs ängstlich von jeder Berührung mit
allgemeinen oder gar politischen Angelegenheiten fern hielten,
deren Unterstützung aber trotzdem gerade mit dem Hinweise den
Arbeitern ans Herz gelegt wurde, daß sie den einzigen zunächst
möglichen Weg darstellten, das Zusammengehörigkeitsgefühl zu fördern.
Solche Organe entstanden schon fast unmittelbar nach der auf Grund
des Sozialistengesetzes erfolgten Unterdrückung der früheren
Gewerkschaftsblätter und politischen Zeitungen. So wurde schon 1878
das »Schuhmacherfachblatt«, 1879 die »Neue Tischlerzeitung«, der
»Schiffbauerbote« und das Organ der Tabakarbeiter »Der Gewerkschafter«
begründet. Bald bot die von der Regierung ins Leben gerufene soziale
Versicherungsgesetzgebung Stoff zur Besprechung, und insbesondere die
zugelassene Bildung freier Hülfskassen gab Anlaß, den ablehnenden
Standpunkt der Arbeiterschaft gegen die staatliche Bevormundung
zum Ausdrucke zu bringen. Hatte man doch die Bekämpfung der
Umsturzbestrebungen so weit ausgedehnt, daß selbst die im Jahre 1876
auf Grund des Hülfskassengesetzes errichtete »Zentral-, Kranken- und
Sterbekasse« verboten war, um der Arbeiterklasse das Gefühl völliger
Recht- und Schutzlosigkeit mit voller Klarheit zum Bewußtsein zu
bringen.
Auch einzelne Vereinigungen, die lediglich die Fachinteressen der
Beteiligten vertreten wollten, wagten sich unter dem Namen von
»Fachvereinen« ans Licht, obgleich sie es möglichst vermieden,
an die Oeffentlichkeit zu treten und vielmehr ihre Thätigkeit im
wesentlichen darauf beschränkten, arbeitslos gewordene Mitglieder
durch Wanderbeihülfen zu unterstützen, Krankenkassen, Herbergen und
Arbeitsnachweise zu errichten und ein Fachblatt herauszugeben.
Uebrigens war doch auch die durch die Botschaft vom 17. November 1881
eingeleitete Sozialpolitik, genau besehen, bereits eine Abweichung von
derjenigen des Sozialistengesetzes. Allerdings beschränkte sie die
Aufgabe des Staates auf eine möglichst bureaukratische Staatshülfe und
trat den Versuchen der Arbeiter, aus eigner Kraft für sich zu sorgen,
rücksichtslos entgegen. Aber immerhin war doch die Parole ausgegeben,
die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der
Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßig
auf dem der $positiven Förderung des Wohles der Arbeiter$ zu suchen
und daß ein Anspruch der letzteren auf ein höheres Maß staatlicher
Fürsorge, als ihnen bisher zu teil geworden, in den Aufgaben eines
auf den sittlichen Fundamenten des christlichen Volkslebens stehenden
Staates begründet sei. So bedauerlich es war, daß dieses Entgegenkommen
der staatlichen Gewalt von den Arbeitern schroff zurückgewiesen wurde,
indem man darin nur den Versuch sah, die selbständige Stellung ihrer
Klasse noch weiter herabzudrücken, so gab doch diese Haltung zugleich
den unbefangen Denkenden Anlaß zur Prüfung der Frage, ob nicht in der
That eine Hebung der Arbeiterklasse ohne deren eigene Beteiligung ein
verfehltes Unternehmen sein müsse.
Diesen Erwägungen und insbesondere dem Wunsche, das Mißtrauen der
Arbeiter zu bekämpfen und zwischen ihm und dem Königtume eine Brücke zu
schlagen, entsprang die von $Stöcker$, A. $Wagner$, $Henrici$ u. a. im
Jahre 1880 eingeleitete sog. $Berliner Bewegung$, die sich stützte auf
die Gründung einer eigenen $christlich-sozialen Partei$. An maßgebender
Stelle stand man zunächst dieser Bewegung nicht unsympathisch
gegenüber, und da sie nur auf dem Wege der Vereinsbildung und
öffentlicher Versammlungen wirken konnte, so ging damit eine freiere
Handhabung des Vereins- und Versammlungsrechtes Hand in Hand.
Eine besondere Stellung nahm hierbei ein der damals vielgenannte
Vergolder $Ewald$, der im Anfang 1882 öffentlich mit dem Vorschlage
hervortrat, die Berliner Arbeiter möchten doch durch eine an den
Fürsten Bismarck zu entsendende Deputation oder eine an den Reichstag
gerichtete Petition ihre Wünsche und Beschwerden in loyaler Weise zum
Ausdruck bringen, einem Vorschlage, der auch in Regierungskreisen
Beifall fand. In einer auf den 31. März 1882 einberufenen Versammlung,
zu der die Vorstände der damals in Berlin bestehenden 18 Fachvereine
eingeladen und in der 9 derselben vertreten waren, wurde zur
Ausarbeitung des Petitionsentwurfes ein »$Generalkomitee der Berliner
Gewerkschaften$« eingesetzt, in das außer sieben Mitgliedern von
Fachvereinen auch zwei christlich-soziale Vertreter gewählt wurden.
Die Petition, über die man sich schließlich einigte, umfaßte die
bekannten Arbeiterschutzforderungen bezüglich der Sonntags-, Frauen-
und Kinderarbeit, Ueberwachung der Betriebe und Einführung eines
gesetzlichen Maximalarbeitstages von neun Stunden. Aber wichtiger,
als dieses formelle Ergebnis, war das durch diese Anregung und
die zahlreichen Versammlungen in die gewerkschaftliche Bewegung
hineingetragene neue Leben, dessen Bedeutung daraus ersichtlich ist,
daß die Zahl der $Fachvereine$ am Schlusse des Jahres 1883 von 18 auf
50 gestiegen war. Die Polizei ging schließlich freilich gegen $Ewald$
und das neugegründete Gewerkschaftskomitee mit Strafen und Schließung
vor, doch wurde die letztere von den Gerichten nicht bestätigt.
Die hierdurch gegebene Anregung wirkte im übrigen Deutschland fort.
Zunächst begannen solche Arbeiterklassen, die, wie die Buchdrucker,
stets im Gegensatze zur Sozialdemokratie gestanden und trotzdem die
Wucht des Sozialistengesetzes gefühlt hatten, eine neue Organisation
ins Leben zu rufen. Dann folgten andere, die sich in dem Verhältnisse
zur Sozialdemokratie einigermaßen neutral gehalten hatten, wie die
Hutmacher und Bildhauer, bis dann mit dem auf dem Tischlerkongresse
Weihnachten 1883 begründeten Zentralverbande der Tischler unter
dem Vorsitze von $Kloß$ eine Arbeiterschaft folgte, in der
sozialdemokratische Anschauungen unzweifelhaft vertreten waren. Den
Genannten folgten dann bis 1884 einschließlich nach: die Zimmerer, die
Manufakturarbeiter, die Schneider, die Steinmetzen, die Schuhmacher und
die Tabakarbeiter.
Als $Aufgaben$ bezeichnete man in den Statuten:
Arbeitslosenunterstützung, Reisegeld, unentgeltlichen Rechtsschutz,
Stellenvermittelung und im allgemeinen Erringung günstigerer
Arbeitsbedingungen auf gesetzlichem Wege. Am schwierigsten war die
Stellung zu Streiks; einzelne Verbände beschränkten die Unterstützung
auf Abwehrstreiks, andere schieden sie ganz aus oder überwiesen sie
besonderen Organisationen.
Gerade die Lohnbewegung führte dann noch zu einer Form der Verbindung,
die man nicht als eigentliche Organisation bezeichnen kann, die aber
praktisch große Bedeutung gewann. Bei einer Arbeitseinstellung mußte
es von äußerster Bedeutung sein, alle Berufsgenossen für dieselbe zu
gewinnen. Dies war nur möglich durch $allgemeine Versammlungen$, in
denen dann auch die betreffenden $Streik$- oder $Kontrollkommissionen$
gewählt und die bindenden Beschlüsse gefaßt wurden. Obgleich die
Aufgabe dieser Kommissionen zunächst auf einen einzelnen Streik
beschränkt war, behielten sie häufig doch ihre Funktionen als eine
allgemeine Leitung bei, indem sie nicht allein von Zeit zu Zeit je
nach Bedürfnis Versammlungen einberiefen, sondern auch regelmäßige
Sammlungen durch »Sammellisten« und »Quittungsmarken« in die Hand
nahmen, ja häufig erhielten die Kommissionsmitglieder sogar gewisse
Besoldungen, wogegen ihnen dauernde Aufgaben, wie die Kontrolle der
Werkstätten, Errichtung von Arbeitsnachweisen, Ausarbeitung von
Statistiken, übertragen wurden.
Eine ähnliche Stellung hatten die sog. $Vertrauensmänner$, die zuweilen
für eine bestimmte einzelne Aufgabe bestellt wurden, zuweilen aber auch
die vorbezeichnete Thätigkeit der Kommissionen übernahmen. Die eine
oder die andere Art dieser losen Organisation hat sich nach und nach
in fast allen den Berufen entwickelt, in denen man zu festeren Formen
nicht gelangte.
Nun haben offenbar beide Firmen der Organisation, die feste und die
lose, ihre Vorteile, und es ist das Verdienst des vielgenannten
Regierungsbaumeisters a. D. $Keßler$, daß er in einer Folge von
Nummern des von ihm herausgegebenen »Bauhandwerkers« (Februar und
März 1887) einen umfassenden Plan entwickelte, der es ermöglichen
sollte, beide miteinander zu kombinieren. Sein Grundgedanke ist
der, daß es gewisse Angelegenheiten gebe, auf deren Beeinflussung
nun einmal die Arbeiterschaft nicht verzichten könne, da sie ihre
wichtigsten Lebensinteressen berührten, wie insbesondere die Aufklärung
und Schulung der Mitglieder und die Beeinflussung der Gesetzgebung
im arbeiterfreundlichen Sinn, daß aber diese Angelegenheiten unter
den Begriff der politischen fielen, und da zu ihrer Besorgung feste
Verbände unentbehrlich seien, so ergebe sich daraus die notwendige
Folge, daß die Vereine auf Politik nicht verzichten könnten, dafür
aber davon absehen müßten, miteinander in Verbindung zu treten.
Andererseits ließen sich umgekehrt gewisse andere Aufgaben,
insbesondere die Durchführung von Lohnbewegungen, nur erreichen durch
gemeinsames Vorgehen der Gewerbsgenossen an verschiedenen Orten.
Daraus ergebe sich, daß eine Teilung der Geschäfte nötig sei, indem
neben die Vereine, die politischen Karakter haben müßten, $öffentliche
Generalversammlungen des ganzen Gewerbes$ träten, denen die Besorgung
aller derjenigen Angelegenheiten anheimfalle, die einen breiteren
Rahmen, als die Mitgliedschaft des Vereins, erforderten. Als Organe
dieser Generalversammlungen sollen endlich $Lohnkommissionen$ bestehen.
Diese werden allerdings in der Rechtsprechung ebenfalls als Vereine
betrachtet und dürfen deshalb sich nicht mit Politik beschäftigen,
können aber für nicht-politische Zwecke miteinander in Verbindung
treten.
So scharfsinnig der Gedanke ausgedacht war, so ist doch seine
Ausführung gescheitert, wobei wohl die Abneigung der Vereinsleiter,
sich einen wesentlichen Teil ihrer Befugnisse entziehen zu lassen,
mitgewirkt haben mag, doch liegt auch ein berechtigtes Bedenken in dem
Gesichtspunkte, daß der Plan die Bedeutung der festen Vereinsbildung
stark zurücktreten läßt, während doch gerade in ihr der beste Weg
gesehen werden muß, zu einer befriedigenden Gestaltung unserer sozialen
Verhältnisse zu gelangen.
Für die $Stellung der Verwaltungsbehörden$ gegenüber der
gewerkschaftlichen Bewegung ist karakteristisch der sogen.
$Puttkamer'sche Streikerlaß$ vom 11. April 1886. In demselben wird
zunächst die Unanfechtbarkeit des Koalitionsrechts und insbesondere
der aus § 152 der Gewerbeordnung sich ergebenden Befugnis zur
Arbeitseinstellung betont, dann aber ausgeführt, daß sich dies nur auf
solche Vereinigungen und Bestrebungen beziehe, bei denen die Erringung
besserer Arbeitsbedingungen in der That das eigentliche und wahre
Ziel sei, nicht aber auf solche, bei denen der Lohnkampf nicht Mittel
zur Erringung eines an sich legitimen Erfolges, sondern Selbstzweck
sei, indem es den Führern lediglich darauf ankomme, die nach ihren
falschen Theoremen mit Naturnotwendigkeit aus der heutigen Form des
Arbeitsverhältnisses sich ergebende Kluft zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern zu einer unüberbrückbaren zu erweitern, in den letzteren
den Haß gegen die Gesamtheit unserer politischen und gesellschaftlichen
Zustände anzufachen und zu unterhalten und so die Gemüter der ihren
Verführungskünsten anheimgefallenen Arbeitermassen allmählich auf einen
gewaltsamen Losbruch vorzubereiten. Arbeitseinstellungen, die unter
diese Gesichtspunkte fielen, von welchen also anzunehmen sei, daß sie
durch die sozialdemokratische Agitation vergiftet oder auch nur in
ihrem weiteren Fortgange der Leitung derselben verfallen, hätten ihren
$wirtschaftlichen$ Karakter abgestreift und seien zu $revolutionären$
Bestrebungen geworden, die unter das Gesetz vom 21. Oktober 1878 zu
stellen seien.
Hiernach war also jeder Streik verboten, bei dessen Leitung
sozialdemokratische Elemente beteiligt waren; es ist begreiflich, daß
damit die Thätigkeit der Gewerkschaften völlig lahm gelegt war.
Einen anderen Angriffspunkt entnahm man aus der
$Versicherungsgesetzgebung$, indem man die sämtlichen von den
Gewerkschaften eingerichteten Kassen für Versicherungen erklärte
und der für diese bestehenden staatlichen Aufsicht unterwarf. Die
Gewerkschaften suchten sich dem dadurch zu entziehen, daß sie durch
eine Aenderung der Statuten ausdrücklich den Mitgliedern jeden
Rechtsanspruch entzogen und die Gewährung von Unterstützung in
das freie Ermessen des Vorstandes stellten. Hierin sahen aber die
Behörden eine einfache Umgehung des Gesetzes und hielten auch in
solchen Fällen an dem Erfordernis der Genehmigung fest. Es liegt
auf der Hand, daß dies dem Gesetze zuwiderläuft, da der Grund der
staatlichen Ueberwachungspflicht lediglich in dem Zwecke beruht, die
Versicherten bei dem durch die Versicherung übernommenen Risiko zu
schützen, indem die Beurteilung der Sicherheit des Unternehmens und des
angemessenen Verhältnisses zwischen Prämie und Versicherungssumme für
das Verständnis der großen Masse zu schwierig ist. Dieser, und nicht
der Gesichtspunkt der Gefährdung der Staatssicherheit ist der Grund des
staatlichen Aufsichtsrechtes, das also nicht Platz greifen kann, wenn
die Beteiligten auf irgend welches Recht ausdrücklich verzichten oder
wenn auch nur die Gefahr einer Leistungsunfähigkeit der Kasse, wie es
bei bloßen Unterstützungen der Fall ist, nicht eintreten kann.
In Preußen suchte man außerdem noch die Bestimmungen des $Allgemeinen
Landrechts$ II, Tit. 6, § 2-21 über die erlaubten Gesellschaften
herbeizuziehen, indem man die Gewerkschaften unter diesen Begriff
stellte und dann das über sie zugelassene staatliche Aufsichtsrecht in
Anspruch nahm.
Endlich wurde kein Mittel unversucht gelassen, die verschiedenen
$Vereinsgesetze$ zur Bekämpfung aller gewerkschaftlichen Bestrebungen
heranzuziehen, indem man nicht allein jede Thätigkeit von mehreren
Menschen unter den Begriff des Vereins stellte, sondern zugleich den
Begriff der politischen Angelegenheiten so weit ausdehnte, daß neben
ihnen für gewerkschaftliche Aufgaben kaum noch irgend ein Raum blieb.
Erwiesen sich nun auch die $Gerichte$ diesen Bestrebungen gegenüber
teilweise ablehnend, so ist doch nicht zu verkennen, daß auch ihre
Urteilssprüche durch die allgemeine Stimmung beeinflußt wurden, so
daß $Schmöle$[77] das harte Urteil fällt, die Polizeibehörden und
die Mehrheit der Gerichte hätten der Ansicht Vorschub geleistet,
daß sie in ausschließlicher Parteinahme für die Interessen des
Unternehmertums vor keiner Beugung des Rechtes zurückschreckten, sobald
die Arbeiter die mindesten Anstalten träfen, sich einer weiteren
Verkümmerung ihrer Lebenshaltung zu erwehren oder eine günstigere
Gestaltung der Arbeitsverträge herbeizuführen. Diese Auffassung war
um so begreiflicher, als niemals etwas davon verlautet hat, daß man
die Vereinsgesetze auch einmal gegen Innungen, landwirtschaftliche
und Fabrikanten-Vereine angewendet hätte, obgleich diese sehr häufig
staatliche Maßnahmen in den Kreis ihrer Erörterungen zogen.
[77] a. a. O. S. 144.
Ganz besonders unverständig war dabei die Bekämpfung des $Kassenwesens$
der Arbeiter, denn es ist klar, daß gerade hier ein konservativer Zug
liegt, der eine feste Verbindung mit der bestehenden Ordnung herstellt,
wie denn umgekehrt die radikale Richtung innerhalb der Sozialdemokratie
stets gerade gegen die »Kassensimpelei« ihre schärfsten Angriffe
gerichtet hat, indem sie behauptete, daß dadurch die Gewerkschaften
übertrieben ängstlich und vorsichtig gemacht würden. Als ein Uebel
konnten diese Kassen nur erscheinen von einem ganz engherzigen,
egoistischen Unternehmerstandpunkte, der die durch sie ermöglichte
Hebung der Lebenshaltung der Arbeiterklasse grundsätzlich verwirft, um
in einer niedrig stehenden Masse jedes Widerstandes unfähige Sklaven
zu haben. Das Vorgehen der staatlichen Behörden hätte also nur Sinn
gehabt, wenn sie beabsichtigt hätten, sich auf diesen Standpunkt zu
stellen. Da hiervon keine Rede sein kann, so bleibt nur die auch von
$Schmöle$[78] gegebene Erklärung übrig, daß unter der damaligen
Zeitrichtung, die aber leider auch heute noch leider die weitaus
überwiegende ist, die meisten Angehörigen der oberen Klassen mit einem
unklaren Vorurteil auf alles herabsehen, was zu der Sozialdemokratie
in irgend welcher Beziehung steht und außerdem von dem Unterschiede
zwischen ihr und der Gewerkschaftsbewegung keine Spur eines
Verständnisses haben.
[78] a. a. O. S. 151.
Offenbar mußte die Auffassung der Arbeiterschaft, daß ihr gegenüber
die staatlichen Behörden alle Mittel und Kniffe anwendeten, um sie
zu schädigen, ungemein verbitternd wirken, und es ist das Zeichen
eines fast unerklärlichen Vertrauens, wenn man dennoch stets an
der bestehenden Rechtsordnung festhielt und es versuchte, sich ihr
gegenüber so gut als möglich einzurichten.
H. Die neueste Entwicklung.
Nachdem durch Ablauf des Sozialistengesetzes die Bahn für eine
kräftigere Entwickelung des Gewerkschaftswesens frei gemacht war,
glaubte man vor allem auf die Schaffung einer $einheitlichen Leitung$
und $obersten Spitze$ bedacht sein zu sollen.
Man berief deshalb eine aus den Vertretern der einzelnen Vereinigungen
bestehende $Gewerkschaftskonferenz$ zusammen, die am 16. und 17.
November 1890 in Berlin tagte und als provisorischen Zentralausschuß
die $Generalkommission$ einsetzte mit dem Auftrage, einen allgemeinen
Gewerkschaftskongreß einzuberufen und eine $Vorlage für die
Organisation der deutschen Gewerkschaften$ auszuarbeiten. Daneben
sollte die Kommission den bestehenden Organisationen ihre Hülfe
gewähren, insbesondere alle Abwehrstreiks unterstützen und für die
Agitation zur weiteren Verbreitung der Organisation Sorge tragen.
Die Generalkommission, welche aus sieben Mitgliedern besteht, hat ihren
Sitz in Hamburg. Vorsitzender ist Reichstagsabgeordneter $Legien$.
Sie hat ausweislich ihres für die Zeit vom 17. November 1890 bis 1.
März 1892 erstatteten Berichtes sich zunächst mit einer $Statistik der
bestehenden Gewerkschaften$ beschäftigt, nach welcher im Jahre 1890
in Deutschland 53 Zentralvereine mit 3150 Zweigvereinen und 227733
Mitgliedern bestanden. Außerdem gab es fünf Organisationen nach dem
Vertrauensmännersystem mit 73467 Mitgliedern, so daß einschließlich der
lokalen Fachvereine die Gesamtzahl aller gewerkschaftlich organisierten
Arbeiter auf rund 350000 geschätzt wurde. Ein Versuch, eine gleiche
Statistik über die vorgekommenen $Streiks$ aufzustellen, ist an dem
mangelnden Entgegenkommen der bestehenden Vereinigungen gescheitert.
Dagegen hat die Kommission die ausgebrochenen Ausstände, soweit es sich
um Abwehrstreiks handelt, unterstützt. Dieser Karakter wurde von 37
angemeldeten Streiks bei 31 anerkannt und für diese insgesamt 184396
Mk. ausgegeben. Nach dem Beschlusse der Berliner Konferenz sollten
diese Auslagen von sämtlichen Gewerkschaften nach dem Verhältnis
ihrer Mitgliederzahl aufgebracht werden, da aber die Beiträge nicht in
ausreichendem Maße eingingen, so sah sich die Kommission gezwungen,
ein Anlehen von 106950 Mk. aufzunehmen, worüber sie nachher lebhafte
Vorwürfe zu hören gehabt hat.
Da sich übrigens die Ansicht geltend machte, daß die Kommission in der
Unterstützung von Ausständen zu freigebig sei, so wurden auf einer am
7. und 8. September 1891 in $Halberstadt$ abgehaltenen $Zusammenkunft
von Gewerkschaftsvertretern$ hierfür bestimmte einschränkende
Grundsätze aufgestellt.
Auch mit dem $Auslande$ suchte die Kommission Verbindungen anzuknüpfen,
insbesondere wurden zwei Mitglieder nach England geschickt, um von
den dortigen Gewerkschaften Unterstützung für die ausgebrochenen
Streiks zu erhalten. Der Erfolg war freilich nicht erheblich. Um für
den genannten Zweck im voraus größere Mittel bereit zu halten, wurden
Sammlungen für den sog. $Maifonds$ ausgeschrieben, indem man zu diesem
Zwecke am 1. Mai, dem durch den Pariser internationalen Arbeiterkongreß
1889 eingeführten allgemeinen Arbeiterfeiertage, gewisse Abzeichen
verkaufte. Aber auch hier entsprach der Erfolg nicht den Erwartungen,
und die eingegangenen Summen reichten nicht einmal aus, um das
aufgenommene Darlehen vollständig zurückzuzahlen. Endlich schuf sich
die Kommission in dem »Correspondenzblatte der Generalkommission
der Gewerkschaften Deutschlands« ein eigenes $Organ$, welches
nach Bedarf, regelmäßig aber wöchentlich in etwa 400 Exemplaren,
an die Vertrauensleute der Gewerkschaften und die Redaktionen der
Arbeiterzeitungen unentgeltlich versandt wird.
Um die endgültige Organisation zu schaffen, wurde dann der $erste$
»$Kongreß deutscher Gewerkschaften$« einberufen, der vom 14. bis 18.
März 1892 in $Halberstadt$ tagte und als Beginn eines neuen Abschnittes
in der Gewerkschaftsbewegung von der größten Bedeutung gewesen ist.
Der Schwerpunkt der Aufgabe bestand in der Schaffung einer
$einheitlichen Organisation$, und zwar handelte es sich dabei um
erheblich mehr als eine praktisch-formelle Frage, denn die Stellung
zu den vorgeschlagenen Formen war wesentlich beeinflußt durch die
prinzipielle Auffassung über Zweck und Wesen der Gewerkschaften. Nach
den weitaus meisten deutschen Vereinsgesetzen ist es Vereinen, die
sich mit öffentlichen Angelegenheiten, insbesondere mit Politik im
engeren Sinne befassen, verboten, mit anderen Vereinen gleicher Art
in der Weise in Verbindung zu treten, daß sie unter einem gemeinsamen
Organe vereinigt werden. Da nun eine solche Vereinigung für die rein
gewerkschaftlichen Aufgaben, also die Vertretung der Arbeiterinteressen
gegenüber den Unternehmern von dem höchsten Werte ist, so kann es für
diejenigen Gewerkschaften, die wirklich auf diesem Boden stehen,
keinem Zweifel unterliegen, daß sie diesen Verhältnissen Rechnung
tragen und zur Erreichung ihres Zweckes auf die politische Thätigkeit
verzichten müssen. Anders müssen sich dagegen diejenigen Vereinigungen
stellen, die umgekehrt die politischen Aufgaben als das Wesentliche
ansehen und die Maske der Gewerkschaft nur vorgebunden haben, um sich
dadurch leichter in den Arbeiterkreisen Eingang zu verschaffen.
Aber der Gegensatz greift noch tiefer, denn ob man die politische oder
die gewerkschaftliche Seite der Arbeiterbewegung als die wichtigere
ansehen soll, ist durchaus davon abhängig, ob man glaubt, mit den
Mitteln der gewerkschaftlichen Thätigkeit eine wesentliche Besserung
der Lage des Arbeiterstandes erreichen zu können, oder ob man der
Ansicht ist, daß dies ausgeschlossen und ein Erfolg lediglich durch
grundlegende Umgestaltung der bestehenden Verhältnisse zu erzielen
sei, m. a. W. ob man sich grundsätzlich auf den Boden der bestehenden
Staats- und Gesellschaftsordnung stellt oder diesen verläßt. Wir
werden diesen Gedankengang an anderer Stelle noch eingehender zu
verfolgen haben, einstweilen wird das Gesagte ausreichen, um zu zeigen,
daß der Streit um die Organisation zugleich die Stellungnahme der
Gewerkschaften zu den Grundfragen der Arbeiterbewegung wiederspiegelt.
Auf dem Kongresse standen sich übrigens nicht 2 sondern 3 Gruppen und
Systeme gegenüber, indem die Vertreter der $zentralen Organisation$ in
2 Gruppen zerfielen, nämlich die Anhänger der $Branchenorganisation$
und der $Industrieverbände$. Die letzteren wollten zur Grundlage
der Organisation die Gliederung nicht nach Einzelberufen, sondern
nach ganzen Industrien machen, so daß z. B. nicht die Tischler,
Zimmerleute, Drechsler, Stellmacher u. s. w. je eine selbständige
Vereinigung, sondern alle Arbeiter der Holzindustrie einen gemeinsamen
Verband bilden sollten. Als Vorteil dieser Organisationsform, die
bis dahin insbesondere unter den Metallarbeitern bestand, wurde
die Kostenersparung geltend gemacht, indem es bei ihr insbesondere
möglich sein würde, die jetzt bestehenden 58 Gewerkschaftsblätter
auf 12 bis 15 zu beschränken. Von der Gegenseite wurde dem
entgegengehalten, daß das Gefühl der Zusammengehörigkeit in den
Berufs- oder Branchenorganisationen sich stärker entwickele, als in
den Industrieverbänden, und daß die Rücksicht auf diese Auffassung
der Verwischung der Grenze zwischen den einzelnen Berufen im Wege
stehe, daß diese Verbände außerdem nicht im stande sein würden,
den Verschiedenheiten der einzelnen Berufe, die sich z. B. darin
zeigten, daß die wöchentlichen Beiträge der Mitglieder zwischen
7-1/2 und 35 Pf. schwankten, ausreichend Rechnung zu tragen, und daß
deshalb der Industrieverband vielleicht für eine spätere Zukunft,
aber nicht für die Gegenwart die richtige Form sei. Die Anhänger
der Industrieverbände konnten die Thatsache des erwähnten engeren
Zusammengehörigkeitsgefühls innerhalb der einzelnen Gewerbe nicht
bestreiten, bekämpften sie aber als »Berufsdünkel« und »Kastengeist«,
den man ausrotten müsse und wollten ihm deshalb einen Einfluß auf die
Form der Organisation nicht zugestehen.
Neben den genannten 3 Organisationsformen wurde endlich noch von
einigen Seiten empfohlen, von der Bildung geschlossener Vereine
überhaupt abzusehen und sich mit dem $Vertrauensmännersystem$ zu
begnügen, und auf den Vorzug desselben als Brücke zu den nicht
organisierten Arbeitern hingewiesen, indem den letzteren Gelegenheit
geboten sei, bei öffentlichen, für alle Arbeiter des betreffenden
Gewerbes bestimmten Versammlungen sich an diesen zu beteiligen und
so die Gedanken der Arbeiterbewegung allmählich in sich aufzunehmen,
während Vereinsversammlungen sich auf die bereits zum Verständnis der
Notwendigkeit einer Organisation gelangten Arbeiter beschränkten.
Aber die Vertreter dieser Anschauung vermochten gegenüber den
offenbaren Vorteilen eines geregelten Vereinswesens nicht
durchzudringen, so daß man es auf dem Kongresse im wesentlichen mit den
Auseinandersetzungen zwischen den angeführten 3 Organisationsformen
zu thun hatte, und zwar stand im Vordergrunde des Interesses der
Gegensatz zwischen der $lokalen$ und der $zentralen Organisation$, da
es sich hier um die bereits bezeichnete prinzipielle Stellungnahme
handelte. Diese bildete denn auch den roten Faden in den von beiden
Seiten vorgebrachten Gründen. Die Vertreter der Lokalorganisation
sprachen ganz offen aus, daß man die Arbeiter nicht zu der Anschauung
bringen dürfe, als ob auf dem Boden der bestehenden Wirtschaftsordnung
eine wesentliche Besserung zu erreichen wäre, daß die Möglichkeit des
Erfolges und deshalb der Schwerpunkt der ganzen Arbeiterbewegung auf
$politischem Gebiete$ liege, daß die gewerkschaftliche Thätigkeit $nur
eine Vorschule$ bedeute und man deshalb, ohne das eigentliche Ziel
zu verlieren, nicht auf die Beschäftigung mit der Politik verzichten
könne, während ihnen von den Gegnern entgegengehalten wurde, daß der
Grundgedanke der ganzen Gewerkschaftsbewegung darin bestehe, das auf
dem Boden der bestehenden Verhältnisse Mögliche zu erreichen und sich
von politischer Thätigkeit völlig fern zu halten.
Die Generalkommission hatte sich für die Zentralorganisation
entschieden, und von Anfang an unterlag es keinem Zweifel, daß die
Vertreter der Lokalorganisation sich in erheblicher Minderheit
befanden, hatte doch die Berliner Gewerkschaftskonferenz sogar die
Frage offen gelassen, ob man ihnen überhaupt die Teilnahme an dem
Kongreß gestatten sollte. Diese wurde ihnen nun freilich durch
Beschluß des Kongresses eingeräumt, aber eine Reihe von Vereinigungen
hatte schon vorher durch Proteste ihre Teilnahme abgelehnt, und
nachdem nach einer 4 Sitzungen ausfüllenden Verhandlung, in der man
sich recht scharfe Dinge gesagt hatte, die von den Vertretern der
Lokalorganisation eingebrachte Resolution »mit bedeutender Mehrheit«,
wie der offizielle Bericht sagt, abgelehnt war, verließen diese mit
einer Protesterklärung den Kongreß.
So standen denn nur noch die Vertreter der Organisation nach $Berufen$
(Branchen) und $Industrieen$ sich gegenüber. Uebrigens wollten auch
die ersteren einen weiteren Zusammenschluß der Berufsverbände zu
sog. $Unionen$, und die Generalkommission, die den Standpunkt der
Berufsorganisation vertrat, hatte einen Entwurf vorgelegt, nach welchem
die verwandten Gewerkschaften zu solchen Unionen verbunden werden
sollten. Zwischen ihnen und den $Industrieverbänden$ bestand nur der
Unterschied, daß die ersteren die einzelnen Mitglieder zunächst zu
selbständigen Berufsgruppen vereinigen und erst diese Gruppen wiederum
zu den Unionen zusammenfassen, während die Industrieverbände jene
Zwischenstufe fallen lassen und die Mitglieder in einen $unmittelbaren$
Zusammenschluß bringen würden. Die $Union$ bedeutet allerdings eine
feste Organisation, welche die Zentralverbände der verwandten Berufe zu
einer höheren Einheit zusammenfaßt, aber diese läßt die Einzelverbände
doch als solche mit einer relativen Selbständigkeit bestehen, während
der $Industrieverband$ dieselben auflöst und sich an deren Stelle
setzt. Mitglieder der Union sind die Zentralverbände, Mitglied des
Industrieverbandes sind die einzelnen Arbeiter. Die letztere Form des
Zusammenschlusses ist deshalb die engere, sie schafft einerseits eine
größere Kraftkonzentration, setzt aber andererseits auch eine höhere
Stufe des Solidaritätsgefühls voraus und tritt dem »Kastengeiste und
Berufsdünkel«, über den auf dem Kongreß allseitig geklagt wurde, am
schärfsten entgegen.
Endlich wurde eine noch losere Verbindung der Berufsgruppen dahin
vorgeschlagen, daß dieselben sich nicht zu Unionen, also festen
Organisationen, vereinigen, sondern sich auf die Abschließung sog.
$Kartellverträge$ beschränken sollten, in denen lediglich für
gewisse gemeinsame Zwecke Vereinbarungen der im übrigen in ihrer
Selbständigkeit nicht beeinträchtigten Gewerkschaften getroffen würden.
Der Kongreß nahm mit 148 gegen 37 Stimmen eine von den
Holzarbeitern vorgeschlagene Resolution an, welche insofern einen
Mittelstandpunkt vertrat, als sie einerseits die völlige Vereinigung
zu $Industrieverbänden$ als letztes Ziel anerkennt und deren
Bildung schon jetzt überall da empfiehlt, wo die Verhältnisse es
zulassen, andererseits aber hinter die Unionen zurückgeht und sich
auf bloße $Kartellverträge$ beschränkt, indem »die Frage, ob die
späteren Vereinigungen der Berufsorganisationen zu Unionen oder
Industrieverbänden stattzufinden hat, der weiteren Entwickelung der
Organisationen infolge der Kartellverträge überlassen wird«. Das
$Vertrauensmännersystem$ soll nur da stattfinden, wo der zentralen
Organisation gesetzliche Hindernisse im Wege stehen.
Die $Generalkommission$ wurde als ständige Einrichtung beibehalten,
deren Thätigkeit aber insofern eingeschränkt, als sie sich künftig
mit der $Unterstützung von Ausständen$ nicht mehr zu befassen
haben soll, diese vielmehr zu einer Angelegenheit der einzelnen
Zentralorganisationen erklärt ist, wobei lediglich eine gegenseitige
Unterstützung auf Grund der Kartellverträge stattfinden soll. Der Grund
für diese Aenderung bestand in der Befürchtung, daß die einzelnen
Gewerkschaften in ungleicher Weise unterstützt werden möchten, je
nachdem in der Generalkommission die Interessen derselben vertreten
wären.
Um die letztere möglichst unabhängig zu stellen, wurde auch der von den
Metallarbeitern gemachte Vorschlag, an ihre Stelle einen aus je einem
Vertreter jeder Gewerkschaft bestehenden Gewerkschaftsrat mit einem von
diesem zu bildenden Exekutivausschusse von 5 Mitgliedern zu setzen,
abgelehnt und vielmehr beschlossen, daß die Generalkommission aus 7
Mitgliedern nebst 3 Ersatzmännern bestehen und auf dem jedesmaligen
Gewerkschaftskongreß gewählt werden soll. Als Sitz wurde Hamburg
beibehalten.