D. Die Vereinigung der Lassalleaner und Marxisten.

Die auf dem Gothaer Kongresse vollzogene Vereinigung der Lassalleaner

und Marxisten zu einer einheitlichen »sozialistischen Arbeiterpartei«

bot den Anlaß, jetzt auch die Bestrebungen auf Verschmelzung

der beiderseitigen gewerkschaftlichen Organisationen von neuem

aufzugreifen. Dies wurde dadurch erleichtert, daß auch die Marxisten

im Hinblick auf ihre recht geringen praktischen Erfolge den Gedanken

einer internationalen Ausgestaltung des Gewerkschaftswesens als ein

noch für lange Zeit unausführbares Ziel aufgegeben hatten. So trat

denn im Anschluß an den Parteikongreß in $Gotha$ am 28. und 29. Mai

1875 eine von beiden Richtungen beschickte $Gewerkschaftskonferenz$

zusammen, die sich dahin einigte, den bestehenden Vereinen desselben

Gewerbes den Zusammenschluß zur Pflicht zu machen. Zur Vorbereitung

eines allgemeinen Gewerkschaftskongresses wurde eine Kommission von

5 Personen mit dem Sitze in Berlin eingesetzt, mit der die Vorstände

der einzelnen Organisationen in Verbindung treten sollten; die

Konferenz erklärte ferner: »Es ist Pflicht der Gewerksgenossen, aus

den Gewerkschaftsorganisationen die Politik fern zu halten, dagegen

sich der sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands anzuschließen,

weil nur diese die politische und wirtschaftliche Stellung der Arbeiter

in vollem Maße zu einer menschenwürdigen zu machen vermag.« Die

bestehenden 13 Gewerkschaftsblätter zu einer einzigen zu verschmelzen,

hielt man für unthunlich, dagegen sollten die verwandten Berufe sich in

dieser Hinsicht zusammenthun. Auch die gemeinsame Wanderunterstützung

erklärte man für die erste Aufgabe, die erledigt werden müsse.

E. Die lokalen Fachvereine.

Während die bisher behandelten Bestrebungen sämtlich auf dem Grundsatze

der Zentralisation beruhten, indem man davon ausging, daß nur durch

Zusammenschluß wenn nicht der gesamten Arbeiterschaft, so doch

wenigstens aller Arbeiter eines bestimmten Gewerbes ein Erfolg zu

erzielen sei, hatten sich in der Stille, ohne daß man ihre Entstehung

im einzelnen verfolgen kann, in den größeren Städten örtliche

Vereine von Fachgenossen gebildet, die sich deshalb die Bezeichnung

»$Fachverein$« beilegten, und die, im Gegensatz zu den zentralisierten

Gewerkschaften, die Beschränkung auf einen bestimmten Ort als Grundsatz

aufstellten. Daß diese Bewegung von den großen Städten ausging, erklärt

sich sehr einfach, war doch die Organisation der Arbeiterschaft in

diesen erheblich weiter fortgeschritten, so daß von den seitens einer

über ein größeres Gebiet erstreckten Gewerkschaft gesammelten Geldern

das Meiste für die Betreibung der Organisation an den kleineren Orten

verwendet werden mußte, und deshalb, vom Standpunkte des Egoismus

betrachtet, die Arbeiterschaft der Großstädte nicht mit Unrecht den

Vorwurf gegen die Gewerkschaften erhob, daß sie für die Arbeiterschaft

der kleinen Orte die Last zu tragen habe. Dazu kam, daß man sich durch

die Abhängigkeit von den auswärts befindlichen Gewerkschaftsorganen

an freier Bewegung und rascher Ausnutzung augenblicklicher Vorteile

gehindert fühlte.

Aber auch abgesehen von diesen egoistischen Beweggründen hatten die

Lokalorganisationen zweifellos gewisse Vorzüge. In erster Linie fiel

bei ihnen die Schwierigkeit fort, daß sie sich nicht mit öffentlichen

Angelegenheiten beschäftigen durften, da dies nur in Frage kam, wenn

mehrere Vereine miteinander in Verbindung traten. Dadurch aber, daß man

politische Fragen in den Versammlungen behandeln durfte, erhielten

diese mehr Reiz und Anziehungskraft und gestatteten die Verwendung im

Sinne der sozialdemokratischen Agitation.

Dazu kommt, daß nicht allein die Opferwilligkeit für die dem Gebenden

aus unmittelbarer Nähe bekannten Aufgaben und Personen größer zu sein

pflegt, als für entfernte Kreise, und daß die Kontrolle und überhaupt

die Verwaltung sich erheblich vereinfachte. Machten die Anhänger

der Zentralorganisation geltend, daß nur sie die wichtige Aufgabe

der Wanderunterstützung zu erfüllen im stande seien, so wiesen dem

gegenüber die Vertreter der lokalen Vereine darauf hin, daß gerade

durch die Wanderunterstützung der Zuzug aus der Provinz in die großen

Städte erleichtert und so den Arbeitern der letzteren eine schwere

Konkurrenz geschaffen werde.

F. Die Wirkung des Sozialistengesetzes.

Das »Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der

Sozialdemokratie« vom 21. Oktober 1878 war, wie der Titel sagt,

nicht bestimmt zum Kampfe gegen die Sozialdemokratie als solche,

sondern gegen ihre »auf Umsturz gerichtete« Thätigkeit in

Vereinen, Versammlungen und der Presse, noch weniger aber gegen

die ganze Arbeiterbewegung und die aus derselben entspringenden

Interessenvertretungen. Machte dieser Grundgedanke in der Fassung

des Gesetzes einen noch so unklaren und der Auslegung der Behörden

weiten Spielraum lassenden Ausdruck gefunden haben, so kann man doch

von einer loyalen Handhabung, die bei der Beratung des Gesetzes im

Reichstage feierlich angelobt war, nicht mehr sprechen, wenn die

Anwendung der gegen die gedachten staatsumstürzenden Bestrebungen

gegebenen Machtmittel sich richtete gegen Bestrebungen, die, wie die

gewerkschaftlichen, sich grundsätzlich auf den Boden der bestehenden

Staats- und Wirtschaftsordnung stellten. Zweifellos giebt es für jene

staatsumstürzende Richtung, die allein auf dem Boden der Auffassung

erwachsen kann, daß die bestehende Ordnung in ihrer Grundlage verfehlt

und zu irgend welcher Besserung unfähig sei, keinen gefährlicheren

Feind, als Bestrebungen, die auf dem Boden eben dieser selben Ordnung

eine solche Besserung herbeizuführen und so den schlagendsten Beweis

für die Verkehrtheit jenes radikalen Ausgangspunktes zu liefern suchen.

Wir werden uns mit dem Verhältnisse der Gewerkschaftsbewegung zur

Sozialdemokratie an anderer Stelle[73] eingehender zu beschäftigen

haben und werden dort den Satz begründen: die Gewerkschaftsbewegung ist

der Todfeind der Sozialdemokratie. Daß also die zum Kampfe gegen die

letztere verpflichteten Behörden die erstere nicht, wie es natürlich

gewesen wäre, mit allen Mitteln unterstützten, war ein Beweis eines

unglaublich geringen Verständnisses auf sozialpolitischem Gebiete, wie

es uns allerdings bei dem dem realen Leben abgewandten Bureaukratismus

nicht wunder nehmen kann; daß man aber zwischen beiden einen

Unterschied gar nicht anerkannte, sondern alles, was auf Vertretung der

Arbeiterinteressen abzielte, mit den Waffen des Gesetzes bekämpfte,

läßt sich in der That nur so erklären, wie es ein sehr vorsichtiger

Beurteiler[74] thut mit den Worten: »Ist von staatlichen Organen doch

nur zu oft dann gerade in eine Bewegung einer Berufsvereinigung störend

eingegriffen worden, wo innerhalb der letzteren eine die spezifisch

gewerkschaftlichen Aufgaben ernst nehmende Richtung allgemach

die Oberhand über die große Zahl derer gewonnen hatte, denen die

Gewerkschaftsbewegung nur als Mittel zur Verfolgung politischer Ziele

gilt.« ... »Ohne tieferes Verständnis für die den Berufsorganisationen

bei der Weiterbildung unserer sozialen Verhältnisse zugefallene Rolle

waren manche Polizei- sowie andere Staatsbehörden bisher geneigt,

das Interesse der besitzenden Klasse und insbesondere dasjenige der

Arbeitgeber ohne weiteres mit dem der Gesamtheit zu identifizieren und

gegen die Fachvereinigungen der Arbeiter jedes nur irgend angängige

gesetzliche Hinderungsmittel in Anwendung zu bringen.«

[73] In dem in Aussicht genommenen II. Bande. Vergl. Vorwort.

[74] $Schmöle$ in dem eingangs angeführten Werke; Einleitung S. XVI.

Die Ausbreitung und die Leistungen der Gewerkschaften zur Zeit

des Erlasses des Sozialistengesetzes sind am besten zu ersehen

aus der im Jahre 1877 von dem Hamburger Buchhändler $Geib$ auf

privatem Wege aufgenommen und in Nr. 4 des »Pionier« vom 26. Januar

1878 veröffentlichten, neuerdings in dem »Korrespondenzblatt der

Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands« Nr. 30 von 1893

wieder abgedruckten $Statistik$. Nach dieser gab es damals 25

Gewerkschaften, welche zusammen mit 5 Lokalorganisationen 49055

Mitglieder in 1266 Ortsgruppen umfaßten; 18 derselben mit 22145

Personen zahlten einen Monatsbeitrag bis zu 40 Pf., nur 8 derselben

erhoben 60 Pf. oder darüber. Nach einer anderen Quelle[75] zählten

die Gewerkschaften damals 58000 Mitglieder in 29 Verbänden und 1300

Zweigvereinen mit 15 Gewerkschaftsblättern. Ueber die Ausbreitung

der lokalen Fachvereine fehlen alle Angaben, doch geht ihre nicht

geringe Bedeutung daraus hervor, daß auf dem von $York$ einberufenen

Erfurter Gewerkschaftskongresse von den insgesamt vertretenen 11358

Mitgliedern der Marx'schen Organisationen 6152 den internationalen

Gewerksgenossenschaften, dagegen 3768 lokalen Fachvereinen und 1438

freien Vereinigungen angehörten.

[75] $Schmöle$ im Handw. d. Staatsw. I, S. 22.

Von den in der Geib'schen Statistik aufgezählten 25 Verbänden sind bis

zum Ende des Jahres 1878 nicht weniger als 16 der Auflösung zum Opfer

gefallen. Die meisten der übrigen lösten sich, um dem zu entgehen,

freiwillig auf. Auch die lokalen Fachvereine hatten größtenteils

dasselbe Schicksal. Die ganze Arbeiterbewegung, die politische wie

die gewerkschaftliche, schien zunächst vom Erdboden verschwunden. Daß

man selbst Verbände, wie die der Buchdrucker, die in ausgesprochenem

Gegensatze zu der Sozialdemokratie standen, nicht verschonte[76],

zeigte deutlich den Karakter des obrigkeitlichen Schreckensregimentes.

[76] Vergl. unten.

G. Wiederaufleben der gewerkschaftlichen Bewegung.

Lag es zunächst wie ein Bann auf der ganzen Arbeiterschaft, so

suchten doch die Führer möglichst eine Fühlung der Genossen aufrecht

zu erhalten und benutzten hierzu in erster Linie die Gründung von

$Fachblättern$, die sich anfangs ängstlich von jeder Berührung mit

allgemeinen oder gar politischen Angelegenheiten fern hielten,

deren Unterstützung aber trotzdem gerade mit dem Hinweise den

Arbeitern ans Herz gelegt wurde, daß sie den einzigen zunächst

möglichen Weg darstellten, das Zusammengehörigkeitsgefühl zu fördern.

Solche Organe entstanden schon fast unmittelbar nach der auf Grund

des Sozialistengesetzes erfolgten Unterdrückung der früheren

Gewerkschaftsblätter und politischen Zeitungen. So wurde schon 1878

das »Schuhmacherfachblatt«, 1879 die »Neue Tischlerzeitung«, der

»Schiffbauerbote« und das Organ der Tabakarbeiter »Der Gewerkschafter«

begründet. Bald bot die von der Regierung ins Leben gerufene soziale

Versicherungsgesetzgebung Stoff zur Besprechung, und insbesondere die

zugelassene Bildung freier Hülfskassen gab Anlaß, den ablehnenden

Standpunkt der Arbeiterschaft gegen die staatliche Bevormundung

zum Ausdrucke zu bringen. Hatte man doch die Bekämpfung der

Umsturzbestrebungen so weit ausgedehnt, daß selbst die im Jahre 1876

auf Grund des Hülfskassengesetzes errichtete »Zentral-, Kranken- und

Sterbekasse« verboten war, um der Arbeiterklasse das Gefühl völliger

Recht- und Schutzlosigkeit mit voller Klarheit zum Bewußtsein zu

bringen.

Auch einzelne Vereinigungen, die lediglich die Fachinteressen der

Beteiligten vertreten wollten, wagten sich unter dem Namen von

»Fachvereinen« ans Licht, obgleich sie es möglichst vermieden,

an die Oeffentlichkeit zu treten und vielmehr ihre Thätigkeit im

wesentlichen darauf beschränkten, arbeitslos gewordene Mitglieder

durch Wanderbeihülfen zu unterstützen, Krankenkassen, Herbergen und

Arbeitsnachweise zu errichten und ein Fachblatt herauszugeben.

Uebrigens war doch auch die durch die Botschaft vom 17. November 1881

eingeleitete Sozialpolitik, genau besehen, bereits eine Abweichung von

derjenigen des Sozialistengesetzes. Allerdings beschränkte sie die

Aufgabe des Staates auf eine möglichst bureaukratische Staatshülfe und

trat den Versuchen der Arbeiter, aus eigner Kraft für sich zu sorgen,

rücksichtslos entgegen. Aber immerhin war doch die Parole ausgegeben,

die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der

Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßig

auf dem der $positiven Förderung des Wohles der Arbeiter$ zu suchen

und daß ein Anspruch der letzteren auf ein höheres Maß staatlicher

Fürsorge, als ihnen bisher zu teil geworden, in den Aufgaben eines

auf den sittlichen Fundamenten des christlichen Volkslebens stehenden

Staates begründet sei. So bedauerlich es war, daß dieses Entgegenkommen

der staatlichen Gewalt von den Arbeitern schroff zurückgewiesen wurde,

indem man darin nur den Versuch sah, die selbständige Stellung ihrer

Klasse noch weiter herabzudrücken, so gab doch diese Haltung zugleich

den unbefangen Denkenden Anlaß zur Prüfung der Frage, ob nicht in der

That eine Hebung der Arbeiterklasse ohne deren eigene Beteiligung ein

verfehltes Unternehmen sein müsse.

Diesen Erwägungen und insbesondere dem Wunsche, das Mißtrauen der

Arbeiter zu bekämpfen und zwischen ihm und dem Königtume eine Brücke zu

schlagen, entsprang die von $Stöcker$, A. $Wagner$, $Henrici$ u. a. im

Jahre 1880 eingeleitete sog. $Berliner Bewegung$, die sich stützte auf

die Gründung einer eigenen $christlich-sozialen Partei$. An maßgebender

Stelle stand man zunächst dieser Bewegung nicht unsympathisch

gegenüber, und da sie nur auf dem Wege der Vereinsbildung und

öffentlicher Versammlungen wirken konnte, so ging damit eine freiere

Handhabung des Vereins- und Versammlungsrechtes Hand in Hand.

Eine besondere Stellung nahm hierbei ein der damals vielgenannte

Vergolder $Ewald$, der im Anfang 1882 öffentlich mit dem Vorschlage

hervortrat, die Berliner Arbeiter möchten doch durch eine an den

Fürsten Bismarck zu entsendende Deputation oder eine an den Reichstag

gerichtete Petition ihre Wünsche und Beschwerden in loyaler Weise zum

Ausdruck bringen, einem Vorschlage, der auch in Regierungskreisen

Beifall fand. In einer auf den 31. März 1882 einberufenen Versammlung,

zu der die Vorstände der damals in Berlin bestehenden 18 Fachvereine

eingeladen und in der 9 derselben vertreten waren, wurde zur

Ausarbeitung des Petitionsentwurfes ein »$Generalkomitee der Berliner

Gewerkschaften$« eingesetzt, in das außer sieben Mitgliedern von

Fachvereinen auch zwei christlich-soziale Vertreter gewählt wurden.

Die Petition, über die man sich schließlich einigte, umfaßte die

bekannten Arbeiterschutzforderungen bezüglich der Sonntags-, Frauen-

und Kinderarbeit, Ueberwachung der Betriebe und Einführung eines

gesetzlichen Maximalarbeitstages von neun Stunden. Aber wichtiger,

als dieses formelle Ergebnis, war das durch diese Anregung und

die zahlreichen Versammlungen in die gewerkschaftliche Bewegung

hineingetragene neue Leben, dessen Bedeutung daraus ersichtlich ist,

daß die Zahl der $Fachvereine$ am Schlusse des Jahres 1883 von 18 auf

50 gestiegen war. Die Polizei ging schließlich freilich gegen $Ewald$

und das neugegründete Gewerkschaftskomitee mit Strafen und Schließung

vor, doch wurde die letztere von den Gerichten nicht bestätigt.

Die hierdurch gegebene Anregung wirkte im übrigen Deutschland fort.

Zunächst begannen solche Arbeiterklassen, die, wie die Buchdrucker,

stets im Gegensatze zur Sozialdemokratie gestanden und trotzdem die

Wucht des Sozialistengesetzes gefühlt hatten, eine neue Organisation

ins Leben zu rufen. Dann folgten andere, die sich in dem Verhältnisse

zur Sozialdemokratie einigermaßen neutral gehalten hatten, wie die

Hutmacher und Bildhauer, bis dann mit dem auf dem Tischlerkongresse

Weihnachten 1883 begründeten Zentralverbande der Tischler unter

dem Vorsitze von $Kloß$ eine Arbeiterschaft folgte, in der

sozialdemokratische Anschauungen unzweifelhaft vertreten waren. Den

Genannten folgten dann bis 1884 einschließlich nach: die Zimmerer, die

Manufakturarbeiter, die Schneider, die Steinmetzen, die Schuhmacher und

die Tabakarbeiter.

Als $Aufgaben$ bezeichnete man in den Statuten:

Arbeitslosenunterstützung, Reisegeld, unentgeltlichen Rechtsschutz,

Stellenvermittelung und im allgemeinen Erringung günstigerer

Arbeitsbedingungen auf gesetzlichem Wege. Am schwierigsten war die

Stellung zu Streiks; einzelne Verbände beschränkten die Unterstützung

auf Abwehrstreiks, andere schieden sie ganz aus oder überwiesen sie

besonderen Organisationen.

Gerade die Lohnbewegung führte dann noch zu einer Form der Verbindung,

die man nicht als eigentliche Organisation bezeichnen kann, die aber

praktisch große Bedeutung gewann. Bei einer Arbeitseinstellung mußte

es von äußerster Bedeutung sein, alle Berufsgenossen für dieselbe zu

gewinnen. Dies war nur möglich durch $allgemeine Versammlungen$, in

denen dann auch die betreffenden $Streik$- oder $Kontrollkommissionen$

gewählt und die bindenden Beschlüsse gefaßt wurden. Obgleich die

Aufgabe dieser Kommissionen zunächst auf einen einzelnen Streik

beschränkt war, behielten sie häufig doch ihre Funktionen als eine

allgemeine Leitung bei, indem sie nicht allein von Zeit zu Zeit je

nach Bedürfnis Versammlungen einberiefen, sondern auch regelmäßige

Sammlungen durch »Sammellisten« und »Quittungsmarken« in die Hand

nahmen, ja häufig erhielten die Kommissionsmitglieder sogar gewisse

Besoldungen, wogegen ihnen dauernde Aufgaben, wie die Kontrolle der

Werkstätten, Errichtung von Arbeitsnachweisen, Ausarbeitung von

Statistiken, übertragen wurden.

Eine ähnliche Stellung hatten die sog. $Vertrauensmänner$, die zuweilen

für eine bestimmte einzelne Aufgabe bestellt wurden, zuweilen aber auch

die vorbezeichnete Thätigkeit der Kommissionen übernahmen. Die eine

oder die andere Art dieser losen Organisation hat sich nach und nach

in fast allen den Berufen entwickelt, in denen man zu festeren Formen

nicht gelangte.

Nun haben offenbar beide Firmen der Organisation, die feste und die

lose, ihre Vorteile, und es ist das Verdienst des vielgenannten

Regierungsbaumeisters a. D. $Keßler$, daß er in einer Folge von

Nummern des von ihm herausgegebenen »Bauhandwerkers« (Februar und

März 1887) einen umfassenden Plan entwickelte, der es ermöglichen

sollte, beide miteinander zu kombinieren. Sein Grundgedanke ist

der, daß es gewisse Angelegenheiten gebe, auf deren Beeinflussung

nun einmal die Arbeiterschaft nicht verzichten könne, da sie ihre

wichtigsten Lebensinteressen berührten, wie insbesondere die Aufklärung

und Schulung der Mitglieder und die Beeinflussung der Gesetzgebung

im arbeiterfreundlichen Sinn, daß aber diese Angelegenheiten unter

den Begriff der politischen fielen, und da zu ihrer Besorgung feste

Verbände unentbehrlich seien, so ergebe sich daraus die notwendige

Folge, daß die Vereine auf Politik nicht verzichten könnten, dafür

aber davon absehen müßten, miteinander in Verbindung zu treten.

Andererseits ließen sich umgekehrt gewisse andere Aufgaben,

insbesondere die Durchführung von Lohnbewegungen, nur erreichen durch

gemeinsames Vorgehen der Gewerbsgenossen an verschiedenen Orten.

Daraus ergebe sich, daß eine Teilung der Geschäfte nötig sei, indem

neben die Vereine, die politischen Karakter haben müßten, $öffentliche

Generalversammlungen des ganzen Gewerbes$ träten, denen die Besorgung

aller derjenigen Angelegenheiten anheimfalle, die einen breiteren

Rahmen, als die Mitgliedschaft des Vereins, erforderten. Als Organe

dieser Generalversammlungen sollen endlich $Lohnkommissionen$ bestehen.

Diese werden allerdings in der Rechtsprechung ebenfalls als Vereine

betrachtet und dürfen deshalb sich nicht mit Politik beschäftigen,

können aber für nicht-politische Zwecke miteinander in Verbindung

treten.

So scharfsinnig der Gedanke ausgedacht war, so ist doch seine

Ausführung gescheitert, wobei wohl die Abneigung der Vereinsleiter,

sich einen wesentlichen Teil ihrer Befugnisse entziehen zu lassen,

mitgewirkt haben mag, doch liegt auch ein berechtigtes Bedenken in dem

Gesichtspunkte, daß der Plan die Bedeutung der festen Vereinsbildung

stark zurücktreten läßt, während doch gerade in ihr der beste Weg

gesehen werden muß, zu einer befriedigenden Gestaltung unserer sozialen

Verhältnisse zu gelangen.

Für die $Stellung der Verwaltungsbehörden$ gegenüber der

gewerkschaftlichen Bewegung ist karakteristisch der sogen.

$Puttkamer'sche Streikerlaß$ vom 11. April 1886. In demselben wird

zunächst die Unanfechtbarkeit des Koalitionsrechts und insbesondere

der aus § 152 der Gewerbeordnung sich ergebenden Befugnis zur

Arbeitseinstellung betont, dann aber ausgeführt, daß sich dies nur auf

solche Vereinigungen und Bestrebungen beziehe, bei denen die Erringung

besserer Arbeitsbedingungen in der That das eigentliche und wahre

Ziel sei, nicht aber auf solche, bei denen der Lohnkampf nicht Mittel

zur Erringung eines an sich legitimen Erfolges, sondern Selbstzweck

sei, indem es den Führern lediglich darauf ankomme, die nach ihren

falschen Theoremen mit Naturnotwendigkeit aus der heutigen Form des

Arbeitsverhältnisses sich ergebende Kluft zwischen Arbeitgebern und

Arbeitnehmern zu einer unüberbrückbaren zu erweitern, in den letzteren

den Haß gegen die Gesamtheit unserer politischen und gesellschaftlichen

Zustände anzufachen und zu unterhalten und so die Gemüter der ihren

Verführungskünsten anheimgefallenen Arbeitermassen allmählich auf einen

gewaltsamen Losbruch vorzubereiten. Arbeitseinstellungen, die unter

diese Gesichtspunkte fielen, von welchen also anzunehmen sei, daß sie

durch die sozialdemokratische Agitation vergiftet oder auch nur in

ihrem weiteren Fortgange der Leitung derselben verfallen, hätten ihren

$wirtschaftlichen$ Karakter abgestreift und seien zu $revolutionären$

Bestrebungen geworden, die unter das Gesetz vom 21. Oktober 1878 zu

stellen seien.

Hiernach war also jeder Streik verboten, bei dessen Leitung

sozialdemokratische Elemente beteiligt waren; es ist begreiflich, daß

damit die Thätigkeit der Gewerkschaften völlig lahm gelegt war.

Einen anderen Angriffspunkt entnahm man aus der

$Versicherungsgesetzgebung$, indem man die sämtlichen von den

Gewerkschaften eingerichteten Kassen für Versicherungen erklärte

und der für diese bestehenden staatlichen Aufsicht unterwarf. Die

Gewerkschaften suchten sich dem dadurch zu entziehen, daß sie durch

eine Aenderung der Statuten ausdrücklich den Mitgliedern jeden

Rechtsanspruch entzogen und die Gewährung von Unterstützung in

das freie Ermessen des Vorstandes stellten. Hierin sahen aber die

Behörden eine einfache Umgehung des Gesetzes und hielten auch in

solchen Fällen an dem Erfordernis der Genehmigung fest. Es liegt

auf der Hand, daß dies dem Gesetze zuwiderläuft, da der Grund der

staatlichen Ueberwachungspflicht lediglich in dem Zwecke beruht, die

Versicherten bei dem durch die Versicherung übernommenen Risiko zu

schützen, indem die Beurteilung der Sicherheit des Unternehmens und des

angemessenen Verhältnisses zwischen Prämie und Versicherungssumme für

das Verständnis der großen Masse zu schwierig ist. Dieser, und nicht

der Gesichtspunkt der Gefährdung der Staatssicherheit ist der Grund des

staatlichen Aufsichtsrechtes, das also nicht Platz greifen kann, wenn

die Beteiligten auf irgend welches Recht ausdrücklich verzichten oder

wenn auch nur die Gefahr einer Leistungsunfähigkeit der Kasse, wie es

bei bloßen Unterstützungen der Fall ist, nicht eintreten kann.

In Preußen suchte man außerdem noch die Bestimmungen des $Allgemeinen

Landrechts$ II, Tit. 6, § 2-21 über die erlaubten Gesellschaften

herbeizuziehen, indem man die Gewerkschaften unter diesen Begriff

stellte und dann das über sie zugelassene staatliche Aufsichtsrecht in

Anspruch nahm.

Endlich wurde kein Mittel unversucht gelassen, die verschiedenen

$Vereinsgesetze$ zur Bekämpfung aller gewerkschaftlichen Bestrebungen

heranzuziehen, indem man nicht allein jede Thätigkeit von mehreren

Menschen unter den Begriff des Vereins stellte, sondern zugleich den

Begriff der politischen Angelegenheiten so weit ausdehnte, daß neben

ihnen für gewerkschaftliche Aufgaben kaum noch irgend ein Raum blieb.

Erwiesen sich nun auch die $Gerichte$ diesen Bestrebungen gegenüber

teilweise ablehnend, so ist doch nicht zu verkennen, daß auch ihre

Urteilssprüche durch die allgemeine Stimmung beeinflußt wurden, so

daß $Schmöle$[77] das harte Urteil fällt, die Polizeibehörden und

die Mehrheit der Gerichte hätten der Ansicht Vorschub geleistet,

daß sie in ausschließlicher Parteinahme für die Interessen des

Unternehmertums vor keiner Beugung des Rechtes zurückschreckten, sobald

die Arbeiter die mindesten Anstalten träfen, sich einer weiteren

Verkümmerung ihrer Lebenshaltung zu erwehren oder eine günstigere

Gestaltung der Arbeitsverträge herbeizuführen. Diese Auffassung war

um so begreiflicher, als niemals etwas davon verlautet hat, daß man

die Vereinsgesetze auch einmal gegen Innungen, landwirtschaftliche

und Fabrikanten-Vereine angewendet hätte, obgleich diese sehr häufig

staatliche Maßnahmen in den Kreis ihrer Erörterungen zogen.

[77] a. a. O. S. 144.

Ganz besonders unverständig war dabei die Bekämpfung des $Kassenwesens$

der Arbeiter, denn es ist klar, daß gerade hier ein konservativer Zug

liegt, der eine feste Verbindung mit der bestehenden Ordnung herstellt,

wie denn umgekehrt die radikale Richtung innerhalb der Sozialdemokratie

stets gerade gegen die »Kassensimpelei« ihre schärfsten Angriffe

gerichtet hat, indem sie behauptete, daß dadurch die Gewerkschaften

übertrieben ängstlich und vorsichtig gemacht würden. Als ein Uebel

konnten diese Kassen nur erscheinen von einem ganz engherzigen,

egoistischen Unternehmerstandpunkte, der die durch sie ermöglichte

Hebung der Lebenshaltung der Arbeiterklasse grundsätzlich verwirft, um

in einer niedrig stehenden Masse jedes Widerstandes unfähige Sklaven

zu haben. Das Vorgehen der staatlichen Behörden hätte also nur Sinn

gehabt, wenn sie beabsichtigt hätten, sich auf diesen Standpunkt zu

stellen. Da hiervon keine Rede sein kann, so bleibt nur die auch von

$Schmöle$[78] gegebene Erklärung übrig, daß unter der damaligen

Zeitrichtung, die aber leider auch heute noch leider die weitaus

überwiegende ist, die meisten Angehörigen der oberen Klassen mit einem

unklaren Vorurteil auf alles herabsehen, was zu der Sozialdemokratie

in irgend welcher Beziehung steht und außerdem von dem Unterschiede

zwischen ihr und der Gewerkschaftsbewegung keine Spur eines

Verständnisses haben.

[78] a. a. O. S. 151.

Offenbar mußte die Auffassung der Arbeiterschaft, daß ihr gegenüber

die staatlichen Behörden alle Mittel und Kniffe anwendeten, um sie

zu schädigen, ungemein verbitternd wirken, und es ist das Zeichen

eines fast unerklärlichen Vertrauens, wenn man dennoch stets an

der bestehenden Rechtsordnung festhielt und es versuchte, sich ihr

gegenüber so gut als möglich einzurichten.

H. Die neueste Entwicklung.

Nachdem durch Ablauf des Sozialistengesetzes die Bahn für eine

kräftigere Entwickelung des Gewerkschaftswesens frei gemacht war,

glaubte man vor allem auf die Schaffung einer $einheitlichen Leitung$

und $obersten Spitze$ bedacht sein zu sollen.

Man berief deshalb eine aus den Vertretern der einzelnen Vereinigungen

bestehende $Gewerkschaftskonferenz$ zusammen, die am 16. und 17.

November 1890 in Berlin tagte und als provisorischen Zentralausschuß

die $Generalkommission$ einsetzte mit dem Auftrage, einen allgemeinen

Gewerkschaftskongreß einzuberufen und eine $Vorlage für die

Organisation der deutschen Gewerkschaften$ auszuarbeiten. Daneben

sollte die Kommission den bestehenden Organisationen ihre Hülfe

gewähren, insbesondere alle Abwehrstreiks unterstützen und für die

Agitation zur weiteren Verbreitung der Organisation Sorge tragen.

Die Generalkommission, welche aus sieben Mitgliedern besteht, hat ihren

Sitz in Hamburg. Vorsitzender ist Reichstagsabgeordneter $Legien$.

Sie hat ausweislich ihres für die Zeit vom 17. November 1890 bis 1.

März 1892 erstatteten Berichtes sich zunächst mit einer $Statistik der

bestehenden Gewerkschaften$ beschäftigt, nach welcher im Jahre 1890

in Deutschland 53 Zentralvereine mit 3150 Zweigvereinen und 227733

Mitgliedern bestanden. Außerdem gab es fünf Organisationen nach dem

Vertrauensmännersystem mit 73467 Mitgliedern, so daß einschließlich der

lokalen Fachvereine die Gesamtzahl aller gewerkschaftlich organisierten

Arbeiter auf rund 350000 geschätzt wurde. Ein Versuch, eine gleiche

Statistik über die vorgekommenen $Streiks$ aufzustellen, ist an dem

mangelnden Entgegenkommen der bestehenden Vereinigungen gescheitert.

Dagegen hat die Kommission die ausgebrochenen Ausstände, soweit es sich

um Abwehrstreiks handelt, unterstützt. Dieser Karakter wurde von 37

angemeldeten Streiks bei 31 anerkannt und für diese insgesamt 184396

Mk. ausgegeben. Nach dem Beschlusse der Berliner Konferenz sollten

diese Auslagen von sämtlichen Gewerkschaften nach dem Verhältnis

ihrer Mitgliederzahl aufgebracht werden, da aber die Beiträge nicht in

ausreichendem Maße eingingen, so sah sich die Kommission gezwungen,

ein Anlehen von 106950 Mk. aufzunehmen, worüber sie nachher lebhafte

Vorwürfe zu hören gehabt hat.

Da sich übrigens die Ansicht geltend machte, daß die Kommission in der

Unterstützung von Ausständen zu freigebig sei, so wurden auf einer am

7. und 8. September 1891 in $Halberstadt$ abgehaltenen $Zusammenkunft

von Gewerkschaftsvertretern$ hierfür bestimmte einschränkende

Grundsätze aufgestellt.

Auch mit dem $Auslande$ suchte die Kommission Verbindungen anzuknüpfen,

insbesondere wurden zwei Mitglieder nach England geschickt, um von

den dortigen Gewerkschaften Unterstützung für die ausgebrochenen

Streiks zu erhalten. Der Erfolg war freilich nicht erheblich. Um für

den genannten Zweck im voraus größere Mittel bereit zu halten, wurden

Sammlungen für den sog. $Maifonds$ ausgeschrieben, indem man zu diesem

Zwecke am 1. Mai, dem durch den Pariser internationalen Arbeiterkongreß

1889 eingeführten allgemeinen Arbeiterfeiertage, gewisse Abzeichen

verkaufte. Aber auch hier entsprach der Erfolg nicht den Erwartungen,

und die eingegangenen Summen reichten nicht einmal aus, um das

aufgenommene Darlehen vollständig zurückzuzahlen. Endlich schuf sich

die Kommission in dem »Correspondenzblatte der Generalkommission

der Gewerkschaften Deutschlands« ein eigenes $Organ$, welches

nach Bedarf, regelmäßig aber wöchentlich in etwa 400 Exemplaren,

an die Vertrauensleute der Gewerkschaften und die Redaktionen der

Arbeiterzeitungen unentgeltlich versandt wird.

Um die endgültige Organisation zu schaffen, wurde dann der $erste$

»$Kongreß deutscher Gewerkschaften$« einberufen, der vom 14. bis 18.

März 1892 in $Halberstadt$ tagte und als Beginn eines neuen Abschnittes

in der Gewerkschaftsbewegung von der größten Bedeutung gewesen ist.

Der Schwerpunkt der Aufgabe bestand in der Schaffung einer

$einheitlichen Organisation$, und zwar handelte es sich dabei um

erheblich mehr als eine praktisch-formelle Frage, denn die Stellung

zu den vorgeschlagenen Formen war wesentlich beeinflußt durch die

prinzipielle Auffassung über Zweck und Wesen der Gewerkschaften. Nach

den weitaus meisten deutschen Vereinsgesetzen ist es Vereinen, die

sich mit öffentlichen Angelegenheiten, insbesondere mit Politik im

engeren Sinne befassen, verboten, mit anderen Vereinen gleicher Art

in der Weise in Verbindung zu treten, daß sie unter einem gemeinsamen

Organe vereinigt werden. Da nun eine solche Vereinigung für die rein

gewerkschaftlichen Aufgaben, also die Vertretung der Arbeiterinteressen

gegenüber den Unternehmern von dem höchsten Werte ist, so kann es für

diejenigen Gewerkschaften, die wirklich auf diesem Boden stehen,

keinem Zweifel unterliegen, daß sie diesen Verhältnissen Rechnung

tragen und zur Erreichung ihres Zweckes auf die politische Thätigkeit

verzichten müssen. Anders müssen sich dagegen diejenigen Vereinigungen

stellen, die umgekehrt die politischen Aufgaben als das Wesentliche

ansehen und die Maske der Gewerkschaft nur vorgebunden haben, um sich

dadurch leichter in den Arbeiterkreisen Eingang zu verschaffen.

Aber der Gegensatz greift noch tiefer, denn ob man die politische oder

die gewerkschaftliche Seite der Arbeiterbewegung als die wichtigere

ansehen soll, ist durchaus davon abhängig, ob man glaubt, mit den

Mitteln der gewerkschaftlichen Thätigkeit eine wesentliche Besserung

der Lage des Arbeiterstandes erreichen zu können, oder ob man der

Ansicht ist, daß dies ausgeschlossen und ein Erfolg lediglich durch

grundlegende Umgestaltung der bestehenden Verhältnisse zu erzielen

sei, m. a. W. ob man sich grundsätzlich auf den Boden der bestehenden

Staats- und Gesellschaftsordnung stellt oder diesen verläßt. Wir

werden diesen Gedankengang an anderer Stelle noch eingehender zu

verfolgen haben, einstweilen wird das Gesagte ausreichen, um zu zeigen,

daß der Streit um die Organisation zugleich die Stellungnahme der

Gewerkschaften zu den Grundfragen der Arbeiterbewegung wiederspiegelt.

Auf dem Kongresse standen sich übrigens nicht 2 sondern 3 Gruppen und

Systeme gegenüber, indem die Vertreter der $zentralen Organisation$ in

2 Gruppen zerfielen, nämlich die Anhänger der $Branchenorganisation$

und der $Industrieverbände$. Die letzteren wollten zur Grundlage

der Organisation die Gliederung nicht nach Einzelberufen, sondern

nach ganzen Industrien machen, so daß z. B. nicht die Tischler,

Zimmerleute, Drechsler, Stellmacher u. s. w. je eine selbständige

Vereinigung, sondern alle Arbeiter der Holzindustrie einen gemeinsamen

Verband bilden sollten. Als Vorteil dieser Organisationsform, die

bis dahin insbesondere unter den Metallarbeitern bestand, wurde

die Kostenersparung geltend gemacht, indem es bei ihr insbesondere

möglich sein würde, die jetzt bestehenden 58 Gewerkschaftsblätter

auf 12 bis 15 zu beschränken. Von der Gegenseite wurde dem

entgegengehalten, daß das Gefühl der Zusammengehörigkeit in den

Berufs- oder Branchenorganisationen sich stärker entwickele, als in

den Industrieverbänden, und daß die Rücksicht auf diese Auffassung

der Verwischung der Grenze zwischen den einzelnen Berufen im Wege

stehe, daß diese Verbände außerdem nicht im stande sein würden,

den Verschiedenheiten der einzelnen Berufe, die sich z. B. darin

zeigten, daß die wöchentlichen Beiträge der Mitglieder zwischen

7-1/2 und 35 Pf. schwankten, ausreichend Rechnung zu tragen, und daß

deshalb der Industrieverband vielleicht für eine spätere Zukunft,

aber nicht für die Gegenwart die richtige Form sei. Die Anhänger

der Industrieverbände konnten die Thatsache des erwähnten engeren

Zusammengehörigkeitsgefühls innerhalb der einzelnen Gewerbe nicht

bestreiten, bekämpften sie aber als »Berufsdünkel« und »Kastengeist«,

den man ausrotten müsse und wollten ihm deshalb einen Einfluß auf die

Form der Organisation nicht zugestehen.

Neben den genannten 3 Organisationsformen wurde endlich noch von

einigen Seiten empfohlen, von der Bildung geschlossener Vereine

überhaupt abzusehen und sich mit dem $Vertrauensmännersystem$ zu

begnügen, und auf den Vorzug desselben als Brücke zu den nicht

organisierten Arbeitern hingewiesen, indem den letzteren Gelegenheit

geboten sei, bei öffentlichen, für alle Arbeiter des betreffenden

Gewerbes bestimmten Versammlungen sich an diesen zu beteiligen und

so die Gedanken der Arbeiterbewegung allmählich in sich aufzunehmen,

während Vereinsversammlungen sich auf die bereits zum Verständnis der

Notwendigkeit einer Organisation gelangten Arbeiter beschränkten.

Aber die Vertreter dieser Anschauung vermochten gegenüber den

offenbaren Vorteilen eines geregelten Vereinswesens nicht

durchzudringen, so daß man es auf dem Kongresse im wesentlichen mit den

Auseinandersetzungen zwischen den angeführten 3 Organisationsformen

zu thun hatte, und zwar stand im Vordergrunde des Interesses der

Gegensatz zwischen der $lokalen$ und der $zentralen Organisation$, da

es sich hier um die bereits bezeichnete prinzipielle Stellungnahme

handelte. Diese bildete denn auch den roten Faden in den von beiden

Seiten vorgebrachten Gründen. Die Vertreter der Lokalorganisation

sprachen ganz offen aus, daß man die Arbeiter nicht zu der Anschauung

bringen dürfe, als ob auf dem Boden der bestehenden Wirtschaftsordnung

eine wesentliche Besserung zu erreichen wäre, daß die Möglichkeit des

Erfolges und deshalb der Schwerpunkt der ganzen Arbeiterbewegung auf

$politischem Gebiete$ liege, daß die gewerkschaftliche Thätigkeit $nur

eine Vorschule$ bedeute und man deshalb, ohne das eigentliche Ziel

zu verlieren, nicht auf die Beschäftigung mit der Politik verzichten

könne, während ihnen von den Gegnern entgegengehalten wurde, daß der

Grundgedanke der ganzen Gewerkschaftsbewegung darin bestehe, das auf

dem Boden der bestehenden Verhältnisse Mögliche zu erreichen und sich

von politischer Thätigkeit völlig fern zu halten.

Die Generalkommission hatte sich für die Zentralorganisation

entschieden, und von Anfang an unterlag es keinem Zweifel, daß die

Vertreter der Lokalorganisation sich in erheblicher Minderheit

befanden, hatte doch die Berliner Gewerkschaftskonferenz sogar die

Frage offen gelassen, ob man ihnen überhaupt die Teilnahme an dem

Kongreß gestatten sollte. Diese wurde ihnen nun freilich durch

Beschluß des Kongresses eingeräumt, aber eine Reihe von Vereinigungen

hatte schon vorher durch Proteste ihre Teilnahme abgelehnt, und

nachdem nach einer 4 Sitzungen ausfüllenden Verhandlung, in der man

sich recht scharfe Dinge gesagt hatte, die von den Vertretern der

Lokalorganisation eingebrachte Resolution »mit bedeutender Mehrheit«,

wie der offizielle Bericht sagt, abgelehnt war, verließen diese mit

einer Protesterklärung den Kongreß.

So standen denn nur noch die Vertreter der Organisation nach $Berufen$

(Branchen) und $Industrieen$ sich gegenüber. Uebrigens wollten auch

die ersteren einen weiteren Zusammenschluß der Berufsverbände zu

sog. $Unionen$, und die Generalkommission, die den Standpunkt der

Berufsorganisation vertrat, hatte einen Entwurf vorgelegt, nach welchem

die verwandten Gewerkschaften zu solchen Unionen verbunden werden

sollten. Zwischen ihnen und den $Industrieverbänden$ bestand nur der

Unterschied, daß die ersteren die einzelnen Mitglieder zunächst zu

selbständigen Berufsgruppen vereinigen und erst diese Gruppen wiederum

zu den Unionen zusammenfassen, während die Industrieverbände jene

Zwischenstufe fallen lassen und die Mitglieder in einen $unmittelbaren$

Zusammenschluß bringen würden. Die $Union$ bedeutet allerdings eine

feste Organisation, welche die Zentralverbände der verwandten Berufe zu

einer höheren Einheit zusammenfaßt, aber diese läßt die Einzelverbände

doch als solche mit einer relativen Selbständigkeit bestehen, während

der $Industrieverband$ dieselben auflöst und sich an deren Stelle

setzt. Mitglieder der Union sind die Zentralverbände, Mitglied des

Industrieverbandes sind die einzelnen Arbeiter. Die letztere Form des

Zusammenschlusses ist deshalb die engere, sie schafft einerseits eine

größere Kraftkonzentration, setzt aber andererseits auch eine höhere

Stufe des Solidaritätsgefühls voraus und tritt dem »Kastengeiste und

Berufsdünkel«, über den auf dem Kongreß allseitig geklagt wurde, am

schärfsten entgegen.

Endlich wurde eine noch losere Verbindung der Berufsgruppen dahin

vorgeschlagen, daß dieselben sich nicht zu Unionen, also festen

Organisationen, vereinigen, sondern sich auf die Abschließung sog.

$Kartellverträge$ beschränken sollten, in denen lediglich für

gewisse gemeinsame Zwecke Vereinbarungen der im übrigen in ihrer

Selbständigkeit nicht beeinträchtigten Gewerkschaften getroffen würden.

Der Kongreß nahm mit 148 gegen 37 Stimmen eine von den

Holzarbeitern vorgeschlagene Resolution an, welche insofern einen

Mittelstandpunkt vertrat, als sie einerseits die völlige Vereinigung

zu $Industrieverbänden$ als letztes Ziel anerkennt und deren

Bildung schon jetzt überall da empfiehlt, wo die Verhältnisse es

zulassen, andererseits aber hinter die Unionen zurückgeht und sich

auf bloße $Kartellverträge$ beschränkt, indem »die Frage, ob die

späteren Vereinigungen der Berufsorganisationen zu Unionen oder

Industrieverbänden stattzufinden hat, der weiteren Entwickelung der

Organisationen infolge der Kartellverträge überlassen wird«. Das

$Vertrauensmännersystem$ soll nur da stattfinden, wo der zentralen

Organisation gesetzliche Hindernisse im Wege stehen.

Die $Generalkommission$ wurde als ständige Einrichtung beibehalten,

deren Thätigkeit aber insofern eingeschränkt, als sie sich künftig

mit der $Unterstützung von Ausständen$ nicht mehr zu befassen

haben soll, diese vielmehr zu einer Angelegenheit der einzelnen

Zentralorganisationen erklärt ist, wobei lediglich eine gegenseitige

Unterstützung auf Grund der Kartellverträge stattfinden soll. Der Grund

für diese Aenderung bestand in der Befürchtung, daß die einzelnen

Gewerkschaften in ungleicher Weise unterstützt werden möchten, je

nachdem in der Generalkommission die Interessen derselben vertreten

wären.

Um die letztere möglichst unabhängig zu stellen, wurde auch der von den

Metallarbeitern gemachte Vorschlag, an ihre Stelle einen aus je einem

Vertreter jeder Gewerkschaft bestehenden Gewerkschaftsrat mit einem von

diesem zu bildenden Exekutivausschusse von 5 Mitgliedern zu setzen,

abgelehnt und vielmehr beschlossen, daß die Generalkommission aus 7

Mitgliedern nebst 3 Ersatzmännern bestehen und auf dem jedesmaligen

Gewerkschaftskongreß gewählt werden soll. Als Sitz wurde Hamburg

beibehalten.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 119 / 323 题