Nach den in der Versammlung vom 28. September 1868 angenommenen
Grundsätzen sollte eine Organisation der gesamten deutschen
Arbeiterschaft mit beruflicher Gliederung angestrebt werden. Die
Einheit bildet deshalb der $nationale Gewerkverein$ eines bestimmten
in sich abgeschlossenen Gewerbes. Dieser stützt sich auf die
$Ortsvereine$, und zwar wird zur Bildung eines Gewerkvereins das
Vorhandensein von mindestens fünf Ortsvereinen gefordert. Uebrigens
giebt es auch »selbständige« d. h. nicht zu einem G.-V. vereinigte
Ortsvereine. Eine Mittelstufe zwischen diesen beiden Formen, die
$Bezirksvereine$, die man anfangs nach dem Vorbilde der englischen
_trade unions_ ins Auge gefaßt hatte, sind nur ganz vereinzelt
gebildet. Dagegen sind vielfach Vereinigungen aller an einem Orte oder
in einem Bezirke bestehenden Vereine zur Vertretung der gemeinsamen
Interessen als $Orts$- oder $Bezirksverbände$ geschaffen, denen
insbesondere das Bildungswesen, die Erteilung von Rechtsbeistand,
die Abwehr gegenüber anderen Parteien und die Errichtung von
Herbergen übertragen ist. Der Beitritt zu diesen Verbänden war früher
obligatorisch, bis man dies auf dem Verbandstage von 1892 beseitigt
hat, immerhin bestehen jetzt 145 Orts- und 7 Bezirksverbände.
[67] Die besten Quellen sind: $Karl Walcker$: »Die Arbeiterfrage
mit besonderer Berücksichtigung der deutschen Gewerkvereine
(Hirsch-Duncker)« Eisenach 1881 und die in Veranlassung des
25jährigen Jubiläums der G.-V. von dem Verbandsanwalt Dr.
$Max Hirsch$ veröffentlichte Festschrift: »Die Arbeiterfrage
und die deutschen Gewerkvereine«, Leipzig 1893, sowie das
Verbandsorgan »Der Gewerkverein«, das jetzt im 31. Jahrgange
erscheint. Vgl. außerdem $Max Hirsch$: »Die Arbeiterfrage und
die deutschen Gewerkvereine«, Leipzig 1893. Eine Vergleichung
mit den englischen Gewerkschaften enthält: $Max Hirsch$: »Die
Entwicklung der Arbeiterberufsvereine in Großbritannien und
Deutschland«. Berlin 1896.
An der Spitze jedes G.-V. steht ein »$Generalrat$«, welcher auf
der alle drei bis fünf Jahre zusammentretenden Generalversammlung
gewählt wird. Eine Gesamtvertretung aller G.-V. war von Anfang
an beabsichtigt und ist schon Pfingsten 1869 durch Gründung des
»$Verbandes der deutschen Gewerkvereine$« geschaffen, an dessen Spitze
der »$Zentralrat$« steht. Beirat des letzteren ist $Max Hirsch$ unter
dem Titel »$Verbandsanwalt$«; derselbe ist zugleich Herausgeber des
$Verbandsorganes$: »Der Gewerkverein«. Die regelmäßige Versammlung des
Verbandes ist der »$Verbandstag$«. Auf demselben wird jedesmal der
Betrag festgestellt, welchen jeder G.-V. an die Verbandskasse zu zahlen
hat; derselbe darf jedoch den Satz von 5 Pfennigen vierteljährlich auf
den Kopf des Mitgliedes nicht übersteigen. Die Verbandstage finden
jetzt alle drei Jahre statt und nehmen regelmäßig eine ganze Woche in
Anspruch. Außer der konstituierenden Versammlung, die am 18. Mai 1869
in Berlin stattfand und in der die Begründung des Verbandes erfolgte,
haben bis jetzt 12 ordentliche Verbandstage stattgefunden und zwar 1)
27. bis 29. August 1871 in Berlin; 2) 17. bis 21. April 1873 in Berlin:
3) 28. bis 31. März 1875 in Leipzig; 4) 15. bis 17. Oktober 1876 in
Breslau; 5) 23. bis 27. Oktober 1877 in Gera; 6) 12. bis 17. Oktober
1879 in Nürnberg; 7) 19. bis 25. Juni 1881 in Stuttgart; 8) 24. bis
29. Juni 1883 in Stralsund; 9) 17. bis 22. Juni 1886 in Halle a. S.;
10) 11. bis 16. Juni 1889 in Düsseldorf; 11) 7. bis 15. Juni 1892 in
Mannheim; 12) 3. bis 9. Juni 1895 in Danzig; 13) 30. Mai bis 6. Juni
1898 in Magdeburg. Außerdem sind zwei außerordentliche Verbandstage
in Berlin abgehalten; der erste am 19. Juni 1869 betraf Aenderungen
des Verbandsstatutes, der zweite am 8. September 1889 bezweckte die
Aufhebung der Verbandsinvalidenkasse.
Der Grundgedanke für das Verhältnis dieser verschiedenen Instanzen ist
der, daß den Ortsvereinen möglichste Selbständigkeit gelassen ist, mit
einziger Ausnahme des Kassenwesens, welches naturgemäß zentralisiert
sein muß. Jeder G.-V. hat eine $Kranken$- und $Sterbekasse$. Der
Verband hatte außerdem am 1. Juli 1869 eine $Invalidenkasse$ ins
Leben gerufen, die aber nach Einführung der reichsgesetzlichen
Invaliditätsversicherung am 8. September 1889, nachdem ihr
Mitgliederbestand auf 2046 herabgesunken war, liquidieren mußte,
wobei übrigens die Mitglieder 76% ihrer Beiträge zurückerhielten.
Gleichzeitig mit der Invalidenkasse des Verbandes hatte auch der
größte Einzelverein, der G.-V. der Maschinenbauer und Metallarbeiter
eine solche gegründet, die man anfangs auch neben den gesetzlichen
Zwangsverbänden aufrecht zu erhalten suchte, bis sich ergab, daß die
Mitglieder nicht die Beiträge zu beiden Versicherungen nebeneinander
aufbringen konnten. So wurde denn im November 1893 von der
Generalversammlung die Auflösung beschlossen und das nach Zahlung von
insgesamt 928000 Mk. Invalidengeldern noch vorhandene Vermögen in Höhe
von 500000 Mk. zur Verteilung gebracht, so daß sämtliche Mitglieder die
von ihnen eingezahlten Beiträge zurückerhielten.
Bei ausbrechenden ernsteren $Streitigkeiten$ wenden sich die
Ortsvereine zunächst an ihren Generalrat, der, falls seine Versuche zur
Beilegung erfolglos bleiben, die Sache dem Zentralrate unterbreitet.
Dieser soll eine $Arbeitseinstellung$ nur unter der dreifachen
Voraussetzung anordnen, daß auch durch seine Vermittelungen keine
Verständigung zu erzielen ist, daß er den Streik als berechtigt
anerkennt und daß derselbe nach Lage der Umstände Erfolg verspricht.
Der $Zweck$ der G.-V. ist nach dem Normalstatut »der Schutz und die
Förderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder auf gesetzlichem
Wege«. Aus den »leitenden Grundsätzen« ist folgendes hervorzuheben:
Es soll ein $Arbeitslohn$ angestrebt werden, der zum künftigen
Unterhalte des Arbeiters und seiner Familie ausreicht mit Einschluß der
Versicherung gegen jede Art von Arbeitsunfähigkeit, sowie der nötigen
Erholung und humanen Bildung. Die $Arbeitszeit$ ist auf 10 Stunden zu
beschränken, $Sonntags$- und $Nachtarbeit$ möglichst zu beseitigen.
$Weiblichen$ und $unerwachsenen Arbeitern$ ist der erforderliche
Schutz zu gewähren. $Zuchthausarbeit$ soll der freien Arbeit keine
Konkurrenz bereiten. $Fabrik$- und $Arbeitsordnungen$ sind mit den
Arbeitern zu vereinbaren. Zur Erledigung von Streitigkeiten ist ein
von beiden Teilen zu besetzendes stehendes $Schiedsgericht$ unter einem
unparteiischen Obmann zu bilden.
Ein Hauptgewicht haben die G.-V. von Anfang an auf die Bildung von
$Hülfskassen$ jeder Art gelegt. Ihrem Einflusse ist es wesentlich
zu danken, daß das Gesetz über die eingeschriebenen Hülfskassen vom
7. April 1876 erlassen und daß in der Gewerbeordnung und in den
späteren Versicherungsgesetzen im wesentlichen der Grundsatz des
bloßen Kassenzwanges im Gegensatz zu der weitergehenden Forderung
der Zwangskassen Aufnahme gefunden hat, daß also insbesondere
die Zugehörigkeit zu einer den gesetzlichen Normativbedingungen
entsprechenden Hülfskasse von dem Beitritte zu den gesetzlichen
Zwangskassen entbindet. In neuerer Zeit freilich beklagt man
sich immer mehr über ungünstige Behandlung der freien Kassen,
insbesondere insofern, als man ihre Vertreter nicht zu den für die
Schiedsgerichte, das Reichsversicherungsamt und die Unfalluntersuchung
und Unfallverhütung geschaffenen Ausschüssen zuläßt, und als das neue
Krankenkassengesetz vom 10. April 1892 die Bestimmung traf, daß die
freien Kassen die ärztliche Behandlung in Natur -- im Gegensatz zu
der früher gestatteten Geldentschädigung -- leisten und daß der Satz
des Krankengeldes sich nach dem ortsüblichen Tagelohn des Wohnortes
des Versicherten -- im Gegensatze zu dem Sitze der Kasse -- richten
müsse, entwickelte sich eine große Bewegung auf völlige Aufhebung der
Kassen, die aber von der Zentralleitung mit Erfolg bekämpft ist. Nach
dem Gesetze müssen die Hülfskassen von den G.-V. völlig getrennt sein.
Immerhin hat man eine gemeinschaftliche Interessenvertretung zunächst
durch ein Kartell und seit 1892 durch den »$Verband der deutschen$
G.-V.-$Hülfskassen$« hergestellt.
Ueber die Ziele der bisherigen Sozialversicherung hinaus hat man
seitens der G.-V. die $Versicherung gegen Arbeitslosigkeit$ ins Auge
gefaßt, also eine Aufgabe von ungemeiner Bedeutung. Allein obgleich
auf dem Verbandstage in Nürnberg 1879 das von einer zu diesem Zwecke
eingesetzten Kommission ausgearbeitete Statut einer »Verbandskasse für
Reisende und Arbeitslose« zur Annahme gelangte, so ist die letztere
doch mangels ausreichender Beteiligung nicht ins Leben getreten.
Immerhin hat man durch statistische Erhebungen über Häufigkeit und
Dauer der Arbeitslosigkeit sich ein erhebliches Verdienst erworben.
Außerdem haben schon seit 1881, wo die Tischler damit begannen, die
einzelnen G.-V. eine Arbeitslosenunterstützung eingerichtet, und auf
dem Verbandstage in Danzig 1895 konnte der Verbandsanwalt feststellen,
daß dieselbe jetzt bei allen Vereinen durchgeführt sei.
Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sucht man zunächst zu
erreichen durch eine möglichst ausgebildete $Arbeitsstatistik$
verbunden mit $Arbeitsnachweis$. Neben den Ortsvereinssekretären,
denen die Arbeitsvermittelung obliegt, sind bisher 90 besondere
Arbeitsnachweisestellen eingerichtet. Auch eine Ausdehnung über den
örtlichen Rahmen hinaus mit Hülfe der Generalsekretäre wird angestrebt,
doch haben hier bis jetzt nur die Vereine der Kaufleute und der Kellner
ernsthafte Versuche unternommen. Die $Arbeitslosenunterstützung$
beläuft sich meist auf wöchentlich 7 Mk. 50 Pf. und wird bis zu 13
Wochen gezahlt. Mit derselben verbunden ist eine $Reiseunterstützung$
bei Ortswechsel und eine $Uebersiedelungsbeihülfe$ für die Angehörigen.
Endlich giebt es noch eine $Unterstützung in besondern Notfällen$.
Die G.-V. haben sich die nachdrückliche Förderung des
$Genossenschaftswesens$ angelegen sein lassen. Allerdings ist die
versuchte Schaffung von Produktivgenossenschaften fast überall an der
mangelnden kaufmännischen Berechnung und Umsicht gescheitert; nur in
Burg bei Magdeburg bestehen Produktivgenossenschaften der Tuchmacher,
der Zigarrenarbeiter und der Goldleistenverfertiger mit gutem Erfolge.
Die Kredit-, Rohstoff- und Magazinvereine haben Bedeutung wesentlich
nicht für Arbeiter, sondern für kleine Unternehmer, die übrigens in
den G.-V. ebenfalls vertreten sind. So hat z. B. der Generalrat der
Schneider seit zwei Jahren einen genossenschaftlichen Wareneinkauf
eingerichtet, dagegen hat man Konsumvereine an sehr vielen Orten ins
Leben gerufen und zur Blüte gebracht und nicht minder die Bildung von
Baugenossenschaften angeregt.
Ebenso haben die G.-V. die Förderung des $Volksbildungswesens$
thatkräftig in die Hand genommen und sich deshalb mit den zu diesem
Zwecke bestehenden Vereinigungen, insbesondere der »Gesellschaft für
Verbreitung von Volksbildung«, in nahe Fühlung gesetzt.
Als sehr nützlich haben sich die Einrichtungen zur Gewährung von
$Rechtsschutz$ erwiesen. Die Ortsvereine oder häufiger noch die Orts-
und Bezirksverbände bestellen einen geeigneten Rechtsverständigen,
bei dem die Mitglieder unentgeltlich Rechtsbelehrung erhalten
können, übernehmen auch auf ihre Kosten die Durchführung von
Prozessen der Mitglieder, wobei nur Beleidigungs-, Ehescheidungs- und
Erbschaftssachen, sowie Streitigkeiten der Mitglieder untereinander
ausgeschlossen sind. Vorzugsweise wird von dem Rechtsschutze in
Versicherungsangelegenheiten und vor den Gewerbegerichten Gebrauch
gemacht.
In neuester Zeit sind die G.-V. vor allem bestrebt, sich selbst
eine gesichertere rechtliche Grundlage zu verschaffen, indem sie
den Erlaß eines Gesetzes über die Zulassung von »$Berufsvereinen$«
fordern, dessen Grundgedanke darin besteht, daß Vereine, welche
die Berufsinteressen ihrer Mitglieder vertreten, unter den durch
Gesetz festzustellenden Voraussetzungen ihre Eintragung in ein
öffentliches Register nachsuchen können und durch diese eigene
Rechtsfähigkeit erlangen. Der erste Versuch in dieser Richtung wurde
von $Schulze-Delitzsch$ durch einen am 4. Mai 1869 im Reichstage
eingebrachten Antrag unternommen, der die privatrechtliche Stellung
der Vereine überhaupt regeln und die Rechtsfähigkeit, sobald gewisse
gesetzliche Bedingungen erfüllt waren, lediglich von der Eintragung in
ein bei den Amtsgerichten zu führendes Register abhängig machen wollte.
Nachdem eine Kommission den Gesetzentwurf weiter ausgearbeitet hatte,
wurde er am 21. Juni 1869 vom Reichstage angenommen. Aber obgleich
$Schulze-Delitzsch$ seinen Antrag noch zweimal wiederholte, gelang es
nicht, das Widerstreben des Bundesrates zu besiegen, und längere Zeit
ist man auf die Angelegenheit nicht zurückgekommen. Erst seit einem am
14. Mai 1890 von den Abgeordneten $Hirsch$ und $Eberty$ eingebrachten
Antrage ist die Frage wieder in Fluß gekommen, aber ein in der Session
1893/94 mit großer Mehrheit angenommener Beschluß hat bei der Regierung
keine Zustimmung gefunden, und da man im Bürgerlichen Gesetzbuche[68]
den Regierungsvorschlag annahm, nach welchem: Vereine mit
sozialpolitischen Zwecken nur mit Genehmigung der Verwaltungsbehörde
die die Rechtsfähigkeit bedingende Eintragung erlangen können und sich
darauf beschränkte, in einer Resolution die Vorlegung eines Gesetzes
über die Berufsvereine zu fordern, so ist bei der ablehnenden Haltung
der Regierung zunächst eine endgültige Regelung nicht zu erwarten.
Die in den Sessionen 1897/98 und 1898/99 von dem Abg. $Schneider$,
sowie von den Abg. $Pachnicke$ und $Rösicke$ eingebrachten Anträge,
welche die Vereine zur Wahrung der Berufsinteressen von der erwähnten
Genehmigungspflicht befreien wollten, sind nicht zur Erledigung
gekommen.
[68] § 61.
Den Bestrebungen auf gesetzliche Einführung von $Schiedsgerichten$ und
$Einigungsämtern$ und bessere Ausbildung des $Arbeiterschutzes$ haben
die G.-V. ihre lebhafte Förderung und Unterstützung angedeihen lassen,
und die im Jahre 1890 erlassenen Gesetze über diese Einrichtungen
sind wesentlich auf ihren Einfluß zurückzuführen. Dagegen hat
neuerdings die Frage des gesetzlichen $Maximalarbeitstages$ eine
Meinungsverschiedenheit wachgerufen, die mit der grundsätzlichen
Stellung der G.-V. zu der Frage der Selbsthülfe oder Staatshülfe
zusammenhängt. Das vorläufige Ergebnis der in dieser Hinsicht geführten
langwierigen Verhandlungen ist eine beim Reichstage eingereichte
Resolution, nach welcher die Regelung der Arbeitszeit erwachsener
Männer bei vollem Koalitionsrechte in erster Linie Sache der
Berufsvereine, womöglich mit Hülfe von Einigungsämtern, ist, daneben
aber ein beruflich-sanitärer Maximalarbeitstag für solche Gewerbe, in
welchen durch übermäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit die Gesundheit
der Arbeiter gefährdet wird, von Reichswegen eingeführt werden soll.
Auf diesem Standpunkte steht bekanntlich auch das Arbeiterschutzgesetz
vom 1. Juni 1890.
Auch bei der durch die Frage des Acht-Uhr-Ladenschlusses für
Kaufgeschäfte herbeigeführten Beratung trat der Gegensatz der
Anschauungen hervor. Während ein von dem Generalrate der Kaufleute
gestellter Antrag forderte, daß man sich einfach auf den Boden des
Vorschlages der Kommission für Arbeiterstatistik stellen sollte, wollte
der Anwalt freilich dem Grundsatze der gesetzlichen Feststellung
der Ladenschlußzeit zustimmen, dagegen die Tageszeit der Bestimmung
»auf dem Wege der örtlichen Selbstverwaltung unter Mitwirkung der
beteiligten Prinzipale und Gehülfen« vorbehalten. Nach heftigen
Erörterungen siegte jedoch in der Sitzung des Zentralrates vom 21. Mai
1896 die entschiedenere Richtung mit 15 gegen 12 Stimmen.
Einen Einblick in die Thätigkeit des Verbandes und der Gewerkvereine
überhaupt gewähren die Verhandlungen des vom 30. Mai bis 6. Juni
1898 in Magdeburg abgehaltenen 13. Verbandstages. Von den 42
vertretungsberechtigten Vereinen waren 40 erschienen und wurden von
dem Oberbürgermeister im Namen der Stadt begrüßt. Der Oberpräsident
v. $Bötticher$, Freiherr v. $Berlepsch$, Dr. v. $Rottenburg$, Dr.
$Bödiker$ und viele andere bekannte Staatsmänner, ebenso wie das
Parlamentarische Komitee der _trade unions_ sowie $Thomas Burt$, der
Vorsitzende der Bergarbeiter und $Georg Barnes$, Generalsekretär
der Maschinenbauer, hatten Glückwünsche gesandt, der Vertreter der
Ungarischen Arbeiterschutzvereine $Soltan Czikora$ war persönlich
anwesend und der Vertreter des Zentralrates der Belgischen Liberalen
Arbeiterpartei Professor $Wilmotte$ war nur durch plötzlich
eingetretene persönliche Gründe an der Teilnahme gehindert.
Aus dem von dem Anwalte erstatteten Berichte ist folgendes
hervorzuheben: Der Verband hat sich in der vorangegangenen
dreijährigen Periode in erster Linie mit der Versicherungsfrage
beschäftigt, insbesondere mit der dem Reichstage vorgelegten
Novelle zu dem Unfallversicherungsgesetze. In einer Massenpetition
mit 40000 Unterschriften forderte man Beseitigung der Wartezeit
von 13 Wochen, für die heute die Krankenkassen eintreten müssen,
bessere Unfallverhütungsvorschriften, Beschleunigung des
Rentenfeststellungsverfahrens und Aufrechterhaltung des vollen
Rekursrechtes an das Reichsversicherungsamt. Hinsichtlich der auf
Schaffung einer Arbeitslosenversicherung seitens des Reiches oder
der Gemeinden abzielenden Pläne hat der Verband seinen Standpunkt,
dieses Gebiet den Arbeitervereinen zu erhalten, nachdrücklich
vertreten und in einer am 25. Januar 1897 in Berlin abgehaltenen
Gewerkvereinsversammlung die Zwangsversicherung auf das schärfste
verurteilt. Umgekehrt ist der Verband in einer Petition am 2. November
1896 nachdrücklich für erhöhten staatlichen Arbeiterschutz eingetreten
und hat insbesondere eine Erhebung über den Zusammenhang der
Betriebsunfälle und Betriebskrankheiten mit der Länge der Arbeitszeit
unter Berücksichtigung des Alters und Geschlechtes, sowie den Erlaß
weiterer Schutzvorschriften nach § 120 e Absatz 3 der Gewerbeordnung
(Regelung der Arbeitszeit in gesundheitsschädlichen Betrieben),
insbesondere für Verkaufsstellen und in der Konfektionshausindustrie,
ferner Verbesserung der Gewerbeaufsicht, insbesondere Verbot der
Verbindung derselben mit der Dampfkesselrevision und endlich
Ausdehnung des Schutzes jugendlicher Arbeiter von 16 auf 18 Jahre
und die Herabsetzung des Maximalarbeitstages der Frauen von 11 auf
10 Stunden gefordert. Ein von dem Anwalte ausgearbeiteter Plan wegen
Schaffung eines besonderen Reichsarbeitsamtes ist dem Reichstage noch
nicht vorgelegt. Für die durch Bundesratsbeschluß vom 4. März 1896
angeordnete Beschränkung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien
ist der Verband nachdrücklich eingetreten; ebenso hat er sich den
Bestrebungen auf gesetzliche Einführung des Acht-Uhr-Ladenschlusses
und für Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte angeschlossen.
Eine an den Reichstag gerichtete Petition wegen Kürzung der
Arbeitszeiten und Einführung der wöchentlichen Lohnzahlung, sowie
Vorkehr gegen Arbeitslosigkeit in den staatlichen Betrieben ist
von diesem dem Reichskanzler überwiesen. Als dieser durch Beschluß
vom 17. Dezember 1896 die beantragten Maßnahmen als teils unnötig,
teils unausführbar ablehnte, hat der Zentralrat im Januar 1897
eine vom Anwalte ausgearbeitete Denkschrift eingereicht, in der er
die geltend gemachten Bedenken zu widerlegen sucht, auf die aber
eine Antwort nicht erfolgt ist. Der G.-V. der Maschinenbauer und
Metallarbeiter ist auf Grund einer am 26. März 1897 abgehaltenen
großen Eisenbahnarbeiterversammlung noch besonders unter Hinweis auf
die immer mehr sich häufenden Eisenbahnunfälle für Verkürzung der
Arbeitszeit und Erhöhung der Löhne im Eisenbahnbetriebe eingetreten,
doch wurde von der Eisenbahndirektion Berlin ihren Arbeitern
der Besuch der Versammlung verboten. Im Interesse der endlichen
gesetzlichen Regelung der Berufsvereine beschloß der Zentralrat bei dem
Reichskanzler durch eine Deputation seine Wünsche vorzutragen. In der
dieser Deputation am 12. Februar 1896 gewährten Audienz trat deutlich
hervor, daß die Regierung diese Bestrebungen wesentlich aus dem
Grunde bekämpfte, weil sie daraus eine Stärkung der Sozialdemokratie
befürchtete, wogegen die Deputation vergeblich geltend machte, daß
gerade umgekehrt die Beförderung praktischer Reformbestrebungen die
utopischen und staatsfeindlichen Anschauungen lahm legen werde. Der
frühere Handelsminister Frhr. v. $Berlepsch$, der am 28. November
1895 einer gleichen Deputation eine Audienz bewilligte, hatte eine
wesentlich mehr entgegenkommende Erklärung abgegeben, und es ist nicht
unwahrscheinlich, daß gerade diese Stellung gegenüber der Frage der
Berufsvereine in Verbindung mit der Einführung des Maximalarbeitstages
in Bäckereien der unmittelbare Anlaß für seinen Rücktritt wurde.
Als das berühmte Rundschreiben des Grafen $Posadowsky$ vom 11.
Dezember 1897 bekannt wurde, welches die Beseitigung des bisherigen
Koalitionsrechtes befürchten ließ, veranstaltete der Zentralrat
auf den 7. Februar 1898 in Berlin eine große Protestversammlung,
der mehrere andere in der Provinz sich anschlossen. Eine besondere
Fürsorge hat der Verband von je her der Errichtung von Schiedsgerichten
und Einigungsämtern gewidmet und so auch in den letzten Jahren in
verschiedenen Städten darauf hingewirkt, solche ins Leben zu rufen.
Bei den Gewerbegerichtswahlen hat der Verband sich eifrig beteiligt
und ist hierbei auch zuweilen mit den Sozialdemokraten Hand in Hand
gegangen. Der Verband ist dem Verein für Sozialpolitik beigetreten und
hat sich auf dessen letzter Generalversammlung in Köln, wo Freiherr
v. $Berlepsch$ das berühmte Hoch auf den vierten Stand ausbrachte, an
den Verhandlungen über die Handwerkerfrage und das Koalitionsrecht
mit Erfolg beteiligt. Auch für die Bestrebungen der internationalen
Friedensgesellschaften sind einzelne Vereine eingetreten. Zu den
ausländischen Arbeiterberufsvereinen, insbesondere in England, Belgien,
Holland und Ungarn hat der Verband Beziehungen angeknüpft. An dem
internationalen Arbeiter- und Gewerkschaftskongresse in London (Juli
1896) hat der Verband nicht teilgenommen, weil er ein Uebergewicht
der Sozialdemokratie befürchtete. Zu dem bald darauf folgenden
Kongresse der englischen _trade unions_ in Edinburg, auf dem der
Vertreter der sozialistischen Gewerkschaften v. $Elm$ den Verband
in unangemessener Weise angriff[69], hatte er eine Einladung nicht
erhalten. Man geht mit dem Gedanken um, in Gemeinschaft mit den _trade
unions_ einen internationalen Kongreß auf rein gewerkschaftlicher
Grundlage einzuberufen. Selbst das Bedenken, bei solchen Gelegenheiten
mit den Sozialdemokraten zusammen arbeiten zu müssen, hat sich, seit
dem ruhigen Verlaufe und der gemäßigten Haltung des im August 1897
in Zürich abgehaltenen internationalen Arbeiterschutzkongresses,
auf dem der Verband aus dieser Rücksicht nicht vertreten war,
vermindert, so daß der Bericht des Anwaltes eine Mitwirkung des
Verbandes bei solchen Unternehmungen für die Zukunft ins Auge faßt.
Die Agitation für Ausbreitung des Verbandes ist nachdrücklich in die
Hand genommen; Agitationsvorträge wurden gehalten 1889-91 200 mit
7000 Mk. Kosten, 1892-94 250 mit 9000 Mk. Kosten und 1895-97 311 mit
9400 Mk. Kosten. An Flugblättern wurden 255000, an Broschüren 90000
Stück vertrieben. Auf der Berliner Gewerbeausstellung im Sommer 1896
hatte der Verband eine übersichtliche Darstellung seiner bisherigen
Entwicklung und Thätigkeit ausgelegt. Der Erfolg zeigte sich u. a.
in der Gründung von sechs Ortsvereinen der Kellner, die auf diese
Weise zuerst in die Organisation einbezogen wurden. Auch unter
die Arbeiterinnen hat man die Agitation getragen und insbesondere
während der Konfektionsarbeiterinnenbewegung mehrere Versammlungen
abgehalten, deren Ergebnis darin bestand, daß in Berlin, Stolp und
Stettin Ortsvereine der Arbeiterinnen in Anschluß an den G.-V.
der Schneider gegründet wurden. Streiks sucht man möglichst durch
friedliche Verständigung zu vermeiden, doch ist der Verband nicht
allein für den Ausstand der englischen Maschinenbauer eingetreten und
hat Sammlungen unter den Mitgliedern veranstaltet, die einen Ertrag von
34292 Mk. ergaben, sondern hat auch für die Hamburger Hafenarbeiter
seine Sympathie erklärt, nachdem die Unternehmer die Einleitung von
Ausgleichsverhandlungen abgelehnt hatten.
[69] Vgl. unten II. Abschnitt.
Zu dem Thätigkeitsberichte des Anwaltes wurde folgender Antrag
angenommen:
Der 13. ordentliche Verbandstag der Deutschen Gewerkvereine protestiert
$gegen jede irgendwie geartete Beeinträchtigung des Koalitionsrechts$
als ungerecht und gemeinschädlich, fordert vielmehr als unentbehrliches
Mittel zur Abwehr von Druck und Elend und zur Herbeiführung besserer
materieller, geistiger und sittlicher Zustände für die Arbeitermassen
die $vollste Koalitions- und Vereinigungsfreiheit und die
Rechtsfähigkeit der Arbeiterberufsvereine durch lediglich gerichtliche
Eintragung$.
Der zweite Gegenstand der Verhandlungen war die $Zoll$- und
$Handelspolitik$. Nach ausführlichen Vorträgen des Prof. $Lotz$ und des
Redakteurs $Goldschmidt$, in denen darauf hingewiesen wurde, daß die
Arbeiter nicht nur als Konsumenten, sondern auch als an dem Gedeihen
der Industrie beteiligte Personen ein Interesse an der Zoll- und
Handelspolitik hätten, wurde beschlossen, die Handelsvertragspolitik
ohne Erhöhung der Getreidezölle aufrecht zu halten und auszubauen, auch
das Bedauern darüber ausgesprochen, daß die Eingabe des Zentralrates
an den Reichskanzler wegen Zuziehung von Arbeitervertretern zu der
Vorbereitung neuer Handelsverträge keinen Erfolg gehabt habe.
Ein fernerer Vortrag des Verbandsabgeordneten $Mauch$ behandelte
die $Arbeitslosenunterstützung$ und insbesondere die Frage, von wem
dieselbe in die Hand zu nehmen sei. Das Ergebnis der Beratungen wurde
niedergelegt in folgenden Sätzen:
1. $Unterstützungseinrichtungen gegen Arbeitslosigkeit$ zu treffen,
gebietet das private wie das öffentliche Interesse. Die Lösung dieser
Aufgabe steht aus den einfachsten und faßlichsten Gründen in $erster
Linie$ den $gewerblichen Berufsvereinen$ zu; sie erfüllt einen ihrer
wesentlichsten und wichtigsten Zwecke.
2. Die $Selbstversicherung$ in den $Berufsvereinen$ fördert und
kräftigt die persönliche und wirtschaftliche Moralität des Arbeiters,
indem sie ihn zur Selbstverantwortlichkeit und Selbsthülfe erzieht.
Sie bietet durch die Selbstverwaltung Sicherheiten gegen sträfliche
Ausbeutung durch Arbeitsscheu wie gegen Parteilichkeit und
Zurücksetzung aus Gründen, die mit den gewerblichen und moralischen
Eigenschaften des Arbeiters nichts gemein haben.
3. Die Notwendigkeit $staatlicher$ und $kommunaler$ Einrichtungen
zur Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist so lange zu $verneinen$,
bis nicht durch die Erfahrungen erwiesen ist, daß die gewerblichen
Berufsvereine zur befriedigenden Lösung dieser ihrer Aufgabe unfähig
und unvermögend sind.
4. Zur wirksamen Durchführung dieser Aufgabe bedürfen die
Arbeiterberufsvereine $öffentlich-rechtlicher Grundlagen$, die sowohl
die Ansprüche der Mitglieder sicherstellen, als auch die Vereine vor
willkürlichen Eingriffen der Aufsichtsbehörden schützen.
5. Die $Arbeitsvermittelung$ bildet eine notwendige Ergänzung der
organisierten Arbeitslosenunterstützung; sie wird sich am fruchtbarsten
und erfolgreichsten in gewerblicher und sozialer Beziehung erweisen
auf dem Boden der $Freiwilligkeit$ in Gemeinschaft mit Arbeitgeber-
und Arbeitnehmervereinen oder -verbänden. In dieser Form verdient sie
die erste Stelle. Staatliche oder kommunale Arbeitsnachweise, die als
Ersatz oder als Ergänzung der ersten Form eingerichtet werden, erfüllen
nur dann ihren Zweck als Wohlfahrtseinrichtungen, wenn in ihrer
Verwaltung den Arbeitnehmern wie den Arbeitgebern ein ausreichendes
Mitbestimmungsrecht eingeräumt wird.
Der vierte Gegenstand der Verhandlungen war der Vortrag des
Verbandsabgeordneten $Pioch$ über die $Berufsorganisation der
Arbeiterinnen und der jugendlichen Arbeiter$. Der Referent forderte
möglichste Beseitigung der Fabrikarbeit für verheiratete Frauen durch
Erhöhung des Verdienstes der Männer, Beschränkung der Arbeitszeit
für weibliche und jugendliche Arbeiter und Anstellung weiblicher
Fabrikinspektoren und empfahl als Mittel die Berufsorganisation.
Die Versammlung stellte sich auf denselben Standpunkt durch Annahme
folgender Sätze:
»Zur wirksamsten Lösung der Frage $gewerblicher Frauenarbeit$ muß
gesucht werden, die Lage der männlichen Arbeiter mit allen gesetzlichen
Mitteln und durch Vereinigungen auf dem Boden der Selbsthülfe zu
bessern.
Der $Beruf der Frau$ ist am wichtigsten und segensreichsten $in der
Familie$. Solange jedoch die wirtschaftlich-sozialen Verhältnisse
einen bedeutenden Teil der weiblichen Bevölkerung für ihre Existenz
zur Lohnarbeit nötigen, bedürfen diese Arbeiterinnen im besonderen
Grade des gesetzlichen Schutzes sowohl in der Fabrik- als auch in der
Hausindustrie.
Die $Arbeitszeit$ der erwachsenen Arbeiterinnen ist allmählich auf
acht Stunden herabzusetzen, die Arbeitszeit jugendlicher weiblicher
Arbeiterinnen entsprechend niedriger. Die Altersgrenze jugendlicher
weiblicher Arbeiterinnen ist auf 18 Jahre zu erhöhen. Eine weitere
Beschränkung aller Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter in
gesundheitsschädlichen Betrieben ist anzustreben.
Die Anstellung $weiblicher Fabrikinspektoren$ ist unbedingt nötig und
diese sind aus den mit dem Arbeiterleben bekannten Kreisen zu wählen.
Die $Entlohnung der weiblichen Arbeitskraft$ muß bei gleichen
Leistungen der der männlichen Arbeiter gleichkommen. Die Forderung der
Erhöhung der Löhne der Arbeiterinnen von ihrem jetzigen tiefen und zum
Lebensunterhalt unzureichenden Stande ist zugleich ein Hauptmittel zur
Besserung der Löhne männlicher Arbeiter.
Die $Berufsorganisation der Arbeiterinnen$ ist das wichtigste Mittel
zur Besserung ihres Loses. Die deutschen Gewerkvereine haben die
Pflicht, so viel wie möglich weibliche Mitglieder zu erwerben. Die
Arbeiterinnen müssen ihr Interesse diesen bewährten Organisationen
zuwenden, um dadurch im Kampfe um ihre Existenz gestärkt zu werden.
Den $Arbeitsverhältnissen jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen$
ist volle Aufmerksamkeit zuzuwenden; ebenfalls müssen diese Personen
frühzeitig in die deutschen Gewerkvereine aufgenommen und durch
allgemeine und gewerbliche Fortbildung zu tüchtigen Mitgliedern
geschaffen werden, um so durch Nachwuchs jugendlicher Kräfte der
Organisation die weiteste Verbreitung zu geben.«
Weiter gelangte folgender $Zusatzantrag$ des Verbandsanwalts einstimmig
zur Annahme:
»Der Verbandstag beschließt, bei den gesetzgebenden Körperschaften um
gründliche $Umgestaltung der Gesindeordnung$ gemäß den wesentlichen
Grundsätzen der Gewerbeordnung zu petitionieren. Mit der Ausarbeitung
dieser Petition wird der Zentralrat betraut.«
Den letzten Hauptgegenstand der Tagesordnung bildete das Referat
des Anwalts Dr. $Max Hirsch$ über die Frage: »$Wie stellen sich die
deutschen Gewerkvereine zu den Arbeitseinstellungen?$«
Der Redner tadelte die häufigen unüberlegten und zu wenig vorbereiteten
Streiks und empfahl zu ihrer Verhütung obligatorische Einführung von
Schiedsgerichten und Einigungsämtern, die außerdem das Recht haben
müßten, auch ohne Anrufen der Beteiligten bei drohenden oder schon
ausgebrochenen Streiks Einigungsversuche zu machen. Das Ergebnis der
Beratungen war der folgende Beschluß:
1. »Eine Petition bei dem neuen Reichstag um Abänderung des
$Gewerbegerichtsgesetzes$ einzureichen in der Richtung, daß
die Gewerbegerichte für alle Orte und Bezirke mit entwickeltem
Gewerbebetrieb $obligatorisch$ eingeführt und verpflichtet werden,
auch ohne Anrufung der Parteien bei jeder größeren Arbeitsdifferenz
Einigungsversuche zu machen.
2. Den Gewerk- und Ortsvereinen dringend zu empfehlen, daß sie
bezüglich aller Arbeitsdifferenzen gemäß unseren altbewährten
Grundsätzen und Statuten einen $festen$, $selbständigen Kurs$
einhalten, darin gipfelnd, daß die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse
thatkräftig und ausdauernd erstrebt, hierzu aber unter allen Umständen
$zuerst$ der Weg der $Verständigung und Einigung$ beschritten und erst
bei Erfolglosigkeit aller friedlichen Versuche und bei Vorhandensein
günstiger Aussichten und genügender Mittel in den Ausstand getreten
wird. In dieser Weise hat unsere Organisation auch bei der Beteiligung
von anders oder nicht organisierten Arbeitern zu handeln und sich
niemals willenlos mitreißen zu lassen. Dem Generalrat ist sofort bei
jeder auftauchenden Differenz wahrheitsgemäße und genaue Mitteilung zu
machen und dessen Rat oder Anweisung einzuholen und streng zu befolgen.
$Die betreffenden Ortsvereins- und Ortsverbandssekretäre werden
dringend aufgefordert, auch dem Gewerkvereins- und dem Verbandsorgan
von Arbeitsstreitigkeiten Nachricht zu geben.$«
Hinsichtlich der Unterstützung von Streiks anderer Organisationen wurde
noch ausdrücklich beschlossen, dieselbe davon abhängig zu machen,
daß die beteiligten Ortsvereine bei den Verhandlungen zur Mitwirkung
zugezogen seien.
Die übrigen Beratungsgegenstände waren von geringerer Bedeutung. Der
Antrag, daß auch nicht dem Verbande angehörige Organisationen im
Streikfalle aus Verbandsmitteln unterstützt werden dürften, wurde
ebenso abgelehnt, wie ein Zwang zum Eintritt in die Ortsverbände
und die Vergrößerung des Verbandsorgans. Es wurde beschlossen, den
Ortsverbänden gemeinschaftliche Arbeitsnachweise zur Pflicht zu machen,
dagegen die Kosten des Rechtsschutzes von ihnen auf die Gewerkvereine
zu übertragen. Die Zahlung von Pension an die Gewerkvereinsbeamten
wurde prinzipiell beschlossen, die Ausführung aber späteren Beschlüssen
vorbehalten. Die Beschickung wirtschaftlich-sozialer Kongresse soll in
Zukunft stattfinden, dagegen wurde, wie schon erwähnt, die Beseitigung
des bei der Aufnahme eines neuen Mitgliedes zu erfordernden Reverses
wegen der Nichtzugehörigkeit zur Sozialdemokratie mit allen gegen drei
Stimmen abgelehnt.
Der $äußere Umfang$ des Verbandes ist mehrfachen Schwankungen
unterworfen gewesen.
Gewaltig war bei dem ersten Auftauchen des Gedankens der Zulauf und die
Begeisterung, sodaß Ende 1869, also nach etwa einjährigem Bestehen,
die Leitung auf 258 Ortsvereine mit rund 30000 Mitgliedern, gegliedert
in 13 Gewerkvereine und 9 selbständige Ortsvereine, herabblicken
konnte. Aber die Bewegung wurde in ihrer Blüte gebrochen durch den
unglücklichen Waldenburger Streik, der am 1. Dezember 1869 von 7000
Bergarbeitern infolge des von den Grubenbesitzern an sie gestellten
Verlangens, aus dem G.-V. auszutreten, begonnen wurde, aber nach 8
Wochen mit einer völligen Niederlage endigte. Der Zentralrat hatte es
an Bemühungen, zunächst durch Vermittelung bei den Bergwerksbesitzern
und nachher durch Abmahnungen bei den Arbeitern, den von Anfang
an aussichtslosen Streik zu vermeiden, nicht fehlen lassen, auch
nach Ausbruch desselben nach Kräften Gelder für die Ausständigen
gesammelt, aber er konnte es nicht hindern, daß man den unglücklichen
Ausgang den G.-V. zur Last legte, daß man von seiten der Arbeiter
das Zutrauen zu ihnen verlor und von seiten der Unternehmer sie als
Beförderer von Streiks anklagte. Auch der französische Krieg wirkte
ungünstig ein, und so war denn am Ende desselben die Mitgliederzahl
von 30000 auf etwa 6000 zurückgegangen. Ende 1872 war man jedoch
schon wieder zu 279 Ortsvereinen mit 19000 Mitgliedern und Ende 1874
zu 357 Ortsvereinen mit 22000 Mitgliedern emporgestiegen. Aber mit
dem wirtschaftlichen Rückgange der folgenden Jahre trat auch für die
G.-V. wieder eine Abwärtsbewegung ein, so daß Ende 1878 freilich die
Ortsvereine auf 365 gestiegen, die Mitgliederzahl aber auf 16500
herabgegangen war. Ein Aufschwung wurde dann erst wieder durch die
Krankenversicherungsgesetzgebung begründet, indem durch dieselbe der
Zulauf zu den Hülfskassen der G.-V. und dadurch auch zu diesen selbst
wesentlich gesteigert wurde, so daß Ende 1885 953 Ortsvereine mit
51000 Mitgliedern bestanden, die sich Ende 1891 auf 1350 Ortsvereine
mit 63000 Mitgliedern vermehrt hatten. Der Austritt des G.-V. der
Porzellanarbeiter, der am 1. Januar 1893 in das sozialdemokratische
Lager abschwenkte, brachte dann einen Verlust von 4000 Mitgliedern,
so daß Ende 1891 nur 1315 Ortsvereine mit 58000 Mitgliedern vorhanden
waren. Seitdem hat eine regelmäßige und wachsende Ausdehnung
stattgefunden. Allerdings ist 1895 der 554 Mitglieder zählende G.-V.
der Berg- und Grubenarbeiter wegen Hinneigung zur Sozialdemokratie aus
dem Verbande ausgeschlossen, doch ist dafür der 1894 gegründete G.-V.
der deutschen Bergarbeiter beigetreten. Ende 1894 hatte der Verband
1436 Ortsvereine mit 67000 Mitgliedern, Ende 1897 1633 Ortsvereine
mit 80000 Mitgliedern und am 30. März 1898 1673 Ortsvereine mit 81150
Mitgliedern. Am 31. Dezember 1898 betrug die Mitgliederzahl 82755. Der
Kassenabschluß für den 1. April 1899 ergiebt einen Mitgliederbestand
von 84419.
Die $Verteilung auf die einzelnen Gewerbe$ ergiebt sich aus folgender
Tabelle:
======================================================================
| Ende |Anfg. |31.|12.|31.|12.|31.|12.
| 1872 | 1879 | 1892 | 1893 | 1894
================================+======+======+=======+=======+=======
Maschinenbauer u. Metallarb. | 4468 | 3749 | 12129 | 24163 | 27836
Fabrik- u. Handarbeiter | 3543 | 2423 | 9908 | 10080 | 11339
Tischler und verwandte Berufe | 2019 | 2879 | 4795 | 4393 | 4733
Schuhmacher und Lederarbeiter | 306 | 666 | 3845 | 3670 | 3900
Textilarbeiter und verw. Berufe | 1571 | 1129 | 3403 | 3002 | 2788
Schneider " " " | 438 | 457 | 2415 | 2595 | 3060
Bauhandwerker | 2521 | 1642 | 1709 | 2090 | 2226
Graphische Berufe, Maler und | | | | |
verwandte Berufe | 289 | 1058 | 1486 | 1612 | 1655
Zigarren- und Tabakarbeiter | 102 | 125 | 1212 | 1121 | 1145
Töpfer | 266 | 43 | 890 | 843 | 916
Berg- und Grubenarbeiter | -- | 239 | 727 | 554 | 455
Schiffszimmerer u. verw. Berufe | 633 | 240 | 170 | 173 | 163
Klempner und Metallarbeiter | -- | 180 | 2508 | 2346 | 2472
Bildhauer und verw. Berufe | -- | 28 | 234 | 194 | 221
Kaufleute | -- | 13 | 1831 | 3951 | 3820
Konditoren und verw. Berufe | -- | -- | 484 | 313 | 263
Selbständige Ortsvereine[70] | -- | 41 | 54 | 54 | 66
================================================================
|31.|12.|31.|12.|31.|12.|31.|12.
| 1895 | 1896 | 1897 | 1898
================================+=======+=======+=======+=======
Maschinenbauer u. Metallarb. | 27000 | 28127 | 30837 | 32938
Fabrik- u. Handarbeiter | 11833 | 13284 | 15006 | 15415
Tischler und verwandte Berufe | 4880 | 5423 | 6010 | 6152
Schuhmacher und Lederarbeiter | 4200 | 4620 | 5300 | 5690
Textilarbeiter und verw. Berufe | 2899 | 3022 | 3330 | 3434
Schneider " " " | 3000 | 3010 | 3350 | 3360
Bauhandwerker | 1629 | 1624 | 2300 | 1985
Graphische Berufe, Maler und | | | |
verwandte Berufe | 1918 | 1944 | 1900 | 1951
Zigarren- und Tabakarbeiter | 1230 | 1344 | 1408 | 1462
Töpfer | 1021 | 1139 | 1324 | 1487
Berg- und Grubenarbeiter | -- | 182 | 210 | 257
Schiffszimmerer u. verw. Berufe | 173 | 181 | 193 | 190
Klempner und Metallarbeiter | 2667 | 3103 | 3134 | 3225
Bildhauer und verw. Berufe | 243 | 299 | 387 | 376
Kaufleute | 3620 | 4085 | 4298 | 4382
Konditoren und verw. Berufe | 305 | 256 | 254 | 247
Selbständige Ortsvereine[70] | 141 | 124 | 312 | 204
(Siehe Tabelle auf Seite 200).
Die Gesamteinnahme für die Jahre 1869 bis 1895 belief sich auf 20500000
Mk., die Gesamtausgabe auf 18500000 Mk., so daß ein Vermögen von zwei
Millionen Mark verblieb. Von den Ausgaben entfielen 11000000 Mk. auf
Kranken- und Begräbnisgelder, 1750000 Mk. auf Invalidenunterstützung,
2850000 Mk. auf Rechtsschutz, Bildungszwecke, Reise-, Notstands- und
Arbeitslosenunterstützung.
Das Verbandsvermögen belief sich am 1. April 1899 auf 54977 Mk.
04 Pf. neben einem Bestande der Organkasse von 8322 Mk. 76 Pf.
Das Gesamtvermögen der Vereine mit Ausschluß der Kranken- und
Begräbniskassen betrug Ende 1895 741257 Mk., d. h. mehr als 11 Mk. auf
den Kopf.
Neben dem Verbandsorgan, dem »Gewerkverein«, der 1899 im 31. Jahrgange
erscheint, haben noch sechs Gewerkvereine ihre besonderen Fachblätter.
Die Gesamtauflage beträgt 74800. Außerdem besteht noch eine zur
Benutzung durch die Tagespresse bestimmte »Gewerkvereinskorrespondenz«,
die nach einem Beschlusse des Zentralrates vom 2. Juli 1896 künftig
mindestens einmal monatlich erscheinen und allen sich dafür
interessierenden Blättern unentgeltlich zugesandt werden soll.
[70] Dazu gehören die Reepschläger, Vergolder und Kellner. Die
letzteren bilden seit Anfang 1898 einen Gewerkverein.
Ueber die $Leistungen$ der Vereine giebt für die sechs Jahre 1892-1897
folgende Tabelle eine Uebersicht.
Spaltenüberschriften:
A = Reise- und Wanderunterstützung
B = Uebersiedelungsbeihülfe
C = Arbeitslosenunterstützung
D = Beiträge arbeitsloser Mitglieder
E = Unterstützung in besonderen Notfällen
F = Gesamtsumme der Unterstützungen in Mark
Zahl = Zahl der unterstützten Mitglieder
Mark = Betrag in Mark
========================================================================
| | A | B | C
$Gewerkvereine$ | Jahr +------+-------+------+-------+------+-------
| | Zahl | Mark | Zahl | Mark | Zahl | Mark
-------------------+-------+------+-------+------+-------+------+-------
Maschinenbau- u. |1892/94| 6296 | 24371 | 651 | 14959 | 1894 | 65453
Metallarbeiter |1895/97| 6751 | 27558 | 954 | 22121 | 1412 | 53914
| | | | | | |
Fabrik- u. |1892/94| -- | -- | 67 | 859 | 689 | 10659
Handarbeiter |1895/97| -- | -- | 210 | 2650 | 799 | 13559
| | | | | | |
Tischler u. |1892/94| -- | -- | 183 | 3421 | 605 | 12483
verwandte Berufe |1895/97| 469 | 2493 | 115 | 3518 | 1053 | 20696
| | | | | | |
Schuhmacher u. |1892/94| 394 | 2459 | 119 | 1592 | 215 | 4825
Lederarbeiter |1895/97| 403 | 2761 | 145 | 2260 | 569 | 12334
| | | | | | |
Kaufleute |1892/94| -- | -- | -- | -- | 215 | 14498
|1895/97| -- | -- | -- | -- | 424 | 26039
| | | | | | |
Schneider u. |1892/94| 273 | 1167 | 20 | 333 | 57 | 1054
verwandte Berufe |1895/97| 257 | 1403 | 37 | 605 | 150 | 3557
| | | | | | |
Textilarbeiter u. |1892/94| 60 | 554 | 42 | 405 | 73 | 1233
verwandte Berufe |1895/97| 58 | 297 | 61 | 852 | 186 | 3594
| | | | | | |
Klempner u. |1892/94| 257 | 1069 | 22 | 523 | 68 | 1260
Metallarbeiter |1895/97| 383 | 2132 | 60 | 1721 | 115 | 2632
| | | | | | |
Graphische Berufe, | | | | | | |
Maler u. |1892/94| 64 | 1292 | 9 | 72 | 8 | 198
verwandte Berufe |1895/97| 75 | 457 | 10 | 137 | 122 | 1633
| | | | | | |
Bauhandwerker |1892/94| 6 | 58 | 5 | 68 | 1 | 10
|1895/97| 9 | 81 | 12 | 172 | 17 | 504
| | | | | | |
Zigarren- u. |1892/94| 39 | 205 | 23 | 315 | 45 | 1264
Tabakarbeiter |1895/97| 54 | 258 | 24 | 264 | -- | 844
| | | | | | |
Töpfer u. Ziegler |1892/94| 17 | 54 | 17 | 221 | 25 | 189
|1895/97| 61 | 222 | 20 | 189 | 25 | 499
| | | | | | |
Konditoren u. |1892/94| 49 | 249 | 16 | 177 | 21 | 290
verw. Berufe |1895/97| 27 | 142 | 2 | 64 | 22 | 430
| | | | | | |
Bildhauer u. |1892/94| 17 | 89 | 4 | 79 | 31 | 461
verw. Berufe |1895/97| 33 | 186 | 2 | 32 | 40 | 703
| | | | | | |
Schiffszimmerer u. |1892/94| 4 | 27 | -- | -- | -- | --
verw. Berufe |1895/97| 3 | 21 | -- | -- | 1 | 34
| | | | | | |
Berg- u. |1892/94| -- | -- | -- | -- | 4 | 108
Grubenarbeiter |1895/97| -- | -- | -- | -- | -- | --
| | | | | | |
Selbständige |1892/94| -- | -- | -- | -- | -- | --
Ortsvereine |1895/97| -- | -- | -- | -- | 4 | 166
-------------------+-------+------+-------+------+-------+------+-------
|1892/94| 7476 | 31594 | 1178 | 23084 | 3914 | 113985
Insgesamt | | | | | | |
|1895/97| 8583 | 38011 | 1652 | 34585 | 4938 | 141138
========================================================================
| | D | E | F
$Gewerkvereine$ | Jahr +------+-------------+-------+---------------
| | Zahl | Mark | Zahl | Mark |1892-94|1895-97
-------------------+-------+-------------+------+-------+---------------
Maschinenbau- u. |1892/94| 4392 | 7340 | 382 | 4765 | |
Metallarbeiter |1895/97| 3074 | 4142 | 449 | 5809 | 116888| 113544
| | | | | | |
Fabrik- u. |1892/94| -- | -- | 247 | 3818 | |
Handarbeiter |1895/97| -- | -- | 458 | 6986 | 15336| 23195
| | | | | | |
Tischler u. |1892/94| 4 | 7 | 183 | 3545 | |
verwandte Berufe |1895/97| 479 | 920 | 175 | 3171 | 19456| 30798
| | | | | | |
Schuhmacher u. |1892/94| 202 | 554 | 73 | 1123 | |
Lederarbeiter |1895/97| 645 | 1378 | 96 | 1540 | 10553| 20273
| | | | | | |
Kaufleute |1892/94| 165 | 921 | 26 | 745 | |
|1895/97| 354 | 1643 | 39 | 1464 | 16164| 29146
| | | | | | |
Schneider u. |1892/94| 9 | 41 | 81 | 1960 | |
verwandte Berufe |1895/97| 20 | 94 | 86 | 1947 | 4555| 7606
| | | | | | |
Textilarbeiter u. |1892/94| 16 | 58 | 199 | 2059 | |
verwandte Berufe |1895/97| 2 | 3 | 208 | 2223 | 4369| 6909
| | | | | | |
Klempner u. |1892/94| 274 | 596 | 96 | 1433 | |
Metallarbeiter |1895/97| 204 | 445 | 94 | 2040 | 4881| 8970
| | | | | | |
Graphische Berufe, | | | | | | |
Maler u. |1892/94| 51 | 202 | 35 | 451 | |
verwandte Berufe |1895/97| 19 | 45 | 31 | 398 | 1215| 2670
| | | | | | |
Bauhandwerker |1892/94| -- | -- | 28 | 377 | |
|1895/97| -- | -- | 44 | 533 | 513| 1290
| | | | | | |
Zigarren- u. |1892/94| 20 | 57 | 39 | 527 | |
Tabakarbeiter |1895/97| 27 | 55 | 67 | 871 | 2368| 2292
| | | | | | |
Töpfer u. Ziegler |1892/94| -- | -- | 12 | 205 | |
|1895/97| 1 | 8 | 24 | 374 | 669| 1292
| | | | | | |
Konditoren u. |1892/94| -- | -- | 5 | 70 | |
verw. Berufe |1895/97| 1 | 1 | 5 | 76 | 786| 713
| | | | | | |
Bildhauer u. |1892/94| -- | -- | 1 | 20 | |
verw. Berufe |1895/97| -- | -- | 2 | 27 | 649| 948
| | | | | | |
Schiffszimmerer u. |1892/94| 4 | 10 | 2 | 30 | |
verw. Berufe |1895/97| 5 | 8 | 6 | 80 | 67| 143
| | | | | | |
Berg- u. |1892/94| -- | -- | 25 | 352 | |
Grubenarbeiter |1895/97| 6 | 8 | 12 | 124 | 460| 132
| | | | | | |
Selbständige |1892/94| -- | -- | -- | -- | |
Ortsvereine |1895/97| -- | -- | 6 | 29 | | 195
-------------------+-------+------+------+------+-------+-------+-------
|1892/94| 5137 | 9786 | 1434 | 21480 | |
Insgesamt | | | | | | 198929| 250176
|1895/97| 4835 | 8750 | 1802 | 27692 | |