2. Die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine[67].

Nach den in der Versammlung vom 28. September 1868 angenommenen

Grundsätzen sollte eine Organisation der gesamten deutschen

Arbeiterschaft mit beruflicher Gliederung angestrebt werden. Die

Einheit bildet deshalb der $nationale Gewerkverein$ eines bestimmten

in sich abgeschlossenen Gewerbes. Dieser stützt sich auf die

$Ortsvereine$, und zwar wird zur Bildung eines Gewerkvereins das

Vorhandensein von mindestens fünf Ortsvereinen gefordert. Uebrigens

giebt es auch »selbständige« d. h. nicht zu einem G.-V. vereinigte

Ortsvereine. Eine Mittelstufe zwischen diesen beiden Formen, die

$Bezirksvereine$, die man anfangs nach dem Vorbilde der englischen

_trade unions_ ins Auge gefaßt hatte, sind nur ganz vereinzelt

gebildet. Dagegen sind vielfach Vereinigungen aller an einem Orte oder

in einem Bezirke bestehenden Vereine zur Vertretung der gemeinsamen

Interessen als $Orts$- oder $Bezirksverbände$ geschaffen, denen

insbesondere das Bildungswesen, die Erteilung von Rechtsbeistand,

die Abwehr gegenüber anderen Parteien und die Errichtung von

Herbergen übertragen ist. Der Beitritt zu diesen Verbänden war früher

obligatorisch, bis man dies auf dem Verbandstage von 1892 beseitigt

hat, immerhin bestehen jetzt 145 Orts- und 7 Bezirksverbände.

[67] Die besten Quellen sind: $Karl Walcker$: »Die Arbeiterfrage

mit besonderer Berücksichtigung der deutschen Gewerkvereine

(Hirsch-Duncker)« Eisenach 1881 und die in Veranlassung des

25jährigen Jubiläums der G.-V. von dem Verbandsanwalt Dr.

$Max Hirsch$ veröffentlichte Festschrift: »Die Arbeiterfrage

und die deutschen Gewerkvereine«, Leipzig 1893, sowie das

Verbandsorgan »Der Gewerkverein«, das jetzt im 31. Jahrgange

erscheint. Vgl. außerdem $Max Hirsch$: »Die Arbeiterfrage und

die deutschen Gewerkvereine«, Leipzig 1893. Eine Vergleichung

mit den englischen Gewerkschaften enthält: $Max Hirsch$: »Die

Entwicklung der Arbeiterberufsvereine in Großbritannien und

Deutschland«. Berlin 1896.

An der Spitze jedes G.-V. steht ein »$Generalrat$«, welcher auf

der alle drei bis fünf Jahre zusammentretenden Generalversammlung

gewählt wird. Eine Gesamtvertretung aller G.-V. war von Anfang

an beabsichtigt und ist schon Pfingsten 1869 durch Gründung des

»$Verbandes der deutschen Gewerkvereine$« geschaffen, an dessen Spitze

der »$Zentralrat$« steht. Beirat des letzteren ist $Max Hirsch$ unter

dem Titel »$Verbandsanwalt$«; derselbe ist zugleich Herausgeber des

$Verbandsorganes$: »Der Gewerkverein«. Die regelmäßige Versammlung des

Verbandes ist der »$Verbandstag$«. Auf demselben wird jedesmal der

Betrag festgestellt, welchen jeder G.-V. an die Verbandskasse zu zahlen

hat; derselbe darf jedoch den Satz von 5 Pfennigen vierteljährlich auf

den Kopf des Mitgliedes nicht übersteigen. Die Verbandstage finden

jetzt alle drei Jahre statt und nehmen regelmäßig eine ganze Woche in

Anspruch. Außer der konstituierenden Versammlung, die am 18. Mai 1869

in Berlin stattfand und in der die Begründung des Verbandes erfolgte,

haben bis jetzt 12 ordentliche Verbandstage stattgefunden und zwar 1)

27. bis 29. August 1871 in Berlin; 2) 17. bis 21. April 1873 in Berlin:

3) 28. bis 31. März 1875 in Leipzig; 4) 15. bis 17. Oktober 1876 in

Breslau; 5) 23. bis 27. Oktober 1877 in Gera; 6) 12. bis 17. Oktober

1879 in Nürnberg; 7) 19. bis 25. Juni 1881 in Stuttgart; 8) 24. bis

29. Juni 1883 in Stralsund; 9) 17. bis 22. Juni 1886 in Halle a. S.;

10) 11. bis 16. Juni 1889 in Düsseldorf; 11) 7. bis 15. Juni 1892 in

Mannheim; 12) 3. bis 9. Juni 1895 in Danzig; 13) 30. Mai bis 6. Juni

1898 in Magdeburg. Außerdem sind zwei außerordentliche Verbandstage

in Berlin abgehalten; der erste am 19. Juni 1869 betraf Aenderungen

des Verbandsstatutes, der zweite am 8. September 1889 bezweckte die

Aufhebung der Verbandsinvalidenkasse.

Der Grundgedanke für das Verhältnis dieser verschiedenen Instanzen ist

der, daß den Ortsvereinen möglichste Selbständigkeit gelassen ist, mit

einziger Ausnahme des Kassenwesens, welches naturgemäß zentralisiert

sein muß. Jeder G.-V. hat eine $Kranken$- und $Sterbekasse$. Der

Verband hatte außerdem am 1. Juli 1869 eine $Invalidenkasse$ ins

Leben gerufen, die aber nach Einführung der reichsgesetzlichen

Invaliditätsversicherung am 8. September 1889, nachdem ihr

Mitgliederbestand auf 2046 herabgesunken war, liquidieren mußte,

wobei übrigens die Mitglieder 76% ihrer Beiträge zurückerhielten.

Gleichzeitig mit der Invalidenkasse des Verbandes hatte auch der

größte Einzelverein, der G.-V. der Maschinenbauer und Metallarbeiter

eine solche gegründet, die man anfangs auch neben den gesetzlichen

Zwangsverbänden aufrecht zu erhalten suchte, bis sich ergab, daß die

Mitglieder nicht die Beiträge zu beiden Versicherungen nebeneinander

aufbringen konnten. So wurde denn im November 1893 von der

Generalversammlung die Auflösung beschlossen und das nach Zahlung von

insgesamt 928000 Mk. Invalidengeldern noch vorhandene Vermögen in Höhe

von 500000 Mk. zur Verteilung gebracht, so daß sämtliche Mitglieder die

von ihnen eingezahlten Beiträge zurückerhielten.

Bei ausbrechenden ernsteren $Streitigkeiten$ wenden sich die

Ortsvereine zunächst an ihren Generalrat, der, falls seine Versuche zur

Beilegung erfolglos bleiben, die Sache dem Zentralrate unterbreitet.

Dieser soll eine $Arbeitseinstellung$ nur unter der dreifachen

Voraussetzung anordnen, daß auch durch seine Vermittelungen keine

Verständigung zu erzielen ist, daß er den Streik als berechtigt

anerkennt und daß derselbe nach Lage der Umstände Erfolg verspricht.

Der $Zweck$ der G.-V. ist nach dem Normalstatut »der Schutz und die

Förderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder auf gesetzlichem

Wege«. Aus den »leitenden Grundsätzen« ist folgendes hervorzuheben:

Es soll ein $Arbeitslohn$ angestrebt werden, der zum künftigen

Unterhalte des Arbeiters und seiner Familie ausreicht mit Einschluß der

Versicherung gegen jede Art von Arbeitsunfähigkeit, sowie der nötigen

Erholung und humanen Bildung. Die $Arbeitszeit$ ist auf 10 Stunden zu

beschränken, $Sonntags$- und $Nachtarbeit$ möglichst zu beseitigen.

$Weiblichen$ und $unerwachsenen Arbeitern$ ist der erforderliche

Schutz zu gewähren. $Zuchthausarbeit$ soll der freien Arbeit keine

Konkurrenz bereiten. $Fabrik$- und $Arbeitsordnungen$ sind mit den

Arbeitern zu vereinbaren. Zur Erledigung von Streitigkeiten ist ein

von beiden Teilen zu besetzendes stehendes $Schiedsgericht$ unter einem

unparteiischen Obmann zu bilden.

Ein Hauptgewicht haben die G.-V. von Anfang an auf die Bildung von

$Hülfskassen$ jeder Art gelegt. Ihrem Einflusse ist es wesentlich

zu danken, daß das Gesetz über die eingeschriebenen Hülfskassen vom

7. April 1876 erlassen und daß in der Gewerbeordnung und in den

späteren Versicherungsgesetzen im wesentlichen der Grundsatz des

bloßen Kassenzwanges im Gegensatz zu der weitergehenden Forderung

der Zwangskassen Aufnahme gefunden hat, daß also insbesondere

die Zugehörigkeit zu einer den gesetzlichen Normativbedingungen

entsprechenden Hülfskasse von dem Beitritte zu den gesetzlichen

Zwangskassen entbindet. In neuerer Zeit freilich beklagt man

sich immer mehr über ungünstige Behandlung der freien Kassen,

insbesondere insofern, als man ihre Vertreter nicht zu den für die

Schiedsgerichte, das Reichsversicherungsamt und die Unfalluntersuchung

und Unfallverhütung geschaffenen Ausschüssen zuläßt, und als das neue

Krankenkassengesetz vom 10. April 1892 die Bestimmung traf, daß die

freien Kassen die ärztliche Behandlung in Natur -- im Gegensatz zu

der früher gestatteten Geldentschädigung -- leisten und daß der Satz

des Krankengeldes sich nach dem ortsüblichen Tagelohn des Wohnortes

des Versicherten -- im Gegensatze zu dem Sitze der Kasse -- richten

müsse, entwickelte sich eine große Bewegung auf völlige Aufhebung der

Kassen, die aber von der Zentralleitung mit Erfolg bekämpft ist. Nach

dem Gesetze müssen die Hülfskassen von den G.-V. völlig getrennt sein.

Immerhin hat man eine gemeinschaftliche Interessenvertretung zunächst

durch ein Kartell und seit 1892 durch den »$Verband der deutschen$

G.-V.-$Hülfskassen$« hergestellt.

Ueber die Ziele der bisherigen Sozialversicherung hinaus hat man

seitens der G.-V. die $Versicherung gegen Arbeitslosigkeit$ ins Auge

gefaßt, also eine Aufgabe von ungemeiner Bedeutung. Allein obgleich

auf dem Verbandstage in Nürnberg 1879 das von einer zu diesem Zwecke

eingesetzten Kommission ausgearbeitete Statut einer »Verbandskasse für

Reisende und Arbeitslose« zur Annahme gelangte, so ist die letztere

doch mangels ausreichender Beteiligung nicht ins Leben getreten.

Immerhin hat man durch statistische Erhebungen über Häufigkeit und

Dauer der Arbeitslosigkeit sich ein erhebliches Verdienst erworben.

Außerdem haben schon seit 1881, wo die Tischler damit begannen, die

einzelnen G.-V. eine Arbeitslosenunterstützung eingerichtet, und auf

dem Verbandstage in Danzig 1895 konnte der Verbandsanwalt feststellen,

daß dieselbe jetzt bei allen Vereinen durchgeführt sei.

Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sucht man zunächst zu

erreichen durch eine möglichst ausgebildete $Arbeitsstatistik$

verbunden mit $Arbeitsnachweis$. Neben den Ortsvereinssekretären,

denen die Arbeitsvermittelung obliegt, sind bisher 90 besondere

Arbeitsnachweisestellen eingerichtet. Auch eine Ausdehnung über den

örtlichen Rahmen hinaus mit Hülfe der Generalsekretäre wird angestrebt,

doch haben hier bis jetzt nur die Vereine der Kaufleute und der Kellner

ernsthafte Versuche unternommen. Die $Arbeitslosenunterstützung$

beläuft sich meist auf wöchentlich 7 Mk. 50 Pf. und wird bis zu 13

Wochen gezahlt. Mit derselben verbunden ist eine $Reiseunterstützung$

bei Ortswechsel und eine $Uebersiedelungsbeihülfe$ für die Angehörigen.

Endlich giebt es noch eine $Unterstützung in besondern Notfällen$.

Die G.-V. haben sich die nachdrückliche Förderung des

$Genossenschaftswesens$ angelegen sein lassen. Allerdings ist die

versuchte Schaffung von Produktivgenossenschaften fast überall an der

mangelnden kaufmännischen Berechnung und Umsicht gescheitert; nur in

Burg bei Magdeburg bestehen Produktivgenossenschaften der Tuchmacher,

der Zigarrenarbeiter und der Goldleistenverfertiger mit gutem Erfolge.

Die Kredit-, Rohstoff- und Magazinvereine haben Bedeutung wesentlich

nicht für Arbeiter, sondern für kleine Unternehmer, die übrigens in

den G.-V. ebenfalls vertreten sind. So hat z. B. der Generalrat der

Schneider seit zwei Jahren einen genossenschaftlichen Wareneinkauf

eingerichtet, dagegen hat man Konsumvereine an sehr vielen Orten ins

Leben gerufen und zur Blüte gebracht und nicht minder die Bildung von

Baugenossenschaften angeregt.

Ebenso haben die G.-V. die Förderung des $Volksbildungswesens$

thatkräftig in die Hand genommen und sich deshalb mit den zu diesem

Zwecke bestehenden Vereinigungen, insbesondere der »Gesellschaft für

Verbreitung von Volksbildung«, in nahe Fühlung gesetzt.

Als sehr nützlich haben sich die Einrichtungen zur Gewährung von

$Rechtsschutz$ erwiesen. Die Ortsvereine oder häufiger noch die Orts-

und Bezirksverbände bestellen einen geeigneten Rechtsverständigen,

bei dem die Mitglieder unentgeltlich Rechtsbelehrung erhalten

können, übernehmen auch auf ihre Kosten die Durchführung von

Prozessen der Mitglieder, wobei nur Beleidigungs-, Ehescheidungs- und

Erbschaftssachen, sowie Streitigkeiten der Mitglieder untereinander

ausgeschlossen sind. Vorzugsweise wird von dem Rechtsschutze in

Versicherungsangelegenheiten und vor den Gewerbegerichten Gebrauch

gemacht.

In neuester Zeit sind die G.-V. vor allem bestrebt, sich selbst

eine gesichertere rechtliche Grundlage zu verschaffen, indem sie

den Erlaß eines Gesetzes über die Zulassung von »$Berufsvereinen$«

fordern, dessen Grundgedanke darin besteht, daß Vereine, welche

die Berufsinteressen ihrer Mitglieder vertreten, unter den durch

Gesetz festzustellenden Voraussetzungen ihre Eintragung in ein

öffentliches Register nachsuchen können und durch diese eigene

Rechtsfähigkeit erlangen. Der erste Versuch in dieser Richtung wurde

von $Schulze-Delitzsch$ durch einen am 4. Mai 1869 im Reichstage

eingebrachten Antrag unternommen, der die privatrechtliche Stellung

der Vereine überhaupt regeln und die Rechtsfähigkeit, sobald gewisse

gesetzliche Bedingungen erfüllt waren, lediglich von der Eintragung in

ein bei den Amtsgerichten zu führendes Register abhängig machen wollte.

Nachdem eine Kommission den Gesetzentwurf weiter ausgearbeitet hatte,

wurde er am 21. Juni 1869 vom Reichstage angenommen. Aber obgleich

$Schulze-Delitzsch$ seinen Antrag noch zweimal wiederholte, gelang es

nicht, das Widerstreben des Bundesrates zu besiegen, und längere Zeit

ist man auf die Angelegenheit nicht zurückgekommen. Erst seit einem am

14. Mai 1890 von den Abgeordneten $Hirsch$ und $Eberty$ eingebrachten

Antrage ist die Frage wieder in Fluß gekommen, aber ein in der Session

1893/94 mit großer Mehrheit angenommener Beschluß hat bei der Regierung

keine Zustimmung gefunden, und da man im Bürgerlichen Gesetzbuche[68]

den Regierungsvorschlag annahm, nach welchem: Vereine mit

sozialpolitischen Zwecken nur mit Genehmigung der Verwaltungsbehörde

die die Rechtsfähigkeit bedingende Eintragung erlangen können und sich

darauf beschränkte, in einer Resolution die Vorlegung eines Gesetzes

über die Berufsvereine zu fordern, so ist bei der ablehnenden Haltung

der Regierung zunächst eine endgültige Regelung nicht zu erwarten.

Die in den Sessionen 1897/98 und 1898/99 von dem Abg. $Schneider$,

sowie von den Abg. $Pachnicke$ und $Rösicke$ eingebrachten Anträge,

welche die Vereine zur Wahrung der Berufsinteressen von der erwähnten

Genehmigungspflicht befreien wollten, sind nicht zur Erledigung

gekommen.

[68] § 61.

Den Bestrebungen auf gesetzliche Einführung von $Schiedsgerichten$ und

$Einigungsämtern$ und bessere Ausbildung des $Arbeiterschutzes$ haben

die G.-V. ihre lebhafte Förderung und Unterstützung angedeihen lassen,

und die im Jahre 1890 erlassenen Gesetze über diese Einrichtungen

sind wesentlich auf ihren Einfluß zurückzuführen. Dagegen hat

neuerdings die Frage des gesetzlichen $Maximalarbeitstages$ eine

Meinungsverschiedenheit wachgerufen, die mit der grundsätzlichen

Stellung der G.-V. zu der Frage der Selbsthülfe oder Staatshülfe

zusammenhängt. Das vorläufige Ergebnis der in dieser Hinsicht geführten

langwierigen Verhandlungen ist eine beim Reichstage eingereichte

Resolution, nach welcher die Regelung der Arbeitszeit erwachsener

Männer bei vollem Koalitionsrechte in erster Linie Sache der

Berufsvereine, womöglich mit Hülfe von Einigungsämtern, ist, daneben

aber ein beruflich-sanitärer Maximalarbeitstag für solche Gewerbe, in

welchen durch übermäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit die Gesundheit

der Arbeiter gefährdet wird, von Reichswegen eingeführt werden soll.

Auf diesem Standpunkte steht bekanntlich auch das Arbeiterschutzgesetz

vom 1. Juni 1890.

Auch bei der durch die Frage des Acht-Uhr-Ladenschlusses für

Kaufgeschäfte herbeigeführten Beratung trat der Gegensatz der

Anschauungen hervor. Während ein von dem Generalrate der Kaufleute

gestellter Antrag forderte, daß man sich einfach auf den Boden des

Vorschlages der Kommission für Arbeiterstatistik stellen sollte, wollte

der Anwalt freilich dem Grundsatze der gesetzlichen Feststellung

der Ladenschlußzeit zustimmen, dagegen die Tageszeit der Bestimmung

»auf dem Wege der örtlichen Selbstverwaltung unter Mitwirkung der

beteiligten Prinzipale und Gehülfen« vorbehalten. Nach heftigen

Erörterungen siegte jedoch in der Sitzung des Zentralrates vom 21. Mai

1896 die entschiedenere Richtung mit 15 gegen 12 Stimmen.

Einen Einblick in die Thätigkeit des Verbandes und der Gewerkvereine

überhaupt gewähren die Verhandlungen des vom 30. Mai bis 6. Juni

1898 in Magdeburg abgehaltenen 13. Verbandstages. Von den 42

vertretungsberechtigten Vereinen waren 40 erschienen und wurden von

dem Oberbürgermeister im Namen der Stadt begrüßt. Der Oberpräsident

v. $Bötticher$, Freiherr v. $Berlepsch$, Dr. v. $Rottenburg$, Dr.

$Bödiker$ und viele andere bekannte Staatsmänner, ebenso wie das

Parlamentarische Komitee der _trade unions_ sowie $Thomas Burt$, der

Vorsitzende der Bergarbeiter und $Georg Barnes$, Generalsekretär

der Maschinenbauer, hatten Glückwünsche gesandt, der Vertreter der

Ungarischen Arbeiterschutzvereine $Soltan Czikora$ war persönlich

anwesend und der Vertreter des Zentralrates der Belgischen Liberalen

Arbeiterpartei Professor $Wilmotte$ war nur durch plötzlich

eingetretene persönliche Gründe an der Teilnahme gehindert.

Aus dem von dem Anwalte erstatteten Berichte ist folgendes

hervorzuheben: Der Verband hat sich in der vorangegangenen

dreijährigen Periode in erster Linie mit der Versicherungsfrage

beschäftigt, insbesondere mit der dem Reichstage vorgelegten

Novelle zu dem Unfallversicherungsgesetze. In einer Massenpetition

mit 40000 Unterschriften forderte man Beseitigung der Wartezeit

von 13 Wochen, für die heute die Krankenkassen eintreten müssen,

bessere Unfallverhütungsvorschriften, Beschleunigung des

Rentenfeststellungsverfahrens und Aufrechterhaltung des vollen

Rekursrechtes an das Reichsversicherungsamt. Hinsichtlich der auf

Schaffung einer Arbeitslosenversicherung seitens des Reiches oder

der Gemeinden abzielenden Pläne hat der Verband seinen Standpunkt,

dieses Gebiet den Arbeitervereinen zu erhalten, nachdrücklich

vertreten und in einer am 25. Januar 1897 in Berlin abgehaltenen

Gewerkvereinsversammlung die Zwangsversicherung auf das schärfste

verurteilt. Umgekehrt ist der Verband in einer Petition am 2. November

1896 nachdrücklich für erhöhten staatlichen Arbeiterschutz eingetreten

und hat insbesondere eine Erhebung über den Zusammenhang der

Betriebsunfälle und Betriebskrankheiten mit der Länge der Arbeitszeit

unter Berücksichtigung des Alters und Geschlechtes, sowie den Erlaß

weiterer Schutzvorschriften nach § 120 e Absatz 3 der Gewerbeordnung

(Regelung der Arbeitszeit in gesundheitsschädlichen Betrieben),

insbesondere für Verkaufsstellen und in der Konfektionshausindustrie,

ferner Verbesserung der Gewerbeaufsicht, insbesondere Verbot der

Verbindung derselben mit der Dampfkesselrevision und endlich

Ausdehnung des Schutzes jugendlicher Arbeiter von 16 auf 18 Jahre

und die Herabsetzung des Maximalarbeitstages der Frauen von 11 auf

10 Stunden gefordert. Ein von dem Anwalte ausgearbeiteter Plan wegen

Schaffung eines besonderen Reichsarbeitsamtes ist dem Reichstage noch

nicht vorgelegt. Für die durch Bundesratsbeschluß vom 4. März 1896

angeordnete Beschränkung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien

ist der Verband nachdrücklich eingetreten; ebenso hat er sich den

Bestrebungen auf gesetzliche Einführung des Acht-Uhr-Ladenschlusses

und für Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte angeschlossen.

Eine an den Reichstag gerichtete Petition wegen Kürzung der

Arbeitszeiten und Einführung der wöchentlichen Lohnzahlung, sowie

Vorkehr gegen Arbeitslosigkeit in den staatlichen Betrieben ist

von diesem dem Reichskanzler überwiesen. Als dieser durch Beschluß

vom 17. Dezember 1896 die beantragten Maßnahmen als teils unnötig,

teils unausführbar ablehnte, hat der Zentralrat im Januar 1897

eine vom Anwalte ausgearbeitete Denkschrift eingereicht, in der er

die geltend gemachten Bedenken zu widerlegen sucht, auf die aber

eine Antwort nicht erfolgt ist. Der G.-V. der Maschinenbauer und

Metallarbeiter ist auf Grund einer am 26. März 1897 abgehaltenen

großen Eisenbahnarbeiterversammlung noch besonders unter Hinweis auf

die immer mehr sich häufenden Eisenbahnunfälle für Verkürzung der

Arbeitszeit und Erhöhung der Löhne im Eisenbahnbetriebe eingetreten,

doch wurde von der Eisenbahndirektion Berlin ihren Arbeitern

der Besuch der Versammlung verboten. Im Interesse der endlichen

gesetzlichen Regelung der Berufsvereine beschloß der Zentralrat bei dem

Reichskanzler durch eine Deputation seine Wünsche vorzutragen. In der

dieser Deputation am 12. Februar 1896 gewährten Audienz trat deutlich

hervor, daß die Regierung diese Bestrebungen wesentlich aus dem

Grunde bekämpfte, weil sie daraus eine Stärkung der Sozialdemokratie

befürchtete, wogegen die Deputation vergeblich geltend machte, daß

gerade umgekehrt die Beförderung praktischer Reformbestrebungen die

utopischen und staatsfeindlichen Anschauungen lahm legen werde. Der

frühere Handelsminister Frhr. v. $Berlepsch$, der am 28. November

1895 einer gleichen Deputation eine Audienz bewilligte, hatte eine

wesentlich mehr entgegenkommende Erklärung abgegeben, und es ist nicht

unwahrscheinlich, daß gerade diese Stellung gegenüber der Frage der

Berufsvereine in Verbindung mit der Einführung des Maximalarbeitstages

in Bäckereien der unmittelbare Anlaß für seinen Rücktritt wurde.

Als das berühmte Rundschreiben des Grafen $Posadowsky$ vom 11.

Dezember 1897 bekannt wurde, welches die Beseitigung des bisherigen

Koalitionsrechtes befürchten ließ, veranstaltete der Zentralrat

auf den 7. Februar 1898 in Berlin eine große Protestversammlung,

der mehrere andere in der Provinz sich anschlossen. Eine besondere

Fürsorge hat der Verband von je her der Errichtung von Schiedsgerichten

und Einigungsämtern gewidmet und so auch in den letzten Jahren in

verschiedenen Städten darauf hingewirkt, solche ins Leben zu rufen.

Bei den Gewerbegerichtswahlen hat der Verband sich eifrig beteiligt

und ist hierbei auch zuweilen mit den Sozialdemokraten Hand in Hand

gegangen. Der Verband ist dem Verein für Sozialpolitik beigetreten und

hat sich auf dessen letzter Generalversammlung in Köln, wo Freiherr

v. $Berlepsch$ das berühmte Hoch auf den vierten Stand ausbrachte, an

den Verhandlungen über die Handwerkerfrage und das Koalitionsrecht

mit Erfolg beteiligt. Auch für die Bestrebungen der internationalen

Friedensgesellschaften sind einzelne Vereine eingetreten. Zu den

ausländischen Arbeiterberufsvereinen, insbesondere in England, Belgien,

Holland und Ungarn hat der Verband Beziehungen angeknüpft. An dem

internationalen Arbeiter- und Gewerkschaftskongresse in London (Juli

1896) hat der Verband nicht teilgenommen, weil er ein Uebergewicht

der Sozialdemokratie befürchtete. Zu dem bald darauf folgenden

Kongresse der englischen _trade unions_ in Edinburg, auf dem der

Vertreter der sozialistischen Gewerkschaften v. $Elm$ den Verband

in unangemessener Weise angriff[69], hatte er eine Einladung nicht

erhalten. Man geht mit dem Gedanken um, in Gemeinschaft mit den _trade

unions_ einen internationalen Kongreß auf rein gewerkschaftlicher

Grundlage einzuberufen. Selbst das Bedenken, bei solchen Gelegenheiten

mit den Sozialdemokraten zusammen arbeiten zu müssen, hat sich, seit

dem ruhigen Verlaufe und der gemäßigten Haltung des im August 1897

in Zürich abgehaltenen internationalen Arbeiterschutzkongresses,

auf dem der Verband aus dieser Rücksicht nicht vertreten war,

vermindert, so daß der Bericht des Anwaltes eine Mitwirkung des

Verbandes bei solchen Unternehmungen für die Zukunft ins Auge faßt.

Die Agitation für Ausbreitung des Verbandes ist nachdrücklich in die

Hand genommen; Agitationsvorträge wurden gehalten 1889-91 200 mit

7000 Mk. Kosten, 1892-94 250 mit 9000 Mk. Kosten und 1895-97 311 mit

9400 Mk. Kosten. An Flugblättern wurden 255000, an Broschüren 90000

Stück vertrieben. Auf der Berliner Gewerbeausstellung im Sommer 1896

hatte der Verband eine übersichtliche Darstellung seiner bisherigen

Entwicklung und Thätigkeit ausgelegt. Der Erfolg zeigte sich u. a.

in der Gründung von sechs Ortsvereinen der Kellner, die auf diese

Weise zuerst in die Organisation einbezogen wurden. Auch unter

die Arbeiterinnen hat man die Agitation getragen und insbesondere

während der Konfektionsarbeiterinnenbewegung mehrere Versammlungen

abgehalten, deren Ergebnis darin bestand, daß in Berlin, Stolp und

Stettin Ortsvereine der Arbeiterinnen in Anschluß an den G.-V.

der Schneider gegründet wurden. Streiks sucht man möglichst durch

friedliche Verständigung zu vermeiden, doch ist der Verband nicht

allein für den Ausstand der englischen Maschinenbauer eingetreten und

hat Sammlungen unter den Mitgliedern veranstaltet, die einen Ertrag von

34292 Mk. ergaben, sondern hat auch für die Hamburger Hafenarbeiter

seine Sympathie erklärt, nachdem die Unternehmer die Einleitung von

Ausgleichsverhandlungen abgelehnt hatten.

[69] Vgl. unten II. Abschnitt.

Zu dem Thätigkeitsberichte des Anwaltes wurde folgender Antrag

angenommen:

Der 13. ordentliche Verbandstag der Deutschen Gewerkvereine protestiert

$gegen jede irgendwie geartete Beeinträchtigung des Koalitionsrechts$

als ungerecht und gemeinschädlich, fordert vielmehr als unentbehrliches

Mittel zur Abwehr von Druck und Elend und zur Herbeiführung besserer

materieller, geistiger und sittlicher Zustände für die Arbeitermassen

die $vollste Koalitions- und Vereinigungsfreiheit und die

Rechtsfähigkeit der Arbeiterberufsvereine durch lediglich gerichtliche

Eintragung$.

Der zweite Gegenstand der Verhandlungen war die $Zoll$- und

$Handelspolitik$. Nach ausführlichen Vorträgen des Prof. $Lotz$ und des

Redakteurs $Goldschmidt$, in denen darauf hingewiesen wurde, daß die

Arbeiter nicht nur als Konsumenten, sondern auch als an dem Gedeihen

der Industrie beteiligte Personen ein Interesse an der Zoll- und

Handelspolitik hätten, wurde beschlossen, die Handelsvertragspolitik

ohne Erhöhung der Getreidezölle aufrecht zu halten und auszubauen, auch

das Bedauern darüber ausgesprochen, daß die Eingabe des Zentralrates

an den Reichskanzler wegen Zuziehung von Arbeitervertretern zu der

Vorbereitung neuer Handelsverträge keinen Erfolg gehabt habe.

Ein fernerer Vortrag des Verbandsabgeordneten $Mauch$ behandelte

die $Arbeitslosenunterstützung$ und insbesondere die Frage, von wem

dieselbe in die Hand zu nehmen sei. Das Ergebnis der Beratungen wurde

niedergelegt in folgenden Sätzen:

1. $Unterstützungseinrichtungen gegen Arbeitslosigkeit$ zu treffen,

gebietet das private wie das öffentliche Interesse. Die Lösung dieser

Aufgabe steht aus den einfachsten und faßlichsten Gründen in $erster

Linie$ den $gewerblichen Berufsvereinen$ zu; sie erfüllt einen ihrer

wesentlichsten und wichtigsten Zwecke.

2. Die $Selbstversicherung$ in den $Berufsvereinen$ fördert und

kräftigt die persönliche und wirtschaftliche Moralität des Arbeiters,

indem sie ihn zur Selbstverantwortlichkeit und Selbsthülfe erzieht.

Sie bietet durch die Selbstverwaltung Sicherheiten gegen sträfliche

Ausbeutung durch Arbeitsscheu wie gegen Parteilichkeit und

Zurücksetzung aus Gründen, die mit den gewerblichen und moralischen

Eigenschaften des Arbeiters nichts gemein haben.

3. Die Notwendigkeit $staatlicher$ und $kommunaler$ Einrichtungen

zur Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist so lange zu $verneinen$,

bis nicht durch die Erfahrungen erwiesen ist, daß die gewerblichen

Berufsvereine zur befriedigenden Lösung dieser ihrer Aufgabe unfähig

und unvermögend sind.

4. Zur wirksamen Durchführung dieser Aufgabe bedürfen die

Arbeiterberufsvereine $öffentlich-rechtlicher Grundlagen$, die sowohl

die Ansprüche der Mitglieder sicherstellen, als auch die Vereine vor

willkürlichen Eingriffen der Aufsichtsbehörden schützen.

5. Die $Arbeitsvermittelung$ bildet eine notwendige Ergänzung der

organisierten Arbeitslosenunterstützung; sie wird sich am fruchtbarsten

und erfolgreichsten in gewerblicher und sozialer Beziehung erweisen

auf dem Boden der $Freiwilligkeit$ in Gemeinschaft mit Arbeitgeber-

und Arbeitnehmervereinen oder -verbänden. In dieser Form verdient sie

die erste Stelle. Staatliche oder kommunale Arbeitsnachweise, die als

Ersatz oder als Ergänzung der ersten Form eingerichtet werden, erfüllen

nur dann ihren Zweck als Wohlfahrtseinrichtungen, wenn in ihrer

Verwaltung den Arbeitnehmern wie den Arbeitgebern ein ausreichendes

Mitbestimmungsrecht eingeräumt wird.

Der vierte Gegenstand der Verhandlungen war der Vortrag des

Verbandsabgeordneten $Pioch$ über die $Berufsorganisation der

Arbeiterinnen und der jugendlichen Arbeiter$. Der Referent forderte

möglichste Beseitigung der Fabrikarbeit für verheiratete Frauen durch

Erhöhung des Verdienstes der Männer, Beschränkung der Arbeitszeit

für weibliche und jugendliche Arbeiter und Anstellung weiblicher

Fabrikinspektoren und empfahl als Mittel die Berufsorganisation.

Die Versammlung stellte sich auf denselben Standpunkt durch Annahme

folgender Sätze:

»Zur wirksamsten Lösung der Frage $gewerblicher Frauenarbeit$ muß

gesucht werden, die Lage der männlichen Arbeiter mit allen gesetzlichen

Mitteln und durch Vereinigungen auf dem Boden der Selbsthülfe zu

bessern.

Der $Beruf der Frau$ ist am wichtigsten und segensreichsten $in der

Familie$. Solange jedoch die wirtschaftlich-sozialen Verhältnisse

einen bedeutenden Teil der weiblichen Bevölkerung für ihre Existenz

zur Lohnarbeit nötigen, bedürfen diese Arbeiterinnen im besonderen

Grade des gesetzlichen Schutzes sowohl in der Fabrik- als auch in der

Hausindustrie.

Die $Arbeitszeit$ der erwachsenen Arbeiterinnen ist allmählich auf

acht Stunden herabzusetzen, die Arbeitszeit jugendlicher weiblicher

Arbeiterinnen entsprechend niedriger. Die Altersgrenze jugendlicher

weiblicher Arbeiterinnen ist auf 18 Jahre zu erhöhen. Eine weitere

Beschränkung aller Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter in

gesundheitsschädlichen Betrieben ist anzustreben.

Die Anstellung $weiblicher Fabrikinspektoren$ ist unbedingt nötig und

diese sind aus den mit dem Arbeiterleben bekannten Kreisen zu wählen.

Die $Entlohnung der weiblichen Arbeitskraft$ muß bei gleichen

Leistungen der der männlichen Arbeiter gleichkommen. Die Forderung der

Erhöhung der Löhne der Arbeiterinnen von ihrem jetzigen tiefen und zum

Lebensunterhalt unzureichenden Stande ist zugleich ein Hauptmittel zur

Besserung der Löhne männlicher Arbeiter.

Die $Berufsorganisation der Arbeiterinnen$ ist das wichtigste Mittel

zur Besserung ihres Loses. Die deutschen Gewerkvereine haben die

Pflicht, so viel wie möglich weibliche Mitglieder zu erwerben. Die

Arbeiterinnen müssen ihr Interesse diesen bewährten Organisationen

zuwenden, um dadurch im Kampfe um ihre Existenz gestärkt zu werden.

Den $Arbeitsverhältnissen jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen$

ist volle Aufmerksamkeit zuzuwenden; ebenfalls müssen diese Personen

frühzeitig in die deutschen Gewerkvereine aufgenommen und durch

allgemeine und gewerbliche Fortbildung zu tüchtigen Mitgliedern

geschaffen werden, um so durch Nachwuchs jugendlicher Kräfte der

Organisation die weiteste Verbreitung zu geben.«

Weiter gelangte folgender $Zusatzantrag$ des Verbandsanwalts einstimmig

zur Annahme:

»Der Verbandstag beschließt, bei den gesetzgebenden Körperschaften um

gründliche $Umgestaltung der Gesindeordnung$ gemäß den wesentlichen

Grundsätzen der Gewerbeordnung zu petitionieren. Mit der Ausarbeitung

dieser Petition wird der Zentralrat betraut.«

Den letzten Hauptgegenstand der Tagesordnung bildete das Referat

des Anwalts Dr. $Max Hirsch$ über die Frage: »$Wie stellen sich die

deutschen Gewerkvereine zu den Arbeitseinstellungen?$«

Der Redner tadelte die häufigen unüberlegten und zu wenig vorbereiteten

Streiks und empfahl zu ihrer Verhütung obligatorische Einführung von

Schiedsgerichten und Einigungsämtern, die außerdem das Recht haben

müßten, auch ohne Anrufen der Beteiligten bei drohenden oder schon

ausgebrochenen Streiks Einigungsversuche zu machen. Das Ergebnis der

Beratungen war der folgende Beschluß:

1. »Eine Petition bei dem neuen Reichstag um Abänderung des

$Gewerbegerichtsgesetzes$ einzureichen in der Richtung, daß

die Gewerbegerichte für alle Orte und Bezirke mit entwickeltem

Gewerbebetrieb $obligatorisch$ eingeführt und verpflichtet werden,

auch ohne Anrufung der Parteien bei jeder größeren Arbeitsdifferenz

Einigungsversuche zu machen.

2. Den Gewerk- und Ortsvereinen dringend zu empfehlen, daß sie

bezüglich aller Arbeitsdifferenzen gemäß unseren altbewährten

Grundsätzen und Statuten einen $festen$, $selbständigen Kurs$

einhalten, darin gipfelnd, daß die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse

thatkräftig und ausdauernd erstrebt, hierzu aber unter allen Umständen

$zuerst$ der Weg der $Verständigung und Einigung$ beschritten und erst

bei Erfolglosigkeit aller friedlichen Versuche und bei Vorhandensein

günstiger Aussichten und genügender Mittel in den Ausstand getreten

wird. In dieser Weise hat unsere Organisation auch bei der Beteiligung

von anders oder nicht organisierten Arbeitern zu handeln und sich

niemals willenlos mitreißen zu lassen. Dem Generalrat ist sofort bei

jeder auftauchenden Differenz wahrheitsgemäße und genaue Mitteilung zu

machen und dessen Rat oder Anweisung einzuholen und streng zu befolgen.

$Die betreffenden Ortsvereins- und Ortsverbandssekretäre werden

dringend aufgefordert, auch dem Gewerkvereins- und dem Verbandsorgan

von Arbeitsstreitigkeiten Nachricht zu geben.$«

Hinsichtlich der Unterstützung von Streiks anderer Organisationen wurde

noch ausdrücklich beschlossen, dieselbe davon abhängig zu machen,

daß die beteiligten Ortsvereine bei den Verhandlungen zur Mitwirkung

zugezogen seien.

Die übrigen Beratungsgegenstände waren von geringerer Bedeutung. Der

Antrag, daß auch nicht dem Verbande angehörige Organisationen im

Streikfalle aus Verbandsmitteln unterstützt werden dürften, wurde

ebenso abgelehnt, wie ein Zwang zum Eintritt in die Ortsverbände

und die Vergrößerung des Verbandsorgans. Es wurde beschlossen, den

Ortsverbänden gemeinschaftliche Arbeitsnachweise zur Pflicht zu machen,

dagegen die Kosten des Rechtsschutzes von ihnen auf die Gewerkvereine

zu übertragen. Die Zahlung von Pension an die Gewerkvereinsbeamten

wurde prinzipiell beschlossen, die Ausführung aber späteren Beschlüssen

vorbehalten. Die Beschickung wirtschaftlich-sozialer Kongresse soll in

Zukunft stattfinden, dagegen wurde, wie schon erwähnt, die Beseitigung

des bei der Aufnahme eines neuen Mitgliedes zu erfordernden Reverses

wegen der Nichtzugehörigkeit zur Sozialdemokratie mit allen gegen drei

Stimmen abgelehnt.

Der $äußere Umfang$ des Verbandes ist mehrfachen Schwankungen

unterworfen gewesen.

Gewaltig war bei dem ersten Auftauchen des Gedankens der Zulauf und die

Begeisterung, sodaß Ende 1869, also nach etwa einjährigem Bestehen,

die Leitung auf 258 Ortsvereine mit rund 30000 Mitgliedern, gegliedert

in 13 Gewerkvereine und 9 selbständige Ortsvereine, herabblicken

konnte. Aber die Bewegung wurde in ihrer Blüte gebrochen durch den

unglücklichen Waldenburger Streik, der am 1. Dezember 1869 von 7000

Bergarbeitern infolge des von den Grubenbesitzern an sie gestellten

Verlangens, aus dem G.-V. auszutreten, begonnen wurde, aber nach 8

Wochen mit einer völligen Niederlage endigte. Der Zentralrat hatte es

an Bemühungen, zunächst durch Vermittelung bei den Bergwerksbesitzern

und nachher durch Abmahnungen bei den Arbeitern, den von Anfang

an aussichtslosen Streik zu vermeiden, nicht fehlen lassen, auch

nach Ausbruch desselben nach Kräften Gelder für die Ausständigen

gesammelt, aber er konnte es nicht hindern, daß man den unglücklichen

Ausgang den G.-V. zur Last legte, daß man von seiten der Arbeiter

das Zutrauen zu ihnen verlor und von seiten der Unternehmer sie als

Beförderer von Streiks anklagte. Auch der französische Krieg wirkte

ungünstig ein, und so war denn am Ende desselben die Mitgliederzahl

von 30000 auf etwa 6000 zurückgegangen. Ende 1872 war man jedoch

schon wieder zu 279 Ortsvereinen mit 19000 Mitgliedern und Ende 1874

zu 357 Ortsvereinen mit 22000 Mitgliedern emporgestiegen. Aber mit

dem wirtschaftlichen Rückgange der folgenden Jahre trat auch für die

G.-V. wieder eine Abwärtsbewegung ein, so daß Ende 1878 freilich die

Ortsvereine auf 365 gestiegen, die Mitgliederzahl aber auf 16500

herabgegangen war. Ein Aufschwung wurde dann erst wieder durch die

Krankenversicherungsgesetzgebung begründet, indem durch dieselbe der

Zulauf zu den Hülfskassen der G.-V. und dadurch auch zu diesen selbst

wesentlich gesteigert wurde, so daß Ende 1885 953 Ortsvereine mit

51000 Mitgliedern bestanden, die sich Ende 1891 auf 1350 Ortsvereine

mit 63000 Mitgliedern vermehrt hatten. Der Austritt des G.-V. der

Porzellanarbeiter, der am 1. Januar 1893 in das sozialdemokratische

Lager abschwenkte, brachte dann einen Verlust von 4000 Mitgliedern,

so daß Ende 1891 nur 1315 Ortsvereine mit 58000 Mitgliedern vorhanden

waren. Seitdem hat eine regelmäßige und wachsende Ausdehnung

stattgefunden. Allerdings ist 1895 der 554 Mitglieder zählende G.-V.

der Berg- und Grubenarbeiter wegen Hinneigung zur Sozialdemokratie aus

dem Verbande ausgeschlossen, doch ist dafür der 1894 gegründete G.-V.

der deutschen Bergarbeiter beigetreten. Ende 1894 hatte der Verband

1436 Ortsvereine mit 67000 Mitgliedern, Ende 1897 1633 Ortsvereine

mit 80000 Mitgliedern und am 30. März 1898 1673 Ortsvereine mit 81150

Mitgliedern. Am 31. Dezember 1898 betrug die Mitgliederzahl 82755. Der

Kassenabschluß für den 1. April 1899 ergiebt einen Mitgliederbestand

von 84419.

Die $Verteilung auf die einzelnen Gewerbe$ ergiebt sich aus folgender

Tabelle:

======================================================================

| Ende |Anfg. |31.|12.|31.|12.|31.|12.

| 1872 | 1879 | 1892 | 1893 | 1894

================================+======+======+=======+=======+=======

Maschinenbauer u. Metallarb. | 4468 | 3749 | 12129 | 24163 | 27836

Fabrik- u. Handarbeiter | 3543 | 2423 | 9908 | 10080 | 11339

Tischler und verwandte Berufe | 2019 | 2879 | 4795 | 4393 | 4733

Schuhmacher und Lederarbeiter | 306 | 666 | 3845 | 3670 | 3900

Textilarbeiter und verw. Berufe | 1571 | 1129 | 3403 | 3002 | 2788

Schneider " " " | 438 | 457 | 2415 | 2595 | 3060

Bauhandwerker | 2521 | 1642 | 1709 | 2090 | 2226

Graphische Berufe, Maler und | | | | |

verwandte Berufe | 289 | 1058 | 1486 | 1612 | 1655

Zigarren- und Tabakarbeiter | 102 | 125 | 1212 | 1121 | 1145

Töpfer | 266 | 43 | 890 | 843 | 916

Berg- und Grubenarbeiter | -- | 239 | 727 | 554 | 455

Schiffszimmerer u. verw. Berufe | 633 | 240 | 170 | 173 | 163

Klempner und Metallarbeiter | -- | 180 | 2508 | 2346 | 2472

Bildhauer und verw. Berufe | -- | 28 | 234 | 194 | 221

Kaufleute | -- | 13 | 1831 | 3951 | 3820

Konditoren und verw. Berufe | -- | -- | 484 | 313 | 263

Selbständige Ortsvereine[70] | -- | 41 | 54 | 54 | 66

================================================================

|31.|12.|31.|12.|31.|12.|31.|12.

| 1895 | 1896 | 1897 | 1898

================================+=======+=======+=======+=======

Maschinenbauer u. Metallarb. | 27000 | 28127 | 30837 | 32938

Fabrik- u. Handarbeiter | 11833 | 13284 | 15006 | 15415

Tischler und verwandte Berufe | 4880 | 5423 | 6010 | 6152

Schuhmacher und Lederarbeiter | 4200 | 4620 | 5300 | 5690

Textilarbeiter und verw. Berufe | 2899 | 3022 | 3330 | 3434

Schneider " " " | 3000 | 3010 | 3350 | 3360

Bauhandwerker | 1629 | 1624 | 2300 | 1985

Graphische Berufe, Maler und | | | |

verwandte Berufe | 1918 | 1944 | 1900 | 1951

Zigarren- und Tabakarbeiter | 1230 | 1344 | 1408 | 1462

Töpfer | 1021 | 1139 | 1324 | 1487

Berg- und Grubenarbeiter | -- | 182 | 210 | 257

Schiffszimmerer u. verw. Berufe | 173 | 181 | 193 | 190

Klempner und Metallarbeiter | 2667 | 3103 | 3134 | 3225

Bildhauer und verw. Berufe | 243 | 299 | 387 | 376

Kaufleute | 3620 | 4085 | 4298 | 4382

Konditoren und verw. Berufe | 305 | 256 | 254 | 247

Selbständige Ortsvereine[70] | 141 | 124 | 312 | 204

(Siehe Tabelle auf Seite 200).

Die Gesamteinnahme für die Jahre 1869 bis 1895 belief sich auf 20500000

Mk., die Gesamtausgabe auf 18500000 Mk., so daß ein Vermögen von zwei

Millionen Mark verblieb. Von den Ausgaben entfielen 11000000 Mk. auf

Kranken- und Begräbnisgelder, 1750000 Mk. auf Invalidenunterstützung,

2850000 Mk. auf Rechtsschutz, Bildungszwecke, Reise-, Notstands- und

Arbeitslosenunterstützung.

Das Verbandsvermögen belief sich am 1. April 1899 auf 54977 Mk.

04 Pf. neben einem Bestande der Organkasse von 8322 Mk. 76 Pf.

Das Gesamtvermögen der Vereine mit Ausschluß der Kranken- und

Begräbniskassen betrug Ende 1895 741257 Mk., d. h. mehr als 11 Mk. auf

den Kopf.

Neben dem Verbandsorgan, dem »Gewerkverein«, der 1899 im 31. Jahrgange

erscheint, haben noch sechs Gewerkvereine ihre besonderen Fachblätter.

Die Gesamtauflage beträgt 74800. Außerdem besteht noch eine zur

Benutzung durch die Tagespresse bestimmte »Gewerkvereinskorrespondenz«,

die nach einem Beschlusse des Zentralrates vom 2. Juli 1896 künftig

mindestens einmal monatlich erscheinen und allen sich dafür

interessierenden Blättern unentgeltlich zugesandt werden soll.

[70] Dazu gehören die Reepschläger, Vergolder und Kellner. Die

letzteren bilden seit Anfang 1898 einen Gewerkverein.

Ueber die $Leistungen$ der Vereine giebt für die sechs Jahre 1892-1897

folgende Tabelle eine Uebersicht.

Spaltenüberschriften:

A = Reise- und Wanderunterstützung

B = Uebersiedelungsbeihülfe

C = Arbeitslosenunterstützung

D = Beiträge arbeitsloser Mitglieder

E = Unterstützung in besonderen Notfällen

F = Gesamtsumme der Unterstützungen in Mark

Zahl = Zahl der unterstützten Mitglieder

Mark = Betrag in Mark

========================================================================

| | A | B | C

$Gewerkvereine$ | Jahr +------+-------+------+-------+------+-------

| | Zahl | Mark | Zahl | Mark | Zahl | Mark

-------------------+-------+------+-------+------+-------+------+-------

Maschinenbau- u. |1892/94| 6296 | 24371 | 651 | 14959 | 1894 | 65453

Metallarbeiter |1895/97| 6751 | 27558 | 954 | 22121 | 1412 | 53914

| | | | | | |

Fabrik- u. |1892/94| -- | -- | 67 | 859 | 689 | 10659

Handarbeiter |1895/97| -- | -- | 210 | 2650 | 799 | 13559

| | | | | | |

Tischler u. |1892/94| -- | -- | 183 | 3421 | 605 | 12483

verwandte Berufe |1895/97| 469 | 2493 | 115 | 3518 | 1053 | 20696

| | | | | | |

Schuhmacher u. |1892/94| 394 | 2459 | 119 | 1592 | 215 | 4825

Lederarbeiter |1895/97| 403 | 2761 | 145 | 2260 | 569 | 12334

| | | | | | |

Kaufleute |1892/94| -- | -- | -- | -- | 215 | 14498

|1895/97| -- | -- | -- | -- | 424 | 26039

| | | | | | |

Schneider u. |1892/94| 273 | 1167 | 20 | 333 | 57 | 1054

verwandte Berufe |1895/97| 257 | 1403 | 37 | 605 | 150 | 3557

| | | | | | |

Textilarbeiter u. |1892/94| 60 | 554 | 42 | 405 | 73 | 1233

verwandte Berufe |1895/97| 58 | 297 | 61 | 852 | 186 | 3594

| | | | | | |

Klempner u. |1892/94| 257 | 1069 | 22 | 523 | 68 | 1260

Metallarbeiter |1895/97| 383 | 2132 | 60 | 1721 | 115 | 2632

| | | | | | |

Graphische Berufe, | | | | | | |

Maler u. |1892/94| 64 | 1292 | 9 | 72 | 8 | 198

verwandte Berufe |1895/97| 75 | 457 | 10 | 137 | 122 | 1633

| | | | | | |

Bauhandwerker |1892/94| 6 | 58 | 5 | 68 | 1 | 10

|1895/97| 9 | 81 | 12 | 172 | 17 | 504

| | | | | | |

Zigarren- u. |1892/94| 39 | 205 | 23 | 315 | 45 | 1264

Tabakarbeiter |1895/97| 54 | 258 | 24 | 264 | -- | 844

| | | | | | |

Töpfer u. Ziegler |1892/94| 17 | 54 | 17 | 221 | 25 | 189

|1895/97| 61 | 222 | 20 | 189 | 25 | 499

| | | | | | |

Konditoren u. |1892/94| 49 | 249 | 16 | 177 | 21 | 290

verw. Berufe |1895/97| 27 | 142 | 2 | 64 | 22 | 430

| | | | | | |

Bildhauer u. |1892/94| 17 | 89 | 4 | 79 | 31 | 461

verw. Berufe |1895/97| 33 | 186 | 2 | 32 | 40 | 703

| | | | | | |

Schiffszimmerer u. |1892/94| 4 | 27 | -- | -- | -- | --

verw. Berufe |1895/97| 3 | 21 | -- | -- | 1 | 34

| | | | | | |

Berg- u. |1892/94| -- | -- | -- | -- | 4 | 108

Grubenarbeiter |1895/97| -- | -- | -- | -- | -- | --

| | | | | | |

Selbständige |1892/94| -- | -- | -- | -- | -- | --

Ortsvereine |1895/97| -- | -- | -- | -- | 4 | 166

-------------------+-------+------+-------+------+-------+------+-------

|1892/94| 7476 | 31594 | 1178 | 23084 | 3914 | 113985

Insgesamt | | | | | | |

|1895/97| 8583 | 38011 | 1652 | 34585 | 4938 | 141138

========================================================================

| | D | E | F

$Gewerkvereine$ | Jahr +------+-------------+-------+---------------

| | Zahl | Mark | Zahl | Mark |1892-94|1895-97

-------------------+-------+-------------+------+-------+---------------

Maschinenbau- u. |1892/94| 4392 | 7340 | 382 | 4765 | |

Metallarbeiter |1895/97| 3074 | 4142 | 449 | 5809 | 116888| 113544

| | | | | | |

Fabrik- u. |1892/94| -- | -- | 247 | 3818 | |

Handarbeiter |1895/97| -- | -- | 458 | 6986 | 15336| 23195

| | | | | | |

Tischler u. |1892/94| 4 | 7 | 183 | 3545 | |

verwandte Berufe |1895/97| 479 | 920 | 175 | 3171 | 19456| 30798

| | | | | | |

Schuhmacher u. |1892/94| 202 | 554 | 73 | 1123 | |

Lederarbeiter |1895/97| 645 | 1378 | 96 | 1540 | 10553| 20273

| | | | | | |

Kaufleute |1892/94| 165 | 921 | 26 | 745 | |

|1895/97| 354 | 1643 | 39 | 1464 | 16164| 29146

| | | | | | |

Schneider u. |1892/94| 9 | 41 | 81 | 1960 | |

verwandte Berufe |1895/97| 20 | 94 | 86 | 1947 | 4555| 7606

| | | | | | |

Textilarbeiter u. |1892/94| 16 | 58 | 199 | 2059 | |

verwandte Berufe |1895/97| 2 | 3 | 208 | 2223 | 4369| 6909

| | | | | | |

Klempner u. |1892/94| 274 | 596 | 96 | 1433 | |

Metallarbeiter |1895/97| 204 | 445 | 94 | 2040 | 4881| 8970

| | | | | | |

Graphische Berufe, | | | | | | |

Maler u. |1892/94| 51 | 202 | 35 | 451 | |

verwandte Berufe |1895/97| 19 | 45 | 31 | 398 | 1215| 2670

| | | | | | |

Bauhandwerker |1892/94| -- | -- | 28 | 377 | |

|1895/97| -- | -- | 44 | 533 | 513| 1290

| | | | | | |

Zigarren- u. |1892/94| 20 | 57 | 39 | 527 | |

Tabakarbeiter |1895/97| 27 | 55 | 67 | 871 | 2368| 2292

| | | | | | |

Töpfer u. Ziegler |1892/94| -- | -- | 12 | 205 | |

|1895/97| 1 | 8 | 24 | 374 | 669| 1292

| | | | | | |

Konditoren u. |1892/94| -- | -- | 5 | 70 | |

verw. Berufe |1895/97| 1 | 1 | 5 | 76 | 786| 713

| | | | | | |

Bildhauer u. |1892/94| -- | -- | 1 | 20 | |

verw. Berufe |1895/97| -- | -- | 2 | 27 | 649| 948

| | | | | | |

Schiffszimmerer u. |1892/94| 4 | 10 | 2 | 30 | |

verw. Berufe |1895/97| 5 | 8 | 6 | 80 | 67| 143

| | | | | | |

Berg- u. |1892/94| -- | -- | 25 | 352 | |

Grubenarbeiter |1895/97| 6 | 8 | 12 | 124 | 460| 132

| | | | | | |

Selbständige |1892/94| -- | -- | -- | -- | |

Ortsvereine |1895/97| -- | -- | 6 | 29 | | 195

-------------------+-------+------+------+------+-------+-------+-------

|1892/94| 5137 | 9786 | 1434 | 21480 | |

Insgesamt | | | | | | 198929| 250176

|1895/97| 4835 | 8750 | 1802 | 27692 | |

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 116 / 323 题